Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
Seite 11
Seite 12
Seite 13
							Gutachten 366-0068-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863
zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: D719
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.10.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                       Seite: 1 von 13

Fahrzeughersteller                      : SUZUKI, TOYOTA
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 8 1/2 J X 19 H2             Einpreßtiefe (mm)      : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 114,3/5                     Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.      gültig
                                                                   och     werkstoff       Rad-      Abroll    ab
              Kennzeichnung                 Kennzeichnung          (mm)                    last      umf.      Fertig
              Rad                           Zentrierring                                   (kg)      (mm)      datum
719PM-5114A35 PCD 114,1                     Ø67.1 Ø60.1                 60,1    Kunststoff     850     2280     02/16
671
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : SUZUKI
Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : JT; FR; GY
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                          Typ : FY; LY; EY; JY
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 85 Nm für Typ : EY; FY; GY; JY; LY
                                          110 Nm für Typ : JT
                                          140 Nm für Typ : FR
Verkaufsbezeichnung:     FIAT SEDICI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW             Reifen          Auflagen zu Reifen         Auflagen
FY           e4*2001/116*0106*.. 79 - 88        215/35R19 85    11A; 24J                   Allradantrieb;
                                                225/35R19 84    11A; 24J; 24M              Frontantrieb;
                                                235/35R19 87    11A; 22I; 24J; 24M         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                245/35R19 89    11A; 22I; 24C; 24M         12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                           721; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     GRAND VITARA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen         Auflagen
JT           e4*2001/116*0091*.. 78 - 171 235/45R19 95                                     2-türig; 4-türig;
                                          245/45R19 98          11A; 24J; 24M              10B; 11B; 11G; 11H;
                                          255/40R19 96          11A; 22I; 24J; 24M         12A; 51A; 71K; 721;
                                          255/45R19 100         11A; 22I; 24J; 24M         73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     KIZASHI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW              Reifen          Auflagen zu Reifen         Auflagen
FR           e4*2007/46*0142*.. 131             235/35R19 91    11A; 21P; 24J; 248;        Allradantrieb;
                                                                260                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                235/40R19 92    11A; 21P; 24J; 248;        12A; 51A; 573; 71K;
                                                                260                        721; 729; 73C; 74A;
                                                245/35R19 93    11A; 21B; 241; 246;        74P
                                                                248; 260
Gutachten 366-0068-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863
zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: D719
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.10.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 2 von 13
Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI SX4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen           Auflagen zu Reifen       Auflagen
EY           e4*2001/116*0105*.. 66 - 99       215/35R19 85     11A; 24J; 24M            Allradantrieb;
                                               225/35R19 88     11A; 24J; 24M            Frontantrieb;
                                               235/35R19 87     11A; 22I; 24J; 24M       10B; 11B; 11G; 11H;
                                               245/35R19 89     11A; 22I; 24C; 24D       12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         721; 73C; 74A; 74P
GY             e4*2001/116*0124*..   79 - 88   215/35R19 85     11A; 22B; 24C; 24D       Stufenheck;
                                               225/35R19 84     11A; 22B; 22M; 24C;      Frontantrieb;
                                                                24D                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                               245/30R19 89     11A; 22B; 22L; 24C;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                24D; 678                 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     SX4, SUZUKI SX4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
JY           e4*2007/46*0779*.. 88      225/35R19 88            11A; 24C; 248; 26J;      bis
                                                                27F                      e4*2007/46*0779*03;
                                               235/30R19 86     11A; 24C; 244; 247;      Schräghecklimousine;
                                                                26J; 27F                 Allradantrieb;
                                               235/35R19 87     11A; 24C; 244; 247;      Frontantrieb;
                                                                26J; 27F                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     VITARA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
LY           e4*2007/46*0928*.. 88 - 103 225/40R19 89           11A; 24J; 248; 26P; 27I Allradantrieb;
                                                                                        Frontantrieb;
                                               235/40R19 92     11A; 24C; 244; 26N;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                26P; 27B                12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        73C; 74A; 74P

