Gutachten 366-0451-16-MURD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50865 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D819 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 17.04.2019 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 61 Fahrzeughersteller : AUDI, AUDI AG, Bayerische Motorenwerke AG, BMW AG, DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ, Nissan International S. A., QUATTRO GmbH, SSANGYONG, VOLKSWAGEN Raddaten: Radgröße nach Norm : 8 1/2 J X 19 H2 Einpreßtiefe (mm) : 25 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 51122566 PCD 112 ohne 66,6 810 2394 11/16 51122566 PCD 112 ohne 66,6 850 2280 11/16 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : DW4169 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : B8; B81; F2; F8; 4G; 4G1; 4H 160 Nm für Typ : 4L 180 Nm für Typ : FY erhöhtes Anzugsmoment 200 Nm für Typ : 8R erhöhtes Anzugsmoment; 8R1 erhöhtes Anzugsmoment; 8R2 erhöhtes Anzugsmoment Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B8 e1*2001/116*0430*.. 125 - 195 235/35R19 91 51J AUDI S5 Coupé (8T) 125 - 260 245/35R19 93 11A; 22I; 22M; 51J bis MJ2016; AUDI A5 255/35R19 92 11A; 22I; 22M; 54F Coupe (8T) bis MJ2016; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 765 B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 180 245/40R19 94 Nur A4 Allroad B81 e13*2007/46*1084*.. 255/35R19 92 11A; 21P; 22I; 245; 248 Quattro bis MJ2015; 10B; 11B; 11G; 11H; 255/40R19 96 11A; 21P; 22I; 245; 248 12A; 51A; 573; 71K; 721; 729; 73C; 74A B8 e1*2001/116*0430*.. 118 - 195 235/35R19 91 51J AUDI A5 Coupe (8T) 245/35R19 93 11A; 22I; 22M; 51J bis MJ2016; 255/35R19 92 11A; 22I; 22M; 54F Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 765 Gutachten 366-0451-16-MURD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50865 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D819 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 17.04.2019 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 61 Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 200 225/40R19 92Y YBB; YBC A5 Coupé (B9) ab B81 e13*2007/46*1084*.. 100 - 260 245/35R19 93Y YBC MJ2016; A5 Sportback 255/35R19 96 YBA; YBB; 11A; 248; (B9) ab MJ2016; S5 27P Sportback (B9) ab MJ2016; A5 Cabrio (B9) ab MJ2016; S5 Cabrio (B9) ab MJ2016; S5 Coupé (B9) ab MJ2016; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 195 235/35R19 91 51J AUDI A5 Sportback bis B81 e13*2007/46*1084*.. 100 - 245 245/35R19 93 11A; 21P; 51J MJ2016; 4-türig; 255/35R19 92 11A; 21P; 54F Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 765 B8 e1*2001/116*0430*.. 90 - 200 225/40R19 93W 11A; 245; 248; 26B; Nicht A4 Allroad B81 e13*2007/46*1084*.. 27B Quattro; AUDI A4 (B9) 235/35R19 91Y 11A; 245; 248; 26B; ab MJ2016; AUDI S4 26N; 27B (B9) ab MJ2016; Kombi; 90 - 260 245/35R19 93Y 11A; 24J; 244; 247; Limousine; 26B; 26N; 27B; 27H Allradantrieb; 255/30R19 91Y 11A; 241; 244; 246; Frontantrieb; 247; 26B; 26J; 27B; 10B; 11B; 11G; 11H; 27H; 5GG 12A; 51A; 71K; 721; 255/35R19 92Y 11A; 241; 244; 246; 73C; 74A 247; 26B; 26J; 27B; 27H 260 225/40R19 M+S 11A; 245; 248; 26B; 27B; 52J 235/35R19 M+S 11A; 245; 248; 26B; 26N; 27B; 52J B8 e1*2001/116*0430*.. 105 - 195 235/35R19 91Y 5GG; 51J AUDI A5 Cabrio (8T) 105 - 245 245/35R19 93 11A; 21P; 51J bis MJ2016; 255/35R19 92 11A; 21P; 54F Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 765 B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 200 235/40R19 92Y 11A; 26P; 27H A4 Allroad Quattro ab B81 e13*2007/46*1084*.. 245/40R19 94 11A; 245; 248; 26P; MJ2016; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 255/35R19 92Y 11A; 245; 248; 26B; 12A; 51A; 71K; 721; 26N; 27F 73C; 74A 255/40R19 96 11A; 245; 248; 26B; 26N; 27F Gutachten 366-0451-16-MURD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50865 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D819 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 17.04.2019 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 61 Verkaufsbezeichnung: AUDI A6, S6, A7, S7 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4G e1*2007/46*0436*.. 140 - 230 235/40R19 M+S 11A; 26P; 5GM; 52J A7 Sportback; Coupe; 4G1 e13*2007/46*1147*.. 140 - 245 245/40R19 94 11A; 26P; 270 4-türig; 140 - 331 235/40R19 M+S 11A; 26P; 52J Allradantrieb; 235/45R19 M+S 11A; 26P; 52J Frontantrieb; 255/35R19 96Y 11A; 26B; 270 10B; 11B; 11G; 11H; 255/40R19 96Y 11A; 26B; 270 12A; 51A; 573; 71K; 309 - 331 245/40R19 M+S 11A; 26P; 270; 52J 721; 729; 73C; 74A; AFY 4G e1*2007/46*0436*.. 140 - 245 245/45R19 98 11A; 24J; 248; 26P; Nur A6 allroad 4G1 e13*2007/46*1147*.. 27B; 51J quattro; 255/40R19 100 11A; 24J; 248; 26P; 10B; 11B; 11G; 11H; 27B; 27H 12A; 51A; 573; 71K; 255/45R19 100 11A; 24J; 248; 26P; 721; 73C; 74A; 765; 27B; 27H AFY 4G e1*2007/46*0436*.. 100 - 150 245/40R19 94 11A; 245; 248; 26B; A6; nicht A6 allroad 4G1 e13*2007/46*1147*.. 260; 271; 5HI quattro; Kombi; 100 - 245 235/40R19 92Y 11A; 245; 26P; 5GM; Stufenheck; 57E; 67H Allradantrieb; 235/45R19 95 11A; 245; 26P; 57E; Frontantrieb; 67K 10B; 11B; 11G; 11H; 245/40R19 98 11A; 245; 248; 26B; 12A; 51A; 573; 71K; 260; 271 721; 73C; 74A; AFY 100 - 331 235/40R19 M+S 11A; 245; 248; 26P; 270; 52J 235/45R19 M+S 11A; 245; 248; 26P; 270; 52J 255/35R19 96Y 11A; 24J; 248; 26B; 260; 272 255/40R19 96Y 11A; 24J; 248; 26B; 260; 272 309 - 331 245/40R19 M+S 11A; 245; 248; 26B; 260; 271; 52J Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8R e13*2007/46*1083*.. 100 - 260 235/55R19 101 11A; 24N; 24O erhöhtes Anzugsmoment 8R1 e13*2007/46*1083*.. 245/50R19 101 11A; 24C; 24D 200 Nm; 255/50R19 103 11A; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 721; 73C; 74A; 740; 838 Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5 HYBRID Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8R2 e13*2007/46*1179*.. 100 - 260 235/55R19 101 11A; 24N; 24O erhöhtes Anzugsmoment 245/50R19 101 11A; 24C; 24D 200 Nm; 255/50R19 103 11A; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 721; 73C; 74A; 740; 838 Gutachten 366-0451-16-MURD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50865 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D819 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 17.04.2019 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 61 Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5,SQ5,SQ5 TDI Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8R e1*2001/116*0473*.. 100 - 260 235/55R19 101 11A; 24N; 24O erhöhtes Anzugsmoment 245/50R19 101 11A; 24C; 24D 200 Nm; 255/50R19 103 11A; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 721; 73C; 74A; 740; 838 Verkaufsbezeichnung: AUDI Q7, Q7 e-tron, SQ7, Q8 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4L e1*2001/116*0350*.. 170 - 250 265/55R19 109 12N Q8; 275/50R19 108 12N 10B; 11B; 11G; 11H; 275/55R19 111 12A 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 75I Verkaufsbezeichnung: A7 Sportback, A6 Limousine, A6 Avant Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F2 e1*2007/46*1801*.. 150 - 250 225/45R19 96 11A; 248; 26P A6; Kombilimousine; 235/45R19 99 11A; 245; 248; 26P Limousine; 235/50R19 99 11A; 24J; 244; 26B; Allradantrieb; 27H Frontantrieb; 245/45R19 98 11A; 24J; 248; 26B 10B; 11B; 11G; 11H; 255/40R19 100 11A; 24J; 244; 26B; 12A; 51A; 71K; 721; 27H 73C; 74A 255/40R19 96 11A; 24J; 244; 26B; 27H 255/45R19 100 11A; 24J; 244; 26B; 27H 265/45R19 102 11A; 241; 244; 246; 247; 26B; 26N; 27H F2 e1*2007/46*1801*.. 150 - 210 235/45R19 99 A7 Sportback; 235/50R19 99 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 245/45R19 98 11A; 26P 12A; 51A; 71K; 721; 255/40R19 96 11A; 26P 73C; 74A 255/45R19 100 11A; 26P Verkaufsbezeichnung: A8 L, A8 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F8 e1*2007/46*1751*.. 210 - 250 235/50R19 99 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 245/50R19 101 11A; 248; 26B; 27I 12A; 51A; 71K; 721; 255/45R19 100 11A; 26P 73C; 74A 265/45R19 102 11A; 26B Verkaufsbezeichnung: A8L, A8, S8 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4H e1*2007/46*0284*.. 