Gutachten 20-00293-GBM-05 zur Erteilung der ABE 48916 zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: D520 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 30.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 36 Fahrzeughersteller : CITROEN, HYUNDAI, Hyundai Motor Company, HYUNDAI Motor Company, HYUNDAI MOTOR (CZ), KIA, KIA MOTORS (SK), MASERATI S.p.A., MAZDA, MITSUBISHI, PEUGEOT Raddaten: Radgröße nach Norm : 9 J X 20 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum FSH2090511435671 PCD 114,3 ET35 ohne 67,1 900 2380 03/12 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : CITROEN Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : DW463 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 145 Nm Verkaufsbezeichnung: C-CROSSER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen V***** e2*2001/116*0358*.. 115 - 125 245/40R20 95 11A; 22I; 24J; 24M; erhöhtes 5HR Anzugsmoment 145 Nm; Allradantrieb; 255/35R20 93 11A; 22I; 24J; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H; 5HA 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 740 Verkaufsbezeichnung: CITROEN C4 AIRCROSS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B e2*2007/46*0117*.. 84 - 110 245/35R20 91 11A; 24J; 248; 26B; erhöhtes 27B Anzugsmoment 145 Nm; Kombi; 245/40R20 95 11A; 24J; 248; 26B; Allradantrieb; 27B Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 740 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Gutachten 20-00293-GBM-05 zur Erteilung der ABE 48916 zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: D520 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 30.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 36 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : HYUNDAI, Hyundai Motor Company, HYUNDAI Motor Company, HYUNDAI MOTOR (CZ) Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : DW463 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 107 Nm für Typ : DM; VF 120 Nm für Typ : FE 127 Nm für Typ : OS; OSE; TM Verkaufsbezeichnung: HYUNDAI SANTA FE, GRAND SANTA FE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DM e11*2007/46*0633*.. 110 - 199 235/45R20 100 11A; 24J; 24M; 26P Santa Fe; Grand Santa Fe; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: i40 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen VF e4*2007/46*0263*.., 85 - 131 245/30R20 90 11A; 24C; 24D; 26B; Kombi; Limousine; e4*2007/46*0264*.. 26J; 27F Frontantrieb; 255/30R20 92 11A; 24D; 27F; 57F; 10B; 11B; 11G; 11H; 67V 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: Kona, Kauai Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen OS e4*2007/46*1259*.. 26 - 28 235/35R20 88 11A; 24C; 24D; 26B; KONA EV; Frontantrieb; OSE e4*2007/46*1522*.. 26J; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 245/30R20 90 11A; 24C; 24D; 26B; 12A; 51A; 71K; 721; 26J; 27F 73C; 74A 255/30R20 88 11A; 24C; 24D; 26B; 26J; 27F 265/30R20 94 11A; 24C; 24D; 26B; 26J; 27F OS e4*2007/46*1259*.. 77 - 130 235/35R20 88 11A; 24C; 24D; 26B; KONA; nicht KONA EV; 26J; 27H Allradantrieb; 245/30R20 86 11A; 24C; 24D; 26B; Frontantrieb; 26J; 27F 10B; 11B; 11G; 11H; 255/30R20 88 11A; 24C; 24D; 26B; 12A; 51A; 71K; 721; 26J; 27F 73C; 74A 265/30R20 94 11A; 24C; 24D; 26B; 26J; 27F Gutachten 20-00293-GBM-05 zur Erteilung der ABE 48916 zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: D520 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 30.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 36 Verkaufsbezeichnung: NEXO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FE e9*2007/46*6592*.. 32 245/40R20 95 11A; 24M; 241; 246; Wasserstoffbetrieb; 26B; 26N Frontantrieb; 255/35R20 93 11A; 24C; 24M; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H; 26J; 27I 12A; 51A; 71K; 721; 255/40R20 97 11A; 24C; 24M; 26B; 73C; 74A 26J; 27I 265/35R20 95 11A; 24C; 24D; 26B; 26J; 27I Verkaufsbezeichnung: Santa Fe Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen TM e4*2007/46*1318*.. 110 - 147 245/45R20 99 11A; 24M; 241; 246; 10B; 11B; 11G; 11H; 26B; 26N; 27I 12A; 51A; 71K; 721; 255/45R20 101 11A; 24C; 244; 247; 73C; 74A 26B; 26N; 27I Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : KIA Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : DW463 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 107 Nm für Typ : XM FL 108 Nm für Typ : UM 110 Nm für Typ : JF 120 Nm für Typ : QL Verkaufsbezeichnung: Optima Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen JF e4*2007/46*1018*.. 99 - 126 225/35R20 90 11A; 24C; 244; 247; Kombi; Limousine; 26B; 26J; 27H Frontantrieb; 235/35R20 92 11A; 24C; 24D; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H; 26J; 27F 12A; 51A; 71K; 721; 245/30R20 90 11A; 24C; 24D; 26B; 73C; 74A 26J; 27F 245/35R20 91 11A; 24C; 24D; 26B; 26J; 27F 99 - 180 225/35R20 90W 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27H 235/35R20 92W 11A; 24C; 24D; 26B; 26J; 27F 245/30R20 90W 11A; 24C; 24D; 26B; 26J; 27F 245/35R20 91W 11A; 24C; 24D; 26B; 26J; 27F Gutachten 20-00293-GBM-05 zur Erteilung der ABE 48916 zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: D520 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 30.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 36 Verkaufsbezeichnung: SORENTO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen UM e4*2007/46*0894*.. 136 - 204 235/45R20 100 11A; 24J; 248; 26B; Allradantrieb; 27B Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A XM FL e11*2007/46*0634*.. 110 - 204 235/45R20 100 11A; 245; 248; 27I Kombi; Allradantrieb; 245/45R20 99 11A; 241; 246; 248; 27I 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 255/45R20 101 11A; 241; 244; 246; 721; 73C; 74A 26P; 27B Verkaufsbezeichnung: Sportage Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen QL e11*2007/46*3139*.. 85 - 136 245/40R20 95 11A; 24C; 24D; 26B; Allradantrieb; 26J; 27B; 27H Frontantrieb; 255/35R20 93 11A; 24C; 24D; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H; 26N; 27B; 27H 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : KIA MOTORS (SK) Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : DW463 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : RP 120 Nm für Typ : QLE Verkaufsbezeichnung: Carens, Rondo Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen RP e4*2007/46*0633*.. 85 - 130 225/35R20 90 11A; 24C; 24D; 26B; Kombi; Frontantrieb; 26N; 27F 10B; 11B; 11G; 11H; 245/30R20 90 11A; 24C; 24D; 26B; 12A; 51A; 71K; 721; 26J; 27F 73C; 74A 255/30R20 92 11A; 24C; 24D; 26B; 26J; 27F Verkaufsbezeichnung: KIA SPORTAGE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen QLE e11*2007/46*3144*.., 85 - 136 245/40R20 95 11A; 24C; 24D; 26B; Allradantrieb; e5*2007/46*1081*.. 26J; 27B; 27H Frontantrieb; 255/35R20 93 11A; 24C; 24D; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H; 26N; 27B; 27H 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Gutachten 20-00293-GBM-05 zur Erteilung der ABE 48916 zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: D520 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 30.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 36 Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MASERATI S.p.A. Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : DW4169 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm Verkaufsbezeichnung: QUATTROPORTE, GHIBLI, LEVANTE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen M156 e3*2007/46*0224*.. 184 - 257 265/45R20 104 11A; 26P LEVANTE (Modell 161); 275/40R20 102 11A; 26P; 27I 10B; 11B; 11G; 11H; 275/45R20 106 11A; 26P; 27I 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 854; PDI Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MAZDA Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : DW463 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : ER; ERE; GH; KE; KF 120 Nm für Typ : GH; GJ 135 Nm für Typ : DM Verkaufsbezeichnung: MAZDA CX-30 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DM e13*2007/46*2041*.. 85 - 132 235/35R20 92 11A; 241; 246; 248; Kombilimousine; 26B Allradantrieb; 245/35R20 91 11A; 24C; 244; 26B Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A Gutachten 20-00293-GBM-05 zur Erteilung der ABE 48916 zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: D520 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 30.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 36 Verkaufsbezeichnung: MAZDA CX-5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen KE e13*2007/46*1247*.. 110 - 143 235/45R20 96 11A; 24J; 24M; 26P; inkl. Mj.2015; nur CX- KF e13*2007/46*1803*.. 27B 5; Allradantrieb; 245/40R20 95 11A; 24J; 24M; 26P; Frontantrieb; 27B 10B; 11B; 11G; 11H; 245/45R20 99 11A; 24J; 24M; 26P; 12A; 51A; 573; 71K; 27B 721; 729; 73C; 74A 255/40R20 97 11A; 24M; 241; 246; 26B; 26N; 27B; 27H 255/45R20 101 11A; 24M; 241; 246; 26B; 26N; 27B; 27H 265/40R20 100 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26N; 27B; 27H Verkaufsbezeichnung: MAZDA CX-7 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen ER e11*2001/116*0308*.. 120 - 191 245/45R20 99 11A; 22I; 22M; 24J; Allradantrieb; ERE e13*2007/46*1109*.. 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 255/45R20 101 11A; 21P; 22B; 22M; 12A; 51A; 71K; 721; 24C; 24M 729; 73C; 74A 265/45R20 104 11A; 21P; 22B; 22L; 24C; 24D Verkaufsbezeichnung: MAZDA 6, MAZDA CX-5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GH e1*2001/116*0448*.. 110 - 143 235/45R20 96 11A; 24J; 24M; 26P; inkl. Mj.2015; nur CX- 27B 5; Allradantrieb; 245/40R20 95 11A; 24J; 24M; 26P; Frontantrieb; 27B 10B; 11B; 11G; 11H; 245/45R20 99 11A; 24J; 24M; 26P; 12A; 51A; 573; 71K; 27B 721; 729; 73C; 74A 255/40R20 97 11A; 24M; 241; 246; 26B; 26N; 27B; 27H 255/45R20 101 11A; 24M; 241; 246; 26B; 26N; 27B; 27H 265/40R20 100 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26N; 27B; 27H Gutachten 20-00293-GBM-05 zur Erteilung der ABE 48916 zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: D520 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 30.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 36 Verkaufsbezeichnung: MAZDA 6, MAZDA CX-5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GH e1*2001/116*0448*.. 107 - 141 235/35R20 92 11A; 24J; 248; 26B; ab Mj.2012; inkl. GJ e1*2007/46*1001*.. 26N; 27B; 27H; 5FE Mj.2015; Kombi; 107 - 143 225/35R20 90W 11A; 24J; 248; 26B; Stufenheck; 26N; 27B; 27H Allradantrieb; 235/35R20 92 11A; 24J; 248; 26B; Frontantrieb; nur 26N; 27B; 27H Mazda 6; 245/30R20 90W 11A; 24J; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H; 26J; 27B; 27F 12A; 51A; 71K; 721; 245/35R20 91W 11A; 24J; 248; 26B; 73C; 74A 26J; 27B; 27F 255/30R20 92 11A; 24C; 244; 26B; 26J; 27B; 27F 255/35R20 93 11A; 24C; 244; 26B; 26J; 27B; 27F 265/30R20 94 11A; 244; 247; 27B; 27F; 57F; 67J 275/30R20 93 11A; 244; 247; 27B; 27F; 57F; 67X; 68U GJ e1*2007/46*1001*.. 107 - 141 225/35R20 90 11A; 24J; 248; 26B; Kombi; Stufenheck; 26N; 27B; 27H Frontantrieb; 235/35R20 88W 11A; 24J; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H; 26N; 27B; 27H; 5FE 12A; 51A; 71K; 721; 235/35R20 92 11A; 24J; 248; 26B; 73C; 74A 26N; 27B; 27H 245/30R20 90 11A; 24J; 248; 26B; 26J; 27B; 27F 245/35R20 91 11A; 24J; 248; 26B; 26J; 27B; 27F 255/30R20 92 11A; 24C; 244; 26B; 26J; 27B; 27F 255/35R20 93 11A; 24C; 244; 26B; 26J; 27B; 27F 265/30R20 94 11A; 244; 247; 27B; 27F; 57F; 67J 275/30R20 93 11A; 244; 247; 27B; 27F; 57F; 67X; 68U Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MITSUBISHI Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : DW463 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 108 Nm für Typ : GK0 145 Nm für Typ : CWB erhöhtes Anzugsmoment; CW0 erhöhtes Anzugsmoment; GF0 erhöhtes Anzugsmoment Gutachten 20-00293-GBM-05 zur Erteilung der ABE 48916 zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: D520 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 30.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 36 Verkaufsbezeichnung: Mitsubishi Eclipse Cross Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GK0 e1*2007/46*1769*.. 109 - 120 245/40R20 95 11A; 24J; 248; 27B Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: MITSUBISHI OUTLANDER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CWB e1*2001/116*0482*.. 89 - 130 245/40R20 95 11A; 22I; 24J; 24M; erhöhtes CW0 e1*2001/116*0406*.. 5HR Anzugsmoment 145 Nm; Outlander; GF0 e1*2007/46*1218*.. 255/35R20 93 11A; 22I; 24J; 24M; Outlander Hybrid; 5HA 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 740 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : PEUGEOT Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : DW463 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 145 Nm Verkaufsbezeichnung: PEUGEOT 4007 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen V***** e2*2001/116*0357*.. 