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							Gutachten 366-0453-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50867
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D1220
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 02.02.2017
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Fahrzeughersteller                       : AUDI, BMW AG, DAIMLER BENZ, DAIMLER (D),
                                           MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ, Nissan International S. A.
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 9 J X 20 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 25
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 112/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                   och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                    Rad                     Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
51122566            PCD 112                 ohne                        66,6                    810     2391    11/16
51122566            PCD 112                 ohne                        66,6                    850     2280    11/16
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : AUDI
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                           für Typ : B8; (Kugelbund)
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                           Typ : B81; 4G; 8R2; B8; 4G1; 8R1; 8R
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 120 Nm für Typ : B8; B81; 4G; 4G1
                                           200 Nm für Typ : 8R erhöhtes Anzugsmoment; 8R1 erhöhtes
                                           Anzugsmoment; 8R2 erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen      Auflagen
B8           e1*2001/116*0430*.. 100 - 195 245/30R20 90Y        nicht Allradantrieb; 11A;
                                                                                        AUDI A5 Sportback;
B81          e13*2007/46*1084*..                                21P; 5GA; 51J           bis
                                 100 - 245 255/30R20 92         11A; 21B; 21N; 245;     e1*2001/116*0430*44;
                                                                51J; 54F                4-türig;
                                                265/30R20 94    11A; 21B; 21N; 22I;     Allradantrieb;
                                                                22M; 245; 248; 54F      Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                        721; 729; 73C; 74A
B8             e1*2001/116*0430*..    120 - 200 235/35R20 92Y 11A; 245; 248; 26P;       A4 Allroad Quattro ab
B81            e13*2007/46*1084*..                            27H                       MJ2016;
                                                245/35R20 95  11A; 245; 248; 26B;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              27F                       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        73C; 74A
B8             e1*2001/116*0430*..    105 - 195 245/30R20 90Y nicht Allradantrieb; 11A; AUDI A5 Cabrio (8T)
                                                              21P; 5GA; 51J             bis MJ2016;
                                      105 - 245 255/30R20 92  11A; 21B; 21N; 245;       Allradantrieb;
                                                              51J; 54F                  Frontantrieb;
                                                265/30R20 94  11A; 21B; 21N; 22I;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              22M; 245; 248; 54F        12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                        721; 729; 73C; 74A
Gutachten 366-0453-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50867
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D1220
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 02.02.2017
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen      Auflagen
B8           e1*2001/116*0430*.. 100 - 180 245/35R20 95         11A; 21P; 22I; 245; 248 Nur A4 Allroad
B81          e13*2007/46*1084*..                                                        Quattro bis MJ2015;
                                           255/30R20 92         11A; 21P; 22I; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 573; 71K;
                                               255/35R20 93     11A; 21P; 22I; 24J; 248 721; 729; 73C; 74A
B8             e1*2001/116*0430*..   125 - 260 245/30R20 90     11A; 22I; 22M; 51J      AUDI S5 Coupé (8T)
                                               255/30R20 92     11A; 22I; 22M; 24J;     bis MJ2016; AUDI A5
                                                                51J; 54F                Coupe (8T) bis MJ2016;
                                              265/30R20         11A; 21P; 22I; 22M;     Allradantrieb;
                                                                24J; 24M; 51G           10B; 11B; 11G; 11H;
                                              265/30R20 94      11A; 21P; 22B; 22L;     12A; 51A; 573; 71K;
                                                                24J; 24M; 54F           721; 729; 73C; 74A
B8             e1*2001/116*0430*..   118 - 195 245/30R20 90Y    11A; 22I; 22M; 51J      AUDI A5 Coupe (8T)
                                               255/30R20 92     11A; 22I; 22M; 24J;     bis MJ2016;
                                                                51J; 54F                Frontantrieb;
                                              265/30R20         11A; 21P; 22I; 22M;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                24J; 24M; 51G           12A; 51A; 71K; 721;
                                              265/30R20 94      11A; 21P; 22B; 22L;     729; 73C; 74A
