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							Gutachten 21-00046-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53548
zu V.1. ANLAGE: 6                                                     Radtyp: A235A
Antragsteller: ARCASTING SRL                                          Stand: 02.06.2022
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Fahrzeughersteller                            : Bayerische Motorenwerke AG, BMW, BMW AG
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 8 1/2 J X 20 EH2+            Einpreßtiefe (mm)       : 28
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                        Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                  Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                       och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
              Kennzeichnung                      Kennzeichnung         in mm                    last       umf.      Fertig
              Rad                                Zentrierring                                   in kg      in mm     datum
A235A28S5112A A235A PCD 5x112 ET                 ohne                       66,6                     895      2410    02/21
666           28 CB 66,6
A235A28S5112A A235A PCD 5x112 ET                 ohne                       66,6                    900      2400     02/21
666           28 CB 66,6
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller              : Bayerische Motorenwerke AG, BMW, BMW AG
Befestigungsteile                             : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                       : Serie


Anzugsmoment der Befestigungsteile            : 140 Nm
 Verkaufsbezeichnung:     BMW X REIHE
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen         Auflagen
 BMWi-N       e1*2018/858*00109*.. 102 - 140 235/55R20        105   12O; 5MK                   nicht M60;
                                             235/60R20        108   12O                        Allradantrieb;
                                             255/55R20        110   11A; 12A; 248              Elektro;
                                             265/50R20        107   11A; 12A; 248              10B; 11B; 11G; 11H;
                                             275/50R20        109   11A; 12A; 248              51A; 71K; 723; 73C;
                                                                                               74D; 75I; 768; 77E
 F2X           e1*2007/46*1824*..        85 - 225 225/40R20 94Y     11A; 24J; 244; 26B;        BMW X2 (F39);
                                                                    26J; 27B; 27H              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                    235/35R20 92    11A; 24J; 244; 26B;        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                    26J; 27B; 27F              73C; 74D; 77E
                                                    245/35R20 95    11A; 24C; 244; 247;
                                                                    26B; 26J; 27B; 27F
                                                    255/30R20 92    11A; 24C; 244; 247;
                                                                    26B; 26J; 27B; 27F
                                                    255/35R20 93    11A; 24C; 244; 247;
                                                                    26B; 26J; 27B; 27F
 G3XE          e1*2007/46*2130*..        80         245/45R20 103   11A; 248; 5LK              Heckantrieb; Elektro;
                                                    255/40R20 101   11A; 248; 26P; 27I;        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                    5KK                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                    255/45R20 105   11A; 248; 26P; 27I         73C; 74D; 77E




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00046-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53548
zu V.1. ANLAGE: 6                                                Radtyp: A235A
Antragsteller: ARCASTING SRL                                     Stand: 02.06.2022
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Verkaufsbezeichnung:     BMW X REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
G4X          e1*2007/46*1881*.. 120 - 210 235/45R20      100   5KA                       inkl. Hybrid;
                                          245/45R20      103                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                          255/40R20      101                             12A; 51A; 71K; 723;
                                          255/45R20      101                             73C; 74D; 77E
G4X          e1*2007/46*1881*.. 240 - 265 235/45R20      100                             M SERIE; inkl. Hybrid;
                                          245/45R20      103                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                          255/40R20      101                             12A; 51A; 71K; 723;
                                          255/45R20      101                             73C; 74D; 77E

