Gutachten 20-00290-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53322 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: A234A Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 22.10.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 51 Fahrzeughersteller : AUDI, AUDI AG, Bayerische Motorenwerke AG, BMW, BMW AG, DAIMLER, DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ, PORSCHE, QUATTRO GmbH, VOLKSWAGEN Raddaten: Radgröße nach Norm : 8 J X 19 EH2+ Einpreßtiefe (mm) : 20 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum A234A80205112 A234A PCD112A ET20 ohne 66,6 770 2284 08/20 A666 CB66,6 A234A80205112 A234A PCD112A ET20 ohne 66,6 789 2230 08/20 A666 CB66,6 A234A80205112 A234A PCD112A ET20 ohne 66,6 800 2200 08/20 A666 CB66,6 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28,3 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : B13 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm für Typ : B8 erhöhtes Anzugsmoment; B81 erhöhtes Anzugsmoment; F2 erhöhtes Anzugsmoment; 4G erhöhtes Anzugsmoment; 4G1 erhöhtes Anzugsmoment 170 Nm für Typ : 4L erhöhtes Anzugsmoment; 4L1 erhöhtes Anzugsmoment 180 Nm für Typ : FY erhöhtes Anzugsmoment; F8 erhöhtes Anzugsmoment; 4H erhöhtes Anzugsmoment 200 Nm für Typ : 8R erhöhtes Anzugsmoment; 8R1 erhöhtes Anzugsmoment; 8R2 erhöhtes Anzugsmoment Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 20-00290-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53322 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: A234A Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 22.10.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 51 Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B81 e13*2007/46*1084*.. 90 - 200 225/40R19 93W 11A; 245; 248; 26B; erhöhtes 26N; 27B Anzugsmoment 140 Nm; Nicht A4 235/35R19 91Y 11A; 24J; 24M; 26B; Allroad Quattro; AUDI 26N; 27B A4 (B9) ab MJ2016; 90 - 260 245/35R19 93Y 11A; 241; 244; 246; AUDI S4 (B9) ab 247; 26B; 26N; 27B; MJ2016; Kombi; 27H 260 225/40R19 M+S 11A; 245; 248; 26B; Limousine; 26N; 27B; 52J Allradantrieb; 235/35R19 M+S 11A; 24J; 24M; 26B; Frontantrieb; 26N; 27B; 52J 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 740; 77E B81 e13*2007/46*1084*.. 100 - 210 235/40R19 92Y 11A; 245; 248; 26P; erhöhtes 27H Anzugsmoment 140 Nm; A4 Allroad 245/40R19 94 11A; 245; 248; 26B; Quattro ab MJ2016; 27F 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 740; 77E B81 e13*2007/46*1084*.. 100 - 180 245/40R19 94 11A; 21P; 245; 248 erhöhtes Anzugsmoment 140 Nm; Nur A4 Allroad Quattro bis MJ2015; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 740; 77E B81 e13*2007/46*1084*.. 100 - 200 225/40R19 92Y YBB; YBC erhöhtes Anzugsmoment 100 - 260 245/35R19 93Y YBC; 11A; 248; 27P 140 Nm; A5 Coupé (B9) ab MJ2016; A5 Sportback (B9) ab MJ2016; S5 Sportback (B9) ab MJ2016; A5 Cabrio (B9) ab MJ2016; S5 Cabrio (B9) ab MJ2016; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 740; 77E Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 20-00290-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53322 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: A234A Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 22.10.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 51 Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B8 e1*2001/116*0430*.. 90 - 200 225/40R19 93W 11A; 245; 248; 26B; erhöhtes 26N; 27B Anzugsmoment 140 Nm; Nicht A4 235/35R19 91Y 11A; 24J; 24M; 26B; Allroad Quattro; AUDI 26N; 27B A4 (B9) ab MJ2016; 90 - 260 245/35R19 93Y 11A; 241; 244; 246; AUDI S4 (B9) ab 247; 26B; 26N; 27B; MJ2016; Kombi; 27H 260 225/40R19 M+S 11A; 245; 248; 26B; Limousine; 26N; 27B; 52J Allradantrieb; 235/35R19 M+S 11A; 24J; 24M; 26B; Frontantrieb; 26N; 27B; 52J 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 740; 77E B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 210 235/40R19 92Y 11A; 245; 248; 26P; erhöhtes 27H Anzugsmoment 140 Nm; A4 Allroad 245/40R19 94 11A; 245; 248; 26B; Quattro ab MJ2016; 27F 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 740; 77E B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 180 245/40R19 94 11A; 21P; 245; 248 erhöhtes Anzugsmoment 140 Nm; Nur A4 Allroad Quattro bis MJ2015; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 740; 77E B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 200 225/40R19 92Y YBB; YBC erhöhtes Anzugsmoment 100 - 260 245/35R19 93Y YBC; 11A; 248; 27P 140 Nm; A5 Coupé (B9) ab MJ2016; A5 Sportback (B9) ab MJ2016; S5 Sportback (B9) ab MJ2016; A5 Cabrio (B9) ab MJ2016; S5 Cabrio (B9) ab MJ2016; S5 Coupé (B9) ab MJ2016; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 740; 77E Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 20-00290-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53322 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: A234A Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 22.10.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 51 Verkaufsbezeichnung: AUDI A8L, A8, S8 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4H e1*2007/46*0284*.. 155 - 309 235/50R19 103 11A; 21B; 22I; 260; 52J erhöhtes Anzugsmoment 180 Nm; kurzer 245/45R19 98 11A; 21B; 22I; 52J Radstand; langer 255/45R19 104 11A; 21B; 22I; 260 Radstand; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 740; 76T; 765 Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8R e13*2007/46*1083*.. 100 - 260 235/55R19 101 11A; 24C; 24D erhöhtes Anzugsmoment 245/50R19 101 11A; 24C; 24D 200 Nm; 255/50R19 103 11A; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 723; 73C; 74A; 740 Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5 HYBRID Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8R2 e13*2007/46*1179*.. 100 - 260 235/55R19 101 11A; 24C; 24D erhöhtes Anzugsmoment 245/50R19 101 11A; 24C; 24D 200 Nm; 255/50R19 103 11A; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 723; 73C; 74A; 740 Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5,SQ5,SQ5 TDI Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8R e1*2001/116*0473*.. 100 - 260 235/55R19 101 11A; 24C; 24D erhöhtes Anzugsmoment 245/50R19 101 11A; 24C; 24D 200 Nm; 255/50R19 103 11A; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 723; 73C; 74A; 740 Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 20-00290-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53322 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: A234A Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 22.10.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 51 Verkaufsbezeichnung: A6/S6 Avant, A6 allroad quattro, A7/S7 Sportback, Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4G1 e13*2007/46*1147*.. 100 - 150 245/40R19 94 11A; 24J; 248; 26B; erhöhtes 260; 271; 5HI Anzugsmoment 140 Nm; A6; nicht A6 100 - 245 235/40R19 92Y 11A; 245; 26P; 5GM; allroad quattro; S6; 57E; 67H Kombi; Stufenheck; 235/45R19 95 11A; 245; 26P; 57E; Allradantrieb; 67K Frontantrieb; 245/40R19 98 11A; 24J; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H; 260; 271 12A; 51A; 573; 71K; 100 - 331 235/40R19 M+S 11A; 245; 248; 26P; 723; 73C; 74A; 740; 271; 52J 77E; BF1 235/45R19 M+S 11A; 245; 248; 26P; 271; 52J 309 - 331 245/40R19 M+S 11A; 24J; 248; 26B; 260; 271; 52J 4G1 e13*2007/46*1147*.. 140 - 230 235/40R19 M+S 11A; 26P; 5GM; 52J erhöhtes Anzugsmoment 140 - 245 245/40R19 94 11A; 26B; 270 140 Nm; A7 Sportback; 140 - 331 235/40R19 M+S 11A; 26P; 52J S7 Sportback; Coupe; 235/45R19 M+S 11A; 26P; 52J 4-türig; 309 - 331 245/40R19 M+S 11A; 26B; 270; 52J Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 740; 77E; BF1 Verkaufsbezeichnung: A6/S6 Avant/Limousine, A6 allroad quattro,A7 Sportback Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4G e1*2007/46*0436*.. 100 - 150 245/40R19 94 11A; 24J; 248; 26B; erhöhtes 260; 271; 5HI Anzugsmoment 140 Nm; A6; nicht A6 100 - 245 235/40R19 92Y 11A; 245; 26P; 5GM; allroad quattro; S6; 57E; 67H Kombi; Stufenheck; 235/45R19 95 11A; 245; 26P; 57E; Allradantrieb; 67K Frontantrieb; 245/40R19 98 11A; 24J; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H; 260; 271 12A; 51A; 573; 71K; 100 - 331 235/40R19 M+S 11A; 245; 248; 26P; 723; 73C; 74A; 740; 271; 52J 77E; BF1 235/45R19 M+S 11A; 245; 248; 26P; 271; 52J 309 - 331 245/40R19 M+S 11A; 24J; 248; 26B; 260; 271; 52J Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 20-00290-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53322 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: A234A Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 22.10.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 51 Verkaufsbezeichnung: A6/S6 Avant/Limousine, A6 allroad quattro,A7 Sportback Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4G e1*2007/46*0436*.. 140 - 230 235/40R19 M+S 11A; 26P; 5GM; 52J erhöhtes Anzugsmoment 140 - 245 245/40R19 94 11A; 26B; 270 140 Nm; A7 Sportback; 140 - 331 235/40R19 M+S 11A; 26P; 52J S7 Sportback; Coupe; 235/45R19 M+S 11A; 26P; 52J 4-türig; 309 - 331 245/40R19 M+S 11A; 26B; 270; 52J Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 740; 77E; BF1 Verkaufsbezeichnung: A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F2 e1*2007/46*1801*.. 150 - 250 235/45R19 99 erhöhtes Anzugsmoment 235/50R19 99 11A; 248; 26N; 26P 140 Nm; A7 Sportback; 245/45R19 98 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 255/45R19 100 11A; 248; 26N; 26P 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 740 F2 e1*2007/46*1801*.. 170 - 257 235/50R19 99 11A; 24J; 244; 26B; erhöhtes 26J; 27H Anzugsmoment 140 Nm; A6 ALLROAD 245/45R19 102 11A; 24J; 248; 26B; QUATTRO; 26N; 27H Allradantrieb; 245/50R19 101 11A; 241; 244; 246; 10B; 11B; 11G; 11H; 247; 26B; 26J; 27F 12A; 51A; 71K; 723; 255/45R19 100 11A; 24J; 244; 26B; 73C; 74A; 740; 75I 26J; 27H 255/50R19 103 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27F F2 e1*2007/46*1801*.. 100 - 250 225/45R19 96 11A; 245; 248; 26P; 5IE erhöhtes Anzugsmoment 140 Nm; A6; 235/45R19 99 11A; 24J; 248; 26B; Kombilimousine; 5JK Limousine; 235/50R19 103 11A; 241; 244; 246; Allradantrieb; 247; 26B; 26N; 27H Frontantrieb; 245/45R19 102 11A; 24J; 244; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H; 27H 12A; 51A; 71K; 723; 255/45R19 100 11A; 241; 244; 246; 73C; 74A; 740 247; 26B; 26N; 27H Verkaufsbezeichnung: A8 L, A8, S8 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F8 e1*2007/46*1751*.. 210 - 250 235/50R19 99 11A; 26B erhöhtes Anzugsmoment 245/50R19 101 11A; 248; 26B; 27I 180 Nm; 255/45R19 100 11A; 26B 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 740 Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 20-00290-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53322 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: A234A Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 22.10.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 51 Verkaufsbezeichnung: Q5, SQ5, Q5 50 TFSI e, Q5 55 TFSI e Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FY e1*2007/46*1550*.. 100 - 260 235/55R19 101 11A; 241; 244; 246; erhöhtes 26J; 26P; 27I Anzugsmoment 180 Nm; Q5; SQ5; 245/50R19 101 11A; 24C; 244; 247; Allradantrieb; 26J; 26P; 27I Frontantrieb; 255/50R19 103 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H; 26B; 26J; 27B 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 740 Verkaufsbezeichnung: Q5, SQ5, SQ5 TDI Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8R1 e13*2007/46*1083*.. 100 - 260 235/55R19 101 11A; 24C; 24D erhöhtes Anzugsmoment 245/50R19 101 11A; 24C; 24D 200 Nm; 255/50R19 103 11A; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 723; 73C; 74A; 740 Verkaufsbezeichnung: Q7, Q7 e-tron, SQ7 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4L1 e13*2007/46*1081*.. 155 - 250 265/50R19 106 11A; 245; 248 erhöhtes Anzugsmoment 170 Nm; ab e13*2007/46*1081*06; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74E; 740; 75I Verkaufsbezeichnung: Q7, Q7 e-tron, SQ7, Q7 TFSI e, Q8, SQ8, Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4L e1*2001/116*0350*.. 170 - 373 235/55R19 105 12N erhöhtes Anzugsmoment 265/50R19 106 12N 170 Nm; Q8; SQ8; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 740; 75I; 765 4L e1*2001/116*0350*.. 155 - 250 265/50R19 106 11A; 245; 248 erhöhtes Anzugsmoment 170 Nm; ab e1*2001/116*0350*20; Q7; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74E; 740; 75I Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 20-00290-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53322 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: A234A Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 22.10.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 51 Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI AG, QUATTRO GmbH Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28,3 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : B13 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : B8 180 Nm für Typ : FY erhöhtes Anzugsmoment Verkaufsbezeichnung: AUDI RS5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B8 e1*2001/116*0447*.. 331 235/40R19 51G; 52J RS5 Coupé bis MJ2017; 245/35R19 93 52J Coupe; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 76Z Verkaufsbezeichnung: AUDI RS5 Coupe, RS5 Cabriolet, RS4 Avant, RS5 Sportback Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B8 e1*2001/116*0447*.. 