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							Gutachten 366-0452-16-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50866
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: D919
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 17.04.2019
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Fahrzeughersteller                       : AUDI, Bayerische Motorenwerke AG, BMW AG, DAIMLER BENZ,
                                           DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 9 1/2 J X 19 H2            Einpreßtiefe (mm)     : 39
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 112/5                      Zentrierart           : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung         Ausführungsbezeichnung                        Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                 och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                     Kennzeichnung          Kennzeichnung        (mm)                     last      umf.     Fertig
                     Rad                    Zentrierring                                  (kg)      (mm)     datum
51123966             PCD 112                ohne                       66,6                   845     2284    11/16
51123966             PCD 112                ohne                       66,6                   850     2280    11/16
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : AUDI
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                  : DW4169
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
B8           e1*2001/116*0430*.. 100 - 245 245/35R19 93        11A; 22B; 22H; 24M;       AUDI A4 bis MJ2015;
B81          e13*2007/46*1084*..                               51J                       Nicht A4 Allroad
                                                                                         Quattro; AUDI S4 bis
                                                                                         MJ2016; Kombi;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         721; 729; 73C; 74A;
                                                                                         76B
B8             e1*2001/116*0430*..    88 - 195 245/35R19 93    11A; 22B; 22H; 24M;       AUDI A4 bis MJ2015;
B81            e13*2007/46*1084*..                             51J                       Kombi; Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A; 76B
B8             e1*2001/116*0430*..    88 - 195 245/35R19 93    11A; 22B; 22H; 24M;       AUDI A4 bis MJ2015;
                                                               51J                       Limousine;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A; 76B
Gutachten 366-0452-16-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50866
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: D919
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 17.04.2019
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
B8           e1*2001/116*0430*.. 100 - 245 245/35R19 93        11A; 22B; 22H; 24M;      AUDI A4 bis MJ2015;
                                                               51J                      AUDI S4 bis MJ2016;
                                                                                        Limousine;
                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                        721; 729; 73C; 74A;
                                                                                        76B

Verkaufsbezeichnung:     A7 Sportback, A6 Limousine, A6 Avant
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
F2           e1*2007/46*1801*.. 150 - 250 255/40R19 100 11A; 245; 248; 26P              A6; Kombilimousine;
                                          255/40R19 96  11A; 245; 248; 26P              Limousine;
                                          255/45R19 100 11A; 245; 248; 26P              Allradantrieb;
                                          265/40R19 98  11A; 245; 248; 26P              Frontantrieb;
                                          265/45R19 102 11A; 245; 248; 26P              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        73C

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller       : Bayerische Motorenwerke AG, BMW AG
Befestigungsteile                      : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                : Serie
Anzugsmoment der Befestigungsteile     : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung:     X Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
F2X          e1*2007/46*1824*..  85 - 170 235/40R19 92         11A; 24J; 244; 26B;      BMW X2 (F39);
                                                               26N; 27B; 27H            10B; 11B; 11G; 11H;
                                             245/40R19 94      11A; 24J; 244; 26B;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                               26J; 27B; 27H            73C; 74D
                                             255/35R19 92      11A; 241; 244; 246;
                                                               26B; 26J; 27B; 27F
                                             255/40R19 96      11A; 241; 244; 246;
                                                               26B; 26J; 27B; 27F

Verkaufsbezeichnung:     3er Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
G3L          e1*2007/46*1947*..  100 - 140 255/35R19 96        BA0; 11A; 248; 57F       Allradantrieb;
                                           265/35R19 94        XFC; 11A; 248; 57F       Heckantrieb;
                                           275/30R19 96        GAQ; 11A; 248; 57F       10B; 11B; 11G; 11H;
                                           285/30R19 94        GAU; 11A; 244; 247;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                               57F                      73C; 74D; 76B
Gutachten 366-0452-16-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50866
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: D919
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 17.04.2019
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Verkaufsbezeichnung:     5er Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
G5K          e1*2007/46*1750*..  100 - 294 275/35R19 96Y GAA; 11A; 248; 5IE;            Kombilimousine;
                                                         57F                            Allradantrieb;
                                           285/35R19 99Y 11A; 248; 27H; 57F;            Heckantrieb;
                                                         58A                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        73C; 74D; 76B; 97H
G5L            e1*2007/46*1688*..   100 - 340 275/35R19 96Y GAA; 11A; 248; 5IE;         Limousine;
                                                            57F                         Allradantrieb;
                                              285/35R19 99Y 11A; 248; 27H; 57F;         Heckantrieb;
                                                            58A                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        73C; 74D; 76B; 97H

