Gutachten 17-00036-CC-GBM-03 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50867 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D1220 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 26 Fahrzeughersteller : AUDI, QUATTRO GmbH, SEAT, S.A., SKODA, VOLKSWAGEN Raddaten: Radgröße nach Norm : 9 J X 20 H2 Einpreßtiefe (mm) : 25 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 51122566 57,1 PCD 112 Ø66.6 Ø57.1 57,1 Kunststoff 850 2280 11/16 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 28,2 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 4F; 8V; 8U1; 4F1; 8U Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : GA; 4F Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : F3 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : 4F; 4F1; 8V 140 Nm für Typ : GA 180 Nm für Typ : F3 erhöhtes Anzugsmoment; 8U erhöhtes Anzugsmoment; 8U1 erhöhtes Anzugsmoment Verkaufsbezeichnung: AUDI A3, S3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8V e1*2007/46*0607*.. 77 - 140 245/30R20 86Y 11A; 24C; 244; 247; Cabrio; Limousine; 26B; 26J; 27F; 5EM Allradantrieb; 206 - 228 245/30R20 90 11A; 24C; 244; 247; Frontantrieb; 26B; 26J; 27F 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71A; 723; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: AUDI A6,S6,ALLROAD QUATTRO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4F e1*2001/116*0254*.. 320 265/30R20 94Y QBN; 11A; 21B; 22F; Nur AUDI S6; 22Q; 24D; 24J; 5HI; Allradantrieb; 54A Limousine u. Kombi; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 6AZ; 71A; 723; 729; 73C; 74A; 74P Gutachten 17-00036-CC-GBM-03 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50867 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D1220 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 26 Verkaufsbezeichnung: AUDI A6,S6,ALLROAD QUATTRO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4F e1*2001/116*0254*.., 120 - 257 245/35R20 95 11A; 21B; 22B; 24J; Nur Allroad Quattro; e13*2007/46*1080*.. 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 4F1 e13*2007/46*1080*.. 255/35R20 97 11A; 21B; 22B; 24C; 12A; 51A; 573; 6AZ; 24D; 54A 71A; 723; 729; 73C; 155 - 257 255/35R20 93Y 11A; 21B; 22B; 24C; 74A; 74P 24D; 5HA; 54A 4F e1*2001/116*0254*.., 89 - 188 245/30R20 90Y 11A; 21P; 22F; 24C; Limousine u. Kombi; e13*2007/46*1080*.. 24D; 5GA Front- u. 4F1 e13*2007/46*1080*.. 255/30R20 92Y 11A; 21B; 22F; 24C; Allradantrieb; Nicht 24D; 5GM Allroad Quattro; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 6AZ; 71A; 723; 729; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: AUDI Q3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8U e1*2007/46*0591*.. 88 - 162 235/35R20 92 Ohne erhöhtes 8U1 e13*2007/46*1163*.. Radhausverbreiterung; Anzugsmoment 11A; 241; 246; 248; 180 Nm; 26P; 27I Kombilimousine; 235/35R20 92 Mit Allradantrieb; Radhausverbreiterung Frontantrieb; Serie; 11A; 245; 248; 10B; 11B; 11G; 11H; 26P; 27I 245/35R20 91 Ohne 12A; 51A; 6AZ; 71A; Radhausverbreiterung; 723; 73C; 74A; 74P; 11A; 241; 244; 246; 740 26B; 27B 245/35R20 91 Mit Radhausverbreiterung Serie; 11A; 245; 248; 26B; 27B 255/35R20 93 Ohne Radhausverbreiterung; 11A; 241; 244; 246; 247; 26B; 261; 27B; 271 255/35R20 93 Mit Radhausverbreiterung Serie; 11A; 24J; 248; 26B; 261; 271 Verkaufsbezeichnung: Q2, SQ2 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GA e1*2007/46*1552*.. 85 - 140 225/35R20 90 11A; 24C; 24D Allradantrieb; 235/35R20 92 11A; 24C; 24D Frontantrieb; 245/30R20 90 11A; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 245/35R20 91 11A; 24C; 24D 12A; 51A; 6AZ; 71A; 255/30R20 92 11A; 24C; 24D 723; 73C; 74A; 74P; 77E Gutachten 17-00036-CC-GBM-03 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50867 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D1220 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 26 Verkaufsbezeichnung: Q3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F3 e1*2007/46*1900*.. 110 - 169 235/45R20 96 11A; 241; 244; 246; erhöhtes 26P; 27H; 27I Anzugsmoment 180 Nm; Q3; 245/40R20 95 11A; 24C; 244; 26B; Allradantrieb; 26N; 27B; 27H Frontantrieb; 245/45R20 99 11A; 24C; 244; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H; 26N; 27B; 27H 12A; 51A; 6AZ; 71A; 255/40R20 97 11A; 24C; 244; 247; 723; 73C; 74A; 74P; 26B; 26N; 27B; 27H 740; 77E 265/35R20 95 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27B; 27F 265/40R20 100 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27B; 27F 275/35R20 98 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27B; 27F 275/40R20 102 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27B; 27F Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : QUATTRO GmbH Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : DW4172 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 200 Nm Verkaufsbezeichnung: RS Q3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8U e1*2007/46*0590*.. 228 - 250 255/35R20 93 11A; 24J; 248; 26B; erhöhtes 26J; 27B; 27F Anzugsmoment 200 Nm; Kombi; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71A; 723; 73C; 74A; 74P; 740 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SEAT, S.A. Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad Gutachten 17-00036-CC-GBM-03 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50867 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D1220 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 26 Zubehör : DW4172 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm Verkaufsbezeichnung: Tarraco Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen KN e9*2007/46*6666*.. 110 - 140 235/45R20 96 11A; 242; 245; 248; 10B; 11B; 11G; 11H; 26B; 26N; 27I 12A; 51A; 6AZ; 71A; 245/40R20 99 11A; 24C; 244; 247; 723; 73C; 74A; 74P; 26B; 26N; 27I 77E 255/40R20 97 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27H; 27I 265/35R20 99 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27B; 27H 265/40R20 100 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27B; 27H 275/35R20 98 11A; 24C; 24D; 26B; 26J; 27B; 27F Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SKODA Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : DW4172 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm Verkaufsbezeichnung: KODIAQ Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen NS e8*2007/46*0249*.. 85 - 176 235/45R20 96 11A; 245; 248; 26J; Allradantrieb; 27B; 27H Frontantrieb; 245/40R20 99 11A; 24J; 248; 26J; 10B; 11B; 11G; 11H; 27B 12A; 51A; 6AZ; 71A; 245/45R20 99 11A; 24J; 248; 26J; 723; 73C; 74A; 74P; 27B; 27H 77E 255/40R20 97 11A; 241; 244; 246; 26J; 27B; 27H 265/35R20 99 11A; 241; 244; 246; 26J; 27B; 27H 265/40R20 100 11A; 241; 244; 246; 26J; 27B; 27F 275/35R20 98 11A; 24C; 244; 26J; 27B; 27H 275/40R20 102 11A; 24C; 244; 26J; 27B; 27F Gutachten 17-00036-CC-GBM-03 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50867 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D1220 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 26 Verkaufsbezeichnung: SUPERB Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3T e11*2001/116*0326*.., 88 - 206 235/35R20 92 11A; 242; 244; 245; ab e8*2007/46*0317*.. 247; 26B; 26N; 27H; e11*2001/116*0326*32; 27P 245/35R20 91W 11A; 24C; 244; 247; Kombi; Limousine; 26B; 26J; 27F; 27P Allradantrieb; 255/30R20 92 11A; 24C; 244; 247; Frontantrieb; 26B; 26J; 27F; 27P 10B; 11B; 11G; 11H; 265/30R20 94 11A; 24C; 24D; 26B; 12A; 51A; 6AZ; 71A; 26J; 27F; 27P 723; 73C; 74A; 74P; 77E Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : DW4172 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : 3C; 3d; 3D 120 Nm ( bis *0487*14 bzw. *0450*NT23 ) für Typ : 5N 140 Nm für Typ : 3H; 5N 140 Nm ( ab *0487*NT15 bzw. *0450*NT24 ) für Typ : 5N Verkaufsbezeichnung: ARTEON Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3H e1*2007/46*1725*.. 110 - 206 235/35R20 92 11A; 241; 244; 246; Allradantrieb; 26B; 26N; 27B; 27F Frontantrieb; 245/35R20 95 11A; 241; 244; 246; 10B; 11B; 11G; 11H; 247; 26B; 26N; 27B; 12A; 51A; 6AZ; 71A; 27F 255/30R20 92 11A; 241; 244; 246; 723; 73C; 74A; 74P; 247; 26B; 26J; 27B; 77E 27F 255/35R20 93 11A; 241; 244; 246; 247; 26B; 26J; 27B; 27F Verkaufsbezeichnung: PASSAT Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3C e1*2001/116*0307*.., 103 - 155 225/35R20 90W 11A; 22L; 24J; 244; Nur Passat Alltrack e1*2007/46*0502*.., 26B; 27B; 27H (Cross); bis e1*2007/46*0547*.. 245/30R20 90W 11A; 22L; 241; 244; e1*2001/116*0307*36; 246; 26B; 26N; 27B; 10B; 11B; 11G; 11H; 27F 12A; 51A; 573; 6AZ; 71A; 723; 729; 73C; 74A; 74P Gutachten 17-00036-CC-GBM-03 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50867 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D1220 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 26 Verkaufsbezeichnung: PASSAT Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3C e1*2001/116*0307*.. 81 - 206 245/35R20 95 11A; 24C; 24D; 26B; ab 26J; 27F e1*2001/116*0307*37; VW Passat (B8) ab Mj. 2014; nicht Passat Alltrack; Kombi; Stufenheck; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71A; 723; 73C; 74A; 74P 3C e1*2001/116*0307*.. 110 - 176 245/35R20 95 11A; 241; 246; 248; VW Passat Alltrack 26B; 26J; 27F (B8) ab Mj.2014; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71A; 723; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: TIGUAN Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5N e1*2001/116*0450*.., 81 - 155 245/35R20 91 11A; 21P; 22B; 22H; ohne R-Line; bis e1*2007/46*0487*.. 24C; 24D e1*2007/46*0487*14; 255/35R20 93 11A; 21P; 22B; 22F; bis 24C; 24D e1*2001/116*0450*23; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71A; 723; 73C; 74A; 74P 5N e1*2001/116*0450*.., 81 - 155 235/35R20 92 11A; 21P; 22B mit R-Line; bis e1*2007/46*0487*.. 245/35R20 91 11A; 21P; 22B; 22H e1*2007/46*0487*14; 255/35R20 93 11A; 21B; 22B; 22H bis e1*2001/116*0450*23; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71A; 723; 73C; 74A; 74P 5N e1*2007/46*0487*.. 85 - 176 235/45R20 96 11A; 24C; 244; 247; ohne R-Line; ab 27B; 27F e1*2007/46*0487*15; 245/40R20 95 11A; 24C; 244; 247; Allradantrieb; 27B; 27F Frontantrieb; 255/40R20 97 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H; 27B; 27F 12A; 51A; 6AZ; 71A; 265/35R20 95 11A; 24C; 24D; 27B; 723; 73C; 74A; 74P; 27F 77E 265/40R20 100 11A; 24C; 24D; 27B; 27F Gutachten 17-00036-CC-GBM-03 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50867 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D1220 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 26 Verkaufsbezeichnung: TIGUAN Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5N e1*2007/46*0487*.. 85 - 176 235/45R20 96 11A; 27B; 27F mit R-Line; ab 245/40R20 95 11A; 24J; 248; 27B; e1*2007/46*0487*15; 27F Allradantrieb; 255/40R20 97 11A; 24J; 248; 27B; Frontantrieb; 27F 10B; 11B; 11G; 11H; 265/35R20 95 11A; 24J; 248; 27B; 12A; 51A; 6AZ; 71A; 27F 723; 73C; 74A; 74P; 265/40R20 100 11A; 24J; 248; 27B; 77E 27F Verkaufsbezeichnung: TIGUAN, TIGUAN ALLSPACE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5N e1*2001/116*0450*.. 85 - 176 235/45R20 96 11A; 27B; 27F ab 245/40R20 95 11A; 24J; 248; 27B; e1*2001/116*0450*24; 27F mit R-Line; nicht 255/40R20 97 11A; 24J; 248; 27B; Allspace; 27F Allradantrieb; 265/35R20 95 11A; 24J; 248; 27B; Frontantrieb; 27F 10B; 11B; 11G; 11H; 265/40R20 100 11A; 24J; 248; 27B; 12A; 51A; 6AZ; 71A; 27F 723; 73C; 74A; 74P; 77E 5N e1*2001/116*0450*.. 110 - 176 235/45R20 96 11A; 27B; 27F mit R-Line; Allspace; 245/40R20 95 11A; 24J; 27B; 27F ab 255/40R20 97 11A; 24J; 248; 27B; e1*2001/116*0450*31; 27F Allradantrieb; 265/35R20 95 11A; 24J; 248; 27B; Frontantrieb; 27F 10B; 11B; 11G; 11H; 265/40R20 100 11A; 24J; 248; 27B; 12A; 51A; 6AZ; 71A; 27F 723; 73C; 74A; 74P; 77E 5N e1*2001/116*0450*.. 