Gutachten 366-0068-16-MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863 zu V.1. ANLAGE: 13 Radtyp: D719 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 09.07.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 23 Fahrzeughersteller : HYUNDAI, Hyundai Motor Company, HYUNDAI Motor Company, HYUNDAI MOTOR (CZ), HYUNDAI MOTOR EUROPE, KIA, KIA MOTORS (SK), MAZDA, Mazda Motor Corporation Raddaten: Radgröße nach Norm : 8 1/2 J X 19 H2 Einpreßtiefe (mm) : 45 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 719PM-5114A45 PCD 114,1 ohne 67,1 850 2280 02/16 671 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : HYUNDAI, Hyundai Motor Company, HYUNDAI Motor Company, HYUNDAI MOTOR (CZ), HYUNDAI MOTOR EUROPE Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : PDE; (Kegelbund) Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : MD; VF; OS; AE; TLE; FS; TL; PDE; TLE-HME Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : TL; TLE; TLE-HME 107 Nm für Typ : AE; FS; MD; VF 120 Nm für Typ : PDE 127 Nm für Typ : OS; PDE Verkaufsbezeichnung: ELANTRA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen MD e4*2007/46*0254*.. 94 - 97 215/35R19 85 11A; 24J; 26P; 27I; Stufenheck; 5EG Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: Ioniq Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen AE e4*2007/46*1157*.. 25 - 88 215/35R19 86 11A; 245; 248; 26B; Frontantrieb; 26J; 27F 10B; 11B; 11G; 11H; 225/35R19 88 11A; 24J; 24M; 26B; 12A; 51A; 71K; 721; 26J; 27F 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: i30, i30N Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen PDE e11*2007/46*3807*.. 184 - 202 235/35R19 91 11A; 24J; 248; 26B; i30N; 26J; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 245/30R19 89 11A; 24J; 244; 247; 12A; 51A; 71K; 721; 26B; 26J; 27H 73C; 74A; 77E 245/35R19 89 11A; 24J; 244; 247; 26B; 26J; 27H Gutachten 366-0068-16-MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863 zu V.1. ANLAGE: 13 Radtyp: D719 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 09.07.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 23 Verkaufsbezeichnung: i30, i30N Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen PDE e11*2007/46*3807*.. 70 - 103 225/35R19 88 11A; 24J; 248; 26B; i30 Fastback; 26N; 27H Kombilimousine; 235/30R19 86 11A; 24J; 24M; 26B; Schrägheck; 5-türig; 26J; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 245/30R19 89 11A; 24C; 244; 247; 12A; 51A; 71K; 721; 26B; 26J; 27F 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: i40 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen VF e4*2007/46*0263*.., 85 - 131 225/40R19 93 11A; 26P Kombi; Limousine; e4*2007/46*0264*.. 235/35R19 91 11A; 248; 26P; 27H Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: Kona, Kauai Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen OS e4*2007/46*1259*.. 85 - 130 225/35R19 88 11A; 248; 26P KONA; nicht KONA EV; 225/40R19 89 11A; 248; 26P Allradantrieb; 235/35R19 87 11A; 24J; 248; 26P Frontantrieb; 235/40R19 92 11A; 24J; 248; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 245/35R19 89 11A; 24J; 24M; 26N; 12A; 51A; 71K; 721; 26P 73C; 74A; 77E Verkaufsbezeichnung: Tucson, ix35 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen TLE-HME e13*2007/46*1612*.. 85 - 136 225/45R19 96 11A; 245; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: TUCSON, IX35 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen TL e11*2007/46*2711*.. 85 - 136 225/45R19 96 11A; 245; 248 10B; 11B; 11G; 11H; TLE e11*2007/46*2724*.. 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: VELOSTER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FS e11*2007/46*0194*.. 97 - 137 215/35R19 85 11A; 27H Schrägheck; 225/30R19 84 11A; 246; 248; 27H; Frontantrieb; 56G 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : KIA Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Anzugsmoment der Befestigungsteile : 105 Nm für Typ : AM 107 Nm für Typ : XM FL Gutachten 366-0068-16-MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863 zu V.1. ANLAGE: 13 Radtyp: D719 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 09.07.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 23 108 Nm für Typ : PS; PSEV 110 Nm für Typ : JF 120 Nm für Typ : QL Verkaufsbezeichnung: Optima Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen JF e4*2007/46*1018*.. 