Gutachten 17-00036-CC-GBM-03 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50867 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D1220 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 66 Fahrzeughersteller : AUDI, Bayerische Motorenwerke AG, BMW, BMW AG, DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ, Nissan International S. A., QUATTRO GmbH, SSANGYONG, VOLKSWAGEN Raddaten: Radgröße nach Norm : 9 J X 20 H2 Einpreßtiefe (mm) : 25 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 51122566 PCD 112 ohne 66,6 810 2391 11/16 51122566 PCD 112 ohne 66,6 850 2280 11/16 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 4G1; 8R2; 8R1; 8R; 4G Zubehör : Serie Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : B81; F2; F8; FY; B8 Zubehör : DW4169 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : B8; B81; F2; F8; 4G; 4G1 140 Nm für Typ : F2 erhöhtes Anzugsmoment 180 Nm für Typ : FY erhöhtes Anzugsmoment 200 Nm für Typ : 8R erhöhtes Anzugsmoment; 8R1 erhöhtes Anzugsmoment; 8R2 erhöhtes Anzugsmoment Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B8 e1*2001/116*0430*.. 118 - 195 245/30R20 90Y 11A; 22I; 22M; 51J AUDI A5 Coupe (8T) 255/30R20 92 11A; 22I; 22M; 24J; bis MJ2016; 51J; 54F Frontantrieb; 265/30R20 11A; 21P; 22I; 22M; 10B; 11B; 11G; 11H; 24J; 24M; 51G 12A; 51A; 6AZ; 71A; 265/30R20 94 11A; 21P; 22B; 22L; 723; 729; 73C; 74A; 24J; 24M; 54F 740; 77E Gutachten 17-00036-CC-GBM-03 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50867 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D1220 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 66 Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B8 e1*2001/116*0430*.. 90 - 200 225/35R20 90Y 11A; 245; 248; 26B; Nicht A4 Allroad B81 e13*2007/46*1084*.. 26N; 27B; 5GA Quattro; AUDI A4 (B9) 90 - 260 245/30R20 95Y 11A; 241; 244; 246; ab MJ2016; AUDI S4 247; 26B; 26N; 27B; (B9) ab MJ2016; Kombi; 27H 255/30R20 92Y 11A; 241; 244; 246; Limousine; 247; 26B; 26J; 27B; Allradantrieb; 27H 265/30R20 94Y 11A; 24C; 24D; 26B; Frontantrieb; 26J; 27B; 27F 10B; 11B; 11G; 11H; 260 225/35R20 M+S 11A; 245; 248; 26B; 12A; 51A; 6AZ; 71A; 26N; 27B; 5GA; 52J 723; 73C; 74A; 740; 77E B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 200 235/35R20 92 11A; 245; 248; 26P; A4 Allroad Quattro ab B81 e13*2007/46*1084*.. 27H MJ2016; 245/35R20 95 11A; 245; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H; 27F 12A; 51A; 6AZ; 71A; 723; 73C; 74A; 740; 77E B8 e1*2001/116*0430*.. 105 - 195 245/30R20 90Y nicht Allradantrieb; 11A; AUDI A5 Cabrio (8T) 21P; 5GA; 51J bis MJ2016; 105 - 245 255/30R20 92 11A; 21B; 21N; 245; Allradantrieb; 51J; 54F Frontantrieb; 265/30R20 94 11A; 21B; 21N; 22I; 10B; 11B; 11G; 11H; 22M; 245; 248; 54F 12A; 51A; 573; 6AZ; 71A; 723; 729; 73C; 74A; 740; 77E B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 195 245/30R20 90Y nicht Allradantrieb; 11A; AUDI A5 Sportback bis B81 e13*2007/46*1084*.. 21P; 5GA; 51J MJ2016; 4-türig; 100 - 245 255/30R20 92 11A; 21B; 21N; 245; Allradantrieb; 51J; 54F Frontantrieb; 265/30R20 94 11A; 21B; 21N; 22I; 10B; 11B; 11G; 11H; 22M; 245; 248; 54F 12A; 51A; 573; 6AZ; 71A; 723; 729; 73C; 74A; 740; 77E B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 180 245/35R20 95 11A; 21P; 22I; 245; 248 Nur A4 Allroad B81 e13*2007/46*1084*.. Quattro bis MJ2015; 255/30R20 92 11A; 21P; 22I; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 6AZ; 255/35R20 93 11A; 21P; 22I; 24J; 248 71A; 723; 729; 73C; 74A; 740; 77E B8 e1*2001/116*0430*.. 125 - 260 245/30R20 90 11A; 22I; 22M; 51J AUDI S5 Coupé (8T) 255/30R20 92 11A; 22I; 22M; 24J; bis MJ2016; AUDI A5 51J; 54F Coupe (8T) bis MJ2016; 265/30R20 11A; 21P; 22I; 22M; Allradantrieb; 24J; 24M; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 265/30R20 94 11A; 21P; 22B; 22L; 12A; 51A; 573; 6AZ; 24J; 24M; 54F 71A; 723; 729; 73C; 74A; 740; 77E Gutachten 17-00036-CC-GBM-03 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50867 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D1220 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 66 Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 260 255/30R20 92Y YBD; YB9; 11A; 245; A5 Coupé (B9) ab B81 e13*2007/46*1084*.. 248; 26P; 27P MJ2016; A5 Sportback 265/30R20 94Y YB9; 11A; 24J; 248; (B9) ab MJ2016; S5 26P; 27H; 27P Sportback (B9) ab MJ2016; A5 Cabrio (B9) ab MJ2016; S5 Cabrio (B9) ab MJ2016; S5 Coupé (B9) ab MJ2016; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71A; 723; 73C; 74A; 740; 77E Verkaufsbezeichnung: AUDI A6, S6, A7, S7 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4G e1*2007/46*0436*.. 100 - 150 265/30R20 94 11A; 241; 244; 246; A6; nicht A6 allroad 4G1 e13*2007/46*1147*.. 247; 26B; 261; 273; quattro; Kombi; 5HI; 67J Stufenheck; 100 - 245 235/35R20 92Y 11A; 245; 26P; 5GM; Allradantrieb; 57E; 67J; 67X Frontantrieb; 245/35R20 95Y 11A; 24J; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H; 260; 271 12A; 51A; 573; 6AZ; 100 - 331 255/30R20 92Y nicht Kombi; 11A; 241; 71A; 723; 73C; 74A; 244; 246; 247; 26B; 740; AFY; DEÄ 260; 272; 5GM 255/35R20 97Y 11A; 241; 244; 246; 247; 26B; 260; 272 265/35R20 95Y 11A; 241; 244; 246; 247; 26B; 261; 273 275/30R20 97Y 11A; 244; 247; 273; 57F; 67X; 68U 180 - 331 265/30R20 94Y nicht Kombi; 11A; 241; 244; 246; 247; 26B; 261; 273; 5HI; 67J 309 - 331 245/35R20 M+S 11A; 24J; 248; 26B; 260; 271; 52J 4G e1*2007/46*0436*.. 140 - 245 245/40R20 99 11A; 24J; 248; 26P; Nur A6 allroad 4G1 e13*2007/46*1147*.. 27B; 27H; 51J quattro; 255/35R20 97 11A; 24J; 248; 26P; 10B; 11B; 11G; 11H; 27B; 27H 12A; 51A; 573; 6AZ; 255/40R20 97 11A; 24J; 248; 26P; 71A; 723; 73C; 74A; 27B; 27H 740; AFY; DEÄ 265/35R20 99 11A; 241; 246; 248; 26B; 27B; 27F Gutachten 17-00036-CC-GBM-03 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50867 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D1220 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 66 Verkaufsbezeichnung: AUDI A6, S6, A7, S7 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4G e1*2007/46*0436*.. 140 - 230 255/30R20 92 11A; 26B; 260; 270; A7 Sportback; Coupe; 4G1 e13*2007/46*1147*.. 5GM 4-türig; 255/35R20 93 11A; 26B; 260; 270; Allradantrieb; 5HA Frontantrieb; 140 - 245 245/35R20 95 11A; 26B; 270 10B; 11B; 11G; 11H; 140 - 331 255/35R20 97 11A; 26B; 260; 270 12A; 51A; 573; 6AZ; 265/30R20 94Y 11A; 245; 248; 26B; 71A; 723; 729; 73C; 260; 271; 5HI 74A; 740; AFY; DEÄ 265/35R20 95Y 11A; 245; 248; 26B; 260; 271 309 - 331 245/35R20 M+S 11A; 26B; 270; 52J Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8R e13*2007/46*1083*.. 100 - 200 245/45R20 99 11A; 24N; 24O erhöhtes Anzugsmoment 8R1 e13*2007/46*1083*.. 100 - 260 255/45R20 101 11A; 24C; 24D 200 Nm; 275/40R20 102 11A; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 230 - 260 245/45R20 99Y 11A; 24N; 24O 12A; 51A; 573; 6AZ; 71A; 723; 73C; 74A; 740; 838; PDI Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5 HYBRID Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8R2 e13*2007/46*1179*.. 100 - 200 245/45R20 99 11A; 24N; 24O erhöhtes Anzugsmoment 100 - 260 255/45R20 101 11A; 24C; 24D 200 Nm; 275/40R20 102 11A; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 230 - 260 245/45R20 99Y 11A; 24N; 24O 12A; 51A; 573; 6AZ; 71A; 723; 73C; 74A; 740; 838; PDI Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5,SQ5,SQ5 TDI Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8R e1*2001/116*0473*.. 100 - 200 245/45R20 99 11A; 24N; 24O erhöhtes Anzugsmoment 100 - 260 255/45R20 101 11A; 24C; 24D 200 Nm; 275/40R20 102 11A; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 230 - 260 245/45R20 99Y 11A; 24N; 24O 12A; 51A; 573; 6AZ; 71A; 723; 73C; 74A; 740; 838; PDI Verkaufsbezeichnung: A7/S7 Sportback, A6/S6 Lim, A6/S6 Avant, A6 all quattro Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F2 e1*2007/46*1801*.. 120 - 250 245/40R20 99 11A; 26P erhöhtes Anzugsmoment 255/35R20 97 11A; 248; 26N; 26P 140 Nm; A7 Sportback; 255/40R20 97 11A; 248; 26N; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 265/35R20 99 11A; 248; 26B; 26N 12A; 51A; 6AZ; 71A; 275/35R20 98 11A; 245; 248; 26B; 723; 73C; 74A; 740; 26N 77E Gutachten 17-00036-CC-GBM-03 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50867 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D1220 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 66 Verkaufsbezeichnung: A7/S7 Sportback, A6/S6 Lim, A6/S6 Avant, A6 all quattro Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F2 e1*2007/46*1801*.. 120 - 257 235/45R20 100 11A; 24J; 248; 26B A6; Kombilimousine; 235/45R20 96 11A; 24J; 248; 26B Limousine; 245/40R20 99 11A; 24J; 244; 26B; Allradantrieb; 27H Frontantrieb; 255/35R20 97 11A; 241; 244; 246; 10B; 11B; 11G; 11H; 247; 26B; 26N; 27H 12A; 51A; 6AZ; 71A; 255/40R20 101 11A; 241; 244; 246; 723; 73C; 74A; 77E 247; 26B; 26N; 27H 255/40R20 97 11A; 241; 244; 246; 247; 26B; 26N; 27H 265/35R20 99 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26N; 27F 265/40R20 100 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26N; 27F 275/35R20 98 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26N; 27F Verkaufsbezeichnung: A8 L, A8 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F8 e1*2007/46*1751*.. 210 - 250 255/40R20 97 11A; 26B 10B; 11B; 11G; 11H; 265/40R20 100 11A; 248; 26B; 27I 12A; 51A; 6AZ; 71A; 275/35R20 98 11A; 245; 248; 26B; 27I 723; 73C; 74A; 740; 77E 275/40R20 102 11A; 245; 248; 26B; 27I Verkaufsbezeichnung: Q5, SQ5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FY e1*2007/46*1550*.. 100 - 260 245/45R20 99 11A; 24J; 244; 26N erhöhtes Anzugsmoment 255/40R20 97 11A; 241; 244; 246; 180 Nm; Q5; SQ5; 26J; 26P; 27I Allradantrieb; 255/45R20 101 11A; 241; 244; 246; Frontantrieb; 26J; 26P; 27I 10B; 11B; 11G; 11H; 265/40R20 100 11A; 24C; 244; 247; 12A; 51A; 6AZ; 71A; 26J; 26P; 27I 723; 73C; 74A; 740; 265/45R20 104 11A; 24C; 244; 247; 77E 26J; 26P; 27I 275/40R20 102 11A; 24C; 244; 247; 26J; 26P; 27I Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : QUATTRO GmbH Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : DW4169 Gutachten 17-00036-CC-GBM-03 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50867 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D1220 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 66 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 180 Nm Verkaufsbezeichnung: Q5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FY e1*2007/46*1685*.. 100 - 260 245/45R20 99 11A; 24J; 244; 26N erhöhtes Anzugsmoment 255/40R20 97 11A; 241; 244; 246; 180 Nm; Q5; 26J; 26P; 27I Allradantrieb; 255/45R20 101 11A; 241; 244; 246; Frontantrieb; 26J; 26P; 27I 10B; 11B; 11G; 11H; 265/40R20 100 11A; 24C; 244; 247; 12A; 51A; 6AZ; 71A; 26J; 26P; 27I 723; 73C; 74A; 740; 265/45R20 104 11A; 24C; 244; 247; 77E 26J; 26P; 27I 275/40R20 102 11A; 24C; 244; 247; 26J; 26P; 27I Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : Bayerische Motorenwerke AG, BMW, BMW AG Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Serie Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm Verkaufsbezeichnung: X Reihe Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F2X e1*2007/46*1824*.. 85 - 170 225/40R20 94Y 11A; 24C; 244; 247; BMW X2 (F39); 26B; 26J; 27B; 27F 10B; 11B; 11G; 11H; 235/35R20 92 11A; 24C; 244; 247; 12A; 51A; 6AZ; 71A; 26B; 26J; 27B; 27F 723; 73C; 74D 245/35R20 91 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27B; 27F 255/30R20 92 11A; 24C; 24D; 26B; 26J; 27B; 27F 255/35R20 93 11A; 24C; 24D; 26B; 26J; 27B; 27F 265/30R20 94 11A; 24C; 24D; 26B; 26J; 27B; 27F 265/35R20 95 11A; 24C; 24D; 26B; 26J; 27B; 27F G4X e1*2007/46*1881*.. 120 - 185 245/45R20 99 11A; 26P; 57E; 6AO 10B; 11B; 11G; 11H; 120 - 195 255/40R20 101 11A; 26N; 26P; 57E; 12A; 51A; 6AZ; 71A; 6A0; 99K 723; 73C; 74D; 77E 255/45R20 101 11A; 26N; 26P; 57E Gutachten 17-00036-CC-GBM-03 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50867 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D1220 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 66 Verkaufsbezeichnung: X Reihe Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen G4X e1*2007/46*1881*.. 120 - 185 245/45R20 99 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 120 - 195 235/45R20 100 12A; 51A; 6AZ; 71A; 255/40R20 101 11A; 26N; 26P 723; 73C; 74D; 77E 255/45R20 101 11A; 26N; 26P 265/40R20 100 11A; 245; 26B; 26N 275/40R20 102 11A; 245; 248; 26B; 26N; 27I G4X e1*2007/46*1881*.. 240 - 265 235/45R20 100 M SERIE; 245/45R20 99 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 255/40R20 101 11A; 26N; 26P 12A; 51A; 6AZ; 71A; 255/45R20 101 11A; 26N; 26P 723; 73C; 74D; 77E 265/40R20 100 11A; 245; 26B; 26N 275/40R20 102 11A; 245; 248; 26B; 26N; 27I G4X e1*2007/46*1881*.. 240 - 265 245/45R20 99 11A; 26P; 57E; 6AO M SERIE; 255/40R20 101 11A; 26N; 26P; 57E; 10B; 11B; 11G; 11H; 6A0; 99K 12A; 51A; 6AZ; 71A; 255/45R20 101 11A; 26N; 26P; 57E 723; 73C; 74D; 77E Verkaufsbezeichnung: X-Reihe Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen G3X e1*2007/46*1797*.. 240 - 265 235/45R20 100 11A; 248 Allradantrieb; 245/45R20 99 11A; 248; 26P; 27I; 10B; 11B; 11G; 11H; 6AO 12A; 51A; 6AZ; 71A; 255/40R20 101 11A; 245; 248; 26P; 723; 73C; 74D; 77E 27I; 6A0 255/45R20 101 11A; 245; 248; 26P; 27I 265/40R20 100 11A; 244; 245; 26B; 27B G3X e1*2007/46*1797*.. 240 - 265 235/45R20 100 Allradantrieb; 245/45R20 99 11A; 26P; 6AO 10B; 11B; 11G; 11H; 255/40R20 101 11A; 245; 26P; 6A0 12A; 51A; 6AZ; 71A; 255/45R20 101 11A; 245; 26P 723; 73C; 74D; 76A; 265/40R20 100 11A; 245; 26B 77E G3X e1*2007/46*1797*.. 100 - 195 235/45R20 100 Allradantrieb; 245/45R20 99 11A; 26P Heckantrieb; 255/40R20 101 11A; 245; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 255/45R20 101 11A; 245; 26P 12A; 51A; 6AZ; 71A; 265/40R20 100 11A; 245; 26B 723; 73C; 74D; 76A; 77E G3X e1*2007/46*1797*.. 100 - 195 235/45R20 100 11A; 248 Allradantrieb; 245/45R20 99 11A; 248; 26P; 27I Heckantrieb; 255/40R20 101 11A; 245; 248; 26P; 27I 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71A; 255/45R20 101 11A; 245; 248; 26P; 27I 723; 73C; 74D; 77E 265/40R20 100 11A; 244; 245; 26B; 27B Gutachten 17-00036-CC-GBM-03 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50867 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D1220 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 66 Verkaufsbezeichnung: X3 M, X3 M Competition, X4 M, X4 M Competition Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F34XM e1*2007/46*1988*.. 353 - 375 255/45R20 101 YBN; YC1; 57E BMW X3, BMW X4; 265/45R20 104 XF8; 11A; 245; 57E 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71A; 723; 73C; 74D; 76A; 77E Verkaufsbezeichnung: 3er Reihe Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen G3L e1*2007/46*1947*.. 100 - 275 255/30R20 92 YAP; 11A; 244; 247; Allradantrieb; 5GM; 57F Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71A; 723; 73C; 74D; 76B; 77E; 83Z G3L e1*2007/46*1947*.. 100 - 275 225/35R20 90 YAP; 11A; 246; 57E Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71A; 723; 73C; 74D; 76A; 77E; 83Z Verkaufsbezeichnung: 5er Reihe Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen G5K e1*2007/46*1750*.. 100 - 294 245/35R20 95Y GAB; 11A; 245; 26B; Kombilimousine; 26N; 5HR; 57E Allradantrieb; 255/35R20 97Y 11A; 24J; 248; 26B; Heckantrieb; 26N; 27H; 99Q; 99X; 10B; 11B; 11G; 11H; 999 265/35R20 99Y 11A; 24J; 244; 247; 12A; 51A; 6AZ; 71A; 26B; 26J; 27H 723; 73C; 74D G5L e1*2007/46*1688*.. 100 - 340 245/35R20 95Y GAB; 11A; 245; 248; Limousine; 26B; 26N; 5HR Allradantrieb; 255/35R20 97Y 11A; 24J; 248; 26B; Heckantrieb; 26N; 27H; 99Q; 99X; 10B; 11B; 11G; 11H; 999 265/35R20 99Y 11A; 24J; 244; 247; 12A; 51A; 6AZ; 71A; 26B; 26J; 27H 723; 73C; 74D Verkaufsbezeichnung: 6er-Reihe Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen G6GT e1*2007/46*1791*.. 120 - 265 245/40R20 99 GAF nicht für Fzg. Versionen /?????9??; Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71A; 723; 73C; 74D Gutachten 17-00036-CC-GBM-03 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50867 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D1220 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 66 Verkaufsbezeichnung: 7er Reihe Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 7L e1*2007/46*0276*.. 155 - 330 245/40R20 99 11A; 248 ab e1*2007/46*0276*10; Allradantrieb; Heckantrieb; Luftfederung; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71A; 723; 73C; 74D Verkaufsbezeichnung: 8er Reihe Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen G8C e1*2007/46*1906*.. 235 - 390 245/35R20 95 11A; 26P; 57E; 99Y Cabrio; Coupe; 255/35R20 97 11A; 24J; 26N; 26P; 10B; 11B; 11G; 11H; 57E; 58C 12A; 51A; 6AZ; 71A; 723; 73C; 74D; 76A; 77E G8C e1*2007/46*1906*.. 235 - 390 275/30R20 97 11A; 244; 57F; 99Y Cabrio; Coupe; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71A; 723; 73C; 74D; 76B; 77E Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : DW4169 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm für Typ : 172; 204; 204 AMG; 204 K; 204 K AMG; 211; 218; 230; 231; 245G; 245G AMG 150 Nm für Typ : R1EC; R1ECLS; R1ES; 204 X; 221; 222 150 Nm ( GLC ) für Typ : 204 X 150 Nm ( Baureihe W213 ) für Typ : 212 Verkaufsbezeichnung: A 45 AMG 4MATIC, CLA 45 AMG 4MATIC, GLA 45 AMG 4MATIC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 280 245/35R20 95 11A; 24C; 244; 247; nicht Sportfahrwerk; 26B; 26J; 27B; 27F GLA; nicht 245/40R20 95 11A; 24C; 244; 247; Fahrdynamik Paket; 26B; 26J; 27B; 27F nicht Offroad- 255/35R20 97 11A; 24C; 24D; 26B; Fahrwerk; 26J; 27B; 27F Allradantrieb; 255/40R20 97 11A; 24C; 24D; 26B; Frontantrieb; 26J; 27B; 27F 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71A; 723; 73C; 74A Gutachten 17-00036-CC-GBM-03 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50867 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D1220 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 66 Verkaufsbezeichnung: A 45 AMG 4MATIC, CLA 45 AMG 4MATIC, GLA 45 AMG 4MATIC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 280 245/35R20 95 11A; 24C; 244; 247; nicht Sportfahrwerk; 26P; 27B; 27H GLA; nicht 245/40R20 95 11A; 24C; 244; 247; Fahrdynamik Paket; 26P; 27B; 27H Offroad-Fahrwerk; 255/35R20 97 11A; 24C; 244; 247; Allradantrieb; 26B; 26N; 27B; 27F Frontantrieb; 255/40R20 97 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H; 26B; 26N; 27B; 27F 12A; 51A; 6AZ; 71A; 723; 73C; 74A 245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 280 245/35R20 95 11A; 242; 244; 245; Sportfahrwerk; GLA; 247; 26B; 26J; 27B; nicht Offroad- 27F 245/40R20 95 11A; 242; 244; 245; Fahrwerk; Fahrdynamik- 247; 26B; 26J; 27B; Paket; Allradantrieb; 27F 255/35R20 97 11A; 24C; 244; 247; Frontantrieb; 26B; 26J; 27B; 27F 10B; 11B; 11G; 11H; 255/40R20 97 11A; 24C; 244; 247; 12A; 51A; 6AZ; 71A; 26B; 26J; 27B; 27F 723; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 280 245/35R20 95 11A; 24C; 244; 247; nicht Sportfahrwerk; 26B; 26J; 27B; 27F GLA; nicht 245/40R20 95 11A; 24C; 244; 247; Fahrdynamik Paket; 26B; 26J; 27B; 27F nicht Offroad- 255/35R20 97 11A; 24C; 24D; 26B; Fahrwerk; 26J; 27B; 27F Komfortfahrwerk; 255/40R20 97 11A; 24C; 24D; 26B; Allradantrieb; 26J; 27B; 27F Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71A; 723; 73C; 74A 245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 280 245/35R20 95 11A; 24C; 244; 247; nicht Sportfahrwerk; 26P; 27B; 27H GLA; nicht 245/40R20 95 11A; 24C; 244; 247; Fahrdynamik Paket; 26P; 27B; 27H Offroad-Fahrwerk; 255/35R20 97 11A; 24C; 244; 247; Allradantrieb; 26B; 26N; 27B; 27F Frontantrieb; 255/40R20 97 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H; 26B; 26N; 27B; 27F 12A; 51A; 6AZ; 71A; 723; 73C; 74A 245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 280 245/35R20 95 11A; 242; 244; 245; Sportfahrwerk; GLA; 247; 26B; 26J; 27B; nicht Offroad- 27F 245/40R20 95 11A; 242; 244; 245; Fahrwerk; Fahrdynamik- 247; 26B; 26J; 27B; Paket; Allradantrieb; 27F 255/35R20 97 11A; 24C; 244; 247; Frontantrieb; 26B; 26J; 27B; 27F 10B; 11B; 11G; 11H; 255/40R20 97 11A; 24C; 244; 247; 12A; 51A; 6AZ; 71A; 26B; 26J; 27B; 27F 723; 73C; 74A Gutachten 17-00036-CC-GBM-03 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50867 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D1220 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 66 Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 204 e1*2001/116*0431*.. 350 255/30R20 92W 11A; 24C; 26B; 26J; C63 AMG; AMG C 63; 204 AMG e1*2001/116*0464*.. 57E; 58K Kombilimousine; 204 K e1*2001/116*0457*.. Limousine; 204 K e1*2001/116*0463*.. Heckantrieb; AMG 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71A; 723; 73C; 74A; 76A; 77E; 97H 204 e1*2001/116*0431*.. 350 - 375 245/30R20 90 YB0; 11A; 24C; 26B; Nur Baureihe 205; 26J; 57E neue C-Klasse; ab 255/30R20 92Y YA6; 11A; 24C; 26B; e1*2001/116*0431*29; 26J; 57E nur Fzg.-Breite 1877mm; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71A; 723; 73C; 74A; 76A; 77E 204 e1*2001/116*0431*.. 85 - 245 245/30R20 95Y 11A; 24C; 26B; 26J; Nur Baureihe 205; 57E; 58E; 58F neue C-Klasse; Kombilimousine; Limousine; Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71A; 723; 73C; 74A; 76A Verkaufsbezeichnung: CLS-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R1ECLS e1*2007/46*1818*.. 180 - 270 275/30R20 97 GAB; 57F 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71A; 723; 73C; 74A; 76B R1ECLS e1*2007/46*1818*.. 180 - 270 245/35R20 95 GAB; 11A; 26N; 26P; 10B; 11B; 11G; 11H; 57E 12A; 51A; 6AZ; 71A; 255/35R20 97 11A; 24J; 26B; 26N; 723; 73C; 74A; 76A 57E; 68Q R1ECLS e1*2007/46*1818*.. 180 - 270 275/30R20 97 GAB; 57F 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71A; 723; 73C; 74A; 76B 218 e1*2007/46*0485*.. 120 - 245 245/30R20 90Y 11A; 245; 26B; 26N; nicht AMG Sportpaket; 5GA; 51J; 57E; 68I Kombilimousine; 120 - 300 265/30R20 94Y 11A; 24J; 248; 26B; Allradantrieb; 26J; 27B; 27H Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71A; 723; 729; 73C; 74A; DEG Gutachten 17-00036-CC-GBM-03 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50867 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D1220 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 66 Verkaufsbezeichnung: CLS-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 218 e1*2007/46*0485*.. 120 - 245 245/30R20 90 11A; 21B; 22I; 260; nicht AMG Sportpaket; 5GA; 51J Coupe; 4-türig; 120 - 300 255/30R20 92Y 11A; 21B; 22I; 245; Allradantrieb; 261; 270 Heckantrieb; 265/30R20 94 11A; 21B; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 248; 261; 270 12A; 51A; 6AZ; 71A; 723; 729; 73C; 74A; DEG Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R1EC e1*2007/46*1666*.. 120 - 270 245/35R20 95Y GAB; YAQ; 11A; 22Q; Coupé; Cabrio; 241; 244; 246; 247; Allradantrieb; 26B; 26J; 27H Heckantrieb; 255/30R20 92Y 11A; 22Q; 24C; 244; 10B; 11B; 11G; 11H; 247; 26B; 26J; 27F; 12A; 51A; 6AZ; 71A; 5GM 265/30R20 94Y YAT; 11A; 22Q; 24C; 723; 73C; 74A; 77E 244; 247; 26B; 26J; 27F 275/30R20 93W GAB; YAT; 11A; 22Q; 24D; 27F; 57F R1ES e1*2007/46*1560*.. 