115 - 125 245/40R20 95 11A; 22I; 24J; 24M; erhöhtes 5HR Anzugsmoment 145 Nm; Allradantrieb; 255/35R20 93 11A; 22I; 24J; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H; 5HA 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 740 Verkaufsbezeichnung: 4008 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B e2*2007/46*0115*.. 84 - 110 245/35R20 91 11A; 24J; 248; 26B; erhöhtes 27B Anzugsmoment 145 Nm; Kombi; 245/40R20 95 11A; 24J; 248; 26B; Allradantrieb; 27B Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 740 Gutachten 20-00293-GBM-05 zur Erteilung der ABE 48916 zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: D520 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 30.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 36 Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Gutachten 20-00293-GBM-05 zur Erteilung der ABE 48916 zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: D520 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 30.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 36 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Gutachten 20-00293-GBM-05 zur Erteilung der ABE 48916 zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: D520 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 30.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 36 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. 5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1120kg. 5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1300kg. Gutachten 20-00293-GBM-05 zur Erteilung der ABE 48916 zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: D520 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 30.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 36 5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu 10% nach ETRTO zulässig. 67J) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/35R20 Hinterachse: 265/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 67V) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/30R20 Hinterachse: 255/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 67X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/35R20 Hinterachse: 275/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68U) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/35R20 Hinterachse: 275/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. Gutachten 20-00293-GBM-05 zur Erteilung der ABE 48916 zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: D520 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 30.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 36 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein. 2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest. 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen. 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 854) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360mm an der Vorderachse nicht zulässig. PDI) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 380 mm an der Vorderachse nicht zulässig. Gutachten 20-00293-GBM-05 zur Erteilung der ABE 48916 zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: D520 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 30.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 36 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: CITROEN Fahrzeugtyp: B Genehm.Nr.: e2*2007/46*0117*.. Handelsbez.: CITROEN C4 AIRCROSS Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 320 y = 500 VA 26P x = 270 y = 450 VA 27B x = 320 y = 430 HA 27I x = 270 y = 380 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 320 y = 500 14 VA 26N x = 320 y = 500 8 VA 27F x = 320 y = 430 12 HA 27H x = 320 y = 430 8 HA Gutachten 20-00293-GBM-05 zur Erteilung der ABE 48916 zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: D520 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 30.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 36 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: HYUNDAI Fahrzeugtyp: OS Genehm.Nr.: e4*2007/46*1259*.. Handelsbez.: Kona, Kauai Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 200 VA 26B x = 250 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 250 x = 250 8 VA 26J x = 250 y = 250 30 VA 27H x = 250 y = 250 8 HA 27F x = 250 y = 250 30 HA Gutachten 20-00293-GBM-05 zur Erteilung der ABE 48916 zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: D520 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 30.