99 - 126 225/40R19 89 11A; 245; 248; 26P Kombi; Limousine; 235/40R19 92 11A; 24J; 248; 26N; Frontantrieb; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 99 - 180 225/40R19 89W 11A; 245; 248; 26P 12A; 51A; 71K; 721; 235/40R19 92W 11A; 24J; 248; 26N; 73C; 74A 26P Verkaufsbezeichnung: SORENTO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen XM FL e11*2007/46*0634*.. 110 - 204 235/55R19 11A; 245; 248; 51G Kombi; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 721; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: Soul Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen PS e4*2007/46*0825*.. 24 - 113 225/35R19 88 11A; 24J; 248; 26P Ohne PSEV e9*2007/46*6160*.. 225/40R19 89 11A; 24J; 248; 26P Radhausverbreiter. 235/35R19 87 11A; 24J; 248; 26P; Serie; Frontantrieb; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A PS e4*2007/46*0825*.. 91 - 113 225/35R19 88 11A; 248; 26P nur mit Radabdeckung 225/40R19 89 11A; 248; 26P Serie; Frontantrieb; 235/35R19 87 11A; 248; 26P; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: SOUL Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen AM e4*2001/116*0139*.., 85 - 103 225/35R19 88 11A; 24J; 248 Frontantrieb; e4*2007/46*0133*.. 235/35R19 87 11A; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 245/30R19 89 11A; 22H; 24C; 244 12A; 51A; 71K; 721; 245/35R19 89 11A; 22H; 24C; 244 729; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: Sportage Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen QL e11*2007/46*3139*.. 85 - 136 225/45R19 96 Allradantrieb; QLE e11*2007/46*3144*.. 235/45R19 95 11A; 248 Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : KIA MOTORS (SK) Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Gutachten 366-0068-16-MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863 zu V.1. ANLAGE: 13 Radtyp: D719 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 09.07.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 23 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : RP 107 Nm für Typ : JD 120 Nm für Typ : QLE Verkaufsbezeichnung: Carens, Rondo Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen RP e4*2007/46*0633*.. 85 - 130 225/40R19 93 11A; 24J; 248; 27H Kombi; Frontantrieb; 235/35R19 91 11A; 24J; 24M; 26P; 10B; 11B; 11G; 11H; 27H 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: CEE'D Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen JD e4*2007/46*0496*.., 66 - 150 225/35R19 88 11A; 24J; 248; 26B; Kombi; Van; e4*2007/46*0497*.. 26J; 27F Schrägheck; 3-türig; 5-türig; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: Sportage Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen QL e11*2007/46*3139*.. 85 - 136 225/45R19 96 Allradantrieb; QLE e11*2007/46*3144*.. 235/45R19 95 11A; 248 Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MAZDA, Mazda Motor Corporation Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : GG/GY; GG1; GH; GHE; KE; KF; SE 120 Nm für Typ : BK; BL; BLE; GH; GJ 126 Nm für Typ : DJ1 140 Nm für Typ : BL Verkaufsbezeichnung: Mazda CX-5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen KE e13*2007/46*1247*.. 110 - 143 225/55R19 99 122; 56G inkl. Mj.2015; nur CX- KF e13*2007/46*1803*.. 235/45R19 95 122 5; Allradantrieb; 245/45R19 98 122 Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 573; 71K; 721; 729; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: MAZDA RX-8 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen SE e11*2001/116*0199*.. 141 - 170 225/40R19 89 10B; 11B; 11G; 11H; 235/35R19 87W 12A; 51A; 71K; 721; 245/35R19 89 73C; 74A Gutachten 366-0068-16-MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863 zu V.1. ANLAGE: 13 Radtyp: D719 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 09.07.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 23 Verkaufsbezeichnung: Mazda 2, Mazda CX-3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DJ1 e1*2007/46*1335*.. 77 - 115 225/40R19 89 Mazda CX-3; Kombi; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 77E Verkaufsbezeichnung: MAZDA 3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen BK e1*2001/116*0234*.. 