331 235/40R19 51G; 52J RS5 Cabriolet; RS5 245/35R19 93 52J Coupe; RS5 Sportback; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 76Z B8 e1*2001/116*0447*.. 331 235/40R19 M+S 52J AUDI RS4 Avant; 245/40R19 M+S 52J 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: Q5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FY e1*2007/46*1685*.. 100 - 260 235/55R19 101 11A; 241; 244; 246; erhöhtes 26J; 26P; 27I Anzugsmoment 180 Nm; Q5; 245/50R19 101 11A; 24C; 244; 247; Allradantrieb; 26J; 26P; 27I Frontantrieb; 255/50R19 103 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H; 26B; 26J; 27B 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 740 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 20-00290-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53322 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: A234A Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 22.10.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 51 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : Bayerische Motorenwerke AG, BMW, BMW AG Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : G6GT; G4X Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : G3K; G3L; G8C; G5K; G3X; G3K; G4X; G3L; G5L; G8C Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm Verkaufsbezeichnung: BMW X REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen G4X e1*2007/46*1881*.. 240 - 265 245/50R19 101 11A; 245; 248; 26B; M SERIE; 26N 10B; 11B; 11G; 11H; 255/45R19 100 11A; 26N; 26P 12A; 51A; 71K; 723; 255/50R19 103 11A; 245; 248; 26B; 73C; 74D; 75I 26J; 27I G4X e1*2007/46*1881*.. 120 - 210 245/50R19 101 11A; 245; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H; 26N 12A; 51A; 71K; 723; 255/45R19 104 11A; 26N; 26P 73C; 74D; 75I 255/50R19 103 11A; 245; 248; 26B; 26J; 27I Verkaufsbezeichnung: BMW X-REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen G3X e1*2007/46*1797*.. 100 - 210 225/55R19 99 11A; 248; 26P; 27I; 5JK Allradantrieb; Heckantrieb; 235/50R19 103 11A; 245; 248; 26P; 27I 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 245/50R19 101 11A; 244; 245; 26B; 73C; 74D; 75I 27B 255/45R19 104 11A; 245; 248; 26P; 27I G3X e1*2007/46*1797*.. 240 - 265 245/50R19 101 11A; 244; 245; 26B; Allradantrieb; 27B 10B; 11B; 11G; 11H; 255/45R19 100 11A; 245; 248; 26P; 27I 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen G3K e1*2007/46*2017*.. 100 - 275 225/40R19 93 XFC; YBC; 57E; 672 Allradantrieb; 235/40R19 96 BA0; 57E Heckantrieb; 245/35R19 93 GAQ; 11A; 246; 57E 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D; 76A G3K e1*2007/46*2017*.. 85 - 275 225/40R19 96H 11A; 248; 5IE Allradantrieb; 235/40R19 96 11A; 248; 5IE Heckantrieb; 245/35R19 95 11A; 244; 246; 5HR 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 20-00290-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53322 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: A234A Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 22.10.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 51 Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen G3L e1*2007/46*1947*.. 85 - 275 225/40R19 93 11A; 248 Allradantrieb; 235/40R19 96 11A; 248 Heckantrieb; 245/35R19 95 11A; 244; 246 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D G3L e1*2007/46*1947*.. 85 - 275 225/40R19 93 XFC; YBC; 57E; 672 Allradantrieb; 235/40R19 96 BA0; 57E Heckantrieb; 245/35R19 93 GAQ; 11A; 246; 57E 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D; 76A Verkaufsbezeichnung: BMW 5ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen G5K e1*2007/46*1750*.. 100 - 265 235/40R19 96Y 11A; 248; 26P; 5IE; Kombilimousine; 67H Allradantrieb; 100 - 294 235/45R19 99W 11A; 248; 26P; 58I Heckantrieb; 245/40R19 98W GAA; 11A; 245; 248; 10B; 11B; 11G; 11H; 26B; 26N 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D; 75I G5L e1*2007/46*1688*.. 100 - 340 235/40R19 98W 11A; 248; 26P; 67H Limousine; 235/45R19 99W 11A; 248; 26P; 58I Allradantrieb; 245/40R19 98W GAA; 11A; 245; 248; Heckantrieb; 26B; 26N 10B; 11B; 11G; 11H; 100 - 390 245/40R19 98 GAA; 11A; 245; 248; 12A; 51A; 71K; 723; M+S 26B; 26N 73C; 74D 390 245/40R19 98W GAA; 11A; 245; 26B; 26N; 57E Verkaufsbezeichnung: BMW 6ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen G6GT e1*2007/46*1791*.. 120 - 265 245/45R19 102 GAE nicht für Fzg. 255/45R19 100 YA7 Versionen /?????9??; Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D Verkaufsbezeichnung: BMW 8ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen G8C e1*2007/46*1906*.. 235 - 390 245/40R19 M+S 11A; 248; 26P; 52J Gran Coupe; Cabrio; Coupe; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D; 765; 77E G8C e1*2007/46*1906*.. 235 - 390 245/40R19 M+S GAA; 11A; 26P; 52J; Gran Coupe; Cabrio; 57E Coupe; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D; 76A; 765; 77E Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 20-00290-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53322 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: A234A Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 22.10.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 51 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER, DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 209; 209; 171 Zubehör : B12 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28,3 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : R1ECLS; 204 X; 204; 212 Zubehör : B13 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28,3 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : F2A (Kugelbund) Zubehör : B13 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28,3 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : R1ECLS; 231; 230; 221; 211; 212; 172; 204 X; 222 Zubehör : B13 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : 171; 209 130 Nm für Typ : 172; 211; 230; 231 140 Nm für Typ : F2A 150 Nm für Typ : R1ECLS 155 Nm für Typ : 204 erhöhtes Anzugsmoment 170 Nm für Typ : 204 X erhöhtes Anzugsmoment; 212 erhöhtes Anzugsmoment; 221 erhöhtes Anzugsmoment; 222 erhöhtes Anzugsmoment Verkaufsbezeichnung: A-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F2A e1*2007/46*1829*.. 225 235/35R19 91 11A; 24C; 24M; 26B; AMG A35; 26J; 27B; 27H Kombilimousine; 245/35R19 93 11A; 24C; 244; 247; Limousine; 26B; 26J; 27B; 27H Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 20-00290-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53322 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: A234A Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 22.10.