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							Gutachten 17-00014-CC-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50862
zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: D1120
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 05.12.2019
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Fahrzeughersteller                      : AUDI, PORSCHE, VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 9 J X 20 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 130/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung         Ausführungsbezeichnung                          Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.     gültig
                                                                   och     werkstoff        Rad-       Abroll   ab
                     Kennzeichnung          Kennzeichnung          (mm)                     last       umf.     Fertig
                     Rad                    Zentrierring                                    (kg)       (mm)     datum
197                  PCD 130 C              ohne                        71,6                    950      2306    01/16
1120PM-5130C4571
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197              PCD 130 C                  ohne                        71,6                     960    2280 01/16
1120PM-5130C4571
6
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : AUDI
Befestigungsteile                       : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 36 mm, Durchm. 28 mm
Zubehör                                 : Serie


Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 160 Nm
Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen              Auflagen zu Reifen         Auflagen
4L           e1*2001/116*0350*.., 150 - 206 265/45R20           11A; 24M                   bis
                                            104W
             e13*2007/46*1081*.. 150 - 240 275/40R20            11A; 24J; 24M              e13*2007/46*1081*05;
                                            106W
4L1          e13*2007/46*1081*..            275/45R20           11A; 24J; 24M; 54F         bis
                                            106W
                                  150 - 257 265/45R20 104Y      11A; 24M                   e1*2001/116*0350*19;
                                            275/40R20 106Y      11A; 24J; 24M              Allradantrieb;
                                            275/45R20           11A; 24J; 24M; 51G         Schraubenfederung;
                                            275/45R20 106Y      11A; 24J; 24M; 54F         Luftfederung;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                           729; 73C; 74D; 745;
                                                                                           75I

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Gutachten 17-00014-CC-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50862
zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: D1120
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 05.12.2019
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : PORSCHE
Befestigungsteile                       : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 36 mm, Durchm. 28 mm
Zubehör                                 : Serie


Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 150 Nm für Typ : 92A; 92AH; 92AHN; 92AN
                                          160 Nm für Typ : 9PA
Verkaufsbezeichnung:     CAYENNE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
92A          e13*2007/46*1085*.. 155 - 405 265/40R20 104        11A; 248                 inkl. Facelift 2014;
92AN         e13*2007/46*1106*..           265/45R20 104        11A; 248                 Allradantrieb;
                                           275/40R20 106        11A; 24J; 248            10B; 11B; 11G; 11H;
                                           275/45R20 110        11A; 24J; 248            12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         721; 729; 73C; 74D;
                                                                                         74E; 744

Verkaufsbezeichnung:     CAYENNE S, CAYENNE TURBO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen         Auflagen zu Reifen            Auflagen
9PA          e13*2001/116*0089*.. 176 - 331 265/45R20 104Y 11A; 24J; 24M                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                  176 - 404 275/40R20 106 11A; 24C; 24D                  12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74D; PDA

Verkaufsbezeichnung:     CAYENNE S HYBRID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
92AH         e13*2007/46*1107*.. 155 - 405 265/40R20 104        11A; 248                 inkl. Facelift 2014;
92AHN        e13*2007/46*1108*..           265/45R20 104        11A; 248                 Allradantrieb;
                                           275/40R20 106        11A; 24J; 248            10B; 11B; 11G; 11H;
                                           275/45R20 110        11A; 24J; 248            12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         721; 729; 73C; 74D;
                                                                                         74E; 744

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile                       : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 36 mm, Durchm. 28 mm
Zubehör                                 : Serie


Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 150 Nm für Typ : 7p; 7P; 7pH; 7PH
                                          160 Nm für Typ : 7L
Gutachten 17-00014-CC-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50862
zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: D1120
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 05.12.2019
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Verkaufsbezeichnung:     TOUAREG
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
7L           e1*2001/116*0203*.. 155 - 228 275/40R20            11A; 24C; 24D            Nicht
                                           102W
                                 155 - 331 265/45R20 104        11A; 24J; 24M            Schlechtwegefahrwerk;
                                           275/40R20 102Y       11A; 24C; 24D            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74D
7p             DE*2007/46*0400*..,   150 - 206 255/45R20 105                             Allradantrieb;
               e1*2007/46*0400*..              275/40R20 102    11A; 24J                 10B; 11B; 11G; 11H;
7P             e1*2007/46*0376*..,   150 - 250 265/45R20 104    11A; 245                 12A; 51A; 573; 71K;
               e1*2007/46*0498*..              275/40R20        11A; 24J                 721; 729; 73C; 74D;
                                               102W
7pH            DE*2007/46*0404*..,             275/45R20        11A; 24J; 51G            74E; 744
               e1*2007/46*0404*..
7PH            e1*2007/46*0403*..,
               e1*2007/46*0499*..


Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
Gutachten 17-00014-CC-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50862
zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: D1120
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 05.12.2019
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245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
Gutachten 17-00014-CC-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50862
zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: D1120
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 05.12.2019
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       FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
       dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
     entnehmen.
745) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile der Leichtmetallräder vom Fahrzeughersteller
     verwendet werden.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
74E) Die Verwendung von Befestigungsmitteln mit entkoppeltem Schraubenbund ist erforderlich.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
PDA) Gegebenenfalls serienmäßig vorhandene Distanzscheiben an der Hinterachse müssen vor dem Anbau
     der Sonderräder entfernt werden.