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 36 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: HYUNDAI Fahrzeugtyp: TM Genehm.Nr.: e4*2007/46*1318*.. Handelsbez.: Santa Fe Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 300 VA 26P x = 260 y = 255 VA 27B x = 250 y = 300 HA 27I x = 250 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 300 10 VA 26N x = 300 y = 300 8 VA Gutachten 20-00293-GBM-05 zur Erteilung der ABE 48916 zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: D520 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 30.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 36 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: HYUNDAI Fahrzeugtyp: FE Genehm.Nr.: e9*2007/46*6592*.. Handelsbez.: NEXO Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 355 y = 295 VA 26P x = 305 y = 245 VA 27B x = 315 y = 295 HA 27I x = 265 y = 245 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 355 y = 295 20 VA 26N x = 355 y = 295 8 VA 27F x = 315 y = 295 10 HA 27H x = 315 y = 295 8 HA Gutachten 20-00293-GBM-05 zur Erteilung der ABE 48916 zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: D520 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 30.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 18 von 36 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: HYUNDAI Fahrzeugtyp: VF Genehm.Nr.: e4*2007/46*0263*.. Handelsbez.: i40 Variante(n): Frontantrieb, Kombi Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 310 y = 350 VA 26P x = 260 y = 300 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 310 y = 350 8 VA 26J x = 310 y = 350 23 VA 27H x = 270 y = 440 8 HA 27F x = 270 y = 440 30 HA Gutachten 20-00293-GBM-05 zur Erteilung der ABE 48916 zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: D520 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 30.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 19 von 36 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: HYUNDAI Fahrzeugtyp: VF Genehm.Nr.: e4*2007/46*0264*.. Handelsbez.: i40 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 310 y = 350 VA 26P x = 260 y = 300 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 310 y = 350 8 VA 26J x = 310 y = 350 23 VA 27H x = 270 y = 440 8 HA 27F x = 270 y = 440 30 HA Gutachten 20-00293-GBM-05 zur Erteilung der ABE 48916 zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: D520 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 30.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 20 von 36 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: HYUNDAI Fahrzeugtyp: OSE Genehm.Nr.: e4*2007/46*1522*.. Handelsbez.: Kona, Kauai Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 200 VA 26B x = 250 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 250 x = 250 8 VA 26J x = 250 y = 250 30 VA 27H x = 250 y = 250 8 HA 27F x = 250 y = 250 30 HA Gutachten 20-00293-GBM-05 zur Erteilung der ABE 48916 zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: D520 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 30.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 21 von 36 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: HYUNDAI Fahrzeugtyp: DM Genehm.Nr.: e11*2007/46*0633*.. Handelsbez.: HYUNDAI SANTA FE, GRAND SANTA FE Variante(n): Allradantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 315 y = 310 VA 26P x = 270 y = 260 VA 27B x = 260 y = 350 HA 27I x = 210 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 315 y = 310 10 VA 26N x = 315 y = 310 8 VA 27F x = 260 y = 350 10 HA 27H x = 260 y = 350 8 HA Gutachten 20-00293-GBM-05 zur Erteilung der ABE 48916 zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: D520 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 30.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 22 von 36 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: KIA Fahrzeugtyp: QL Genehm.Nr.: e11*2007/46*3139*.. Handelsbez.: Sportage Variante(n): --- Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 270 y = 280 VA 27I x = 220 y = 260 HA 27B x = 270 y = 310 HA 26P x = 220 y = 230 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 270 y = 280 8 VA 26J x = 270 y = 280 26 VA 27H x = 270 y = 310 8 HA 27F x = 270 y = 310 27 HA Gutachten 20-00293-GBM-05 zur Erteilung der ABE 48916 zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: D520 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 30.