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 51 Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 204 e1*2001/116*0431*.. 270 - 287 225/40R19 93Y 11A; 24C; 26B; 26J; erhöhtes 57E; 672 Anzugsmoment 155 Nm; Nur Baureihe 235/40R19 96 11A; 24C; 26B; 26J; 205; neue C-KLASSE; 57E; 67H nur Fzg.-Breite 245/35R19 93Y 11A; 24C; 26B; 26J; 1839mm; Allradantrieb; 57E; 68R nicht Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 740; 76A Verkaufsbezeichnung: CLK-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 209 e1*98/14*0184*.. 225 - 270 235/35R19 87Y 11A; 21B; 21L; 24J; Nur CLK 500; Nur CLK 5ET; 57E; 68X 55 AMG; Cabrio; Coupe; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 76A 209 e1*98/14*0184*.. 100 - 200 225/35R19 88Y 11A; 21L; 24J; 5FE Cabrio; Coupe; 235/35R19 87Y 11A; 21B; 21L; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 5ET 12A; 51A; 71K; 723; 235/35R19 91 11A; 21B; 21L; 24J 729; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: CLS-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R1ECLS e1*2007/46*1818*.. 143 - 270 245/40R19 98 11A; 26N; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; M+S 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A R1ECLS e1*2007/46*1818*.. 143 - 270 245/40R19 94 GAA; 11A; 26N; 26P; 10B; 11B; 11G; 11H; 57E 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 76A Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 211 e1*2001/116*0183*.. 130 - 165 235/35R19 91Y 11A; 21P; 24J; 24M; Nur 4-MATIC; 5GG; 51J Allradantrieb; 130 - 285 245/35R19 93Y 11A; 21B; 22I; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 24M 12K; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A 212 e1*2001/116*0501*.. 295 - 320 245/40R19 98 GAA; GCC; 57E erhöhtes Anzugsmoment 170 Nm; AMG E 53; Limousine; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 740; 76A; 97T Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 20-00290-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53322 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: A234A Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 22.10.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 51 Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 212 e1*2001/116*0501*.. 143 - 155 245/40R19 98 GAA; 11A; 24J; 26B; erhöhtes 26J; 57E Anzugsmoment 170 Nm; Baureihe W213; E300de; E 300e; nur Limousine Heckantrieb; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 740; 76A 212 e1*2001/116*0501*.. 110 - 270 245/40R19 98 GAA; XFX; 11A; 22Q; erhöhtes 241; 244; 246; 247; Anzugsmoment 26B; 26J; 27H 170 Nm; Baureihe W213; nicht E300de; Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 740 Verkaufsbezeichnung: GLC-KLASSE, GLK-KLASSE, EQC-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 204 X e1*2001/116*0480*.. 100 - 243 235/55R19 101 YBJ; 11A; 24J erhöhtes Anzugsmoment 245/50R19 101 YBL; 11A; 24J 170 Nm; GLC Coupé; 245/55R19 103 YBK; 11A; 24J; 26P Allradantrieb; 255/50R19 103 YBJ; YBM; 11A; 241; Heckantrieb; 246; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 265/50R19 106 YBK; 11A; 24C; 26B; 12A; 51A; 71K; 723; 26N 73C; 74A; 740; 75I 204 X e1*2001/116*0480*.. 100 - 243 235/55R19 101 11A; 24J; 248 erhöhtes Anzugsmoment 245/50R19 101 11A; 24C; 248 170 Nm; GLC-Klasse; 245/55R19 103 11A; 24C; 248; 26P Kombilimousine; 255/50R19 103 11A; 24C; 244; 26P Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 740; 75I 204 X e1*2001/116*0480*.. 145 235/55R19 101 YBJ; YC0; 11A; 24J; erhöhtes 57E Anzugsmoment 170 Nm; EQC-Klasse; 245/50R19 101 YBL; 11A; 242; 245; Allradantrieb; 26P; 57E 10B; 11B; 11G; 11H; 245/55R19 103 YBK; 11A; 242; 245; 12A; 51A; 71K; 723; 26P; 57E 73C; 74A; 740; 75I; 255/50R19 103 YBM; 11A; 24C; 26N; 76A; 97L 26P; 57E Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 20-00290-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53322 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: A234A Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 22.10.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 51 Verkaufsbezeichnung: S-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 221 e1*2001/116*0335*.. 150 - 335 245/45R19 11A; 22M; 24J; 26N; erhöhtes 222 e1*2007/46*0960*.. 26P; 51G; 575 Anzugsmoment 170 Nm; ab Mj.2013 (Baureihe 222); nicht AMG Sport-Paket; Limousine; Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AA; 71K; 723; 73C; 74A; 740 Verkaufsbezeichnung: SLK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 171 e1*2001/116*0262*.. 120 - 225 225/35R19 88 11A; 21B; 22H; 22M; 10B; 11B; 11G; 11H; 24J; 24N; 54A 12A; 51A; 71K; 723; 235/35R19 91 11A; 21B; 22H; 22L; 73C; 74A 24C; 24N; 54A Verkaufsbezeichnung: SLK / SLC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 172 e1*2007/46*0548*.. 115 - 225 225/35R19 88 11A; 22M; 24J; 26B; Cabrio; Heckantrieb; 261; 270 10B; 11B; 11G; 11H; 235/35R19 91 11A; 22L; 242; 245; 12A; 51A; 71K; 723; 26B; 261; 271 729; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: SL-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 230 e1*98/14*0169*.. 225 245/35R19 93 11A; 26P ab e1*98/14*0169*19; 231 e1*2007/46*0803*.. Cabrio; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 76T Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : PORSCHE Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28,3 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : B13 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 170 Nm Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 20-00290-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53322 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: A234A Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 22.10.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 51 Verkaufsbezeichnung: MACAN S, MACAN TURBO, MACAN S DIESEL, MACAN Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 95BN e13*2007/46*1164*.. 155 - 324 235/55R19 101 YBJ; 57E erhöhtes Anzugsmoment 245/50R19 105 57E; 6AL 170 Nm; ab 245/55R19 103 52J; 57E; 6AM e13*2007/46*1164*02; 255/50R19 103 57E; 6AN Kombilimousine; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AA; 71K; 723; 73C; 74A; 740; 75I; 76A; PDG Verkaufsbezeichnung: MACAN S, MACAN TURBO, MACAN S DIESEL, MACAN, MACAN GTS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 95B e13*2007/46*1165*.. 