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							Gutachten 366-0260-17-MURD
zur Erteilung der ABE 51093
zu V.1. ANLAGE: 1                                                 Radtyp: D1019
Antragsteller: DIEWE GmbH                                         Stand: 06.07.2017
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Fahrzeughersteller                      : AUDI, SEAT, SEAT, S.A., SKODA, VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 7 1/2 J X 19 H2             Einpreßtiefe (mm)      : 48
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 112/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.     gültig
                                                                   och     werkstoff       Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                    last      umf.     Fertig
                    Rad                     Zentrierring                                   (kg)      (mm)     datum
51124857            PCD 112 CB 66,6         Ø66.6 Ø57.1                 57,1    Kunststoff     680     2280    03/17
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : AUDI
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A3,S3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW             Reifen           Auflagen zu Reifen        Auflagen
8P           e1*2001/116*0217*.. 66 - 110       215/35R19 85W    5EG; 51J                  Sportback (4-türig);
8PA          e1*2001/116*0418*..                225/35R19 88W    5FE                       Schrägheck 2-türig;
8PB          e13*2007/46*1082*.. 66 - 195       225/35R19 88Y    5FE                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                           723; 73C; 74A; 74P;
                                                                                           DEA; DEB

Verkaufsbezeichnung:     TT Coupe, TTS Coupe, TT Roadster, TTS Roadster
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
8J           e1*2001/116*0369*.. 132 - 228 225/40R19 M+S 52J                               ab
                                                                                           e1*2001/116*0369*17;
                                                                                           Allradantrieb;
                                                                                           Frontantrieb; TT; TTS;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                           73C; 74A; 74P; 76Z;
                                                                                           DEA; DEB

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : SEAT, SEAT, S.A.
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm für Typ : 5F
                                          140 Nm für Typ : 5FP
Gutachten 366-0260-17-MURD
zur Erteilung der ABE 51093
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D1019
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 06.07.2017
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Verkaufsbezeichnung:     ATECA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
5FP          e9*2007/46*6394*.. 85 - 140 225/40R19 89                                    Allradantrieb;
                                         225/45R19 92                                    Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 77E;
                                                                                         DEA; DEB

Verkaufsbezeichnung:     LEON / LEON SC / LEON ST / LEON X-PERIENCE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
5F           e9*2007/46*0094*.. 195 - 206 215/35R19 85Y 5EG                              nicht Leon X-Perience;
                                                                                         nicht mit Brembo
                                                                                         Bremsanlage; Kombi; 3-
                                                                                         türig; 5-türig; Mit
                                                                                         Radhausverbreiterung
                                                                                         Serie; Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A; 74P; DEA;
                                                                                         DEB

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : SKODA
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     SKODA OCTAVIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
5E           e11*2007/46*0243*.., 63 - 169 215/35R19 85Y        5EG                      ab
             e11*2007/46*0244*..           215/35R19 85Y        5EG                      e11*2007/46*0243*01;
                                           225/35R19 88Y        5FE                      ab
                                                                                         e11*2007/46*0244*01;
                                                                                         nicht Octavia Scout;
                                                                                         Kombi; Limousine;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 77E;
                                                                                         DEA; DEB

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm
Gutachten 366-0260-17-MURD
zur Erteilung der ABE 51093
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D1019
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 06.07.2017
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Verkaufsbezeichnung:     GOLF, GOLF VARIANT, GOLF SPORTSVAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
1 KM         e1*2007/46*0492*.. 63 - 85 215/35R19 85W 5EG                                Golf 7; Golf 7
1K           e1*2007/46*0490*..         225/35R19     11A; 26P; 27H; 51G                 Sportsvan; ab
                                                                                         e1*2007/46*0490*05;
                                                                                         nicht Golf Alltrack;
                                                                                         Kombilimousine;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         Verbundlenkerhinterach
                                                                                         se;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A; 74P; DEA;
                                                                                         DEB
1 KM           e1*2007/46*0492*..   63 - 169 215/35R19 85Y 5EG                           Golf 7; Golf 7
1K             e1*2007/46*0490*..            225/35R19     11A; 26P; 27H; 51G            Sportsvan; ab
                                                                                         e1*2007/46*0490*05;
                                                                                         nicht Golf Alltrack;
                                                                                         Kombilimousine;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         Mehrlenkerhinterachse;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A; 74P; DEA;
                                                                                         DEB