143 - 250 245/40R20 99 11A; 24J; 24M; 26B; All Terrain; Kombi; 26N; 27H; 27I; 57E; Allradantrieb; 6BN 245/40R20 99 11A; 24J; 24M; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H; 26N; 27H; 27I; 6BN 12A; 51A; 6AZ; 71A; 265/35R20 99 11A; 24C; 244; 247; 723; 73C; 74A; 77E 26B; 26J; 27B; 27F 265/35R20 99 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27B; 27F; 57E R1ES e1*2007/46*1560*.. 110 - 250 245/35R20 95Y GAB; YAQ; 11A; 22Q; Baureihe W213; nicht 241; 244; 246; 247; All Terrain; nicht 26B; 26J; 27H; 5HR E300de; Allradantrieb; 255/30R20 92Y 11A; 22Q; 24C; 244; Heckantrieb; 247; 26B; 26J; 27F; 10B; 11B; 11G; 11H; 5GM 265/30R20 94Y YAT; 11A; 22Q; 24C; 12A; 51A; 6AZ; 71A; 244; 247; 26B; 26J; 723; 73C; 74A 27F; 5AP 110 - 270 275/30R20 97Y GAB; YAT; 11A; 22Q; 24D; 27F; 5IM; 57F 211 e1*2001/116*0183*.., 75 - 135 255/30R20 92W 11A; 21B; 22B; 24C; Heckantrieb; e1*98/14*0183*.. 24M; 54A 10B; 11B; 11G; 11H; 75 - 225 245/30R20 90Y 11A; 21P; 24J; 57E; 12A; 51A; 6AZ; 71A; 68Z 723; 729; 73C; 74A 75 - 285 255/30R20 92Y 11A; 21B; 22B; 24C; 24M; 54A Gutachten 17-00036-CC-GBM-03 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50867 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D1220 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 66 Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 212 e1*2001/116*0501*.. 110 - 250 255/30R20 92Y 11A; 22Q; 24C; 244; Baureihe W213; nicht 247; 26B; 26J; 27F; E300de; Allradantrieb; 5GM 110 - 270 245/35R20 95Y GAB; YAQ; 11A; 22Q; Heckantrieb; 241; 244; 246; 247; 10B; 11B; 11G; 11H; 26B; 26J; 27H; 5HR 12A; 51A; 6AZ; 71A; 265/30R20 94Y YAT; 11A; 22Q; 24C; 723; 73C; 74A 244; 247; 26B; 26J; 27F; 5HI 275/30R20 97 GAB; YAT; 11A; 22Q; 24D; 27F; 57F Verkaufsbezeichnung: GLC-KLASSE, GLK-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 204 X e1*2001/116*0480*.. 100 - 190 235/45R20 96 11A; 24J GLC; Kombilimousine; 245/45R20 99 11A; 24J; 248 Allradantrieb; 255/40R20 97 11A; 24J; 248 Heckantrieb; 255/45R20 101 11A; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 265/40R20 100 11A; 24C; 248 12A; 51A; 6AZ; 71A; 265/45R20 104 11A; 24C; 248; 26P 723; 73C; 74A 275/40R20 102 11A; 24C; 244; 26P 204 X e1*2001/116*0480*.. 100 - 190 255/40R20 97 11A; 24J GLC Coupé; 255/45R20 101 YBN; 11A; 24J Allradantrieb; 265/40R20 100 11A; 24J Heckantrieb; 265/45R20 104 11A; 24J; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 275/40R20 102 11A; 241; 246; 26P 12A; 51A; 6AZ; 71A; 723; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: S-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 221 e1*2001/116*0335*.. 150 - 335 245/40R20 11A; 24J; 26N; 26P; ab Mj.2013 (Baureihe 222 e1*2007/46*0960*.. 51G; 57E; 575 222); nicht AMG Sport- 255/35R20 11A; 24C; 26B; 26N; Paket; Limousine; 51G; 57E; 575 Allradantrieb; 255/40R20 97Y XFS; 11A; 24C; 26B; Heckantrieb; 26N; 57E 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AA; 6AZ; 71A; 723; 73C; 74A; 76A 221 e1*2001/116*0335*.. 270 - 335 245/40R20 99 11A; 245; 57E; 575 ab Mj.2014 (Baureihe 217); Cabrio; Coupe; Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71A; 723; 73C; 74A; 76A Gutachten 17-00036-CC-GBM-03 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50867 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D1220 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 66 Verkaufsbezeichnung: SLK / SLC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 172 e1*2007/46*0548*.. 115 - 225 235/30R20 88 11A; 22L; 242; 245; Cabrio; Heckantrieb; 26B; 261; 271; 54A; 10B; 11B; 11G; 11H; 56G 12A; 51A; 6AZ; 71A; 723; 729; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: SL-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 230 e1*98/14*0169*.. 225 - 320 255/30R20 92 11A; 24J; 26N; 26P Nur Baureihe 231; 231 e1*2007/46*0803*.. Cabrio; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71A; 723; 729; 73C; 74A 230 e1*98/14*0169*.. 225 - 320 255/30R20 92 11A; 24J; 26N; 26P ab e1*98/14*0169*19; 231 e1*2007/46*0803*.. Cabrio; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71A; 723; 729; 73C; 74A Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : Nissan International S. A. Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : DW4169 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm Verkaufsbezeichnung: Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen H15 e11*2007/46*2977*.. 80 - 155 245/35R20 91 11A; 24C; 244; 247; Q30; Allradantrieb; 26B; 26J; 27F Frontantrieb; 255/35R20 93 11A; 24C; 24D; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H; 26J; 27F 12A; 51A; 6AZ; 71A; 723; 73C; 74A Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SSANGYONG Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : DW4169 Gutachten 17-00036-CC-GBM-03 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50867 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D1220 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 66 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm Verkaufsbezeichnung: Korando Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CK e9*2007/46*0055*.. 110 - 131 235/35R20 92 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H; 26B; 26J; 27B; 27H 12A; 51A; 6AZ; 71A; 245/35R20 91 11A; 24C; 244; 247; 723; 73C; 74A; 77E 26B; 26J; 27B; 27H 245/40R20 95 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27B; 27H Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : DW4169 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 160 Nm Verkaufsbezeichnung: TOUAREG Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CR e1*2007/46*1827*.. 170 - 250 265/45R20 104 10B; 11B; 11G; 11H; 265/50R20 107 12A; 51A; 6AZ; 71A; 275/45R20 106 723; 73C; 74A; 77E 285/45R20 112 Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; Gutachten 17-00036-CC-GBM-03 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50867 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D1220 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 66 gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Gutachten 17-00036-CC-GBM-03 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50867 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D1220 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 66 Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich Gutachten 17-00036-CC-GBM-03 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50867 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D1220 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 18 von 66 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 24O) Die Radabdeckung an Achse 1 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 261) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Gutachten 17-00036-CC-GBM-03 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50867 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D1220 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 19 von 66 273) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 23,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen. Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Gutachten 17-00036-CC-GBM-03 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50867 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D1220 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 20 von 66 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. 57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig. 57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. 