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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 54636 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001262-C0-357
               Anlage-Nr. :                11c
               Seite :                     1/8
               Auftraggeber :              SPATH ITALY S.R.L.
               Teiletyp :                  SP51F 8520


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                        SP51F 8520
               Art des Sonderrades:                                   einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                                 SPATH ITALY
               Montageposition:                                        Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                                 PCD 114,3/S
               Radausführungskennz.:                                       PCD 114,3/S ET40
               Radgröße:                                                      8½Jx20EH2
               Rad-Einpresstiefe:                                                40 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                            114,3 mm
               Lochzahl:                                                            5
               Mittenlochdurchmesser:                                           67,10 mm
§22 54636*02




               Zentrierart:                                                 Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                                   ohne Ring
               geprüfte Radlast: *)                                              975 kg
                Reifenabrollumfang:                                      2450 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:      KIA

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                    Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                            moment
               BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                               120 Nm
               BF2       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                               140 Nm

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               CD                            e4*2007/46*1299*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               77 bis 150      Kia XCeed              235/30R20                                 A01) bis A10)
                                                                                                A11) BF1) EB1) K01)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 54636 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001262-C0-357
               Anlage-Nr. :                11c
               Seite :                     2/8
               Auftraggeber :              SPATH ITALY S.R.L.
               Teiletyp :                  SP51F 8520


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               CV                            e9*2018/858*11073*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               42 bis 81       Kia EV6                235/45R20                                 A01) bis A10)
                               (2WD, 4WD)             A94a) K04)                                BF1) K01)

                                                        235/50R20
                                                        A94a) K02)

                                                        245/45R20
                                                        A94a) K02)

                                                        255/45R20
                                                        A94a) K02)

                                                        265/45R20
                                                        K02)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 54636*02




               MV1                           e4*2018/858*00178*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               53 bis 113      Kia EV9                255/55R20                                 A01) bis A10)
                                                      N265)                                     BF2) K01) K02)

                                                        265/50R20

                                                        275/50R20


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               TF                            e4*2007/46*0255*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 121     Kia Optima             225/35R20                                 A01) bis A10)
                                                                                                BF1) EB2) K01) K04)
                                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                        vorne                hinten
                                                        225/35R20            255/30R20          A01) bis A10)
                                                        K01)                 K02)               BF1) EB2) V00)

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               JF                              e4*2007/46*1018*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               99 bis 132      Kia Optima, Optima       225/35R20                               A01) bis A10)
                               Sportswagon                                                      BF1) K01) K02)
                                                        245/30R20
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 54636 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001262-C0-357
               Anlage-Nr. :                11c
               Seite :                     3/8
               Auftraggeber :              SPATH ITALY S.R.L.
               Teiletyp :                  SP51F 8520


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               JF                             e4*2007/46*1018*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               175 bis 180     Kia Optima GT, Optima 245/30R20                           A01) bis A10)
                               Sportswagon GT                                            BF1) K01) K02)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               XM FL                         e11*2007/46*0634*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 204     Kia Sorento           235/45R20                           A01) bis A10)
                                                                                         BF1) K04)
                                                       245/45R20
                                                       K03)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               XM                            e11*2001/116*0358*..
               XM                            e11*2007/46*0141*..
§22 54636*02




               XMG                           e13*2007/46*1098*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 145     Kia Sorento           235/45R20                           A02) bis A10)
                                                                                         BF2)
                                                       245/45R20

                                                       255/40R20


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               UM                            e4*2007/46*0894*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               136 bis 204     Kia Sorento            235/45R20                          A02) bis A10)
                                                      A93a)                              BF1)

                                                       245/45R20
                                                       A01) K03)

                                                       255/45R20
                                                       A01) K01) K04)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               MQ4                           e4*2007/46*1530*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               118 bis 148     Kia Sorento            235/50R20                          A01) bis A10)
                                                      A93)                               A11) A94) BF1) K01) K02)

                                                       255/45R20
                                                       A93)

                                                       265/45R20
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 54636 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001262-C0-357
               Anlage-Nr. :                11c
               Seite :                     4/8
               Auftraggeber :              SPATH ITALY S.R.L.
               Teiletyp :                  SP51F 8520


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               SK3                           e4*2007/46*1365*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               27 bis 29       Kia e-Soul             225/35R20                          A01) bis A10)
                                                                                         BF1) K04)

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               SL                              e11*2007/46*0166*..
               SLS                             e11*2007/46*0136*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 135      Kia Sportage            235/45R20                         A01) bis A10)
                               (bis Modell 2013)       G4C)                              BF1) E47) K58)

                                                       245/40R20
                                                       K03)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 54636*02




               QL                            e11*2007/46*3139*..
               QL                            e5*2007/46*1080*..
               QLE                           e11*2007/46*3144*..
               QLE                           e5*2007/46*1081*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 136      Kia Sportage           235/40R20                          A01) bis A10)
                                                                                         A11) BF1) K01) K02)
                                                       245/40R20

                                                       255/35R20


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               NQ5E                          e4*2018/858*00079*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 132      Kia Sportage           225/40R20                          A02) bis A10)
                                                      A93a) GKR) N235)                   A11) BF1)

                                                       235/40R20
                                                       A01) A93a) K04)

                                                       235/45R20
                                                       A01) A93a) K04)

                                                       245/40R20
                                                       A01) A93a) K01) K04)

                                                       255/35R20
                                                       A01) GMD) K01) K02)

                                                       255/40R20
                                                       A01) K01) K02)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 54636 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001262-C0-357
               Anlage-Nr. :                11c
               Seite :                     5/8
               Auftraggeber :              SPATH ITALY S.R.L.
               Teiletyp :                  SP51F 8520


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                      veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig.
§22 54636*02




               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                      über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                      sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 54636 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001262-C0-357
               Anlage-Nr. :                11c
               Seite :                     6/8
               Auftraggeber :              SPATH ITALY S.R.L.
               Teiletyp :                  SP51F 8520


               A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
§22 54636*02




                      Anzugsmoment: 120 Nm

               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               E47)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2013:
                      • Typ SL bis Genehmigungs-Nr. e11*2007/46*0166*05
                      • Typ SLS bis Genehmigungs-Nr. e11*2007/46*0136*09

               EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: 1-Kolben Faustsattel mit belüfteter Scheibe Ø280x23 mm

               EB2)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: 1-Kolben Festsattel mit belüfteter Scheibe Ø280x26 mm

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                      liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                      nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               G4C) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/55R18 ausgerüstet oder
                    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                    und G01) zu beachten.

               GKR) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/65R17,
                    235/55R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                    des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 54636 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001262-C0-357
               Anlage-Nr. :                11c
               Seite :                     7/8
               Auftraggeber :              SPATH ITALY S.R.L.
               Teiletyp :                  SP51F 8520


               GMD) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/65R17 ausgerüstet oder
                    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                    und G01) zu beachten.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.
§22 54636*02




               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
                      mm aufzuweiten.

               K58)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                      erforderlich:
                      • die Kunststoffverbreiterung ist im Bereich von 50 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante bis
                         150 mm über dem Schweller auf eine Restbreite von 10mm zu kürzen,
                      • die unter der Kunststoffverbreiterung liegende Blechradhauskante und die
                         Befestigungslasche des hinteren Stoßfängers sind entsprechend der gekürzten
                         Kunststoffverbreiterung zu kürzen,
                      • der Kunststoffinnenkotflügel ist eng an die gekürzte Radhauskante anzulegen.

               K62)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
                      gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                      • der Kunststoffniet, an der Blechlasche im Bereich 30 Grad hinter der Radmitte, ist zu
                        entfernen,
                      • die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich von 45 Grad vor und hinter der
                        Radmitte umzulegen,
                      • der KS- Innenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 54636 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001262-C0-357
               Anlage-Nr. :                11c
               Seite :                     8/8
               Auftraggeber :              SPATH ITALY S.R.L.
               Teiletyp :                  SP51F 8520


               N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
                      und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
                      ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
                      sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                      Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
                      eines entsprechenden Nachweises.

               Die Anlage 11c mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
               Typ SP51F 8520 des Auftraggebers SPATH ITALY S.R.L.
§22 54636*02




               Geschäftsstelle Essen, 12.06.2024
               Anlage 0
               Teil1: Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol
               Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen
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                                                                                                                   Mo b i l i t ä t
               Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen-Nrn. K01, K02, K03 und K04
                  Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Rad-
                  abdeckungsauflagen beschrieben sind.
                  Bei diesen Hilfsmitteln handelt es sich um Gummileisten (schraffiert dargestellt) die mit einem
                  Karosseriekleber beaufschlagt sind. Der Kleber ist auf der Gummileiste so aufgebracht, dass bei der
                  Montage eine Verklebung der äußeren Kotflügelkante mit der Gummileiste erfolgt.
                  Bei vorschriftsgemäßer Durchführung der Montage ist eine dauerhafte und sichere Befestigung der
                  Gummileisten an der Karosserie gewährleistet.

                  Diese Gummileisten sind im Karosseriefachhandel, als Meterware in verschiedenen Breiten, erhältlich.
                  Unter Verwendung dieser Leisten ist die Herstellung einer Verbreiterung bis zu 10 mm zulässig.

                  Vorderachse:
                  Bereich 30-Grad vor der Radmitte           Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte
§22 54636*02




                  Hinterachse:
                  Bereich 50-Grad hinter der Radmitte        Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte




               V:28.09.2006