Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
Seite 11
Seite 12
Seite 13
Seite 14
Seite 15
Seite 16
Seite 17
Seite 18
Seite 19
Seite 20
							Gutachten 366-0451-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50865
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D819
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 21.02.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                       Seite: 1 von 20

Fahrzeughersteller                      : AUDI, QUATTRO GmbH, SKODA, VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 8 1/2 J X 19 H2             Einpreßtiefe (mm)      : 25
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 112/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.      gültig
                                                                   och     werkstoff       Rad-      Abroll    ab
                    Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                    last      umf.      Fertig
                    Rad                     Zentrierring                                   (kg)      (mm)      datum
51122566            PCD 112                 Ø66.6 Ø57.1                 57,1    Kunststoff     850     2280     11/16
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : AUDI
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : 4B
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : GA; (Kugelbund)
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                          Typ : 4F1; 8H; 8V; 8E; 8U1; 8U; 4F
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm für Typ : 4B; 4F; 4F1; 8E; 8H; 8V
                                          140 Nm für Typ : GA
                                          200 Nm für Typ : 8U erhöhtes Anzugsmoment; 8U1 erhöhtes
                                          Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A3, S3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
8V           e1*2007/46*0607*.. 77 - 140 225/35R19 88W 11A; 241; 244; 246;                 Cabrio; Limousine;
                                                        26B; 26N; 27F                      Allradantrieb;
                                          235/30R19 86Y 11A; 24C; 244; 247;                Frontantrieb;
                                                        26B; 26J; 27F; 5EM                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                          235/35R19 87Y 11A; 24C; 244; 247;                12A; 51A; 71K; 721;
                                                        26B; 26J; 27F                      73C; 74A; 74P; 77E
                                77 - 228 245/30R19 89   11A; 24C; 244; 247;
                                                        26B; 26J; 27F
                                          245/35R19 89  11A; 24C; 244; 247;
                                                        26B; 26J; 27F
                                          255/30R19 91  11A; 24C; 244; 247;
                                                        26B; 26J; 27F
                                206 - 228 225/35R19 88Y 11A; 241; 244; 246;
                                                        26B; 26N; 27F
                                          235/30R19 86Y 11A; 24C; 244; 247;
                                                        26B; 26J; 27F; 5EM
                                          235/35R19 91  11A; 24C; 244; 247;
                                                        26B; 26J; 27F
Gutachten 366-0451-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50865
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D819
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 21.02.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 2 von 20
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A4 CABRIOLET
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW    Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
8H           e1*2001/116*0177*.. 253   235/35R19 91Y 11A; 21B; 22F; 24C;                 Cabrio;
                                                     24D; 5GG                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         721; 729; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 77E
8H             e1*2001/116*0177*.., 96 - 188 235/35R19 91Y 11A; 21B; 22F; 24C;           Cabrio;
               e1*98/14*0177*..                            24D; 5GG                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         721; 729; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 77E

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
8E           e1*2001/116*0151*.. 75 - 188 235/35R19             11A; 21B; 22F; 24C;      ab
                                                                24M; 53S                 e1*2001/116*0151*10;
                                              235/35R19 91      11A; 21B; 22F; 24C;      Kombi; Limousine;
                                                                24M                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         721; 729; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 77E
8E             e1*2001/116*0151*.., 74 - 162 235/35R19          11A; 21B; 22F; 24C;      nur bis
               e1*98/14*0151*..                                 24M; 53S                 e1*2001/116*0151*09;
                                              235/35R19 91      11A; 21B; 22F; 24C;      Kombi; Limousine;
                                                                24M                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         721; 729; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 77E

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6, S6, ALLROAD
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
4B           e1*2001/116*0051*.., 191 - 250 245/35R19 93Y 11A; 21B; 22F; 24J;            nicht Allroad;
             e1*98/14*0051*..                             24M; 367; 52L                  Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                         77E

