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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 54636 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001262-C0-357
               Anlage-Nr. :                5a
               Seite :                     1/7
               Auftraggeber :              SPATH ITALY S.R.L.
               Teiletyp :                  SP51F 8520


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                SP51F 8520
               Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                          SPATH ITALY
               Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                           PCD 112
               Radausführungskennz.:                                 PCD 112 ET45
               Radgröße:                                               8½Jx20EH2
               Rad-Einpresstiefe:                                        45 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                     112 mm
               Lochzahl:                                                    5
               Mittenlochdurchmesser:                                   57,10 mm
§22 54636*02




               Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                            ohne Ring
               geprüfte Radlast: *)                                      1050 kg
                Reifenabrollumfang:                                      2450 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   SKODA

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                     moment
               BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich,                       120 Nm
                               Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
               BF2       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,                        140 Nm
                               Schaftlänge 27,5 mm
               BF3       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,                        120 Nm
                               Schaftlänge 27,5 mm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 54636 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001262-C0-357
               Anlage-Nr. :                5a
               Seite :                     2/7
               Auftraggeber :              SPATH ITALY S.R.L.
               Teiletyp :                  SP51F 8520


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               NY                              e8*2007/46*0416*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               70 bis 89       Skoda Enyaq, Enyaq        235/50R20                              A02) bis A10)
                               Coupe                     A94a) N245)                            BF1) EB2)
                               (Heck- und Allradantrieb,
                               inklusive RS-Modelle)     245/45R20
                                                         A94) N255)

                                                        255/45R20
                                                        A94)

                                                        265/45R20

                                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                        vorne                hinten
                                                        235/50R20            255/45R20          A02) bis A10)
                                                                             A94)               BF1) EB2)
§22 54636*02




               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               NU                             e8*2007/46*0272*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               81 bis 110      Skoda Karoq             225/35R20                                A02) bis A10)
                               (Frontantrieb)          A93a)                                    BF2)

                                                        235/35R20
                                                        A01) GKF) K03)

                                                        255/30R20
                                                        A01) K01) K04)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               NU                              e8*2007/46*0272*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 140     Skoda Karoq              225/35R20                               A02) bis A10)
                               (Allradantrieb)          A93a)                                   BF2)

                                                        225/40R20
                                                        GEB)

                                                        235/30R20
                                                        T88)

                                                        235/35R20

                                                        245/30R20
                                                        A01) K01) K04)

                                                        255/30R20
                                                        A01) K01) K04)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 54636 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001262-C0-357
               Anlage-Nr. :                5a
               Seite :                     3/7
               Auftraggeber :              SPATH ITALY S.R.L.
               Teiletyp :                  SP51F 8520


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               NU                            e8*2007/46*0272*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 140     Skoda Karoq Scout      225/35R20                           A02) bis A10)
                               (Allrad)               A93a)                               BF2)

                                                        225/40R20

                                                        235/35R20


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               NU                             e8*2007/46*0272*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 110      Skoda Karoq Scout       225/35R20                          A02) bis A10)
                               (Frontantrieb)          A93a)                              BF2)

                                                        235/35R20
                                                        A01) K01)
§22 54636*02




                                                        255/30R20
                                                        A01) K01) K04)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               NX                             e8*2007/46*0355*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               81 bis 110      Skoda Octavia           235/30R20                          A01) bis A10)
                               (Limousine, Kombi,                                         BF2) E62) EB1) K04)
                               Ausführungen mit
                               Verbundlenker-
                               Hinterachse)

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               3T                              e11*2001/116*0326*..
               3T                              e11*2007/46*0014*..
               3T                              e8*2007/46*0317*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               88 bis 206      Skoda Superb 3           225/35R20                         A02) bis A10)
                               (3V; Limousine, Kombi; T90)                                A11) BF2) E60a)
                               ab Modelljahr 2015)
                                                        235/30R20
                                                        T88)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 54636 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001262-C0-357
               Anlage-Nr. :                5a
               Seite :                     4/7
               Auftraggeber :              SPATH ITALY S.R.L.
               Teiletyp :                  SP51F 8520


