Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
Seite 11
Seite 12
Seite 13
Seite 14
Seite 15
Seite 16
Seite 17
Seite 18
Seite 19
Seite 20
Seite 21
Seite 22
Seite 23
Seite 24
Seite 25
Seite 26
Seite 27
							Gutachten 16-00081 CC-GBM 03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863
zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: D719
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 08.07.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                       Seite: 1 von 27

Fahrzeughersteller                      : SUZUKI, TOYOTA, Toyota Motor Europe NV/SA, TOYOTA MOTOR
                                          EUROPE NV/SA
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 8 1/2 J X 19 H2             Einpreßtiefe (mm)      : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 114,3/5                     Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung         Ausführungsbezeichnung                          Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.      gültig
                                                                   och     werkstoff       Rad-      Abroll    ab
                 Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                    last      umf.      Fertig
                 Rad                        Zentrierring                                   (kg)      (mm)      datum
719PM-5114A35671 PCD 114,1                  Ø67.1 Ø60.1                 60,1    Kunststoff     850     2280     02/16
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : SUZUKI
Befestigungsteile                       : Kegelbund-muttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : GY; JT; FR
Zubehör                                 : DW478
Befestigungsteile                       : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : JY; (Kegelbund)
Zubehör                                 : DW469
Befestigungsteile                       : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                          Typ : FY; JY; EY; LY
Zubehör                                 : DW469
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 85 Nm für Typ : EY; FY; GY; JY; LY
                                          100 Nm für Typ : JY
                                          110 Nm für Typ : JT
                                          140 Nm für Typ : FR
Verkaufsbezeichnung:     FIAT SEDICI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen         Auflagen
FY           e4*2001/116*0106*.. 79 - 100 215/35R19 85          11A; 24J                   Allradantrieb;
                                          225/35R19 84          11A; 24J; 24M              Frontantrieb;
                                          235/35R19 87          11A; 22I; 24J; 24M         10B; 11B; 11G; 11H;
                                          245/35R19 89          11A; 22I; 24C; 24M         12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                           721; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     GRAND VITARA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen         Auflagen
JT           e4*2001/116*0091*.. 78 - 171 235/45R19 95                                     2-türig; 4-türig;
                                          245/45R19 98          11A; 24J; 24M              10B; 11B; 11G; 11H;
                                          255/40R19 96          11A; 22I; 24J; 24M         12A; 51A; 71K; 721;
                                          255/45R19 100         11A; 22I; 24J; 24M         73C; 74A; 74P
Gutachten 16-00081 CC-GBM 03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863
zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: D719
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 08.07.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 2 von 27
Verkaufsbezeichnung:     KIZASHI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW             Reifen           Auflagen zu Reifen       Auflagen
FR           e4*2007/46*0142*.. 131            235/35R19 91     11A; 21P; 24J; 248;      Allradantrieb;
                                                                260                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                               235/40R19 92     11A; 21P; 24J; 248;      12A; 51A; 573; 71K;
                                                                260                      721; 729; 73C; 74A;
                                               245/35R19 93     11A; 21B; 241; 246;      74P
                                                                248; 260

Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI SX4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen           Auflagen zu Reifen       Auflagen
EY           e4*2001/116*0105*.. 66 - 99       215/35R19 85     11A; 24J; 24M            Allradantrieb;
                                               225/35R19 88     11A; 24J; 24M            Frontantrieb;
                                               235/35R19 87     11A; 22I; 24J; 24M       10B; 11B; 11G; 11H;
                                               245/35R19 89     11A; 22I; 24C; 24D       12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         721; 73C; 74A; 74P
GY             e4*2001/116*0124*..   79 - 88   215/35R19 85     11A; 22B; 24C; 24D       Stufenheck;
                                               225/35R19 84     11A; 22B; 22M; 24C;      Frontantrieb;
                                                                24D                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                               245/30R19 89     11A; 22B; 22L; 24C;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                24D; 678                 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     SX4, SUZUKI SX4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
JY           e4*2007/46*0779*.. 82 - 103 225/40R19 89           11A; 24J; 248; 26P;      ab
                                                                27B; 27H                 e4*2007/46*0779*04;
                                                                                         Schräghecklimousine;
                                               235/40R19 92     11A; 242; 244; 245;      Allradantrieb;
                                                                26N; 26P; 27B; 27F       Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P
JY             e4*2007/46*0779*..    88        225/35R19 88     11A; 24C; 248; 26J;      bis
                                                                27F                      e4*2007/46*0779*03;
                                               235/30R19 86     11A; 24C; 244; 247;      Schräghecklimousine;
                                                                26J; 27F                 Allradantrieb;
                                               235/35R19 87     11A; 24C; 244; 247;      Frontantrieb;
                                                                26J; 27F                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     VITARA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
LY           e4*2007/46*0928*.. 82 - 103 225/40R19 89           11A; 24J; 248; 26P; 27I Allradantrieb;
                                                                                        Frontantrieb;
                                               235/40R19 92     11A; 24C; 244; 26N;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                26P; 27B                12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        73C; 74A; 74P

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Gutachten 16-00081 CC-GBM 03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863
zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: D719
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 08.07.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 3 von 27
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : TOYOTA, Toyota Motor Europe NV/SA, TOYOTA MOTOR
                                          EUROPE NV/SA
Befestigungsteile                       : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : XC1(EU,M); ZA1(EU,M)-TMG; ZA1(EU,M) (Flachbund lose)
Zubehör                                 : DW469
Befestigungsteile                       : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : R1; S16; S19(a); T25; XU3(a); XA4(EU,M); AR2;
                                          ZE1HE(EU,M)-TMG; ZE1HE(EU,M); E15UTN(a); HXU3(a);
                                          XA4(EU,M)-TMG; E15UT(a)MS1; V3; XE2(a); AX1T(EU,M)-TMG;
                                          XA3(a)-TMG; XZ1L(EU,M); E15J(a); XA3(a); AX1T(EU,M); XE1; T27;
                                          E15UT(a); XA5(EU,M)
Zubehör                                 : DW469
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 103 Nm für Typ : R1; T25; XA3(a); XA5(EU,M); XZ1L(EU,M);
                                          ZA1(EU,M); ZA1(EU,M)-TMG; ZE1HE(EU,M); ZE1HE(EU,M)-TMG
                                          104 Nm für Typ : V3
                                          115 Nm für Typ : E15J(a) erhöhtes Anzugsmoment; E15UT(a)
                                          erhöhtes Anzugsmoment; E15UT(a)MS1 erhöhtes Anzugsmoment;
                                          E15UTN(a) erhöhtes Anzugsmoment
                                          135 Nm für Typ : AR2 erhöhtes Anzugsmoment; HXU3(a) erhöhtes
                                          Anzugsmoment; S16 erhöhtes Anzugsmoment; S19(a) erhöhtes
                                          Anzugsmoment; T27 erhöhtes Anzugsmoment; XA3(a) erhöhtes
                                          Anzugsmoment; XA3(a)-TMG erhöhtes Anzugsmoment; XA4(EU,M)
                                          erhöhtes Anzugsmoment; XA4(EU,M)-TMG erhöhtes Anzugsmoment;
                                          XE1 erhöhtes Anzugsmoment; XE2(a) erhöhtes Anzugsmoment;
                                          XU3(a) erhöhtes Anzugsmoment
                                          140 Nm für Typ : AX1T(EU,M) erhöhtes Anzugsmoment;
                                          AX1T(EU,M)-TMG erhöhtes Anzugsmoment; XC1(EU,M) erhöhtes
                                          Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:     AURIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
E15J(a)      e11*2001/116*0299*.. 108 - 130 225/35R19 88W 11A; 21B; 21T; 24J;            erhöhtes
E15UT(a)     e11*2001/116*0305*..                         24M                            Anzugsmoment
                                                                                         115 Nm; bis
E15UT(a)MS e11*2007/46*0167*..                235/35R19 91      11A; 21B; 21T; 24D;      e11*2001/116*0305*13;
1                                                               24J; 54A                 2-türig; 4-türig;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 740
E15J(a)        e11*2001/116*0299*.. 66 - 97   225/35R19 88      11A; 21P; 21T; 22I;      erhöhtes
E15UT(a)       e11*2001/116*0305*..                             24J; 24M                 Anzugsmoment
                                                                                         115 Nm; bis
E15UT(a)MS e11*2007/46*0167*..                235/35R19 87      11A; 21B; 21T; 22B;      e11*2001/116*0305*13;
1          e11*2007/46*0019*..                                  24D; 24J; 5ET; 54A       2-türig; 4-türig;
E15UTN(a)
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 740
Gutachten 16-00081 CC-GBM 03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863
zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: D719
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 08.07.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 4 von 27
Verkaufsbezeichnung:     LEXUS ES300H
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW    Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
XZ1L(EU,     e6*2007/46*0250*.. 131   225/40R19 93                                       10B; 11B; 11G; 11H;
M)                                    235/40R19 92                                       12A; 51A; 71K; 721;
                                      245/35R19 93              11A; 21P; 245; 248       73C; 74A; 74P
                                      255/35R19 92              11A; 21P; 22H; 24J;
                                                                248

Verkaufsbezeichnung:     LEXUS GS 300, GS 430
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
S16          e11*96/79*0078*.., 161 - 208 235/35R19 91Y 11A; 24J                         erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
               e11*98/14*0078*..              245/35R19 93W 11A; 24J                     135 Nm;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 740

Verkaufsbezeichnung:     LEXUS GS300/GS430/GS460
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
S19(a)       e6*2001/116*0103*.. 183  235/35R19 91Y                                      erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                    183 - 208 245/35R19 93                               135 Nm; bis
                                              255/35R19 92Y 11A; 22I; 24J; 24M           e6*2001/116*0103*05;
                                              255/35R19 96  11A; 22I; 24J; 24M           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                         740

Verkaufsbezeichnung:     LEXUS IS 200, IS 300
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW        Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
XE1          e11*2001/116*0110*.., 114 - 157 225/35R19          11A; 21B; 22B; 24D;      erhöhtes
               e11*98/14*0110*..                                24J; 53S                 Anzugsmoment
                                                                                         135 Nm; Kombi;
                                              235/35R19 87W 11A; 21B; 21J; 22B;          Limousine;
                                                            22F; 24C; 24D; 5ET;          Heckantrieb;
                                                            54A
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 740

Verkaufsbezeichnung:     LEXUS IS250, IS300H, IS200T
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
XE2(a)       e11*2001/116*0206*.. 110 - 153 235/35R19 91W 11A; 24J; 51J                  erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                              255/35R19 92      Nur Sportausführung;     135 Nm; bis
                                                                TBF; 11A; 22I; 57F       e11*2001/116*0206*09;
                                                                                         Cabrio; Limousine;
                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 740
Gutachten 16-00081 CC-GBM 03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863
zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: D719
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 08.07.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 5 von 27
Verkaufsbezeichnung:     LEXUS RC200T, Lexus RC300H
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
XC1(EU,      e11*2007/46*2883*.. 133 - 180 235/40R19 96         GAR; 11A; 246; 248;      erhöhtes
M)                                                              26B; 27F                 Anzugsmoment
                                                                                         140 Nm; Coupe;
                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 740

Verkaufsbezeichnung:     LEXUS RX 300,RX 350
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
XU3(a)       e6*2001/116*0090*.. 150 - 203 235/45R19 95                                  erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                                                                         135 Nm;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 740

Verkaufsbezeichnung:     LEXUS RX 400h
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
HXU3(a)      e6*2001/116*0098*.. 150 - 203 235/45R19 95                                  erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                                                                         135 Nm;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 740

Verkaufsbezeichnung:     LEXUS UX200, LEXUS UX250H
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW    Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
ZA1(EU,      e6*2007/46*0263*..  112   225/45R19 92             11A; 26P; 27I           UX250H;
M)                                     235/40R19 92             11A; 245; 248; 26P; 27I 10B; 11B; 11G; 11H;
ZA1(EU,      e13*2007/46*2005*..                                                        12A; 51A; 71K; 721;
M)-TMG                                 235/45R19 95             11A; 245; 248; 26P; 27I 73C; 74A; 74P
                                       245/40R19 94             11A; 245; 248; 26B;
                                                                27H; 27I
                                              255/40R19 96      11A; 24J; 248; 26B;
                                                                26N; 27B; 27H

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA AVENSIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
T25          e11*2001/116*0196*.. 110 - 130 225/35R19 88W 11A; 21B; 22I; 24J;            ab
                                                          24M                            e11*2001/116*0196*05;
                                            235/35R19 87W 11A; 21B; 22I; 24J;            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          24M                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P
T25            e11*2001/116*0196*.. 110 - 130 225/35R19 88W 11A; 21B; 22B; 24J;          nur bis
                                                            24M                          e11*2001/116*0196*04;
                                              235/35R19 87W 11A; 21B; 21J; 22B;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            24J; 24M; 54A                12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P
Gutachten 16-00081 CC-GBM 03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863
zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: D719
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 08.07.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 6 von 27
Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA AVENSIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
T27          e11*2001/116*0331*.. 91 - 130 225/40R19 93         11A; 22M; 245            erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                              235/35R19 91      11A; 21P; 22M; 24J;      135 Nm; Kombi;
                                                                248                      Frontantrieb;
                                              245/35R19 93      11A; 21P; 22L; 24J;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                248                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                         740
T27            e11*2001/116*0331*.. 91 - 110 235/35R19 91       11A; 21P; 22M; 24J;      erhöhtes
                                                                248                      Anzugsmoment
                                                                                         135 Nm; Limousine;
                                     91 - 130 225/40R19 93  11A; 22M; 245                Frontantrieb;
                                              235/35R19 91W 11A; 21P; 22M; 24J;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            248                          12A; 51A; 71K; 721;
                                              245/35R19 93  11A; 21P; 22L; 24J;          729; 73C; 74A; 74P;
                                                            248                          740

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA CAMRY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
V3           e6*2001/116*0085*.., 112 - 137 245/35R19 93W 11A; 21B; 22B; 22F;            10B; 11B; 11G; 11H;
             e6*98/14*0085*..                             24C; 24M                       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA C-HR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
AX1T(EU,     e11*2007/46*3641*.., 72 - 85     225/45R19 92      11A; 24J; 248; 26B;      erhöhtes
M)           e6*2007/46*0338*..                                 26J; 27B; 27H            Anzugsmoment
                                                                                         140 Nm; Allradantrieb;
AX1T(EU,       e13*2007/46*1765*..            235/40R19 92      11A; 24M; 241; 246;      Frontantrieb;
M)-TMG                                                          26B; 26J; 27B; 27H       10B; 11B; 11G; 11H;
                                              235/45R19 95      11A; 24M; 241; 246;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                26B; 26J; 27B; 27H       73C; 74A; 74P; 740
                                              245/40R19 94      11A; 24C; 244; 247;
                                                                26B; 26J; 27B; 27F
                                              255/40R19 96      11A; 24C; 244; 247;
                                                                26B; 26J; 27B; 27F

Verkaufsbezeichnung:    TOYOTA COROLLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
ZE1HE(EU,M e6*2007/46*0318*..  72 - 112 225/35R19 88            11A; 26P                 Kombilimousine;
)
ZE1HE(EU,M e13*2007/46*2012*..          235/30R19 86            11A; 245; 26N; 26P       Schräghecklimousine;
)-TMG
                                        245/30R19 89            11A; 24J; 26B; 26N       Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA COROLLA VERSO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
R1           e11*2001/116*0222*.. 81 - 130 235/35R19 91         11A; 22I; 24J; 24M       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P
Gutachten 16-00081 CC-GBM 03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863
zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: D719
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 08.07.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 7 von 27

