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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54510 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001256-A0-357
Anlage-Nr. :                4
Seite :                     1/7
Auftraggeber :              SPATH ITALY S.R.L.
Teiletyp :                  SP51F 9521


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                SP51F 9521
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                          SPATH ITALY
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                             PCD 120
Radausführungskennz.:                                      PCD 120
Radgröße:                                              9½Jx21EH2+
Rad-Einpresstiefe:                                         35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      120 mm
Lochzahl:                                                     5
Mittenlochdurchmesser:                                   74,10 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                       1050 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2450 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   BMW

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                     moment
BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25,                                    140 Nm
                Schaftlänge 30 mm
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54510 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001256-A0-357
Anlage-Nr. :                4
Seite :                     2/7
Auftraggeber :              SPATH ITALY S.R.L.
Teiletyp :                  SP51F 9521


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
X5                               e1*2007/46*0421*..
X70                              e1*2001/116*0420*..
X-N1                             e1*2007/46*0454*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 330     BMW X5                    255/40R21                              A02) bis A10)
                (Baureihe E70,            A94) N265) T102)                       BF1) E50) E68)
                Fahrzeuge mit
                Kotflügelverbreiterungen) 265/40R21
                                          N275)

                                         285/35R21
                                         A01) A94) K01) N295)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         255/40R21            285/35R21          A02) bis A10)
                                         N265)                A94) N295)         BF1) E50) E68) V00)

Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
X5                               e1*2007/46*0421*..
X70                              e1*2001/116*0420*..
X-N1                             e1*2007/46*0454*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 330     BMW X5                    255/40R21                              A01) bis A10)
                (Baureihe E70,            K03) N265) T102)                       BF1) E50) E68) K04)
                Fahrzeuge ohne
                Kotflügelverbreiterungen) 265/40R21
                                          K01) N275)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         255/40R21            285/35R21          A01) bis A10)
                                         K03) N265)           K04) N295)         BF1) E50) E68) V00)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54510 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001256-A0-357
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Auftraggeber :              SPATH ITALY S.R.L.
Teiletyp :                  SP51F 9521


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
X5                               e1*2007/46*0421*..
X-N1                             e1*2007/46*0454*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 330     BMW X5                    255/40R21                              A02) bis A10)
                (Baureihe F15,            N265) T102)                            A11) BF1) E68a)
                Fahrzeuge mit
                Kotflügelverbreiterungen) 265/35R21
                                          N275) T101)

                                         265/40R21
                                         N275)

                                         275/35R21
                                         N285) T103)

                                         285/35R21
                                         N295)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         255/40R21            285/35R21          A02) bis A10)
                                         N265)                N295)              A11) BF1) E68a) V00)

Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
X5                               e1*2007/46*0421*..
X-N1                             e1*2007/46*0454*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 330     BMW X5                    255/40R21                              A01) bis A10)
                (Baureihe F15,            N265) T102)                            A11) BF1) E68a) K01) K04)
                Fahrzeuge ohne
                Kotflügelverbreiterungen) 265/35R21
                                          N275) T101)

                                         265/40R21
                                         N275)

                                         275/35R21
                                         N285) T103)

                                         285/35R21
                                         N295)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         255/40R21            285/35R21          A01) bis A10)
                                         K01) N265)           K04) N295)         A11) BF1) E68a) V00)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54510 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001256-A0-357
Anlage-Nr. :                4
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Auftraggeber :              SPATH ITALY S.R.L.
Teiletyp :                  SP51F 9521


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
X6                             e1*2007/46*0412*..
X70                            e1*2001/116*0420*..
X-N1                           e1*2007/46*0454*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 330     BMW X6                  255/40R21                               A02) bis A10)
                (Baureihe E71)          N265)                                   BF1) E69) EF0)

                                        265/40R21
                                        N275)

                                        285/35R21
                                        A01) K01) N295)

                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                        vorne                hinten
                                        255/40R21            285/35R21          A02) bis A10)
                                        N265)                N295)              BF1) E69) EF0) V00)

Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
       über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.
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A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
       sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
       Hybr. ....", eingetragen haben.

A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 30 mm
       Anzugsmoment: 140 Nm

E50)   Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Versionen.

E68)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2013:
       • Typ X70 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0420*10
       • Typ X-N1 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0454*10
       • Typ X5 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0421*09

E68a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2013:
      • Typ X-N1 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0454*11
      • Typ X5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0421*10

E69)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2014:
       • Typ X70 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0420*10
       • Typ X-N1 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0454*13
       • Typ X6 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0412*07

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54510 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001256-A0-357
Anlage-Nr. :                4
Seite :                     6/7
Auftraggeber :              SPATH ITALY S.R.L.
Teiletyp :                  SP51F 9521


K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N295) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 295/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T101) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1650 kg bei LI 101 . Die
      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 825 kg betragen (Angaben stehen auf dem
      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T102) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1700 kg bei LI 102 . Die
      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 850 kg betragen (Angaben stehen auf dem
      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T103) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1750 kg bei LI 103 . Die
      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 875 kg betragen (Angaben stehen auf dem
      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54510 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001256-A0-357
Anlage-Nr. :                4
Seite :                     7/7
Auftraggeber :              SPATH ITALY S.R.L.
Teiletyp :                  SP51F 9521


V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
       und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
       ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
       sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
       eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage 4 mit den Seiten 1-7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ SP51F 9521 des Auftraggebers SPATH ITALY S.R.L.

Geschäftsstelle Essen, 14.07.2022