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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54639 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001265-A0-357
Anlage-Nr. :                GK1
Seite :                     1 / 10
Auftraggeber :              SPATH ITALY S.R.L.
Teiletyp :                  SP51P 1020


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                SP51P 1020
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                          SPATH ITALY
Montageposition:                                      Hinterachse **)
Radausführung:                                             PCD 112
Radausführungskennz.:                                 PCD 112 ET40
Radgröße:                                               10Jx20EH2
Rad-Einpresstiefe:                                         40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      112 mm
Lochzahl:                                                     5
Mittenlochdurchmesser:                                   66,50 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                       1050 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2450 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
**) Die Verwendung des Rades SP51P 1020, PCD 112 ist nur an der Hinterachse zulässig. Das hier
beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp SP51F 8520, PCD 112 (ABE-Nr.
54636*00) an der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem
separaten Gutachten für den Radtyp SP51F 8520, PCD 112 (ABE-Nr. 54636*00) zu entnehmen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   BMW

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                     moment
BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25,                             140 Nm
                Schaftlänge 28 mm
BF2       1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich,                           140 Nm
                Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 28 mm
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54639 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001265-A0-357
Anlage-Nr. :                GK1
Seite :                     2 / 10
Auftraggeber :              SPATH ITALY S.R.L.
Teiletyp :                  SP51P 1020


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
G2C                            e1*2018/858*00123*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        8½Jx20EH2, ET28 10Jx20EH2, ET40
115 bis 180      BMW 2er Coupe          255/30R20          255/30R20                       A01) bis A10)
                                                           K04) M00)                       BF1)
                                        225/35R20          255/30R20                       A01) bis A10)
                                                           K04) M00)                       BF1)
Die Verwendung des Rades SP51P 1020, PCD 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SP51F 8520, PCD 112 (ABE-Nr. 54636*00) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
G3K                            e1*2007/46*2017*..
G3L                            e1*2007/46*1947*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        8½Jx20EH2, ET28 10Jx20EH2, ET40
85 bis 210       BMW 3er                255/30R20          255/30R20                       A01) bis A10)
                 (Heckantrieb)                             K04) M00) T92)                  A11) BF1)
                                        225/35R20          255/30R20                       A01) bis A10)
                                                           K04) M00) T92)                  A11) BF1)
Die Verwendung des Rades SP51P 1020, PCD 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SP51F 8520, PCD 112 (ABE-Nr. 54636*00) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
G3K                              e1*2007/46*2017*..
G3L                              e1*2007/46*1947*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          8½Jx20EH2, ET28 10Jx20EH2, ET40
120 bis 210      BMW 3er                  255/30R20        255/30R20                       A01) bis A10)
                 (Allradantrieb)                           K04) M00) T92)                  A11) BF1)
                                          225/35R20        255/30R20                       A01) bis A10)
                                                           K04) M00) T92)                  A11) BF1)
Die Verwendung des Rades SP51P 1020, PCD 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SP51F 8520, PCD 112 (ABE-Nr. 54636*00) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54639 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001265-A0-357
Anlage-Nr. :                GK1
Seite :                     3 / 10
Auftraggeber :              SPATH ITALY S.R.L.
Teiletyp :                  SP51P 1020


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
G3K                              e1*2007/46*2017*..
G3L                              e1*2007/46*1947*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          8½Jx20EH2, ET28 10Jx20EH2, ET40
250 bis 275      BMW M340i, M340d         255/30R20        255/30R20                       A01) bis A10)
                 (Allradantrieb)                           K04) M00) T92)                  BF1) EB1)
                                          225/35R20        255/30R20                       A01) bis A10)
                                                           K04) M00) T92)                  BF1) EB1)
Die Verwendung des Rades SP51P 1020, PCD 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SP51F 8520, PCD 112 (ABE-Nr. 54636*00) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
G3C                            e1*2007/46*2126*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        8½Jx20EH2, ET28 10Jx20EH2, ET40
120 bis 275      BMW 4er Coupe, Cabrio 225/35R20           255/30R20                       A01) bis A10)
                                                           K04) M00) T92)                  BF1)
                                        225/35R20          265/30R20                       A01) bis A10)
                                                           K04)                            BF1) V00)
Die Verwendung des Rades SP51P 1020, PCD 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SP51F 8520, PCD 112 (ABE-Nr. 54636*00) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
G5L                             e1*2007/46*1688*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                         8½Jx20EH2, ET28 10Jx20EH2, ET40
100 bis 265      BMW 5er, BMW 5er        255/30R20         255/30R20                       A02) bis A10)
                 xDrive, BMW 5er Hybrid                    M00)                            A11) BF1) E21) T92)
                 (Limousine, außer       245/35R20         275/30R20                       A02) bis A10)
                 M550i xDrive und                                                          A11) BF1) E21)
                 M550d xDrive)           245/35R20         285/30R20                       A01) bis A10)
                                                           K04)                            A11) BF1) E21) V00)
Die Verwendung des Rades SP51P 1020, PCD 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SP51F 8520, PCD 112 (ABE-Nr. 54636*00) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54639 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001265-A0-357
Anlage-Nr. :                GK1
Seite :                     4 / 10
Auftraggeber :              SPATH ITALY S.R.L.
Teiletyp :                  SP51P 1020