155 - 309 235/50R19 103 11A; 21B; 22I; 52J kurzer Radstand; 245/45R19 98 11A; 21P; 52J langer Radstand; 255/45R19 104 11A; 21B; 22I Allradantrieb; 275/45R19 104 11A; 21B; 22B; 245; 10B; 11B; 11G; 11H; 248; 260; 270; 54A 12A; 51A; 573; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 76T; 765; AFY Gutachten 366-0451-16-MURD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50865 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D819 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 17.04.2019 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 61 Verkaufsbezeichnung: Q5, SQ5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FY e1*2007/46*1550*.. 100 - 260 235/55R19 101 11A; 241; 244; 246; 26J erhöhtes Anzugsmoment 180 Nm; Q5; SQ5; 245/50R19 101 11A; 241; 244; 246; Allradantrieb; 26J; 26P; 27I Frontantrieb; 255/50R19 103 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H; 26J; 26P; 27I 12A; 51A; 71K; 721; 265/50R19 106 11A; 24C; 244; 247; 73C; 74A; 740 26B; 26J; 27B 275/45R19 104 11A; 24C; 244; 247; 26J; 26P; 27I Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI AG, QUATTRO GmbH Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : DW4169 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : B8 180 Nm für Typ : FY erhöhtes Anzugsmoment Verkaufsbezeichnung: AUDI RS5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B8 e1*2001/116*0447*.. 331 235/40R19 51G; 52J RS5 Coupé bis MJ2017; 245/35R19 93 52J Coupe; Allradantrieb; 255/35R19 96 52J 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 76Z Verkaufsbezeichnung: Q5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FY e1*2007/46*1685*.. 100 - 260 235/55R19 101 11A; 241; 244; 246; 26J erhöhtes Anzugsmoment 180 Nm; Q5; 245/50R19 101 11A; 241; 244; 246; Allradantrieb; 26J; 26P; 27I Frontantrieb; 255/50R19 103 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H; 26J; 26P; 27I 12A; 51A; 71K; 721; 265/50R19 106 11A; 24C; 244; 247; 73C; 74A; 740 26B; 26J; 27B 275/45R19 104 11A; 24C; 244; 247; 26J; 26P; 27I Gutachten 366-0451-16-MURD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50865 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D819 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 17.04.2019 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 61 Verkaufsbezeichnung: RS5 Coupe, RS5 Cabriolet, RS4 Avant Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B8 e1*2001/116*0447*.. 331 235/40R19 51G; 52J RS5 Coupé bis MJ2017; 245/35R19 93 52J RS5 Cabriolet bis 255/35R19 96 52J MJ2017; Cabrio; Coupe; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 76Z; PDI Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : Bayerische Motorenwerke AG, BMW AG Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : G3L; G4X; F2X; G5K; G3L; G3X; G5L Zubehör : Serie Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 7L Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm Verkaufsbezeichnung: X Reihe Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F2X e1*2007/46*1824*.. 85 - 170 225/40R19 93 11A; 24J; 244; 26B; BMW X2 (F39); 26J; 27B; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R19 92 11A; 24J; 244; 26B; 12A; 51A; 71K; 721; 26J; 27B; 27H 73C; 74D 235/40R19 92 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27B; 27F 235/45R19 95 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27B; 27F 245/40R19 94 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27B; 27F 255/35R19 92 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27B; 27F 255/40R19 96 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27B; 27F G4X e1*2007/46*1881*.. 120 - 185 235/50R19 99 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 120 - 195 245/50R19 101 11A; 26N; 26P 12A; 51A; 71K; 721; 255/45R19 100 11A; 26P 73C; 74D 255/50R19 103 11A; 245; 248; 26B; 26N; 27I 265/45R19 102 11A; 26N; 26P 275/45R19 104 11A; 245; 248; 26B; 26N; 27I Gutachten 366-0451-16-MURD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50865 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D819 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 17.04.2019 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 61 Verkaufsbezeichnung: X-Reihe Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen G3X e1*2007/46*1797*.. 240 - 265 235/50R19 99 11A; 245; 248; 26P; 27I Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 245/50R19 101 11A; 245; 248; 26P; 27I 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74D 255/45R19 100 11A; 245; 248; 26P; 27I 265/45R19 102 11A; 245; 248; 26P; 27I G3X e1*2007/46*1797*.. 100 - 195 235/50R19 99 11A; 245; 248; 26P; 27I Allradantrieb; Heckantrieb; 245/50R19 101 11A; 245; 248; 26P; 27I 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 255/45R19 100 11A; 245; 248; 26P; 27I 73C; 74D 265/45R19 102 11A; 245; 248; 26P; 27I Verkaufsbezeichnung: 3er Reihe Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen G3L e1*2007/46*1947*.. 100 - 140 255/35R19 96 BA0; 11A; 244; 57F 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74D; 76B G3L e1*2007/46*1947*.. 100 - 140 225/40R19 96H 11A; 248 Allradantrieb; 235/40R19 96 11A; 248 Heckantrieb; 245/35R19 95 11A; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 255/35R19 96 11A; 244; 246 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74D G3L e1*2007/46*1947*.. 100 - 140 225/40R19 93 57E Allradantrieb; 235/40R19 96 57E Heckantrieb; 245/35R19 93 57E 10B; 11B; 11G; 11H; 255/35R19 96 11A; 246; 57E 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74D; 76A Verkaufsbezeichnung: 5er Reihe Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen G5K e1*2007/46*1750*.. 100 - 265 225/45R19 96Y XFB; 5IE Kombilimousine; 235/40R19 96Y 11A; 26P; 5IE; 67H Allradantrieb; 100 - 294 235/45R19 99W 11A; 26P; 58I Heckantrieb; 245/40R19 98W GAA; XFB; 11A; 245; 10B; 11B; 11G; 11H; 248; 26P 12A; 51A; 71K; 721; 255/35R19 99Y 11A; 245; 248; 26B; 73C; 74D 26N; 27H 255/40R19 96Y 11A; 245; 248; 26B; 26N; 27H; 5IE; 58A G5L e1*2007/46*1688*.. 100 - 340 225/45R19 96Y XFB; 5IE Limousine; 235/40R19 98W 11A; 26P; 67H Allradantrieb; 235/45R19 99W 11A; 26P; 58I Heckantrieb; 245/40R19 98W GAA; XFB; 11A; 245; 10B; 11B; 11G; 11H; 248; 26P 12A; 51A; 71K; 721; 255/35R19 99Y 11A; 245; 248; 26B; 73C; 74D 26N; 27H 255/40R19 96Y 11A; 245; 248; 26B; 26N; 27H; 5IE; 58A Gutachten 366-0451-16-MURD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50865 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D819 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 17.04.2019 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 61 Verkaufsbezeichnung: 7er Reihe Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 7L e1*2007/46*0276*.. 155 - 240 235/45R19 99 12O ab e1*2007/46*0276*10; 155 - 330 245/45R19 12O; 51G Allradantrieb; 245/45R19 98Y 11A; 248 Heckantrieb; 255/40R19 100 11A; 248 Luftfederung; 255/45R19 100 11A; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 721; 73C; 74D Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 202; 203 CL; 208; 209; 170; 203 K; 203; 171; 210 Zubehör : DW448 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : R1EC Zubehör : DW4169 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 204; 221; 245G AMG; 172; 219; 204; 222; R1ECLS; 211; 245G; 204 X; 231; 221; R1ES; 218; 204 K; 230; 212; 211K Zubehör : DW4169 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : 170; 171; 202; 203; 203 CL; 203 K; 208; 209; 210 130 Nm für Typ : 172; 204; 204 K; 211; 211K; 218; 219; 230; 231; 245G; 245G AMG 150 Nm für Typ : R1EC; R1ECLS; R1ES; 204 X; 221; 222 150 Nm ( Baureihe W213 ) für Typ : 212 Verkaufsbezeichnung: A 45 AMG 4MATIC, CLA 45 AMG 4MATIC, GLA 45 AMG 4MATIC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 155 225/45R19 96 11A; 24J; 248; 27I nicht Sportfahrwerk; 80 - 280 235/45R19 95 11A; 24J; 244; 27I GLA; nicht 245/40R19 98 11A; 24C; 244; 247; Fahrdynamik Paket; 26P; 27B; 27H Offroad-Fahrwerk; 245/45R19 98 11A; 24C; 244; 247; Allradantrieb; 26P; 27B; 27H Frontantrieb; 255/40R19 96 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H; 26P; 27B; 27H 12A; 51A; 71K; 721; 255/45R19 100 11A; 24C; 244; 247; 73C; 74A 26P; 27B; 27H 265 - 280 225/45R19 M+S 11A; 24J; 248; 27I; 52J Gutachten 366-0451-16-MURD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50865 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D819 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 17.04.2019 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 61 Verkaufsbezeichnung: A 45 AMG 4MATIC, CLA 45 AMG 4MATIC, GLA 45 AMG 4MATIC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 155 225/45R19 96 11A; 246; 248; 26B; Sportfahrwerk; GLA; 26N; 27B; 27H nicht Offroad- 80 - 280 235/45R19 95 11A; 24J; 248; 26B; Fahrwerk; Fahrdynamik- 26N; 27B; 27F Paket; Allradantrieb; 245/40R19 98 11A; 24J; 244; 247; Frontantrieb; 26B; 26J; 27B; 27F 10B; 11B; 11G; 11H; 245/45R19 98 11A; 24J; 244; 247; 12A; 51A; 71K; 721; 26B; 26J; 27B; 27F 73C; 74A 255/40R19 96 11A; 242; 244; 245; 247; 26B; 26J; 27B; 27F 255/45R19 100 11A; 242; 244; 245; 247; 26B; 26J; 27B; 27F 265 - 280 225/45R19 M+S 11A; 246; 248; 26B; 26N; 27B; 27H; 52J 245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 155 225/45R19 96 11A; 24J; 244; 26B; nicht Sportfahrwerk; 26N; 27B; 27H GLA; nicht 80 - 280 235/45R19 95 11A; 24J; 244; 247; Fahrdynamik Paket; 26B; 26N; 27B; 27F nicht Offroad- 245/40R19 98 11A; 24C; 244; 247; Fahrwerk; 26B; 26J; 27B; 27F Allradantrieb; 245/45R19 98 11A; 24C; 244; 247; Frontantrieb; 26B; 26J; 27B; 27F 10B; 11B; 11G; 11H; 255/40R19 96 11A; 24C; 244; 247; 12A; 51A; 71K; 721; 26B; 26J; 27B; 27F 73C; 74A 255/45R19 100 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27B; 27F Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 225/45R19 96 11A; 24J; 248; 27I nicht Sportfahrwerk; 80 - 280 235/45R19 95 11A; 24J; 244; 27I GLA; nicht 245/40R19 98 11A; 24C; 244; 247; Fahrdynamik Paket; 26P; 27B; 27H Offroad-Fahrwerk; 245/45R19 98 11A; 24C; 244; 247; Allradantrieb; 26P; 27B; 27H Frontantrieb; 255/40R19 96 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H; 26P; 27B; 27H 12A; 51A; 71K; 721; 255/45R19 100 11A; 24C; 244; 247; 73C; 74A 26P; 27B; 27H 265 - 280 225/45R19 M+S 11A; 24J; 248; 27I; 52J Gutachten 366-0451-16-MURD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50865 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D819 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 17.04.2019 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 61 Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 225/45R19 96 11A; 246; 248; 26B; Sportfahrwerk; GLA; 26N; 27B; 27H nicht Offroad- 80 - 280 235/45R19 95 11A; 24J; 248; 26B; Fahrwerk; Fahrdynamik- 26N; 27B; 27F Paket; Allradantrieb; 245/40R19 98 11A; 24J; 244; 247; Frontantrieb; 26B; 26J; 27B; 27F 10B; 11B; 11G; 11H; 245/45R19 98 11A; 24J; 244; 247; 12A; 51A; 71K; 721; 26B; 26J; 27B; 27F 73C; 74A 255/40R19 96 11A; 242; 244; 245; 247; 26B; 26J; 27B; 27F 255/45R19 100 11A; 242; 244; 245; 247; 26B; 26J; 27B; 27F 265 - 280 225/45R19 M+S 11A; 246; 248; 26B; 26N; 27B; 27H; 52J 245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 225/45R19 96 11A; 24J; 244; 26B; nicht Sportfahrwerk; 26N; 27B; 27H GLA; nicht 80 - 280 235/45R19 95 11A; 24J; 244; 247; Fahrdynamik Paket; 26B; 26N; 27B; 27F nicht Offroad- 245/40R19 98 11A; 24C; 244; 247; Fahrwerk; 26B; 26J; 27B; 27F Komfortfahrwerk; 245/45R19 98 11A; 24C; 244; 247; Allradantrieb; 26B; 26J; 27B; 27F Frontantrieb; 255/40R19 96 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H; 26B; 26J; 27B; 27F 12A; 51A; 71K; 721; 255/45R19 100 11A; 24C; 244; 247; 73C; 74A 26B; 26J; 27B; 27F Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 202 e1*93/81*0034*.. 55 - 145 225/35R19 11A; 21B; 21J; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H; 24J; 53S 12A; 51A; 71K; 721; 225/35R19 88W 11A; 21B; 21J; 22B; 73C; 74A 24J 235/35R19 87 11A; 21B; 21J; 21L; 22B; 24C 203 e1*98/14*0139*.. 170 - 260 235/35R19 11A; 21B; 21J; 21L; Nur C 32 AMG; Nur C 21M; 22B; 22L; 24J; 30 CDI AMG; 24M; 53S; 54A; 68X Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; MBY 203 e1*98/14*0139*.. 75 - 160 235/35R19 11A; 21B; 21J; 21L; Heckantrieb; 21M; 22B; 22L; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 24M; 53S; 54A; 68X 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; MBY 203 e1*98/14*0139*.. 125 - 160 235/35R19 11A; 21B; 21J; 21L; Nur 4-MATIC; 21M; 22B; 22L; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 24M; 53S; 54A 12A; 51A; 71K; 721; 125 - 200 235/35R19 91 11A; 21B; 21J; 21L; 73C; 74A; MBY 21M; 22B; 22L; 24J; 24M; 54A Gutachten 366-0451-16-MURD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50865 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D819 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 17.04.2019 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 61 Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 203 CL e1*98/14*0159*.. 170 235/35R19 91Y 11A; 21B; 21J; 21L; Nur C 30 CDI AMG; Nur 21M; 22B; 22L; 24J; bis e1*98/14*0159*18; 24M; 54A; 68X Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; MBY 203 CL e1*98/14*0159*.. 75 - 145 235/35R19 87W 11A; 21B; 21J; 21L; Nicht C 30 CDI AMG; 21M; 22B; 22L; 24J; Nur bis 24M; 54A; 68X e1*98/14*0159*18; 75 - 160 235/35R19 87Y 11A; 21B; 21J; 21L; Heckantrieb; 21M; 22B; 22L; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 24M; 54A; 68X 12A; 51A; 71K; 721; 235/35R19 91 11A; 21B; 21J; 21L; 73C; 74A; MBY 21M; 22B; 22L; 24J; 24M; 54A; 68X 203 K e1*98/14*0158*.. 170 - 260 235/35R19 11A; 21B; 21J; 21L; Nur C 32 AMG; Nur C 21M; 22B; 22L; 24J; 30 CDI AMG; 24M; 53S; 54A; 68X Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; MBY 203 K e1*98/14*0158*.. 75 - 160 235/35R19 11A; 21B; 21J; 21L; Heckantrieb; 21M; 22B; 22L; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 24M; 53S; 54A; 68X 12A; 51A; 71K; 721; 75 - 200 235/35R19 91 11A; 21B; 21J; 21L; 73C; 74A; MBY 21M; 22B; 22L; 24J; 24M; 54A; 68X 203 K e1*98/14*0158*.. 125 - 160 235/35R19 11A; 21B; 21L; 21M; Nur 4-MATIC; 21N; 22B; 22L; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 24M; 53S; 54A; 68X 12A; 51A; 71K; 721; 125 - 200 235/35R19 91 11A; 21B; 21L; 21M; 73C; 74A; MBY 21N; 22B; 22L; 24J; 24M; 53S; 54A; 68X 204 e1*2001/116*0431*.. 85 - 245 225/40R19 93Y 11A; 24C; 244; 247; Nur Baureihe 205; 204 K e1*2001/116*0457*.. 26B; 26J; 27H; 27I neue C-Klasse; 245/35R19 93Y 11A; 24C; 244; 247; Kombilimousine; 26B; 26J; 27B; 27F Limousine; 255/35R19 96 11A; 24C; 24D; 26B; Allradantrieb; 26J; 27B; 27F Heckantrieb; nicht Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A 204 e1*2001/116*0431*.. 150 - 155 225/40R19 93Y 11A; 24C; 244; 247; Nur Baureihe 205; 204 K e1*2001/116*0457*.. 26B; 26J; 27H; 27I; neue C-Klasse; 5HA 245/35R19 93Y 11A; 24C; 244; 247; Kombilimousine; 26B; 26J; 27B; 27F; Limousine; 5HA 255/35R19 96Y 11A; 24C; 24D; 26B; Heckantrieb; nur 26J; 27B; 27F Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A Gutachten 366-0451-16-MURD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50865 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D819 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 17.04.2019 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 61 Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 204 e1*2001/116*0431*.. 270 - 287 225/40R19 93Y 11A; 24C; 26B; 26J; Nur Baureihe 205; 57E; 672 neue C-Klasse; nur 235/40R19 96 11A; 24C; 26B; 26J; Fzg.-Breite 1839mm; 57E; 67H Allradantrieb; nicht 245/35R19 93Y YAQ; 11A; 24C; 26B; Hybrid; 26J; 57E; 68R 10B; 11B; 11G; 11H; 255/35R19 96 XF0; 11A; 24C; 26B; 12A; 51A; 71K; 721; 26J; 57E; 675 73C; 74A; 76A Verkaufsbezeichnung: CLC-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 203 CL e1*98/14*0159*.. 75 - 200 235/35R19 87Y 11A; 21B; 21T; 22I; Ab e1*98/14*0159*19; 22M; 24J; 54A Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; MBY Verkaufsbezeichnung: CLK-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 209 e1*98/14*0184*.. 100 - 200 225/35R19 88Y 11A; 21L; 24J; 5FE Cabrio; Coupe; 235/35R19 87Y 11A; 21B; 21L; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 5ET 12A; 51A; 71K; 721; 235/35R19 91 11A; 21B; 21L; 24J 729; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: CLS-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R1ECLS e1*2007/46*1818*.. 210 - 250 255/40R19 100 11A; 26N; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; M+S 210 - 270 245/40R19 98 11A; 26P 12A; 51A; 71K; 721; M+S 255/35R19 96 11A; 26N; 26P 73C; 74A M+S Verkaufsbezeichnung: CLS-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 218 e1*2007/46*0485*.. 120 - 225 245/35R19 93Y 11A; 26P; 5HA; 51J nicht AMG Sportpaket; 120 - 300 255/35R19 96W 11A; 245; 26B; 26N; Kombilimousine; 27I Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A; FGC 218 e1*2007/46*0485*.. 120 - 225 245/35R19 93 11A; 21P; 51J nicht AMG Sportpaket; 120 - 300 255/30R19 91Y 11A; 21B; 22I; 260; Coupe; 4-türig; 5GG Allradantrieb; 255/35R19 92Y 11A; 21B; 22I; 260 Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A; DEG 219 e1*2001/116*0295*.. 378 245/35R19 51G; 52J 10B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 76Z Gutachten 366-0451-16-MURD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50865 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D819 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 17.04.2019 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 61 Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R1EC e1*2007/46*1666*.. 120 - 270 245/40R19 94W GAA; XFX; 11A; 24J; Coupé; Cabrio; 24M; 26B; 26J; 27H; Allradantrieb; 27P Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A R1ES e1*2007/46*1560*.. 143 - 190 245/45R19 98Y 11A; 24J; 248; 26B; All Terrain; Kombi; 26N; 27I; 6BL Allradantrieb; 255/40R19 100 11A; 24M; 241; 246; 10B; 11B; 11G; 11H; 26B; 26J; 27B; 27H; 12A; 51A; 71K; 721; 58A 255/40R19 96 11A; 24M; 241; 246; 73C; 74A 26B; 26J; 27B; 27H; 57E; 58A 255/45R19 100 11A; 24M; 241; 246; 26B; 26J; 27B; 27H; 6BM R1ES e1*2007/46*1560*.. 110 - 270 245/40R19 98Y GAA; XFX; 11A; 24J; Baureihe W213; nicht 24M; 26B; 26J; 27H; All Terrain; 27P; 5JA Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A 210 e1*93/81*0022*.. 55 - 165 235/35R19 91W 11A; 21B nicht für gepanzerte 55 - 205 235/35R19 11A; 21B; 53S Fz; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A 210 e1*93/81*0022*.. 150 - 165 235/35R19 11A; 21B; 53S nicht für gepanzerte 235/35R19 91W 11A; 21B Fz; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A 211 e1*2001/116*0183*.., 75 - 135 235/35R19 91W 11A; 21B; 57E; 68X Heckantrieb; e1*98/14*0183*.. 75 - 170 245/35R19 93W 11A; 21B; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 24M 12A; 51A; 71K; 721; 75 - 225 235/35R19 91Y 11A; 21B; 57E; 68X 729; 73C; 74A 75 - 285 245/35R19 93Y 11A; 21B; 22B; 24J; 24M 211 e1*2001/116*0183*.. 130 - 165 235/35R19 91Y 11A; 21P; 24J; 24M; Nur 4-MATIC; 5GG; 51J Allradantrieb; 130 - 285 245/35R19 93Y 11A; 21B; 22I; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 24M 12K; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A 211K e1*2001/116*0213*.. 100 - 165 235/35R19 91W 11A; 21B; 57E; 68X Heckantrieb; 100 - 285 245/35R19 93 11A; 21B; 24J; 57E; 10B; 11B; 11G; 11H; 68R 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A Gutachten 366-0451-16-MURD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50865 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D819 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 17.04.2019 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 61 Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 212 e1*2001/116*0501*.. 110 - 270 245/40R19 98 GAA; XFX; 11A; 24J; Baureihe W213; 24M; 26B; 26J; 27H; Allradantrieb; 27P Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: GLC-KLASSE, GLK-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 204 X e1*2001/116*0480*.. 100 - 190 235/50R19 99 11A; 245 GLC Coupé; 235/55R19 101 YBJ; 11A; 245 Allradantrieb; 245/50R19 101 YBL; 11A; 24J Heckantrieb; 245/55R19 103 YBK; 11A; 24J; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 255/45R19 100 11A; 245 12A; 51A; 71K; 721; 255/50R19 103 YBJ; YBM; 11A; 241; 73C; 74A 246; 26P 275/45R19 104 YBL; 11A; 24J; 26P Verkaufsbezeichnung: MERCEDES-BENZ CLK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 208 e1*96/27*0054*.. 100 - 205 225/35R19 11A; 21B; 21J; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 24M; 53S 12A; 51A; 71K; 721; 225/35R19 88Y 11A; 21B; 21J; 24J; 73C; 74A; DC2 24M 235/35R19 87Y 11A; 21B; 21J; 21L; 22I; 24C; 24M Verkaufsbezeichnung: S-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 221 e1*2001/116*0335*.. 270 - 335 245/45R19 98 57E; 575 ab Mj.2014 (Baureihe 255/40R19 100 11A; 245; 26P; 57E; 217); Cabrio; Coupe; 68G Allradantrieb; 255/45R19 100 YA7; 11A; 245; 26P; Heckantrieb; 57E 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 76A 221 e1*2001/116*0335*.. 430 255/40R19 100 11A; 24J; 26P; 54A; ab Mj.2014 (Baureihe 57E; 68G 217); Coupe; 255/45R19 M+S 11A; 24J; 26P; 52J Allradantrieb; 255/45R19 100 11A; 24J; 26P; 57E; 10B; 11B; 11G; 11H; 575 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A 221 e1*2001/116*0335*.. 150 - 335 245/45R19 11A; 24J; 26P; 51G; ab Mj.2013 (Baureihe 222 e1*2007/46*0960*.. 575 222); nicht AMG Sport- 255/40R19 11A; 241; 246; 26N; Paket; Limousine; 26P; 51G; 575 Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AA; 71K; 721; 73C; 74A Gutachten 366-0451-16-MURD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50865 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D819 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 17.04.2019 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 61 Verkaufsbezeichnung: SLK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 170 e1*95/54*0039*.. 100 - 160 225/35R19 84W 11A; 21B; 21J; 21L; 10B; 11B; 11G; 11H; 22B; 24C; 24M 12A; 51A; 71K; 721; 235/35R19 87 11A; 21B; 21J; 21L; 73C; 74A 22B; 24C; 24M 171 e1*2001/116*0262*.. 120 - 225 225/35R19 88 11A; 21B; 22H; 22M; 10B; 11B; 11G; 11H; 24J; 24N; 54A 12A; 51A; 71K; 721; 235/35R19 91 11A; 21B; 22H; 22L; 73C; 74A; MBY 24C; 24N; 54A 255/30R19 91 11A; 22F; 22L; 24M; 57F; 671; 673 Verkaufsbezeichnung: SLK / SLC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 172 e1*2007/46*0548*.. 115 - 225 225/35R19 88 11A; 22M; 24J; 26B; Cabrio; Heckantrieb; 260; 270 10B; 11B; 11G; 11H; 235/35R19 91 11A; 22M; 24J; 26B; 12A; 51A; 71K; 721; 261; 270 729; 73C; 74A; MBY 255/30R19 91 11A; 22L; 248; 271; 57F; 673 Verkaufsbezeichnung: SL-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 230 e1*98/14*0169*.. 225 245/35R19 93 11A; 26P ab e1*98/14*0169*19; 231 e1*2007/46*0803*.. 225 - 320 255/30R19 91 11A; 26P Cabrio; Heckantrieb; 255/35R19 92 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : Nissan International S. A. Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : DW4169 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm Verkaufsbezeichnung: Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen H15 e11*2007/46*2977*.. 125 225/45R19 92 11A; 248; 26B; 26N; QX30; Allradantrieb; 27F 10B; 11B; 11G; 11H; 235/45R19 95 11A; 246; 248; 26B; 12A; 51A; 71K; 721; 26N; 27F 73C; 74A 245/40R19 94 11A; 24J; 244; 26B; 26J; 27F 245/45R19 98 11A; 24J; 244; 26B; 26J; 27F Gutachten 366-0451-16-MURD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50865 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D819 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 17.04.2019 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 61 Verkaufsbezeichnung: Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen H15 e11*2007/46*2977*.. 80 - 155 225/45R19 92 11A; 24J; 248; 26B; Q30; Allradantrieb; 26J; 27F Frontantrieb; 235/45R19 95 11A; 24J; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H; 26B; 26J; 27F 12A; 51A; 71K; 721; 245/40R19 94 11A; 24C; 244; 247; 73C; 74A 26B; 26J; 27F 255/40R19 96 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27F Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SSANGYONG Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : DW448 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm Verkaufsbezeichnung: Korando Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CK e9*2007/46*0055*.. 110 - 131 225/45R19 92 11A; 24J; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H; 26J; 27B 12A; 51A; 71K; 721; 235/40R19 92 11A; 24J; 248; 26B; 73C; 74A 26J; 27B; 27H 235/45R19 95 11A; 24J; 248; 26B; 26J; 27B; 27H 245/40R19 94 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27B; 27H 245/45R19 98 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27B; 27H 255/40R19 96 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27B; 27F Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : DW4169 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 160 Nm Gutachten 366-0451-16-MURD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50865 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D819 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 17.04.2019 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 61 Verkaufsbezeichnung: TOUAREG Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CR e1*2007/46*1827*.. 170 - 210 245/55R19 103 12O 10B; 11B; 11G; 11H; 255/55R19 107 12I 51A; 71K; 721; 73C; 265/50R19 106 12A 74A; 77E 265/55R19 109 12A 275/50R19 108 11A; 12A; 245 Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung). 12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. Gutachten 366-0451-16-MURD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50865 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D819 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 17.04.2019 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 18 von 61 12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Gutachten 366-0451-16-MURD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50865 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D819 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 17.04.2019 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 19 von 61 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Gutachten 366-0451-16-MURD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50865 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D819 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 17.04.2019 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 20 von 61 24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 24O) Die Radabdeckung an Achse 1 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 261) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Gutachten 366-0451-16-MURD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50865 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D819 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 17.04.2019 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 21 von 61 272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten. 53S) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen. Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. Gutachten 366-0451-16-MURD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50865 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D819 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 17.04.2019 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 22 von 61 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. 57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig. 57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. 58A) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/40R19 Hinterachse: 285/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 58I) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/45R19 Hinterachse: 265/40R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1090kg. 5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1120kg. 5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1230kg. 5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1260kg. 5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1300kg. 5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu 10% nach ETRTO zulässig. Gutachten 366-0451-16-MURD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50865 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D819 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 17.04.2019 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 23 von 61 5IE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1420kg. 5JA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1500kg. 671) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/35R19 Hinterachse: 255/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 672) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/40R19 Hinterachse: 255/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 673) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/35R19 Hinterachse: 255/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 675) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/35R19 Hinterachse: 285/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 67H) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Gutachten 366-0451-16-MURD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50865 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D819 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 17.04.2019 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 24 von 61 Vorderachse: 235/40R19 Hinterachse: 265/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 67K) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/45R19 Hinterachse: 265/40R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68G) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/40R19 Hinterachse: 285/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68R) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/35R19 Hinterachse: 275/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/35R19 Hinterachse: 265/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Gutachten 366-0451-16-MURD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50865 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D819 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 17.04.2019 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 25 von 61 6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6BL) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/45R19 Hinterachse: 275/40R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6BM) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/35R19 Hinterachse: 275/40R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein. 2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest. 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen. 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Gutachten 366-0451-16-MURD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50865 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D819 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 17.04.2019 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 26 von 61 Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden. 75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen. 765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 20-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern. 76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig und nur in Verbindung mit den unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Rädern für die Hinterachse. 76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Vorderachse. 76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird. 76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. 838) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 320mm (Dicke 30mm) in Verbindung mit Bremssätteln des Herstellers "Brembo" an der Vorderachse nicht zulässig. AFY) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm (Dicke 34mm) an der Vorderachse nicht zulässig. BA0) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/40R19 Hinterachse: 255/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. DC2) Die Verwendung der Sonderräder an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind, ist in Verbindung mit Bremssätteln an der Vorderachse des Herstellers ATE Kennzeichnung 42/38/28/316 nicht zulässig. DEG) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360 mm an der Vorderachse nicht zulässig. FGC) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit BREMBO-Festsattel (innenbelüftet) an der Vorderachse nicht zulässig. GAA) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 245/40R19 Hinterachse: 275/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers Gutachten 366-0451-16-MURD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50865 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D819 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 17.04.2019 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 27 von 61 sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. MBY) Die Verwendung der Sonderräder ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe an der Vorderachse (Durchmesser 328 mm bzw. 330 mm, Dicke 32 mm bzw. 28 mm) in Verbindung mit Bremssätteln des Herstellers BREMBO. PDI) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 380 mm an der Vorderachse nicht zulässig. XF0) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/35R19 Hinterachse: 295/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. XFB) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/45R19 Hinterachse: 245/40R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. XFX) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/40R19 Hinterachse: 285/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YA7) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/45R19 Hinterachse: 285/40R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird Gutachten 366-0451-16-MURD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50865 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D819 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 17.04.2019 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 28 von 61 empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YAQ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/35R20 Hinterachse: 285/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YBA) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/35R19 Hinterachse: 265/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YBB) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/40R19 Hinterachse: 255/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YBC) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/40R19 Hinterachse: 245/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YBJ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/55R19 Hinterachse: 255/50R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Gutachten 366-0451-16-MURD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50865 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D819 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 17.04.2019 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 29 von 61 YBK) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/55R19 Hinterachse: 265/50R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YBL) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/50R19 Hinterachse: 275/45R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YBM) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/50R19 Hinterachse: 285/45R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Gutachten 366-0451-16-MURD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50865 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D819 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 17.04.2019 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 30 von 61 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: 4G Genehm.Nr.: e1*2007/46*0436*.. Handelsbez.: AUDI A6, S6, A7, S7 Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Nur A6, Stufenheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 400 y = 200 VA 26P x = 350 y = 150 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 270 y = 400 30 HA 27H x = 270 y = 400 8 HA 26J x = 400 y = 200 22 VA 26N x = 400 y = 200 8 VA Gutachten 366-0451-16-MURD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50865 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D819 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 17.04.2019 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 31 von 61 Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: B8 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0430*.. Handelsbez.: AUDI A5,S5,A4,S4 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27I x = 250 y = 300 HA 27B x = 300 y = 350 HA 26P x = 250 y = 200 VA 26B x = 300 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 300 y = 350 8 HA 27F x = 300 y = 350 25 HA 26N x = 300 y = 250 8 VA 26J x = 300 y = 250 25 VA Gutachten 366-0451-16-MURD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50865 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D819 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 17.04.2019 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 32 von 61 Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: 4G Genehm.Nr.: e1*2007/46*0436*.. Handelsbez.: AUDI A6, S6, A7, S7 Variante(n): Nur A6 allroad quattro Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 325 y = 390 HA 27I x = 275 y = 340 HA 26B x = 450 y = 270 VA 26P x = 400 y = 220 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 325 y = 390 18 HA 26N x = 450 y = 270 7 VA 27H x = 325 y = 390 8 HA Gutachten 366-0451-16-MURD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50865 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D819 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 17.04.2019 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 33 von 61 Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: F2 Genehm.Nr.: e1*2007/46*1801*.. Handelsbez.: A7 Sportback, A6 Limousine, A6 Avant Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 300 VA 26B x = 250 y = 350 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 200 y = 350 30 HA 27H x = 200 y = 350 8 HA 26N x = 250 y = 350 8 VA 26J x = 250 y = 350 30 VA Gutachten 366-0451-16-MURD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50865 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D819 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 17.04.2019 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 34 von 61 Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: F8 Genehm.Nr.: e1*2007/46*1751*.. Handelsbez.: A8 L, A8 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 250 y = 250 HA 26P x = 200 y = 200 VA 26B x = 250 y = 250 VA 27I x = 200 y = 200 HA Gutachten 366-0451-16-MURD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50865 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D819 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 17.04.2019 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 35 von 61 Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: 4G Genehm.Nr.: e1*2007/46*0436*.. Handelsbez.: AUDI A6, S6, A7, S7 Variante(n): Allradantrieb, Coupe, Nur A7 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 230 y = 250 VA 26P x = 180 y = 200 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 230 y = 250 28 VA 26N x = 230 y = 250 8 VA 27F x = 270 y = 350 27 HA 27H x = 270 y = 350 8 HA Gutachten 366-0451-16-MURD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50865 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D819 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 17.04.2019 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 36 von 61 Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: FY Genehm.Nr.: e1*2007/46*1550*.. Handelsbez.: Q5, SQ5 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 250 VA 26P x = 250 y = 200 VA 27B x = 250 y = 300 HA 27I x = 250 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 250 10 VA 26N x = 250 y = 250 10 VA Gutachten 366-0451-16-MURD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50865 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D819 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 17.04.2019 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 37 von 61 Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: B8 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0430*.. Handelsbez.: AUDI A5,S5,A4,S4 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 300 VA 26P x = 250 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 300 20 VA 26N x = 300 y = 300 8 VA 27F x = 300 y = 350 30 HA 27H x = 250 y = 300 8 HA Gutachten 366-0451-16-MURD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50865 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D819 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 17.04.2019 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 38 von 61 Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: F2 Genehm.Nr.: e1*2007/46*1801*.. Handelsbez.: A7 Sportback, A6 Limousine, A6 Avant Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 200 VA 26B x = 250 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 250 y = 250 8 VA 26J x = 250 y = 250 30 VA 27H x = 250 y = 300 8 HA 27F x = 250 y = 300 20 HA Gutachten 366-0451-16-MURD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50865 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D819 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 17.04.2019 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 39 von 61 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: G4X Genehm.Nr.: e1*2007/46*1881*.. Handelsbez.: X Reihe Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 200 y = 200 VA 26P x = 200 y = 200 VA 27B x = 200 y = 200 HA 27I x = 200 y = 200 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 250 30 VA 26N x = 250 y = 250 8 VA 27F x = 250 y = 250 25 HA 27H x = 250 y = 250 8 HA Gutachten 366-0451-16-MURD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50865 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D819 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 17.04.2019 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 40 von 61 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: G5K Genehm.Nr.: e1*2007/46*1750*.. Handelsbez.: 5er Reihe Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 250 VA 26P x = 250 y = 200 VA 27B x = 230 y = 300 HA 27I x = 180 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 250 30 VA 26N x = 300 y = 250 8 VA 27F x230 y = 300 30 HA 27H x = 230 y = 300 8 HA Gutachten 366-0451-16-MURD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50865 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D819 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 17.04.2019 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 41 von 61 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: F2X Genehm.Nr.: e1*2007/46*1824*.. Handelsbez.: X Reihe Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 200 VA 26B x = 250 y = 250 VA 27I x = 200 y = 200 HA 27B x = 250 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 250 y = 250 8 VA 26J x = 250 y = 250 30 VA 27H x = 250 y = 250 8 HA 27F x = 250 y = 250 25 HA Gutachten 366-0451-16-MURD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50865 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D819 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 17.04.2019 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 42 von 61 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: G5L Genehm.Nr.: e1*2007/46*1688*.. Handelsbez.: 5er Reihe Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 250 VA 26P x = 250 y = 200 VA 27B x = 230 y = 300 HA 27I x = 180 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 250 30 VA 26N x = 300 y = 250 8 VA 27F x230 y = 300 30 HA 27H x = 230 y = 300 8 HA Gutachten 366-0451-16-MURD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50865 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D819 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 17.04.2019 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 43 von 61 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: G3X Genehm.Nr.: e1*2007/46*1797*.. Handelsbez.: X-Reihe Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 250 VA 27I x = 200 y = 250 HA 27B x = 250 y = 300 HA 26P x = 200 y = 200 VA Gutachten 366-0451-16-MURD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50865 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D819 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 17.04.2019 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 44 von 61 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 245G Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*.. Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Variante(n): GLA, Offroad-Fahrwerk Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 280 y = 240 VA 27B x = 300 y = 280 HA 27I x = 250 y = 200 HA 26B x = 350 y = 340 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 350 y = 340 11 VA 26N x = 350 y = 340 8 VA 27F x = 300 y = 280 20 HA 27H x = 300 y = 280 8 HA Gutachten 366-0451-16-MURD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50865 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D819 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 17.04.2019 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 45 von 61 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: R1ECLS Genehm.Nr.: e1*2007/46*1818*.. Handelsbez.: CLS-Klasse Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 230 VA 26B x = 250 y = 280 VA 27I x = 230 y = 250 HA 27B x = 280 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 250 y = 280 8 VA 26J x = 250 y = 280 20 VA 27H x = 280 y = 300 8 HA 27F x = 280 y = 300 20 HA Gutachten 366-0451-16-MURD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50865 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D819 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 17.04.2019 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 46 von 61 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 218 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0485*.. Handelsbez.: CLS-KLASSE Variante(n): Allradantrieb, Kombilimousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 330 VA 26P x = 200 y = 280 VA 27B x = 280 y = 310 HA 27I x = 230 y = 260 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 330 20 VA 26N x = 250 y = 330 8 VA 27F x = 250 y = 330 25 HA 27H x = 250 y = 330 8 HA Gutachten 366-0451-16-MURD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50865 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D819 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 17.04.2019 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 47 von 61 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: R1ES Genehm.Nr.: e1*2007/46*1560*.. Handelsbez.: E-KLASSE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 300 VA 26P x = 300 y = 250 VA 27B x = 290 y = 390 HA 27I x = 240 y = 340 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 350 y = 300 20 VA 26N x = 350 y = 300 8 VA 27F x = 290 y = 390 30 HA 27H x = 290 y = 390 8 HA Gutachten 366-0451-16-MURD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50865 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D819 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 17.04.2019 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 48 von 61 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 204 X Genehm.Nr.: e1*2001/116*0480*.. Handelsbez.: GLC-KLASSE, GLK-KLASSE Variante(n): GLC Coupé Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 280 y = 280 VA 26P x = 230 y = 230 VA 27B x = 360 y = 350 HA 27I x = 310 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 280 y = 280 3 VA 26J x = 280 y = 280 6 VA 27H x = 360 y = 350 8 HA 27F x = 360 y = 350 11 HA Gutachten 366-0451-16-MURD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50865 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D819 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 17.04.2019 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 49 von 61 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 204 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*.. Handelsbez.: C-KLASSE Variante(n): ab e1*2001/116*0431*29, Nur Baureihe 205 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 350 VA 26P x = 240 y = 285 VA 27B x = 300 y = 350 HA 27I x = 250 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 350 30 VA 26N x = 300 y = 350 8 VA 27F x = 300 y = 350 30 HA 27H x = 300 y = 350 8 HA Gutachten 366-0451-16-MURD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50865 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D819 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 17.04.2019 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 50 von 61 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 221 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0335*.. Handelsbez.: S-Klasse Variante(n): ab Mj.2013, Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 320 y = 350 VA 26P x = 270 y = 300 VA 27B x = 150 y = 380 HA 27I x = 100 y = 330 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 320 y = 350 18 VA 26N x = 320 y = 350 18 VA 27F x = 150 y = 380 12 HA 27H x = 150 y = 380 9 HA Gutachten 366-0451-16-MURD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50865 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D819 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 17.04.2019 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 51 von 61 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: R1EC Genehm.Nr.: e1*2007/46*1666*.. Handelsbez.: E-KLASSE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 300 VA 26P x = 300 y = 250 VA 27P x = 280 y = 400 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 350 y = 300 8 VA 26J x = 350 y = 300 30 VA 27H x = 280 y = 400 8 HA 27F x = 280 y = 400 30 HA Gutachten 366-0451-16-MURD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50865 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D819 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 17.04.2019 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 52 von 61 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 221 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0335*.. Handelsbez.: S-Klasse Variante(n): Allradantrieb, Coupe Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 350 VA 26P x = 250 y = 300 VA 27B x = 300 y = 400 HA 27I x = 260 y = 350 HA 27U x = 240 y = 400 HA 27V x = 240 y = 400 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 350 19 VA 26N x = 300 y = 350 8 VA 27F x = 300 y = 400 28 HA 27H x = 300 y = 400 8 HA Gutachten 366-0451-16-MURD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50865 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D819 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 17.04.2019 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 53 von 61 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 245G Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*.. Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Variante(n): Fahrdynamik-Paket, GLA, Sportfahrwerk Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 280 y = 240 VA 27B x = 300 y = 280 HA 27I x = 250 y = 200 HA 26B x = 350 y = 340 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 350 y = 340 25 VA 26N x = 350 y = 340 8 VA 27F x = 300 y = 280 30 HA 27H x = 300 y = 280 8 HA Gutachten 366-0451-16-MURD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50865 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D819 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 17.04.2019 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 54 von 61 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 212 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0501*.. Handelsbez.: E-KLASSE Variante(n): Baureihe W213 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 300 VA 26P x = 300 y = 250 VA 27P x = 280 y = 400 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 350 y = 300 8 VA 26J x = 350 y = 300 30 VA 27H x = 280 y = 400 8 HA 27F x = 280 y = 400 30 HA Gutachten 366-0451-16-MURD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50865 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D819 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 17.04.2019 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 55 von 61 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: R1ES Genehm.Nr.: e1*2007/46*1560*.. Handelsbez.: E-KLASSE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 300 VA 26P x = 300 y = 250 VA 27P x = 280 y = 400 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 350 y = 300 8 VA 26J x = 350 y = 300 30 VA 27H x = 280 y = 400 8 HA 27F x = 280 y = 400 30 HA Gutachten 366-0451-16-MURD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50865 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D819 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 17.04.2019 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 56 von 61 Fahrzeug: Hersteller: MERCEDES Fahrzeugtyp: 172 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0548*.. Handelsbez.: SLK / SLC Variante(n): Cabrio, Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 250 y = 250 VA 26B x = 300 y = 300 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 300 y = 300 8 VA 26J x = 300 y = 300 18 VA 27H x = 280 y = 300 8 HA 27F x = 280 y = 300 30 HA Gutachten 366-0451-16-MURD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50865 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D819 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 17.04.2019 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 57 von 61 Fahrzeug: Hersteller: MERCEDES Fahrzeugtyp: 231 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0803*.. Handelsbez.: SL-Klasse Variante(n): Cabrio, Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 380 y = 360 VA 27I x = 300 y = 330 HA 27B x = 350 y = 380 HA 26P x = 330 y = 310 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 380 y = 360 8 VA 26J x = 380 y = 360 13,5 VA 27H x = 350 y = 380 8 HA 27F x = 350 y = 380 23,5 HA Gutachten 366-0451-16-MURD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50865 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D819 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 17.04.2019 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 58 von 61 Fahrzeug: Hersteller: NISSAN Fahrzeugtyp: H15 Genehm.Nr.: e11*2007/46*2977*.. Handelsbez.: Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30 Variante(n): Allradantrieb, QX30 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 300 VA 26P x = 300 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 350 y = 300 25 VA 26N x = 350 y = 300 8 VA 27F x = 300 y = 250 20 HA 27H x = 300 y = 250 8 HA Gutachten 366-0451-16-MURD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50865 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D819 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 17.04.2019 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 59 von 61 Fahrzeug: Hersteller: NISSAN Fahrzeugtyp: H15 Genehm.Nr.: e11*2007/46*2977*.. Handelsbez.: Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30 Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Q30 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 250 VA 26P x = 250 y = 150 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 350 y = 250 8 VA 26J x = 350 y = 250 30 VA 27H x = 230 y = 220 8 HA 27F x = 280 y = 270 30 HA Gutachten 366-0451-16-MURD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50865 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D819 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 17.04.2019 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 60 von 61 Fahrzeug: Hersteller: QUATTRO Fahrzeugtyp: FY Genehm.Nr.: e1*2007/46*1685*.. Handelsbez.: Q5 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 250 VA 26P x = 250 y = 200 VA 27B x = 250 y = 300 HA 27I x = 250 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 250 10 VA 26N x = 250 y = 250 10 VA Gutachten 366-0451-16-MURD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50865 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D819 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 17.04.2019 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 61 von 61 Fahrzeug: Hersteller: SSANGYONG Fahrzeugtyp: CK Genehm.Nr.: e9*2007/46*0055*.. Handelsbez.: Korando Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 250 y = 200 VA 26B x = 300 y = 250 VA 27I x = 250 y = 220 HA 27B x = 300 y = 270 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 300 y = 250 8 VA 26J x = 300 y = 250 30 VA 27H x = 300 y = 270 8 HA 27F x = 300 y = 270 20 HA