                                                                24J; 24M; 54F
B8             e1*2001/116*0430*..   90 - 200 225/35R20 90Y     11A; 245; 248; 26B;     Nicht A4 Allroad
B81            e13*2007/46*1084*..                              26N; 27B; 5GA           Quattro; AUDI A4 (B9)
                                     90 - 260 245/30R20 95Y     11A; 241; 244; 246;     ab MJ2016; AUDI S4
                                                                247; 26B; 26N; 27B;     (B9) ab MJ2016; Kombi;
                                                                27H
                                              255/30R20 92Y     11A; 241; 244; 246;     Limousine;
                                                                247; 26B; 26J; 27B;     Allradantrieb;
                                                                27H
                                              265/30R20 94Y     11A; 24C; 24D; 26B;     Frontantrieb;
                                                                26J; 27B; 27F           10B; 11B; 11G; 11H;
                                     260      225/35R20 M+S     11A; 245; 248; 26B;     12A; 51A; 71K; 721;
                                                                26N; 27B; 5GA; 52J      73C; 74A
B8             e1*2001/116*0430*..   110 - 260 255/30R20 92Y    YBD; YB9; 11A; 245;     A5 Coupé (B9) ab
                                                                248; 26P; 27P           MJ2016; AUDI S5
                                                                                        Coupé
                                              265/30R20 94      YB9; 11A; 24J; 248;     (B9) ab MJ2016;
                                                                26P; 27H; 27P           Allradantrieb;
                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        73C; 74A
Gutachten 366-0453-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50867
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D1220
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 02.02.2017
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6, S6, A7, S7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
4G           e1*2007/46*0436*..  100 - 150 265/30R20 94         11A; 241; 244; 246;      Nur A6; nicht A6
4G1          e13*2007/46*1147*..                                247; 26B; 261; 273;      allroad quattro;
                                                                5HI; 67J                 Kombi; Stufenheck;
                                     100 - 245 235/35R20 92Y    11A; 245; 26P; 5GM;      Allradantrieb;
                                                                57E; 67J; 67X            Frontantrieb;
                                              245/35R20 95Y     11A; 24J; 248; 26B;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                260; 271                 12A; 51A; 573; 71K;
                                              255/30R20 92      nicht Kombi; 11A; 241;   721; 73C; 74A; AFY;
                                                                244; 246; 247; 26B;      PDI
                                                                260; 272; 5GM
                                              255/35R20 97Y     11A; 241; 244; 246;
                                                                247; 26B; 260; 272
                                              265/35R20 95Y     11A; 241; 244; 246;
                                                                247; 26B; 261; 273
                                              275/30R20 97Y     11A; 244; 247; 273;
                                                                57F; 67X; 68U
                                     180 - 245 265/30R20 94Y    nicht Kombi; 11A; 241;
                                                                244; 246; 247; 26B;
                                                                261; 273; 5HI; 67J
4G             e1*2007/46*0436*..    140 - 245 245/40R20 99     11A; 24J; 248; 26P;      Nur A6 allroad
4G1            e13*2007/46*1147*..                              27B; 27H; 51J            quattro;
                                              255/35R20 97      11A; 24J; 248; 26P;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                27B; 27H                 12A; 51A; 573; 71K;
                                              255/40R20 97      11A; 24J; 248; 26P;      721; 73C; 74A; AFY;
                                                                27B; 27H                 PDI
                                              265/35R20 99      11A; 241; 246; 248;
                                                                26B; 27B; 27F
4G             e1*2007/46*0436*..    140 - 230 255/30R20 92     11A; 26B; 260; 270;      Nur A7 Sportback;
4G1            e13*2007/46*1147*..                              5GM                      Coupe; 4-türig;
                                              255/35R20 93      11A; 26B; 260; 270;      Allradantrieb;
                                                                5HA                      Frontantrieb;
                                     140 - 245 245/35R20 95     11A; 26B; 270            10B; 11B; 11G; 11H;
                                               255/35R20 97     11A; 26B; 260; 270       12A; 51A; 573; 71K;
                                               265/30R20 94     11A; 245; 248; 26B;      721; 729; 73C; 74A;
                                                                260; 271                 AFY; PDI
                                              265/35R20 95      11A; 245; 248; 26B;
                                                                260; 271

Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
8R           e13*2007/46*1083*.. 100 - 200 245/45R20 99         11A; 24N; 24O            erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
8R1            e13*2007/46*1083*..   100 - 260 255/45R20 101 11A; 24C; 24D               200 Nm;
                                               275/40R20 102 11A; 24C; 24D               10B; 11B; 11G; 11H;
                                     230 - 260 245/45R20 99Y 11A; 24N; 24O               12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         721; 73C; 74A; 740;
                                                                                         FGC
Gutachten 366-0453-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50867
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D1220
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 02.02.2017
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5 HYBRID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
8R2          e13*2007/46*1179*.. 100 - 200 245/45R20 99         11A; 24N; 24O            erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                    100 - 260 255/45R20 101 11A; 24C; 24D                200 Nm;
                                              275/40R20 102 11A; 24C; 24D                10B; 11B; 11G; 11H;
                                    230 - 260 245/45R20 99Y 11A; 24N; 24O                12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         721; 73C; 74A; 740;
                                                                                         FGC

Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5,SQ5,SQ5 TDI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
8R           e1*2001/116*0473*.. 100 - 200 245/45R20 99         11A; 24N; 24O            erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                    100 - 260 255/45R20 101 11A; 24C; 24D                200 Nm;
                                              275/40R20 102 11A; 24C; 24D                10B; 11B; 11G; 11H;
                                    230 - 260 245/45R20 99Y 11A; 24N; 24O                12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         721; 73C; 74A; 740;
                                                                                         FGC

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : BMW AG
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung:     7er Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
7L           e1*2007/46*0276*..  155 - 330 245/40R20 99         11A; 248                 ab
                                                                                         e1*2007/46*0276*10;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                         Luftfederung;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-AMG,
                                          MERCEDES-BENZ
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : 221; 222; 204
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : 212 (Baureihe W213)
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : 204 X; R1ES (Kugelbund)
Gutachten 366-0453-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50867
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D1220
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 02.02.2017
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Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : 218; 245G AMG; 245G; 204 X; 230; 211; 172; 231
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 130 Nm für Typ : 172; 204; 211; 218; 230; 231; 245G; 245G AMG
                                          150 Nm für Typ : R1ES; 204 X; 221; 222
                                          150 Nm ( GLC ) für Typ : 204 X
                                          150 Nm ( Baureihe W213 ) für Typ : 212
Verkaufsbezeichnung:    A 45 AMG 4MATIC, CLA 45 AMG 4MATIC, GLA 45 AMG 4MATIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen       Auflagen zu Reifen  Auflagen
245G AMG e1*2007/46*1207*..    80 - 280 245/35R20 95 11A; 24C; 244; 247; nicht Sportfahrwerk;
                                                     26B; 26J; 27B; 27F  GLA; nicht
                                        245/40R20 95 11A; 24C; 244; 247; Fahrdynamik Paket;
                                                     26B; 26J; 27B; 27F  nicht Offroad-
                                        255/35R20 97 11A; 24C; 24D; 26B; Fahrwerk;
                                                     26J; 27B; 27F       Allradantrieb;
                                        255/40R20 97 11A; 24C; 24D; 26B; Frontantrieb;
                                                     26J; 27B; 27F       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                         73C; 74A
245G AMG e1*2007/46*1207*..    80 - 280 245/35R20 95 11A; 242; 244; 245; Sportfahrwerk; GLA;
                                                     247; 26B; 26J; 27B; nicht Offroad-
                                                     27F
                                        245/40R20 95 11A; 242; 244; 245; Fahrwerk; Fahrdynamik-
                                                     247; 26B; 26J; 27B; Paket; Allradantrieb;
                                                     27F
                                        255/35R20 97 11A; 24C; 244; 247; Frontantrieb;
                                                     26B; 26J; 27B; 27F  10B; 11B; 11G; 11H;
                                        255/40R20 97 11A; 24C; 244; 247; 12A; 51A; 71K; 721;
                                                     26B; 26J; 27B; 27F  73C; 74A
245G AMG e1*2007/46*1207*..    80 - 280 245/35R20 95 11A; 24C; 244; 247; nicht Sportfahrwerk;
                                                     26P; 27B; 27H       GLA; nicht
                                        245/40R20 95 11A; 24C; 244; 247; Fahrdynamik Paket;
                                                     26P; 27B; 27H       Offroad-Fahrwerk;
                                        255/35R20 97 11A; 24C; 244; 247; Allradantrieb;
                                                     26B; 26N; 27B; 27F  Frontantrieb;
                                        255/40R20 97 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                     26B; 26N; 27B; 27F  12A; 51A; 71K; 721;
                                                                         73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                Auflagen
245G         e1*2001/116*0470*.. 80 - 280 245/35R20 95 11A; 24C; 244; 247;               nicht Sportfahrwerk;
                                                       26B; 26J; 27B; 27F                GLA; nicht
                                          245/40R20 95 11A; 24C; 244; 247;               Fahrdynamik Paket;
                                                       26B; 26J; 27B; 27F                nicht Offroad-
                                          255/35R20 97 11A; 24C; 24D; 26B;               Fahrwerk;
                                                       26J; 27B; 27F                     Allradantrieb;
                                          255/40R20 97 11A; 24C; 24D; 26B;               Frontantrieb;
                                                       26J; 27B; 27F                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A
Gutachten 366-0453-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50867
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D1220
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 02.02.2017
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Verkaufsbezeichnung:     B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                Auflagen
245G         e1*2001/116*0470*.. 80 - 280 245/35R20 95 11A; 242; 244; 245;               Sportfahrwerk; GLA;
                                                       247; 26B; 26J; 27B;               nicht Offroad-
                                                       27F
                                          245/40R20 95 11A; 242; 244; 245;               Fahrwerk; Fahrdynamik-
                                                       247; 26B; 26J; 27B;               Paket; Allradantrieb;
                                                       27F
                                          255/35R20 97 11A; 24C; 244; 247;               Frontantrieb;
                                                       26B; 26J; 27B; 27F                10B; 11B; 11G; 11H;
                                          255/40R20 97 11A; 24C; 244; 247;               12A; 51A; 71K; 721;
                                                       26B; 26J; 27B; 27F                73C; 74A
245G         e1*2001/116*0470*.. 80 - 280 245/35R20 95 11A; 24C; 244; 247;               nicht Sportfahrwerk;
                                                       26P; 27B; 27H                     GLA; nicht
                                          245/40R20 95 11A; 24C; 244; 247;               Fahrdynamik Paket;
                                                       26P; 27B; 27H                     Offroad-Fahrwerk;
                                          255/35R20 97 11A; 24C; 244; 247;               Allradantrieb;
                                                       26B; 26N; 27B; 27F                Frontantrieb;
                                          255/40R20 97 11A; 24C; 244; 247;               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       26B; 26N; 27B; 27F                12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
204          e1*2001/116*0431*.. 85 - 245 245/30R20 95Y 11A; 24C; 26B; 26J;              Nur Baureihe 205;
                                                        57E; 58E; 58F                    neue C-Klasse;
                                                                                         Kombilimousine;
                                                                                         Limousine;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 76A

