TÜV SÜD Auto Service GmbH
Westendstraße 199
D-80686 München
Teilegutachten Nr. 14-00144-CP-BWG-00
Hersteller: DIEWE GmbH
D-86510 Ried
Typ: D517 8517 Seite 1 von 3
T E I L E G U T AC H T E N
Nr.: 14-00144-CP-BWG
über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeugs bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau von
Teilen gemäß § 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO
für das Teil / den Änderungsumfang : Sonderräder und Reifen
vom Typ : D517 8517
des Herstellers : DIEWE GmbH Wheels
Gewerbering 1
D-86510 Ried
0. Hinweise für den Fahrzeughalter
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht
unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt
und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden !
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des
vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder
Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten
Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.
Einhaltung von Hinweisen und Auflagen:
Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten.
Mitführen von Dokumenten:
Nach der durchgeführten Änderungsabnahme ist deren Nachweis mit den Fahrzeugpapieren
mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter
Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den
Fahrzeughalter entsprechend der Festlegung in der Änderungsabnahme zu beantragen.
Weitere Festlegungen sind der Änderungsabnahme zu entnehmen.
I. Verwendungsbereich
siehe Pkt VI und fahrzeugspezifische Anlagen zum Gutachten
Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
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Teilegutachten Nr. 14-00144-CP-BWG-00
Hersteller: DIEWE GmbH
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Typ: D517 8517 Seite 2 von 3
II. Beschreibung des Teiles / des Änderungsumfangs
Hersteller: DIEWE GmbH Wheels (D)
Art: Einteiliges Leichtmetallrad mit asymmetrischem Tiefbett
und beidseitigem Hump.
Typ: D517 8517
Verkaufsbezeichnung: -
Radgröße: 8 ½ J x 17 H2
Kennzeichnung:
Handelsmarke DIEWE GmbH
Typ D 517
Genehm.Nr. -
Radgröße 8 ½ J x 17 H2
Lochkreis (s.U.)
Mittenloch (s.U.)
Einpreßtiefe (s.U.)
Herstelldatum - MM (Monat). JJ (Jahr)
Herkunftsmerkmal GERMANY
Anzugsmoment: 120 Nm ( M 12) bzw. 150 Nm (M 14) bzw. nach Herstellervorgabe
Ventile: Metallschraubventile oder Gummiventile nach DIN 7780 / 7779
Radprüfung: TÜV Süd Automotive GmbH; 366-0124-14-MURD
Ausf. Kennz. Kenn. Loch- Mitten Ein- zul. zul. Gültig ab
Rad Zentrierring kreis loch preß Rad Abroll- Fert.
[mm] [mm] / [mm] tiefe last umfang datum:
-zahl [mm] [kg] [mm]
120565140 D517 ohne 120/5 65,1 40 950 2500 02//14
127571630 D517 ohne 127/5 71,6 30 900 2500 02//14
114666130 D517 ohne 114,3/6 66,1 30 900 2500 02//14
13967125 D517 106,2 – 67,1 139,7/6 67,1 25 1000 2500 02//14
13967140 D517 106,2 – 67,1 139,7/6 67,1 40 1000 2500 02//14
13993225 D517 106,2 – 93,2 139,7/6 93,2 25 1000 2500 02//14
13993240 D517 106,2 – 93,2 139,7/6 93,2 40 1000 2500 02//14
13910025 D517 106,2 – 100,2 139,7/6 100,2 25 1000 2500 02//14
13910040 D517 106,2 – 100,2 139,7/6 100,2 40 1000 2500 02//14
13910625 D517 ohne 139,7/6 106,2 25 1000 2500 02//14
13910640 D517 ohne 139,7/6 106,2 40 1000 2500 02//14
Ersatzrad
Wird im Falle eines Reifenschadens ein Serienrad als Ersatzrad eingesetzt, sind die hierzu
gehörenden Radbefestigungsteile zu verwenden. Außerdem dürfen damit nur kurze Strecken
mit mäßiger Geschwindigkeit zurückgelegt werden.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere
Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erforderlich, aber zurückgestellt.
Sie ist der zuständigen Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den
Fahrzeugpapieren durch den Fahrzeughalter zu melden.
Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
TÜV SÜD Auto Service GmbH
Westendstraße 199
D-80686 München
Teilegutachten Nr. 14-00144-CP-BWG-00
Hersteller: DIEWE GmbH
D-86510 Ried
Typ: D517 8517 Seite 3 von 3
III. Hinweise zur Kombinierbarkeit
Die Kombination mit Fahrzeugtieferlegungen wurde nicht geprüft.
Dies muss gegebenenfalls gesondert begutachtet werden.
IV. Hinweise und Auflagen
siehe fahrzeugspezifische Anlagen zum Gutachten
V. Prüfgrundlagen und Prüfergebnisse
Die Anforderungen der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anhänger
(Stand 25.11.1998) in Verbindung mit VdTÜV Merkblatt 751 „ Begutachtung von baulichen
Veränderungen an M- und N- Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der
Betriebsfestigkeit“ (Stand 08/2008) werden erfüllt.
