Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54509 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001253-A0-357
Anlage-Nr. : CD1
Seite : 1/5
Auftraggeber : SPATH ITALY S.R.L.
Teiletyp : SP51F 10522
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: SP51F 10522
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: SPATH ITALY
Montageposition: Vorderachse **)
Radausführung: PCD 120
Radausführungskennz.: PCD 120
Radgröße: 10½Jx22EH2
Rad-Einpresstiefe: 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 120 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 74,10 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: *) 1050 kg
Reifenabrollumfang: 2450 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
**) Die Verwendung des Rades SP51F 10522, PCD 120 ist nur an der Vorderachse zulässig. Das hier
beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp SP51P 11522, PCD 120 (ABE-Nr.
54507*00) an der Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem
separaten Gutachten für den Radtyp SP51P 11522, PCD 120 (ABE-Nr. 54507*00) zu entnehmen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: BMW
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, 140 Nm
Schaftlänge 30 mm
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54509 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001253-A0-357
Anlage-Nr. : CD1
Seite : 2/5
Auftraggeber : SPATH ITALY S.R.L.
Teiletyp : SP51F 10522
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
X5 e1*2007/46*0421*..
X70 e1*2001/116*0420*..
X-N1 e1*2007/46*0454*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
10½Jx22EH2, ET35 11½Jx22EH2, ET30
155 bis 330 BMW X5 265/35R22 305/30R22 A01) bis A10)
(Baureihe E70, N275) BF1) E50) E68) V00)
Fahrzeuge mit
Kotflügelverbreiterungen)
Die Verwendung des Rades SP51F 10522, PCD 120 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SP51P 11522, PCD 120 (ABE-Nr. 54507*00) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
X5 e1*2007/46*0421*..
X70 e1*2001/116*0420*..
X-N1 e1*2007/46*0454*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
10½Jx22EH2, ET35 11½Jx22EH2, ET30
155 bis 330 BMW X5 265/35R22 305/30R22 A01) bis A10)
(Baureihe E70, K01) N275) BF1) E50) E68) V00)
Fahrzeuge ohne
Kotflügelverbreiterungen)
Die Verwendung des Rades SP51F 10522, PCD 120 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SP51P 11522, PCD 120 (ABE-Nr. 54507*00) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
X5 e1*2007/46*0421*..
X-N1 e1*2007/46*0454*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
10½Jx22EH2, ET35 11½Jx22EH2, ET30
155 bis 330 BMW X5 265/35R22 305/30R22 A01) bis A10)
(Baureihe F15, N275) A11) BF1) E68a) V00)
Fahrzeuge mit
Kotflügelverbreiterungen)
Die Verwendung des Rades SP51F 10522, PCD 120 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SP51P 11522, PCD 120 (ABE-Nr. 54507*00) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54509 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001253-A0-357
Anlage-Nr. : CD1
Seite : 3/5
Auftraggeber : SPATH ITALY S.R.L.
Teiletyp : SP51F 10522
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
X5 e1*2007/46*0421*..
X-N1 e1*2007/46*0454*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
10½Jx22EH2, ET35 11½Jx22EH2, ET30
155 bis 330 BMW X5 265/35R22 305/30R22 A01) bis A10)
(Baureihe F15, K01) N275) A11) BF1) E68a) V00)
Fahrzeuge ohne
Kotflügelverbreiterungen)
Die Verwendung des Rades SP51F 10522, PCD 120 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SP51P 11522, PCD 120 (ABE-Nr. 54507*00) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
X6 e1*2007/46*0412*..
X70 e1*2001/116*0420*..
X-N1 e1*2007/46*0454*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
10½Jx22EH2, ET35 11½Jx22EH2, ET30
155 bis 330 BMW X6 265/35R22 305/30R22 A01) bis A10)
(Baureihe E71) K01) N275) BF1) E69) V00)
Die Verwendung des Rades SP51F 10522, PCD 120 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SP51P 11522, PCD 120 (ABE-Nr. 54507*00) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
X6 e1*2007/46*0412*..
X-N1 e1*2007/46*0454*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
10½Jx22EH2, ET35 11½Jx22EH2, ET30
155 bis 330 BMW X6 265/35R22 305/30R22 A01) bis A10)
(Baureihe F16) BF1) E69a) V00)
Die Verwendung des Rades SP51F 10522, PCD 120 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SP51P 11522, PCD 120 (ABE-Nr. 54507*00) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54509 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001253-A0-357
Anlage-Nr. : CD1
Seite : 4/5
Auftraggeber : SPATH ITALY S.R.L.
Teiletyp : SP51F 10522
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
Hybr. ....", eingetragen haben.
BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 30 mm
Anzugsmoment: 140 Nm
E50) Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Versionen.
E68) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2013:
• Typ X70 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0420*10
• Typ X-N1 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0454*10
• Typ X5 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0421*09
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54509 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001253-A0-357
Anlage-Nr. : CD1
Seite : 5/5
Auftraggeber : SPATH ITALY S.R.L.
Teiletyp : SP51F 10522
E68a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2013:
• Typ X-N1 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0454*11
• Typ X5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0421*10
E69) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2014:
• Typ X70 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0420*10
• Typ X-N1 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0454*13
• Typ X6 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0412*07
E69a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2015:
• Typ X-N1 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0454*14
• Typ X6 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0412*08
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage CD1 mit den Seiten 1-5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ SP51F 10522 des Auftraggebers SPATH ITALY S.R.L.
Geschäftsstelle Essen, 07.07.2022