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6,S6,ALLROAD QUATTRO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
4F           e1*2001/116*0254*.., 120 - 257 245/40R19     11A; 21B; 22B; 24J;            Nur Allroad Quattro;
             e13*2007/46*1080*..                          24M; 51G                       10B; 11B; 11G; 11H;
4F1          e13*2007/46*1080*..            245/40R19 94  11A; 21B; 22B; 24J;            12A; 51A; 573; 71K;
                                                          24M                            721; 729; 73C; 74A;
                                            255/35R19 96  11A; 21B; 22B; 24J;            74P; 77E
                                                          24M
                                            255/40R19 96  11A; 21B; 22B; 24J;
                                                          24M; 54A
                                  155 - 257 245/35R19 93Y 11A; 21B; 22I; 24J;
                                                          24M; 5HA
Gutachten 366-0451-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50865
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D819
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 21.02.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 3 von 20
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6,S6,ALLROAD QUATTRO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
4F           e1*2001/116*0254*.., 89 - 140 235/35R19 91Y 11A; 21P; 22F; 24C;              Limousine u. Kombi;
             e13*2007/46*1080*..                         24D; 5GG                         Front- u.
4F1          e13*2007/46*1080*.. 89 - 257 245/35R19 93Y 11A; 21P; 22F; 24C;               Allradantrieb; Nicht
                                                         24D; 5HA                         Allroad Quattro;
                                           255/35R19 96  11A; 21B; 22F; 24C;              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         24D                              12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                          721; 729; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 77E

Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
8U           e1*2007/46*0591*..  88 - 162 225/45R19 92          Ohne                      erhöhtes
8U1          e13*2007/46*1163*..                                Radhausverbreiterung;     Anzugsmoment
                                                                11A; 245; 248; 26B;       200 Nm;
                                                                27B; 51J                  Kombilimousine;
                                              225/45R19 92      Mit                       Allradantrieb;
                                                                Radhausverbreiterung      Frontantrieb;
                                                                Serie; 11A; 26B; 27B;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                51J
                                              235/40R19 92      Mit                       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                Radhausverbreiterung      73C; 74A; 74P; 740;
                                                                Serie; 11A; 26P; 27I
                                              235/40R19 92      Ohne                      77E
                                                                Radhausverbreiterung;
                                                                11A; 245; 248; 26P; 27I
                                              245/40R19 94      Ohne
                                                                Radhausverbreiterung;
                                                                11A; 241; 244; 246;
                                                                26P; 27I
                                              245/40R19 94      Mit
                                                                Radhausverbreiterung
                                                                Serie; 11A; 245; 248;
                                                                26P; 27I
                                              255/40R19 96      Mit
                                                                Radhausverbreiterung
                                                                Serie; 11A; 24J; 248;
                                                                26B; 260; 27B; 270
                                              255/40R19 96      Ohne
                                                                Radhausverbreiterung;
                                                                11A; 241; 244; 246;
                                                                247; 26B; 260; 27B;
                                                                270

Verkaufsbezeichnung:     Q2
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW       Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
GA           e1*2007/46*1552*..     85 - 140 225/40R19 89       11A; 24C; 244; 247        Allradantrieb;
                                             235/35R19 91       11A; 24C; 24D             Frontantrieb;
                                             235/40R19 92       11A; 24C; 24D             10B; 11B; 11G; 11H;
                                             245/35R19 89       11A; 24C; 24D             12A; 51A; 71K; 721;
                                             245/40R19 94       11A; 24C; 24D             73C; 74A; 74P; 77E
                                             255/30R19 91       11A; 24C; 24D
                                             255/35R19 92       11A; 24C; 24D
Gutachten 366-0451-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50865
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D819
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 21.02.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 4 von 20
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : QUATTRO GmbH
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : 4B
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : QB6
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A4,S4,RS4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW     Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
QB6          e1*2001/116*0243*.. 253    235/35R19 91Y 11A; 21B; 22F; 24C;                Cabrio;
                                                      24D; 5GG                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         721; 729; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 77E

Verkaufsbezeichnung:     AUDI RS6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
4B           e1*2001/116*0190*.., 331 - 353 255/35R19           11A; 21B; 22F; 24J;      10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*98/14*0190*..                                 24M; 51G                 12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                         77E

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : SKODA
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm für Typ : 3U
                                          140 Nm für Typ : 3T
Verkaufsbezeichnung:     SKODA SUPERB
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
3U           e11*98/14*0187*.. 74 - 110 225/35R19 88W 11A; 21B; 22F; 24J;                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                      24M; 5FE                           12A; 51A; 71K; 721;
                               142      225/35R19 88Y 11A; 21B; 22F; 24J;                73C; 74A; 74P; 77E
                                                      24M; 5FE
Gutachten 366-0451-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50865
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D819
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 21.02.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 5 von 20
Verkaufsbezeichnung:     SUPERB
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
3T           e11*2001/116*0326*.. 88 - 206 225/40R19 93         11A; 24J; 244; 26B;      ab
                                                                26N; 27H; 27P            e11*2001/116*0326*32;
                                              235/40R19 92      11A; 24J; 244; 26B;      Kombi; Limousine;
                                                                26N; 27H; 27P            Allradantrieb;
                                              245/35R19 93      11A; 242; 244; 245;      Frontantrieb;
                                                                247; 26B; 26N; 27H;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                27P
                                              245/40R19 94      11A; 242; 244; 245;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                247; 26B; 26N; 27H;      73C; 74A; 74P; 77E
                                                                27P
                                              255/35R19 92      11A; 24C; 244; 247;
                                                                26B; 26J; 27F; 27P