155 - 324 235/55R19 101 YBJ; 57E erhöhtes Anzugsmoment 245/50R19 105 57E; 6AL 170 Nm; ab 245/55R19 103 52J; 57E; 6AM e13*2007/46*1165*02; 255/50R19 103 57E; 6AN Kombilimousine; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AA; 71K; 723; 73C; 74A; 740; 75I; 76A; PDG Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28,3 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : B13 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 180 Nm Verkaufsbezeichnung: TOUAREG Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CR e1*2007/46*1827*.. 170 - 310 245/55R19 103 erhöhtes Anzugsmoment 255/55R19 107 180 Nm; 265/50R19 106 10B; 11B; 11G; 11H; 265/55R19 109 12A; 51A; 71K; 723; 275/50R19 108 11A; 245; 248 73C; 74A; 740; 77E Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 20-00290-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53322 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: A234A Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 22.10.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 51 zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung). 12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 20-00290-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53322 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: A234A Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 22.10.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 51 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 20-00290-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53322 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: A234A Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 22.10.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 18 von 51 Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 261) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 20-00290-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53322 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: A234A Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 22.10.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 19 von 51 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 20-00290-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53322 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: A234A Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 22.10.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 20 von 51 wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. 57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig. 58I) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/45R19 Hinterachse: 265/40R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1090kg. 5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1120kg. 5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1230kg. 5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1260kg. 5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu 10% nach ETRTO zulässig. 5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu 10% nach ETRTO zulässig. 5IE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1420kg. 5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1550kg. 672) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/40R19 Hinterachse: 255/35R19 Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 20-00290-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53322 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: A234A Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 22.10.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 21 von 51 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 67H) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/40R19 Hinterachse: 265/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 67K) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/45R19 Hinterachse: 265/40R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68R) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/35R19 Hinterachse: 275/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/35R19 Hinterachse: 265/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 20-00290-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53322 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: A234A Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 22.10.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 22 von 51 6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge einzuholen und den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6AL) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/50R19 Hinterachse: 275/45R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6AM) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/55R19 Hinterachse: 265/50R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6AN) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/50R19 Hinterachse: 285/45R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein. 2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest. 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen. 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 20-00290-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53322 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: A234A Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 22.10.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 23 von 51 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden. 74E) Die Verwendung von Befestigungsmitteln mit entkoppeltem Schraubenbund ist erforderlich. 75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen. 765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 20-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern. 76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig und nur in Verbindung mit den unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Rädern für die Hinterachse. 76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird. 76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. 97L) Die Maulweite des Sonderrades an der Vorderachse muß mindestens 1/2 Zoll kleiner sein als die des Sonderrades der Hinterachse. 97T) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig.Die Maulweite des Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1 bis 1½ Zoll größer sein als die des Sonderrades der Vorderachse. Die Einpreßtiefendifferenz des Sonderrades an der Hinterachse zur Vorderachse muß mindestens der der Serieneinpreßtiefendifferenz entsprechen. BA0) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/40R19 Hinterachse: 255/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. BF1) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 400mm an der Vorderachse nicht zulässig. GAA) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 245/40R19 Hinterachse: 275/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 20-00290-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53322 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: A234A Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 22.10.