Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 54636 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001262-C0-357
Anlage-Nr. : 7
Seite : 1/5
Auftraggeber : SPATH ITALY S.R.L.
Teiletyp : SP51F 8520
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: SP51F 8520
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: SPATH ITALY
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: PCD 114,3/S
Radausführungskennz.: PCD 114,3/S ET40
Radgröße: 8½Jx20EH2
Rad-Einpresstiefe: 40 mm
Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 67,10 mm
§22 54636*02
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: Ø56,1
geprüfte Radlast: *) 975 kg
Reifenabrollumfang: 2450 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: SUBARU
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25 120 Nm
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G6 e13*2018/858*00666*..
G6-SS e13*KS18/858*00022*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 Subaru Crosstrek 225/40R20 A01) bis A10)
A93) BF1) K01) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 54636 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001262-C0-357
Anlage-Nr. : 7
Seite : 2/5
Auftraggeber : SPATH ITALY S.R.L.
Teiletyp : SP51F 8520
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
S5 e13*2007/46*1998*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 Subaru Forester 235/40R20 A01) bis A10)
G01) BF1)
245/40R20
K01) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
V1 e1*2007/46*1203*..
V1GPL e3*2007/46*0476*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 125 Subaru Levorg 225/35R20 A01) bis A10)
K13) K25) BF1) K01)
235/30R20
§22 54636*02
245/30R20
K04) K13) K25) K28)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
B6 e1*2007/46*1320*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 129 Subaru Outback 235/45R20 A01) bis A10)
BF1) K01)
245/40R20
K04)
245/45R20
K04)
255/40R20
K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
B7 e13*2018/858*00010*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
124 Subaru Outback 235/45R20 A02) bis A10)
BF1)
245/45R20
A01) K01) K04)
255/40R20
A01) K01) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 54636 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001262-C0-357
Anlage-Nr. : 7
Seite : 3/5
Auftraggeber : SPATH ITALY S.R.L.
Teiletyp : SP51F 8520
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
WX e13*2001/116*0190*..
WXS e13*2007/46*1073*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
180 bis 190 Subaru Tribeca 255/45R20 A01) bis A10)
BF1) K01) K04) K36) K37)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
§22 54636*02
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 54636 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001262-C0-357
Anlage-Nr. : 7
Seite : 4/5
Auftraggeber : SPATH ITALY S.R.L.
Teiletyp : SP51F 8520
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25
Anzugsmoment: 120 Nm
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
§22 54636*02
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
kürzen.
K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
mm aufzuweiten.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K36) An Achse 1 ist die ins Radhaus ragende Kante der Kunststoffverbreiterung im Bereich von
150 mm vor und hinter der Radmitte auf eine Restbreite von 8 mm zu kürzen.
K37) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• der Kunststoffinnenkotflügel ist vorne an der dem Stoßfänger zugewandten Seite um 5
mm warm einzuformen,
• der im hinteren Bereich des Radhauses (A-Säule) ragende Kunststoffsteg ist bis an das
dahinter liegende Blech warm einzuformen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 54636 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001262-C0-357
Anlage-Nr. : 7
Seite : 5/5
Auftraggeber : SPATH ITALY S.R.L.
Teiletyp : SP51F 8520
Die Anlage 7 mit den Seiten 1-5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ SP51F 8520 des Auftraggebers SPATH ITALY S.R.L.
Geschäftsstelle Essen, 12.06.2024
§22 54636*02
Anlage 0
Teil1: Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol
Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen
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Mo b i l i t ä t
Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen-Nrn. K01, K02, K03 und K04
Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Rad-
abdeckungsauflagen beschrieben sind.
Bei diesen Hilfsmitteln handelt es sich um Gummileisten (schraffiert dargestellt) die mit einem
Karosseriekleber beaufschlagt sind. Der Kleber ist auf der Gummileiste so aufgebracht, dass bei der
Montage eine Verklebung der äußeren Kotflügelkante mit der Gummileiste erfolgt.
Bei vorschriftsgemäßer Durchführung der Montage ist eine dauerhafte und sichere Befestigung der
Gummileisten an der Karosserie gewährleistet.
Diese Gummileisten sind im Karosseriefachhandel, als Meterware in verschiedenen Breiten, erhältlich.
Unter Verwendung dieser Leisten ist die Herstellung einer Verbreiterung bis zu 10 mm zulässig.
Vorderachse:
Bereich 30-Grad vor der Radmitte Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte
§22 54636*02
Hinterachse:
Bereich 50-Grad hinter der Radmitte Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte
V:28.09.2006