Verkaufsbezeichnung:     CLS-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
218          e1*2007/46*0485*.. 120 - 245 245/30R20 90Y 11A; 245; 26B; 26N;              Kombilimousine;
                                                        5GA; 51J; 57E; 68I               Allradantrieb;
                                120 - 300 265/30R20 94Y 11A; 24J; 248; 26B;              Heckantrieb;
                                                        26J; 27B; 27H                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A; DEG
218            e1*2007/46*0485*..   120 - 245 245/30R20 90  11A; 21B; 22I; 260;          Coupe; 4-türig;
                                                            5GA; 51J                     Allradantrieb;
                                    120 - 300 255/30R20 92Y 11A; 21B; 22I; 245;          Heckantrieb;
                                                            261; 270                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                              265/30R20 94  11A; 21B; 22B; 24J;          12A; 51A; 71K; 721;
                                                            248; 261; 270                729; 73C; 74A; DEG
Gutachten 366-0453-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50867
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D1220
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 02.02.2017
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Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
R1ES         e1*2007/46*1560*..   110 - 190 245/35R20 95Y GAB; YAQ; 11A; 22Q;            Heckantrieb;
                                                          241; 244; 246; 247;            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          26B; 26J; 27H                  12A; 51A; 71K; 721;
                                            255/30R20 92Y 11A; 22Q; 24C; 244;            73C; 74A; 83C
                                                          247; 26B; 26J; 27F;
                                                          5GM
                                            265/30R20 94Y YAT; 11A; 22Q; 24C;
                                                          244; 247; 26B; 26J;
                                                          27F; 5AP
                                            275/30R20 97  GAB; YAT; 11A; 22Q;
                                                          24D; 27F; 57F
211          e1*2001/116*0183*.., 75 - 135 255/30R20 92W 11A; 21B; 22B; 24C;             Heckantrieb;
             e1*98/14*0183*..                             24M; 54A                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                  75 - 225 245/30R20 90Y 11A; 21P; 24J; 57E;             12A; 51A; 71K; 721;
                                                          68Z                            729; 73C; 74A
                                  75 - 285 255/30R20 92Y 11A; 21B; 22B; 24C;
                                                          24M; 54A
212          e1*2001/116*0501*.. 110 - 190 245/35R20 95Y GAB; YAQ; 11A; 22Q;             Baureihe W213;
                                                          241; 244; 246; 247;            Heckantrieb;
                                                          26B; 26J; 27H                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                            255/30R20 92Y 11A; 22Q; 24C; 244;            12A; 51A; 71K; 721;
                                                          247; 26B; 26J; 27F;            73C; 74A; 83C
                                                          5GM
                                            265/30R20 94Y YAT; 11A; 22Q; 24C;
                                                          244; 247; 26B; 26J;
                                                          27F
                                            275/30R20 97  GAB; YAT; 11A; 22Q;
                                                          24D; 27F; 57F