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : 5N (Kugelbund)
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : 5N; 3BG; 13; 3d; 3D; 3C
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm für Typ : 13; 3BG; 3C; 3d; 3D; 5N
                                          140 Nm für Typ : 5N
Verkaufsbezeichnung:     PASSAT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen          Auflagen zu Reifen           Auflagen
3C           e1*2001/116*0307*.., 103 - 155 225/40R19 93    11A; 22L; 24J; 248;          Nur Passat Alltrack
               e1*2007/46*0502*..,                          26B; 27B                     (Cross); bis
               e1*2007/46*0547*..             235/35R19 91W 11A; 22L; 24J; 244;          e1*2001/116*0307*36;
                                                            26B; 27B; 27H                10B; 11B; 11G; 11H;
                                              245/35R19 93  11A; 22L; 241; 244;          12A; 51A; 573; 71K;
                                                            246; 26B; 26N; 27B;          721; 729; 73C; 74A;
                                                            27H
                                                                                         74P; 77E
3C             e1*2001/116*0307*..   110 - 176 225/40R19 93     11A; 245; 26B; 27F       VW Passat Alltrack
                                               235/40R19 96     11A; 245; 26B; 26N;      (B8) ab Mj.2014;
                                                                27F                      Allradantrieb;
                                              245/35R19 93      11A; 245; 26B; 26N;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                27F                      12A; 51A; 71K; 721;
                                              245/40R19 94      11A; 245; 26B; 26N;      73C; 74A; 74P; 77E
                                                                27F
                                              255/35R19 96      11A; 241; 246; 248;
                                                                26B; 26J; 27F
Gutachten 366-0451-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50865
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D819
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 21.02.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 6 von 20
Verkaufsbezeichnung:     PASSAT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
3C           e1*2001/116*0307*.. 88 - 206 225/40R19 93Y 11A; 24J; 244; 247;              ab
                                                        26B; 27F                         e1*2001/116*0307*37;
                                          235/40R19 96  11A; 24J; 244; 247;              VW Passat (B8) ab Mj.
                                                        26B; 26N; 27F                    2014; nicht Passat
                                          245/35R19 93Y 11A; 24C; 244; 247;              Alltrack; Kombi;
                                                        26B; 26N; 27F                    Stufenheck;
                                          245/40R19 94  11A; 24C; 244; 247;              Allradantrieb;
                                                        26B; 26N; 27F                    Frontantrieb;
                                          255/35R19 96  11A; 24C; 24D; 26B;              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        26J; 27F                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 77E

Verkaufsbezeichnung:     SCIROCCO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen      Auflagen
13           e1*2001/116*0471*.. 90 - 130 235/35R19 87W 11A; 22B; 24D; 24J      Coupe; Frontantrieb;
                                 90 - 155 225/35R19 88W 11A; 22I; 24J; 24M; 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                12A; 32I; 51A; 71K;
                                          245/35R19 89  11A; 21P; 22B; 24C;     721; 73C; 74A; 74P;
                                                        24D                     77E
                                 90 - 195 235/35R19 91  11A; 22B; 24D; 24J
                                 90 - 206 225/35R19 88Y 11A; 22I; 24J; 24M; 51J
                                          245/35R19 89Y 11A; 21P; 22B; 24C;
                                                        24D
                                          255/30R19 91  11A; 22B; 24D; 57F;
                                                        673

