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							Gutachten 366-0451-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50865
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: D819
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 08.03.2017
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Fahrzeughersteller                       : AUDI, BMW AG, DAIMLER BENZ, DAIMLER (D),
                                           MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ, Nissan International S. A.,
                                           QUATTRO GmbH
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 8 1/2 J X 19 H2            Einpreßtiefe (mm)     : 25
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 112/5                      Zentrierart           : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                            Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.     gültig
                                                                 och     werkstoff       Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung           Kennzeichnung        (mm)                    last      umf.     Fertig
                    Rad                     Zentrierring                                 (kg)      (mm)     datum
51122566            PCD 112                 ohne                       66,6                  810     2394    11/16
51122566            PCD 112                 ohne                       66,6                  850     2280    11/16
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : AUDI
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                           für Typ : B81; B8; (Kugelbund)
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                           für Typ : 4G; 4H; B81; B8; 4G1; FY
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                           Typ : 8R; 8R1; 8R2
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 120 Nm für Typ : B8; B81; 4G; 4G1; 4H
                                           200 Nm für Typ : FY erhöhtes Anzugsmoment; 8R erhöhtes
                                           Anzugsmoment; 8R1 erhöhtes Anzugsmoment; 8R2 erhöhtes
                                           Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
B8           e1*2001/116*0430*.. 125 - 195 235/35R19 91        51J                     AUDI S5 Coupé (8T)
                                 125 - 260 245/35R19 93        11A; 22I; 22M; 51J      bis MJ2016; AUDI A5
                                           255/35R19 92        11A; 22I; 22M; 54F      Coupe (8T) bis MJ2016;
                                                                                       Allradantrieb;
                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                       12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                       721; 729; 73C; 74A;
                                                                                       765
B8             e1*2001/116*0430*..    100 - 180 245/40R19 94                           Nur A4 Allroad
B81            e13*2007/46*1084*..              255/35R19 92   11A; 21P; 22I; 245; 248 Quattro bis MJ2015;
                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                255/40R19 96   11A; 21P; 22I; 245; 248 12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                       721; 729; 73C; 74A
B8             e1*2001/116*0430*..    118 - 195 235/35R19 91   51J                     AUDI A5 Coupe (8T)
                                                245/35R19 93   11A; 22I; 22M; 51J      bis MJ2016;
                                                255/35R19 92   11A; 22I; 22M; 54F      Frontantrieb;
                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                       729; 73C; 74A; 765
Gutachten 366-0451-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50865
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: D819
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 08.03.2017
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
B8           e1*2001/116*0430*.. 105 - 195 235/35R19 91Y       5GG; 51J                 AUDI A5 Cabrio (8T)
                                 105 - 245 245/35R19 93        11A; 21P; 51J            bis MJ2016;
                                           255/35R19 92        11A; 21P; 54F            Allradantrieb;
                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                        721; 729; 73C; 74A;
                                                                                        765
B8             e1*2001/116*0430*..   100 - 195 235/35R19 91    51J                      AUDI A5 Sportback;
B81            e13*2007/46*1084*..   100 - 245 245/35R19 93    11A; 21P; 51J            bis
                                               255/35R19 92    11A; 21P; 54F            e1*2001/116*0430*44;
                                                                                        4-türig;
                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                        721; 729; 73C; 74A;
                                                                                        765
B8             e1*2001/116*0430*..   90 - 200 225/40R19 93W 11A; 245; 248; 26B;         Nicht A4 Allroad
B81            e13*2007/46*1084*..                           27B                        Quattro; AUDI A4 (B9)
                                               235/35R19 91Y 11A; 245; 248; 26B;        ab MJ2016; AUDI S4
                                                             26N; 27B                   (B9) ab MJ2016; Kombi;
                                     90 - 260 245/35R19 93Y 11A; 24J; 244; 247;         Limousine;
                                                             26B; 26N; 27B; 27H         Allradantrieb;
                                               255/30R19 91Y 11A; 241; 244; 246;        Frontantrieb;
                                                             247; 26B; 26J; 27B;        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             27H; 5GG                   12A; 51A; 71K; 721;
                                               255/35R19 92Y 11A; 241; 244; 246;        73C; 74A
                                                             247; 26B; 26J; 27B;
                                                             27H
                                     260       225/40R19 M+S 11A; 245; 248; 26B;
                                                             27B; 52J
                                               235/35R19 M+S 11A; 245; 248; 26B;
                                                             26N; 27B; 52J
B8             e1*2001/116*0430*..   100 - 200 235/40R19 92Y 11A; 26P; 27H              A4 Allroad Quattro ab
B81            e13*2007/46*1084*..             245/40R19 94  11A; 245; 248; 26P;        MJ2016;
                                                             27H                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                               255/35R19 92Y 11A; 245; 248; 26B;        12A; 51A; 71K; 721;
                                                             26N; 27F                   73C; 74A
                                               255/40R19 96  11A; 245; 248; 26B;
                                                             26N; 27F
B8             e1*2001/116*0430*..   110 - 200 225/40R19 92Y YBB; YBC                   A5 Coupé (B9) ab
B81            e13*2007/46*1084*..   110 - 260 245/35R19 95  YBC                        MJ2016; A5 Sportback
                                               255/35R19 96  YBA; YBB; 11A; 248;        (B9) ab MJ2016; S5
                                                             27P                        Sportback (B9) ab
                                                                                        MJ2016; S5 Coupé (B9)
                                                                                        ab MJ2016;
                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        73C; 74A
Gutachten 366-0451-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50865
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: D819
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 08.03.2017
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6, S6, A7, S7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
4G           e1*2007/46*0436*..  140 - 230 235/40R19 M+S       11A; 26P; 5GM; 52J       Nur A7 Sportback;
4G1          e13*2007/46*1147*.. 140 - 245 245/40R19 94        11A; 26P; 270            Coupe; 4-türig;
                                 140 - 331 235/40R19 M+S       11A; 26P; 52J            Allradantrieb;
                                           235/45R19 M+S       11A; 26P; 52J            Frontantrieb;
                                           255/35R19 96Y       11A; 26B; 270            10B; 11B; 11G; 11H;
                                           255/40R19 96Y       11A; 26B; 270            12A; 51A; 573; 71K;
                                 309 - 331 245/40R19 M+S       11A; 26P; 270; 52J       721; 729; 73C; 74A
4G           e1*2007/46*0436*..  140 - 245 245/45R19 98        11A; 24J; 248; 26P;      Nur A6 allroad
4G1          e13*2007/46*1147*..                               27B; 51J                 quattro;
                                           255/40R19 100       11A; 24J; 248; 26P;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               27B; 27H                 12A; 51A; 573; 71K;
                                             255/45R19 100     11A; 24J; 248; 26P;      721; 73C; 74A; 765
                                                               27B; 27H
4G             e1*2007/46*0436*..    100 - 150 245/40R19 94    11A; 245; 248; 26B;      Nur A6; nicht A6
4G1            e13*2007/46*1147*..                             260; 271; 5HI            allroad quattro;
                                     100 - 245 235/40R19 92Y   11A; 245; 26P; 5GM;      Kombi; Stufenheck;
                                                               57E; 67H                 Allradantrieb;
                                             235/45R19 95      11A; 245; 26P; 57E;      Frontantrieb;
                                                               67K                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                             245/40R19 98      11A; 245; 248; 26B;      12A; 51A; 573; 71K;
                                                               260; 271                 721; 73C; 74A
                                     100 - 331 235/40R19 M+S   11A; 245; 248; 26P;
                                                               270; 52J
                                             235/45R19 M+S     11A; 245; 248; 26P;
                                                               270; 52J
                                             255/35R19 96Y     11A; 24J; 248; 26B;
                                                               260; 272
                                             255/40R19 96Y     11A; 24J; 248; 26B;
                                                               260; 272
                                     309 - 331 245/40R19 M+S   11A; 245; 248; 26B;
                                                               260; 271; 52J

Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
8R           e13*2007/46*1083*.. 100 - 260 235/55R19 101       11A; 24N; 24O            erhöhtes
                                                                                        Anzugsmoment
8R1            e13*2007/46*1083*..           245/50R19 101     11A; 24C; 24D            200 Nm;
                                             255/50R19 103     11A; 24C; 24D            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                        721; 73C; 74A; 740

Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5 HYBRID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
8R2          e13*2007/46*1179*.. 100 - 260 235/55R19 101       11A; 24N; 24O            erhöhtes
                                                                                        Anzugsmoment
                                             245/50R19 101     11A; 24C; 24D            200 Nm;
                                             255/50R19 103     11A; 24C; 24D            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                        721; 73C; 74A; 740
Gutachten 366-0451-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50865
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: D819
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 08.03.2017
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5,SQ5,SQ5 TDI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
8R           e1*2001/116*0473*.. 100 - 260 235/55R19 101       11A; 24N; 24O            erhöhtes
                                                                                        Anzugsmoment
                                             245/50R19 101     11A; 24C; 24D            200 Nm;
                                             255/50R19 103     11A; 24C; 24D            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                        721; 73C; 74A; 740

Verkaufsbezeichnung:     A8L, A8, S8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
4H           e1*2007/46*0284*.. 155 - 309 235/50R19 103        11A; 21B; 22I; 52J       kurzer Radstand;
                                          245/45R19 98         11A; 21P; 52J            langer Radstand;
                                          255/45R19 104        11A; 21B; 22I            Allradantrieb;
                                          275/45R19 104        11A; 21B; 22B; 245;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               248; 260; 270; 54A       12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                        721; 729; 73C; 74A;
                                                                                        76T; 765

Verkaufsbezeichnung:     Q5, SQ5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen      Auflagen
FY           e1*2007/46*1550*.. 100 - 185 235/55R19 101        11A; 241; 244; 246; 26J erhöhtes
                                                                                       Anzugsmoment
                                                                                       200 Nm; Q5;
                                             245/50R19 101     11A; 241; 244; 246;     Allradantrieb;
                                                               26J; 26P; 27I           Frontantrieb;
                                             255/50R19 103     11A; 24C; 244; 247;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               26J; 26P; 27I           12A; 51A; 71K; 721;
                                             265/50R19 106     11A; 24C; 244; 247;     73C; 74A; 740
                                                               26B; 26J; 27B
                                             275/45R19 104     11A; 24C; 244; 247;
                                                               26J; 26P; 27I

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller       : QUATTRO GmbH
Befestigungsteile                      : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                         für Typ : B8
Befestigungsteile                      : Kegelbundschrauben M14x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                         für Typ : FY
Anzugsmoment der Befestigungsteile     : 120 Nm für Typ : B8
                                         200 Nm für Typ : FY erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:     AUDI RS5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
B8           e1*2001/116*0447*.. 331         235/40R19         51G; 52J                 Coupe; Allradantrieb;
                                             245/35R19 93      52J                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                             255/35R19 96      52J                      12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                        721; 729; 73C; 74A;
                                                                                        76Z
Gutachten 366-0451-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50865
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: D819
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 08.03.2017
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                                                                                                   Seite: 5 von 45
Verkaufsbezeichnung:     Q5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen           Auflagen zu Reifen      Auflagen
FY           e1*2007/46*1685*..     100 - 185 235/55R19 101    11A; 241; 244; 246; 26J erhöhtes
                                                                                       Anzugsmoment
                                                                                       200 Nm; Q5;
                                             245/50R19 101     11A; 241; 244; 246;     Allradantrieb;
                                                               26J; 26P; 27I           Frontantrieb;
                                             255/50R19 103     11A; 24C; 244; 247;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               26J; 26P; 27I           12A; 51A; 71K; 721;
                                             265/50R19 106     11A; 24C; 244; 247;     73C; 74A; 740
                                                               26B; 26J; 27B
                                             275/45R19 104     11A; 24C; 244; 247;
                                                               26J; 26P; 27I

Verkaufsbezeichnung:     RS5 Coupe, RS5 Cabriolet, RS4 Avant
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW     Reifen          Auflagen zu Reifen              Auflagen
B8           e1*2001/116*0447*.. 331    235/40R19       51G; 52J                        Cabrio; Coupe;
                                        245/35R19 93    52J                             Allradantrieb;
                                        255/35R19 96    52J                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                        721; 729; 73C; 74A;
                                                                                        76Z

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller       : BMW AG
Befestigungsteile                      : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile     : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung:     5er Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
G5L          e1*2007/46*1688*..  120 - 265 225/45R19 96        XFB                      Limousine;
                                           235/40R19 96        11A; 26P; 67H            Allradantrieb;
                                           235/45R19 99        11A; 26P; 58I            10B; 11B; 11G; 11H;
                                           245/40R19 98        11A; 245; 248; 26P;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                               575                      73C; 74D
                                             255/35R19 96      11A; 245; 248; 26B;
                                                               26N; 27H
                                             255/40R19 96      11A; 245; 248; 26B;
                                                               26N; 27H; 58A

