Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
Seite 11
Seite 12
							Gutachten 20-00293-GBM-05
zur Erteilung der ABE 48916
zu V.1. ANLAGE: 7                                                 Radtyp: D520
Antragsteller: DIEWE GmbH                                         Stand: 30.09.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                       Seite: 1 von 12

Fahrzeughersteller                     : Jaguar Land Rover Limited, JAGUAR LAND ROVER LIMITED
                                         (GB), LAND ROVER (GB), ROVER
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 9 J X 20 H2                Einpreßtiefe (mm)       : 37
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 120/5                      Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung         Ausführungsbezeichnung                          Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                   och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                 Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                 Rad                        Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
FSH2090512037726 PCD 120 ET37               ohne                       72,6                     960     2507    03/12
FSH2090512037726 PCD 120 ET37               ohne                       72,6                   1000      2400    03/12
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller       : Jaguar Land Rover Limited, JAGUAR LAND ROVER LIMITED
                                         (GB)
Befestigungsteile                      : Flachbund-muttern M14x1,5
Zubehör                                : Serie, s. Auflage 745


Anzugsmoment der Befestigungsteile     : 133 Nm für Typ : LG; LW
                                         140 Nm für Typ : LE; LR
Verkaufsbezeichnung:     Discovery
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
LR           e11*2007/46*3784*.., 132 - 250 255/50R20 109                                  Kombi; Allradantrieb;
             e5*2007/46*1055*..             255/55R20 110                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                            265/50R20            11A; 24J                  12A; 51A; 71K; 721;
                                            107W
                                            275/50R20 109        11A; 24J                  73C; 74H; 745
                                            285/45R20 112        11A; 24J
                                            285/50R20 112        11A; 24C; 248; 26P

Verkaufsbezeichnung:     Land Rover Defender
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
LE           e5*2007/46*0092*.. 147 - 294 255/55R20 110          12Q                       Kombilimousine;
                                          255/60R20 113V         121                       Allradantrieb;
                                          275/55R20 113          11A; 12A; 24J             10B; 11B; 11G; 11H;
                                          285/50R20 112          11A; 12A; 24J; 248        51A; 71K; 721; 73C;
                                          285/55R20 115          11A; 12A; 24J; 248        74H; 745
Gutachten 20-00293-GBM-05
zur Erteilung der ABE 48916
zu V.1. ANLAGE: 7                                                 Radtyp: D520
Antragsteller: DIEWE GmbH                                         Stand: 30.09.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                  Seite: 2 von 12
Verkaufsbezeichnung:     RANGE ROVER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen     Auflagen
LG           e11*2007/46*0649*.., 155 - 405 255/55R20 110        11A; 245; 26N; 26P     Allradantrieb;
             e5*2007/46*1053*..             265/50R20 107        11A; 245; 26J; 26P     10B; 11B; 11G; 11H;
                                            275/50R20 109        11A; 241; 246; 248;    12A; 51A; 71K; 721;
                                                                 26B; 26J               73C; 74H; 745
                                             275/55R20 113       11A; 241; 246; 248;
                                                                 26B; 26J
                                             285/50R20 112       11A; 241; 246; 248;
                                                                 26B; 26J
LM             e11*98/14*0185*..    130 - 291 255/50R20 109      11A; 22I; 24C; 24M     nicht für gepanzerte
                                              265/50R20 107      11A; 22I; 24C; 24D     Fz;
                                              275/40R20          11A; 22I; 24C; 24M     10B; 11B; 11G; 11H;
                                              106W
                                              275/45R20          11A; 22I; 24C; 24M     12A; 51A; 71K; 721;
                                              106W
                                                                                        73C; 744; 745; 75I

Verkaufsbezeichnung:     Range Rover Sport
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen     Auflagen
LW           e11*2007/46*0909*.., 155 - 423 255/55R20 110        11A; 24J; 248; 26N;    Allradantrieb;
               e5*2007/46*1056*..                                26P                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                             265/50R20 111       11A; 241; 246; 248;    12A; 51A; 71K; 721;
                                                                 26J; 26P               73C; 74H; 745; 768;
                                             275/50R20 109       11A; 241; 246; 248;    865
                                                                 26B; 26J
                                             285/50R20 112       11A; 24C; 244; 26B;
                                                                 26J

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller       : LAND ROVER (GB), ROVER
Befestigungsteile                      : Flachbund-muttern M14x1,5
Zubehör                                : Serie, s. Auflage 745


Anzugsmoment der Befestigungsteile     : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung:     DISCOVERY 3,DISCOVERY 4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen     Auflagen
LA           e11*2001/116*0233*.. 140 - 276 255/50R20 109        11A; 24J; 24M          Discovery 3;
                                            265/50R20 111        11A; 24C; 24M; 54A     Discovery 4;
                                            275/40R20 106        11A; 24J; 24M          Allradantrieb; nicht
                                            275/45R20 106        11A; 24J; 24M          für gepanzerte Fz;
                                                                                        10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                        11H; 12A; 51A; 573;
                                                                                        71K; 721; 73C; 744;
                                                                                        745
Gutachten 20-00293-GBM-05
zur Erteilung der ABE 48916
zu V.1. ANLAGE: 7                                               Radtyp: D520
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 30.09.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                  Seite: 3 von 12
Verkaufsbezeichnung:     RANGE ROVER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
LG           e11*2007/46*0649*.., 155 - 405 255/55R20 110      11A; 245; 26N; 26P       Allradantrieb;
             e5*2007/46*1053*..             265/50R20 107      11A; 245; 26J; 26P       10B; 11B; 11G; 11H;
                                            275/50R20 109      11A; 241; 246; 248;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                               26B; 26J                 73C; 74H; 745
                                             275/55R20 113     11A; 241; 246; 248;
                                                               26B; 26J
                                             285/50R20 112     11A; 241; 246; 248;
                                                               26B; 26J
LM             e11*98/14*0185*..    130 - 291 255/50R20 109    11A; 22I; 24C; 24M       nicht für gepanzerte
                                              265/50R20 107    11A; 22I; 24C; 24D       Fz;
                                              275/40R20        11A; 22I; 24C; 24M       10B; 11B; 11G; 11H;
                                              106W
                                              275/45R20        11A; 22I; 24C; 24M       12A; 51A; 71K; 721;
                                              106W
                                                                                        73C; 744; 745; 75I

Verkaufsbezeichnung:     RANGE ROVER SPORT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
LS           e11*2001/116*0243*.. 140 - 287 265/45R20 108      11A; 24J                 10B; 10S; 11B; 11G;
                                            275/40R20 106      11A; 24J; 24M            11H; 12A; 51A; 573;
                                                                                        71K; 721; 73C; 74E;
                                                                                        744; 745

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
Gutachten 20-00293-GBM-05
zur Erteilung der ABE 48916
zu V.1. ANLAGE: 7                                               Radtyp: D520
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 30.09.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                  Seite: 4 von 12
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
121) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 7 mm (einschließlich Kettenschloss)
     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
Gutachten 20-00293-GBM-05
zur Erteilung der ABE 48916
zu V.1. ANLAGE: 7                                               Radtyp: D520
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 30.09.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                  Seite: 5 von 12
      hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
      des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
      genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
Gutachten 20-00293-GBM-05
zur Erteilung der ABE 48916
zu V.1. ANLAGE: 7                                               Radtyp: D520
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 30.09.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                  Seite: 6 von 12
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
     entnehmen.
745) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile der Leichtmetallräder vom Fahrzeughersteller
     verwendet werden.
74E) Die Verwendung von Befestigungsmitteln mit entkoppeltem Schraubenbund ist erforderlich.
74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
768) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 21-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
865) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsanlagen die eine Luftführung
     (Bremssattelkühlung) auf dem Bremssattel an der Vorderachse haben nicht zulässig.
Gutachten 20-00293-GBM-05
zur Erteilung der ABE 48916
zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: D520
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 30.09.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                  Seite: 7 von 12


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     JAGUAR
       Fahrzeugtyp:    LW
       Genehm.Nr.:     e11*2007/46*0909*..
       Handelsbez.:    Range Rover Sport

       Variante(n):    Allradantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                 Achse
                                       von [mm]            bis [mm]
             26P                        x = 260            y = 260                VA
             26B                        x = 310            y = 310                VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 310       y = 420           30                VA
             26N                   x = 310       y = 420           10                VA
Gutachten 20-00293-GBM-05
zur Erteilung der ABE 48916
zu V.1. ANLAGE: 7                                               Radtyp: D520
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 30.09.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                  Seite: 8 von 12


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     JAGUAR
       Fahrzeugtyp:    LG
       Genehm.Nr.:     e5*2007/46*1053*..
       Handelsbez.:    RANGE ROVER

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26P                     x = 260            y = 260                   VA
             26B                     x = 310            y = 310                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 310       y = 420           30                VA
             26N                   x = 310       y = 420           10                VA
Gutachten 20-00293-GBM-05
zur Erteilung der ABE 48916
zu V.1. ANLAGE: 7                                               Radtyp: D520
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 30.09.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                  Seite: 9 von 12


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     JAGUAR
       Fahrzeugtyp:    LR
       Genehm.Nr.:     e5*2007/46*1055*..
       Handelsbez.:    Discovery

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26P                     x = 310            y = 250                   VA
Gutachten 20-00293-GBM-05
zur Erteilung der ABE 48916
zu V.1. ANLAGE: 7                                               Radtyp: D520
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 30.09.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                 Seite: 10 von 12


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     JAGUAR
       Fahrzeugtyp:    LR
       Genehm.Nr.:     e11*2007/46*3784*..
       Handelsbez.:    Discovery

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26P                     x = 310            y = 250                   VA
Gutachten 20-00293-GBM-05
zur Erteilung der ABE 48916
zu V.1. ANLAGE: 7                                               Radtyp: D520
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 30.09.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                 Seite: 11 von 12


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     JAGUAR
       Fahrzeugtyp:    LW
       Genehm.Nr.:     e5*2007/46*1056*..
       Handelsbez.:    Range Rover Sport

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26P                     x = 260            y = 260                   VA
             26B                     x = 310            y = 310                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 310       y = 420           30                VA
             26N                   x = 310       y = 420           10                VA
Gutachten 20-00293-GBM-05
zur Erteilung der ABE 48916
zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: D520
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 30.09.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                 Seite: 12 von 12


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     JAGUAR
       Fahrzeugtyp:    LG
       Genehm.Nr.:     e11*2007/46*0649*..
       Handelsbez.:    RANGE ROVER

       Variante(n):    Allradantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                 Achse
                                       von [mm]            bis [mm]
             26P                        x = 260            y = 260                VA
             26B                        x = 310            y = 310                VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 310       y = 420           30                VA
             26N                   x = 310       y = 420           10                VA