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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54636 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001262-A0-357
Anlage-Nr. :                4a
Seite :                     1 / 10
Auftraggeber :              SPATH ITALY S.R.L.
Teiletyp :                  SP51F 8520


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                SP51F 8520
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                          SPATH ITALY
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                          PCD 112/R
Radausführungskennz.:                                PCD 112/R ET35
Radgröße:                                               8½Jx20EH2
Rad-Einpresstiefe:                                         35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      112 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                   66,50 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                       1050 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2450 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   MERCEDES

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                     moment
BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                           150 Nm
                Schaftlänge 45 mm
BF2       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich,                        150 Nm
                Gewinde M15x1,25, Schaftlänge 44 mm
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54636 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001262-A0-357
Anlage-Nr. :                4a
Seite :                     2 / 10
Auftraggeber :              SPATH ITALY S.R.L.
Teiletyp :                  SP51F 8520


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
R1EC                            e1*2007/46*1666*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 220     Mercedes E-Klasse        225/35R20                         A02) bis A10)
                (Coupe, Cabrio;          T90)                              A11) BF1) EB4)
                Ausführungen mit
                kleinsten Serienreifen   235/35R20
                ab 225/..)               T92)

                                         245/30R20
                                         T90)

                                         245/35R20

                                         255/30R20
                                         T92)

                                         255/35R20


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
R1EC                            e1*2007/46*1666*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 270     Mercedes E-Klasse        245/30R20                         A02) bis A10)
                (Coupe, Cabrio;          N255) T90)                        A11) BF1) EB4)
                Ausführungen mit
                kleinsten Serienreifen   245/35R20
                ab 245/..)               N255)

                                         255/30R20
                                         N265) T92)

                                         255/35R20
                                         N265)
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Auftraggeber :              SPATH ITALY S.R.L.
Teiletyp :                  SP51F 8520


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
212                           e1*2001/116*0501*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 270     Mercedes E-Klasse      235/35R20                                A01) bis A10)
                (W213, Limousine)      K03) N245) T92)                          A11) BF1) E111a) EB4) EB7)

                                        245/35R20
                                        K01) N255) T95)

                                        255/30R20
                                        K01) N265) T92)

                                        255/35R20
                                        GEE) K01) K133) N265) T97)

                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                        vorne                hinten
                                        225/35R20            255/30R20          A02) bis A10)
                                        N235) T90)           N265) T92)         A11) BF1) E111a) EB4) EB7)
                                                                                V00)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
R1ES                          e1*2007/46*1560*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 270     Mercedes E-Klasse      245/35R20                                A01) bis A10)
                (S213, Kombi)          N255) T95)                               A11) BF1) EB4) EB7) K01)

                                        255/35R20
                                        GEE) K133) N265) T97)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
166                            e1*2007/46*0598*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
190 bis 335     Mercedes GL- Klasse,    265/50R20                               A01) bis A10)
                GLS                     K02) N275)                              BF1) EF0) K01)
                (Ausführungen ohne
                serienmäßige            275/45R20
                Radhausverbreiterung) K04)

                                        275/50R20
                                        K02) K112) K113)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54636 nach §22 StVZO
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Anlage-Nr. :                4a
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Auftraggeber :              SPATH ITALY S.R.L.
Teiletyp :                  SP51F 8520


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
166                             e1*2007/46*0598*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
190 bis 335     Mercedes GL- Klasse,     265/50R20                           A02) bis A10)
                GLS                      N275)                               BF1) EF0)
                (Ausführungen mit
                serienmäßiger            275/45R20
                Radhausverbreiterung
                und Serienreifen         275/50R20
                295/40R21)               A01) K01) K04) K112) K113)


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
H1GLE                             e1*2007/46*1885*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
210 bis 360     Mercedes GLS               275/50R20                         A01) bis A10)
                (ohne Verbreiterung,                                         A11) BF2) E125a) EB8) K01)
                Serie bis 21Zoll)          285/50R20                         K02)
                                           G01)


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
H1GLE                            e1*2007/46*1885*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
210 bis 360     Mercedes GLS              275/50R20                          A01) bis A10)
                (mit Verbreiterung,                                          A11) BF2) E125a) EB8) K01)
                Serie bis 21Zoll )        285/50R20
                                          G01)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
R2S                            e1*2007/46*2115*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
210 bis 450     Mercedes S-Klasse       235/45R20                            A02) bis A10)
                (W223, mit              N245) T100)                          A11) BF1) E130) EB9)
                Hinterachslenkung bis
                4,5°)                   245/40R20
                                        A94) N255) T99)

                                         255/40R20
                                         A94a) T101)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54636 nach §22 StVZO
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Anlage-Nr. :                4a
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Auftraggeber :              SPATH ITALY S.R.L.
Teiletyp :                  SP51F 8520


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
R2S                            e1*2007/46*2115*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
210 bis 450     Mercedes S-Klasse       235/45R20                         A02) bis A10)
                (W223, mit              N245) T100)                       A11) BF1) EB9)
                Hinterachslenkung bis
                10°)                    245/40R20
                                        A94) N255) T99)

                                        255/40R20
                                        A94a) T101)


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
       über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54636 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001262-A0-357
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A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
       sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
       Hybr. ....", eingetragen haben.

A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 45 mm
       Anzugsmoment: 150 Nm

BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M15x1,25, Schaftlänge 44
       mm
       Anzugsmoment: 150 Nm

E111a)Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213: nur Varianten,
      die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).

E125a)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit maximal 21Zoll Rädern
      ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

E130) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 10° Lenkwinkelanpassung
      (Code 216) ausgerüstet sind.

EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. Mercedes Benz mit belüfteter Scheibe Ø318x30 mm

EB2)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. Mercedes Benz mit belüfteter und gelochter Scheibe
         Ø342x32 mm

EB3)   Zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: 1-Kolben Faustsattel Kennz. TRW 54430 mit belüfteter und gelochter Scheibe
         Ø322x32 mm
       • Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. ATE 91 mit belüfteter Scheibe Ø300x22 mm
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EB4)   Zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: 1-Kolben Faustsattel Kennz. TRW 330x32 mit belüfteter Scheibe Ø330x32 mm
       • Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. TRW 00458 K09B mit belüfteter Scheibe
         Ø300x22 mm

EB5)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: Festsattel mit belüfteter und gelochter Scheibe Ø344x32 mm

EB6)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. Mercedes Benz mit belüfteter und gelochter Scheibe
         Ø344x32 mm

EB7)   Zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: 1-Kolben Faustsattel Kennz. TRW 0039/B mit belüfteter Scheibe Ø305x28 mm
       • Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. TRW 00458 K09B mit belüfteter Scheibe
         Ø300x22 mm

EB8)   Zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: 2-Kolben Faustsattel Kennz. Mercedes Stern 375/400x36 mit belüfteter und
         gelochter Scheibe Ø375x36 mm
       • Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. 2G 438B TRW 345x22 mit belüfteter Scheibe
         Ø345x22 mm

EB9)   Zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. MN4.46 370x36 mit belüfteter und gelochter Scheibe
         Ø370x36 mm
       • Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. Mercedes Benz ZF 360x26 mit belüfteter Scheibe
         Ø360x26 mm

EB10) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
      • Achse 1: 8-Kolben Festsattel Kennz. Brembo AMG 1K18 mit belüfteter Scheibe
        Ø360x36 mm

EB11) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
      • Achse 1: Festsattel Kennz. 350 86C141006 mit belüfteter Scheibe Ø350x32 mm

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
       (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
       Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
       Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

GEE) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17,
     245/40R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
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K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K112) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
      erforderlich:
      • im Bereich Innenradhaus nach hinten (Richtung Schweller) ist der hinter dem KS Radhaus
         befindliche Blechsteg umzulegen,
      • das KS Radhaus ist in diesem Bereich um 20mm warm einzuformen,
      • die in diesem Bereich befindliche Befestigungsschraube ist nach innen hinter den
         Schweller zu versetzen.

K113) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der äußeren Reifenschultern (bei
      Geradeausfahrt) warm nach oben einzuformen.

K133) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
      erforderlich:
      • der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100mm über dem Schweller bis zur
         Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus zu verkleben,
      • die Radhauskante ist im Bereich 45° vor Radmitte bis zur Stoßfängerkante umzulegen.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
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N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T90)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T92)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T95)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T97)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1460 kg bei LI 97 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 730 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T99)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 . Die
      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf dem
      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T101) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1650 kg bei LI 101 . Die
      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 825 kg betragen (Angaben stehen auf dem
      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
       und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
       ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
       sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
       eines entsprechenden Nachweises.
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Die Anlage 4a mit den Seiten 1-10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ SP51F 8520 des Auftraggebers SPATH ITALY S.R.L.

Geschäftsstelle Essen, 07.09.2022