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
G5L                              e1*2007/46*1688*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          8½Jx20EH2, ET28 10Jx20EH2, ET40
294 bis 390      BMW 5er                  245/35R20        275/30R20                       A02) bis A10)
                 (Limousine, nur M550i                                                     BF1) E21)
                 xDrive und M550d         245/35R20        285/30R20                       A01) bis A10)
                 xDrive)                                   K04)                            BF1) E21) V00)
                                          255/30R20        295/25R20                       A01) bis A10)
                                                           K02)                            BF1) E21) V00)
Die Verwendung des Rades SP51P 1020, PCD 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SP51F 8520, PCD 112 (ABE-Nr. 54636*00) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
G5K                             e1*2007/46*1750*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                         8½Jx20EH2, ET28 10Jx20EH2, ET40
100 bis 265      BMW 5er, BMW 5er        245/35R20         275/30R20                       A01) bis A10)
                 xDrive                                    K04)                            A11) BF1) E21)
                 (Kombi, außer M550d     245/35R20 M+S     275/30R20 M+S                   A01) bis A10)
                 xDrive)                                   K04)                            A11) BF1) E21)
Die Verwendung des Rades SP51P 1020, PCD 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SP51F 8520, PCD 112 (ABE-Nr. 54636*00) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
G5K                             e1*2007/46*1750*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                         8½Jx20EH2, ET28 10Jx20EH2, ET40
294              BMW 5er                 245/35R20         275/30R20                       A01) bis A10)
                 (Kombi, nur M550d                         K04)                            BF1) E21)
                 xDrive)
Die Verwendung des Rades SP51P 1020, PCD 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SP51F 8520, PCD 112 (ABE-Nr. 54636*00) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54639 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001265-A0-357
Anlage-Nr. :                GK1
Seite :                     5 / 10
Auftraggeber :              SPATH ITALY S.R.L.
Teiletyp :                  SP51P 1020


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
G6GT                           e1*2007/46*1791*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        8½Jx20EH2, ET28 10Jx20EH2, ET40
120 bis 265      BMW 6er GT             255/35R20          255/35R20                       A02) bis A10)
                                                           A94) T97)                       A11) BF1)
                                        245/40R20          275/35R20                       A02) bis A10)
                                                                                           A11) BF1)
                                             255/35R20              285/30R20              A01) bis A10)
                                                                    K04)                   A11) BF1) V00)
                                             255/40R20              285/35R20              A01) bis A10)
                                                                    K04)                   A11) BF1) GFS) V00)
Die Verwendung des Rades SP51P 1020, PCD 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SP51F 8520, PCD 112 (ABE-Nr. 54636*00) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
7L                              e1*2007/46*0276*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                         8½Jx20EH2, ET28 10Jx20EH2, ET40
155 bis 390      BMW 7er                 245/40R20         275/35R20                       A02) bis A10)
                 (Baureihe G11)                                                            A11) BF1)
Die Verwendung des Rades SP51P 1020, PCD 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SP51F 8520, PCD 112 (ABE-Nr. 54636*00) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
G8C                              e1*2007/46*1906*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          8½Jx20EH2, ET28 10Jx20EH2, ET40
235 bis 250      BMW 840d xDrive, 840i 245/35R20           275/30R20                       A01) bis A10)
                 xDrive                                    K04)                            BF1) EB2)
                 (Coupe 2-türer, Cabrio) 245/35R20         285/30R20                       A01) bis A10)
                                                           K04)                            BF1) EB2) V00)
Die Verwendung des Rades SP51P 1020, PCD 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SP51F 8520, PCD 112 (ABE-Nr. 54636*00) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
G8C                              e1*2007/46*1906*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          8½Jx20EH2, ET28 10Jx20EH2, ET40
390              BMW M850i xDrive         245/35R20        275/30R20                       A01) bis A10)
                 (Coupe 2-türer, Cabrio)                   K04)                            BF1)
                                          245/35R20        285/30R20                       A01) bis A10)
                                                           K04)                            BF1) V00)
Die Verwendung des Rades SP51P 1020, PCD 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SP51F 8520, PCD 112 (ABE-Nr. 54636*00) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54639 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001265-A0-357
Anlage-Nr. :                GK1
Seite :                     6 / 10
Auftraggeber :              SPATH ITALY S.R.L.
Teiletyp :                  SP51P 1020