Verkaufsbezeichnung:     7er Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
7L           e1*2007/46*0276*..  155 - 240 235/45R19 99        12O                      ab
                                                                                        e1*2007/46*0276*10;
                                    155 - 330 245/45R19        12O; 51G                 Allradantrieb;
                                              245/45R19 98Y    11A; 248                 Heckantrieb;
                                              255/40R19 100    11A; 248                 Luftfederung;
                                              255/45R19 100    11A; 248                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                        74D
Gutachten 366-0451-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50865
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: D819
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 08.03.2017
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                                                                                                   Seite: 6 von 45
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller       : DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-AMG,
                                         MERCEDES-BENZ
Befestigungsteile                      : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                         für Typ : 171; 210; 203 CL; 202; 203; 203 K
Befestigungsteile                      : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                         für Typ : 209; 208; 170
Befestigungsteile                      : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                         für Typ : 204; 221; 204
Befestigungsteile                      : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                         für Typ : 212 (Baureihe W213)
Befestigungsteile                      : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                         für Typ : 204 X; R1ES (Kugelbund)
Befestigungsteile                      : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                         für Typ : 218; 204 K; 221; 204
Befestigungsteile                      : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                         für Typ : 211K; 172; 230; 231; 211; 222; 245G AMG; 219; 245G
Anzugsmoment der Befestigungsteile     : 110 Nm für Typ : 170; 171; 202; 203; 203 CL; 203 K; 208; 209; 210
                                         130 Nm für Typ : 172; 204; 204 K; 211; 211K; 218; 219; 230; 231;
                                         245G; 245G AMG
                                         150 Nm für Typ : R1ES; 204 X; 221; 222
                                         150 Nm ( Baureihe W213 ) für Typ : 212
Verkaufsbezeichnung:    A 45 AMG 4MATIC, CLA 45 AMG 4MATIC, GLA 45 AMG 4MATIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen        Auflagen zu Reifen      Auflagen
245G AMG e1*2007/46*1207*..    80 - 155 225/45R19 96   11A; 24J; 248; 27I      nicht Sportfahrwerk;
                               80 - 280 235/45R19 95   11A; 24J; 244; 27I      GLA; nicht
                                         245/40R19 98  11A; 24C; 244; 247;     Fahrdynamik Paket;
                                                       26P; 27B; 27H           Offroad-Fahrwerk;
                                         245/45R19 98  11A; 24C; 244; 247;     Allradantrieb;
                                                       26P; 27B; 27H           Frontantrieb;
                                         255/40R19 96  11A; 24C; 244; 247;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       26P; 27B; 27H           12A; 51A; 71K; 721;
                                         255/45R19 100 11A; 24C; 244; 247;     73C; 74A
                                                       26P; 27B; 27H
                               265 - 280 225/45R19 M+S 11A; 24J; 248; 27I; 52J
Gutachten 366-0451-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50865
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: D819
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 08.03.2017
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Verkaufsbezeichnung:    A 45 AMG 4MATIC, CLA 45 AMG 4MATIC, GLA 45 AMG 4MATIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen        Auflagen zu Reifen  Auflagen
245G AMG e1*2007/46*1207*..    80 - 155 225/45R19 96   11A; 246; 248; 26B; Sportfahrwerk; GLA;
                                                       26N; 27B; 27H       nicht Offroad-
                               80 - 280 235/45R19 95   11A; 24J; 248; 26B; Fahrwerk; Fahrdynamik-
                                                       26N; 27B; 27F       Paket; Allradantrieb;
                                         245/40R19 98  11A; 24J; 244; 247; Frontantrieb;
                                                       26B; 26J; 27B; 27F  10B; 11B; 11G; 11H;
                                         245/45R19 98  11A; 24J; 244; 247; 12A; 51A; 71K; 721;
                                                       26B; 26J; 27B; 27F  73C; 74A
                                         255/40R19 96  11A; 242; 244; 245;
                                                       247; 26B; 26J; 27B;
                                                       27F
                                         255/45R19 100 11A; 242; 244; 245;
                                                       247; 26B; 26J; 27B;
                                                       27F
                               265 - 280 225/45R19 M+S 11A; 246; 248; 26B;
                                                       26N; 27B; 27H; 52J
245G AMG e1*2007/46*1207*..    80 - 155 225/45R19 96   11A; 24J; 244; 26B; nicht Sportfahrwerk;
                                                       26N; 27B; 27H       GLA; nicht
                               80 - 280 235/45R19 95   11A; 24J; 244; 247; Fahrdynamik Paket;
                                                       26B; 26N; 27B; 27F  nicht Offroad-
                                         245/40R19 98  11A; 24C; 244; 247; Fahrwerk;
                                                       26B; 26J; 27B; 27F  Allradantrieb;
                                         245/45R19 98  11A; 24C; 244; 247; Frontantrieb;
                                                       26B; 26J; 27B; 27F  10B; 11B; 11G; 11H;
                                         255/40R19 96  11A; 24C; 244; 247; 12A; 51A; 71K; 721;
                                                       26B; 26J; 27B; 27F  73C; 74A
                                         255/45R19 100 11A; 24C; 244; 247;
                                                       26B; 26J; 27B; 27F

Verkaufsbezeichnung:     B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
245G         e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 225/45R19 96   11A; 24J; 248; 27I             nicht Sportfahrwerk;
                                 80 - 280 235/45R19 95   11A; 24J; 244; 27I             GLA; nicht
                                           245/40R19 98  11A; 24C; 244; 247;            Fahrdynamik Paket;
                                                         26P; 27B; 27H                  Offroad-Fahrwerk;
                                           245/45R19 98  11A; 24C; 244; 247;            Allradantrieb;
                                                         26P; 27B; 27H                  Frontantrieb;
                                           255/40R19 96  11A; 24C; 244; 247;            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         26P; 27B; 27H                  12A; 51A; 71K; 721;
                                           255/45R19 100 11A; 24C; 244; 247;            73C; 74A
                                                         26P; 27B; 27H
                                 265 - 280 225/45R19 M+S 11A; 24J; 248; 27I; 52J
Gutachten 366-0451-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50865
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: D819
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 08.03.2017
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Verkaufsbezeichnung:     B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
245G         e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 225/45R19 96   11A; 246; 248; 26B;            Sportfahrwerk; GLA;
                                                         26N; 27B; 27H                  nicht Offroad-
                                 80 - 280 235/45R19 95   11A; 24J; 248; 26B;            Fahrwerk; Fahrdynamik-
                                                         26N; 27B; 27F                  Paket; Allradantrieb;
                                           245/40R19 98  11A; 24J; 244; 247;            Frontantrieb;
                                                         26B; 26J; 27B; 27F             10B; 11B; 11G; 11H;
                                           245/45R19 98  11A; 24J; 244; 247;            12A; 51A; 71K; 721;
                                                         26B; 26J; 27B; 27F             73C; 74A
                                           255/40R19 96  11A; 242; 244; 245;
                                                         247; 26B; 26J; 27B;
                                                         27F
                                           255/45R19 100 11A; 242; 244; 245;
                                                         247; 26B; 26J; 27B;
                                                         27F
                                 265 - 280 225/45R19 M+S 11A; 246; 248; 26B;
                                                         26N; 27B; 27H; 52J
245G         e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 225/45R19 96   11A; 24J; 244; 26B;            nicht Sportfahrwerk;
                                                         26N; 27B; 27H                  GLA; nicht
                                 80 - 280 235/45R19 95   11A; 24J; 244; 247;            Fahrdynamik Paket;
                                                         26B; 26N; 27B; 27F             nicht Offroad-
                                           245/40R19 98  11A; 24C; 244; 247;            Fahrwerk;
                                                         26B; 26J; 27B; 27F             Allradantrieb;
                                           245/45R19 98  11A; 24C; 244; 247;            Frontantrieb;
                                                         26B; 26J; 27B; 27F             10B; 11B; 11G; 11H;
                                           255/40R19 96  11A; 24C; 244; 247;            12A; 51A; 71K; 721;
                                                         26B; 26J; 27B; 27F             73C; 74A
                                           255/45R19 100 11A; 24C; 244; 247;
                                                         26B; 26J; 27B; 27F

Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen              Auflagen zu Reifen          Auflagen
202          e1*93/81*0034*..  55 - 145 225/35R19           11A; 21B; 21J; 22B;         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            24J; 53S                    12A; 51A; 71K; 721;
                                              225/35R19 88W 11A; 21B; 21J; 22B;         73C; 74A
                                                            24J
                                              235/35R19 87  11A; 21B; 21J; 21L;
                                                            22B; 24C
203            e1*98/14*0139*..     170 - 260 235/35R19     11A; 21B; 21J; 21L;         Nur C 32 AMG; Nur C
                                                            21M; 22B; 22L; 24J;         30 CDI AMG;
                                                            24M; 53S; 54A; 68X          Heckantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        73C; 74A
203            e1*98/14*0139*..     125 - 160 235/35R19        11A; 21B; 21J; 21L;      Nur 4-MATIC;
                                                               21M; 22B; 22L; 24J;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               24M; 53S; 54A            12A; 51A; 71K; 721;
                                    125 - 200 235/35R19 91     11A; 21B; 21J; 21L;      73C; 74A
                                                               21M; 22B; 22L; 24J;
                                                               24M; 54A
203            e1*98/14*0139*..     75 - 160 235/35R19         11A; 21B; 21J; 21L;      Heckantrieb;
                                                               21M; 22B; 22L; 24J;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               24M; 53S; 54A; 68X       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        73C; 74A
Gutachten 366-0451-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50865
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D819
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 08.03.2017
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                                                                                                   Seite: 9 von 45
Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
203 CL       e1*98/14*0159*..  75 - 145 235/35R19 87W 11A; 21B; 21J; 21L;               Nicht C 30 CDI AMG;
                                                      21M; 22B; 22L; 24J;               Nur bis
                                                      24M; 54A; 68X                     e1*98/14*0159*18;
                               75 - 160 235/35R19 87Y 11A; 21B; 21J; 21L;               Heckantrieb;
                                                      21M; 22B; 22L; 24J;               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                      24M; 54A; 68X                     12A; 51A; 71K; 721;
                                        235/35R19 91  11A; 21B; 21J; 21L;               73C; 74A
                                                      21M; 22B; 22L; 24J;
                                                      24M; 54A; 68X
203 CL       e1*98/14*0159*..  170      235/35R19 91Y 11A; 21B; 21J; 21L;               Nur C 30 CDI AMG; Nur
                                                      21M; 22B; 22L; 24J;               bis e1*98/14*0159*18;
                                                      24M; 54A; 68X                     Heckantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        73C; 74A
203 K          e1*98/14*0158*..      170 - 260 235/35R19        11A; 21B; 21J; 21L;     Nur C 32 AMG; Nur C
                                                                21M; 22B; 22L; 24J;     30 CDI AMG;
                                                                24M; 53S; 54A; 68X      Heckantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        73C; 74A
203 K          e1*98/14*0158*..      125 - 160 235/35R19       11A; 21B; 21L; 21M;      Nur 4-MATIC;
                                                               21N; 22B; 22L; 24J;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               24M; 53S; 54A; 68X       12A; 51A; 71K; 721;
                                     125 - 200   235/35R19 91  11A; 21B; 21L; 21M;      73C; 74A
                                                               21N; 22B; 22L; 24J;
                                                               24M; 53S; 54A; 68X
203 K          e1*98/14*0158*..      75 - 160    235/35R19     11A; 21B; 21J; 21L;      Heckantrieb;
                                                               21M; 22B; 22L; 24J;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               24M; 53S; 54A; 68X       12A; 51A; 71K; 721;
                                     75 - 200    235/35R19 91  11A; 21B; 21J; 21L;      73C; 74A
                                                               21M; 22B; 22L; 24J;
                                                               24M; 54A; 68X
204            e1*2001/116*0431*..   150 - 155   225/40R19 93Y 11A; 24C; 244; 247;      Nur Baureihe 205;
204 K          e1*2001/116*0457*..                             26B; 26J; 27H; 27I;      neue C-Klasse;
                                                               5HA
                                                 245/35R19 93Y 11A; 24C; 244; 247;      Kombilimousine;
                                                               26B; 26J; 27B; 27F;      Limousine;
                                                               5HA
                                                 255/35R19 96Y 11A; 24C; 24D; 26B;      Heckantrieb; nur
                                                               26J; 27B; 27F            Hybrid;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        73C; 74A
Gutachten 366-0451-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50865
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: D819
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 08.03.2017
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Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
204          e1*2001/116*0431*.. 270         255/35R19 96      11A; 24D; 27B; 27F;      Nur Baureihe 205;
                                                               57F; 672                 neue C-Klasse; nur
                                                                                        Fzg.-Breite 1839mm;
                                                                                        Cabrio;
                                                                                        Kombilimousine; Coupe;
                                                                                        Limousine;
                                                                                        Allradantrieb; nicht
                                                                                        Hybrid;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        73C; 74A; 76B
204            e1*2001/116*0431*..   85 - 245 225/40R19 93Y 11A; 24C; 244; 247;         Nur Baureihe 205;
204 K          e1*2001/116*0457*..                          26B; 26J; 27H; 27I          neue C-Klasse;
                                              245/35R19 93Y 11A; 24C; 244; 247;         Kombilimousine;
                                                            26B; 26J; 27B; 27F          Limousine;
                                              255/35R19 96  11A; 24C; 24D; 26B;         Allradantrieb;
                                                            26J; 27B; 27F               Heckantrieb; nicht
                                                                                        Hybrid;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        73C; 74A
204            e1*2001/116*0431*..   270     225/40R19 93Y 11A; 24C; 26B; 26J;          Nur Baureihe 205;
                                                           57E; 672                     neue C-Klasse; nur
                                             235/40R19 96  11A; 24C; 26B; 26J;          Fzg.-Breite 1839mm;
                                                           57E; 67H                     Cabrio;
                                             245/35R19 93Y YAQ; 11A; 24C; 26B;          Kombilimousine; Coupe;
                                                           26J; 57E; 68R                Limousine;
                                             255/35R19 96  XF0; 11A; 24C; 26B;          Allradantrieb; nicht
                                                           26J; 57E; 675                Hybrid;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        73C; 74A; 76A
204 K          e1*2001/116*0457*..   270     225/40R19 93      11A; 24C; 26B; 26J;      Nur Baureihe 205;
                                                               57E; 672                 neue C-Klasse; AMG C
                                             235/40R19 96      11A; 24C; 26B; 26J;      43; C450 4MATIC; nur
                                                               57E; 67H                 Fzg.-Breite 1839mm;
                                             245/35R19 93      YAQ; 11A; 24C; 26B;      Cabrio;
                                                               26J; 57E; 68R            Kombilimousine; Coupe;
                                             255/35R19 96      11A; 24D; 27B; 27F;      Limousine;
                                                               57F; 575                 Allradantrieb; nicht
                                                                                        Hybrid;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     CLC-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
203 CL       e1*98/14*0159*..  75 - 200 235/35R19 87Y 11A; 21B; 21T; 22I;               Ab e1*98/14*0159*19;
                                                      22M; 24J; 54A                     Heckantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        73C; 74A
Gutachten 366-0451-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50865
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: D819
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 08.03.2017
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Verkaufsbezeichnung:     CLK-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
209          e1*98/14*0184*..  100 - 200 225/35R19 88Y 11A; 21L; 24J; 5FE               Cabrio; Coupe;
                                         235/35R19 87Y 11A; 21B; 21L; 24J;              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       5ET                              12A; 51A; 71K; 721;
                                         235/35R19 91  11A; 21B; 21L; 24J               729; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     CLS-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
218          e1*2007/46*0485*.. 120 - 225 245/35R19 93Y 11A; 26P; 5HA; 51J              Kombilimousine;
                                120 - 300 255/35R19 96W 11A; 245; 26B; 26N;             Allradantrieb;
                                                        27I                             Heckantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        729; 73C; 74A; FGC
218            e1*2007/46*0485*..    120 - 225 245/35R19 93  11A; 21P; 51J              Coupe; 4-türig;
                                     120 - 300 255/30R19 91Y 11A; 21B; 22I; 260;        Allradantrieb;
                                                             5GG                        Heckantrieb;
                                               255/35R19 92Y 11A; 21B; 22I; 260         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        729; 73C; 74A; FGC
219            e1*2001/116*0295*..   378     245/35R19         51G; 52J                 10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                        51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                        74A; 76Z

Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
R1ES         e1*2007/46*1560*.. 110 - 190 245/40R19 98         GAA; XFX; 11A; 24J;      Heckantrieb;
                                                               24M; 26B; 26J; 27H;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               27P
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        73C; 74A; 83C
210            e1*93/81*0022*..      55 - 165 235/35R19 91W 11A; 21B                    nicht für gepanzerte
                                     55 - 205 235/35R19     11A; 21B; 53S               Fz; Heckantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        729; 73C; 74A
210            e1*93/81*0022*..      150 - 165 235/35R19     11A; 21B; 53S              nicht für gepanzerte
                                               235/35R19 91W 11A; 21B                   Fz; Allradantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        729; 73C; 74A
211            e1*2001/116*0183*..   130 - 165 235/35R19 91Y 11A; 21P; 24J; 24M;        Nur 4-MATIC;
                                                             5GG; 51J                   Allradantrieb;
                                     130 - 285 245/35R19 93Y 11A; 21B; 22I; 24J;        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             24M                        12K; 51A; 71K; 721;
                                                                                        729; 73C; 74A
211            e1*2001/116*0183*.., 75 - 135 235/35R19 91W 11A; 21B; 57E; 68X           Heckantrieb;
               e1*98/14*0183*..     75 - 170 245/35R19 93W 11A; 21B; 22B; 24J;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            24M                         12A; 51A; 71K; 721;
                                     75 - 225 235/35R19 91Y 11A; 21B; 57E; 68X          729; 73C; 74A
                                     75 - 285 245/35R19 93Y 11A; 21B; 22B; 24J;
                                                            24M
Gutachten 366-0451-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50865
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: D819
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 08.03.2017
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Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
211K         e1*2001/116*0213*.. 100 - 165 235/35R19 91W 11A; 21B; 57E; 68X             Heckantrieb;
                                           245/35R19     11A; 21B; 22B; 24J;            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         24M; 53S                       12A; 51A; 71K; 721;
                                 100 - 285 245/35R19 93  11A; 21B; 24J; 57E;            729; 73C; 74A
                                                         68R
212          e1*2001/116*0501*.. 110 - 190 245/40R19 98  GAA; XFX; 11A; 24J;            Baureihe W213;
                                                         24M; 26B; 26J; 27H;            Heckantrieb;
                                                         27P
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        73C; 74A; 83C

Verkaufsbezeichnung:     GLC-KLASSE, GLK-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
204 X        e1*2001/116*0480*.. 100 - 190 235/50R19 99        11A; 245                 GLC Coupé;
                                           235/55R19 101       YBJ; 11A; 245            Allradantrieb;
                                           245/50R19 101       YBL; 11A; 24J            Heckantrieb;
                                           245/55R19 103       YBK; 11A; 24J; 26P       10B; 11B; 11G; 11H;
                                           255/45R19 100       11A; 245                 12A; 51A; 71K; 721;
                                           255/50R19 103       YBJ; YBM; 11A; 241;      73C; 74A
                                                               246; 26P
                                             275/45R19 104     YBL; 11A; 24J; 26P

