Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 54636 nach §22 StVZO Nr. : RA-001262-C0-357 Anlage-Nr. : GI1a Seite : 1 / 17 Auftraggeber : SPATH ITALY S.R.L. Teiletyp : SP51F 8520 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: SP51F 8520 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: SPATH ITALY Montageposition: Vorderachse **) Radausführung: PCD 112/R Radausführungskennz.: PCD 112/R ET30 Radgröße: 8½Jx20EH2 Rad-Einpresstiefe: 30 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 66,50 mm §22 54636*02 Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: *) 1050 kg Reifenabrollumfang: 2450 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. **) Die Verwendung des Rades SP51F 8520, PCD 112/R ist nur an der Vorderachse zulässig. Das hier beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp SP51P 9520, PCD 112 (ABE- Nr. 54638*02) an der Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten Gutachten für den Radtyp SP51P 9520, PCD 112 (ABE-Nr. 54638*02) zu entnehmen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke: MERCEDES Radbefestigung Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- Kürzel moment BF1 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, 150 Nm Schaftlänge 45 mm BF2 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, 150 Nm Schaftlänge 45,8 mm BF3 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, 150 Nm Gewinde M15x1,25, Schaftlänge 44 mm Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 54636 nach §22 StVZO Nr. : RA-001262-C0-357 Anlage-Nr. : GI1a Seite : 2 / 17 Auftraggeber : SPATH ITALY S.R.L. Teiletyp : SP51F 8520 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R1ECLS e1*2007/46*1818*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx20EH2, ET30 9½Jx20EH2, ET30 143 bis 270 Mercedes CLS 245/35R20 275/30R20 A02) bis A10) A11) BF1) EB2) 245/35R20 285/30R20 A02) bis A10) A11) BF1) EB2) V00) 255/35R20 285/30R20 A02) bis A10) A11) BF1) EB2) V00) Die Verwendung des Rades SP51F 8520, PCD 112/R ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SP51P 9520, PCD 112 (ABE-Nr. 54638*02) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R1EC e1*2007/46*1666*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse §22 54636*02 8½Jx20EH2, ET30 9½Jx20EH2, ET30 120 bis 220 Mercedes E-Klasse 235/35R20 235/35R20 A02) bis A10) (Coupe, Cabrio; A11) BF1) Ausführungen mit 245/30R20 245/30R20 A01) bis A10) kleinsten Serienreifen A11) BF1) T90) ab 225/..) 245/35R20 245/35R20 A01) bis A10) A11) BF1) 255/30R20 255/30R20 A01) bis A10) K03) A11) BF1) Die Verwendung des Rades SP51F 8520, PCD 112/R ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SP51P 9520, PCD 112 (ABE-Nr. 54638*02) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R1EC e1*2007/46*1666*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx20EH2, ET30 9½Jx20EH2, ET30 120 bis 270 Mercedes E-Klasse 245/30R20 245/30R20 A01) bis A10) (Coupe, Cabrio; A11) BF1) EB3) T90) Ausführungen mit 245/35R20 245/35R20 A01) bis A10) kleinsten Serienreifen A11) BF1) EB3) ab 245/..) 255/30R20 255/30R20 A01) bis A10) K03) A11) BF1) EB3) T92) Die Verwendung des Rades SP51F 8520, PCD 112/R ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SP51P 9520, PCD 112 (ABE-Nr. 54638*02) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 54636 nach §22 StVZO Nr. : RA-001262-C0-357 Anlage-Nr. : GI1a Seite : 3 / 17 Auftraggeber : SPATH ITALY S.R.L. Teiletyp : SP51F 8520 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 212 e1*2001/116*0501*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx20EH2, ET30 9½Jx20EH2, ET30 110 bis 270 Mercedes E-Klasse 235/35R20 235/35R20 A01) bis A10) (W213, Limousine) K01) A11) BF1) E111a) EB3) EB5) EB6) N245) 245/35R20 245/35R20 A01) bis A10) K01) A11) BF1) E111a) EB3) EB5) EB6) 255/30R20 255/30R20 A01) bis A10) K01) A11) BF1) E111a) EB3) EB5) EB6) 225/35R20 255/30R20 A01) bis A10) K01) N235) T90) A11) BF1) E111a) EB3) EB5) EB6) V00) 235/35R20 265/30R20 A01) bis A10) K01) N245) A11) BF1) E111a) EB3) EB5) EB6) V00) §22 54636*02 245/35R20 275/30R20 A01) bis A10) K01) A11) BF1) E111a) EB3) EB5) EB6) HL 245/35R20 275/30R20 A01) bis A10) K01) A11) BF1) E111a) EB3) EB5) EB6) V00) Die Verwendung des Rades SP51F 8520, PCD 112/R ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SP51P 9520, PCD 112 (ABE-Nr. 54638*02) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R1ES e1*2007/46*1560*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx20EH2, ET30 9½Jx20EH2, ET30 110 bis 270 Mercedes E-Klasse 245/35R20 245/35R20 A01) bis A10) (S213, Kombi) K01) A11) BF1) EB3) EB5) EB6) 245/35R20 275/30R20 A01) bis A10) K01) A11) BF1) EB3) EB5) EB6) HL 245/35R20 275/30R20 A01) bis A10) K01) A11) BF1) EB3) EB5) EB6) V00) Die Verwendung des Rades SP51F 8520, PCD 112/R ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SP51P 9520, PCD 112 (ABE-Nr. 54638*02) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 54636 nach §22 StVZO Nr. : RA-001262-C0-357 Anlage-Nr. : GI1a Seite : 4 / 17 Auftraggeber : SPATH ITALY S.R.L. Teiletyp : SP51F 8520 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R1ES e1*2007/46*1560*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx20EH2, ET30 9½Jx20EH2, ET30 143 bis 250 Mercedes E-Klasse All- 245/35R20 245/35R20 A01) bis A10) Terrain K01) K134) BF1) EB5) Die Verwendung des Rades SP51F 8520, PCD 112/R ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SP51P 9520, PCD 112 (ABE-Nr. 54638*02) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F2B e1*2007/46*1909*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx20EH2, ET30 9½Jx20EH2, ET30 80 bis 139 Mercedes EQA, EQB 235/40R20 235/40R20 A01) bis A10) K01) K120) BF1) 245/40R20 245/40R20 A01) bis A10) §22 54636*02 K01) K120) BF1) 255/40R20 255/40R20 A01) bis A10) K01) K120) BF1) Die Verwendung des Rades SP51F 8520, PCD 112/R ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SP51P 9520, PCD 112 (ABE-Nr. 54638*02) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 166 e1*2007/46*0598*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx20EH2, ET30 9½Jx20EH2, ET30 190 bis 335 Mercedes GL- Klasse, 265/50R20 265/50R20 A01) bis A10) GLS K01) BF1) EF0) N275) (Ausführungen ohne serienmäßige 275/45R20 275/45R20 A01) bis A10) Radhausverbreiterung) K01) BF1) EF0) Die Verwendung des Rades SP51F 8520, PCD 112/R ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SP51P 9520, PCD 112 (ABE-Nr. 54638*02) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 54636 nach §22 StVZO Nr. : RA-001262-C0-357 Anlage-Nr. : GI1a Seite : 5 / 17 Auftraggeber : SPATH ITALY S.R.L. Teiletyp : SP51F 8520 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 166 e1*2007/46*0598*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx20EH2, ET30 9½Jx20EH2, ET30 190 bis 335 Mercedes GL- Klasse, 265/50R20 265/50R20 A01) bis A10) GLS K01) BF1) EF0) N275) (Ausführungen mit serienmäßiger Radhausverbreiterung 275/45R20 275/45R20 A01) bis A10) und Serienreifen K01) BF1) EF0) 295/40R21) Die Verwendung des Rades SP51F 8520, PCD 112/R ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SP51P 9520, PCD 112 (ABE-Nr. 54638*02) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204X e1*2001/116*0480*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise §22 54636*02 (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx20EH2, ET30 9½Jx20EH2, ET30 100 bis 243 Mercedes GLC 235/45R20 235/45R20 A02) bis A10) (X253, ohne A11) BF1) EB7) Verbreiterung) 255/45R20 255/45R20 A02) bis A10) A11) BF1) EB7) 265/45R20 265/45R20 A01) bis A10) K03) A11) BF1) EB7) Die Verwendung des Rades SP51F 8520, PCD 112/R ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SP51P 9520, PCD 112 (ABE-Nr. 