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
G3X                            e1*2007/46*1797*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        8½Jx20EH2, ET28 10Jx20EH2, ET40
100 bis 210      BMW X3                 245/45R20          275/40R20                       A01) bis A10)
                                                           K04)                            A11) BF1)
Die Verwendung des Rades SP51P 1020, PCD 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SP51F 8520, PCD 112 (ABE-Nr. 54636*00) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
G3X                            e1*2007/46*1797*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        8½Jx20EH2, ET28 10Jx20EH2, ET40
240 bis 265      BMW X3 M40d, X3 M40i 245/45R20            275/40R20                       A01) bis A10)
                                                           K04)                            A11) BF1)
Die Verwendung des Rades SP51P 1020, PCD 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SP51F 8520, PCD 112 (ABE-Nr. 54636*00) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
G3XE                           e1*2007/46*2130*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        8½Jx20EH2, ET28 10Jx20EH2, ET40
80               BMW iX3                255/40R20          255/40R20                       A02) bis A10)
                                                           A94)                            BF1)
                                        245/45R20          275/40R20                       A01) bis A10)
                                                           K04)                            BF1)
Die Verwendung des Rades SP51P 1020, PCD 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SP51F 8520, PCD 112 (ABE-Nr. 54636*00) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
G4X                            e1*2007/46*1881*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        8½Jx20EH2, ET28 10Jx20EH2, ET40
120 bis 210      BMW X4                 245/45R20          275/40R20                       A02) bis A10)
                                                                                           A11) BF1)
Die Verwendung des Rades SP51P 1020, PCD 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SP51F 8520, PCD 112 (ABE-Nr. 54636*00) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54639 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001265-A0-357
Anlage-Nr. :                GK1
Seite :                     7 / 10
Auftraggeber :              SPATH ITALY S.R.L.
Teiletyp :                  SP51P 1020


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
G4X                            e1*2007/46*1881*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        8½Jx20EH2, ET28 10Jx20EH2, ET40
240 bis 265      BMW X4 M40d, X4 M40i 245/45R20            275/40R20                       A02) bis A10)
                                                                                           A11) BF1)
Die Verwendung des Rades SP51P 1020, PCD 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SP51F 8520, PCD 112 (ABE-Nr. 54636*00) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
G7X                            e1*2007/46*1952*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        8½Jx20EH2, ET28 10Jx20EH2, ET40
155 bis 390      BMW X7                 275/45R20          275/45R20                       A02) bis A10)
                                                           A94) N285)                      A11) BF2) EB3)
                                        275/50R20          275/50R20                       A01) bis A10)
                                                           A94) M00) N285)                 A11) BF2) EB3)
Die Verwendung des Rades SP51P 1020, PCD 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SP51F 8520, PCD 112 (ABE-Nr. 54636*00) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

Auflagen und Hinweise

A01)    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
        Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
        Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
        StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
        veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)    Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
        Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
        Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
        dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
        Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)    Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
        verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
        in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
        entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
        nicht zulässig.

A04)    Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
        weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
        Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
        Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)    Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
        Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
        Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
        über die Radkontur hinausragen.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54639 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001265-A0-357
Anlage-Nr. :                GK1
Seite :                     8 / 10
Auftraggeber :              SPATH ITALY S.R.L.
Teiletyp :                  SP51P 1020



A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
       sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
       Hybr. ....", eingetragen haben.

A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 28 mm
       Anzugsmoment: 140 Nm

BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 28 mm
       Anzugsmoment: 140 Nm

E21)   Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung.

EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: Festsattel mit belüfteter und gelochter Scheibe Ø374x36 mm
       • Achse 2: Faustsattel mit belüfteter Scheibe Ø345x24 mm

EB2)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: 4-Kolben Festsattel mit belüfteter Scheibe Ø348x36 mm
       • Achse 2: Faustsattel mit belüfteter Scheibe Ø345x24 mm
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54639 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001265-A0-357
Anlage-Nr. :                GK1
Seite :                     9 / 10
Auftraggeber :              SPATH ITALY S.R.L.
Teiletyp :                  SP51P 1020


EB3)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: 4-Kolben Festsattel mit belüfteter Scheibe Ø348x36 mm
       • Achse 2: Faustsattel mit belüfteter Scheibe Ø345x24 mm

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

GFS) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/60R17,
     245/35R21, 245/45R19, 245/50R18, 275/40R19 ausgerüstet oder min. einer dieser
     Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
     typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
     Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T92)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T97)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1460 kg bei LI 97 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 730 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
       und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
       ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
       sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
       eines entsprechenden Nachweises.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54639 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001265-A0-357
Anlage-Nr. :                GK1
Seite :                     10 / 10
Auftraggeber :              SPATH ITALY S.R.L.
Teiletyp :                  SP51P 1020


Die Anlage GK1 mit den Seiten 1-10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ SP51P 1020 des Auftraggebers SPATH ITALY S.R.L.

Geschäftsstelle Essen, 07.09.2022