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : TOYOTA
Befestigungsteile                        : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 103 Nm für Typ : R1; T25; XA3(a)
                                           104 Nm für Typ : V3
                                           115 Nm für Typ : E15J(a) erhöhtes Anzugsmoment; E15UT(a)
                                           erhöhtes Anzugsmoment; E15UT(a)MS1 erhöhtes Anzugsmoment;
                                           E15UTN(a) erhöhtes Anzugsmoment
                                           135 Nm für Typ : AR2 erhöhtes Anzugsmoment; HXU3(a) erhöhtes
                                           Anzugsmoment; S16 erhöhtes Anzugsmoment; S19(a) erhöhtes
                                           Anzugsmoment; T27 erhöhtes Anzugsmoment; XA3(a) erhöhtes
                                           Anzugsmoment; XE1 erhöhtes Anzugsmoment; XE2(a) erhöhtes
                                           Anzugsmoment; XU3(a) erhöhtes Anzugsmoment
Gutachten 366-0068-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863
zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: D719
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.10.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 3 von 13
Verkaufsbezeichnung:     AURIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
E15J(a)      e11*2001/116*0299*.. 108 - 130 225/35R19 88W 11A; 21B; 21T; 24J;            erhöhtes
E15UT(a)     e11*2001/116*0305*..                         24M                            Anzugsmoment
                                                                                         115 Nm; bis
E15UT(a)MS e11*2007/46*0167*..                235/35R19 91      11A; 21B; 21T; 24D;      e11*2001/116*0305*13;
1                                                               24J; 54A                 2-türig; 4-türig;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 740
E15J(a)        e11*2001/116*0299*.. 66 - 97   225/35R19 88      11A; 21P; 21T; 22I;      erhöhtes
E15UT(a)       e11*2001/116*0305*..                             24J; 24M                 Anzugsmoment
                                                                                         115 Nm; bis
E15UT(a)MS e11*2007/46*0167*..                235/35R19 87      11A; 21B; 21T; 22B;      e11*2001/116*0305*13;
1          e11*2007/46*0019*..                                  24D; 24J; 5ET; 54A       2-türig; 4-türig;
E15UTN(a)
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 740

Verkaufsbezeichnung:     LEXUS GS 300, GS 430
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
S16          e11*96/79*0078*.., 161 - 208 235/35R19 91Y 11A; 24J                         erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
               e11*98/14*0078*..              245/35R19 93W 11A; 24J                     135 Nm;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 740

Verkaufsbezeichnung:     LEXUS GS300/GS430/GS460
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
S19(a)       e6*2001/116*0103*.. 183  235/35R19 91Y                                      erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                    183 - 208 245/35R19 93                               135 Nm; bis
                                              255/35R19 92Y 11A; 22I; 24J; 24M           e6*2001/116*0103*05;
                                              255/35R19 96  11A; 22I; 24J; 24M           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                         740

Verkaufsbezeichnung:     LEXUS IS 200, IS 300
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW        Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
XE1          e11*2001/116*0110*.., 114 - 157 225/35R19          11A; 21B; 22B; 24D;      erhöhtes
               e11*98/14*0110*..                                24J; 53S                 Anzugsmoment
                                                                                         135 Nm; Kombi;
                                              235/35R19 87W 11A; 21B; 21J; 22B;          Limousine;
                                                            22F; 24C; 24D; 5ET;          Heckantrieb;
                                                            54A
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 740
Gutachten 366-0068-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863
zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: D719
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.10.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 4 von 13
Verkaufsbezeichnung:     LEXUS IS250, IS300H
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
XE2(a)       e11*2001/116*0206*.. 110 - 153 235/35R19 91W 11A; 24J; 51J                  erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                              255/35R19 92      Nur Sportausführung;     135 Nm; bis
                                                                TBF; 11A; 22I; 57F       e11*2001/116*0206*09;
                                                                                         Cabrio; Limousine;
                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 740

Verkaufsbezeichnung:     LEXUS RX 300,RX 350
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
XU3(a)       e6*2001/116*0090*.. 150 - 203 235/45R19 95                                  erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                                                                         135 Nm;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 740

Verkaufsbezeichnung:     LEXUS RX 400h
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
HXU3(a)      e6*2001/116*0098*.. 150 - 203 235/45R19 95                                  erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                                                                         135 Nm;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 740