54638*02) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204X e1*2001/116*0480*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx20EH2, ET30 9½Jx20EH2, ET30 120 bis 243 Mercedes GLC 235/45R20 235/45R20 A02) bis A10) (X253, mit Verbreiterung) A11) BF1) EB7) 235/45R20 M+S 235/45R20 M+S A02) bis A10) A11) BF1) EB7) 255/45R20 255/45R20 A02) bis A10) A11) BF1) EB7) 265/45R20 265/45R20 A02) bis A10) A11) BF1) EB7) Die Verwendung des Rades SP51F 8520, PCD 112/R ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SP51P 9520, PCD 112 (ABE-Nr. 54638*02) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 54636 nach §22 StVZO Nr. : RA-001262-C0-357 Anlage-Nr. : GI1a Seite : 6 / 17 Auftraggeber : SPATH ITALY S.R.L. Teiletyp : SP51F 8520 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204X e1*2001/116*0480*.. 204X AMG e1*2007/46*1884*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx20EH2, ET30 9½Jx20EH2, ET30 350 bis 375 Mercedes GLC 63 235/45R20 M+S 235/45R20 M+S A02) bis A10) AMG, GLC 63S AMG, BF2) GLC 63 AMG Coupe, 255/45R20 255/45R20 A02) bis A10) GLC 63S AMG Coupe BF2) N265) (X253, C253) 265/45R20 265/45R20 A02) bis A10) BF2) 235/45R20 265/40R20 A02) bis A10) N245) BF2) V00) 235/50R20 255/45R20 A02) bis A10) N245) BF2) V00) 245/45R20 275/40R20 A02) bis A10) N255) BF2) V00) 255/45R20 285/40R20 A02) bis A10) N265) BF2) V00) §22 54636*02 Die Verwendung des Rades SP51F 8520, PCD 112/R ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SP51P 9520, PCD 112 (ABE-Nr. 54638*02) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204X e1*2001/116*0480*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx20EH2, ET30 9½Jx20EH2, ET30 100 bis 243 Mercedes GLC Coupe 235/45R20 235/45R20 A02) bis A10) (C253, ohne A11) BF1) EB7) Radhausverbreiterungen 255/45R20 255/45R20 A02) bis A10) an Achse 2) A11) BF1) EB7) 265/45R20 265/45R20 A01) bis A10) A11) BF1) EB7) 235/45R20 265/40R20 A01) bis A10) A11) BF1) EB7) V00) 245/45R20 275/40R20 A01) bis A10) A11) BF1) EB7) V00) Die Verwendung des Rades SP51F 8520, PCD 112/R ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SP51P 9520, PCD 112 (ABE-Nr. 54638*02) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 54636 nach §22 StVZO Nr. : RA-001262-C0-357 Anlage-Nr. : GI1a Seite : 7 / 17 Auftraggeber : SPATH ITALY S.R.L. Teiletyp : SP51F 8520 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204X e1*2001/116*0480*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx20EH2, ET30 9½Jx20EH2, ET30 100 bis 243 Mercedes GLC Coupe 235/45R20 235/45R20 A02) bis A10) (C253, mit A11) BF1) EB7) Radhausverbreiterungen 235/45R20 M+S 235/45R20 M+S A02) bis A10) an Achse 2) A11) BF1) EB7) 255/45R20 255/45R20 A02) bis A10) A11) BF1) EB7) 265/45R20 265/45R20 A02) bis A10) A11) BF1) EB7) 235/45R20 265/40R20 A02) bis A10) A11) BF1) EB7) V00) 245/45R20 275/40R20 A02) bis A10) A11) BF1) EB7) V00) Die Verwendung des Rades SP51F 8520, PCD 112/R ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SP51P 9520, PCD 112 (ABE-Nr. 54638*02) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. §22 54636*02 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R2CGLC e1*2018/858*00186*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx20EH2, ET30 9½Jx20EH2, ET30 120 bis 270 Mercedes GLC 255/45R20 255/45R20 A01) bis A10) (X254, ohne A11e) BF1) Verbreiterung, Mild- 255/45R20 M+S 255/45R20 M+S A01) bis A10) Hybrid) A11e) BF1) 265/45R20 265/45R20 A01) bis A10) K03) A11e) BF1) 265/45R20 M+S 265/45R20 M+S A01) bis A10) K03) A11e) BF1) 245/45R20 275/40R20 A01) bis A10) A11e) BF1) V00) 245/45R20 HL 275/40R20 A01) bis A10) A11e) BF1) V00) 245/45R20 M+S 275/40R20 M+S A01) bis A10) A11e) BF1) V00) 245/45R20 M+S HL 275/40R20 M+S A01) bis A10) A11e) BF1) V00) 255/45R20 285/40R20 A01) bis A10) A11e) BF1) 255/45R20 M+S 285/40R20 M+S A01) bis A10) A11e) BF1) Die Verwendung des Rades SP51F 8520, PCD 112/R ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SP51P 9520, PCD 112 (ABE-Nr. 54638*02) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 54636 nach §22 StVZO Nr. : RA-001262-C0-357 Anlage-Nr. : GI1a Seite : 8 / 17 Auftraggeber : SPATH ITALY S.R.L. Teiletyp : SP51F 8520 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R2CGLC e1*2018/858*00186*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx20EH2, ET30 9½Jx20EH2, ET30 145 bis 185 Mercedes GLC 235/45R20 265/40R20 A02) bis A10) (X254, mit A11f) BF1) V00) Verbreiterung, Plug-in- 245/45R20 275/40R20 A02) bis A10) Hybrid) A11f) BF1) V00) 245/45R20 HL 275/40R20 A02) bis A10) A11f) BF1) V00) 255/45R20 285/40R20 A02) bis A10) A11f) BF1) Die Verwendung des Rades SP51F 8520, PCD 112/R ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SP51P 9520, PCD 112 (ABE-Nr. 54638*02) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): H1GLE e1*2007/46*1885*.. §22 54636*02 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx20EH2, ET30 9½Jx20EH2, ET30 210 bis 360 Mercedes GLS 275/50R20 275/50R20 A01) bis A10) (ohne Verbreiterung, K01) A11) BF3) E125a) EB8) Serie bis 21Zoll) 285/50R20 285/50R20 A01) bis A10) K01) A11) BF3) E125a) EB8) G01) Die Verwendung des Rades SP51F 8520, PCD 112/R ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SP51P 9520, PCD 112 (ABE-Nr. 54638*02) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): H1GLE e1*2007/46*1885*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx20EH2, ET30 9½Jx20EH2, ET30 210 bis 360 Mercedes GLS 275/50R20 275/50R20 A01) bis A10) (mit Verbreiterung, K01) A11) BF3) E125a) EB8) Serie bis 21Zoll ) 285/50R20 285/50R20 A01) bis A10) K01) A11) BF3) E125a) EB8) G01) Die Verwendung des Rades SP51F 8520, PCD 112/R ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SP51P 9520, PCD 112 (ABE-Nr. 54638*02) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 54636 nach §22 StVZO Nr. : RA-001262-C0-357 Anlage-Nr. : GI1a Seite : 9 / 17 Auftraggeber : SPATH ITALY S.R.L. Teiletyp : SP51F 8520 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 221 e1*2001/116*0335*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx20EH2, ET30 9½Jx20EH2, ET30 150 bis 380 Mercedes S-Klasse, 245/35R20 245/35R20 A01) bis A10) Heckantrieb K01) T95) A11) BF1) E97a) EB9) (W221) EB10) N255) 255/35R20 255/35R20 A01) bis A10) K01) A11) BF1) E97a) EB9) EB10) 235/35R20 255/35R20 A01) bis A10) N245) T92) A11) BF1) E97a) EB9) EB10) V00) 245/35R20 265/35R20 A01) bis A10) K01) N255) T95) A11) BF1) E97a) EB9) EB10) V00) 255/35R20 275/35R20 A01) bis A10) K01) A11) BF1) E97a) EB9) EB10) V00) Die Verwendung des Rades SP51F 8520, PCD 112/R ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' §22 54636*02 genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SP51P 9520, PCD 112 (ABE-Nr. 54638*02) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 221 e1*2001/116*0335*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx20EH2, ET30 9½Jx20EH2, ET30 155 bis 320 Mercedes S-Klasse, 4- 245/35R20 245/35R20 A01) bis A10) MATIC K01) T95) BF1) E97a) EB9) EB10) N255) (W221) 255/35R20 255/35R20 A01) bis A10) K01) BF1) E97a) EB9) EB10) Die Verwendung des Rades SP51F 8520, PCD 112/R ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SP51P 9520, PCD 112 (ABE-Nr. 54638*02) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 221 e1*2001/116*0335*.. 