VI. Anlagen
Anlage Jeep 01 JK vom 13.08.2014
Anlage Ford 01 2AB vom 13.08.2014
Anlage MMC 01 KAOT vom 13.08.2014
Anlage Isuzu 01 ATFS vom 13.08.2014
Anlage Nissan 01 D40/R51 vom 14.08.2014
Anlage Toyota 01 N25 vom 14.08.2014
Anlage VW 01 Amarok vom 14.08.2014
Anlage VW 02 T5 vom 14.08.2014
VII. Schlußbescheinigung
Es wird bescheinigt, daß die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der
Änderung und der durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in
diesem Teilegutachten genannten Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in
der heute gültigen Fassung entsprechen.
Der Hersteller DIEWE GmbH hat den Nachweis erbracht (Registrier - Nr. 49 02 0111103 /
TÜV Rheinland Italia S.r.l.) dass er ein Qualitätsmanagement-System gemäß Anlage XIX,
Abschnitt 2 StVZO unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 – 3 einschließlich der unter VI. aufgeführten Anlagen
und darf nur im vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil oder
wenn vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des
Teiles beeinflussen sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlage.
München, den 14. 08. 2014
AS-CRC-BW/FIL-Sz
Diewe
Sachverständiger
Prüflabor
DIN EN ISO/IEC 17025
Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
TÜV SÜD Auto Service GmbH
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Anlage Ford 01 zu GA-Nr.: 14-00144-CP-BWG-00
Hersteller: DIEWE GmbH
Typ: D517 8517 Seite 1 von 2
1. Verwendungsbereich:
Fahrzeughersteller: Typ: kW-Bereich Gen.-Nr.: Bzeichnung:
Mazda Motor Corp. (J) UP 110 - 147 e11*2007/46*0155*- - BT 50 4x4
Ford (AUS) 2 AB 110 - 147 e11*2007/46*0154*- - Ranger 4x4
2. Reifen:
Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und
Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten Auflagen und Hinweise
möglich:
Auflagen und Hinweise
(siehe Punkt 3.)
255/60 R 17 – 106 *) 1), 2), 4)
255/65 R 17 – 110 *) 1), 2), 4)
265/60 R 17 – 108 *) 1), 2a), 4)
265/65 R 17 – 112 *) 1), 2a), 3), 4)
275/60 R 17 – 110 *) 1), 2a), 4)
285/60 R 17 – 114 *) 1), 2a), 3), 4)
3. Auflagen und Hinweise:
Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-,
Brems- und Lenkungsteilen:
1) Es sind vorn und hinten nur Reifen und Räder eines Herstellers und Typs zulässig.
*) ... Der erforderliche Geschwindigkeitsindex ist den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen.
Die Eignung der verwendeten Reifen, insbesondere der erforderliche Reifenfülldruck in
Verbindung mit dem vorhandenen Lastindex bei der jeweiligen Höchstgeschwindigkeit,
den maximalen Achslasten und Sturzwerten und bei Verwendung unterschiedlichen
Reifengrößen vorn und hinten auch die Verwendbarkeit in Verbindung mit
elektronischen Regelsystemen (ABS, ASR etc.), ist durch den Reifenhersteller
nachzuweisen.
Weicht der Reifenfülldruck vom serienmäßigen Druck ab, ist der Fahrzeugführer auf
geeignete Art darauf hinzuweisen (Luftdruckaufkleber, Ergänzen der
Bedienungsanleitung).
2) An den Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete
Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es
möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist.
Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
TÜV SÜD Auto Service GmbH
Westendstrasse 199
D-80686 München
Anlage Ford 01 zu GA-Nr.: 14-00144-CP-BWG-00
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Fortsetzung zu
3. Auflagen und Hinweise:
2a) Zusätzliche Teile zur Abdeckung der Reifenlaufflächen sind an der Vorder - und
Hinterachse anzubauen.
3) Wegen des veränderten Abrollumfangs gegenüber der serienmäßigen Bereifung ist eine
Überprüfung und ggf. Neueinstellung des Tachometers erforderlich. Wird eine
Neueinstellung vorgenommen, können die Serienreifen nur dann wahlweise verwendet
werden, wenn gleichzeitig nachgewiesen wird, daß die Tachometereinstellung auch
für diese Reifen noch vorschriftsmäßig ist.
4) Folgende Sonderräder sind jeweils an Vorder und Hinterachse zulässig:
Ausf. Kennz. Kennz. Loch- Mitten Ein- zul. zul. Gültig ab
Rad Zentrierring kreis loch preß Rad Abroll- Fert.
[mm] [mm] / [mm] tiefe last umfang datum:
-zahl [mm] [kg] [mm]
13993240 D517 106,2 – 93,2 139,7/6 93,2 40 1000 2500 02//14
Radbefestigung: Radmuttern M 12 x 1,5 mm, Kegelwinkel 60 Grad
Anzugsmoment: 110 Nm
4. Abnahme des Anbaus:
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des
vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder
Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten
Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.
Die Anlage Ford 01 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
14-00144-CP-BWG-**
München, den 13. 08. 2014
AS-CRC-BW/FIL-Sz
Diewe
Sachverständiger
Prüflabor
DIN EN ISO/IEC 17025
Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland