Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54511 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001257-A0-357
Anlage-Nr. :                EF1
Seite :                     1/4
Auftraggeber :              SPATH ITALY S.R.L.
Teiletyp :                  SP51P 10521


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                SP51P 10521
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                          SPATH ITALY
Montageposition:                                      Hinterachse **)
Radausführung:                                             PCD 120
Radausführungskennz.:                                      PCD 120
Radgröße:                                             10½Jx21EH2+
Rad-Einpresstiefe:                                         35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      120 mm
Lochzahl:                                                     5
Mittenlochdurchmesser:                                   74,10 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                        TE Øe74.1xØi64.1
geprüfte Radlast: *)                                       1050 kg
 Reifenabrollumfang:                                       2450 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
**) Die Verwendung des Rades SP51P 10521, PCD 120 ist nur an der Hinterachse zulässig. Das
hier beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp SP51F 9521, PCD 120 (ABE-
Nr. 54510*00) an der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem
separaten Gutachten für den Radtyp SP51F 9521, PCD 120 (ABE-Nr. 54510*00) zu entnehmen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   TESLA MOTORS

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                     moment
BF1       1+2 Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5                                 175 Nm
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54511 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001257-A0-357
Anlage-Nr. :                EF1
Seite :                     2/4
Auftraggeber :              SPATH ITALY S.R.L.
Teiletyp :                  SP51P 10521


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
002                            e4*2007/46*0667*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        9½Jx21EH2+, ET35 10½Jx21EH2+,
                                                           ET35
79 bis 186       Tesla Model X          265/40R21          265/40R21                       A02) bis A10)
                                                           A94a) T105)                     BF1)
                                        275/35R21          275/35R21                       A02) bis A10)
                                                           A94) T103)                      BF1)
                                        255/40R21          275/40R21                       A02) bis A10)
                                                           T107)                           BF1) V00)
                                        255/40R21          295/35R21                       A02) bis A10)
                                                           T107)                           BF1) V00)
                                        255/40R21          305/35R21                       A02) bis A10)
                                                                                           BF1) V00)
                                             255/40R21 M+S          275/40R21 M+S          A02) bis A10)
                                                                    T107)                  BF1) V00)
                                             255/40R21 M+S          295/35R21 M+S          A02) bis A10)
                                                                    T107)                  BF1) V00)
                                             255/40R21 M+S          305/35R21 M+S          A02) bis A10)
                                                                                           BF1) V00)
                                             265/35R21              285/35R21              A02) bis A10)
                                                                    T105)                  BF1) V00)
                                             265/40R21              305/35R21              A02) bis A10)
                                                                                           BF1) V00)
                                             275/35R21              295/35R21              A02) bis A10)
                                                                    T107)                  BF1) V00)
Die Verwendung des Rades SP51P 10521, PCD 120 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SP51F 9521, PCD 120 (ABE-Nr. 54510*00) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

Auflagen und Hinweise

A01)    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
        Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
        Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
        StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
        veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)    Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
        Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
        Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
        dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
        Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)    Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
        verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
        in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
        entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
        nicht zulässig.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54511 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001257-A0-357
Anlage-Nr. :                EF1
Seite :                     3/4
Auftraggeber :              SPATH ITALY S.R.L.
Teiletyp :                  SP51P 10521


A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
       über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5
       Anzugsmoment: 175 Nm

T103) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1750 kg bei LI 103 . Die
      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 875 kg betragen (Angaben stehen auf dem
      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T105) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1850 kg bei LI 105 . Die
      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 925 kg betragen (Angaben stehen auf dem
      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T107) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1950 kg bei LI 107 . Die
      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 975 kg betragen (Angaben stehen auf dem
      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54511 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001257-A0-357
Anlage-Nr. :                EF1
Seite :                     4/4
Auftraggeber :              SPATH ITALY S.R.L.
Teiletyp :                  SP51P 10521



V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
       und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
       ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
       sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
       eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage EF1 mit den Seiten 1-4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ SP51P 10521 des Auftraggebers SPATH ITALY S.R.L.

Geschäftsstelle Essen, 14.07.2022