Verkaufsbezeichnung:     GOLF, GOLF VARIANT, GOLF SPORTSVAN, E-GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
AU           e1*2007/46*0623*.. 63 - 85 215/35R19 85W 5EG                                Golf 7; ab
                                        225/35R19     11A; 26P; 27H; 51G                 e1*2007/46*0623*01;
                                                                                         nicht Golf Alltrack;
                                                                                         e-Golf;
                                                                                         Kombilimousine;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         Verbundlenkerhinterach
                                                                                         se;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A; 74P; DEA;
                                                                                         DEB
AU             e1*2007/46*0623*..   63 - 169 215/35R19 85Y 5EG                           Golf 7; ab
                                             225/35R19     11A; 26P; 27H; 51G            e1*2007/46*0623*01;
                                                                                         nicht Golf Alltrack;
                                                                                         e-Golf;
                                                                                         Kombilimousine;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         Mehrlenkerhinterachse;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A; 74P; DEA;
                                                                                         DEB
Gutachten 366-0260-17-MURD
zur Erteilung der ABE 51093
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D1019
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 06.07.2017
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Verkaufsbezeichnung:     GOLF, GOLF VARIANT, GOLF SPORTSVAN, GOLF ALLTRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen Auflagen
AUV          e1*2007/46*0627*.. 63 - 85 215/35R19 85W 5EG                 Golf 7; ab
                                         225/35R19     11A; 26P; 27H; 51G e1*2007/46*0627*01;
                                                                          Golf 7 Sportsvan;
                                                                          nicht Golf Alltrack;
                                                                          Kombilimousine;
                                                                          Frontantrieb;
                                                                          Verbundlenkerhinterach
                                                                          se;
                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                          73C; 74A; 74P; DEA;
                                                                          DEB
AUV          e1*2007/46*0627*.. 63 - 169 215/35R19 85Y 5EG                Golf 7; ab
                                         225/35R19     11A; 26P; 27H; 51G e1*2007/46*0627*01;
                                                                          Golf 7 Sportsvan;
                                                                          nicht Golf Alltrack;
                                                                          Kombilimousine;
                                                                          Allradantrieb;
                                                                          Frontantrieb;
                                                                          Mehrlenkerhinterachse;
                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                          73C; 74A; 74P; DEA;
                                                                          DEB

Verkaufsbezeichnung:     GOLF PLUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
1KP          e1*2001/116*0304*.., 59 - 118 225/35R19 88W 11A; 22M; 24J; 248;             Nur Golf Plus 6; Ab
             e1*2007/46*0491*..                          5FE                             e1*2001/116*0304*14;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A; 74P; DEA;
                                                                                         DEB

Verkaufsbezeichnung:     JETTA, BEETLE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
16           e1*2007/46*0539*.. 77 - 110 225/35R19 88  11A; 270                          Nur Jetta
                                77 - 155 225/35R19 88W 11A; 270                          (Stufenheck);
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         723; 729; 73C; 74A;
                                                                                         74P; DEA; DEB
Gutachten 366-0260-17-MURD
zur Erteilung der ABE 51093
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D1019
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 06.07.2017
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Verkaufsbezeichnung:     TOURAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
1T           e1*2001/116*0211*.., 81 - 140 225/40R19 93                                  ab
                                                                                         e1*2007/46*0357*14;
               e1*2007/46*0357*..                                                        ab
                                                                                         e1*2001/116*0211*36;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A; 74P; DEA;
                                                                                         DEB

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Gutachten 366-0260-17-MURD
zur Erteilung der ABE 51093
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D1019
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 06.07.2017
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      Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
      (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
     konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1030kg.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
Gutachten 366-0260-17-MURD
zur Erteilung der ABE 51093
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D1019
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 06.07.2017
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729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
DEA) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 340mm an der
     Vorderachse nicht zulässig
DEB) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 345mm an der
     Vorderachse nicht zulässig
Gutachten 366-0260-17-MURD
zur Erteilung der ABE 51093
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D1019
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 06.07.2017
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     VW
       Fahrzeugtyp:    AU
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0623*..
       Handelsbez.:    GOLF, GOLF VARIANT, GOLF SPORTSVAN, E-GOLF

       Variante(n):    Allradantrieb, Frontantrieb, Schrägheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 300             y = 300                   VA
             26P                      x = 250             y = 250                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             27H                   x = 400       y = 310             8                 HA
             26J                   x = 300       y = 300            30                 VA
             26N                   x = 300       y = 300             8                 VA
             27F                   x = 400       y = 310            30                 HA