Verkaufsbezeichnung:     GLC-KLASSE, GLK-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
204 X        e1*2001/116*0480*.. 100 - 190 235/45R20 96         11A; 24J                 GLC; Kombilimousine;
                                           245/45R20 99         11A; 24J; 248            Allradantrieb;
                                           255/40R20 97         11A; 24J; 248            Heckantrieb;
                                           255/45R20 101        11A; 24J; 248            10B; 11B; 11G; 11H;
                                           265/40R20 100        11A; 24C; 248            12A; 51A; 71K; 721;
                                           265/45R20 104        11A; 24C; 248; 26P       73C; 74A
                                           275/40R20 102        11A; 24C; 244; 26P
204 X        e1*2001/116*0480*.. 100 - 190 255/40R20 97         11A; 24J                 GLC Coupé;
                                           255/45R20 101        YBN; 11A; 24J            Allradantrieb;
                                           265/40R20 100        11A; 24J                 Heckantrieb;
                                           265/45R20 104        11A; 24J; 26P            10B; 11B; 11G; 11H;
                                           275/40R20 102        11A; 241; 246; 26P       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A
Gutachten 366-0453-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50867
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D1220
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 02.02.2017
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Verkaufsbezeichnung:     S-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen           Auflagen zu Reifen           Auflagen
221          e1*2001/116*0335*.. 150 - 335 245/40R20        11A; 24J; 26N; 26P;          ab Mj.2013 (Baureihe
222          e1*2007/46*0960*..                             51G; 57E; 575                222); nicht AMG Sport-
                                           255/35R20        11A; 24C; 26B; 26N;          Paket; Limousine;
                                                            51G; 57E; 575                Allradantrieb;
                                              255/40R20 97Y XFS; 11A; 24C; 26B;          Heckantrieb;
                                                            26N; 57E                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 6AA; 71K;
                                                                                         721; 73C; 74A; 76A
221            e1*2001/116*0335*..   270 - 335 245/40R20 99     11A; 245; 57E; 575       ab Mj.2014 (Baureihe
                                                                                         217); Cabrio; Coupe;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 76A

Verkaufsbezeichnung:     SLK / SLC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
172          e1*2007/46*0548*..  115 - 225 235/30R20 88         11A; 22L; 242; 245;      Cabrio; Heckantrieb;
                                                                26B; 261; 271; 54A;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                56G
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     SL-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
230          e1*98/14*0169*..   225 - 320 255/30R20 92          11A; 24J; 26N; 26P       Nur Baureihe 231;
231          e1*2007/46*0803*..                                                          Cabrio; Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A
230            e1*98/14*0169*..      225 - 320 255/30R20 92     11A; 24J; 26N; 26P       ab e1*98/14*0169*19;
231            e1*2007/46*0803*..                                                        Cabrio; Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : Nissan International S. A.
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 130 Nm
Verkaufsbezeichnung:     Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW        Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
H15          e11*2007/46*2977*.. 80 - 155 245/35R20 91          11A; 24C; 244; 247;      Q30; Allradantrieb;
                                                                26B; 26J; 27F            Frontantrieb;
                                             255/35R20 93       11A; 24C; 24D; 26B;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                26J; 27F                 12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A
Gutachten 366-0453-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50867
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D1220
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 02.02.2017
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Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
Gutachten 366-0453-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50867
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D1220
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 02.02.2017
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22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten 366-0453-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50867
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D1220
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 02.02.2017
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24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
     Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
     30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
24O) Die Radabdeckung an Achse 1 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
     Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
     30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
261) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
Gutachten 366-0453-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50867
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D1220
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 02.02.2017
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26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
273) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 23,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
     Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug"
     am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
Gutachten 366-0453-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50867
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D1220
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 02.02.2017
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52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
     konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
58E) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                    Vorderachse:                         245/30R20
                    Hinterachse:                         295/25R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
      Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
      tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
      Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
58F) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        245/30R20
                    Hinterachse:                        285/25R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
Gutachten 366-0453-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50867
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D1220
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 02.02.2017
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       Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
       tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
       Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5AP) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 670kg.
5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1200kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1260kg.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1300kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.
67J) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          235/35R20
                     Hinterachse:                          265/30R20
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          235/35R20
                     Hinterachse:                          275/30R20
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68I)   Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                     Vorderachse:                        245/30R20
                     Hinterachse:                        295/25R20
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68U) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                     Vorderachse:                        245/35R20
                     Hinterachse:                        275/30R20
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
Gutachten 366-0453-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50867
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D1220
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 02.02.2017
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      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68Z) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/30R20
                    Hinterachse:                          285/25R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
     deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig und nur in Verbindung mit den
     unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Rädern für die Hinterachse.
Gutachten 366-0453-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50867
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D1220
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 02.02.2017
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83C) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen, die mit AMG-Sportbremse ausgerüstet sind,
     nicht zulässig.
AFY) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm
     (Dicke 34mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
DEG) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360 mm
     an der Vorderachse nicht zulässig.
FGC) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit BREMBO-Festsattel (innenbelüftet)
     an der Vorderachse nicht zulässig.
GAB) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Reifengröße:
     Vorderachse: 245/35R20
     Hinterachse: 275/30R20
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
PDI) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 380 mm an
     der Vorderachse nicht zulässig.
XFS) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          255/40R20
                    Hinterachse:                          285/35R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YAQ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/35R20
                    Hinterachse:                          285/30R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YAT) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          265/30R20
                    Hinterachse:                          275/30R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
Gutachten 366-0453-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50867
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D1220
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 02.02.2017
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      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YB9) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          255/30R20
                    Hinterachse:                          265/30R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YBD) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/30R20
                    Hinterachse:                          255/30R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YBN) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          255/45R20
                    Hinterachse:                          285/40R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Gutachten 366-0453-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50867
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D1220
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 02.02.2017
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    B8
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0430*..
       Handelsbez.:    AUDI A5,S5,A4,S4

       Variante(n):    Allradantrieb, AUDI A5 Coupé (B9) ab MJ2016, Coupe, Frontantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             27P                      x = 240             y = 300                   HA
             26B                      x = 280             y = 310                   VA
             26P                      x = 230             y = 260                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 280       y = 310            11                 VA
             26N                   x = 280       y = 310             8                 VA
             27F                   x = 240       y = 300            19                 HA
             27H                   x = 240       y = 300             8                 HA
Gutachten 366-0453-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50867
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D1220
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 02.02.2017
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Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    4G
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0436*..
       Handelsbez.:    AUDI A6, S6, A7, S7

       Variante(n):    Nur A6 allroad quattro

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 450             y = 270                   VA
             26P                      x = 400             y = 220                   VA
             27B                      x = 325             y = 390                   HA
             27I                      x = 275             y = 340                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 450       y = 270             7                 VA
             27H                   x = 325       y = 390             8                 HA
             27F                   x = 325       y = 390            18                 HA
Gutachten 366-0453-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50867
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D1220
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 02.02.2017
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Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    4G
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0436*..
       Handelsbez.:    AUDI A6, S6, A7, S7

