Gutachten 17-00046-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50865
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D819
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 06.08.2020
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Fahrzeughersteller : AUDI, AUDI AG, Bayerische Motorenwerke AG, BMW AG,
DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), DB, MERCEDES-AMG,
MERCEDES-BENZ, Nissan International S. A., QUATTRO GmbH,
SSANGYONG, VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 1/2 J X 19 H2 Einpreßtiefe (mm) : 25
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
51122566 ET25 PCD 112 CB ohne 66,6 810 2394 11/16
66.6
51122566 ET35 PCD 112 66.6 ohne 66,6 850 2280 11/16
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI
Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : DW4169
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : B8; B81; F2
140 Nm für Typ : B8 erhoeht ; B81 erhoeht ; F2 erhoeht ; 4G erhoeht ;
4G1 erhoeht
170 Nm für Typ : 4L erhoeht
180 Nm für Typ : FY erhoeht ; F8 erhoeht ; 4H erhoeht
200 Nm für Typ : 8R erhoeht ; 8R1 erhoeht ; 8R2 erhoeht
Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B81 e13*2007/46*1084*.. 100 - 195 235/35R19 91 51J erhöhtes
Anzugsmoment
100 - 245 245/35R19 93 11A; 21P; 51J 140 Nm; AUDI A5
255/35R19 92 11A; 21P; 54F Sportback bis MJ2016;
4-türig;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 740; 765
Gutachten 17-00046-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50865
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D819
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 06.08.2020
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Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B81 e13*2007/46*1084*.. 90 - 200 225/40R19 93W 11A; 245; 248; 26B; erhöhtes
27B Anzugsmoment
140 Nm; Nicht A4
235/35R19 91Y 11A; 245; 248; 26B; Allroad Quattro; AUDI
26N; 27B A4 (B9) ab MJ2016;
90 - 260 245/35R19 93Y 11A; 24J; 244; 247; AUDI S4 (B9) ab
26B; 26N; 27B; 27H MJ2016; Kombi;
255/30R19 91Y 11A; 241; 244; 246; Limousine;
247; 26B; 26J; 27B; Allradantrieb;
27H; 5GG Frontantrieb;
255/35R19 92Y 11A; 241; 244; 246; 10B; 11B; 11G; 11H;
247; 26B; 26J; 27B; 12A; 51A; 71K; 721;
27H
260 225/40R19 M+S 11A; 245; 248; 26B; 725; 73C; 74A; 740
27B; 52J
235/35R19 M+S 11A; 245; 248; 26B;
26N; 27B; 52J
B81 e13*2007/46*1084*.. 100 - 200 225/40R19 92Y YBB; YBC erhöhtes
Anzugsmoment
100 - 260 245/35R19 93Y YBC 140 Nm; A5 Coupé (B9)
255/35R19 96 YBA; YBB; 11A; 248; ab MJ2016; A5
27P Sportback (B9) ab
MJ2016; S5 Sportback
(B9) ab MJ2016; A5
Cabrio (B9) ab MJ2016;
S5 Cabrio (B9) ab
MJ2016; Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 740
B81 e13*2007/46*1084*.. 100 - 180 245/40R19 94 erhöhtes
Anzugsmoment
255/35R19 92 11A; 21P; 22I; 245; 248 140 Nm; Nur A4
Allroad Quattro bis
255/40R19 96 11A; 21P; 22I; 245; 248 MJ2015;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 740
B81 e13*2007/46*1084*.. 100 - 200 235/40R19 92Y 11A; 26P; 27H A4 Allroad Quattro ab
245/40R19 94 11A; 245; 248; 26P; MJ2016;
27H 10B; 11B; 11G; 11H;
255/35R19 92Y 11A; 245; 248; 26B; 12A; 51A; 71K; 721;
26N; 27F 73C; 74A
255/40R19 96 11A; 245; 248; 26B;
26N; 27F
Gutachten 17-00046-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50865
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D819
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 06.08.2020
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Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 195 235/35R19 91 51J erhöhtes
Anzugsmoment
100 - 245 245/35R19 93 11A; 21P; 51J 140 Nm; AUDI A5
255/35R19 92 11A; 21P; 54F Sportback bis MJ2016;
4-türig;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 740; 765
B8 e1*2001/116*0430*.. 90 - 200 225/40R19 93W 11A; 245; 248; 26B; erhöhtes
27B Anzugsmoment
140 Nm; Nicht A4
235/35R19 91Y 11A; 245; 248; 26B; Allroad Quattro; AUDI
26N; 27B A4 (B9) ab MJ2016;
90 - 260 245/35R19 93Y 11A; 24J; 244; 247; AUDI S4 (B9) ab
26B; 26N; 27B; 27H MJ2016; Kombi;
255/30R19 91Y 11A; 241; 244; 246; Limousine;
247; 26B; 26J; 27B; Allradantrieb;
27H; 5GG Frontantrieb;
255/35R19 92Y 11A; 241; 244; 246; 10B; 11B; 11G; 11H;
247; 26B; 26J; 27B; 12A; 51A; 71K; 721;
27H
260 225/40R19 M+S 11A; 245; 248; 26B; 725; 73C; 74A; 740
27B; 52J
235/35R19 M+S 11A; 245; 248; 26B;
26N; 27B; 52J
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 200 235/40R19 92Y 11A; 26P; 27H A4 Allroad Quattro ab
245/40R19 94 11A; 245; 248; 26P; MJ2016;
27H 10B; 11B; 11G; 11H;
255/35R19 92Y 11A; 245; 248; 26B; 12A; 51A; 71K; 721;
26N; 27F 73C; 74A
255/40R19 96 11A; 245; 248; 26B;
26N; 27F
B8 e1*2001/116*0430*.. 105 - 195 235/35R19 91Y 5GG; 51J erhöhtes
Anzugsmoment
105 - 245 245/35R19 93 11A; 21P; 51J 140 Nm; AUDI A5
255/35R19 92 11A; 21P; 54F Cabrio (8T) bis
MJ2016; Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 740; 765
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 180 245/40R19 94 erhöhtes
Anzugsmoment
255/35R19 92 11A; 21P; 22I; 245; 248 140 Nm; Nur A4
Allroad Quattro bis
255/40R19 96 11A; 21P; 22I; 245; 248 MJ2015;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 740
Gutachten 17-00046-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50865
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D819
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 06.08.2020
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Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 200 225/40R19 92Y YBB; YBC erhöhtes
Anzugsmoment
100 - 260 245/35R19 93Y YBC 140 Nm; A5 Coupé (B9)
255/35R19 96 YBA; YBB; 11A; 248; ab MJ2016; A5
27P Sportback (B9) ab
MJ2016; S5 Sportback
(B9) ab MJ2016; A5
Cabrio (B9) ab MJ2016;
S5 Cabrio (B9) ab
MJ2016; S5 Coupé (B9)
ab MJ2016;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 740
B8 e1*2001/116*0430*.. 125 - 195 235/35R19 91 51J erhöhtes
Anzugsmoment
125 - 260 245/35R19 93 11A; 22I; 22M; 51J 140 Nm; AUDI S5
Coupé
255/35R19 92 11A; 22I; 22M; 54F (8T) bis MJ2016; AUDI
A5 Coupe (8T) bis
MJ2016; Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 740; 765
B8 e1*2001/116*0430*.. 118 - 195 235/35R19 91 51J erhöhtes
Anzugsmoment
245/35R19 93 11A; 22I; 22M; 51J 140 Nm; AUDI A5
Coupe
255/35R19 92 11A; 22I; 22M; 54F (8T) bis MJ2016;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
740; 765
Verkaufsbezeichnung: AUDI A6, S6, A7, S7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4G e1*2007/46*0436*.. 140 - 245 245/45R19 98 11A; 24J; 248; 26P; erhöhtes
4G1 e13*2007/46*1147*.. 27B; 51J Anzugsmoment
140 Nm; Nur A6
255/40R19 100 11A; 24J; 248; 26P; allroad quattro;
27B; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
255/45R19 100 11A; 24J; 248; 26P; 12A; 51A; 573; 71K;
27B; 27H 721; 725; 73C; 74A;
740; 765; AFY
Gutachten 17-00046-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50865
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D819
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 06.08.2020
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Seite: 5 von 67
Verkaufsbezeichnung: AUDI A6, S6, A7, S7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4G e1*2007/46*0436*.. 100 - 150 245/40R19 94 11A; 245; 248; 26B; erhöhtes
4G1 e13*2007/46*1147*.. 260; 271; 5HI Anzugsmoment
140 Nm; A6; nicht A6
100 - 245 235/40R19 92Y 11A; 245; 26P; 5GM; allroad quattro; S6;
57E; 67H Kombi; Stufenheck;
235/45R19 95 11A; 245; 26P; 57E; Allradantrieb;
67K Frontantrieb;
245/40R19 98 11A; 245; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H;
260; 271 12A; 51A; 573; 71K;
100 - 331 235/40R19 M+S 11A; 245; 248; 26P; 721; 725; 73C; 74A;
270; 52J 740; AFY
235/45R19 M+S 11A; 245; 248; 26P;
270; 52J
255/35R19 96Y 11A; 24J; 248; 26B;
260; 272
255/40R19 96Y 11A; 24J; 248; 26B;
260; 272
309 - 331 245/40R19 M+S 11A; 245; 248; 26B;
260; 271; 52J
4G e1*2007/46*0436*.. 140 - 230 235/40R19 M+S 11A; 26P; 5GM; 52J erhöhtes
Anzugsmoment
4G1 e13*2007/46*1147*.. 140 - 245 245/40R19 94 11A; 26P; 270 140 Nm; A7 Sportback;
140 - 331 235/40R19 M+S 11A; 26P; 52J S7 Sportback; Coupe;
235/45R19 M+S 11A; 26P; 52J 4-türig;
255/35R19 96Y 11A; 26B; 270 Allradantrieb;
255/40R19 96Y 11A; 26B; 270 Frontantrieb;
309 - 331 245/40R19 M+S 11A; 26P; 270; 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 740; AFY
Verkaufsbezeichnung: AUDI A7/S7 Sportb., A6/S6 Lim./Avant,A6 allroad quattro
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F2 e1*2007/46*1801*.. 150 - 250 225/45R19 96 11A; 248; 26P A6; Kombilimousine;
235/45R19 99 11A; 245; 248; 26P Limousine;
235/50R19 99 11A; 24J; 244; 26B; Allradantrieb;
27H Frontantrieb;
245/45R19 98 11A; 24J; 248; 26B 10B; 11B; 11G; 11H;
255/40R19 100 11A; 24J; 244; 26B; 12A; 51A; 71K; 721;
27H 73C; 74A
255/40R19 96 11A; 24J; 244; 26B;
27H
255/45R19 100 11A; 24J; 244; 26B;
27H
265/45R19 102 11A; 241; 244; 246;
247; 26B; 26N; 27H
F2 e1*2007/46*1801*.. 150 - 250 235/45R19 99 erhöhtes
Anzugsmoment
235/50R19 99 11A; 26P 140 Nm; A7 Sportback;
245/45R19 98 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
255/40R19 100 11A; 26P 12A; 51A; 71K; 721;
255/45R19 100 11A; 26P 725; 73C; 74A; 740
Gutachten 17-00046-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50865
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D819
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 06.08.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 6 von 67
Verkaufsbezeichnung: AUDI A8 L, A8, S8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F8 e1*2007/46*1751*.. 210 - 250 235/50R19 99 11A; 26P erhöhtes
Anzugsmoment
245/50R19 101 11A; 248; 26B; 27I 180 Nm;
255/45R19 100 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
265/45R19 102 11A; 26B 12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 740
Verkaufsbezeichnung: AUDI A8L, A8, S8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4H e1*2007/46*0284*.. 155 - 309 235/50R19 103 11A; 21B; 22I; 52J erhöhtes
Anzugsmoment
245/45R19 98 11A; 21P; 52J 180 Nm; kurzer
255/45R19 104 11A; 21B; 22I Radstand; langer
275/45R19 104 11A; 21B; 22B; 245; Radstand;
248; 260; 270; 54A Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 740; 76T; 765;
AFY
Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8R e13*2007/46*1083*.. 100 - 260 235/55R19 101 11A; 24N; 24O erhöhtes
Anzugsmoment
8R1 e13*2007/46*1083*.. 245/50R19 101 11A; 24C; 24D 200 Nm;
255/50R19 103 11A; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
740; 838
Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5 HYBRID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8R2 e13*2007/46*1179*.. 100 - 260 235/55R19 101 11A; 24N; 24O erhöhtes
Anzugsmoment
245/50R19 101 11A; 24C; 24D 200 Nm;
255/50R19 103 11A; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
740; 838
Gutachten 17-00046-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50865
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D819
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 06.08.2020
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Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5, SQ5, Q5 50 TFSI e, Q5 55 TFSI e
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FY e1*2007/46*1550*.. 100 - 260 235/55R19 101 11A; 241; 244; 246; 26J erhöhtes
Anzugsmoment
180 Nm; Q5; SQ5;
245/50R19 101 11A; 241; 244; 246; Allradantrieb;
26J; 26P; 27I Frontantrieb;
255/50R19 103 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H;
26J; 26P; 27I 12A; 51A; 71K; 721;
265/50R19 106 11A; 24C; 244; 247; 725; 73C; 74A; 740
26B; 26J; 27B
275/45R19 104 11A; 24C; 244; 247;
26J; 26P; 27I
Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5,SQ5,SQ5 TDI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8R e1*2001/116*0473*.. 100 - 260 235/55R19 101 11A; 24N; 24O erhöhtes
Anzugsmoment
245/50R19 101 11A; 24C; 24D 200 Nm;
255/50R19 103 11A; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
740; 838
Verkaufsbezeichnung: AUDI Q7, Q7 e-tron, SQ7, Q7 TFSI, Q8, SQ8,
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4L e1*2001/116*0350*.. 170 - 250 255/55R19 107 12N erhöhtes
Anzugsmoment
265/55R19 109 12N 170 Nm; Q8;
275/50R19 108 12N 10B; 11B; 11G; 11H;
275/55R19 111 12A 51A; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 740; 75I;
765
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI AG, QUATTRO GmbH
Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : DW4169
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : B8
180 Nm für Typ : FY erhöhtes Anzugsmoment
Gutachten 17-00046-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50865
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D819
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 06.08.2020
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Verkaufsbezeichnung: AUDI RS5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B8 e1*2001/116*0447*.. 331 235/40R19 51G; 52J RS5 Coupé bis MJ2017;
245/35R19 93 52J Coupe; Allradantrieb;
255/35R19 96 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
76Z
Verkaufsbezeichnung: AUDI RS5 Coupe, RS5 Cabriolet, RS4 Avant, RS5 Sportback
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B8 e1*2001/116*0447*.. 331 235/40R19 51G; 52J RS5 Cabriolet; RS5
245/35R19 93 52J Coupe; RS5 Sportback;
255/35R19 96 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 76Z; PDI
Verkaufsbezeichnung: Q5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FY e1*2007/46*1685*.. 100 - 260 235/55R19 101 11A; 241; 244; 246; 26J erhöhtes
Anzugsmoment
180 Nm; Q5;
245/50R19 101 11A; 241; 244; 246; Allradantrieb;
26J; 26P; 27I Frontantrieb;
255/50R19 103 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H;
26J; 26P; 27I 12A; 51A; 71K; 721;
265/50R19 106 11A; 24C; 244; 247; 725; 73C; 74A; 740
26B; 26J; 27B
275/45R19 104 11A; 24C; 244; 247;
26J; 26P; 27I
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : Bayerische Motorenwerke AG, BMW AG
Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Serie, s. Auflage 74D
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm
Gutachten 17-00046-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50865
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D819
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 06.08.2020
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Verkaufsbezeichnung: BMW X REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F2X e1*2007/46*1824*.. 85 - 170 225/40R19 93 11A; 24J; 244; 26B; BMW X2 (F39);
26J; 27B; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R19 92 11A; 24J; 244; 26B; 12A; 51A; 71K; 721;
26J; 27B; 27H 73C; 74D
235/40R19 92 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27B; 27F
235/45R19 95 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27B; 27F
245/40R19 94 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27B; 27F
255/35R19 92 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27B; 27F
255/40R19 96 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27B; 27F
G4X e1*2007/46*1881*.. 120 - 185 235/50R19 99 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
120 - 195 245/50R19 101 11A; 26N; 26P 12A; 51A; 71K; 721;
255/45R19 100 11A; 26P 725; 73C; 74D
255/50R19 103 11A; 245; 248; 26B;
26N; 27I
265/45R19 102 11A; 26N; 26P
275/45R19 104 11A; 245; 248; 26B;
26N; 27I
Verkaufsbezeichnung: BMW X-REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G3X e1*2007/46*1797*.. 240 - 265 235/50R19 99 11A; 245; 248; 26P; 27I Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
245/50R19 101 11A; 245; 248; 26P; 27I 12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74D
255/45R19 100 11A; 245; 248; 26P; 27I
265/45R19 102 11A; 245; 248; 26P; 27I
G3X e1*2007/46*1797*.. 100 - 195 235/50R19 99 11A; 245; 248; 26P; 27I Allradantrieb;
Heckantrieb;
245/50R19 101 11A; 245; 248; 26P; 27I 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
255/45R19 100 11A; 245; 248; 26P; 27I 725; 73C; 74D
265/45R19 102 11A; 245; 248; 26P; 27I
Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G3L e1*2007/46*1947*.. 100 - 140 255/35R19 96 BA0; 11A; 244; 57F 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74D; 76B
G3L e1*2007/46*1947*.. 100 - 140 225/40R19 93 57E Allradantrieb;
235/40R19 96 57E Heckantrieb;
245/35R19 93 57E 10B; 11B; 11G; 11H;
255/35R19 96 11A; 246; 57E 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74D; 76A
G3L e1*2007/46*1947*.. 100 - 140 225/40R19 96H 11A; 248 Allradantrieb;
235/40R19 96 11A; 248 Heckantrieb;
245/35R19 95 11A; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
255/35R19 96 11A; 244; 246 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74D
Gutachten 17-00046-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50865
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D819
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 06.08.2020
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Seite: 10 von 67
Verkaufsbezeichnung: BMW 5ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G5K e1*2007/46*1750*.. 100 - 265 225/45R19 96Y XFB; 5IE Kombilimousine;
235/40R19 96Y 11A; 26P; 5IE; 67H Allradantrieb;
100 - 294 235/45R19 99W 11A; 26P; 58I Heckantrieb;
245/40R19 98W GAA; XFB; 11A; 245; 10B; 11B; 11G; 11H;
248; 26P 12A; 51A; 71K; 721;
255/35R19 99Y 11A; 245; 248; 26B; 725; 73C; 74D
26N; 27H
255/40R19 96Y 11A; 245; 248; 26B;
26N; 27H; 5IE; 58A
G5L e1*2007/46*1688*.. 100 - 340 225/45R19 96Y XFB; 5IE Limousine;
235/40R19 98W 11A; 26P; 67H Allradantrieb;
235/45R19 99W 11A; 26P; 58I Heckantrieb;
245/40R19 98W GAA; XFB; 11A; 245; 10B; 11B; 11G; 11H;
248; 26P 12A; 51A; 71K; 721;
255/35R19 99Y 11A; 245; 248; 26B; 73C; 74D
26N; 27H
255/40R19 96Y 11A; 245; 248; 26B;
26N; 27H; 5IE; 58A
Verkaufsbezeichnung: BMW 7ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
7L e1*2007/46*0276*.. 155 - 330 235/45R19 99 12O ab
e1*2007/46*0276*10;
245/45R19 12O; 51G Allradantrieb;
245/45R19 98Y 11A; 248 Heckantrieb;
255/40R19 100 11A; 248 Luftfederung;
255/45R19 100 11A; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
430 - 448 245/45R19 M+S 11A; 248; 52J 51A; 71K; 721; 725;
245/45R19 M+S 12O; 51G; 52J 73C; 74D
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DB
Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : DW4169
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 170 Nm
Gutachten 17-00046-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50865
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D819
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 06.08.2020
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Seite: 11 von 67
Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R1EC e1*2007/46*1666*.. 120 - 270 245/40R19 94W GAA; XFX; 11A; 24J; erhöhtes
24M; 26B; 26J; 27H; Anzugsmoment
27P 170 Nm; Coupé; Cabrio;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 740
R1ES e1*2007/46*1560*.. 143 - 190 245/45R19 98Y 11A; 24J; 248; 26B; All Terrain; Kombi;
26N; 27I; 6BL Allradantrieb;
255/40R19 100 11A; 24M; 241; 246; 10B; 11B; 11G; 11H;
26B; 26J; 27B; 27H; 12A; 51A; 71K; 721;
58A
255/40R19 96 11A; 24M; 241; 246; 73C; 74A
26B; 26J; 27B; 27H;
57E; 58A
255/45R19 100 11A; 24M; 241; 246;
26B; 26J; 27B; 27H;
6BM
R1ES e1*2007/46*1560*.. 110 - 270 245/40R19 98Y GAA; XFX; 11A; 24J; erhöhtes
24M; 26B; 26J; 27H; Anzugsmoment
27P; 5JA 170 Nm; Baureihe
W213;
nicht All Terrain;
nicht E300de;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 740
210 e1*93/81*0022*.. 55 - 165 235/35R19 91W 11A; 21B nicht für gepanzerte
55 - 205 235/35R19 11A; 21B; 53S Fz; Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A
210 e1*93/81*0022*.. 150 - 165 235/35R19 11A; 21B; 53S nicht für gepanzerte
235/35R19 91W 11A; 21B Fz; Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A
211 e1*2001/116*0183*.., 75 - 135 235/35R19 91W 11A; 21B; 57E; 68X Heckantrieb;
e1*98/14*0183*.. 75 - 170 245/35R19 93W 11A; 21B; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M 12A; 51A; 71K; 721;
75 - 225 235/35R19 91Y 11A; 21B; 57E; 68X 725; 729; 73C; 74A
75 - 285 245/35R19 93Y 11A; 21B; 22B; 24J;
24M
211 e1*2001/116*0183*.. 130 - 165 235/35R19 91Y 11A; 21P; 24J; 24M; Nur 4-MATIC;
5GG; 51J Allradantrieb;
130 - 285 245/35R19 93Y 11A; 21B; 22I; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M 12K; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A
Gutachten 17-00046-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50865
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D819
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 06.08.2020
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Seite: 12 von 67
Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
211K e1*2001/116*0213*.. 100 - 165 235/35R19 91W 11A; 21B; 57E; 68X Heckantrieb;
100 - 285 245/35R19 93 11A; 21B; 24J; 57E; 10B; 11B; 11G; 11H;
68R 12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A
212 e1*2001/116*0501*.. 110 - 270 245/40R19 98 GAA; XFX; 11A; 24J; erhöhtes
24M; 26B; 26J; 27H; Anzugsmoment
27P 170 Nm; Baureihe
W213;
nicht E300de;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 740
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-AMG,
MERCEDES-BENZ
Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 202; 203 CL; 171; 210; 203 K; 209; 203; 208; 170
Zubehör : DW448
Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : R1EC
Zubehör : DW4169
Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 204; 221; R1ECLS; 204 X; 245G; 212; 204 K; 231; 211K;
222; 230; 204; 211; 172; 245G AMG; 219; 218
Zubehör : DW4169
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : 170; 171; 202; 203; 203 CL; 203 K; 208; 209; 210
130 Nm für Typ : 172; 211; 211K; 218; 219; 230; 231
150 Nm für Typ : R1ECLS
155 Nm für Typ : 204 erhöhtes Anzugsmoment; 204 K erhöhtes
Anzugsmoment
160 Nm für Typ : 245G AMG erhöhtes Anzugsmoment; 245G erhöhtes
Anzugsmoment
170 Nm für Typ : R1EC erhöhtes Anzugsmoment; 204 X erhöhtes
Anzugsmoment; 212 erhöhtes Anzugsmoment; 221 erhöhtes
Anzugsmoment; 222 erhöhtes Anzugsmoment
Gutachten 17-00046-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50865
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D819
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 06.08.2020
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Verkaufsbezeichnung: A 45 AMG 4MATIC, CLA 45 AMG 4MATIC, GLA 45 AMG 4MATIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 155 225/45R19 96 11A; 24J; 244; 26B; erhöhtes
26N; 27B; 27H Anzugsmoment
160 Nm; nicht
80 - 280 235/45R19 95 11A; 24J; 244; 247; Sportfahrwerk; GLA;
26B; 26N; 27B; 27F nicht Fahrdynamik
245/40R19 98 11A; 24C; 244; 247; Paket; nicht Offroad-
26B; 26J; 27B; 27F Fahrwerk;
245/45R19 98 11A; 24C; 244; 247; Allradantrieb;
26B; 26J; 27B; 27F Frontantrieb;
255/40R19 96 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H;
26B; 26J; 27B; 27F 12A; 51A; 71K; 721;
255/45R19 100 11A; 24C; 244; 247; 725; 73C; 74A; 740
26B; 26J; 27B; 27F
245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 155 225/45R19 96 11A; 246; 248; 26B; erhöhtes
26N; 27B; 27H Anzugsmoment
160 Nm; Sportfahrwerk;
80 - 280 235/45R19 95 11A; 24J; 248; 26B; GLA; nicht Offroad-
26N; 27B; 27F Fahrwerk; Fahrdynamik-
245/40R19 98 11A; 24J; 244; 247; Paket; Allradantrieb;
26B; 26J; 27B; 27F Frontantrieb;
245/45R19 98 11A; 24J; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H;
26B; 26J; 27B; 27F 12A; 51A; 71K; 721;
255/40R19 96 11A; 242; 244; 245; 725; 73C; 74A; 740
247; 26B; 26J; 27B;
27F
255/45R19 100 11A; 242; 244; 245;
247; 26B; 26J; 27B;
27F
265 - 280 225/45R19 M+S 11A; 246; 248; 26B;
26N; 27B; 27H; 52J
245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 155 225/45R19 96 11A; 24J; 248; 27I erhöhtes
Anzugsmoment
80 - 280 235/45R19 95 11A; 24J; 244; 27I 160 Nm; nicht
245/40R19 98 11A; 24C; 244; 247; Sportfahrwerk; GLA;
26P; 27B; 27H nicht Fahrdynamik
245/45R19 98 11A; 24C; 244; 247; Paket; Offroad-
26P; 27B; 27H Fahrwerk;
255/40R19 96 11A; 24C; 244; 247; Allradantrieb;
26P; 27B; 27H Frontantrieb;
255/45R19 100 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H;
26P; 27B; 27H 12A; 51A; 71K; 721;
265 - 280 225/45R19 M+S 11A; 24J; 248; 27I; 52J 725; 73C; 74A; 740
Gutachten 17-00046-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50865
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D819
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 06.08.2020
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Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 225/45R19 96 11A; 24J; 244; 26B; erhöhtes
26N; 27B; 27H Anzugsmoment
160 Nm; nicht
80 - 280 235/45R19 95 11A; 24J; 244; 247; Sportfahrwerk; GLA;
26B; 26N; 27B; 27F nicht Fahrdynamik
245/40R19 98 11A; 24C; 244; 247; Paket; nicht Offroad-
26B; 26J; 27B; 27F Fahrwerk;
245/45R19 98 11A; 24C; 244; 247; Komfortfahrwerk;
26B; 26J; 27B; 27F Allradantrieb;
255/40R19 96 11A; 24C; 244; 247; Frontantrieb;
26B; 26J; 27B; 27F 10B; 11B; 11G; 11H;
255/45R19 100 11A; 24C; 244; 247; 12A; 51A; 71K; 721;
26B; 26J; 27B; 27F 725; 73C; 74A; 740
245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 225/45R19 96 11A; 246; 248; 26B; erhöhtes
26N; 27B; 27H Anzugsmoment
160 Nm; Sportfahrwerk;
80 - 280 235/45R19 95 11A; 24J; 248; 26B; GLA; nicht Offroad-
26N; 27B; 27F Fahrwerk; Fahrdynamik-
245/40R19 98 11A; 24J; 244; 247; Paket; Allradantrieb;
26B; 26J; 27B; 27F Frontantrieb;
245/45R19 98 11A; 24J; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H;
26B; 26J; 27B; 27F 12A; 51A; 71K; 721;
255/40R19 96 11A; 242; 244; 245; 725; 73C; 74A; 740
247; 26B; 26J; 27B;
27F
255/45R19 100 11A; 242; 244; 245;
247; 26B; 26J; 27B;
27F
265 - 280 225/45R19 M+S 11A; 246; 248; 26B;
26N; 27B; 27H; 52J
245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 225/45R19 96 11A; 24J; 248; 27I erhöhtes
Anzugsmoment
80 - 280 235/45R19 95 11A; 24J; 244; 27I 160 Nm; nicht
245/40R19 98 11A; 24C; 244; 247; Sportfahrwerk; GLA;
26P; 27B; 27H nicht Fahrdynamik
245/45R19 98 11A; 24C; 244; 247; Paket; Offroad-
26P; 27B; 27H Fahrwerk;
255/40R19 96 11A; 24C; 244; 247; Allradantrieb;
26P; 27B; 27H Frontantrieb;
255/45R19 100 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H;
26P; 27B; 27H 12A; 51A; 71K; 721;
265 - 280 225/45R19 M+S 11A; 24J; 248; 27I; 52J 725; 73C; 74A; 740
Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
202 e1*93/81*0034*.. 55 - 145 225/35R19 11A; 21B; 21J; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H;
24J; 53S 12A; 51A; 71K; 721;
225/35R19 88W 11A; 21B; 21J; 22B; 725; 73C; 74A
24J
235/35R19 87 11A; 21B; 21J; 21L;
22B; 24C
Gutachten 17-00046-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50865
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D819
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 06.08.2020
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Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
203 e1*98/14*0139*.. 125 - 160 235/35R19 11A; 21B; 21J; 21L; Nur 4-MATIC;
21M; 22B; 22L; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M; 53S; 54A 12A; 51A; 71K; 721;
125 - 200 235/35R19 91 11A; 21B; 21J; 21L; 725; 73C; 74A; MBY
21M; 22B; 22L; 24J;
24M; 54A
203 e1*98/14*0139*.. 170 - 260 235/35R19 11A; 21B; 21J; 21L; Nur C 32 AMG; Nur C
21M; 22B; 22L; 24J; 30 CDI AMG;
24M; 53S; 54A; 68X Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; MBY
203 e1*98/14*0139*.. 75 - 160 235/35R19 11A; 21B; 21J; 21L; Heckantrieb;
21M; 22B; 22L; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M; 53S; 54A; 68X 12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; MBY
203 CL e1*98/14*0159*.. 75 - 145 235/35R19 87W 11A; 21B; 21J; 21L; Nicht C 30 CDI AMG;
21M; 22B; 22L; 24J; Nur bis
24M; 54A; 68X e1*98/14*0159*18;
75 - 160 235/35R19 87Y 11A; 21B; 21J; 21L; Heckantrieb;
21M; 22B; 22L; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M; 54A; 68X 12A; 51A; 71K; 721;
235/35R19 91 11A; 21B; 21J; 21L; 725; 73C; 74A; MBY
21M; 22B; 22L; 24J;
24M; 54A; 68X
203 CL e1*98/14*0159*.. 170 235/35R19 91Y 11A; 21B; 21J; 21L; Nur C 30 CDI AMG; Nur
21M; 22B; 22L; 24J; bis e1*98/14*0159*18;
24M; 54A; 68X Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; MBY
203 K e1*98/14*0158*.. 75 - 160 235/35R19 11A; 21B; 21J; 21L; Heckantrieb;
21M; 22B; 22L; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M; 53S; 54A; 68X 12A; 51A; 71K; 721;
75 - 200 235/35R19 91 11A; 21B; 21J; 21L; 725; 73C; 74A; MBY
21M; 22B; 22L; 24J;
24M; 54A; 68X
203 K e1*98/14*0158*.. 125 - 160 235/35R19 11A; 21B; 21L; 21M; Nur 4-MATIC;
21N; 22B; 22L; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M; 53S; 54A; 68X 12A; 51A; 71K; 721;
125 - 200 235/35R19 91 11A; 21B; 21L; 21M; 725; 73C; 74A; MBY
21N; 22B; 22L; 24J;
24M; 53S; 54A; 68X
203 K e1*98/14*0158*.. 170 - 260 235/35R19 11A; 21B; 21J; 21L; Nur C 32 AMG; Nur C
21M; 22B; 22L; 24J; 30 CDI AMG;
24M; 53S; 54A; 68X Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; MBY
Gutachten 17-00046-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50865
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D819
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 06.08.2020
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Seite: 16 von 67
Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
204 e1*2001/116*0431*.. 85 - 245 225/40R19 93Y 11A; 24C; 244; 247; erhöhtes
204 K e1*2001/116*0457*.. 26B; 26J; 27H; 27I Anzugsmoment
155 Nm; Nur Baureihe
245/35R19 93Y 11A; 24C; 244; 247; 205; neue C-Klasse;
26B; 26J; 27B; 27F Kombilimousine;
255/35R19 96 11A; 24C; 24D; 26B; Limousine;
26J; 27B; 27F Allradantrieb;
Heckantrieb; nicht
Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 740
204 e1*2001/116*0431*.. 135 - 190 225/40R19 93Y 11A; 24C; 244; 247; erhöhtes
204 K e1*2001/116*0457*.. 26B; 26J; 27H; 27I; Anzugsmoment
5HA 155 Nm; Nur Baureihe
245/35R19 95 11A; 24C; 244; 247; 205; neue C-Klasse;
26B; 26J; 27B; 27F; Kombilimousine;
5HR
255/35R19 99Y 11A; 24C; 24D; 26B; Limousine;
26J; 27B; 27F Heckantrieb; nur
Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 740
204 e1*2001/116*0431*.. 270 - 287 225/40R19 93Y 11A; 24C; 26B; 26J; erhöhtes
57E; 672 Anzugsmoment
155 Nm; Nur Baureihe
235/40R19 96 11A; 24C; 26B; 26J; 205; neue C-Klasse;
57E; 67H nur Fzg.-Breite
245/35R19 93Y YAQ; 11A; 24C; 26B; 1839mm; Allradantrieb;
26J; 57E; 68R nicht Hybrid;
255/35R19 96 XF0; 11A; 24C; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H;
26J; 57E; 675 12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 740;
76A
Verkaufsbezeichnung: CLC-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
203 CL e1*98/14*0159*.. 75 - 200 235/35R19 87Y 11A; 21B; 21T; 22I; Ab e1*98/14*0159*19;
22M; 24J; 54A Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; MBY
Verkaufsbezeichnung: CLK-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
209 e1*98/14*0184*.. 100 - 200 225/35R19 88Y 11A; 21L; 24J; 5FE Cabrio; Coupe;
235/35R19 87Y 11A; 21B; 21L; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
5ET 12A; 51A; 71K; 721;
235/35R19 91 11A; 21B; 21L; 24J 725; 729; 73C; 74A
Gutachten 17-00046-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50865
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D819
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 06.08.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 17 von 67
Verkaufsbezeichnung: CLS-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R1ECLS e1*2007/46*1818*.. 210 - 250 255/40R19 100 11A; 26N; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
M+S
210 - 270 245/40R19 98 11A; 26P 12A; 51A; 71K; 721;
M+S
255/35R19 96 11A; 26N; 26P 73C; 74A
M+S
218 e1*2007/46*0485*.. 120 - 225 245/35R19 93Y 11A; 26P; 5HA; 51J nicht AMG Sportpaket;
120 - 300 255/35R19 96W 11A; 245; 26B; 26N; Kombilimousine;
27I Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
FGC
218 e1*2007/46*0485*.. 120 - 225 245/35R19 93 11A; 21P; 51J nicht AMG Sportpaket;
120 - 300 255/30R19 91Y 11A; 21B; 22I; 260; Coupe; 4-türig;
5GG Allradantrieb;
255/35R19 92Y 11A; 21B; 22I; 260 Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
DEG
219 e1*2001/116*0295*.. 378 245/35R19 51G; 52J 10B; 11G; 11H; 12K;
51A; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 76Z
Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R1EC e1*2007/46*1666*.. 120 - 270 245/40R19 94W GAA; XFX; 11A; 24J; erhöhtes
24M; 26B; 26J; 27H; Anzugsmoment
27P 170 Nm; Coupé; Cabrio;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 740
R1ES e1*2007/46*1560*.. 143 - 190 245/45R19 98Y 11A; 24J; 248; 26B; All Terrain; Kombi;
26N; 27I; 6BL Allradantrieb;
255/40R19 100 11A; 24M; 241; 246; 10B; 11B; 11G; 11H;
26B; 26J; 27B; 27H; 12A; 51A; 71K; 721;
58A
255/40R19 96 11A; 24M; 241; 246; 73C; 74A
26B; 26J; 27B; 27H;
57E; 58A
255/45R19 100 11A; 24M; 241; 246;
26B; 26J; 27B; 27H;
6BM
Gutachten 17-00046-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50865
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D819
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 06.08.2020
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Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R1ES e1*2007/46*1560*.. 110 - 270 245/40R19 98Y GAA; XFX; 11A; 24J; erhöhtes
24M; 26B; 26J; 27H; Anzugsmoment
27P; 5JA 170 Nm; Baureihe
W213;
nicht All Terrain;
nicht E300de;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 740
210 e1*93/81*0022*.. 55 - 165 235/35R19 91W 11A; 21B nicht für gepanzerte
55 - 205 235/35R19 11A; 21B; 53S Fz; Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A
210 e1*93/81*0022*.. 150 - 165 235/35R19 11A; 21B; 53S nicht für gepanzerte
235/35R19 91W 11A; 21B Fz; Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A
211 e1*2001/116*0183*.., 75 - 135 235/35R19 91W 11A; 21B; 57E; 68X Heckantrieb;
e1*98/14*0183*.. 75 - 170 245/35R19 93W 11A; 21B; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M 12A; 51A; 71K; 721;
75 - 225 235/35R19 91Y 11A; 21B; 57E; 68X 725; 729; 73C; 74A
75 - 285 245/35R19 93Y 11A; 21B; 22B; 24J;
24M
211 e1*2001/116*0183*.. 130 - 165 235/35R19 91Y 11A; 21P; 24J; 24M; Nur 4-MATIC;
5GG; 51J Allradantrieb;
130 - 285 245/35R19 93Y 11A; 21B; 22I; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M 12K; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A
211K e1*2001/116*0213*.. 100 - 165 235/35R19 91W 11A; 21B; 57E; 68X Heckantrieb;
100 - 285 245/35R19 93 11A; 21B; 24J; 57E; 10B; 11B; 11G; 11H;
68R 12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A
212 e1*2001/116*0501*.. 110 - 270 245/40R19 98 GAA; XFX; 11A; 24J; erhöhtes
24M; 26B; 26J; 27H; Anzugsmoment
27P 170 Nm; Baureihe
W213;
nicht E300de;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 740
Gutachten 17-00046-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50865
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D819
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 06.08.2020
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Verkaufsbezeichnung: GLC-KLASSE, GLK-KLASSE, EQC-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
204 X e1*2001/116*0480*.. 100 - 243 235/50R19 99 11A; 245 erhöhtes
Anzugsmoment
235/55R19 101 YBJ; 11A; 245 170 Nm; GLC Coupé;
245/50R19 101 YBL; 11A; 24J Allradantrieb;
245/55R19 103 YBK; 11A; 24J; 26P Heckantrieb;
255/45R19 100 11A; 245 10B; 11B; 11G; 11H;
255/50R19 103 YBJ; YBM; 11A; 241; 12A; 51A; 71K; 721;
246; 26P 725; 73C; 74A; 740
275/45R19 104 YBL; 11A; 24J; 26P
Verkaufsbezeichnung: MERCEDES-BENZ CLK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
208 e1*96/27*0054*.. 100 - 205 225/35R19 11A; 21B; 21J; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M; 53S 12A; 51A; 71K; 721;
225/35R19 88Y 11A; 21B; 21J; 24J; 725; 73C; 74A; DC2
24M
235/35R19 87Y 11A; 21B; 21J; 21L;
22I; 24C; 24M
Verkaufsbezeichnung: S-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
221 e1*2001/116*0335*.. 430 255/40R19 100 11A; 24J; 26P; 54A; erhöhtes
57E; 68G Anzugsmoment
170 Nm; ab Mj.2014
255/45R19 M+S 11A; 24J; 26P; 52J (Baureihe 217); Coupe;
255/45R19 100 11A; 24J; 26P; 57E; Allradantrieb;
575 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 740
221 e1*2001/116*0335*.. 150 - 335 245/45R19 11A; 24J; 26P; 51G; erhöhtes
222 e1*2007/46*0960*.. 575 Anzugsmoment
170 Nm; ab Mj.2013
255/40R19 11A; 241; 246; 26N; (Baureihe 222); nicht
26P; 51G; 575 AMG Sport-Paket;
Limousine;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AA; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
740
221 e1*2001/116*0335*.. 270 - 335 245/45R19 98 57E; 575 erhöhtes
Anzugsmoment
255/40R19 100 11A; 245; 26P; 57E; 170 Nm; ab Mj.2014
68G (Baureihe 217);
255/45R19 100 YA7; 11A; 245; 26P; Cabrio; Coupe;
57E Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 740;
76A
Gutachten 17-00046-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50865
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D819
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 06.08.2020
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Verkaufsbezeichnung: SLK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
170 e1*95/54*0039*.. 100 - 160 225/35R19 84W 11A; 21B; 21J; 21L; 10B; 11B; 11G; 11H;
22B; 24C; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
235/35R19 87 11A; 21B; 21J; 21L; 725; 73C; 74A
22B; 24C; 24M
171 e1*2001/116*0262*.. 120 - 225 225/35R19 88 11A; 21B; 22H; 22M; 10B; 11B; 11G; 11H;
24J; 24N; 54A 12A; 51A; 71K; 721;
235/35R19 91 11A; 21B; 22H; 22L; 725; 73C; 74A; MBY
24C; 24N; 54A
255/30R19 91 11A; 22F; 22L; 24M;
57F; 671; 673
Verkaufsbezeichnung: SLK / SLC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
172 e1*2007/46*0548*.. 115 - 225 225/35R19 88 11A; 22M; 24J; 26B; Cabrio; Heckantrieb;
260; 270 10B; 11B; 11G; 11H;
235/35R19 91 11A; 22M; 24J; 26B; 12A; 51A; 71K; 721;
261; 270 725; 729; 73C; 74A;
255/30R19 91 11A; 22L; 248; 271; MBY
57F; 673
Verkaufsbezeichnung: SL-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
230 e1*98/14*0169*.. 225 245/35R19 93 11A; 26P ab e1*98/14*0169*19;
231 e1*2007/46*0803*.. 225 - 320 255/30R19 91 11A; 26P Cabrio; Heckantrieb;
255/35R19 92 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : Nissan International S. A.
Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : DW4169
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm
Verkaufsbezeichnung: Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
H15 e11*2007/46*2977*.. 80 - 155 225/45R19 92 11A; 24J; 248; 26B; Q30; Allradantrieb;
26J; 27F Frontantrieb;
235/45R19 95 11A; 24J; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H;
26B; 26J; 27F 12A; 51A; 71K; 721;
245/40R19 94 11A; 24C; 244; 247; 725; 73C; 74A
26B; 26J; 27F
255/40R19 96 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27F
Gutachten 17-00046-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50865
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D819
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 06.08.2020
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Verkaufsbezeichnung: Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
H15 e11*2007/46*2977*.. 125 225/45R19 92 11A; 248; 26B; 26N; QX30; Allradantrieb;
27F 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R19 95 11A; 246; 248; 26B; 12A; 51A; 71K; 721;
26N; 27F 725; 73C; 74A
245/40R19 94 11A; 24J; 244; 26B;
26J; 27F
245/45R19 98 11A; 24J; 244; 26B;
26J; 27F
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SSANGYONG
Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : DW448
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm
Verkaufsbezeichnung: Korando
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CK e9*2007/46*0055*.. 110 - 131 225/45R19 92 11A; 24J; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H;
26J; 27B 12A; 51A; 71K; 721;
235/40R19 92 11A; 24J; 248; 26B; 725; 73C; 74A
26J; 27B; 27H
235/45R19 95 11A; 24J; 248; 26B;
26J; 27B; 27H
245/40R19 94 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27B; 27H
245/45R19 98 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27B; 27H
255/40R19 96 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27B; 27F
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : DW4169
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 180 Nm
Gutachten 17-00046-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50865
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D819
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 06.08.2020
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Verkaufsbezeichnung: TOUAREG
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CR e1*2007/46*1827*.. 170 - 210 245/55R19 103 12O 10B; 11B; 11G; 11H;
255/55R19 107 12I 51A; 71K; 721; 73C;
265/50R19 106 12A 74A; 77E
265/55R19 109 12A
275/50R19 108 11A; 12A; 245
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
Gutachten 17-00046-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50865
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D819
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 06.08.2020
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12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
Nennbreite des Reifens) herzustellen.
21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten 17-00046-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50865
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D819
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 06.08.2020
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244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
Gutachten 17-00046-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50865
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D819
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 06.08.2020
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24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
24O) Die Radabdeckung an Achse 1 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
261) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
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272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug"
am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
53S) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
Gutachten 17-00046-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50865
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573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
58A) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/40R19
Hinterachse: 285/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
58I) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/45R19
Hinterachse: 265/40R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1090kg.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1120kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1230kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1260kg.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1300kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
10% nach ETRTO zulässig.
Gutachten 17-00046-CC-GBM-03
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5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
10% nach ETRTO zulässig.
5IE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1420kg.
5JA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1500kg.
671) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/35R19
Hinterachse: 255/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
672) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R19
Hinterachse: 255/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
673) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/35R19
Hinterachse: 255/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
675) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/35R19
Hinterachse: 285/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
Gutachten 17-00046-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50865
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D819
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 06.08.2020
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empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67H) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/40R19
Hinterachse: 265/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67K) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/45R19
Hinterachse: 265/40R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68G) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/40R19
Hinterachse: 285/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68R) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/35R19
Hinterachse: 275/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/35R19
Hinterachse: 265/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
Gutachten 17-00046-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50865
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D819
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 06.08.2020
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(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6BL) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/45R19
Hinterachse: 275/40R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im
Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des
Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der
Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6BM) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/35R19
Hinterachse: 275/40R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im
Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des
Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der
Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
Gutachten 17-00046-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50865
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D819
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 06.08.2020
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Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
zu überprüfen.
5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 20-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig und nur in Verbindung mit den
unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Rädern für die Hinterachse.
76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den
unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Vorderachse.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
838) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 320mm
(Dicke 30mm) in Verbindung mit Bremssätteln des Herstellers "Brembo" an der Vorderachse nicht
zulässig.
AFY) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm
(Dicke 34mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
BA0) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/40R19
Hinterachse: 255/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Die
erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
DC2) Die Verwendung der Sonderräder an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens
16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind, ist in Verbindung mit Bremssätteln an der Vorderachse des Herstellers
ATE Kennzeichnung 42/38/28/316 nicht zulässig.
DEG) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360 mm an
der Vorderachse nicht zulässig.