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 23 von 36 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: KIA Fahrzeugtyp: JF Genehm.Nr.: e4*2007/46*1018*.. Handelsbez.: Optima Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 300 VA 26P x = 300 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 350 y = 300 28 VA 26N x = 350 y = 300 8 VA 27F x = 300 y = 300 25 HA 27H x = 300 y = 300 8 HA Gutachten 20-00293-GBM-05 zur Erteilung der ABE 48916 zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: D520 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 30.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 24 von 36 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: KIA Fahrzeugtyp: XM FL Genehm.Nr.: e11*2007/46*0634*.. Handelsbez.: SORENTO Variante(n): Allradantrieb, Kombi Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 165 y = 180 VA 26B x = 215 y = 230 VA 27I x = 315 y = 325 HA 27B x = 365 y = 375 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 365 y = 375 6 HA Gutachten 20-00293-GBM-05 zur Erteilung der ABE 48916 zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: D520 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 30.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 25 von 36 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: KIA Fahrzeugtyp: UM Genehm.Nr.: e4*2007/46*0894*.. Handelsbez.: SORENTO Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 300 VA 26P x = 250 y = 250 VA 27B x = 300 y = 325 HA 27I x = 250 y = 275 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 300 8 VA 26N x = 300 y = 300 5 VA Gutachten 20-00293-GBM-05 zur Erteilung der ABE 48916 zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: D520 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 30.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 26 von 36 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: KIA MOTORS Fahrzeugtyp: QLE Genehm.Nr.: e5*2007/46*1081*.. Handelsbez.: KIA SPORTAGE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 270 y = 280 VA 27I x = 220 y = 260 HA 27B x = 270 y = 310 HA 26P x = 220 y = 230 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 270 y = 280 8 VA 26J x = 270 y = 280 26 VA 27H x = 270 y = 310 8 HA 27F x = 270 y = 310 27 HA Gutachten 20-00293-GBM-05 zur Erteilung der ABE 48916 zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: D520 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 30.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 27 von 36 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: KIA MOTORS Fahrzeugtyp: QLE Genehm.Nr.: e11*2007/46*3144*.. Handelsbez.: KIA SPORTAGE Variante(n): --- Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 270 y = 280 VA 27I x = 220 y = 260 HA 27B x = 270 y = 310 HA 26P x = 220 y = 230 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 270 y = 280 8 VA 26J x = 270 y = 280 26 VA 27H x = 270 y = 310 8 HA 27F x = 270 y = 310 27 HA Gutachten 20-00293-GBM-05 zur Erteilung der ABE 48916 zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: D520 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 30.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 28 von 36 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: KIA MOTORS Fahrzeugtyp: RP Genehm.Nr.: e4*2007/46*0633*.. Handelsbez.: Carens, Rondo Variante(n): Frontantrieb, Kombi Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 310 y = 325 VA 26P x = 260 y = 275 VA 27B x = 260 y = 300 HA 27I x = 210 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 310 y = 325 30 VA 26N x = 310 y = 325 30 VA 27F x = 260 y = 300 30 HA 27H x = 260 y = 300 30 HA Gutachten 20-00293-GBM-05 zur Erteilung der ABE 48916 zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: D520 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 30.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 29 von 36 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: MASERATI Fahrzeugtyp: M156 Genehm.Nr.: e3*2007/46*0224*.. Handelsbez.: QUATTROPORTE, GHIBLI, LEVANTE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 350 VA 26P x = 250 y = 300 VA 27B x = 300 y = 300 HA 27I x = 250 y = 250 HA Gutachten 20-00293-GBM-05 zur Erteilung der ABE 48916 zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: D520 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 30.