58C) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/35R20 Hinterachse: 285/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 58E) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/30R20 Hinterachse: 295/25R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 58F) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/30R20 Hinterachse: 285/25R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 58K) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Gutachten 17-00036-CC-GBM-03 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50867 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D1220 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 21 von 66 Vorderachse: 255/30R20 Hinterachse: 275/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5AP) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 670kg. 5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1200kg. 5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1260kg. 5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1300kg. 5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu 10% nach ETRTO zulässig. 5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu 10% nach ETRTO zulässig. 5IM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1460kg. 67J) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/35R20 Hinterachse: 265/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 67X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/35R20 Hinterachse: 275/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Gutachten 17-00036-CC-GBM-03 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50867 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D1220 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 22 von 66 68I) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/30R20 Hinterachse: 295/25R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68Q) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/35R20 Hinterachse: 285/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68U) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/35R20 Hinterachse: 275/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68Z) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/30R20 Hinterachse: 285/25R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6A0) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/40R20 Hinterachse: 295/35R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird Gutachten 17-00036-CC-GBM-03 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50867 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D1220 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 23 von 66 empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6AO) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/45R20 Hinterachse: 275/40R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6AZ) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination (Reifenempfehlung des Fahrzeuherstellers ist zu beachten) entsprechen. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an einem Fahrzeug montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6BN) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/40R20 Hinterachse: 275/35R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. 723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein. 2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest. 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile Gutachten 17-00036-CC-GBM-03 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50867 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D1220 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 24 von 66 zu überprüfen. 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden. 76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig und nur in Verbindung mit den unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Rädern für die Hinterachse. 76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Vorderachse. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. 838) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 320mm (Dicke 30mm) in Verbindung mit Bremssätteln des Herstellers "Brembo" an der Vorderachse nicht zulässig. 83Z) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen, die mit 18"-Sportbremse ausgerüstet sind, nicht zulässig. 97H) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1 Zoll größer sein als die des Sonderrades der Vorderachse. 999) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/35R20 Hinterachse: 285/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 99K) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/40R20 Hinterachse: 285/35R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 99Q) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/35R20 Hinterachse: 295/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße Gutachten 17-00036-CC-GBM-03 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50867 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D1220 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 25 von 66 nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 99X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/35R20 Hinterachse: 275/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 99Y) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/35R20 Hinterachse: 275/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind bzw. deren Differenz sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet.. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. AFY) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm (Dicke 34mm) an der Vorderachse nicht zulässig. DEG) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360 mm an der Vorderachse nicht zulässig. DEÄ) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser von 400mm an der Vorderachse nicht zulässig. GAB) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 245/35R20 Hinterachse: 275/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. GAF) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 245/40R20 Hinterachse: 275/35R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers Gutachten 17-00036-CC-GBM-03 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50867 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D1220 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 26 von 66 sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. PDI) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 380 mm an der Vorderachse nicht zulässig. XF8) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 265/45R20 Hinterachse: 295/40R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. XFS) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/40R20 Hinterachse: 285/35R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YA6) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/30R20 Hinterachse: 285/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YAP) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/35R20 Hinterachse: 255/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Gutachten 17-00036-CC-GBM-03 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50867 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D1220 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 27 von 66 YAQ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/35R20 Hinterachse: 285/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YAT) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 265/30R20 Hinterachse: 275/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YB0) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/30R20 Hinterachse: 265/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YB9) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/30R20 Hinterachse: 265/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YBD) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/30R20 Hinterachse: 255/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird Gutachten 17-00036-CC-GBM-03 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50867 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D1220 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 28 von 66 empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YBN) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/45R20 Hinterachse: 285/40R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YC1) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/45R20 Hinterachse: 265/45R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Gutachten 17-00036-CC-GBM-03 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50867 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D1220 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 29 von 66 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: F8 Genehm.Nr.: e1*2007/46*1751*.. Handelsbez.: A8 L, A8 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 250 VA 27I x = 200 y = 200 HA 27B x = 250 y = 250 HA 26P x = 200 y = 200 VA Gutachten 17-00036-CC-GBM-03 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50867 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D1220 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 30 von 66 Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: FY Genehm.Nr.: e1*2007/46*1550*.. Handelsbez.: Q5, SQ5 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 250 VA 26P x = 250 y = 200 VA 27B x = 250 y = 300 HA 27I x = 250 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 250 10 VA 26N x = 250 y = 250 10 VA Gutachten 17-00036-CC-GBM-03 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50867 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D1220 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 31 von 66 Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: B8 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0430*.. Handelsbez.: AUDI A5,S5,A4,S4 Variante(n): Allradantrieb, AUDI A5 Coupé (B9) ab MJ2016, Coupe, Frontantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 280 y = 310 VA 26P x = 230 y = 260 VA 27P x = 240 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 280 y = 310 11 VA 26N x = 280 y = 310 8 VA 27F x = 240 y = 300 19 HA 27H x = 240 y = 300 8 HA Gutachten 17-00036-CC-GBM-03 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50867 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D1220 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 32 von 66 Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: 4G Genehm.Nr.: e1*2007/46*0436*.. Handelsbez.: AUDI A6, S6, A7, S7 Variante(n): Nur A6 allroad quattro Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 450 y = 270 VA 26P x = 400 y = 220 VA 27B x = 325 y = 390 HA 27I x = 275 y = 340 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 450 y = 270 7 VA 27H x = 325 y = 390 8 HA 27F x = 325 y = 390 18 HA Gutachten 17-00036-CC-GBM-03 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50867 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D1220 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 33 von 66 Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: 4G Genehm.Nr.: e1*2007/46*0436*.. Handelsbez.: AUDI A6, S6, A7, S7 Variante(n): Allradantrieb, Coupe, Nur A7 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 230 y = 250 VA 26P x = 180 y = 200 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 230 y = 250 28 VA 26N x = 230 y = 250 8 VA 27F x = 270 y = 350 27 HA 27H x = 270 y = 350 8 HA Gutachten 17-00036-CC-GBM-03 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50867 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D1220 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 34 von 66 Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: F2 Genehm.Nr.: e1*2007/46*1801*.. Handelsbez.: A7/S7 Sportback, A6/S6 Lim, A6/S6 Avant, A6 all quattro Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 200 VA 26B x = 250 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 250 y = 250 8 VA 26J x = 250 y = 250 30 VA 27H x = 250 y = 300 8 HA 27F x = 250 y = 300 20 HA Gutachten 17-00036-CC-GBM-03 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50867 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D1220 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 35 von 66 Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: 4G Genehm.Nr.: e1*2007/46*0436*.. Handelsbez.: AUDI A6, S6, A7, S7 Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Nur A6, Stufenheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 400 y = 200 VA 26P x = 350 y = 150 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 400 y = 200 22 VA 26N x = 400 y = 200 8 VA 27F x = 270 y = 400 30 HA 27H x = 270 y = 400 8 HA Gutachten 17-00036-CC-GBM-03 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50867 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D1220 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 36 von 66 Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: B8 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0430*.. Handelsbez.: AUDI A5,S5,A4,S4 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 300 y = 350 HA 27I x = 250 y = 300 HA 26P x = 250 y = 200 VA 26B x = 300 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 300 y = 250 8 VA 26J x = 300 y = 250 25 VA 27H x = 300 y = 350 8 HA 27F x = 300 y = 350 25 HA Gutachten 17-00036-CC-GBM-03 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50867 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D1220 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 37 von 66 Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: B8 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0430*.. Handelsbez.: AUDI A5,S5,A4,S4 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 300 VA 26P x = 250 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 300 y = 350 30 HA 27H x = 250 y = 300 8 HA 26J x = 300 y = 300 20 VA 26N x = 300 y = 300 8 VA Gutachten 17-00036-CC-GBM-03 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50867 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D1220 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 38 von 66 Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: F2 Genehm.Nr.: e1*2007/46*1801*.. Handelsbez.: A7/S7 Sportback, A6/S6 Lim, A6/S6 Avant, A6 all quattro Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 300 VA 26B x = 250 y = 350 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 250 y = 350 8 VA 26J x = 250 y = 350 30 VA 27H x = 200 y = 350 8 HA 27F x = 200 y = 350 30 HA Gutachten 17-00036-CC-GBM-03 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50867 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D1220 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 39 von 66 Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: B81 Genehm.Nr.: e13*2007/46*1084*.. Handelsbez.: AUDI A5,S5,A4,S4 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 280 y = 310 VA 26P x = 230 y = 260 VA 27P x = 240 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 280 y = 310 11 VA 26N x = 280 y = 310 8 VA 27F x = 240 y = 300 19 HA 27H x = 240 y = 300 8 HA Gutachten 17-00036-CC-GBM-03 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50867 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D1220 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 40 von 66 Fahrzeug: Hersteller: BMW Fahrzeugtyp: G8C Genehm.Nr.: e1*2007/46*1906*.. Handelsbez.: 8er Reihe Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 250 VA 26B x = 200 y = 300 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 250 y = 350 8 HA 27F x = 250 y = 350 20 HA 26N x = 200 y = 300 8 VA 26J x = 200 y = 300 20 VA Gutachten 17-00036-CC-GBM-03 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50867 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D1220 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 41 von 66 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: G4X Genehm.Nr.: e1*2007/46*1881*.. Handelsbez.: X