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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54636 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001262-A0-357
Anlage-Nr. :                2
Seite :                     1 / 11
Auftraggeber :              SPATH ITALY S.R.L.
Teiletyp :                  SP51F 8520


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                SP51F 8520
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                          SPATH ITALY
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                             PCD 120
Radausführungskennz.:                                 PCD 120 ET30
Radgröße:                                               8½Jx20EH2
Rad-Einpresstiefe:                                         30 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      120 mm
Lochzahl:                                                     5
Mittenlochdurchmesser:                                   72,50 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                       1050 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2450 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   BMW

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                     moment
BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25,                                    140 Nm
                Schaftlänge 30 mm
BF2       1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5,                             120 Nm
                Schaftlänge 26 mm
BF3       1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                             140 Nm
                Schaftlänge 33 mm
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54636 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001262-A0-357
Anlage-Nr. :                2
Seite :                     2 / 11
Auftraggeber :              SPATH ITALY S.R.L.
Teiletyp :                  SP51F 8520


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
3L                              e1*2007/46*0314*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 265      BMW 3er, 3er xDrive      225/35R20                              A01) bis A10)
                (Limousine, ab EG-       K04) T90)                              A11) BF1) E66a)
                Genehmigungs-Nr.
                e1*2007/46*0314*05,      235/35R20
                mit kleinsten            G01) K01) K04) K13) K22) K25) K82)
                Serienreifen 225/.. )
                                         245/30R20
                                         K01) K02) K82) T90)

                                        255/30R20
                                        K01) K02) K13) K22) K82)

                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                        vorne                hinten
                                        225/35R20            255/30R20          A01) bis A10)
                                                             K02) K82)          A11) BF1) E66a) V00)

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
3K                              e1*2007/46*0315*..
3K-N1                           e24*2007/46*0022*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 151      BMW 3er, 3er xDrive      225/35R20                               A01) bis A10)
                (Kombi, ab EG-           G01) K04) T90)                          BF1) E66b)
                Genehmigungs-Nr.
                e1*2007/46*0315*06 bzw. 235/35R20
                e24*2007/46*0022*03,     G01) K01) K04) K13) K22) K25) K82) T92)
                mit kleinsten
                Serienreifen 205/..)     245/30R20
                                         K01) K02) K82) T90)

                                        255/30R20
                                        K01) K02) K13) K22) K82) T92)

                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                        vorne                hinten
                                        225/35R20            255/30R20          A01) bis A10)
                                                             K02) K82) T92)     BF1) E66b) V00)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54636 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001262-A0-357
Anlage-Nr. :                2
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Auftraggeber :              SPATH ITALY S.R.L.
Teiletyp :                  SP51F 8520


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
3K                              e1*2007/46*0315*..
3K-N1                           e24*2007/46*0022*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 265      BMW 3er, 3er xDrive      225/35R20                               A01) bis A10)
                (Kombi, ab EG-           K04) N235) T90)                         BF1) E66b)
                Genehmigungs-Nr.
                e1*2007/46*0315*06 bzw. 235/35R20
                e24*2007/46*0022*03,     G01) K01) K04) K13) K22) K25) K82)
                mit kleinsten            N245) T92)
                Serienreifen 225/..)
                                         245/30R20
                                         K01) K02) K82) N255) T90)

                                         255/30R20
                                         K01) K02) K13) K22) K82) T92)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         225/35R20            255/30R20          A01) bis A10)
                                                              K02) K82) T92)     BF1) E66b) V00)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
3K-N1                         e24*2007/46*0022*..
3-V                           e1*2007/46*0559*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 265     BMW 3er Gran Turismo 235/35R20                                   A02) bis A10)
                                       T92)                                      BF1) EF0)

                                         245/35R20
                                         A01) K04)

                                         255/35R20
                                         A01) K01) K04)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
3C                              e1*2007/46*0316*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 110     BMW 4er, 4er xDrive      225/35R20                               A01) bis A10)
                (Cabrio, Coupe 2-türig,                                          A94a) BF1) G01) T90)
                Grand Coupe 4-türig,     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                mit kleinsten            vorne                hinten
                Serienreifen 205/..)
                                         225/35R20            255/30R20          A01) bis A10)
                                                              K04)               BF1)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54636 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001262-A0-357
Anlage-Nr. :                2
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Auftraggeber :              SPATH ITALY S.R.L.
Teiletyp :                  SP51F 8520


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
3C                              e1*2007/46*0316*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 265     BMW 4er, 4er xDrive      225/35R20                               A01) bis A10)
                (Cabrio, Coupe 2-türig, A94a) N235) T90)                         BF1) G01)
                Grand Coupe 4-türig,
                mit kleinsten            225/35R20 M+S
                Serienreifen 225/..)     A94a) T90)

                                         235/30R20
                                         K04) N245) T88)

                                         235/30R20 M+S
                                         K04) T88)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         225/35R20            255/30R20          A01) bis A10)
                                                              K04) T92)          BF1)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
560X                          e1*2001/116*0322*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
145 bis 200     BMW 5er XDrive         245/30R20                                 A01) bis A10)
                                       T90)                                      BF2) K01) K04)

                                         255/30R20
                                         T92)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
5L                             e1*2007/46*0363*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 240     BMW 5er, BMW 5er        245/35R20                                A01) bis A10)
                xDrive                                                           BF1) K03)
                (Limousine, außer 550i 255/35R20
                und M550D)              K04)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
5L                              e1*2007/46*0363*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
280 bis 330     BMW 5er, BMW 5er         245/35R20                               A01) bis A10)
                xDrive                   N255)                                   BF1) K03)
                (Limousine, nur 550i
                und M550D)               255/35R20
                                         K04) N265)
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Nr. :                       RA-001262-A0-357
Anlage-Nr. :                2
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Auftraggeber :              SPATH ITALY S.R.L.
Teiletyp :                  SP51F 8520


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
5K                             e1*2007/46*0455*..
K-N1                           e1*2007/46*0508*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 240     BMW 5er, BMW 5er        245/35R20                          A01) bis A10)
                xDrive                  T95)                               BF1) K03)
                (Kombi, außer 550i und
                M550D)                  255/35R20
                                        K04)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
5K                              e1*2007/46*0455*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
280 bis 330     BMW 5er, BMW 5er         255/35R20                         A01) bis A10)
                xDrive                                                     BF1) K03) K04)
                (Kombi, nur 550i und
                M550D)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
GT                            e1*2007/46*0215*..
K-N1                          e1*2007/46*0508*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 330     BMW 5er GT             245/40R20                           A02) bis A10)
                                       N255)                               A94) BF1) E19a)

                                         245/40R20 M+S

                                         255/40R20
                                         A01) G01) N265)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
6C                              e1*2007/46*0562*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
230 bis 235     BMW 6er                  225/35R20                         A02) bis A10)
                (Coupe, Cabrio, Grand    A94) T90)                         BF1) E19a)
                Coupe; Ausführungen mit
                kleinsten Serienreifen   235/35R20
                225/..)                  A94) T92)

                                         245/30R20
                                         A01) A94) K03) T90)

                                         245/35R20
                                         A01) A94a) K03)

                                         255/30R20
                                         A01) A94) K01) T92)

                                         255/35R20
                                         A01) K01)
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Auftraggeber :              SPATH ITALY S.R.L.
Teiletyp :                  SP51F 8520


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
6C                              e1*2007/46*0562*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
300 bis 330     BMW 6er                  245/35R20                               A01) bis A10)
                (Coupe, Cabrio, Grand    A94a) K03)                              BF1) E19a)
                Coupe. Ausführungen mit
                kleinsten Serienreifen   255/30R20
                245/..)                  A94) K01) T92)

                                         255/35R20
                                         G01) K01)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
701                            e1*2001/116*0490*..
7L                             e1*2007/46*0276*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 400     BMW 7er, BMW 7er        245/40R20                                A02) bis A10)
                xDrive                                                           BF1) E50) E70)
                (Baureihe F01)          255/35R20
                                        T97)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
M3                            e1*2007/46*0377*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
272             BMW M2, M2             235/30R20 M+S                             A02) bis A10)
                Competition                                                      A94) B80) BF1) EF0)
                                       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen     Auflagen und Hinweise
                                       vorne                hinten
                                       235/30R20 M+S        255/30R20 M+S        A02) bis A10)
                                                            A94a)                B80) BF1) EF0) V00)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
X1                            e1*2007/46*0275*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 190      BMW X1                 225/35R20                                 A01) bis A10)
                                                                                 BF2) K04)
                                         245/30R20
                                         K03)

                                         255/30R20
                                         K03) K78)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         225/35R20            255/30R20          A01) bis A10)
                                                              K04) K78)          BF2) V00)
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Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
X83                           e1*2001/116*0249*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 210     BMW X3                 245/35R20                          A01) bis A10)
                                                                          BF3) K01) K02)

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
X3                             e1*2007/46*0512*..
X-N1                           e1*2007/46*0454*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 210     BMW X3, X4              245/35R20                         A01) bis A10)
                (kleinste               A94a)                             BF1) K03) K04)
                Serienradgröße 17Zoll)
                                        245/40R20

                                        255/35R20


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
X3                             e1*2007/46*0512*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
225 bis 265     BMW X3, X4              245/35R20                         A01) bis A10)
                (kleinste               A94a)                             BF1) K03) K04)
                Serienradgröße 18Zoll)
                                        245/40R20

                                        255/35R20


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
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A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
       über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
       sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
       Hybr. ....", eingetragen haben.

A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

B80)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, bei denen an Achse 1 eine Bremsscheibe mit einem
       Durchmesser von 380mm verbaut ist.

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 30 mm
       Anzugsmoment: 140 Nm

BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 26 mm
       Anzugsmoment: 120 Nm
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54636 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001262-A0-357
Anlage-Nr. :                2
Seite :                     9 / 11
Auftraggeber :              SPATH ITALY S.R.L.
Teiletyp :                  SP51F 8520


BF3)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
       Anzugsmoment: 140 Nm

E19a) Nicht geprüft an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb.

E50)   Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Versionen.

E66a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2012:
      • Typ 3L ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0314*05

E66b) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2012:
      • Typ 3K ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0315*06
      • Typ 3K-N1 ab EG-Genehmigungs-Nr. e24*2007/46*0022*03

E70)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe F01:
       • Typ 701 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0490*02
       • Typ 7L bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0276*09

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
       (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
       Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
       Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54636 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001262-A0-357
Anlage-Nr. :                2
Seite :                     10 / 11
Auftraggeber :              SPATH ITALY S.R.L.
Teiletyp :                  SP51F 8520


K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
       Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
       kürzen.

K22)   An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen
       bzw. auszuschneiden.

K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
       mm aufzuweiten.

K78)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Kunststoffradhauskante ist im Bereich von 200 mm vor bis 200 mm hinter der Radmitte
          um 5 mm zu kürzen,
       • der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich so nachzuarbeiten, dass dieser nicht über die
          gekürzte Radhauskante hinaus ragt.

K82)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 45 Grad vor
          Radmitte um 10mm aufzuweiten, der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich eng an das
          äußere Karosserieblech anzukleben oder auszuschneiden,
       • die Ausbuchtung des Filzinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante ist
          auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und Blechlasche bis zur
          Befestigungsschraube zu kürzen.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54636 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001262-A0-357
Anlage-Nr. :                2
Seite :                     11 / 11
Auftraggeber :              SPATH ITALY S.R.L.
Teiletyp :                  SP51F 8520


T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T90)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T92)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T95)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T97)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1460 kg bei LI 97 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 730 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
       und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
       ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
       sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
       eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage 2 mit den Seiten 1-11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ SP51F 8520 des Auftraggebers SPATH ITALY S.R.L.

Geschäftsstelle Essen, 07.09.2022