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA AVENSIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
T25          e11*2001/116*0196*.. 110 - 130 225/35R19 88W 11A; 21B; 22I; 24J;            ab
                                                          24M                            e11*2001/116*0196*05;
                                            235/35R19 87W 11A; 21B; 22I; 24J;            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          24M                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P
T25            e11*2001/116*0196*.. 110 - 130 225/35R19 88W 11A; 21B; 22B; 24J;          nur bis
                                                            24M                          e11*2001/116*0196*04;
                                              235/35R19 87W 11A; 21B; 21J; 22B;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            24J; 24M; 54A                12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P
T27            e11*2001/116*0331*.. 91 - 130 225/40R19 93       11A; 22M; 245            erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                              235/35R19 91      11A; 21P; 22M; 24J;      135 Nm; Kombi;
                                                                248                      Frontantrieb;
                                              245/35R19 93      11A; 21P; 22L; 24J;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                248                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                         740
Gutachten 366-0068-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863
zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: D719
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.10.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 5 von 13
Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA AVENSIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
T27          e11*2001/116*0331*.. 91 - 110 235/35R19 91         11A; 21P; 22M; 24J;      erhöhtes
                                                                248                      Anzugsmoment
                                                                                         135 Nm; Limousine;
                                     91 - 130 225/40R19 93  11A; 22M; 245                Frontantrieb;
                                              235/35R19 91W 11A; 21P; 22M; 24J;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            248                          12A; 51A; 71K; 721;
                                              245/35R19 93  11A; 21P; 22L; 24J;          729; 73C; 74A; 74P;
                                                            248                          740

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA CAMRY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
V3           e6*2001/116*0085*.., 112 - 137 245/35R19 93W 11A; 21B; 22B; 22F;            10B; 11B; 11G; 11H;
             e6*98/14*0085*..                             24C; 24M                       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA COROLLA VERSO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
R1           e11*2001/116*0222*.. 81 - 130 235/35R19 91         11A; 22I; 24J; 24M       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA RAV4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
XA3(a)       e6*2001/116*0105*.. 100 - 130 235/45R19 95         11A; 24O                 bis
                                           245/45R19 98         11A; 24O                 e6*2001/116*0105*08;
                                           255/40R19 96         11A; 24K                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                           255/45R19 100        11A; 24K                 12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P
XA3(a)         e6*2001/116*0105*..   91 - 114 235/45R19 95      11A; 27I                 erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                              235/50R19 99  11A; 24J; 27B                135 Nm; ab
                                              245/45R19 98  11A; 27B                     e6*2001/116*0105*09;
                                              255/45R19 100 11A; 24J; 27B                Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 740

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA VERSO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
AR2          e11*2001/116*0350*.. 82 - 108 235/35R19 91         5GG                      erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                     82 - 130 225/40R19 93                               135 Nm; Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                         740; MAO

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
Gutachten 366-0068-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863
zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: D719
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.10.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 6 von 13
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Gutachten 366-0068-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863
zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: D719
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.10.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 7 von 13
      Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
      des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Gutachten 366-0068-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863
zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: D719
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.10.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 8 von 13
       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.
24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder
     durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24O) Die Radabdeckung an Achse 1 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
     Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
     30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
Gutachten 366-0068-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863
zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: D719
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.10.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 9 von 13
      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
      beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
53S) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
     erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1230kg.
678) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          215/35R19
                    Hinterachse:                          245/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
Gutachten 366-0068-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863
zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: D719
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.10.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 10 von 13
      1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
      2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
      3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
      Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
      4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
      zu überprüfen.
      5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
      nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
MAO) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 320 mm an
     der Vorderachse nicht zulässig.
TBF) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        235/35R19
                    Hinterachse:                        255/35R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
Gutachten 366-0068-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863
zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: D719
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.10.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 11 von 13


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     SUZUKI
       Fahrzeugtyp:    JY
       Genehm.Nr.:     e4*2007/46*0779*..
       Handelsbez.:    SX4, SUZUKI SX4

       Variante(n):    Allradantrieb, Frontantrieb, Schräghecklimousine


Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 300       y = 300            26                 VA
             26N                   x = 300       y = 300             8                 VA
             27F                   x = 300       y = 300            24                 HA
             27H                   x = 300       y = 300             8                 HA
Gutachten 366-0068-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863
zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: D719
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.10.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 12 von 13

Fahrzeug:

       Hersteller:     SUZUKI
       Fahrzeugtyp:    LY
       Genehm.Nr.:     e4*2007/46*0928*..
       Handelsbez.:    VITARA

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 300             y = 300                   VA
             26P                      x = 250             y = 250                   VA
             27B                      x = 300             y = 300                   HA
             27I                      x = 250             y = 250                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 300       y = 300            10                 VA
             26N                   x = 300       y = 300             8                 VA
             27H                   x = 300       y = 300             8                 HA
Gutachten 366-0068-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863
zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: D719
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.10.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 13 von 13

Fahrzeug:

       Hersteller:     TOYOTA
       Fahrzeugtyp:    XA3(a)
       Genehm.Nr.:     e6*2001/116*0105*..
       Handelsbez.:    TOYOTA RAV4

       Variante(n):    ab e6*2001/116*0105*09

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             27B                      x = 400             y = 400                   HA
             27I                      x = 350             y = 380                   HA