       Variante(n):    Allradantrieb, Coupe, Nur A7

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 230             y = 250                   VA
             26P                      x = 180             y = 200                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 230       y = 250            28                 VA
             26N                   x = 230       y = 250             8                 VA
             27F                   x = 270       y = 350            27                 HA
             27H                   x = 270       y = 350             8                 HA
Gutachten 366-0453-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50867
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D1220
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 02.02.2017
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Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    4G
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0436*..
       Handelsbez.:    AUDI A6, S6, A7, S7

       Variante(n):    Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Nur A6, Stufenheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 400             y = 200                   VA
             26P                      x = 350             y = 150                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             27F                   x = 270       y = 400            30                 HA
             27H                   x = 270       y = 400             8                 HA
             26J                   x = 400       y = 200            22                 VA
             26N                   x = 400       y = 200             8                 VA
Gutachten 366-0453-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50867
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D1220
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 02.02.2017
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Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    B8
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0430*..
       Handelsbez.:    AUDI A5,S5,A4,S4

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             27I                      x = 250             y = 300                   HA
             27B                      x = 300             y = 350                   HA
             26P                      x = 250             y = 200                   VA
             26B                      x = 300             y = 250                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 300       y = 250             8                 VA
             26J                   x = 300       y = 250            25                 VA
             27H                   x = 300       y = 350             8                 HA
             27F                   x = 300       y = 350            25                 HA
Gutachten 366-0453-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50867
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D1220
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 02.02.2017
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Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    B8
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0430*..
       Handelsbez.:    AUDI A5,S5,A4,S4

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 300             y = 300                   VA
             26P                      x = 250             y = 250                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             27F                   x = 300       y = 350            30                 HA
             27H                   x = 250       y = 300             8                 HA
             26J                   x = 300       y = 300            20                 VA
             26N                   x = 300       y = 300             8                 VA
Gutachten 366-0453-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50867
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D1220
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 02.02.2017
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    245G
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0470*..
       Handelsbez.:    B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA

       Variante(n):    Fahrdynamik-Paket, GLA, Sportfahrwerk

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             27I                      x = 250             y = 200                   HA
             26B                      x = 350             y = 340                   VA
             26P                      x = 280             y = 240                   VA
             27B                      x = 300             y = 280                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             27F                   x = 300       y = 280            30                 HA
             27H                   x = 300       y = 280             8                 HA
             26J                   x = 350       y = 340            25                 VA
             26N                   x = 350       y = 340             8                 VA
Gutachten 366-0453-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50867
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D1220
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 02.02.2017
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    218
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0485*..
       Handelsbez.:    CLS-KLASSE

       Variante(n):    Allradantrieb, Kombilimousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             27B                      x = 280             y = 310                   HA
             27I                      x = 230             y = 260                   HA
             26B                      x = 250             y = 330                   VA
             26P                      x = 200             y = 280                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             27F                   x = 250       y = 330            25                 HA
             27H                   x = 250       y = 330             8                 HA
             26J                   x = 250       y = 330            20                 VA
             26N                   x = 250       y = 330             8                 VA
Gutachten 366-0453-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50867
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D1220
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 02.02.2017
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    204 X
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0480*..
       Handelsbez.:    GLC-KLASSE, GLK-KLASSE

       Variante(n):    GLC Coupé

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             27B                      x = 360             y = 350                   HA
             27I                      x = 310             y = 300                   HA
             26B                      x = 280             y = 280                   VA
             26P                      x = 230             y = 230                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             27H                   x = 360       y = 350             8                 HA
             27F                   x = 360       y = 350            11                 HA
             26N                   x = 280       y = 280             3                 VA
             26J                   x = 280       y = 280             6                 VA
Gutachten 366-0453-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50867
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D1220
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 02.02.2017
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    R1ES
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1560*..
       Handelsbez.:    E-KLASSE