Verkaufsbezeichnung:     MERCEDES-BENZ CLK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW        Reifen             Auflagen zu Reifen           Auflagen
208          e1*96/27*0054*.. 100 - 205 225/35R19          11A; 21B; 21J; 24J;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           24M; 53S                     12A; 51A; 71K; 721;
                                             225/35R19 88Y 11A; 21B; 21J; 24J;          73C; 74A
                                                           24M
                                             235/35R19 87Y 11A; 21B; 21J; 21L;
                                                           22I; 24C; 24M

Verkaufsbezeichnung:     S-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
221          e1*2001/116*0335*.. 270 - 335 245/45R19 98        57E; 575                 ab Mj.2014 (Baureihe
                                           255/40R19 100       11A; 245; 26P; 57E;      217); Cabrio; Coupe;
                                                               68G                      Allradantrieb;
                                             255/45R19 100     YA7; 11A; 245; 26P;      Heckantrieb;
                                                               57E                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        73C; 74A; 76A
221            e1*2001/116*0335*..   430     255/40R19 100 11A; 24J; 26P; 54A;          ab Mj.2014 (Baureihe
                                                           57E; 68G                     217); Coupe;
                                             255/45R19 M+S 11A; 24J; 26P; 52J           Allradantrieb;
                                             255/45R19 100 11A; 24J; 26P; 57E;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           575                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        73C; 74A
Gutachten 366-0451-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50865
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: D819
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 08.03.2017
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Verkaufsbezeichnung:     S-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
221          e1*2001/116*0335*.. 150 - 335 245/45R19           11A; 24J; 26P; 51G;      ab Mj.2013 (Baureihe
222          e1*2007/46*0960*..                                575                      222); nicht AMG Sport-
                                           255/40R19           11A; 241; 246; 26N;      Paket; Limousine;
                                                               26P; 51G; 575            Allradantrieb;
                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 6AA; 71K;
                                                                                        721; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     SLK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW        Reifen        Auflagen zu Reifen         Auflagen
170          e1*95/54*0039*..        100 - 160 225/35R19 84W 11A; 21B; 21J; 21L;        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             22B; 24C; 24M              12A; 51A; 71K; 721;
                                               235/35R19 87  11A; 21B; 21J; 21L;        73C; 74A
                                                             22B; 24C; 24M
171            e1*2001/116*0262*..   120 - 225 225/35R19 88  11A; 21B; 22H; 22M;        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             24J; 24N; 54A              12A; 51A; 71K; 721;
                                               235/35R19 91  11A; 21B; 22H; 22L;        73C; 74A; MBY
                                                             24C; 24N; 54A
                                               255/30R19 91  11A; 22F; 22L; 24M;
                                                             57F; 671; 673

Verkaufsbezeichnung:     SLK / SLC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
172          e1*2007/46*0548*..  115 - 225 225/35R19 88        11A; 22M; 24J; 26B;      Cabrio; Heckantrieb;
                                                               260; 270                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                             235/35R19 91      11A; 22M; 24J; 26B;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                               261; 270                 729; 73C; 74A; MBY
                                             255/30R19 91      11A; 22L; 248; 271;
                                                               57F; 673

Verkaufsbezeichnung:     SL-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
230          e1*98/14*0169*..   225       245/35R19 93         11A; 26P                 ab e1*98/14*0169*19;
231          e1*2007/46*0803*.. 225 - 320 255/30R19 91         11A; 26P                 Cabrio; Heckantrieb;
                                          255/35R19 92         11A; 26P                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        729; 73C; 74A

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : Nissan International S. A.
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : H15 (Kugelbund)
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : H15
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 130 Nm
Gutachten 366-0451-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50865
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: D819
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 08.03.2017
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Verkaufsbezeichnung:     Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW        Reifen             Auflagen zu Reifen      Auflagen
H15          e11*2007/46*2977*.. 125         225/45R19 92       11A; 248; 26B; 26N;     QX30; Allradantrieb;
                                                                27F                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                             235/45R19 95       11A; 246; 248; 26B;     12A; 51A; 71K; 721;
                                                                26N; 27F                73C; 74A
                                             245/40R19 94       11A; 24J; 244; 26B;
                                                                26J; 27F
                                             245/45R19 98       11A; 24J; 244; 26B;
                                                                26J; 27F
H15          e11*2007/46*2977*.. 80 - 155 225/45R19 92          11A; 24J; 248; 26B;     Q30; Allradantrieb;
                                                                26J; 27F                Frontantrieb;
                                             235/45R19 95       11A; 24J; 244; 247;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                26B; 26J; 27F           12A; 51A; 71K; 721;
                                             245/40R19 94       11A; 24C; 244; 247;     73C; 74A
                                                                26B; 26J; 27F
                                             255/40R19 96       11A; 24C; 244; 247;
                                                                26B; 26J; 27F

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
Gutachten 366-0451-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50865
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: D819
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 08.03.2017
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12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Gutachten 366-0451-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50865
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: D819
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 08.03.2017
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      Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
      (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
Gutachten 366-0451-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50865
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: D819
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 08.03.2017
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      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
      abgedeckt sein.
24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
     Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
     30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
24O) Die Radabdeckung an Achse 1 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
     Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
     30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
261) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
Gutachten 366-0451-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50865
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: D819
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 08.03.2017
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271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
     Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug"
     am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
     konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
53S) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
     erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Gutachten 366-0451-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50865
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D819
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 08.03.2017
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       Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
       FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
       dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
58A) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                     Vorderachse:                         255/40R19
                     Hinterachse:                         285/35R19
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
       Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
       tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
       Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
58I)   Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                     Vorderachse:                         235/45R19
                     Hinterachse:                         265/40R19
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
       Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
       tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
       Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1230kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1260kg.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1300kg.
Gutachten 366-0451-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50865
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: D819
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 08.03.2017
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5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.
671) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/35R19
                    Hinterachse:                          255/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
672) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/40R19
                    Hinterachse:                          255/35R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
673) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/35R19
                    Hinterachse:                          255/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
675) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          255/35R19
                    Hinterachse:                          285/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67H) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                   Vorderachse:                          235/40R19
Gutachten 366-0451-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50865
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: D819
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 08.03.2017
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                    Hinterachse:                          265/35R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67K) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        235/45R19
                    Hinterachse:                        265/40R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68G) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          255/40R19
                    Hinterachse:                          285/35R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68R) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/35R19
                    Hinterachse:                          275/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/35R19
                    Hinterachse:                          265/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Gutachten 366-0451-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50865
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: D819
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 08.03.2017
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6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
     deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 20-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig und nur in Verbindung mit den
     unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Rädern für die Hinterachse.
76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den
     unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Vorderachse.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
83C) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen, die mit AMG-Sportbremse ausgerüstet sind,
     nicht zulässig.
FGC) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit BREMBO-Festsattel (innenbelüftet)
     an der Vorderachse nicht zulässig.
GAA) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Reifengröße:
     Vorderachse: 245/40R19
     Hinterachse: 275/35R19
Gutachten 366-0451-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50865
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: D819
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 08.03.2017
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      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
      sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
MBY) Die Verwendung der Sonderräder ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe an der
     Vorderachse (Durchmesser 328 mm bzw. 330 mm, Dicke 32 mm bzw. 28 mm) in Verbindung mit
     Bremssätteln des Herstellers BREMBO.
XF0) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          255/35R19
                    Hinterachse:                          295/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
XFB) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/45R19
                    Hinterachse:                          245/40R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
XFX) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/40R19
                    Hinterachse:                          285/35R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YA7) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          255/45R19
                    Hinterachse:                          285/40R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
Gutachten 366-0451-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50865
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: D819
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 08.03.2017
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      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YAQ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/35R20
                    Hinterachse:                          285/30R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YBA) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          255/35R19
                    Hinterachse:                          265/35R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YBB) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/40R19
                    Hinterachse:                          255/35R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YBC) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/40R19
                    Hinterachse:                          245/35R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YBJ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/55R19
                    Hinterachse:                          255/50R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Gutachten 366-0451-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50865
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: D819
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 08.03.2017
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YBK) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/55R19
                    Hinterachse:                          265/50R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YBL) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/50R19
                    Hinterachse:                          275/45R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YBM) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          255/50R19
                    Hinterachse:                          285/45R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Gutachten 366-0451-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50865
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: D819
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 08.03.2017
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    4G
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0436*..
       Handelsbez.:    AUDI A6, S6, A7, S7

       Variante(n):    Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Nur A6, Stufenheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26B                     x = 400            y = 200                   VA
             26P                     x = 350            y = 150                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 400       y = 200           22                VA
             26N                   x = 400       y = 200            8                VA
             27F                   x = 270       y = 400           30                HA
             27H                   x = 270       y = 400            8                HA
Gutachten 366-0451-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50865
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: D819
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 08.03.2017
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Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    B8
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0430*..
       Handelsbez.:    AUDI A5,S5,A4,S4

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26B                     x = 300            y = 300                   VA
             26P                     x = 250            y = 250                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 300       y = 300           20                VA
             26N                   x = 300       y = 300            8                VA
             27F                   x = 300       y = 350           30                HA
             27H                   x = 250       y = 300            8                HA
Gutachten 366-0451-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50865
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: D819
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 08.03.2017
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Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    4G
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0436*..
       Handelsbez.:    AUDI A6, S6, A7, S7

       Variante(n):    Nur A6 allroad quattro

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26B                     x = 450            y = 270                   VA
             26P                     x = 400            y = 220                   VA
             27B                     x = 325            y = 390                   HA
             27I                     x = 275            y = 340                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26N                   x = 450       y = 270            7                VA
             27H                   x = 325       y = 390            8                HA
             27F                   x = 325       y = 390           18                HA
Gutachten 366-0451-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50865
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: D819
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 08.03.2017
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Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    4G
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0436*..
       Handelsbez.:    AUDI A6, S6, A7, S7

       Variante(n):    Allradantrieb, Coupe, Nur A7

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26B                     x = 230            y = 250                   VA
             26P                     x = 180            y = 200                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 230       y = 250           28                VA
             26N                   x = 230       y = 250            8                VA
             27F                   x = 270       y = 350           27                HA
             27H                   x = 270       y = 350            8                HA
Gutachten 366-0451-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50865
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: D819
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 08.03.2017
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Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    FY
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1550*..
       Handelsbez.:    Q5, SQ5

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26B                     x = 250            y = 250                   VA
             26P                     x = 250            y = 200                   VA
             27B                     x = 250            y = 300                   HA
             27I                     x = 250            y = 250                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 250       y = 250           10                VA
             26N                   x = 250       y = 250           10                VA
Gutachten 366-0451-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50865
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: D819
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 08.03.2017
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Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    B8
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0430*..
       Handelsbez.:    AUDI A5,S5,A4,S4

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26P                     x = 250            y = 200                   VA
             26B                     x = 300            y = 250                   VA
             27I                     x = 250            y = 300                   HA
             27B                     x = 300            y = 350                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26N                   x = 300       y = 250            8                VA
             26J                   x = 300       y = 250           25                VA
             27H                   x = 300       y = 350            8                HA
             27F                   x = 300       y = 350           25                HA
Gutachten 366-0451-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50865
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: D819
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 08.03.2017
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Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    G5L
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1688*..
       Handelsbez.:    5er Reihe

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26B                     x = 300            y = 250                   VA
             26P                     x = 250            y = 200                   VA
             27B                     x = 230            y = 300                   HA
             27I                     x = 180            y = 250                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 300       y = 250           30                VA
             26N                   x = 300       y = 250            8                VA
             27F                    x230         y = 300           30                HA
             27H                   x = 230       y = 300            8                HA
Gutachten 366-0451-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50865
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: D819
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 08.03.2017
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    221
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0335*..
       Handelsbez.:    S-Klasse

       Variante(n):    Allradantrieb, Coupe

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26B                     x = 300            y = 350                   VA
             27V                     x = 240            y = 400                   HA
             26P                     x = 250            y = 300                   VA
             27B                     x = 300            y = 400                   HA
             27I                     x = 260            y = 350                   HA
             27U                     x = 240            y = 400                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 300       y = 350           19                VA
             26N                   x = 300       y = 350            8                VA
             27F                   x = 300       y = 400           28                HA
             27H                   x = 300       y = 400            8                HA
Gutachten 366-0451-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50865
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: D819
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 08.03.2017
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    221
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0335*..
       Handelsbez.:    S-Klasse

       Variante(n):    ab Mj.2013, Heckantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26B                     x = 320            y = 350                   VA
             26P                     x = 270            y = 300                   VA
             27B                     x = 150            y = 380                   HA
             27I                     x = 100            y = 330                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 320       y = 350           18                VA
             26N                   x = 320       y = 350           18                VA
             27F                   x = 150       y = 380           12                HA
             27H                   x = 150       y = 380            9                HA
Gutachten 366-0451-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50865
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: D819
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 08.03.2017
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    218
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0485*..
       Handelsbez.:    CLS-KLASSE

       Variante(n):    Allradantrieb, Kombilimousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26B                     x = 250            y = 330                   VA
             26P                     x = 200            y = 280                   VA
             27B                     x = 280            y = 310                   HA
             27I                     x = 230            y = 260                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 250       y = 330           20                VA
             26N                   x = 250       y = 330            8                VA
             27F                   x = 250       y = 330           25                HA
             27H                   x = 250       y = 330            8                HA
Gutachten 366-0451-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50865
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: D819
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 08.03.2017
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    245G
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0470*..
       Handelsbez.:    B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA

       Variante(n):    GLA, Offroad-Fahrwerk

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26P                     x = 280            y = 240                   VA
             27B                     x = 300            y = 280                   HA
             27I                     x = 250            y = 200                   HA
             26B                     x = 350            y = 340                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 350       y = 340           11                VA
             26N                   x = 350       y = 340            8                VA
             27F                   x = 300       y = 280           20                HA
             27H                   x = 300       y = 280            8                HA
Gutachten 366-0451-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50865
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: D819
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 08.03.2017
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    R1ES
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1560*..
       Handelsbez.:    E-KLASSE

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26B                     x = 350            y = 300                   VA
             26P                     x = 300            y = 250                   VA
             27P                     x = 280            y = 400                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26N                   x = 350       y = 300            8                VA
             26J                   x = 350       y = 300           30                VA
             27H                   x = 280       y = 400            8                HA
             27F                   x = 280       y = 400           30                HA
Gutachten 366-0451-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50865
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: D819
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 08.03.2017
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    204
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0431*..
       Handelsbez.:    C-KLASSE

       Variante(n):    ab e1*2001/116*0431*29, Nur Baureihe 205

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26B                     x = 300            y = 350                   VA
             26P                     x = 240            y = 285                   VA
             27B                     x = 300            y = 350                   HA
             27I                     x = 250            y = 300                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 300       y = 350           30                VA
             26N                   x = 300       y = 350            8                VA
             27F                   x = 300       y = 350           30                HA
             27H                   x = 300       y = 350            8                HA
Gutachten 366-0451-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50865
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: D819
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 08.03.2017
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    204 X
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0480*..
       Handelsbez.:    GLC-KLASSE, GLK-KLASSE

       Variante(n):    GLC Coupé

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26B                     x = 280            y = 280                   VA
             26P                     x = 230            y = 230                   VA
             27B                     x = 360            y = 350                   HA
             27I                     x = 310            y = 300                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26N                   x = 280       y = 280            3                VA
             26J                   x = 280       y = 280            6                VA
             27H                   x = 360       y = 350            8                HA
             27F                   x = 360       y = 350           11                HA
Gutachten 366-0451-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50865
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: D819
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 08.03.2017
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    245G
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0470*..
       Handelsbez.:    B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA

       Variante(n):    Fahrdynamik-Paket, GLA, Sportfahrwerk

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26P                     x = 280            y = 240                   VA
             27B                     x = 300            y = 280                   HA
             27I                     x = 250            y = 200                   HA
             26B                     x = 350            y = 340                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 350       y = 340           25                VA
             26N                   x = 350       y = 340            8                VA
             27F                   x = 300       y = 280           30                HA
             27H                   x = 300       y = 280            8                HA
Gutachten 366-0451-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50865
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: D819
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 08.03.2017
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    212
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0501*..
       Handelsbez.:    E-KLASSE

       Variante(n):    Baureihe W213

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26B                     x = 350            y = 300                   VA
             26P                     x = 300            y = 250                   VA
             27P                     x = 280            y = 400                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26N                   x = 350       y = 300            8                VA
             26J                   x = 350       y = 300           30                VA
             27H                   x = 280       y = 400            8                HA
             27F                   x = 280       y = 400           30                HA
Gutachten 366-0451-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50865
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: D819
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 08.03.2017
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Fahrzeug:

       Hersteller:     MERCEDES
       Fahrzeugtyp:    231
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0803*..
       Handelsbez.:    SL-Klasse

       Variante(n):    Cabrio, Heckantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26B                     x = 380            y = 360                   VA
             27I                     x = 300            y = 330                   HA
             27B                     x = 350            y = 380                   HA
             26P                     x = 330            y = 310                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26N                   x = 380       y = 360            8                VA
             26J                   x = 380       y = 360          13,5               VA
             27H                   x = 350       y = 380            8                HA
             27F                   x = 350       y = 380          23,5               HA
Gutachten 366-0451-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50865
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: D819
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 08.03.2017
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Fahrzeug:

       Hersteller:     MERCEDES
       Fahrzeugtyp:    172
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0548*..
       Handelsbez.:    SLK / SLC

       Variante(n):    Cabrio, Heckantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26P                     x = 250            y = 250                   VA
             26B                     x = 300            y = 300                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26N                   x = 300       y = 300            8                VA
             26J                   x = 300       y = 300           18                VA
             27H                   x = 280       y = 300            8                HA
             27F                   x = 280       y = 300           30                HA
Gutachten 366-0451-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50865
zu V.1. ANLAGE: 2                                                   Radtyp: D819
Antragsteller: DIEWE GmbH                                           Stand: 08.03.2017
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Fahrzeug:

       Hersteller:     NISSAN
       Fahrzeugtyp:    H15
       Genehm.Nr.:     e11*2007/46*2977*..
       Handelsbez.:    Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30

       Variante(n):    Allradantrieb, Frontantrieb, Q30

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26B                      x = 350            y = 250                   VA
             26P                      x = 250            y = 150                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                  Aufweiten       Achse
                                  von [mm]      bis [mm]            um [mm]
             26N                   x = 350       y = 250                8               VA
             26J                   x = 350       y = 250               30               VA
             27H                   x = 230       y = 220                8               HA
             27F                   x = 280       y = 270               30               HA
Gutachten 366-0451-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50865
zu V.1. ANLAGE: 2                                                   Radtyp: D819
Antragsteller: DIEWE GmbH                                           Stand: 08.03.2017
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Fahrzeug:

       Hersteller:     NISSAN
       Fahrzeugtyp:    H15
       Genehm.Nr.:     e11*2007/46*2977*..
       Handelsbez.:    Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30

       Variante(n):    Allradantrieb, QX30

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26B                      x = 350            y = 300                   VA
             26P                      x = 300            y = 250                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                  Aufweiten       Achse
                                  von [mm]      bis [mm]            um [mm]
             26J                   x = 350       y = 300               25               VA
             26N                   x = 350       y = 300                8               VA
             27F                   x = 300       y = 250               20               HA
             27H                   x = 300       y = 250                8               HA