Verkaufsbezeichnung:     BMW X-REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
G3X          e1*2007/46*1797*.. 240 - 265 245/45R20 99         6AO                       Allradantrieb; inkl.
                                          255/40R20 101        CF7; 11A; 248; 26P;       Hybrid;
                                                               27I; 6A0                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                             255/45R20 101     YC9; 11A; 248; 26P;       12A; 51A; 71K; 723;
                                                               27I                       73C; 74D; 77E
G3X           e1*2007/46*1797*..   100 - 210 245/45R20 103     6AO                       Allradantrieb;
                                             255/40R20 101     CF7; 11A; 248; 26P;       Heckantrieb; inkl.
                                                               27I; 6A0                  Hybrid;
                                             255/45R20 101     YC9; 11A; 248; 26P;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               27I                       12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74D; 77E
G5X           e1*2007/46*1918*..   155 - 250 255/50R20 109     11A; 246; 26P             Kombilimousine;
                                                                                         Allradantrieb; inkl.
                                                                                         Hybrid;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74D; 75I; 77E
G6X           e1*2007/46*2020*..   155 - 390 275/45R20 106     12Q; 52J                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         51A; 71K; 723; 73C;
                                                                                         74D; 75I; 768; 77E

Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
G3L          e1*2007/46*1947*.. 85 - 275 245/30R20 95Y         11A; 248                  Allradantrieb;
                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74D; 77E

Verkaufsbezeichnung:     BMW 4ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
G4C          e1*2018/858*00122*.. 120 - 275 255/35R20 97       11A; 24J; 24M             nicht BMW i4; nicht
                                                                                         BMW i4 M50;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74D; 77E




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00046-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53548
zu V.1. ANLAGE: 6                                                Radtyp: A235A
Antragsteller: ARCASTING SRL                                     Stand: 02.06.2022
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                                                                                                   Seite: 3 von 17
Verkaufsbezeichnung:     BMW 4ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
G4C          e1*2018/858*00122*.. 105  255/35R20 100           11A; 24M; 5KA             BMW i4; Allradantrieb;
                                                                                         Elektro;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74D; 77E

Verkaufsbezeichnung:     BMW 5ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
G5K          e1*2007/46*1750*.. 100 - 294 245/35R20 95Y        GAB; 11A; 26P; 5HR;       nicht 530e/530e
                                                               57E                       xDrive;
                                             255/35R20 97Y     11A; 245; 248; 26P;       Kombilimousine;
                                                               99Q; 99X; 999             Allradantrieb;
                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74D; 77E
G5K           e1*2007/46*1750*..   120 - 135 245/35R20 95Y     11A; 26P; 5HR             nur 530e/530e xDrive;
                                             255/35R20 97Y     11A; 245; 248; 26P;       Kombilimousine;
                                                               5IM                       Allradantrieb;
                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74D; 77E
G5L           e1*2007/46*1688*..   100 - 340 245/35R20 95Y     GAB; 11A; 26P; 5HR        Limousine;
                                             255/35R20 97Y     11A; 245; 248; 26P;       Allradantrieb;
                                                               99Q; 99X; 999             Heckantrieb;
                                   390       245/35R20 95Y     GAB; 11A; 26P; 57E        10B; 11B; 11G; 11H;
                                             255/35R20 93Y     11A; 245; 26P; 57E;       12A; 51A; 71K; 723;
                                                               99Q; 99X; 999             73C; 74D; 77E

Verkaufsbezeichnung:     BMW 6ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
G6GT         e1*2007/46*1791*.. 120 - 265 245/40R20 99         GAF                       Allradantrieb;
                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74D; 77E; 98D

Verkaufsbezeichnung:     BMW 8ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
G8C          e1*2007/46*1906*.. 235 - 390 245/35R20 M+S 122; 52J                         Gran Coupe; Cabrio;
                                          255/35R20 M+S 11A; 12A; 248; 26P;              Coupe;
                                                        52J                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         51A; 71K; 723; 73C;
                                                                                         74D; 77E




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00046-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53548
zu V.1. ANLAGE: 6                                                 Radtyp: A235A
Antragsteller: ARCASTING SRL                                      Stand: 02.06.2022
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Verkaufsbezeichnung:     2er Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
U2AT         e1*2018/858*00117*.. 100 - 150 225/40R20 94        11A; 24C; 244; 247;       Frontantrieb;
                                                                26B; 26N; 27F             10B; 11B; 11G; 11H;
                                              235/35R20 92      11A; 24C; 244; 247;       12A; 51A; 71K; 723;
                                                                26B; 26J; 27F             73C; 74D; 77E; 83P
                                              245/35R20 95      11A; 24C; 244; 247;
                                                                26B; 26J; 27F
                                              255/30R20 92      11A; 24C; 24D; 26B;
                                                                26J; 27F
                                              255/35R20 93      11A; 24C; 24D; 26B;
                                                                26J; 27F


Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter A ngabe von
     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pfl icht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
122) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00046-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53548
zu V.1. ANLAGE: 6                                                 Radtyp: A235A
Antragsteller: ARCASTING SRL                                      Stand: 02.06.2022
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12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügel s oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombinati on muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
       hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00046-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53548
zu V.1. ANLAGE: 6                                                 Radtyp: A235A
Antragsteller: ARCASTING SRL                                      Stand: 02.06.2022
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                                                                                                    Seite: 6 von 17
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
       Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
       Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
52J)   Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
       konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse
     zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert
     werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und
     derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1380kg.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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zu V.1. ANLAGE: 6                                                 Radtyp: A235A
Antragsteller: ARCASTING SRL                                      Stand: 02.06.2022
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5IM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1460kg.
5KA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1600kg.
5KK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1650kg.
5LK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1750kg.
5MK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1850kg.
6A0) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          255/40R20
                     Hinterachse:                          295/35R20
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (AB V) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AO) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                     Vorderachse:                        245/45R20
                     Hinterachse:                        275/40R20
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
768) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 21-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
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Antragsteller: ARCASTING SRL                                      Stand: 02.06.2022
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83P) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 330mm
     an der Vorderachse nicht zulässig.
98D) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen, die mit 19" -Bremsanlage ausgerüstet
     sind, nicht zulässig.
999) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          255/35R20
                    Hinterachse:                          285/30R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
      Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
99Q) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          255/35R20
                    Hinterachse:                          295/30R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
      Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
99X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          255/35R20
                    Hinterachse:                          275/30R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
      Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitz uführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
CF7) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        255/40R20
                    Hinterachse:                        255/40R20
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
GAB) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Reifengröße:
     Vorderachse: 245/35R20
     Hinterachse: 275/30R20
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00046-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53548
zu V.1. ANLAGE: 6                                                 Radtyp: A235A
Antragsteller: ARCASTING SRL                                      Stand: 02.06.2022
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                                                                                                    Seite: 9 von 17
      sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GAF) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Reifengröße:
     Vorderachse: 245/40R20
     Hinterachse: 275/35R20
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführt e Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
YC9) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        255/45R20
                    Hinterachse:                        255/45R20
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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zu V.1. ANLAGE: 6                                                Radtyp: A235A
Antragsteller: ARCASTING SRL                                     Stand: 02.06.2022
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      BMW
       Fahrzeugtyp:     G3XE
       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*2130*..
       Handelsbez.:     BMW X REIHE

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26B                     x = 250              y = 250                  VA
             27I                     x = 200              y = 250                  HA
             27B                     x = 250              y = 300                  HA
             26P                     x = 200              y = 200                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             27F                  x = 250        y = 300            20                HA
             27H                  x = 250        y = 300             8                HA
             26J                  x = 250        y = 250            25                VA
             26N                  x = 250        y = 250             8                VA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00046-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53548
zu V.1. ANLAGE: 6                                                Radtyp: A235A
Antragsteller: ARCASTING SRL                                     Stand: 02.06.2022
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                                                                                                   Seite: 11 von 17

Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      BMW
       Fahrzeugtyp:     U2AT
       Genehm.Nr.:      e1*2018/858*00117*..
       Handelsbez.:     2er Reihe

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26B                     x = 245              y = 250                  VA
             26P                     x = 195              y = 200                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             27F                  x = 270        y = 315            30                HA
             27H                  x = 270        y = 315             8                HA
             26J                  x = 245        y = 250            25                VA
             26N                  x = 245        y = 250             8                VA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00046-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53548
zu V.1. ANLAGE: 6                                                Radtyp: A235A
Antragsteller: ARCASTING SRL                                     Stand: 02.06.2022
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      BMW
       Fahrzeugtyp:     G8C
       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1906*..
       Handelsbez.:     BMW 8ER REIHE

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26P                     x = 200              y = 250                  VA
             26B                     x = 200              y = 300                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             27H                  x = 250        y = 350             8                HA
             27F                  x = 250        y = 350            20                HA
             26N                  x = 200        y = 300             8                VA
             26J                  x = 200        y = 300            20                VA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00046-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53548
zu V.1. ANLAGE: 6                                                Radtyp: A235A
Antragsteller: ARCASTING SRL                                     Stand: 02.06.2022
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      BMW AG
       Fahrzeugtyp:     G5L
       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1688*..
       Handelsbez.:     BMW 5ER REIHE

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26B                     x = 300              y = 250                  VA
             26P                     x = 250              y = 200                  VA
             27B                     x = 230              y = 300                  HA
             27I                     x = 180              y = 250                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             27F                   x230          y = 300            30                HA
             27H                  x = 230        y = 300             8                HA
             26J                  x = 300        y = 250            30                VA
             26N                  x = 300        y = 250             8                VA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00046-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53548
zu V.1. ANLAGE: 6                                                Radtyp: A235A
Antragsteller: ARCASTING SRL                                     Stand: 02.06.2022
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      BMW AG
       Fahrzeugtyp:     G5K
       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1750*..
       Handelsbez.:     BMW 5ER REIHE

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26B                     x = 300              y = 250                  VA
             26P                     x = 250              y = 200                  VA
             27B                     x = 230              y = 300                  HA
             27I                     x = 180              y = 250                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             27F                   x230          y = 300            30                HA
             27H                  x = 230        y = 300             8                HA
             26J                  x = 300        y = 250            30                VA
             26N                  x = 300        y = 250             8                VA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00046-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53548
zu V.1. ANLAGE: 6                                                Radtyp: A235A
Antragsteller: ARCASTING SRL                                     Stand: 02.06.2022
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      BMW AG
       Fahrzeugtyp:     G5X
       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1918*..
       Handelsbez.:     BMW X-REIHE

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26P                     x = 250              y = 250                  VA
             26B                     x = 300              y = 300                  VA
             27I                     x = 250              y = 250                  HA
             27B                     x = 300              y = 300                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             27H                  x = 300        y = 300             8                HA
             27F                  x = 300        y = 300            10                HA
             26N                  x = 300        y = 300             8                VA
             26J                  x = 300        y = 300            10                VA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00046-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53548
zu V.1. ANLAGE: 6                                                Radtyp: A235A
Antragsteller: ARCASTING SRL                                     Stand: 02.06.2022
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      BMW AG
       Fahrzeugtyp:     F2X
       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1824*..
       Handelsbez.:     BMW X REIHE

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26P                     x = 200              y = 200                  VA
             26B                     x = 250              y = 250                  VA
             27I                     x = 200              y = 200                  HA
             27B                     x = 250              y = 250                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             27H                  x = 250        y = 250             8                HA
             27F                  x = 250        y = 250            25                HA
             26N                  x = 250        y = 250             8                VA
             26J                  x = 250        y = 250            30                VA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00046-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53548
zu V.1. ANLAGE: 6                                                Radtyp: A235A
Antragsteller: ARCASTING SRL                                     Stand: 02.06.2022
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      BMW AG
       Fahrzeugtyp:     G3X
       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1797*..
       Handelsbez.:     BMW X-REIHE

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26B                     x = 250              y = 250                  VA
             27I                     x = 200              y = 250                  HA
             27B                     x = 250              y = 300                  HA
             26P                     x = 200              y = 200                  VA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.