Reihe Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 200 y = 200 HA 27I x = 200 y = 200 HA 26B x = 200 y = 200 VA 26P x = 200 y = 200 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 250 y = 250 25 HA 27H x = 250 y = 250 8 HA 26J x = 250 y = 250 30 VA 26N x = 250 y = 250 8 VA Gutachten 17-00036-CC-GBM-03 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50867 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D1220 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 42 von 66 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: G3X Genehm.Nr.: e1*2007/46*1797*.. Handelsbez.: X-Reihe Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 250 VA 27I x = 200 y = 250 HA 27B x = 250 y = 300 HA 26P x = 200 y = 200 VA Gutachten 17-00036-CC-GBM-03 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50867 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D1220 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 43 von 66 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: G5L Genehm.Nr.: e1*2007/46*1688*.. Handelsbez.: 5er Reihe Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 250 VA 26P x = 250 y = 200 VA 27B x = 230 y = 300 HA 27I x = 180 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 250 30 VA 26N x = 300 y = 250 8 VA 27F x230 y = 300 30 HA 27H x = 230 y = 300 8 HA Gutachten 17-00036-CC-GBM-03 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50867 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D1220 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 44 von 66 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: G5K Genehm.Nr.: e1*2007/46*1750*.. Handelsbez.: 5er Reihe Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 250 VA 26P x = 250 y = 200 VA 27B x = 230 y = 300 HA 27I x = 180 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 250 30 VA 26N x = 300 y = 250 8 VA 27F x230 y = 300 30 HA 27H x = 230 y = 300 8 HA Gutachten 17-00036-CC-GBM-03 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50867 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D1220 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 45 von 66 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: F2X Genehm.Nr.: e1*2007/46*1824*.. Handelsbez.: X Reihe Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 200 VA 26B x = 250 y = 250 VA 27I x = 200 y = 200 HA 27B x = 250 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 250 y = 250 8 VA 26J x = 250 y = 250 30 VA 27H x = 250 y = 250 8 HA 27F x = 250 y = 250 25 HA Gutachten 17-00036-CC-GBM-03 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50867 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D1220 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 46 von 66 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: R1ECLS Genehm.Nr.: e1*2007/46*1818*.. Handelsbez.: CLS-KLASSE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 230 VA 26B x = 250 y = 280 VA 27I x = 230 y = 250 HA 27B x = 280 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 280 25 VA 26N x = 250 y = 280 8 VA 27F x = 280 y = 300 20 HA 27H x = 280 y = 300 8 HA Gutachten 17-00036-CC-GBM-03 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50867 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D1220 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 47 von 66 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: R1EC Genehm.Nr.: e1*2007/46*1666*.. Handelsbez.: E-KLASSE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 300 VA 26P x = 300 y = 250 VA 27P x = 280 y = 400 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 350 y = 300 8 VA 26J x = 350 y = 300 30 VA 27H x = 280 y = 400 8 HA 27F x = 280 y = 400 30 HA Gutachten 17-00036-CC-GBM-03 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50867 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D1220 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 48 von 66 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: R1ES Genehm.Nr.: e1*2007/46*1560*.. Handelsbez.: E-KLASSE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 300 VA 26P x = 300 y = 250 VA 27P x = 280 y = 400 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 350 y = 300 8 VA 26J x = 350 y = 300 30 VA 27H x = 280 y = 400 8 HA 27F x = 280 y = 400 30 HA Gutachten 17-00036-CC-GBM-03 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50867 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D1220 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 49 von 66 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 212 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0501*.. Handelsbez.: E-KLASSE Variante(n): Baureihe W213 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 300 VA 26P x = 300 y = 250 VA 27P x = 280 y = 400 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 350 y = 300 30 VA 26N x = 350 y = 300 8 VA 27H x = 280 y = 400 8 HA 27F x = 280 y = 400 30 HA Gutachten 17-00036-CC-GBM-03 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50867 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D1220 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 50 von 66 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 204 AMG Genehm.Nr.: e1*2001/116*0464*.. Handelsbez.: C-KLASSE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 300 VA 26P x = 300 y = 250 VA 27B x = 270 y = 370 HA 27I x = 220 y = 320 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 270 y = 370 20 HA 27H x = 270 y = 370 8 HA 26J x = 350 y = 300 15 VA 26N x = 350 y = 300 8 VA Gutachten 17-00036-CC-GBM-03 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50867 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D1220 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 51 von 66 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 204 K Genehm.Nr.: e1*2001/116*0457*.. Handelsbez.: C-KLASSE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 300 VA 26P x = 300 y = 250 VA 27B x = 270 y = 370 HA 27I x = 220 y = 320 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 270 y = 370 20 HA 27H x = 270 y = 370 8 HA 26J x = 350 y = 300 15 VA 26N x = 350 y = 300 8 VA Gutachten 17-00036-CC-GBM-03 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50867 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D1220 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 52 von 66 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 218 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0485*.. Handelsbez.: CLS-KLASSE Variante(n): Allradantrieb, Kombilimousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 330 VA 26P x = 200 y = 280 VA 27B x = 280 y = 310 HA 27I x = 230 y = 260 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 330 20 VA 26N x = 250 y = 330 8 VA 27F x = 250 y = 330 25 HA 27H x = 250 y = 330 8 HA Gutachten 17-00036-CC-GBM-03 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50867 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D1220 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 53 von 66 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 221 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0335*.. Handelsbez.: S-Klasse Variante(n): ab Mj.2013, Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 320 y = 350 VA 26P x = 270 y = 300 VA 27B x = 150 y = 380 HA 27I x = 100 y = 330 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 150 y = 380 12 HA 27H x = 150 y = 380 9 HA 26J x = 320 y = 350 18 VA 26N x = 320 y = 350 18 VA Gutachten 17-00036-CC-GBM-03 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50867 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D1220 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 54 von 66 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: R1ES Genehm.Nr.: e1*2007/46*1560*.. Handelsbez.: E-KLASSE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 300 VA 26P x = 300 y = 250 VA 27B x = 290 y = 390 HA 27I x = 240 y = 340 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 290 y = 390 30 HA 27H x = 290 y = 390 8 HA 26J x = 350 y = 300 20 VA 26N x = 350 y = 300 8 VA Gutachten 17-00036-CC-GBM-03 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50867 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D1220 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 55 von 66 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 204 K AMG Genehm.Nr.: e1*2001/116*0463*.. Handelsbez.: C-KLASSE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 270 y = 370 HA 27I x = 220 y = 320 HA 26B x = 350 y = 300 VA 26P x = 300 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 350 y = 300 15 VA 26N x = 350 y = 300 8 VA 27F x = 270 y = 370 20 HA 27H x = 270 y = 370 8 HA Gutachten 17-00036-CC-GBM-03 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50867 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D1220 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 56 von 66 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 245G Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*.. Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Variante(n): Fahrdynamik-Paket, GLA, Sportfahrwerk Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 280 y = 240 VA 27B x = 300 y = 280 HA 27I x = 250 y = 200 HA 26B x = 350 y = 340 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 350 y = 340 25 VA 26N x = 350 y = 340 8 VA 27F x = 300 y = 280 30 HA 27H x = 300 y = 280 8 HA Gutachten 17-00036-CC-GBM-03 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50867 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D1220 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 57 von 66 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 204 X Genehm.Nr.: e1*2001/116*0480*.. Handelsbez.: GLC-KLASSE, GLK-KLASSE Variante(n): GLC Coupé Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 280 y = 280 VA 26P x = 230 y = 230 VA 27B x = 360 y = 350 HA 27I x = 310 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 360 y = 350 8 HA 27F x = 360 y = 350 11 HA 26N x = 280 y = 280 3 VA 26J x = 280 y = 280 6 VA Gutachten 17-00036-CC-GBM-03 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50867 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D1220 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 58 von 66 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 245G Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*.. Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Variante(n): GLA, Offroad-Fahrwerk Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 280 y = 240 VA 27B x = 300 y = 280 HA 27I x = 250 y = 200 HA 26B x = 350 y = 340 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 350 y = 340 11 VA 26N x = 350 y = 340 8 VA 27F x = 300 y = 280 20 HA 27H x = 300 y = 280 8 HA Gutachten 17-00036-CC-GBM-03 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50867 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D1220 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 59 von 66 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 204 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*.. Handelsbez.: C-KLASSE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 300 VA 26P x = 300 y = 250 VA 27B x = 270 y = 370 HA 27I x = 220 y = 320 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 270 y = 370 20 HA 27H x = 270 y = 370 8 HA 26J x = 350 y = 300 15 VA 26N x = 350 y = 300 8 VA Gutachten 17-00036-CC-GBM-03 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50867 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D1220 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 60 von 66 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 204 X Genehm.Nr.: e1*2001/116*0480*.. Handelsbez.: GLC-KLASSE, GLK-KLASSE Variante(n): GLC Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 230 y = 230 VA 26B x = 280 y = 280 VA Gutachten 17-00036-CC-GBM-03 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50867 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D1220 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 61 von 66 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 204 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*.. Handelsbez.: C-KLASSE Variante(n): ab e1*2001/116*0431*29, Nur Baureihe 205 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 240 y = 285 VA 27B x = 300 y = 350 HA 27I x = 250 y = 300 HA 26B x = 300 y = 350 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 300 y = 350 30 HA 27H x = 300 y = 350 8 HA 26J x = 300 y = 350 30 VA 26N x = 300 y = 350 8 VA Gutachten 17-00036-CC-GBM-03 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50867 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D1220 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 62 von 66 Fahrzeug: Hersteller: MERCEDES Fahrzeugtyp: 231 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0803*.. Handelsbez.: SL-Klasse Variante(n): Cabrio, Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 350 y = 380 HA 26P x = 330 y = 310 VA 26B x = 380 y = 360 VA 27I x = 300 y = 330 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 350 y = 380 8 HA 27F x = 350 y = 380 23,5 HA 26N x = 380 y = 360 8 VA 26J x = 380 y = 360 13,5 VA Gutachten 17-00036-CC-GBM-03 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50867 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D1220 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 63 von 66 Fahrzeug: Hersteller: MERCEDES Fahrzeugtyp: 172 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0548*.. Handelsbez.: SLK / SLC Variante(n): Cabrio, Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 250 y = 250 VA 26B x = 300 y = 300 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 300 y = 300 8 VA 26J x = 300 y = 300 18 VA 27H x = 280 y = 300 8 HA 27F x = 280 y = 300 30 HA Gutachten 17-00036-CC-GBM-03 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50867 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D1220 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 64 von 66 Fahrzeug: Hersteller: NISSAN Fahrzeugtyp: H15 Genehm.Nr.: e11*2007/46*2977*.. Handelsbez.: Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30 Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Q30 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 250 VA 26P x = 250 y = 150 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 230 y = 220 8 HA 27F x = 280 y = 270 30 HA 26J x = 350 y = 250 30 VA 26N x = 350 y = 250 8 VA Gutachten 17-00036-CC-GBM-03 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50867 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D1220 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 65 von 66 Fahrzeug: Hersteller: QUATTRO Fahrzeugtyp: FY Genehm.Nr.: e1*2007/46*1685*.. Handelsbez.: Q5 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 250 y = 200 VA 27B x = 250 y = 300 HA 27I x = 250 y = 250 HA 26B x = 250 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 250 y = 250 10 VA 26J x = 250 y = 250 10 VA Gutachten 17-00036-CC-GBM-03 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50867 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D1220 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 66 von 66 Fahrzeug: Hersteller: SSANGYONG Fahrzeugtyp: CK Genehm.Nr.: e9*2007/46*0055*.. Handelsbez.: Korando Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 250 y = 200 VA 26B x = 300 y = 250 VA 27I x = 250 y = 220 HA 27B x = 300 y = 270 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 300 y = 250 8 VA 26J x = 300 y = 250 30 VA 27H x = 300 y = 270 8 HA 27F x = 300 y = 270 20 HA