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA RAV4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
XA3(a)       e6*2001/116*0105*.. 91 - 114 235/45R19 95          11A; 27I                 erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
XA3(a)-        e13*2007/46*1657*..            235/50R19 99  11A; 24J; 27B                135 Nm; ab
TMG                                           245/45R19 98  11A; 27B                     e6*2001/116*0105*09;
XA4(EU,        e6*2007/46*0166*..             255/45R19 100 11A; 24J; 27B                Allradantrieb;
M)                                                                                       Frontantrieb;
XA4(EU,        e13*2007/46*1658*..                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
M)-TMG                                                                                   12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 740
XA3(a)         e6*2001/116*0105*..   100 - 130 235/45R19 95     11A; 24O                 bis
                                               245/45R19 98     11A; 24O                 e6*2001/116*0105*08;
                                               255/40R19 96     11A; 24K                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                               255/45R19 100    11A; 24K                 12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P
XA5(EU,        e6*2007/46*0289*..    129 - 131 235/55R19 101                             10B; 11B; 11G; 11H;
M)                                             255/45R19 100                             12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA VERSO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
AR2          e11*2001/116*0350*.. 82 - 108 235/35R19 91         5GG                      erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                     82 - 130 225/40R19 93                               135 Nm; Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                         740; MAO

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
Gutachten 16-00081 CC-GBM 03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863
zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: D719
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 08.07.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 8 von 27
       gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
       gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
       ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten 16-00081 CC-GBM 03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863
zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: D719
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 08.07.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 9 von 27
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder
     durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Gutachten 16-00081 CC-GBM 03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863
zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: D719
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 08.07.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 10 von 27
       Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
       lassen.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24O) Die Radabdeckung an Achse 1 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
     Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
     30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
Gutachten 16-00081 CC-GBM 03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863
zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: D719
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 08.07.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 11 von 27
      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
      beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
53S) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
     erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1230kg.
678) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          215/35R19
                    Hinterachse:                          245/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
Gutachten 16-00081 CC-GBM 03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863
zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: D719
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 08.07.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 12 von 27
      1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
      2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
      3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
      Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
      4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
      zu überprüfen.
      5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
      nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
GAR) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Reifengröße:
     Vorderachse: 235/40R19
     Hinterachse: 265/35R19
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
MAO) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 320 mm an
     der Vorderachse nicht zulässig.
TBF) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        235/35R19
                    Hinterachse:                        255/35R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
Gutachten 16-00081 CC-GBM 03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863
zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: D719
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 08.07.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 13 von 27


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     SUZUKI
       Fahrzeugtyp:    JY
       Genehm.Nr.:     e4*2007/46*0779*..
       Handelsbez.:    SX4, SUZUKI SX4

       Variante(n):    ab e4*2007/46*0779*04, Allradantrieb, Frontantrieb, Schräghecklimousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 300             y = 260                   VA
             26P                      x = 250             y = 210                   VA
             27B                      x = 330             y = 400                   HA
             27I                      x = 280             y = 360                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 300       y = 260             5                 VA
             26J                   x = 300       y = 260             5                 VA
             27H                   x = 330       y = 400             8                 HA
             27F                   x = 330       y = 400            25                 HA
Gutachten 16-00081 CC-GBM 03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863
zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: D719
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 08.07.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 14 von 27

Fahrzeug:

       Hersteller:     SUZUKI
       Fahrzeugtyp:    LY
       Genehm.Nr.:     e4*2007/46*0928*..
       Handelsbez.:    VITARA

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 300             y = 300                   VA
             26P                      x = 250             y = 250                   VA
             27B                      x = 300             y = 300                   HA
             27I                      x = 250             y = 250                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 300       y = 300            10                 VA
             26N                   x = 300       y = 300             8                 VA
             27H                   x = 300       y = 300             8                 HA
Gutachten 16-00081 CC-GBM 03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863
zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: D719
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 08.07.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 15 von 27

