Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54510 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001256-A0-357
Anlage-Nr. : EF1
Seite : 1/3
Auftraggeber : SPATH ITALY S.R.L.
Teiletyp : SP51F 9521
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: SP51F 9521
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: SPATH ITALY
Montageposition: Vorderachse **)
Radausführung: PCD 120
Radausführungskennz.: PCD 120
Radgröße: 9½Jx21EH2+
Rad-Einpresstiefe: 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 120 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 74,10 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: TE Øe74.1xØi64.1
geprüfte Radlast: *) 1050 kg
Reifenabrollumfang: 2450 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
**) Die Verwendung des Rades SP51F 9521, PCD 120 ist nur an der Vorderachse zulässig. Das
hier beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp SP51P 10521, PCD 120 (ABE-Nr.
54511*00) an der Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem
separaten Gutachten für den Radtyp SP51P 10521, PCD 120 (ABE-Nr. 54511*00) zu entnehmen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: TESLA MOTORS
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5 175 Nm
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54510 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001256-A0-357
Anlage-Nr. : EF1
Seite : 2/3
Auftraggeber : SPATH ITALY S.R.L.
Teiletyp : SP51F 9521
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
002 e4*2007/46*0667*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9½Jx21EH2+, ET35 10½Jx21EH2+,
ET35
79 bis 186 Tesla Model X 265/40R21 265/40R21 A02) bis A10)
BF1)
275/35R21 275/35R21 A02) bis A10)
BF1)
255/40R21 275/40R21 A02) bis A10)
N265) BF1) V00)
255/40R21 295/35R21 A02) bis A10)
N265) BF1) V00)
255/40R21 305/35R21 A02) bis A10)
N265) BF1) V00)
255/40R21 M+S 275/40R21 M+S A02) bis A10)
BF1) V00)
255/40R21 M+S 295/35R21 M+S A02) bis A10)
BF1) V00)
255/40R21 M+S 305/35R21 M+S A02) bis A10)
BF1) V00)
265/35R21 285/35R21 A02) bis A10)
BF1) V00)
265/40R21 305/35R21 A02) bis A10)
BF1) V00)
275/35R21 295/35R21 A02) bis A10)
BF1) V00)
Die Verwendung des Rades SP51F 9521, PCD 120 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SP51P 10521, PCD 120 (ABE-Nr. 54511*00) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54510 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001256-A0-357
Anlage-Nr. : EF1
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Auftraggeber : SPATH ITALY S.R.L.
Teiletyp : SP51F 9521
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
BF1) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5
Anzugsmoment: 175 Nm
N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage EF1 mit den Seiten 1-3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ SP51F 9521 des Auftraggebers SPATH ITALY S.R.L.
Geschäftsstelle Essen, 14.07.2022