Verkaufsbezeichnung:     7er Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
7L           e1*2007/46*0276*..  155 - 330 275/40R19           GAE; 51G; 57F            ab
                                                                                        e1*2007/46*0276*10;
                                             275/40R19 101     GAE; 11A; 248; 57F       Allradantrieb;
                                             285/40R19 103     YA7; 11A; 248; 57F       Heckantrieb;
                                                                                        Luftfederung;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        73C; 74D; 76B

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller       : DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
Befestigungsteile                      : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                : DW4169
Anzugsmoment der Befestigungsteile     : 130 Nm für Typ : 117; 176; 204; 204 K; 211; 218; 230; 231; 245G
                                         150 Nm für Typ : R1EC; R1ES; 163; 164; 164 AMG; 166; 221
                                         150 Nm ( Baureihe W213 ) für Typ : 212
Verkaufsbezeichnung:     A-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW           Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
176          e1*2007/46*0928*.. 265          235/35R19 91      11A; 244; 247; 27F;      A-Klasse;
                                                               57F; 576                 Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        729; 73C; 74A; 76B
Gutachten 366-0452-16-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50866
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: D919
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 17.04.2019
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Verkaufsbezeichnung:     B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen       Auflagen zu Reifen              Auflagen
245G         e1*2001/116*0470*.. 100 - 160 235/35R19 91 11A; 24M; 27F; 57F;             CLA; CLA Limousine;
                                                        6AA                             CLA Shooting brake;
                                                                                        Kombilimousine;
                                                                                        Limousine;
                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        73C; 74A; 76B
245G           e1*2001/116*0470*..   80 - 155 235/35R19 91     11A; 244; 247; 27F;      CLA; Sportfahrwerk;
                                                               57F; 576                 CLA Limousine; CLA
                                                                                        Shooting brake;
                                                                                        Kombilimousine;
                                                                                        Limousine;
                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        73C; 74A; 76B
245G           e1*2001/116*0470*..   80 - 155 235/35R19 91     11A; 244; 247; 27H;      nicht Sportfahrwerk;
                                                               57F                      CLA Limousine; CLA
                                                                                        Shooting brake;
                                                                                        Kombilimousine;
                                                                                        Limousine;
                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 576; 71K;
                                                                                        721; 729; 73C; 74A;
                                                                                        76B

Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
204          e1*2001/116*0431*.. 85 - 245 255/35R19 96         11A; 244; 247; 27H;      Nur Baureihe 205;
204 K        e1*2001/116*0457*..                               27I; 57F; 575            neue C-Klasse; Cabrio;
                                          265/35R19 94Y        XFC; 11A; 244; 247;      Kombilimousine; Coupe;
                                                               27B; 27H; 57F            Limousine;
                                             275/30R19 96      11A; 24D; 27B; 27F;      Allradantrieb;
                                                               57F; 99E                 Heckantrieb; nicht
                                             285/30R19 98      11A; 24D; 27B; 27F;      Hybrid;
                                                               57F; 58G; 68V            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 576; 71K;
                                                                                        721; 73C; 74A; 76B
204            e1*2001/116*0431*..   88 - 225 255/30R19 91Y 11A; 22B; 24D; 57F;         Nur Baureihe 204;
                                                            671; 673                    Limousine;
                                              265/30R19 93Y 11A; 22B; 24D; 57F;         Heckantrieb;
                                                            670; 68X                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        73C; 74A; 76B
204            e1*2001/116*0431*..   115 - 225 255/30R19 91    11A; 24M; 27B; 27F;      bis
                                                               57F; 673                 e1*2001/116*0431*36;
                                             265/30R19 93      11A; 244; 247; 27B;      Coupe; Heckantrieb;
                                                               27F; 57F; 670; 68X       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        729; 73C; 74A; 76B
Gutachten 366-0452-16-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50866
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: D919
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 17.04.2019
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Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen          Auflagen zu Reifen           Auflagen
204          e1*2001/116*0431*.. 150 - 155 255/35R19 96Y   11A; 244; 247; 27H;          Nur Baureihe 205;
204 K        e1*2001/116*0457*..                           27I; 57F; 575                neue C-Klasse;
                                           265/35R19 94Y   XFC; 11A; 244; 247;          Kombilimousine;
                                                           27B; 27H; 5HI; 57F           Limousine;
                                             275/30R19 96Y 11A; 24D; 27B; 27F;          Heckantrieb; nur
                                                           57F; 99E                     Hybrid;
                                             285/30R19 98Y 11A; 24D; 27B; 27F;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           57F; 58G; 68V                12A; 51A; 576; 71K;
                                                                                        721; 73C; 74A; 76B
204            e1*2001/116*0431*..   270 - 287 255/35R19 96 11A; 244; 247; 27H;         Nur Baureihe 205;
                                                            27I; 57F; 672               neue C-Klasse; nur
                                              265/35R19 94Y 11A; 244; 247; 27B;         Fzg.-Breite 1839mm;
                                                            27H; 57F; 67H               Allradantrieb; nicht
                                              275/30R19 96  11A; 24D; 27B; 27F;         Hybrid;
                                                            57F; 68R                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                              285/30R19 94Y YAQ; 11A; 24D; 27B;         12A; 51A; 71K; 721;
                                                            27F; 57F                    73C; 74A; 76B
204 K          e1*2001/116*0457*..   88 - 200 255/30R19 91  11A; 22B; 22F; 22L;         bis
                                                            24D; 57F; 671; 673          e1*2001/116*0457*24;
                                              265/30R19 93  11A; 22B; 22F; 22L;         Kombi; Heckantrieb;
                                                            24D; 57F; 670; 68X          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        73C; 74A; 76B

Verkaufsbezeichnung:     CLA-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
117          e1*2007/46*1007*.. 80 - 155 235/35R19 91          11A; 244; 247; 27H;      nicht Sportfahrwerk;
                                                               57F                      CLA Limousine; CLA
                                                                                        Shooting brake;
                                                                                        Kombilimousine;
                                                                                        Limousine;
                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 576; 71K;
                                                                                        721; 729; 73C; 74A;
                                                                                        76B

Verkaufsbezeichnung:     CLS-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
218          e1*2007/46*0485*.. 120 - 300 255/35R19            51G                      nicht AMG Sportpaket;
                                          275/30R19 96W        11A; 27I; 57F; 68R       Kombilimousine;
                                          285/30R19 94Y        11A; 27H; 27I; 57F;      Allradantrieb;
                                                               572; 675                 Heckantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        729; 73C; 74A; 76B
218            e1*2007/46*0485*..    120 - 300 255/35R19     51G                        nicht AMG Sportpaket;
                                               275/30R19 92Y 11A; 22I; 57F; 68R         Coupe; 4-türig;
                                               285/30R19 94  11A; 22I; 270; 57F;        Allradantrieb;
                                                             572; 675                   Heckantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        729; 73C; 74A; 76B
Gutachten 366-0452-16-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50866
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: D919
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 17.04.2019
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                                                                                                  Seite: 6 von 33
Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
R1EC         e1*2007/46*1666*.. 120 - 270 275/35R19 96W GAA; 11A; 22Q; 24M;             Coupé; Cabrio;
                                                        27H; 57F                        Allradantrieb;
                                          285/35R19 99W XFX; 11A; 22Q; 244;             Heckantrieb;
                                                        247; 27F; 57F                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        73C; 74A; 76B
R1ES           e1*2007/46*1560*..    143 - 190 275/40R19 101  11A; 24M; 27H; 27I;       All Terrain; Kombi;
                                                              57F; 6BL                  Allradantrieb;
                                               285/35R19 99   11A; 24M; 27B; 27H;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              57F; 58A                  12A; 51A; 71K; 721;
                                               285/40R19 103 11A; 24M; 27B; 27H;        73C; 74A
                                                              57F; 6BM
R1ES           e1*2007/46*1560*..    110 - 270 275/35R19 100Y GAA; 11A; 22Q; 24M;       Baureihe W213; nicht
                                                              27H; 57F                  All Terrain;
                                               285/35R19 99Y XFX; 11A; 22Q; 244;        Allradantrieb;
                                                              247; 27F; 5JK; 57F        Heckantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        73C; 74A; 76B
211            e1*2001/116*0183*.., 75 - 170 265/30R19 93W 11A; 22I; 57F; 68X           Heckantrieb;
               e1*98/14*0183*..     75 - 225 265/30R19 93Y 11A; 22I; 57F; 68X           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        729; 73C; 74A; 76B;
                                                                                        970
212            e1*2001/116*0501*..   110 - 270 275/35R19 100   GAA; 11A; 22Q; 24M;      Baureihe W213;
                                                               27H; 57F                 Allradantrieb;
                                             285/35R19 99      XFX; 11A; 22Q; 244;      Heckantrieb;
                                                               247; 27F; 57F            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        73C; 74A; 76B

Verkaufsbezeichnung:     M-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
163          e1*96/79*0083*..  110 - 255 285/45R19 107         11A; 24C; 24D            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        729; 73C; 74A
164            e1*2001/116*0315*..   140 - 225 255/50R19 103   11A; 24C; 24M; 56G       10B; 11B; 11G; 11H;
                                               275/45R19 104   11A; 24C; 24M            12A; 51A; 71K; 721;
                                               285/45R19 107   11A; 24C; 24D; 575;      73C; 74A; 75I
                                                               97K
                                             295/45R19 109     11A; 24C; 24D

Verkaufsbezeichnung:     M-Klasse, GL-Klasse, GLE-Klasse, GLS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
166          e1*2007/46*0598*.. 150 - 300 255/50R19 103 11A; 242; 244; 245;             M-Klasse; nicht GLE
                                                        247; 56G                        Coupé; GLE SUV; nicht
                                          265/50R19 106 11A; 24C; 24D                   GL-Klasse; nicht GLS;
                                          275/45R19 104 11A; 242; 244; 245;             Allradantrieb;
                                                        247                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                          285/45R19 107 11A; 24C; 244; 247              12A; 51A; 573; 71K;
                                          295/45R19 109 11A; 24C; 24D; 27I              721; 729; 73C; 74A;
                                                                                        75I; 765
Gutachten 366-0452-16-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50866
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: D919
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 17.04.2019
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                                                                                                  Seite: 7 von 33
Verkaufsbezeichnung:     ML63 AMG
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
164 AMG      e1*2001/116*0403*.. 375         285/45R19         51G; 52J                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                             295/45R19         51G                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     S-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
221          e1*2001/116*0335*.. 150 - 335 255/40R19           51G; 575                 ab Mj.2013 (Baureihe
                                           275/40R19           51G; 57F; 575            222); nicht AMG Sport-
                                                                                        Paket; Limousine;
                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 6AA; 71K;
                                                                                        721; 73C; 74A; 76B
221            e1*2001/116*0335*..   270 - 335 275/40R19 101   57F; 575                 ab Mj.2014 (Baureihe
                                               285/40R19 103   YA7; 57F                 217); Cabrio; Coupe;
                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        73C; 74A; 76B; 97M
221            e1*2001/116*0335*..   150 - 380 275/40R19       51G; 57F; 575            bis Mj.2013 (Baureihe
                                                                                        221); Heckantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 530; 71K;
                                                                                        721; 729; 73C; 74A;
                                                                                        76B
221            e1*2001/116*0335*..   430     285/40R19 103     57F; 575; 97H            ab Mj.2014 (Baureihe
                                                                                        217); Coupe;
                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        73C; 74A; 76B

Verkaufsbezeichnung:     SL-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
230          e1*98/14*0169*..   225       245/35R19 93                                  ab e1*98/14*0169*19;
231          e1*2007/46*0803*.. 225 - 320 255/30R19 91                                  Cabrio; Heckantrieb;
                                          255/35R19 92                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                          275/30R19 92         57F; 68R                 12A; 51A; 71K; 721;
                                          285/30R19 94         57F; 572; 575            729; 73C; 74A; 76B

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Gutachten 366-0452-16-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50866
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: D919
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 17.04.2019
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       Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
       lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten 366-0452-16-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50866
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: D919
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 17.04.2019
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244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
Gutachten 366-0452-16-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50866
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: D919
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 17.04.2019
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26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
     konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
530) Diese Rad/Reifen-Kombination ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 250
     km/h nur zulässig, wenn eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der
     Reifengröße vorliegt; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Gutachten 366-0452-16-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50866
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: D919
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 17.04.2019
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572) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        245/35R19
                    Hinterachse:                        285/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
576) Es sind Reifen-Kombinationen zulässig.
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine
     Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen
     den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
58A) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                    Vorderachse:                         255/40R19
                    Hinterachse:                         285/35R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
      Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
      tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
      Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
58G) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                    Vorderachse:                         255/35R19
                    Hinterachse:                         285/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
      Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
      tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Gutachten 366-0452-16-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50866
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D919
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 17.04.2019
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       Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.
5IE)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
       Achslast von 1420kg.
5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1550kg.
670) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          225/35R19
                     Hinterachse:                          265/30R19
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
671) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          235/35R19
                     Hinterachse:                          255/30R19
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
672) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          225/40R19
                     Hinterachse:                          255/35R19
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
673) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                     Vorderachse:                        225/35R19
                     Hinterachse:                        255/30R19
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
Gutachten 366-0452-16-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50866
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: D919
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 17.04.2019
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      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
675) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          255/35R19
                    Hinterachse:                          285/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67H) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/40R19
                    Hinterachse:                          265/35R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68R) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/35R19
                    Hinterachse:                          275/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68V) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        245/35R20
                    Hinterachse:                        285/30R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        235/35R19
                    Hinterachse:                        265/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Gutachten 366-0452-16-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50866
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: D919
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 17.04.2019
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      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
     deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6BL) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                    Vorderachse:                         245/45R19
                    Hinterachse:                         275/40R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im
      Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des
      Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der
      Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6BM) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                    Vorderachse:                         245/35R19
                    Hinterachse:                         275/40R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im
      Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des
      Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der
      Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
Gutachten 366-0452-16-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50866
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D919
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 17.04.2019
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75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 20-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den
     unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Vorderachse.
970) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des
     Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
     Vorderachse, wobei die Einpreßtiefe des Sonderrades an der Hinterachse größer/gleich der des
     Sonderrades der Vorderachse sein muß. Diese Forderung gilt nur bei Verwendung von unterschiedlichen
     Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse.
97H) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des
     Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
     Vorderachse.
97K) Bei Verwendung von verschiedenen Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse muss die Maulweite des
     Sonderrades an der Hinterachse mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
     Vorderachse.
97M) Die Maulweite des Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des
     Sonderrades der Vorderachse, wobei bei Verwendung von gleichen Reifengrößen die Einpreßtiefe des
     Sonderrades an der Hinterachse kleiner der des Sonderrades der Vorderachse sein muß.
99E) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          245/35R19
                     Hinterachse:                          275/30R19
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
       Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
       Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
BA0) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          235/40R19
                     Hinterachse:                           255/35R19
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Die
       erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GAA) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Reifengröße:
     Vorderachse: 245/40R19
     Hinterachse: 275/35R19
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
Gutachten 366-0452-16-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50866
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: D919
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 17.04.2019
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      sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GAE) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Reifengröße:
     Vorderachse: 245/45R19
     Hinterachse: 275/40R19
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GAQ) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Reifengröße:
     Vorderachse: 245/35R19
     Hinterachse: 275/30R19
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GAU) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Reifengröße:
     Vorderachse: 255/35R19
     Hinterachse: 285/30R19
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
XFC) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/40R19
                    Hinterachse:                          265/35R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
XFX) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/40R19
                    Hinterachse:                          285/35R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YA7) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                   Vorderachse:                          255/45R19
                   Hinterachse:                          285/40R19
Gutachten 366-0452-16-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50866
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: D919
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 17.04.2019
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      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YAQ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/35R20
                    Hinterachse:                          285/30R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Gutachten 366-0452-16-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50866
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: D919
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 17.04.2019
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    F2
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1801*..
       Handelsbez.:    A7 Sportback, A6 Limousine, A6 Avant

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26P                      x = 200            y = 300                  VA
             26B                      x = 250            y = 350                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26N                   x = 250       y = 350            8                VA
             26J                   x = 250       y = 350           30                VA
             27H                   x = 200       y = 350            8                HA
             27F                   x = 200       y = 350           30                HA
Gutachten 366-0452-16-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50866
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: D919
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 17.04.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    G5K
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1750*..
       Handelsbez.:    5er Reihe

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26B                      x = 300            y = 250                  VA
             26P                      x = 250            y = 200                  VA
             27B                      x = 230            y = 300                  HA
             27I                      x = 180            y = 250                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 300       y = 250           30                VA
             26N                   x = 300       y = 250            8                VA
             27F                    x230         y = 300           30                HA
             27H                   x = 230       y = 300            8                HA
Gutachten 366-0452-16-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50866
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: D919
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 17.04.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    F2X
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1824*..
       Handelsbez.:    X Reihe

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26P                      x = 200            y = 200                  VA
             26B                      x = 250            y = 250                  VA
             27I                      x = 200            y = 200                  HA
             27B                      x = 250            y = 250                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26N                   x = 250       y = 250            8                VA
             26J                   x = 250       y = 250           30                VA
             27H                   x = 250       y = 250            8                HA
             27F                   x = 250       y = 250           25                HA
Gutachten 366-0452-16-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50866
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: D919
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 17.04.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    G5L
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1688*..
       Handelsbez.:    5er Reihe

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26B                      x = 300            y = 250                  VA
             26P                      x = 250            y = 200                  VA
             27B                      x = 230            y = 300                  HA
             27I                      x = 180            y = 250                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 300       y = 250           30                VA
             26N                   x = 300       y = 250            8                VA
             27F                    x230         y = 300           30                HA
             27H                   x = 230       y = 300            8                HA
Gutachten 366-0452-16-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50866
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: D919
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 17.04.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    212
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0501*..
       Handelsbez.:    E-KLASSE

       Variante(n):    Baureihe W213

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26B                      x = 350            y = 300                  VA
             26P                      x = 300            y = 250                  VA
             27P                      x = 280            y = 400                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26N                   x = 350       y = 300            8                VA
             26J                   x = 350       y = 300           30                VA
             27H                   x = 280       y = 400            8                HA
             27F                   x = 280       y = 400           30                HA
Gutachten 366-0452-16-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50866
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: D919
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 17.04.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    245G
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0470*..
       Handelsbez.:    B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA

       Variante(n):    Frontantrieb, Limousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26P                      x = 305            y = 335                  VA
             26B                      x = 355            y = 385                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26N                   x = 355       y = 385            8                VA
             26J                   x = 355       y = 385           18                VA
             27H                   x = 310       y = 295            8                HA
             27F                   x = 310       y = 295           13                HA
Gutachten 366-0452-16-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50866
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: D919
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 17.04.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    245G
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0470*..
       Handelsbez.:    B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA

       Variante(n):    Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26B                      x = 280            y = 330                  VA
             26P                      x = 230            y = 280                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 280       y = 330            8                VA
             26N                   x = 280       y = 330           30                VA
             27F                   x = 300       y = 320           18                HA
             27H                   x = 300       y = 320            8                HA
Gutachten 366-0452-16-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50866
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: D919
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 17.04.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    176
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0928*..
       Handelsbez.:    A-KLASSE

       Variante(n):    Frontantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                  Achse
                                      von [mm]            bis [mm]
             26P                       x = 200            y = 310                 VA
             26B                       x = 250            y = 350                 VA
             27I                       x = 240            y = 315                 HA
             27B                       x = 290            y = 350                 HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26N                   x = 250       y = 350            8                VA
             26J                   x = 250       y = 350           20                VA
             27H                   x = 290       y = 350            8                HA
             27F                   x = 290       y = 350          22,5               HA
Gutachten 366-0452-16-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50866
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: D919
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 17.04.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    R1EC
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1666*..
       Handelsbez.:    E-KLASSE