Fahrzeug:

       Hersteller:     SUZUKI
       Fahrzeugtyp:    JY
       Genehm.Nr.:     e4*2007/46*0779*..
       Handelsbez.:    SX4, SUZUKI SX4

       Variante(n):    Allradantrieb, bis e4*2007/46*0779*03, Frontantrieb, Schräghecklimousine


Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 300       y = 300            26                 VA
             26N                   x = 300       y = 300             8                 VA
             27F                   x = 300       y = 300            24                 HA
             27H                   x = 300       y = 300             8                 HA
Gutachten 16-00081 CC-GBM 03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863
zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: D719
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 08.07.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 16 von 27

Fahrzeug:

       Hersteller:     TOYOTA
       Fahrzeugtyp:    ZE1HE(EU,M)-TMG
       Genehm.Nr.:     e13*2007/46*2012*..
       Handelsbez.:    TOYOTA COROLLA

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 235             y = 250                   VA
             26P                      x = 285             y = 300                   VA
             27I                      x = 280             y = 385                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 285       y = 300             8                 VA
             26N                   x = 285       y = 300            28                 VA
             27F                   x = 280       y = 385             8                 HA
             27H                   x = 280       y = 385            18                 HA
Gutachten 16-00081 CC-GBM 03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863
zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: D719
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 08.07.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 17 von 27

Fahrzeug:

       Hersteller:     TOYOTA
       Fahrzeugtyp:    AX1T(EU,M)-TMG
       Genehm.Nr.:     e13*2007/46*1765*..
       Handelsbez.:    TOYOTA C-HR

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 300             y = 250                   VA
             26P                      x = 250             y = 200                   VA
             27B                      x = 300             y = 300                   HA
             27I                      x = 250             y = 250                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 300       y = 250            30                 VA
             26N                   x = 300       y = 250             8                 VA
             27F                   x = 300       y = 250            30                 HA
             27H                   x = 300       y = 250             8                 HA
Gutachten 16-00081 CC-GBM 03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863
zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: D719
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 08.07.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 18 von 27

Fahrzeug:

       Hersteller:     TOYOTA
       Fahrzeugtyp:    ZA1(EU,M)-TMG
       Genehm.Nr.:     e13*2007/46*2005*..
       Handelsbez.:    LEXUS UX200, LEXUS UX250H

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 220             y = 330                   VA
             26P                      x = 270             y = 380                   VA
             27B                      x = 250             y = 215                   HA
             27I                      x = 300             y = 265                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 270       y = 380            22                 VA
             26N                   x = 270       y = 380             8                 VA
             27F                   x = 300       y = 265            26                 HA
             27H                   x = 300       y = 265             8                 HA
Gutachten 16-00081 CC-GBM 03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863
zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: D719
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 08.07.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 19 von 27

Fahrzeug:

       Hersteller:     TOYOTA
       Fahrzeugtyp:    ZE1HE(EU,M)
       Genehm.Nr.:     e6*2007/46*0318*..
       Handelsbez.:    TOYOTA COROLLA

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 235             y = 250                   VA
             26P                      x = 285             y = 300                   VA
             27I                      x = 280             y = 385                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 285       y = 300             8                 VA
             26N                   x = 285       y = 300            28                 VA
             27F                   x = 280       y = 385             8                 HA
             27H                   x = 280       y = 385            18                 HA
Gutachten 16-00081 CC-GBM 03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863
zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: D719
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 08.07.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 20 von 27

Fahrzeug:

       Hersteller:     TOYOTA
       Fahrzeugtyp:    XA4(EU,M)-TMG
       Genehm.Nr.:     e13*2007/46*1658*..
       Handelsbez.:    TOYOTA RAV4

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             27B                      x = 400             y = 400                   HA
             27I                      x = 350             y = 380                   HA
Gutachten 16-00081 CC-GBM 03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863
zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: D719
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 08.07.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 21 von 27

Fahrzeug:

       Hersteller:     TOYOTA
       Fahrzeugtyp:    AX1T(EU,M)
       Genehm.Nr.:     e11*2007/46*3641*..
       Handelsbez.:    TOYOTA C-HR

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 300             y = 250                   VA
             26P                      x = 250             y = 200                   VA
             27B                      x = 300             y = 300                   HA
             27I                      x = 250             y = 250                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 300       y = 250            30                 VA
             26N                   x = 300       y = 250             8                 VA
             27F                   x = 300       y = 250            30                 HA
             27H                   x = 300       y = 250             8                 HA
Gutachten 16-00081 CC-GBM 03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863
zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: D719
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 08.07.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 22 von 27

Fahrzeug:

       Hersteller:     TOYOTA
       Fahrzeugtyp:    ZA1(EU,M)
       Genehm.Nr.:     e6*2007/46*0263*..
       Handelsbez.:    LEXUS UX200, LEXUS UX250H

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 220             y = 330                   VA
             26P                      x = 270             y = 380                   VA
             27B                      x = 250             y = 215                   HA
             27I                      x = 300             y = 265                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 270       y = 380            22                 VA
             26N                   x = 270       y = 380             8                 VA
             27F                   x = 300       y = 265            26                 HA
             27H                   x = 300       y = 265             8                 HA
Gutachten 16-00081 CC-GBM 03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863
zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: D719
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 08.07.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 23 von 27

Fahrzeug:

       Hersteller:     TOYOTA
       Fahrzeugtyp:    XA3(a)
       Genehm.Nr.:     e6*2001/116*0105*..
       Handelsbez.:    TOYOTA RAV4

       Variante(n):    ab e6*2001/116*0105*09

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             27B                      x = 400             y = 400                   HA
             27I                      x = 350             y = 380                   HA
Gutachten 16-00081 CC-GBM 03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863
zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: D719
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 08.07.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 24 von 27

Fahrzeug:

       Hersteller:     TOYOTA
       Fahrzeugtyp:    XA3(a)-TMG
       Genehm.Nr.:     e13*2007/46*1657*..
       Handelsbez.:    TOYOTA RAV4

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             27B                      x = 400             y = 400                   HA
             27I                      x = 350             y = 380                   HA
Gutachten 16-00081 CC-GBM 03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863
zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: D719
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 08.07.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 25 von 27

Fahrzeug:

       Hersteller:     TOYOTA
       Fahrzeugtyp:    XA4(EU,M)
       Genehm.Nr.:     e6*2007/46*0166*..
       Handelsbez.:    TOYOTA RAV4

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             27B                      x = 400             y = 400                   HA
             27I                      x = 350             y = 380                   HA
Gutachten 16-00081 CC-GBM 03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863
zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: D719
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 08.07.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 26 von 27

Fahrzeug:

       Hersteller:     TOYOTA
       Fahrzeugtyp:    XC1(EU,M)
       Genehm.Nr.:     e11*2007/46*2883*..
       Handelsbez.:    LEXUS RC200T, Lexus RC300H

       Variante(n):    Coupe, Heckantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 290             y = 280                   VA
             26P                      x = 240             y = 230                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 290       y = 280             4                 VA
             26N                   x = 290       y = 280             4                 VA
             27F                   x = 280       y = 400            30                 HA
             27H                   x = 180       y = 330             8                 HA
Gutachten 16-00081 CC-GBM 03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863
zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: D719
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 08.07.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 27 von 27

Fahrzeug:

       Hersteller:     TOYOTA
       Fahrzeugtyp:    AX1T(EU,M)
       Genehm.Nr.:     e6*2007/46*0338*..
       Handelsbez.:    TOYOTA C-HR

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 300             y = 250                   VA
             26P                      x = 250             y = 200                   VA
             27B                      x = 300             y = 300                   HA
             27I                      x = 250             y = 250                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 300       y = 250            30                 VA
             26N                   x = 300       y = 250             8                 VA
             27F                   x = 300       y = 250            30                 HA
             27H                   x = 300       y = 250             8                 HA