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 24 von 51 GAE) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 245/45R19 Hinterachse: 275/40R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. GAQ) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 245/35R19 Hinterachse: 275/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. GCC) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/40R19 Hinterachse: 245/40R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. PDG) Nicht zulässig für Fahrzeuge mit Keramik-Bremsscheiben (PCCB)! XFC) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/40R19 Hinterachse: 265/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. XFX) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/40R19 Hinterachse: 285/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YA7) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/45R19 Hinterachse: 285/40R19 Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 20-00290-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53322 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: A234A Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 22.10.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 25 von 51 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YBB) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/40R19 Hinterachse: 255/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YBC) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/40R19 Hinterachse: 245/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YBJ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/55R19 Hinterachse: 255/50R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YBK) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/55R19 Hinterachse: 265/50R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YBL) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/50R19 Hinterachse: 275/45R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 20-00290-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53322 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: A234A Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 22.10.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 26 von 51 nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YBM) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/50R19 Hinterachse: 285/45R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YC0) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/55R19 Hinterachse: 285/45R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 20-00290-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53322 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: A234A Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 22.10.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 27 von 51 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: F8 Genehm.Nr.: e1*2007/46*1751*.. Handelsbez.: A8 L, A8, S8 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 250 VA 27I x = 200 y = 200 HA 27B x = 250 y = 250 HA 26P x = 200 y = 200 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 20-00290-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53322 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: A234A Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 22.10.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 28 von 51 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: B8 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0430*.. Handelsbez.: AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 300 VA 26P x = 250 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 300 y = 350 30 HA 27H x = 250 y = 300 8 HA 26J x = 300 y = 300 20 VA 26N x = 300 y = 300 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 20-00290-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53322 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: A234A Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 22.10.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 29 von 51 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: F2 Genehm.Nr.: e1*2007/46*1801*.. Handelsbez.: A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 200 VA 26B x = 250 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 250 y = 300 8 HA 27F x = 250 y = 300 20 HA 26N x = 250 y = 250 8 VA 26J x = 250 y = 250 30 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 20-00290-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53322 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: A234A Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 22.10.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 30 von 51 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: 4G Genehm.Nr.: e1*2007/46*0436*.. Handelsbez.: A6/S6 Avant/Limousine, A6 allroad quattro,A7 Sportback Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Nur A6, Stufenheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 400 y = 200 VA 26P x = 350 y = 150 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 270 y = 400 30 HA 27H x = 270 y = 400 8 HA 26J x = 400 y = 200 22 VA 26N x = 400 y = 200 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 20-00290-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53322 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: A234A Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 22.10.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 31 von 51 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: 4G Genehm.Nr.: e1*2007/46*0436*.. Handelsbez.: A6/S6 Avant/Limousine, A6 allroad quattro,A7 Sportback Variante(n): Allradantrieb, Coupe, Nur A7 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 230 y = 250 VA 26P x = 180 y = 200 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 270 y = 350 27 HA 27H x = 270 y = 350 8 HA 26J x = 230 y = 250 28 VA 26N x = 230 y = 250 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 20-00290-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53322 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: A234A Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 22.10.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 32 von 51 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: F2 Genehm.Nr.: e1*2007/46*1801*.. Handelsbez.: A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 300 VA 26B x = 250 y = 350 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 200 y = 350 8 HA 27F x = 200 y = 350 30 HA 26N x = 250 y = 350 8 VA 26J x = 250 y = 350 30 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 20-00290-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53322 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: A234A Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 22.10.