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 30 von 36 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: MAZDA Fahrzeugtyp: KF Genehm.Nr.: e13*2007/46*1803*.. Handelsbez.: MAZDA CX-5 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 345 y = 400 VA 27I x = 290 y = 360 HA 27B x = 340 y = 410 HA 26P x = 295 y = 350 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 345 y = 400 6 VA 27H x = 340 y = 410 7 HA Gutachten 20-00293-GBM-05 zur Erteilung der ABE 48916 zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: D520 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 30.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 31 von 36 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: MAZDA Fahrzeugtyp: DM Genehm.Nr.: e13*2007/46*2041*.. Handelsbez.: MAZDA CX-30 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 320 y = 300 VA 26P x = 270 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 320 y = 300 8 VA 26N x = 320 y = 300 10 VA Gutachten 20-00293-GBM-05 zur Erteilung der ABE 48916 zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: D520 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 30.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 32 von 36 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: MAZDA Fahrzeugtyp: GH Genehm.Nr.: e1*2001/116*0448*.. Handelsbez.: MAZDA 6, MAZDA CX-5 Variante(n): ab e1*2001/116*0448*14, Frontantrieb, Kombi, Stufenheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 385 y = 400 VA 26B x = 400 y = 400 VA 27I x = 215 y = 350 HA 27B x = 265 y = 400 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 400 y = 400 8 VA 26J x = 400 y = 400 24 VA 27H x = 265 y = 400 8 HA 27F x = 265 y = 400 24 HA Gutachten 20-00293-GBM-05 zur Erteilung der ABE 48916 zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: D520 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 30.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 33 von 36 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: MAZDA Fahrzeugtyp: KE Genehm.Nr.: e13*2007/46*1247*.. Handelsbez.: MAZDA CX-5 Variante(n): Allradantrieb, Kombi Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 345 y = 400 VA 27I x = 290 y = 360 HA 27B x = 340 y = 410 HA 26P x = 295 y = 350 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 345 y = 400 6 VA 27H x = 340 y = 410 7 HA Gutachten 20-00293-GBM-05 zur Erteilung der ABE 48916 zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: D520 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 30.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 34 von 36 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: MAZDA Fahrzeugtyp: GJ Genehm.Nr.: e1*2007/46*1001*.. Handelsbez.: MAZDA 6, MAZDA CX-5 Variante(n): Frontantrieb, Stufenheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 385 y = 400 VA 26B x = 400 y = 400 VA 27I x = 215 y = 350 HA 27B x = 265 y = 400 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 400 y = 400 8 VA 26J x = 400 y = 400 24 VA 27H x = 265 y = 400 8 HA 27F x = 265 y = 400 24 HA Gutachten 20-00293-GBM-05 zur Erteilung der ABE 48916 zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: D520 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 30.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 35 von 36 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: MAZDA Fahrzeugtyp: GH Genehm.Nr.: e1*2001/116*0448*.. Handelsbez.: MAZDA 6, MAZDA CX-5 Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, nur CX-5 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 345 y = 400 VA 27I x = 290 y = 360 HA 27B x = 340 y = 410 HA 26P x = 295 y = 350 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 345 y = 400 6 VA 27H x = 340 y = 410 7 HA Gutachten 20-00293-GBM-05 zur Erteilung der ABE 48916 zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: D520 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 30.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 36 von 36 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: MITSUBISHI Fahrzeugtyp: GK0 Genehm.Nr.: e1*2007/46*1769*.. Handelsbez.: Mitsubishi Eclipse Cross Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 200 y = 300 HA 27I x = 200 y = 300 HA