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26B                      x = 350            y = 300                  VA
             26P                      x = 300            y = 250                  VA
             27P                      x = 280            y = 400                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26N                   x = 350       y = 300            8                VA
             26J                   x = 350       y = 300           30                VA
             27H                   x = 280       y = 400            8                HA
             27F                   x = 280       y = 400           30                HA
Gutachten 366-0452-16-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50866
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: D919
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 17.04.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    218
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0485*..
       Handelsbez.:    CLS-KLASSE

       Variante(n):    Allradantrieb, Kombilimousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26B                      x = 250            y = 330                  VA
             26P                      x = 200            y = 280                  VA
             27B                      x = 280            y = 310                  HA
             27I                      x = 230            y = 260                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 250       y = 330           20                VA
             26N                   x = 250       y = 330            8                VA
             27F                   x = 250       y = 330           25                HA
             27H                   x = 250       y = 330            8                HA
Gutachten 366-0452-16-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50866
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: D919
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 17.04.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    166
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0598*..
       Handelsbez.:    M-Klasse, GL-Klasse, GLE-Klasse, GLS

       Variante(n):    Allradantrieb, GLE SUV, M-Klasse

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26B                      x = 235            y = 270                  VA
             26P                      x = 185            y = 220                  VA
             27B                      x = 340            y = 235                  HA
             27I                      x = 290            y = 185                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26N                   x = 235       y = 270            4                VA
             27H                   x = 340       y = 235            6                HA
Gutachten 366-0452-16-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50866
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: D919
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 17.04.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    204
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0431*..
       Handelsbez.:    C-KLASSE

       Variante(n):    Coupe, Heckantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26B                      x = 245            y = 350                  VA
             26P                      x = 195            y = 300                  VA
             27B                      x = 340            y = 260                  HA
             27I                      x = 290            y = 210                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26N                   x = 245       y = 350            8                VA
             26J                   x = 245       y = 350           17                VA
             27H                   x = 340       y = 260            8                HA
             27F                   x = 340       y = 260           28                HA
Gutachten 366-0452-16-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50866
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: D919
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 17.04.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    R1ES
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1560*..
       Handelsbez.:    E-KLASSE

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26B                      x = 350            y = 300                  VA
             26P                      x = 300            y = 250                  VA
             27P                      x = 280            y = 400                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26N                   x = 350       y = 300            8                VA
             26J                   x = 350       y = 300           30                VA
             27H                   x = 280       y = 400            8                HA
             27F                   x = 280       y = 400           30                HA
Gutachten 366-0452-16-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50866
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: D919
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 17.04.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    204
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0431*..
       Handelsbez.:    C-KLASSE

       Variante(n):    ab e1*2001/116*0431*29, Nur Baureihe 205

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26B                      x = 300            y = 350                  VA
             26P                      x = 240            y = 285                  VA
             27B                      x = 300            y = 350                  HA
             27I                      x = 250            y = 300                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 300       y = 350           30                VA
             26N                   x = 300       y = 350            8                VA
             27F                   x = 300       y = 350           30                HA
             27H                   x = 300       y = 350            8                HA
Gutachten 366-0452-16-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50866
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: D919
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 17.04.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    117
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1007*..
       Handelsbez.:    CLA-Klasse

       Variante(n):    Frontantrieb, Limousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26P                      x = 305            y = 335                  VA
             26B                      x = 355            y = 385                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26N                   x = 355       y = 385            8                VA
             26J                   x = 355       y = 385           18                VA
             27H                   x = 310       y = 295            8                HA
             27F                   x = 310       y = 295           13                HA
Gutachten 366-0452-16-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50866
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: D919
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 17.04.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    R1ES
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1560*..
       Handelsbez.:    E-KLASSE

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26B                      x = 350            y = 300                  VA
             26P                      x = 300            y = 250                  VA
             27B                      x = 290            y = 390                  HA
             27I                      x = 240            y = 340                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 350       y = 300           20                VA
             26N                   x = 350       y = 300            8                VA
             27F                   x = 290       y = 390           30                HA
             27H                   x = 290       y = 390            8                HA