Verkaufsbezeichnung:     TIGUAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen           Auflagen zu Reifen      Auflagen
5N           e1*2001/116*0450*.., 81 - 155 235/40R19 92     11A; 22I; 24J; 24M; 51J ohne R-Line; bis
               e1*2007/46*0487*..                                                   e1*2001/116*0450*23;
                                              245/40R19 94  11A; 21P; 22B; 22H;     Allradantrieb;
                                                            24D; 24J                Frontantrieb;
                                              245/45R19 98  11A; 21P; 22B; 22H;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            22P; 24D; 24J           12A; 51A; 71K; 721;
                                              255/40R19 96  11A; 21P; 22B; 22H;     73C; 74A; 74P; 77E
                                                            24D; 24J
5N             e1*2001/116*0450*..   85 - 176 235/45R19 95  11A; 24J; 248; 27B;     ab
                                                            27F                     e1*2001/116*0450*24;
                                              235/50R19 99  11A; 24C; 244; 247;     ohne R-Line;
                                                            27B; 27F                Allradantrieb;
                                              245/45R19 98  11A; 24C; 244; 247;     Frontantrieb;
                                                            27B; 27F                10B; 11B; 11G; 11H;
                                              255/45R19 100 11A; 24C; 244; 247;     12A; 51A; 71K; 721;
                                                            27B; 27F                73C; 74A; 74P; 77E
5N             e1*2001/116*0450*..   85 - 176 235/45R19 95  11A; 27B; 27F           ab
                                              235/50R19 99  11A; 24J; 248; 27B;     e1*2001/116*0450*24;
                                                            27F                     mit R-Line;
                                              245/45R19 98  11A; 248; 27B; 27F      Allradantrieb;
                                              255/45R19 100 11A; 24J; 248; 27B;     Frontantrieb;
                                                            27F                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                    12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                    73C; 74A; 74P; 77E
Gutachten 366-0451-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50865
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D819
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 21.02.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 7 von 20
Verkaufsbezeichnung:     TIGUAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
5N           e1*2007/46*0487*.. 81 - 155 225/45R19 92           11A; 22I                 mit R-Line; bis
                                         235/40R19 92           11A; 22B                 e1*2001/116*0450*23;
                                         235/45R19 95           11A; 22B                 Allradantrieb;
                                         245/40R19 94           11A; 21P; 22B            Frontantrieb;
                                         245/45R19 98           11A; 21P; 22B            10B; 11B; 11G; 11H;
                                         255/40R19 96           11A; 21P; 22B; 22H       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 77E

Verkaufsbezeichnung:     VW PASSAT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
3BG          e1*2001/116*0157*.., 74 - 125 225/35R19 88W 11A; 21B; 22F; 24C;             10B; 11B; 11G; 11H;
             e1*98/14*0157*..                            24M; 5FE                        12A; 51A; 573; 71K;
                                  74 - 142 225/35R19     11A; 21B; 22F; 24C;             721; 73C; 74A; 74P;
                                                         24M; 53S                        77E
                                           225/35R19 88Y 11A; 21B; 22F; 24C;
                                                         24M; 5FE

Verkaufsbezeichnung:     VW PHAETON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen           Auflagen zu Reifen           Auflagen
3d           DE*2007/46*0452*.., 165 - 246 245/40R19 98     11A; 22B; 24J; 24M;          nur Fz bis 250km/h;
               e1*2007/46*0452*..                           5JA                          nicht V10 Diesel;
3D             e1*2001/116*0189*.., 165 - 331 255/40R19 100 11A; 22B; 24C; 24M;          10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*98/14*0189*..                             5KA; 530                     12A; 51A; 533; 573;
                                    177       255/40R19 96  11A; 22B; 24C; 24M;          71K; 721; 729; 73C;
                                                            5IE                          74A; 74P; 77E

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
Gutachten 366-0451-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50865
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D819
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 21.02.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 8 von 20
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
Gutachten 366-0451-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50865
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D819
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 21.02.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 9 von 20
      kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
      Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
      (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
Gutachten 366-0451-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50865
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D819
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 21.02.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 10 von 20
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
     Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug"
     am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
32I)   Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig mit einem serienmäßigen
       "Sportfahrwerk" oder einem geänderten Fahrwerk (Sportfahrwerk: Feder und Dämpfer), in dem diese
       Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist. Die Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. das Teilegutachten des
       geänderten Fahrwerks ist zu beachten.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
Gutachten 366-0451-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50865
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D819
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 21.02.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 11 von 20
52L) Werden andere Reifenfabrikate verwendet, die nicht vom Fahrzeughersteller auf diesem Fahrzeug
     freigegeben sind bzw. die nicht von uns geprüft worden sind, können sich die Eigenschaften des
     Fahrzeuges bezüglich des Fahrverhaltens nachteilig verändern.
530) Diese Rad/Reifen-Kombination ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 250
     km/h nur zulässig, wenn eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der
     Reifengröße vorliegt; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
533) Die Verwendung der Reifengrößen ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer
     250 km/h nicht zulässig.
53S) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
     erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1060kg.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1230kg.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1300kg.
5IE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1420kg.
5JA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1500kg.
5KA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1600kg.
673) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/35R19
                    Hinterachse:                          255/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
Gutachten 366-0451-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50865
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D819
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 21.02.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 12 von 20
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
Gutachten 366-0451-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50865
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D819
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 21.02.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 13 von 20


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    8U
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0591*..
       Handelsbez.:    AUDI Q3

       Variante(n):    Allradantrieb, Frontantrieb, Kombilimousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 290             y = 390                   VA
             26P                      x = 240             y = 340                   VA
             27I                      x = 285             y = 355                   HA
             27B                      x = 335             y = 400                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 290       y = 390            30                 VA
             26N                   x = 290       y = 390            10                 VA
             27F                   x = 335       y = 400            30                 HA
             27H                   x = 335       y = 400            10                 HA
Gutachten 366-0451-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50865
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D819
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 21.02.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 14 von 20

Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    8V
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0607*..
       Handelsbez.:    AUDI A3, S3

       Variante(n):    Frontantrieb, Limousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 350             y = 250                   VA
             26B                      x = 400             y = 300                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 400       y = 400             8                 VA
             26J                   x = 400       y = 400            20                 VA
             27H                   x = 350       y = 350             8                 HA
             27F                   x = 350       y = 350            20                 HA
Gutachten 366-0451-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50865
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D819
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 21.02.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 15 von 20

Fahrzeug:

       Hersteller:     SKODA
       Fahrzeugtyp:    3T
       Genehm.Nr.:     e11*2001/116*0326*..
       Handelsbez.:    SUPERB

       Variante(n):    ab e11*2001/116*0326*32, Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Limousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 310             y = 300                   VA
             26P                      x = 260             y = 250                   VA
             27P                      x = 300             y = 300                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 310       y = 300            23                 VA
             26N                   x = 310       y = 300             8                 VA
             27F                   x = 300       y = 300            23                 HA
             27H                   x = 300       y = 300             8                 HA
Gutachten 366-0451-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50865
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D819
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 21.02.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 16 von 20

Fahrzeug:

       Hersteller:     VW
       Fahrzeugtyp:    5N
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0450*..
       Handelsbez.:    TIGUAN

       Variante(n):    ab e1*2001/116*0450*24, Allradantrieb, Frontantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             27B                      x = 300             y = 330                   HA
             27I                      x = 250             y = 280                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             27H                   x = 300       y = 330             8                 HA
             27F                   x = 300       y = 330            30                 HA
Gutachten 366-0451-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50865
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D819
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 21.02.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 17 von 20

Fahrzeug:

       Hersteller:     VW
       Fahrzeugtyp:    3C
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0307*..
       Handelsbez.:    PASSAT

       Variante(n):    Allradantrieb, Frontantrieb, Nur Passat Alltrack (Cross)

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 310             y = 300                   VA
             26P                      x = 260             y = 250                   VA
             27B                      x = 300             y = 280                   HA
             27I                      x = 250             y = 230                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 310       y = 300             7                 VA
             27H                   x = 300       y = 280             8                 HA
             27F                   x = 300       y = 280            13                 HA
Gutachten 366-0451-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50865
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D819
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 21.02.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 18 von 20

Fahrzeug:

       Hersteller:     VW
       Fahrzeugtyp:    3C
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0307*..
       Handelsbez.:    PASSAT

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 400             y = 300                   VA
             26P                      x = 370             y = 250                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 400       y = 300            15                 VA
             26N                   x = 400       y = 300             8                 VA
             27F                   x = 300       y = 400            30                 HA
             27H                   x = 300       y = 400             8                 HA
Gutachten 366-0451-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50865
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D819
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 21.02.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 19 von 20

Fahrzeug:

       Hersteller:     VW
       Fahrzeugtyp:    3C
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0547*..
       Handelsbez.:    PASSAT

       Variante(n):    Allradantrieb, Frontantrieb, Nur Passat Alltrack (Cross)

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 310             y = 300                   VA
             26P                      x = 260             y = 250                   VA
             27B                      x = 300             y = 280                   HA
             27I                      x = 250             y = 230                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 310       y = 300             7                 VA
             27H                   x = 300       y = 280             8                 HA
             27F                   x = 300       y = 280            13                 HA
Gutachten 366-0451-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50865
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D819
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 21.02.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 20 von 20

Fahrzeug:

       Hersteller:     VW
       Fahrzeugtyp:    3C
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0502*..
       Handelsbez.:    PASSAT

       Variante(n):    Allradantrieb, Frontantrieb, Nur Passat Alltrack (Cross)

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 310             y = 300                   VA
             26P                      x = 260             y = 250                   VA
             27B                      x = 300             y = 280                   HA
             27I                      x = 250             y = 230                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 310       y = 300             7                 VA
             27H                   x = 300       y = 280             8                 HA
             27F                   x = 300       y = 280            13                 HA