FGC) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit BREMBO-Festsattel (innenbelüftet) an der
Vorderachse nicht zulässig.
Gutachten 17-00046-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50865
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Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 06.08.2020
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GAA) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 245/40R19
Hinterachse: 275/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
MBY) Die Verwendung der Sonderräder ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe an der
Vorderachse (Durchmesser 328 mm bzw. 330 mm, Dicke 32 mm bzw. 28 mm) in Verbindung mit
Bremssätteln des Herstellers BREMBO.
PDI) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 380 mm an
der Vorderachse nicht zulässig.
XF0) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/35R19
Hinterachse: 295/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
XFB) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/45R19
Hinterachse: 245/40R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
XFX) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/40R19
Hinterachse: 285/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YA7) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/45R19
Hinterachse: 285/40R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
Gutachten 17-00046-CC-GBM-03
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nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YAQ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/35R20
Hinterachse: 285/30R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YBA) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/35R19
Hinterachse: 265/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YBB) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R19
Hinterachse: 255/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YBC) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R19
Hinterachse: 245/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YBJ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/55R19
Hinterachse: 255/50R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
Gutachten 17-00046-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50865
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D819
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 06.08.2020
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nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YBK) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/55R19
Hinterachse: 265/50R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YBL) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/50R19
Hinterachse: 275/45R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YBM) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/50R19
Hinterachse: 285/45R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Gutachten 17-00046-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50865
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D819
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 06.08.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: 4G
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0436*..
Handelsbez.: AUDI A6, S6, A7, S7
Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Nur A6, Stufenheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 400 y = 200 VA
26P x = 350 y = 150 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 400 y = 200 22 VA
26N x = 400 y = 200 8 VA
27F x = 270 y = 400 30 HA
27H x = 270 y = 400 8 HA
Gutachten 17-00046-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50865
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D819
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 06.08.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: B8
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0430*..
Handelsbez.: AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 250 y = 200 VA
26B x = 300 y = 250 VA
27I x = 250 y = 300 HA
27B x = 300 y = 350 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 300 y = 250 8 VA
26J x = 300 y = 250 25 VA
27H x = 300 y = 350 8 HA
27F x = 300 y = 350 25 HA
Gutachten 17-00046-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50865
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D819
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 06.08.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: F2
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1801*..
Handelsbez.: AUDI A7/S7 Sportb., A6/S6 Lim./Avant,A6 allroad quattro
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 200 y = 200 VA
26B x = 250 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 250 y = 250 8 VA
26J x = 250 y = 250 30 VA
27H x = 250 y = 300 8 HA
27F x = 250 y = 300 20 HA
Gutachten 17-00046-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50865
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D819
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 06.08.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: F8
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1751*..
Handelsbez.: AUDI A8 L, A8, S8
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 250 y = 250 VA
27I x = 200 y = 200 HA
27B x = 250 y = 250 HA
26P x = 200 y = 200 VA
Gutachten 17-00046-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50865
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D819
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 06.08.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: B8
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0430*..
Handelsbez.: AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 300 VA
26P x = 250 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 300 20 VA
26N x = 300 y = 300 8 VA
27F x = 300 y = 350 30 HA
27H x = 250 y = 300 8 HA
Gutachten 17-00046-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50865
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D819
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 06.08.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: F2
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1801*..
Handelsbez.: AUDI A7/S7 Sportb., A6/S6 Lim./Avant,A6 allroad quattro
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 200 y = 300 VA
26B x = 250 y = 350 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 250 y = 350 8 VA
26J x = 250 y = 350 30 VA
27H x = 200 y = 350 8 HA
27F x = 200 y = 350 30 HA
Gutachten 17-00046-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50865
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D819
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 06.08.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: 4G
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0436*..
Handelsbez.: AUDI A6, S6, A7, S7
Variante(n): Nur A6 allroad quattro
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 450 y = 270 VA
26P x = 400 y = 220 VA
27B x = 325 y = 390 HA
27I x = 275 y = 340 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 450 y = 270 7 VA
27H x = 325 y = 390 8 HA
27F x = 325 y = 390 18 HA
Gutachten 17-00046-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50865
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D819
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 06.08.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: 4G
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0436*..
Handelsbez.: AUDI A6, S6, A7, S7
Variante(n): Allradantrieb, Coupe, Nur A7
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 230 y = 250 VA
26P x = 180 y = 200 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 230 y = 250 28 VA
26N x = 230 y = 250 8 VA
27H x = 270 y = 350 8 HA
27F x = 270 y = 350 27 HA
Gutachten 17-00046-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50865
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D819
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 06.08.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: FY
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1550*..
Handelsbez.: AUDI Q5, SQ5, Q5 50 TFSI e, Q5 55 TFSI e
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 250 y = 250 VA
26P x = 250 y = 200 VA
27B x = 250 y = 300 HA
27I x = 250 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 250 y = 250 10 VA
26N x = 250 y = 250 10 VA
Gutachten 17-00046-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50865
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D819
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 06.08.2020
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Seite: 44 von 67
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: G4X
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1881*..
Handelsbez.: BMW X REIHE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 200 y = 200 VA
26P x = 200 y = 200 VA
27B x = 200 y = 200 HA
27I x = 200 y = 200 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 250 y = 250 30 VA
26N x = 250 y = 250 8 VA
27F x = 250 y = 250 25 HA
27H x = 250 y = 250 8 HA
Gutachten 17-00046-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50865
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D819
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 06.08.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: G5K
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1750*..
Handelsbez.: BMW 5ER REIHE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 250 VA
26P x = 250 y = 200 VA
27B x = 230 y = 300 HA
27I x = 180 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 250 30 VA
26N x = 300 y = 250 8 VA
27F x230 y = 300 30 HA
27H x = 230 y = 300 8 HA
Gutachten 17-00046-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50865
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D819
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 06.08.2020
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Seite: 46 von 67
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: G5L
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1688*..
Handelsbez.: BMW 5ER REIHE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 250 VA
26P x = 250 y = 200 VA
27B x = 230 y = 300 HA
27I x = 180 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 250 30 VA
26N x = 300 y = 250 8 VA
27F x230 y = 300 30 HA
27H x = 230 y = 300 8 HA
Gutachten 17-00046-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50865
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D819
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 06.08.2020
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Seite: 47 von 67
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: F2X
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1824*..
Handelsbez.: BMW X REIHE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 200 y = 200 VA
26B x = 250 y = 250 VA
27I x = 200 y = 200 HA
27B x = 250 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 250 y = 250 8 VA
26J x = 250 y = 250 30 VA
27H x = 250 y = 250 8 HA
27F x = 250 y = 250 25 HA
Gutachten 17-00046-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50865
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D819
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 06.08.2020
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Seite: 48 von 67
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: G3X
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1797*..
Handelsbez.: BMW X-REIHE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 250 y = 250 VA
27I x = 200 y = 250 HA
27B x = 250 y = 300 HA
26P x = 200 y = 200 VA
Gutachten 17-00046-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50865
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D819
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 06.08.2020
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Seite: 49 von 67
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 212
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0501*..
Handelsbez.: E-KLASSE
Variante(n): Baureihe W213
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 350 y = 300 VA
26P x = 300 y = 250 VA
27P x = 280 y = 400 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 350 y = 300 8 VA
26J x = 350 y = 300 30 VA
27H x = 280 y = 400 8 HA
27F x = 280 y = 400 30 HA
Gutachten 17-00046-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50865
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D819
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 06.08.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 218
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0485*..
Handelsbez.: CLS-KLASSE
Variante(n): Allradantrieb, Kombilimousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 250 y = 330 VA
26P x = 200 y = 280 VA
27B x = 280 y = 310 HA
27I x = 230 y = 260 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 250 y = 330 20 VA
26N x = 250 y = 330 8 VA
27F x = 250 y = 330 25 HA
27H x = 250 y = 330 8 HA
Gutachten 17-00046-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50865
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D819
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 06.08.2020
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Seite: 51 von 67
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 204
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*..
Handelsbez.: C-KLASSE
Variante(n): ab e1*2001/116*0431*29, Nur Baureihe 205
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 350 VA
26P x = 240 y = 285 VA
27B x = 300 y = 350 HA
27I x = 250 y = 300 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 350 30 VA
26N x = 300 y = 350 8 VA
27F x = 300 y = 350 30 HA
27H x = 300 y = 350 8 HA
Gutachten 17-00046-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50865
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D819
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 06.08.2020
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Seite: 52 von 67
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: R1EC
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1666*..
Handelsbez.: E-KLASSE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 350 y = 300 VA
26P x = 300 y = 250 VA
27P x = 280 y = 400 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 350 y = 300 8 VA
26J x = 350 y = 300 30 VA
27H x = 280 y = 400 8 HA
27F x = 280 y = 400 30 HA
Gutachten 17-00046-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50865
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D819
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 06.08.2020
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Seite: 53 von 67
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 245G
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*..
Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Variante(n): Fahrdynamik-Paket, GLA, Sportfahrwerk
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 280 y = 240 VA
27B x = 300 y = 280 HA
27I x = 250 y = 200 HA
26B x = 350 y = 340 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 350 y = 340 25 VA
26N x = 350 y = 340 8 VA
27F x = 300 y = 280 30 HA
27H x = 300 y = 280 8 HA
Gutachten 17-00046-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50865
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D819
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 06.08.2020
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Seite: 54 von 67
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 204 X
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0480*..
Handelsbez.: GLC-KLASSE, GLK-KLASSE, EQC-KLASSE
Variante(n): GLC Coupé
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 280 y = 280 VA
26P x = 230 y = 230 VA
27B x = 360 y = 350 HA
27I x = 310 y = 300 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 280 y = 280 3 VA
26J x = 280 y = 280 6 VA
27H x = 360 y = 350 8 HA
27F x = 360 y = 350 11 HA
Gutachten 17-00046-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50865
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D819
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 06.08.2020
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Seite: 55 von 67
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: R1ECLS
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1818*..
Handelsbez.: CLS-KLASSE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 200 y = 230 VA
26B x = 250 y = 280 VA
27I x = 230 y = 250 HA
27B x = 280 y = 300 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 250 y = 280 8 VA
26J x = 250 y = 280 20 VA
27H x = 280 y = 300 8 HA
27F x = 280 y = 300 20 HA
Gutachten 17-00046-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50865
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D819
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 06.08.2020
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Seite: 56 von 67
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 221
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0335*..
Handelsbez.: S-Klasse
Variante(n): Allradantrieb, Coupe
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 350 VA
26P x = 250 y = 300 VA
27B x = 300 y = 400 HA
27I x = 260 y = 350 HA
27U x = 240 y = 400 HA
27V x = 240 y = 400 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 350 19 VA
26N x = 300 y = 350 8 VA
27F x = 300 y = 400 28 HA
27H x = 300 y = 400 8 HA
Gutachten 17-00046-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50865
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D819
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 06.08.2020
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Seite: 57 von 67
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 204 K
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0457*..
Handelsbez.: C-KLASSE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 350 VA
26P x = 240 y = 285 VA
27B x = 300 y = 350 HA
27I x = 250 y = 300 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 350 30 VA
26N x = 300 y = 350 8 VA
27F x = 300 y = 350 30 HA
27H x = 300 y = 350 8 HA
Gutachten 17-00046-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50865
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D819
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 06.08.2020
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Seite: 58 von 67
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 245G
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*..
Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Variante(n): GLA, Offroad-Fahrwerk
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 280 y = 240 VA
27B x = 300 y = 280 HA
27I x = 250 y = 200 HA
26B x = 350 y = 340 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 350 y = 340 11 VA
26N x = 350 y = 340 8 VA
27F x = 300 y = 280 20 HA
27H x = 300 y = 280 8 HA
Gutachten 17-00046-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50865
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D819
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 06.08.2020
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Seite: 59 von 67
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 221
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0335*..
Handelsbez.: S-Klasse
Variante(n): ab Mj.2013, Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 320 y = 350 VA
26P x = 270 y = 300 VA
27B x = 150 y = 380 HA
27I x = 100 y = 330 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 320 y = 350 18 VA
26N x = 320 y = 350 18 VA
27F x = 150 y = 380 12 HA
27H x = 150 y = 380 9 HA
Gutachten 17-00046-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50865
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D819
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 06.08.2020
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Seite: 60 von 67
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: MERCEDES
Fahrzeugtyp: R1ES
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1560*..
Handelsbez.: E-KLASSE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 350 y = 300 VA
26P x = 300 y = 250 VA
27P x = 280 y = 400 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 350 y = 300 8 VA
26J x = 350 y = 300 30 VA
27H x = 280 y = 400 8 HA
27F x = 280 y = 400 30 HA
Gutachten 17-00046-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50865
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D819
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 06.08.2020
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Seite: 61 von 67
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: MERCEDES
Fahrzeugtyp: 231
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0803*..
Handelsbez.: SL-Klasse
Variante(n): Cabrio, Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 380 y = 360 VA
27I x = 300 y = 330 HA
27B x = 350 y = 380 HA
26P x = 330 y = 310 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 380 y = 360 8 VA
26J x = 380 y = 360 13,5 VA
27H x = 350 y = 380 8 HA
27F x = 350 y = 380 23,5 HA
Gutachten 17-00046-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50865
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D819
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 06.08.2020
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Seite: 62 von 67
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: MERCEDES
Fahrzeugtyp: 172
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0548*..
Handelsbez.: SLK / SLC
Variante(n): Cabrio, Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 250 y = 250 VA
26B x = 300 y = 300 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 300 y = 300 8 VA
26J x = 300 y = 300 18 VA
27H x = 280 y = 300 8 HA
27F x = 280 y = 300 30 HA
Gutachten 17-00046-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50865
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D819
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 06.08.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 63 von 67
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: MERCEDES
Fahrzeugtyp: R1ES
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1560*..
Handelsbez.: E-KLASSE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 350 y = 300 VA
26P x = 300 y = 250 VA
27B x = 290 y = 390 HA
27I x = 240 y = 340 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 350 y = 300 20 VA
26N x = 350 y = 300 8 VA
27F x = 290 y = 390 30 HA
27H x = 290 y = 390 8 HA
Gutachten 17-00046-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50865
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D819
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 06.08.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 64 von 67
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: NISSAN
Fahrzeugtyp: H15
Genehm.Nr.: e11*2007/46*2977*..
Handelsbez.: Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30
Variante(n): Allradantrieb, QX30
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 350 y = 300 VA
26P x = 300 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 350 y = 300 25 VA
26N x = 350 y = 300 8 VA
27F x = 300 y = 250 20 HA
27H x = 300 y = 250 8 HA
Gutachten 17-00046-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50865
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D819
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 06.08.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: NISSAN
Fahrzeugtyp: H15
Genehm.Nr.: e11*2007/46*2977*..
Handelsbez.: Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30
Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Q30
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 350 y = 250 VA
26P x = 250 y = 150 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 350 y = 250 8 VA
26J x = 350 y = 250 30 VA
27H x = 230 y = 220 8 HA
27F x = 280 y = 270 30 HA
Gutachten 17-00046-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50865
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D819
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 06.08.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: QUATTRO
Fahrzeugtyp: FY
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1685*..
Handelsbez.: Q5
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 250 y = 250 VA
26P x = 250 y = 200 VA
27B x = 250 y = 300 HA
27I x = 250 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 250 y = 250 10 VA
26N x = 250 y = 250 10 VA
Gutachten 17-00046-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50865
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D819
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 06.08.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: SSANGYONG
Fahrzeugtyp: CK
Genehm.Nr.: e9*2007/46*0055*..
Handelsbez.: Korando
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 250 y = 200 VA
26B x = 300 y = 250 VA
27I x = 250 y = 220 HA
27B x = 300 y = 270 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 300 y = 250 8 VA
26J x = 300 y = 250 30 VA
27H x = 300 y = 270 8 HA
27F x = 300 y = 270 20 HA