221 AMG e1*2001/116*0396*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx20EH2, ET30 9½Jx20EH2, ET30 386 bis 463 Mercedes S63 AMG, 255/35R20 275/35R20 A01) bis A10) S65 AMG K01) BF1) E97a) V00) (W221) Die Verwendung des Rades SP51F 8520, PCD 112/R ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SP51P 9520, PCD 112 (ABE-Nr. 54638*02) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 54636 nach §22 StVZO Nr. : RA-001262-C0-357 Anlage-Nr. : GI1a Seite : 10 / 17 Auftraggeber : SPATH ITALY S.R.L. Teiletyp : SP51F 8520 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 221 e1*2001/116*0335*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx20EH2, ET30 9½Jx20EH2, ET30 150 bis 390 Mercedes S-Klasse 245/40R20 245/40R20 A02) bis A10) (W222, ab Modell 2014) A11) BF1) E98b) EB11) EB12) 245/40R20 M+S 245/40R20 M+S A02) bis A10) A11) BF1) E98b) EB11) EB12) 255/35R20 255/35R20 A02) bis A10) A11) BF1) E98b) EB11) EB12) 255/35R20 M+S 255/35R20 M+S A02) bis A10) A11) BF1) E98b) EB11) EB12) 255/40R20 255/40R20 A02) bis A10) A11) BF1) E98b) EB11) EB12) GAP) 255/40R20 M+S 255/40R20 M+S A02) bis A10) A11) BF1) E98b) EB11) EB12) GAP) 245/40R20 275/35R20 A01) bis A10) §22 54636*02 A11) BF1) E98b) EB11) EB12) V00) Die Verwendung des Rades SP51F 8520, PCD 112/R ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SP51P 9520, PCD 112 (ABE-Nr. 54638*02) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 221 e1*2001/116*0335*.. 221 AMG e1*2001/116*0396*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx20EH2, ET30 9½Jx20EH2, ET30 430 bis 463 Mercedes S63 AMG, 255/40R20 M+S 255/40R20 M+S A02) bis A10) S65 AMG BF1) E98b) EB13) (Limousine, W222) Die Verwendung des Rades SP51F 8520, PCD 112/R ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SP51P 9520, PCD 112 (ABE-Nr. 54638*02) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 54636 nach §22 StVZO Nr. : RA-001262-C0-357 Anlage-Nr. : GI1a Seite : 11 / 17 Auftraggeber : SPATH ITALY S.R.L. Teiletyp : SP51F 8520 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 221 e1*2001/116*0335*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx20EH2, ET30 9½Jx20EH2, ET30 270 bis 345 Mercedes S-Klasse 245/40R20 245/40R20 A02) bis A10) Coupe, Cabrio BF1) EB11) (C217, A217) 255/35R20 255/35R20 A02) bis A10) BF1) EB11) 255/40R20 255/40R20 A01) bis A10) BF1) EB11) G01) 245/40R20 275/35R20 A01) bis A10) BF1) EB11) 255/40R20 285/35R20 A01) bis A10) BF1) EB11) G01) V00) Die Verwendung des Rades SP51F 8520, PCD 112/R ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SP51P 9520, PCD 112 (ABE-Nr. 54638*02) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. §22 54636*02 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 221 e1*2001/116*0335*.. 221 AMG e1*2001/116*0396*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx20EH2, ET30 9½Jx20EH2, ET30 430 bis 463 Mercedes S63 AMG 255/40R20 M+S 255/40R20 M+S A01) bis A10) Coupe, S65 AMG Coupe, K03) BF1) EB13) S63 AMG Cabrio 255/40R20 285/35R20 A01) bis A10) (C217, A217) K03) BF1) EB13) V00) Die Verwendung des Rades SP51F 8520, PCD 112/R ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SP51P 9520, PCD 112 (ABE-Nr. 54638*02) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R2S e1*2007/46*2115*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx20EH2, ET30 9½Jx20EH2, ET30 210 bis 450 Mercedes S-Klasse 235/45R20 235/45R20 A02) bis A10) (W223, mit A11) BF1) E130) N245) Hinterachslenkung bis 245/40R20 245/40R20 A02) bis A10) 4,5°) A11) BF1) E130) N255) 255/40R20 255/40R20 A02) bis A10) A11) BF1) E130) Die Verwendung des Rades SP51F 8520, PCD 112/R ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SP51P 9520, PCD 112 (ABE-Nr. 54638*02) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 54636 nach §22 StVZO Nr. : RA-001262-C0-357 Anlage-Nr. : GI1a Seite : 12 / 17 Auftraggeber : SPATH ITALY S.R.L. Teiletyp : SP51F 8520 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): E2EQSW e1*2018/858*00035*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx20EH2, ET30 9½Jx20EH2, ET30 109 bis 135 Mercedes EQS 255/45R20 255/45R20 A01) bis A10) (V297, BF1) E134a) Hinterachslenkung 265/45R20 265/45R20 A01) bis A10) 4,5° SA Code 201) BF1) E134a) 245/45R20 275/40R20 A01) bis A10) BF1) E134a) V00) Die Verwendung des Rades SP51F 8520, PCD 112/R ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SP51P 9520, PCD 112 (ABE-Nr. 54638*02) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): E2EQSW e1*2018/858*00035*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse §22 54636*02 8½Jx20EH2, ET30 9½Jx20EH2, ET30 109 bis 135 Mercedes EQS 255/45R20 255/45R20 A01) bis A10) (V297, Hinterachslenkung BF1) E130a) 10° SA Code 216) 265/45R20 265/45R20 A01) bis A10) BF1) E130a) 245/45R20 275/40R20 A01) bis A10) BF1) E130a) V00) Die Verwendung des Rades SP51F 8520, PCD 112/R ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SP51P 9520, PCD 112 (ABE-Nr. 54638*02) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 54636 nach §22 StVZO Nr. : RA-001262-C0-357 Anlage-Nr. : GI1a Seite : 13 / 17 Auftraggeber : SPATH ITALY S.R.L. Teiletyp : SP51F 8520 A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem §22 54636*02 Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben. A11e) Nur zulässig an Fahrzeugen mit Mild-Hybrid Antrieb, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben. A11f) Nur zulässig an Fahrzeugen mit Plug-in-Hybrid, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben. BF1) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 45 mm Anzugsmoment: 150 Nm BF2) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 45,8 mm Anzugsmoment: 150 Nm Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 54636 nach §22 StVZO Nr. : RA-001262-C0-357 Anlage-Nr. : GI1a Seite : 14 / 17 Auftraggeber : SPATH ITALY S.R.L. Teiletyp : SP51F 8520 BF3) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M15x1,25, Schaftlänge 44 mm Anzugsmoment: 150 Nm E97a) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die Zahlen `221` stehen. E98b) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die die Zahlen `222` stehen. E111a)Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213: nur Varianten, die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1). E125a)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit maximal 21Zoll Rädern ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. §22 54636*02 E130) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 10° Lenkwinkelanpassung (Code 216) ausgerüstet sind. E130a)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 10° Lenkwinkelanpassung (Code 216) ausgerüstet sind. E134a)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 4,5° Lenkwinkelanpassung (Code 201) ausgerüstet sind. EB1) Zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: • Achse 1: 1-Kolben Faustsattel Kennz. TRW 54430 mit belüfteter und gelochter Scheibe Ø322x32 mm • Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. ATE 91 mit belüfteter Scheibe Ø300x22 mm EB2) Zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: • Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. Mercedes-Benz mit belüfteter und gelochter Scheibe Ø342x32 mm • Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. TRW 00458 300x22 mit belüfteter Scheibe Ø300x22 mm EB3) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: • Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. Mercedes Benz Advics mit belüfteter und gelochter Scheibe Ø360x36 mm EB4) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: • Achse 1: Festsattel mit belüfteter und gelochter Scheibe Ø344x32 mm EB5) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: • Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. Mercedes Benz mit belüfteter und gelochter Scheibe Ø360x36 mm EB6) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: • Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. Mercedes Benz mit belüfteter und gelochter Scheibe Ø360x36 mm Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 54636 nach §22 StVZO Nr. : RA-001262-C0-357 Anlage-Nr. : GI1a Seite : 15 / 17 Auftraggeber : SPATH ITALY S.R.L. Teiletyp : SP51F 8520 EB7) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: • Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. Mercedes-Benz mit belüfteter und gelochter Scheibe Ø360x36 mm EB8) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: • Achse 1: 2-Kolben Faustsattel Kennz. Mercedes Stern 375/400x36 mit belüfteter und gelochter Scheibe Ø400x36 mm EB9) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: • Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. 350 22141 Mercedes Benz mit belüfteter Scheibe Ø350x32 mm EB10) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: • Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. 350 86C141006 mit belüfteter Scheibe Ø350x32 mm EB11) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: • Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. 342x32 M4,46 mit belüfteter und gelochter Scheibe Ø342x32 mm §22 54636*02 EB12) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: • Achse 1: 4-Kolben Festsattel mit belüfteter und gelochter Scheibe Ø322x32 mm EB13) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: • Achse 1: 6-Kolben Festsattel Kennz. AMG Carbon Ceramic mit belüfteter und gelochter Scheibe Ø420x40 mm EB14) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: • Achse 1: 8-Kolben Festsattel Kennz. Brembo AMG 1K18 mit belüfteter Scheibe Ø360x36 mm EB15) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: • Achse 1: Festsattel Kennz. 350 86C141006 mit belüfteter Scheibe Ø350x32 mm EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. GAP) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 275/45R18 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 54636 nach §22 StVZO Nr. : RA-001262-C0-357 Anlage-Nr. : GI1a Seite : 16 / 17 Auftraggeber : SPATH ITALY S.R.L. Teiletyp : SP51F 8520 K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K120) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen. K134) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: §22 54636*02 • die Radhauskante ist im Bereich von 45° vor Radmitte bis 45° hinter Radmitte umzulegen, • die Kunststoffverbreiterung der Radhauskante ist entsprechend der umgelegten Radhauskante zu kürzen, • der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 45° vor Radmitte bis 45° hinter Radmitte eng an das Radhaus zu verkleben oder auszuschneiden. N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T90) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 54636 nach §22 StVZO Nr. : RA-001262-C0-357 Anlage-Nr. : GI1a Seite : 17 / 17 Auftraggeber : SPATH ITALY S.R.L. Teiletyp : SP51F 8520 T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Die Anlage GI1a mit den Seiten 1-17 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ SP51F 8520 des Auftraggebers SPATH ITALY S.R.L. Geschäftsstelle Essen, 12.06.2024 §22 54636*02 Anlage 0 Teil1: Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen Seite 9 von 9 Mo b i l i t ä t Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen-Nrn. K01, K02, K03 und K04 Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Rad- abdeckungsauflagen beschrieben sind. Bei diesen Hilfsmitteln handelt es sich um Gummileisten (schraffiert dargestellt) die mit einem Karosseriekleber beaufschlagt sind. Der Kleber ist auf der Gummileiste so aufgebracht, dass bei der Montage eine Verklebung der äußeren Kotflügelkante mit der Gummileiste erfolgt. Bei vorschriftsgemäßer Durchführung der Montage ist eine dauerhafte und sichere Befestigung der Gummileisten an der Karosserie gewährleistet. Diese Gummileisten sind im Karosseriefachhandel, als Meterware in verschiedenen Breiten, erhältlich. Unter Verwendung dieser Leisten ist die Herstellung einer Verbreiterung bis zu 10 mm zulässig. Vorderachse: Bereich 30-Grad vor der Radmitte Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte §22 54636*02 Hinterachse: Bereich 50-Grad hinter der Radmitte Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte V:28.09.2006