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             27P                      x = 280             y = 400                   HA
             26B                      x = 350             y = 300                   VA
             26P                      x = 300             y = 250                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             27H                   x = 280       y = 400             8                 HA
             27F                   x = 280       y = 400            30                 HA
             26N                   x = 350       y = 300             8                 VA
             26J                   x = 350       y = 300            30                 VA
Gutachten 366-0453-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50867
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D1220
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 02.02.2017
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    245G
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0470*..
       Handelsbez.:    B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA

       Variante(n):    GLA, Offroad-Fahrwerk

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             27I                      x = 250             y = 200                   HA
             26B                      x = 350             y = 340                   VA
             26P                      x = 280             y = 240                   VA
             27B                      x = 300             y = 280                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             27F                   x = 300       y = 280            20                 HA
             27H                   x = 300       y = 280             8                 HA
             26J                   x = 350       y = 340            11                 VA
             26N                   x = 350       y = 340             8                 VA
Gutachten 366-0453-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50867
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D1220
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 02.02.2017
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    204 X
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0480*..
       Handelsbez.:    GLC-KLASSE, GLK-KLASSE

       Variante(n):    GLC

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 230             y = 230                   VA
             26B                      x = 280             y = 280                   VA
Gutachten 366-0453-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50867
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D1220
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 02.02.2017
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    212
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0501*..
       Handelsbez.:    E-KLASSE

       Variante(n):    Baureihe W213

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             27P                      x = 280             y = 400                   HA
             26B                      x = 350             y = 300                   VA
             26P                      x = 300             y = 250                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             27H                   x = 280       y = 400             8                 HA
             27F                   x = 280       y = 400            30                 HA
             26N                   x = 350       y = 300             8                 VA
             26J                   x = 350       y = 300            30                 VA
Gutachten 366-0453-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50867
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D1220
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 02.02.2017
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    221
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0335*..
       Handelsbez.:    S-Klasse

       Variante(n):    ab Mj.2013, Heckantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             27B                      x = 150             y = 380                   HA
             27I                      x = 100             y = 330                   HA
             26B                      x = 320             y = 350                   VA
             26P                      x = 270             y = 300                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             27F                   x = 150       y = 380            12                 HA
             27H                   x = 150       y = 380             9                 HA
             26J                   x = 320       y = 350            18                 VA
             26N                   x = 320       y = 350            18                 VA
Gutachten 366-0453-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50867
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D1220
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 02.02.2017
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Fahrzeug:

       Hersteller:     MERCEDES
       Fahrzeugtyp:    231
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0803*..
       Handelsbez.:    SL-Klasse

       Variante(n):    Cabrio, Heckantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 380             y = 360                   VA
             27I                      x = 300             y = 330                   HA
             27B                      x = 350             y = 380                   HA
             26P                      x = 330             y = 310                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             27H                   x = 350       y = 380             8                 HA
             27F                   x = 350       y = 380           23,5                HA
             26N                   x = 380       y = 360             8                 VA
             26J                   x = 380       y = 360           13,5                VA
Gutachten 366-0453-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50867
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D1220
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 02.02.2017
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Fahrzeug:

       Hersteller:     MERCEDES
       Fahrzeugtyp:    172
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0548*..
       Handelsbez.:    SLK / SLC

       Variante(n):    Cabrio, Heckantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 250             y = 250                   VA
             26B                      x = 300             y = 300                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             27H                   x = 280       y = 300             8                 HA
             27F                   x = 280       y = 300            30                 HA
             26N                   x = 300       y = 300             8                 VA
             26J                   x = 300       y = 300            18                 VA
Gutachten 366-0453-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50867
zu V.1. ANLAGE: 2                                                   Radtyp: D1220
Antragsteller: DIEWE GmbH                                           Stand: 02.02.2017
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Fahrzeug:

       Hersteller:     NISSAN
       Fahrzeugtyp:    H15
       Genehm.Nr.:     e11*2007/46*2977*..
       Handelsbez.:    Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30

       Variante(n):    Allradantrieb, Frontantrieb, Q30

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 350             y = 250                   VA
             26P                      x = 250             y = 150                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                  Aufweiten        Achse
                                  von [mm]      bis [mm]            um [mm]
             26N                   x = 350       y = 250                8               VA
             26J                   x = 350       y = 250               30               VA
             27H                   x = 230       y = 220                8               HA
             27F                   x = 280       y = 270               30               HA