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							Gutachten 366-0453-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50867
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D1220
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 02.02.2017
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Fahrzeughersteller                       : AUDI, QUATTRO GmbH, SKODA, VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 9 J X 20 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 25
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 112/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.      gültig
                                                                   och     werkstoff       Rad-      Abroll    ab
                    Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                    last      umf.      Fertig
                    Rad                     Zentrierring                                   (kg)      (mm)      datum
51122566            PCD 112                 Ø66.6 Ø57.1                 57,1    Kunststoff     850     2280     11/16
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : AUDI
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                           für Typ : GA; (Kugelbund)
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                           Typ : 4F1; 4F; 8V; 8U; 8U1
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 120 Nm für Typ : 4F; 4F1; 8V
                                           140 Nm für Typ : GA
                                           200 Nm für Typ : 8U erhöhtes Anzugsmoment; 8U1 erhöhtes
                                           Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A3, S3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen       Auflagen zu Reifen                  Auflagen
8V           e1*2007/46*0607*.. 77 - 140 245/30R20 86Y 11A; 24C; 244; 247;                 Cabrio; Limousine;
                                                       26B; 26J; 27F; 5EM                  Allradantrieb;
                                206 - 228 245/30R20 90 11A; 24C; 244; 247;                 Frontantrieb;
                                                       26B; 26J; 27F                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                           73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6,S6,ALLROAD QUATTRO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW     Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
4F           e1*2001/116*0254*.. 320    265/30R20 94Y QBN; 11A; 21B; 22F;                  Nur AUDI S6;
                                                      22Q; 24D; 24J; 5HI;                  Allradantrieb;
                                                      54A
                                                                                           Limousine u. Kombi;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                           721; 729; 73C; 74A;
                                                                                           74P
4F             e1*2001/116*0254*.., 120 - 257 245/35R20 95    11A; 21B; 22B; 24J;          Nur Allroad Quattro;
               e13*2007/46*1080*..                            24M                          10B; 11B; 11G; 11H;
4F1            e13*2007/46*1080*..              255/35R20 97  11A; 21B; 22B; 24C;          12A; 51A; 573; 71K;
                                                              24D; 54A                     721; 729; 73C; 74A;
                                      155 - 257 255/35R20 93Y 11A; 21B; 22B; 24C;          74P
                                                              24D; 5HA; 54A
Gutachten 366-0453-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50867
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D1220
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 02.02.2017
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6,S6,ALLROAD QUATTRO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
4F           e1*2001/116*0254*.., 89 - 188 245/30R20 90Y 11A; 21P; 22F; 24C;             Limousine u. Kombi;
             e13*2007/46*1080*..                         24D; 5GA                        Front- u.
4F1          e13*2007/46*1080*..           255/30R20 92Y 11A; 21B; 22F; 24C;             Allradantrieb; Nicht
                                                         24D; 5GM                        Allroad Quattro;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         721; 729; 73C; 74A;
                                                                                         74P

Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
8U           e1*2007/46*0591*..  88 - 162 235/35R20 92          Ohne                     erhöhtes
8U1          e13*2007/46*1163*..                                Radhausverbreiterung;    Anzugsmoment
                                                                11A; 241; 246; 248;      200 Nm;
                                                                26P; 27I                 Kombilimousine;
                                              235/35R20 92      Mit                      Allradantrieb;
                                                                Radhausverbreiterung     Frontantrieb;
                                                                Serie; 11A; 245; 248;    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                26P; 27I
                                              245/35R20 91      Ohne                     12A; 51A; 71K; 721;
                                                                Radhausverbreiterung;    73C; 74A; 74P; 740
                                                                11A; 241; 244; 246;
                                                                26B; 27B
                                              245/35R20 91      Mit
                                                                Radhausverbreiterung
                                                                Serie; 11A; 245; 248;
                                                                26B; 27B
                                              255/35R20 93      Ohne
                                                                Radhausverbreiterung;
                                                                11A; 241; 244; 246;
                                                                247; 26B; 261; 27B;
                                                                271
                                              255/35R20 93      Mit
                                                                Radhausverbreiterung
                                                                Serie; 11A; 24J; 248;
                                                                26B; 261; 271

Verkaufsbezeichnung:     Q2
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW       Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
GA           e1*2007/46*1552*..     85 - 140 225/35R20 90       11A; 24C; 24D            Allradantrieb;
                                             235/35R20 92       11A; 24C; 24D            Frontantrieb;
                                             245/30R20 90       11A; 24C; 24D            10B; 11B; 11G; 11H;
                                             245/35R20 91       11A; 24C; 24D            12A; 51A; 71K; 721;
                                             255/30R20 92       11A; 24C; 24D            73C; 74A; 74P; 77E

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : QUATTRO GmbH
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 140 Nm
Gutachten 366-0453-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50867
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D1220
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 02.02.2017
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Verkaufsbezeichnung:     RS Q3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
8U           e1*2007/46*0590*.. 228 - 250 255/35R20 93          11A; 24J; 248; 26B;      Kombi; Allradantrieb;
                                                                26J; 27B; 27F            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : SKODA
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung:     SUPERB
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen           Auflagen zu Reifen           Auflagen
3T           e11*2001/116*0326*.. 88 - 206 235/35R20 92     11A; 242; 244; 245;          ab
                                                            247; 26B; 26N; 27H;          e11*2001/116*0326*32;
                                                            27P
                                              245/35R20 91W 11A; 24C; 244; 247;          Kombi; Limousine;
                                                            26B; 26J; 27F; 27P           Allradantrieb;
                                              255/30R20 92  11A; 24C; 244; 247;          Frontantrieb;
                                                            26B; 26J; 27F; 27P           10B; 11B; 11G; 11H;
                                              265/30R20 94  11A; 24C; 24D; 26B;          12A; 51A; 71K; 721;
                                                            26J; 27F; 27P                73C; 74A; 74P

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : 5N (Kugelbund)
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : 5N; 3d; 3D; 3C
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm für Typ : 3C; 3d; 3D; 5N
                                          140 Nm für Typ : 5N
Verkaufsbezeichnung:     PASSAT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
3C           e1*2001/116*0307*.., 103 - 155 225/35R20 90W 11A; 22L; 24J; 244;            Nur Passat Alltrack
             e1*2007/46*0502*..,                          26B; 27B; 27H                  (Cross); bis
             e1*2007/46*0547*..             245/30R20 90W 11A; 22L; 241; 244;            e1*2001/116*0307*40;
                                                          246; 26B; 26N; 27B;            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          27F
                                                                                         12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         721; 729; 73C; 74A;
                                                                                         74P
Gutachten 366-0453-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50867
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D1220
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 02.02.2017
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                                                                                                     Seite: 4 von 18
Verkaufsbezeichnung:     PASSAT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
3C           e1*2001/116*0307*.. 110 - 176 245/35R20 95         11A; 241; 246; 248;      VW Passat Alltrack
                                                                26B; 26J; 27F            (B8) ab Mj.2014;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P
3C             e1*2001/116*0307*..   88 - 206 245/35R20 95      11A; 24C; 24D; 26B;      ab
                                                                26J; 27F                 e1*2001/116*0307*37;
                                                                                         VW Passat (B8) ab Mj.
                                                                                         2014; nicht Passat
                                                                                         Alltrack; Kombi;
                                                                                         Stufenheck;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     TIGUAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen           Auflagen zu Reifen            Auflagen
5N           e1*2001/116*0450*.. 85 - 162 235/45R20 96     11A; 27B; 27F                 ab
                                          245/40R20 95     11A; 24J; 248; 27B;           e1*2001/116*0450*24;
                                                           27F                           mit R-Line;
                                             255/40R20 97  11A; 24J; 248; 27B;           Allradantrieb;
                                                           27F                           Frontantrieb;
                                             265/35R20 95  11A; 24J; 248; 27B;           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           27F                           12A; 51A; 71K; 721;
                                             265/40R20 100 11A; 24J; 248; 27B;           73C; 74A; 74P
                                                           27F
5N             e1*2001/116*0450*.., 81 - 155 235/35R20 92  11A; 21P; 22B                 mit R-Line; bis
               e1*2007/46*0487*..            245/35R20 91  11A; 21P; 22B; 22H            e1*2001/116*0450*23;
                                             255/35R20 93  11A; 21B; 22B; 22H            Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P
5N             e1*2001/116*0450*..   85 - 162 235/45R20 96 11A; 24C; 244; 247;           ab
                                                           27B; 27F                      e1*2001/116*0450*24;
                                             245/40R20 95  11A; 24C; 244; 247;           ohne R-Line;
                                                           27B; 27F                      Allradantrieb;
                                             255/40R20 97  11A; 24C; 244; 247;           Frontantrieb;
                                                           27B; 27F                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                             265/35R20 95  11A; 24C; 24D; 27B;           12A; 51A; 71K; 721;
                                                           27F                           73C; 74A; 74P
                                             265/40R20 100 11A; 24C; 24D; 27B;
                                                           27F
5N             e1*2001/116*0450*.., 81 - 155 245/35R20 91  11A; 21P; 22B; 22H;           ohne R-Line; bis
               e1*2007/46*0487*..                          24C; 24D                      e1*2001/116*0450*23;
                                             255/35R20 93  11A; 21P; 22B; 22F;           Allradantrieb;
                                                           24C; 24D                      Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P
Gutachten 366-0453-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50867
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D1220
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 02.02.2017
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Verkaufsbezeichnung:     VW PHAETON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
3d           DE*2007/46*0452*.., 177 - 246 255/35R20 97         11A; 21B; 22I; 24C;      nicht V10 Diesel;
               e1*2007/46*0452*..                               24M; 5IM                 10B; 11B; 11G; 11H;
3D             e1*2001/116*0189*..,                                                      12A; 51A; 533; 573;
               e1*98/14*0189*..                                                          71K; 721; 729; 73C;
                                                                                         74A; 74P; 76S

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
Gutachten 366-0453-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50867
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D1220
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 02.02.2017
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22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
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zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D1220
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      Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
      (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
261) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
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27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
     Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug"
     am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
533) Die Verwendung der Reifengrößen ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer
     250 km/h nicht zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1060kg.
5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1200kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1260kg.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1300kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.
5IM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1460kg.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Gutachten 366-0453-16-MURD
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Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 02.02.2017
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      Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
      Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
QBN) Die Verwendung dieser Reifengröße ist an Fahrzeugausführungen mit einer zulässigen Achslast von
     mehr als 1340 kg nicht zulässig; die zulässige Vorderachslast ist von 1350 kg auf 1340 kg zu ändern.
Gutachten 366-0453-16-MURD
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    8U
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0591*..
       Handelsbez.:    AUDI Q3

       Variante(n):    Allradantrieb, Frontantrieb, Kombilimousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 290             y = 390                   VA
             26P                      x = 240             y = 340                   VA
             27B                      x = 335             y = 400                   HA
             27I                      x = 285             y = 355                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 290       y = 390            30                 VA
             26N                   x = 290       y = 390            10                 VA
             27F                   x = 335       y = 400            30                 HA
             27H                   x = 335       y = 400            10                 HA
Gutachten 366-0453-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50867
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D1220
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 02.02.2017
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Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    8V
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0607*..
       Handelsbez.:    AUDI A3, S3

       Variante(n):    Frontantrieb, Limousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 350             y = 250                   VA
             26B                      x = 400             y = 300                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 400       y = 400             8                 VA
             26J                   x = 400       y = 400            20                 VA
             27H                   x = 350       y = 350             8                 HA
             27F                   x = 350       y = 350            20                 HA
Gutachten 366-0453-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50867
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D1220
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 02.02.2017
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Fahrzeug:

       Hersteller:     QUATTRO
       Fahrzeugtyp:    8U
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0590*..
       Handelsbez.:    RS Q3

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             27B                      x = 335             y = 400                   HA
             27I                      x = 285             y = 355                   HA
             26B                      x = 290             y = 390                   VA
             26P                      x = 240             y = 340                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 290       y = 390            30                 VA
             26N                   x = 290       y = 390            10                 VA
             27F                   x = 335       y = 400            30                 HA
             27H                   x = 335       y = 400            10                 HA
Gutachten 366-0453-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50867
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D1220
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 02.02.2017
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Fahrzeug:

       Hersteller:     SKODA
       Fahrzeugtyp:    3T
       Genehm.Nr.:     e11*2001/116*0326*..
       Handelsbez.:    SUPERB

       Variante(n):    ab e11*2001/116*0326*32, Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Limousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             27P                      x = 300             y = 300                   HA
             26B                      x = 310             y = 300                   VA
             26P                      x = 260             y = 250                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 310       y = 300            23                 VA
             26N                   x = 310       y = 300             8                 VA
             27F                   x = 300       y = 300            23                 HA
             27H                   x = 300       y = 300             8                 HA
Gutachten 366-0453-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50867
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D1220
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 02.02.2017
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Fahrzeug:

       Hersteller:     VW
       Fahrzeugtyp:    3C
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0547*..
       Handelsbez.:    PASSAT

       Variante(n):    Allradantrieb, Frontantrieb, Nur Passat Alltrack (Cross)

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             27B                      x = 300             y = 280                   HA
             27I                      x = 250             y = 230                   HA
             26B                      x = 310             y = 300                   VA
             26P                      x = 260             y = 250                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             27F                   x = 300       y = 280            13                 HA
             26N                   x = 310       y = 300             7                 VA
             27H                   x = 300       y = 280             8                 HA
Gutachten 366-0453-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50867
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D1220
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 02.02.2017
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Fahrzeug:

       Hersteller:     VW
       Fahrzeugtyp:    3C
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0307*..
       Handelsbez.:    PASSAT

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 400             y = 300                   VA
             26P                      x = 370             y = 250                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             27F                   x = 300       y = 400            30                 HA
             27H                   x = 300       y = 400             8                 HA
             26J                   x = 400       y = 300            15                 VA
             26N                   x = 400       y = 300             8                 VA
Gutachten 366-0453-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50867
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D1220
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 02.02.2017
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Fahrzeug:

       Hersteller:     VW
       Fahrzeugtyp:    5N
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0450*..
       Handelsbez.:    TIGUAN

       Variante(n):    ab e1*2001/116*0450*24, Allradantrieb, Frontantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             27B                      x = 300             y = 330                   HA
             27I                      x = 250             y = 280                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             27H                   x = 300       y = 330             8                 HA
             27F                   x = 300       y = 330            30                 HA
Gutachten 366-0453-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50867
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D1220
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 02.02.2017
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Fahrzeug:

       Hersteller:     VW
       Fahrzeugtyp:    3C
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0307*..
       Handelsbez.:    PASSAT

       Variante(n):    Allradantrieb, Frontantrieb, Nur Passat Alltrack (Cross)

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             27B                      x = 300             y = 280                   HA
             27I                      x = 250             y = 230                   HA
             26B                      x = 310             y = 300                   VA
             26P                      x = 260             y = 250                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             27F                   x = 300       y = 280            13                 HA
             26N                   x = 310       y = 300             7                 VA
             27H                   x = 300       y = 280             8                 HA
Gutachten 366-0453-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50867
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D1220
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 02.02.2017
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Fahrzeug:

       Hersteller:     VW
       Fahrzeugtyp:    3C
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0502*..
       Handelsbez.:    PASSAT

       Variante(n):    Allradantrieb, Frontantrieb, Nur Passat Alltrack (Cross)

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             27B                      x = 300             y = 280                   HA
             27I                      x = 250             y = 230                   HA
             26B                      x = 310             y = 300                   VA
             26P                      x = 260             y = 250                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             27F                   x = 300       y = 280            13                 HA
             26N                   x = 310       y = 300             7                 VA
             27H                   x = 300       y = 280             8                 HA