62 - 110 225/35R19 84 11A; 21B; 22B; 24J; Stufenheck; 24M Schrägheck; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A BL e11*2001/116*0262*.. 76 - 111 225/35R19 88W 11A; 21B; 21N; 22B; bis Mj.2013; BLE e13*2007/46*1071*.. 22H; 24J; 248; 5FE Stufenheck; Schrägheck; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A BL e11*2001/116*0262*.. 191 225/35R19 88Y 11A; 21B; 21N; 22B; bis Mj.2013; 22H; 24J; 248; 5FE Schrägheck; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A BL e11*2001/116*0262*.. 74 - 121 225/35R19 88 11A; 24J; 248; 26B; ab Mj.2013; ab 26N; 27I e11*2001/116*0262*10; (Typ BM/BN); Limousine; Schrägheck; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: MAZDA 6 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GG/GY e1*98/14*0188*.. 88 - 122 225/35R19 88W 11A; 22B; 22F; 24J; Kombi; Stufenheck; GG1 e11*2001/116*0203*.. 24M; 54A Schrägheck; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 721; 73C; 74A GG1 e11*2001/116*0203*.. 191 235/35R19 91 11A; 22B; 24C; 24D Nur Mazda MPS; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 721; 73C; 74A Gutachten 366-0068-16-MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863 zu V.1. ANLAGE: 13 Radtyp: D719 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 09.07.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 23 Verkaufsbezeichnung: MAZDA 6, MAZDA CX-5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GH e1*2001/116*0448*.. 107 - 141 225/40R19 89W ab Mj.2012; inkl. GJ e1*2007/46*1001*.. 225/45R19 92 Mj.2015; Kombi; 235/40R19 92 Stufenheck; 235/45R19 95 Allradantrieb; 245/35R19 89W 11A; 26P; 27I Frontantrieb; nur 245/40R19 94 11A; 26P; 27I Mazda 6; 255/35R19 92 11A; 245; 26P; 27I 10B; 11B; 11G; 11H; 255/40R19 96 11A; 245; 26P; 27I 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A GH e1*2001/116*0448*.. 83 - 136 225/40R19 93 11A; 21T; 22I; 24J; bis Mj.2012; Kombi; GHE e13*2007/46*1075*.. 24M Frontantrieb; nur 235/35R19 91 11A; 21T; 22B; 24C; Mazda 6; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 245/35R19 93 11A; 21T; 22B; 24C; 12A; 51A; 71K; 721; 24D 729; 73C; 74A GH e1*2001/116*0448*.. 88 - 125 235/35R19 91 11A; 21B; 22B; 22M; nur bis GHE e13*2007/46*1075*.. 24C; 24D e13*2007/46*1075*01; 88 - 136 225/40R19 93 11A; 21B; 22B; 22M; nur bis 24J; 24M e1*2001/116*0448*05; 235/35R19 91W 11A; 21B; 22B; 22M; Schrägheck; 24C; 24D Frontantrieb; nur 245/35R19 93 11A; 21B; 22B; 22L; Mazda 6; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A GH e1*2001/116*0448*.. 88 - 125 235/35R19 91 11A; 21B; 21N; 22B; ab GHE e13*2007/46*1075*.. 22L; 241; 246; 248 e13*2007/46*1075*02; 88 - 132 225/40R19 93 11A; 21P; 22B; 22M; ab 24J; 248 e1*2001/116*0448*06; 235/35R19 91W 11A; 21B; 21N; 22B; bis Mj.2012; 22L; 241; 246; 248 Stufenheck; 245/35R19 93 11A; 21B; 21N; 22B; Schrägheck; 22L; 24C; 244; 247 Frontantrieb; nur Mazda 6; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A GH e1*2001/116*0448*.. 110 - 143 225/55R19 99 122; 56G inkl. Mj.2015; nur CX- 235/45R19 95 122 5; Allradantrieb; 245/45R19 98 122 Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 573; 71K; 721; 729; 73C; 74A GJ e1*2007/46*1001*.. 107 - 141 225/40R19 89W Kombi; Stufenheck; 225/45R19 92 Frontantrieb; 235/40R19 92 10B; 11B; 11G; 11H; 235/45R19 95 12A; 51A; 71K; 721; 245/35R19 89W 11A; 26P; 27I 73C; 74A 245/40R19 94 11A; 26P; 27I 255/35R19 92 11A; 245; 26P; 27I 255/40R19 96 11A; 245; 26P; 27I Gutachten 366-0068-16-MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863 zu V.1. ANLAGE: 13 Radtyp: D719 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 09.07.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 23 Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 122) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Gutachten 366-0068-16-MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863 zu V.1. ANLAGE: 13 Radtyp: D719 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 09.07.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 23 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Gutachten 366-0068-16-MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863 zu V.1. ANLAGE: 13 Radtyp: D719 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 09.07.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 23 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Gutachten 366-0068-16-MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863 zu V.1. ANLAGE: 13 Radtyp: D719 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 09.07.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 23 Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1030kg. 5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1120kg. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. Gutachten 366-0068-16-MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863 zu V.1. ANLAGE: 13 Radtyp: D719 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 09.07.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 23 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: HYUNDAI Fahrzeugtyp: AE Genehm.Nr.: e4*2007/46*1157*.. Handelsbez.: Ioniq Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 300 VA 26P x = 250 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 250 y = 350 8 HA 27F x = 250 y = 350 30 HA 26N x = 300 y = 300 8 VA 26J x = 300 y = 300 30 VA Gutachten 366-0068-16-MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863 zu V.1. ANLAGE: 13 Radtyp: D719 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 09.07.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 23 Fahrzeug: Hersteller: HYUNDAI Fahrzeugtyp: OS Genehm.Nr.: e4*2007/46*1259*.. Handelsbez.: Kona, Kauai Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 200 VA 26B x = 250 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 250 y = 250 8 HA 27F x = 250 y = 250 30 HA 26N x = 250 x = 250 8 VA 26J x = 250 y = 250 30 VA Gutachten 366-0068-16-MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863 zu V.1. ANLAGE: 13 Radtyp: D719 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 09.07.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 23 Fahrzeug: Hersteller: HYUNDAI Fahrzeugtyp: MD Genehm.Nr.: e4*2007/46*0254*.. Handelsbez.: ELANTRA Variante(n): Frontantrieb, Stufenheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 295 y = 360 HA 27I x = 245 y = 310 HA 26B x = 260 y = 315 VA 26P x = 210 y = 265 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 295 y = 360 8 HA 27F x = 295 y = 360 24 HA 26N x = 260 y = 315 8 VA 26J x = 260 y = 315 21 VA Gutachten 366-0068-16-MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863 zu V.1. ANLAGE: 13 Radtyp: D719 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 09.07.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 23 Fahrzeug: Hersteller: HYUNDAI Fahrzeugtyp: FS Genehm.Nr.: e11*2007/46*0194*.. Handelsbez.: VELOSTER Variante(n): Frontantrieb, Schrägheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 290 y = 320 VA 26P x = 240 y = 270 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 250 y = 310 8 HA 27F x = 250 y = 310 28 HA 26N x = 290 y = 320 8 VA 26J x = 290 y = 320 15 VA Gutachten 366-0068-16-MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863 zu V.1. ANLAGE: 13 Radtyp: D719 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 09.07.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 23 Fahrzeug: Hersteller: HYUNDAI Fahrzeugtyp: VF Genehm.Nr.: e4*2007/46*0263*.. Handelsbez.: i40 Variante(n): Frontantrieb, Kombi Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 310 y = 350 VA 26P x = 260 y = 300 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 270 y = 440 8 HA 27F x = 270 y = 440 30 HA 26N x = 310 y = 350 8 VA 26J x = 310 y = 350 23 VA Gutachten 366-0068-16-MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863 zu V.1. ANLAGE: 13 Radtyp: D719 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 09.07.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 23 Fahrzeug: Hersteller: HYUNDAI Fahrzeugtyp: PDE Genehm.Nr.: e11*2007/46*3807*.. Handelsbez.: i30, i30N Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 220 y = 200 VA 26B x = 270 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 250 y = 260 30 HA 27H x = 250 y = 210 8 HA 26J x = 270 y = 250 30 VA 26N x = 270 y = 250 8 VA Gutachten 366-0068-16-MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863 zu V.1. ANLAGE: 13 Radtyp: D719 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 09.07.