110 - 176 235/45R20 100V 11A; 24C; 244; 247; ohne R-Line; Allspace; 27B; 27F ab 245/40R20 99W 11A; 24C; 244; 247; e1*2001/116*0450*31; 27B; 27F Allradantrieb; 255/40R20 101 11A; 24C; 244; 247; Frontantrieb; 27B; 27F 10B; 11B; 11G; 11H; 265/35ZR20 99Y 11A; 24C; 24D; 27B; 12A; 51A; 6AZ; 71A; 27F 723; 73C; 74A; 74P; 265/40R20 11A; 24C; 24D; 27B; 77E 100W 27F 5N e1*2001/116*0450*.. 85 - 176 235/45R20 96 11A; 24C; 244; 247; ab 27B; 27F e1*2001/116*0450*24; 245/40R20 95 11A; 24C; 244; 247; ohne R-Line; nicht 27B; 27F Allspace; 255/40R20 97 11A; 24C; 244; 247; Allradantrieb; 27B; 27F Frontantrieb; 265/35R20 95 11A; 24C; 24D; 27B; 10B; 11B; 11G; 11H; 27F 12A; 51A; 6AZ; 71A; 265/40R20 100 11A; 24C; 24D; 27B; 723; 73C; 74A; 74P; 27F 77E Gutachten 17-00036-CC-GBM-03 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50867 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D1220 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 26 Verkaufsbezeichnung: VW PHAETON Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3d DE*2007/46*0452*.., 177 - 246 255/35R20 97 11A; 21B; 22I; 24C; nicht V10 Diesel; e1*2007/46*0452*.. 24M; 5IM 10B; 11B; 11G; 11H; 3D e1*2001/116*0189*.., 12A; 51A; 533; 573; e1*98/14*0189*.. 6AZ; 71A; 723; 729; 73C; 74A; 74P; 76S Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Gutachten 17-00036-CC-GBM-03 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50867 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D1220 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 26 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Gutachten 17-00036-CC-GBM-03 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50867 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D1220 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 26 Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 261) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. Gutachten 17-00036-CC-GBM-03 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50867 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D1220 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 26 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 533) Die Verwendung der Reifengrößen ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 250 km/h nicht zulässig. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1060kg. 5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1200kg. 5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1260kg. 5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1300kg. 5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu 10% nach ETRTO zulässig. 5IM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1460kg. 6AZ) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination (Reifenempfehlung des Fahrzeuherstellers ist zu beachten) entsprechen. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an einem Fahrzeug montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Gutachten 17-00036-CC-GBM-03 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50867 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D1220 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 26 71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. 723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein. 2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest. 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen. 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. QBN) Die Verwendung dieser Reifengröße ist an Fahrzeugausführungen mit einer zulässigen Achslast von mehr als 1340 kg nicht zulässig; die zulässige Vorderachslast ist von 1350 kg auf 1340 kg zu ändern. Gutachten 17-00036-CC-GBM-03 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50867 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D1220 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 26 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: 8U Genehm.Nr.: e1*2007/46*0591*.. Handelsbez.: AUDI Q3 Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Kombilimousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 240 y = 340 VA 26B x = 290 y = 390 VA 27I x = 285 y = 355 HA 27B x = 335 y = 400 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 335 y = 400 30 HA 27H x = 335 y = 400 10 HA 26J x = 290 y = 390 30 VA 26N x = 290 y = 390 10 VA Gutachten 17-00036-CC-GBM-03 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50867 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D1220 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 26 Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: 8V Genehm.Nr.: e1*2007/46*0607*.. Handelsbez.: AUDI A3, S3 Variante(n): Frontantrieb, Limousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 350 y = 250 VA 26B x = 400 y = 300 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 400 y = 400 8 VA 26J x = 400 y = 400 20 VA 27H x = 350 y = 350 8 HA 27F x = 350 y = 350 20 HA Gutachten 17-00036-CC-GBM-03 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50867 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D1220 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 26 Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: F3 Genehm.Nr.: e1*2007/46*1900*.. Handelsbez.: Q3 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 250 VA 26P x = 250 y = 250 VA 27B x = 250 y = 300 HA 27I x = 200 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 250 30 VA 26N x = 300 y = 250 8 VA 27F x = 250 y = 300 30 HA 27H x = 250 y = 300 8 HA Gutachten 17-00036-CC-GBM-03 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50867 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D1220 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 26 Fahrzeug: Hersteller: QUATTRO Fahrzeugtyp: 8U Genehm.Nr.: e1*2007/46*0590*.. Handelsbez.: RS Q3 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 290 y = 390 VA 26P x = 240 y = 340 VA 27B x = 335 y = 400 HA 27I x = 285 y = 355 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 290 y = 390 30 VA 26N x = 290 y = 390 10 VA 27F x = 335 y = 400 30 HA 27H x = 335 y = 400 10 HA Gutachten 17-00036-CC-GBM-03 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50867 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D1220 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 26 Fahrzeug: Hersteller: SEAT Fahrzeugtyp: KN Genehm.Nr.: e9*2007/46*6666*.. Handelsbez.: Tarraco Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 290 y = 290 VA 26P x = 240 y = 240 VA 27B x = 325 y = 300 HA 27I x = 275 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 290 y = 290 28 VA 26N x = 290 y = 290 8 VA Gutachten 17-00036-CC-GBM-03 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50867 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D1220 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 18 von 26 Fahrzeug: Hersteller: SKODA Fahrzeugtyp: NS Genehm.Nr.: e8*2007/46*0249*.. Handelsbez.: KODIAQ Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, nicht Scout / Cross Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27I x = 240 y = 200 HA 27B x = 290 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 230 y = 160 8 VA 26J x = 280 y = 210 34 VA 27H x = 290 y = 250 8 HA 27F x = 290 y = 250 23 HA Gutachten 17-00036-CC-GBM-03 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50867 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D1220 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 19 von 26 Fahrzeug: Hersteller: SKODA Fahrzeugtyp: 3T Genehm.Nr.: e11*2001/116*0326*.. Handelsbez.: SUPERB Variante(n): ab e11*2001/116*0326*32, Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Limousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 310 y = 300 VA 26P x = 260 y = 250 VA 27P x = 300 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 310 y = 300 23 VA 26N x = 310 y = 300 8 VA 27F x = 300 y = 300 23 HA 27H x = 300 y = 300 8 HA Gutachten 17-00036-CC-GBM-03 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50867 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D1220 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 20 von 26 Fahrzeug: Hersteller: SKODA Fahrzeugtyp: 3T Genehm.Nr.: e8*2007/46*0317*.. Handelsbez.: SUPERB Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 310 y = 300 VA 26P x = 260 y = 250 VA 27P x = 300 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 310 y = 300 23 VA 26N x = 310 y = 300 8 VA 27F x = 300 y = 300 23 HA 27H x = 300 y = 300 8 HA Gutachten 17-00036-CC-GBM-03 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50867 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D1220 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 21 von 26 Fahrzeug: Hersteller: VW Fahrzeugtyp: 3C Genehm.Nr.: e1*2001/116*0307*.. Handelsbez.: PASSAT Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Nur Passat Alltrack (Cross) Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 310 y = 300 VA 26P x = 260 y = 250 VA 27B x = 300 y = 280 HA 27I x = 250 y = 230 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 310 y = 300 7 VA 27H x = 300 y = 280 8 HA 27F x = 300 y = 280 13 HA Gutachten 17-00036-CC-GBM-03 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50867 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D1220 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 22 von 26 Fahrzeug: Hersteller: VW Fahrzeugtyp: 3C Genehm.Nr.: e1*2007/46*0547*.. Handelsbez.: PASSAT Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Nur Passat Alltrack (Cross) Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 310 y = 300 VA 26P x = 260 y = 250 VA 27B x = 300 y = 280 HA 27I x = 250 y = 230 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 310 y = 300 7 VA 27H x = 300 y = 280 8 HA 27F x = 300 y = 280 13 HA Gutachten 17-00036-CC-GBM-03 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50867 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D1220 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 23 von 26 Fahrzeug: Hersteller: VW Fahrzeugtyp: 5N Genehm.Nr.: e1*2001/116*0450*.. Handelsbez.: TIGUAN, TIGUAN ALLSPACE Variante(n): ab e1*2001/116*0450*24, Allradantrieb, Frontantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 300 y = 330 HA 27I x = 250 y = 280 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 300 y = 330 8 HA 27F x = 300 y = 330 30 HA Gutachten 17-00036-CC-GBM-03 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50867 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D1220 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 24 von 26 Fahrzeug: Hersteller: VW Fahrzeugtyp: 3C Genehm.Nr.: e1*2001/116*0307*.. Handelsbez.: PASSAT Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 400 y = 300 VA 26P x = 370 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 400 y = 300 15 VA 26N x = 400 y = 300 8 VA 27F x = 300 y = 400 30 HA 27H x = 300 y = 400 8 HA Gutachten 17-00036-CC-GBM-03 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50867 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D1220 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 25 von 26 Fahrzeug: Hersteller: VW Fahrzeugtyp: 3H Genehm.Nr.: e1*2007/46*1725*.. Handelsbez.: ARTEON Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27I x = 220 y = 240 HA 26B x = 220 y = 230 VA 26P x = 170 y = 180 VA 27B x = 270 y = 290 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 220 y = 230 25 VA 26N x = 220 y = 230 8 VA 27F x = 270 y = 290 25 HA 27H x = 270 y = 290 8 HA Gutachten 17-00036-CC-GBM-03 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50867 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D1220 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 26 von 26 Fahrzeug: Hersteller: VW Fahrzeugtyp: 3C Genehm.Nr.: e1*2007/46*0502*.. Handelsbez.: PASSAT Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Nur Passat Alltrack (Cross) Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27I x = 250 y = 230 HA 26B x = 310 y = 300 VA 26P x = 260 y = 250 VA 27B x = 300 y = 280 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 310 y = 300 7 VA 27H x = 300 y = 280 8 HA 27F x = 300 y = 280 13 HA