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 33 von 51 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: FY Genehm.Nr.: e1*2007/46*1550*.. Handelsbez.: Q5, SQ5, Q5 50 TFSI e, Q5 55 TFSI e Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 250 VA 26P x = 250 y = 200 VA 27B x = 250 y = 300 HA 27I x = 250 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 250 10 VA 26N x = 250 y = 250 10 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 20-00290-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53322 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: A234A Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 22.10.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 34 von 51 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: B8 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0430*.. Handelsbez.: AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 250 y = 200 VA 26B x = 300 y = 250 VA 27I x = 250 y = 300 HA 27B x = 300 y = 350 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 300 y = 350 8 HA 27F x = 300 y = 350 25 HA 26N x = 300 y = 250 8 VA 26J x = 300 y = 250 25 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 20-00290-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53322 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: A234A Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 22.10.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 35 von 51 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW Fahrzeugtyp: G8C Genehm.Nr.: e1*2007/46*1906*.. Handelsbez.: BMW 8ER REIHE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 250 VA 26B x = 200 y = 300 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 250 y = 350 8 HA 27F x = 250 y = 350 20 HA 26N x = 200 y = 300 8 VA 26J x = 200 y = 300 20 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 20-00290-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53322 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: A234A Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 22.10.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 36 von 51 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: G4X Genehm.Nr.: e1*2007/46*1881*.. Handelsbez.: BMW X REIHE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 200 y = 200 VA 26P x = 200 y = 200 VA 27B x = 200 y = 200 HA 27I x = 200 y = 200 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 250 y = 250 25 HA 27H x = 250 y = 250 8 HA 26J x = 250 y = 250 30 VA 26N x = 250 y = 250 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 20-00290-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53322 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: A234A Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 22.10.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 37 von 51 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: G5K Genehm.Nr.: e1*2007/46*1750*.. Handelsbez.: BMW 5ER REIHE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 250 VA 26P x = 250 y = 200 VA 27B x = 230 y = 300 HA 27I x = 180 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x230 y = 300 30 HA 27H x = 230 y = 300 8 HA 26J x = 300 y = 250 30 VA 26N x = 300 y = 250 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 20-00290-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53322 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: A234A Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 22.10.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 38 von 51 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: G3X Genehm.Nr.: e1*2007/46*1797*.. Handelsbez.: BMW X-REIHE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 250 VA 27I x = 200 y = 250 HA 27B x = 250 y = 300 HA 26P x = 200 y = 200 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 20-00290-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53322 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: A234A Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 22.10.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 39 von 51 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: G5L Genehm.Nr.: e1*2007/46*1688*.. Handelsbez.: BMW 5ER REIHE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 250 VA 26P x = 250 y = 200 VA 27B x = 230 y = 300 HA 27I x = 180 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x230 y = 300 30 HA 27H x = 230 y = 300 8 HA 26J x = 300 y = 250 30 VA 26N x = 300 y = 250 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 20-00290-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53322 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: A234A Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 22.10.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 40 von 51 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 204 X Genehm.Nr.: e1*2001/116*0480*.. Handelsbez.: GLC-KLASSE, GLK-KLASSE, EQC-KLASSE Variante(n): GLC Coupé Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 280 y = 280 VA 26P x = 230 y = 230 VA 27B x = 360 y = 350 HA 27I x = 310 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 360 y = 350 8 HA 27F x = 360 y = 350 11 HA 26N x = 280 y = 280 3 VA 26J x = 280 y = 280 6 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 20-00290-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53322 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: A234A Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 22.10.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 41 von 51 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: R1ECLS Genehm.Nr.: e1*2007/46*1818*.. Handelsbez.: CLS-KLASSE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 230 VA 26B x = 250 y = 280 VA 27I x = 230 y = 250 HA 27B x = 280 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 280 y = 300 8 HA 27F x = 280 y = 300 20 HA 26N x = 250 y = 280 8 VA 26J x = 250 y = 280 20 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 20-00290-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53322 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: A234A Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 22.10.