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 23 Fahrzeug: Hersteller: KIA Fahrzeugtyp: JF Genehm.Nr.: e4*2007/46*1018*.. Handelsbez.: Optima Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 300 VA 26P x = 300 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 300 y = 300 25 HA 27H x = 300 y = 300 8 HA 26J x = 350 y = 300 28 VA 26N x = 350 y = 300 8 VA Gutachten 366-0068-16-MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863 zu V.1. ANLAGE: 13 Radtyp: D719 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 09.07.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 18 von 23 Fahrzeug: Hersteller: KIA Fahrzeugtyp: PS Genehm.Nr.: e4*2007/46*0825*.. Handelsbez.: Soul Variante(n): Frontantrieb, Ohne Radhausverbreiter. Serie Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27I x = 250 y = 290 HA 27B x = 300 y = 340 HA 26P x = 290 y = 240 VA 26B x = 340 y = 290 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 300 y = 340 8 HA 27F x = 300 y = 340 25 HA 26N x = 340 y = 290 8 VA 26J x = 340 y = 290 23 VA Gutachten 366-0068-16-MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863 zu V.1. ANLAGE: 13 Radtyp: D719 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 09.07.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 19 von 23 Fahrzeug: Hersteller: KIA MOTORS Fahrzeugtyp: JD Genehm.Nr.: e4*2007/46*0496*.. Handelsbez.: CEE'D Variante(n): Frontantrieb, Schrägheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 340 y = 350 VA 26P x = 290 y = 300 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 250 y = 290 30 HA 27H x = 250 y = 290 8 HA 26J x = 340 y = 350 27 VA 26N x = 340 y = 350 8 VA Gutachten 366-0068-16-MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863 zu V.1. ANLAGE: 13 Radtyp: D719 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 09.07.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 20 von 23 Fahrzeug: Hersteller: KIA MOTORS Fahrzeugtyp: RP Genehm.Nr.: e4*2007/46*0633*.. Handelsbez.: Carens, Rondo Variante(n): Frontantrieb, Kombi Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 260 y = 300 HA 27I x = 210 y = 250 HA 26B x = 310 y = 325 VA 26P x = 260 y = 275 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 260 y = 300 30 HA 27H x = 260 y = 300 30 HA 26J x = 310 y = 325 30 VA 26N x = 310 y = 325 30 VA Gutachten 366-0068-16-MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863 zu V.1. ANLAGE: 13 Radtyp: D719 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 09.07.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 21 von 23 Fahrzeug: Hersteller: MAZDA Fahrzeugtyp: BL Genehm.Nr.: e11*2001/116*0262*.. Handelsbez.: MAZDA 3 Variante(n): ab e11*2001/116*0262*10, ab Mj.2013 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 350 y = 400 HA 26P x = 320 y = 375 VA 26B x = 370 y = 400 VA 27I x = 300 y = 370 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 350 y = 400 8 HA 27F x = 350 y = 400 15 HA 26N x = 370 y = 400 8 VA 26J x = 370 y = 400 30 VA Gutachten 366-0068-16-MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863 zu V.1. ANLAGE: 13 Radtyp: D719 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 09.07.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 22 von 23 Fahrzeug: Hersteller: MAZDA Fahrzeugtyp: GH Genehm.Nr.: e1*2001/116*0448*.. Handelsbez.: MAZDA 6, MAZDA CX-5 Variante(n): ab e1*2001/116*0448*14, Frontantrieb, Kombi, Stufenheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27I x = 215 y = 350 HA 27B x = 265 y = 400 HA 26P x = 385 y = 400 VA 26B x = 400 y = 400 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 265 y = 400 8 HA 27F x = 265 y = 400 24 HA 26N x = 400 y = 400 8 VA 26J x = 400 y = 400 24 VA Gutachten 366-0068-16-MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863 zu V.1. ANLAGE: 13 Radtyp: D719 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 09.07.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 23 von 23 Fahrzeug: Hersteller: MAZDA Fahrzeugtyp: GJ Genehm.Nr.: e1*2007/46*1001*.. Handelsbez.: MAZDA 6, MAZDA CX-5 Variante(n): Frontantrieb, Stufenheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27I x = 215 y = 350 HA 27B x = 265 y = 400 HA 26P x = 385 y = 400 VA 26B x = 400 y = 400 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 265 y = 400 8 HA 27F x = 265 y = 400 24 HA 26N x = 400 y = 400 8 VA 26J x = 400 y = 400 24 VA