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               NZ                             e8*2018/858*00106*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 142     Skoda Superb 4          225/35R20                         A02) bis A10)
                               (Limousine, Kombi)                                        BF2)
                                                       235/35R20

                                                       245/30R20


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               5L                            e11*2007/46*0010*..
               5L                            e11*2007/46*0034*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               77 bis 125      Skoda Yeti            225/35R20                           A02) bis A10)
                                                     A01) G7K) K48) T90)                 BF3)

                                                       235/30R20
                                                       G0U) T88)
§22 54636*02




                                                       245/30R20
                                                       A01) G0U) K01) K04) K48) T90)


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                      veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                      über die Radkontur hinausragen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 54636 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001262-C0-357
               Anlage-Nr. :                5a
               Seite :                     5/7
               Auftraggeber :              SPATH ITALY S.R.L.
               Teiletyp :                  SP51F 8520



               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
§22 54636*02




                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                      sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.

               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge
                      27 mm
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               BF3)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
                      Anzugsmoment: 120 Nm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 54636 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001262-C0-357
               Anlage-Nr. :                5a
               Seite :                     6/7
               Auftraggeber :              SPATH ITALY S.R.L.
               Teiletyp :                  SP51F 8520


               E60a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2015 (Skoda Superb 3):
                     • ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0326*32
                     • ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2007/46*0014*22
                     • ab EG-Genehmigungs-Nr. e8*2007/46*0317*00

               E62)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse. In der
                      Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, im Versionenschlüssel steht 'VL':

               EB1)   Zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: 1-Kolben Faustsattel Kennz. VW AG GN TRW mit belüfteter Scheibe Ø312x25 mm
                      • Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. VW AG VCR281 ATE mit unbelüfteter Scheibe
                        Ø272x10 mm

               EB2)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: 1-Kolben Faustsattel Kennz. VW AG GN0 TRW 7782A mit belüfteter Scheibe
                        Ø340x30 mm

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
§22 54636*02




                      liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                      nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               G0U) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/60R16,
                    225/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                    des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               G7K) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/60R16 ausgerüstet oder
                    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                    und G01) zu beachten.

               GEB) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R19,
                    225/50R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                    des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               GKF) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/50R18,
                    215/55R17, 225/45R19, 225/50R18, 225/55R17, 225/60R16, 235/40R19, 245/40R19
                    ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                    des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 54636 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001262-C0-357
               Anlage-Nr. :                5a
               Seite :                     7/7
               Auftraggeber :              SPATH ITALY S.R.L.
               Teiletyp :                  SP51F 8520


               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K48)   An Achse 2 ist der im Bereich des Schwellers befindliche Kunststoffspritzschutz um 10 mm
                      warm in Richtung Vorderachse einzuformen.
§22 54636*02




               N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T90)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               Die Anlage 5a mit den Seiten 1-7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
               Sonderräder Typ SP51F 8520 des Auftraggebers SPATH ITALY S.R.L.

               Geschäftsstelle Essen, 12.06.2024
               Anlage 0
               Teil1: Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol
               Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen
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                                                                                                                   Mo b i l i t ä t
               Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen-Nrn. K01, K02, K03 und K04
                  Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Rad-
                  abdeckungsauflagen beschrieben sind.
                  Bei diesen Hilfsmitteln handelt es sich um Gummileisten (schraffiert dargestellt) die mit einem
                  Karosseriekleber beaufschlagt sind. Der Kleber ist auf der Gummileiste so aufgebracht, dass bei der
                  Montage eine Verklebung der äußeren Kotflügelkante mit der Gummileiste erfolgt.
                  Bei vorschriftsgemäßer Durchführung der Montage ist eine dauerhafte und sichere Befestigung der
                  Gummileisten an der Karosserie gewährleistet.

                  Diese Gummileisten sind im Karosseriefachhandel, als Meterware in verschiedenen Breiten, erhältlich.
                  Unter Verwendung dieser Leisten ist die Herstellung einer Verbreiterung bis zu 10 mm zulässig.

                  Vorderachse:
                  Bereich 30-Grad vor der Radmitte           Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte
§22 54636*02




                  Hinterachse:
                  Bereich 50-Grad hinter der Radmitte        Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte




               V:28.09.2006
						
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