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 42 von 51 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 212 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0501*.. Handelsbez.: E-KLASSE Variante(n): Baureihe W213 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 300 VA 26P x = 300 y = 250 VA 27P x = 280 y = 400 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 280 y = 400 8 HA 27F x = 280 y = 400 30 HA 26N x = 350 y = 300 8 VA 26J x = 350 y = 300 30 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 20-00290-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53322 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: A234A Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 22.10.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 43 von 51 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 212 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0501*.. Handelsbez.: E-KLASSE Variante(n): Baureihe W213 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 300 VA 26P x = 300 y = 250 VA 27P x = 280 y = 400 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 280 y = 400 8 HA 27F x = 280 y = 400 30 HA 26N x = 350 y = 300 8 VA 26J x = 350 y = 300 30 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 20-00290-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53322 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: A234A Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 22.10.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 44 von 51 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 204 X Genehm.Nr.: e1*2001/116*0480*.. Handelsbez.: GLC-KLASSE, GLK-KLASSE, EQC-KLASSE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 260 VA 26B x = 250 y = 310 VA 27I x = 285 y = 300 HA 27B x = 335 y = 350 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 335 y = 350 8 HA 27F x = 335 y = 350 10 HA 26N x = 250 y = 310 8 VA 26J x = 250 y = 310 10 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 20-00290-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53322 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: A234A Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 22.10.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 45 von 51 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: F2A Genehm.Nr.: e1*2007/46*1829*.. Handelsbez.: A-KLASSE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 330 y = 340 VA 26P x = 280 y = 290 VA 27B x = 255 y = 270 HA 27I x = 205 y = 220 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 255 y = 270 30 HA 27H x = 255 y = 270 8 HA 26J x = 330 y = 340 30 VA 26N x = 330 y = 340 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 20-00290-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53322 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: A234A Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 22.10.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 46 von 51 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 204 X Genehm.Nr.: e1*2001/116*0480*.. Handelsbez.: GLC-KLASSE, GLK-KLASSE, EQC-KLASSE Variante(n): GLC Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 230 y = 230 VA 26B x = 280 y = 280 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 20-00290-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53322 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: A234A Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 22.10.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 47 von 51 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 221 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0335*.. Handelsbez.: S-Klasse Variante(n): ab Mj.2013, Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 320 y = 350 VA 26P x = 270 y = 300 VA 27B x = 150 y = 380 HA 27I x = 100 y = 330 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 150 y = 380 12 HA 27H x = 150 y = 380 9 HA 26J x = 320 y = 350 18 VA 26N x = 320 y = 350 18 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 20-00290-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53322 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: A234A Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 22.10.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 48 von 51 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 204 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*.. Handelsbez.: C-KLASSE Variante(n): ab e1*2001/116*0431*29, Nur Baureihe 205 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 350 VA 26P x = 240 y = 285 VA 27B x = 300 y = 350 HA 27I x = 250 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 300 y = 350 30 HA 27H x = 300 y = 350 8 HA 26J x = 300 y = 350 30 VA 26N x = 300 y = 350 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 20-00290-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53322 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: A234A Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 22.10.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 49 von 51 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: MERCEDES Fahrzeugtyp: 231 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0803*.. Handelsbez.: SL-Klasse Variante(n): Cabrio, Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 380 y = 360 VA 27I x = 300 y = 330 HA 27B x = 350 y = 380 HA 26P x = 330 y = 310 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 350 y = 380 8 HA 27F x = 350 y = 380 23,5 HA 26N x = 380 y = 360 8 VA 26J x = 380 y = 360 13,5 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 20-00290-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53322 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: A234A Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 22.10.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 50 von 51 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: MERCEDES Fahrzeugtyp: 172 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0548*.. Handelsbez.: SLK / SLC Variante(n): Cabrio, Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 250 y = 250 VA 26B x = 300 y = 300 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 280 y = 300 8 HA 27F x = 280 y = 300 30 HA 26N x = 300 y = 300 8 VA 26J x = 300 y = 300 18 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 20-00290-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53322 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: A234A Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 22.10.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 51 von 51 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: QUATTRO Fahrzeugtyp: FY Genehm.Nr.: e1*2007/46*1685*.. Handelsbez.: Q5 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 250 VA 26P x = 250 y = 200 VA 27B x = 250 y = 300 HA 27I x = 250 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 250 10 VA 26N x = 250 y = 250 10 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.