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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 48914 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55007013 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7 J x16 H2 Typ D416
Hersteller                        DIEWE GmbH

                                                                                        Seite 1 von 6


Auftraggeber                      DIEWE GmbH
                                  Haupstraße 19
                                  86510 Asbach/Ried
                                  QM-Nr. 49 02 0111103


Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad

Modell                            FASHION
Typ                               D416
Radgröße                          7 J x16 H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-           Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/            Einpress-    Rad-   Abrollumfang
führung                                        Lochkreis- (mm)/     tiefe        last   (mm)
                                               Mittenloch-ø (mm)    (mm)         (kg)
512045651      D416 512045651 / ohne Ring      5/120/65,1           45           950    2400


Kennzeichnungen

KBA-Nummer                        48914
Herstellerzeichen                 DIEWE WHEELS GERMANY
Radtyp und Ausführung             D416...(s.o.)
Radgröße                          7 J x16 H2
Einpresstiefe                     ET...(s.o.)
Herkunftsmerkmal                  MADE IN ITALY
Herstelldatum                     Monat und Jahr


Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)   Schaftlänge (mm)
S01       Serien-Schraube              Kugel          180                 36,5
          M14x1,5                      D = 28 mm
S02       Serien-Schraube              Kugel          160                 36,5
          M14x1,5                      D = 28 mm


Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.


Verwendungsbereich

Hersteller                        Volkswagen


Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55007013 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                         PKW-Sonderrad 7 J x16 H2 Typ D416
Hersteller                             DIEWE GmbH

                                                                                            Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung           kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                             weise                               Hinweise
ABE/EWG-Nr.
VW Amarok                    90-132         205R16       A10 R37 R50 T04                     A02 A04 A05
2H, 2HS2                     90-132         215/80R16    A10 R37 T03 T07                     A07 A08 A09
e1*2007/46*0356*..;          90-132         225/75R16    A10 R37 T04 T08                     A19 A57 A99
e1*2007/46*0750*..           90-132         235/70R16    A10 R37                             KMV S01
- Pickup                     90-132         235/75R16    A10 R37
- mit Verbreiterung          90-132         245/70R16    A10
                             90-132         255/65R16    A12
                             90-132         255/70R16    A12
VW Amarok                    90-132         205R16       A10 R37 R50 T04                     A02 A04 A05
2H, 2HS2                     90-132         215/80R16    A10 R37 T03 T07                     A07 A08 A09
e1*2007/46*0356*..;          90-132         225/75R16    A10 R37 T04 T08                     A19 A57 A99
e1*2007/46*0750*..           90-132         235/70R16    A01 A10 K1a K1b K2c R37             KOV S01
- Pickup                     90-132         235/75R16    A01 A10 K1a K1b K2c R37
- ohne Verbreiterung         90-132         245/70R16    A01 A10 K1c K2c
                             90-132         255/65R16    A01 A12 K1c K2c
                             90-132         255/70R16    A01 A12 K1c K2c
VW Bus (T5)                  62-132         215/65R16C   A11 T02 T06                         A02 A04 A05
7HC, 7HCA, 7HK.              62-132         225/60R16    A11 T02 T98                         A07 A08 A09
e1*2001/116*0220*..,         62-132         225/60R16C   A11 T01 T05                         A19 A99 B03
e1*2001/116*0286*..          62-132         225/65R16    A01 A12 G01 T00 T04                 Z16 S01
L148                         62-132         225/65R16C   A11
- Multivan, California,      62-132         235/60R16    A11 T00 T04
Transporter,...              62-132         245/55R16    A12 T00 T04
                             62-132         255/55R16    A01 A12 K1a T03 T99

VW Bus (T5)                  62-132         215/65R16C   A11 T02 T06                         A02 A04 A05
7HM, 7HMA                    62-132         225/60R16    A11 T02 T98                         A07 A08 A09
e1*2001/116*0218*..,         62-132         225/60R16C   A11 T01 T05                         A19 A99 B03
e1*2001/116*0289*..          62-132         225/65R16    A01 A12 G01 T00 T04                 Z16 S01
- Multivan, California,...   62-132         225/65R16C   A11
                             62-132         235/60R16    A11 T00 T04
                             62-132         245/55R16    A12 T00 T04
                             62-132         255/55R16    A01 A12 K1a T03 T99
VW Bus (T5)                  62-132         215/65R16C   A11 T02 T06                         A02 A04 A05
7J0                          62-132         225/60R16    A11 T02 T98                         A07 A08 A09
e1*2007/46*0130*..           62-132         225/60R16C   A11 T01 T05                         A19 A99 B03
- Transporter                62-132         225/65R16    A01 A12 G01 T00 T04                 Z16 S01
- geschl. Aufbau             62-132         225/65R16C   A11
                             62-132         235/60R16    A11 T00 T04
                             62-132         245/55R16    A12 T00 T04
                             62-132         255/55R16    A01 A12 K1a T99
VW Touareg R5                120,128        235/70R16    A11                                 A02 A04 A05
7L                           120,128        255/65R16    A01 A12 K1c K2b                     A07 A08 A09
e1*2001/116*0203*..                                                                          A09 A19 A99
                                                                                             B03 S02




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Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55007013 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7 J x16 H2 Typ D416
Hersteller                      DIEWE GmbH

                                                                                         Seite 3 von 6

Auflagen und Hinweise

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachver-
ständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder
einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichti-
gung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwen-
denden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -
schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers
und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder-
und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller
zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A07     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-Rad-
muttern verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht län-
ger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet wer-
den. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

A09     Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorge-
schriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A10     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

A11     Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene Schnee-
ketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A19    Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile
müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand
hinausragen.

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A99     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im
Felgenbett angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Ab-
stand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48914 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55007013 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7 J x16 H2 Typ D416
Hersteller                      DIEWE GmbH

                                                                                         Seite 4 von 6

B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.

K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.

K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügel-
verbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügel-
verbreiterungen (Radlaufleisten).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

R50   Diese Reifengröße ist als "C" Ausführung nicht verwendbar, da der "C Reifen" auf der in die-
sem Gutachten genannten Radgröße nicht montierbar ist.




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Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55007013 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7 J x16 H2 Typ D416
Hersteller                      DIEWE GmbH

                                                                                         Seite 5 von 6


S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

T00    Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T01    Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T02    Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T03    Reifen (LI 103) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1750 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T04    Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T05    Reifen (LI 105) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1850 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T06    Reifen (LI 106) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1900 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T07    Reifen (LI 107) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1950 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T08    Reifen (LI 108) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2000 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

Z16    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 16-Zoll-Serien-Reifen-
größen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).




Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 24. Januar 2013 in Lambsheim statt.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48914 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55007013 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7 J x16 H2 Typ D416
Hersteller                    DIEWE GmbH

                                                                                       Seite 6 von 6




Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum September 2012.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 24. Januar 2013




Bohlander                                                                   00189356.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim