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							                                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                             DE-24932 Flensburg




                                                Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                                             National Type Approval

                                   ausgestellt von:

                                                             Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                                   nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                                   für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                                        Sonderräder für Pkw 10,5 J x 20 EH2+

                                   issued by:

                                                             Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
§ 22 50584, Erweiterung 02




                                   according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                                   of the following approval object

                                                  special wheels for passenger cars 10,5 J x 20 EH2+


                             Genehmigungsnummer: 50584                      Erweiterung: 02
                             Approval number:                               Extension:

                             1.    Genehmigungsinhaber:
                                   Holder of the approval:
                                   DIEWE GmbH
                                   DE-86438 Kissing

                             2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                                   If applicable, name and address of representative:
                                   Entfällt
                                   Not applicable

                             3.    Typbezeichnung:
                                   Type:
                                   D920
                                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                                              DE-24932 Flensburg



                                                                         2

                             Genehmigungsnummer: 50584                         Erweiterung: 02
                             Approval number:                                  Extension:

                             4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                                   Identification markings:
                                   Hersteller oder Herstellerzeichen
                                   Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                                   Felgengröße
                                   Size of the wheel

                                   Typ und die Ausführung
                                   Type and version

                                   Herstelldatum (Monat und Jahr)
                                   Date of manufacture (month and year)
§ 22 50584, Erweiterung 02




                                   Genehmigungszeichen
                                   Approval identification

                                   Einpresstiefe
                                   Inset/outset



                             5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                                   Position of the identification markings:
                                   An der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                                   On the inside/outside of the wheel

                             6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                                   Responsible Technical Service:
                                   TÜV SÜD Auto Service GmbH
                                   DE-80686 München

                             7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                                   Date of test report issued by the Technical Service:
                                   26.11.2018

                             8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                                   Number of test report issued by that Technical Service:
                                   366-0373-15-MURD/N3
                                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                                              DE-24932 Flensburg



                                                                        3

                             Genehmigungsnummer: 50584                        Erweiterung: 02
                             Approval number:                                 Extension:

                             9.    Verwendungsbereich:
                                   Range of application:
                                   Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
                                   gemäß:
                                   The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
                                   restricted to the application listed:

                                   Anlage/n zum Prüfbericht
                                   Annex/es of the test report
                                   1-7

                                   unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
                                   beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
                                   The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
§ 22 50584, Erweiterung 02




                                   conditions.

                             10.   Bemerkungen:
                                   Remarks:
                                   Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                                   die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                                   § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
                                   The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                                   § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                                   for the wheel/tire combinations listed in this ABE.

                                    Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                                    The indications given in the above mentioned test report including its
                                    annexes shall apply.

                                    Die Anforderungen des Artikels 31, Absätze 5, 6, 8, 9 und 12 der Richtlinie
                                    2007/46/EG - Verkauf und Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen,
                                    von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren
                                    wesentlicher Systeme ausgehen kann - sind sinngemäß erfüllt.
                                    The requirements of Article 31, paragraphs 5, 6, 8, 9 and 12 of directive
                                    2007/46/EC - Sale and entry into service of parts or equipment which
                                    are capable of posing a significant risk to the correct functioning of
                                    essential systems - are met.

                             11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                                   Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                                   Siehe Prüfbericht
                                   See test report

                             12.   Die Genehmigung wird erweitert
                                   Approval extended
                                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                                              DE-24932 Flensburg



                                                                       4

                             Genehmigungsnummer: 50584                       Erweiterung: 02
                             Approval number:                                Extension:

                             13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                                   Reason(s) for the extension (if applicable):
                                   Aktualisierung des Verwendungsbereiches
                                   Update of the range of application

                             14.   Ort:         DE-24932 Flensburg
                                   Place:

                             15.   Datum:       18.12.2018
                                   Date:

                             16.   Unterschrift: Im Auftrag
                                   Signature:
§ 22 50584, Erweiterung 02




                             17.   Beigefügt ist eine Liste der Genehmigungsunterlagen, die bei der zuständigen
                                   Genehmigungsbehörde hinterlegt sind und von denen eine Kopie auf Anfrage
                                   erhältlich ist.
                                   Annexed is a list of documents making up the approval file, deposited with the
                                   competent authority which granted approval, a copy can be obtained on request.

                                   Anlagen:
                                   Enclosures:
                                   Gemäß Inhaltsverzeichnis
                                   According to index
                                                  Kraftfahrt-Bundesamt
                                                                 DE-24932 Flensburg




                                              Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
                                                        Index to the information package


                             Nummer der Genehmigung: 50584                     Erweiterung Nr.: 02
                             Approval No.                                      Extension No.:

                             Ausgabedatum:        20.01.2016                 letztes Änderungsdatum: 18.12.2018
                             Date of issue:                                  last date of amendment:

                                   Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
                                   Collateral clauses and instruction on right to appeal

                                   Prüfbericht(e) Nr.:                                               Datum:
                                   Test report(s) No.:                                               Date
                                   366-0373-15-MURD                                                  17.12.2015
                                   366-0373-15-MURD/N1                                               29.02.2016
                                   366-0373-15-MURD/N3                                               26.11.2018
§ 22 50584, Erweiterung 02




                                   Beschreibungsbogen Nr.:                                           Datum:
                                   Information document No.:                                         Date
                                   D920                                                              29.07.2015
                                   D920                                                              29.01.2016

                                   Liste der Änderungen:                                             Datum:
                                   List of modifications:                                            Date
                                   Siehe Punkt V.5. des Prüfberichts
                                   See point V.5. of the technical report
                                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                               DE-24932 Flensburg




                             Nummer der Genehmigung: 50584, Erweiterung 02

                             - Anlage -

                             Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

                             Nebenbestimmungen

                             Jede Einrichtung, die dem genehmigten Typ entspricht, ist gemäß der angewendeten
                             Vorschrift zu kennzeichnen.

                             Das Genehmigungszeichen lautet wie folgt:

                                                                    KBA 50584

                             Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungs-
                             unterlagen genau übereinstimmen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit
                             ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
§ 22 50584, Erweiterung 02




                             Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
                             der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
                             bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
                             Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
                             können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

                             Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
                             genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
                             ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
                             geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
                             die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten - auch soweit sie sich aus den zu dieser
                             Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
                             herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
                             Umweltschutzes nicht entspricht.

                             Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
                             Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
                             sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
                             Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
                             seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.

                             Die mit der Erteilung der Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
                             Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.

                             Rechtsbehelfsbelehrung

                             Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
                             erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
                             DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
                                                  Kraftfahrt-Bundesamt
                                                                 DE-24932 Flensburg



                                                                            2
                             Approval No.: 50584, Erweiterung 02

                             - Attachment -

                             Collateral clauses and instruction on right to appeal

                             Collateral clauses

                             All equipment which corresponds to the approved type is to be identified according to the
                             applied regulation.

                             The approval identification is as follows: - see German version -

                             The individual production of serial fabrication must be in exact accordance with the approval
                             documents. Changes in the individual production are only allowed with express consent of
                             the Kraftfahrt-Bundesamt.
                             Changes in the name of the company, the address and the manufacturing plant as well as
                             one of the parties given the authority to delivery or authorised representative named when
                             the approval was granted is to be immediately disclosed to the Kraftfahrt-Bundesamt.
§ 22 50584, Erweiterung 02




                             Breach of this regulation can lead to recall of the approval and moreover can be legally
                             prosecuted.

                             The approval expires if it is returned or withdrawn or if the type approved no longer complies
                             with the legal requirements. The revocation can be made if the demanded requirements for
                             issuance and the continuance of the approval no longer exist, if the holder of the approval
                             violates the duties involved in the approval, also to the extent that they result from the
                             assigned conditions to this approval, or if it is determined that the approved type does not
                             comply with the requirements of traffic safety or environmental protection.

                             The Kraftfahrt-Bundesamt may check the proper exercise of the conferred authority taken
                             from this approval at any time. In particular this means the compliant production as well as
                             the measures for conformity of production. For this purpose samples can be taken or have
                             taken. The employees or the representatives of the Kraftfahrt-Bundesamt may get
                             unhindered access to the production and storage facilities.

                             The conferred authority contained with issuance of this approval is not transferable. Trade
                             mark rights of third parties are not affected with this approval.

                             Instruction on right to appeal

                             This approval can be appealed within one month after notification. The appeal is to be filed in
                             writing or as a transcript at the Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
                             DE-24944 Flensburg.
                             TÜV SÜD Auto Service GmbH
                             Westendstr 199
                             D - 80686 München




                                                                                                                                       Seite: 1 von 4


                                    GUTACHTEN ZUR ERTEIL UNG EINES NACHTRAGS ZUR
                                                     ABE 50 584
                                                                      366-0373-15-MURD/N3

                             Antragsteller:                          DIEWE GmbH

                                                                     86438 Kissing
                             Art:                                    Sonderrad 10 1/2 J 20 EH2+
                             Typ:                                    D920


                             Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
                             gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50584
                             verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an
                             den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
                             Für Räder der Radausführungen die nur an derHinterachse zulässig sind, ist an der Vorderachse der Radtyp
§ 22 50584, Erweiterung 02




                             D820 zu verwenden. Die in den entsprechenden Gutachten aufgeführten Auflagen und Hinweise sind
                             achsweise zu beachten
                             I.      Übersicht
                             Ausführung            Ausführungsbezeichnung                         Loch-      Mittenl Ein-     zul.   zul.     gültig
                                                                                                  kreis      och     preß-    Rad-   Abroll   ab
                                                   Kennzeichnung          Kennzeichnung           (mm) /     (mm) tiefe       last   umf.     Fertig.
                                                   Rad                    Zentrierring            -zahl              (mm)     (kg)   (mm)     Datum
                             5112B19665            PCD 5x112              ohne                      112/5      66,5      19    800    2280     09/15
                             920XX-5112C19665      PCD 5x112              ohne                      112/5      66,5      19    800    2280     09/15
                             920XX-5112A40666      PCD 5x112              ohne                      112/5      66,6      40    800    2280     09/15
                             920XX-5114A40707      PCD 5x114,3            ohne                     114,3/5     70,5      40    800    2280     09/15
                             920XX-5120A35726      PCD 5x120              ohne                      120/5      72,6      35    855    2365     09/15
                             920XX-5120A35741      PCD 5x120              ohne                      120/5      74,1      35    855    2365     09/15
                             920XX-5120A35671      PCD 5x120              ohne                    120,65/5     67,1      35    855    2365     09/15
                             5127A45716            PCD 5x127              ohne                      127/5      71,6      45    855    2365     09/15
                             920XX-5130C45716      PCD 5x130              ohne                      130/5      71,6      45    855    2365     09/15
                             I.1.    Beschreibung der Sonderräder
                             Antragsteller                    : DIEWE GmbH

                                                               86438 Kissing
                             Hersteller                       : DIEWE GmbH
                                                              :
                                                              : 86438 Kissing
                             Handelsmarke                     : DIEWE GmbH
                             Korrosionsschutz                 : Mehrschicht-Einbrennlackierung
                             Masse des Rades                  : ca. 16,6 kg




                                                               Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
                                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
                             Gutachten 366-0373-15-MURD/N3
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50584
                             Fahrzeugteil: Sonderrad 10 1/2 J 20 EH2+                           Radtyp: D920
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                          Stand: 26.11.2018
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 2 von 4
                             I.2.     Radanschluß
                             siehe Anlage
                             I.3.     Kennzeichnung der Sonderräder
                             An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
                             eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung 920XX-5112C19665:

                                                                 : Außenseite                            : Innenseite
                             Hersteller                          : --                                    : DIEWE
                             Radtyp                              : --                                    : D920
                             Radausführung                       : --                                    : PCD 5x120
                             Radgröße                            : --                                    : 10 1/2 J 20 EH2+
                             Typzeichen                          : KBA 50584                             : --
                             Einpreßtiefe                        : --                                    : ET35
                             Herstellungsdatum                   : --                                    : Fertigungsmonat und -jahr
                                                                                                         : z.B. 09.15
                             Herkunftsmerkmal                    : --                                    : MADE IN ITALY
§ 22 50584, Erweiterung 02




                             Japan. Prüfwertzeichen              : --                                    : JWL
                             Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
                             I.4.     Verwendungsbereich
                             Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
                             II.      Sonderradprüfung
                             Die hier beschriebenen Sonderräder wurden gemäß der "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz
                             und ihre Anh. BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377" vom 25.11.1998 geprüft.
                             II.1.    Felge
                             Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm.
                             Die nachgeprüften Muster stimmen in den wesentlichen Punkten mit den unter Ziffer V.1. aufgeführten
                             Unterlagen überein.
                             II.2.    Werkstoff der Sonderräder:
                             Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des
                             Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft.
                             II.3.    Festigkeitsprüfung:
                             Ein Festigkeitsnachweis vom Prüflabor Qualilap mit der Gutachtennummer 1118-QL15-R01 ver. 0 vom
                             07.12.2015 liegt vor.
                             III.     Anbau- und Verwendungsprüfung:
                             III.1.   Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
                             Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
                             Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
                             Bedingungen gewährleistet.




                                                             Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
                             Gutachten 366-0373-15-MURD/N3
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50584
                             Fahrzeugteil: Sonderrad 10 1/2 J 20 EH2+                           Radtyp: D920
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                          Stand: 26.11.2018
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                     Seite: 3 von 4
                             III.2.   Fahrversuche:
                             Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
                             nicht vor.
                             Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
                             Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
                             ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
                             des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
                             besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 01.2018 Anhang I). Bei den durchgeführten
                             Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
                             Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
                             abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
                             III.3.   Fahrwerksfestigkeit:
                             Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften Fahrzeugen weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite.
                             Deshalb ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
                             IV.      Zusammenfassung:
                             Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach §22 StVZO bestehen keine technischen
                             Bedenken.
                             Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten.
§ 22 50584, Erweiterung 02




                             Er hat darüberhinaus dafür zu sorgen, daß dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt
                             werden, wenn
                             - sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben.
                             - sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. hierzu
                             ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern.
                             - ein Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder
                             fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern.
                             Benannt als Technischer Dienst durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) unter der Registrierungsnummer
                             KBA-P00100-10.
                             V.       Unterlagen und Anlagen:
                             V.1.     Verwendungsbereichsanlagen:
                             Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen
                             ergänzt:
                             Anl Hersteller                                     Ausführung                     ET      erstellt am     Allg.
                             age                                                                                                       Hinweise
                               1 AUDI, DAIMLER BENZ,                            920XX-5112C19665               19      26.11.2018      liegt bei
                                            MERCEDES-BENZ, PORSCHE
                               2 GMC                                            920XX-5120A35671               35      26.11.2018      liegt bei
                               3 BMW, BMW AG                                    920XX-5120A35726               35      26.11.2018      liegt bei
                               4 BMW AG                                         920XX-5120A35741               35      26.11.2018      liegt bei
                               5 AUDI/PORS., PORSCHE, VOLKSWAGEN                920XX-5130C45716               45      26.11.2018      liegt bei
                               6 BMW AG, DAIMLER (D)                            920XX-5112A40666               40      26.11.2018      liegt bei
                               7 FORD MOTOR                                     920XX-5114A40707               40      26.11.2018      liegt bei




                                                             Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
                             Gutachten 366-0373-15-MURD/N3
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50584
                             Fahrzeugteil: Sonderrad 10 1/2 J 20 EH2+                            Radtyp: D920
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                           Stand: 26.11.2018
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                    Seite: 4 von 4
                             V.1.a. Nacharbeitsprofile:
                             s. Anlage: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus
                             V.2.   Allgemeine Hinweise:
                             siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
                             V.3.   Technische Unterlagen:
                             siehe Anlage: Technische Unterlagen
                             V.4.   Radabdeckung:
                             s. Anlage: Radabdeckung
                             V.5.   Änderungen:
                             Einzelheiten zum Antrag vom                                                          Datum       26.11.2018

                             Es wird geändert
                              Verwendungsbereich wurde aktualisiert
§ 22 50584, Erweiterung 02




                             Sachverständiger

                             München, 26.11.2018
                             PFE




                                                               Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
                                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
                             Gutachten 366-0373-15-MURD/N3
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50584
                             zu V.1.a. ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus Radtyp: D920
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                             Stand: 26.11.2018
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                       Seite: 1 von 1

                             Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr.
                             26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H
§ 22 50584, Erweiterung 02




                                                                    Benannt unter Registriernummer KBA-P00100-10
                                                     von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
                             Gutachten 366-0373-15-MURD/N3
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50584
                             zu V.2. ANLAGE: Allgemeine Hinweise                                    Radtyp: D920
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                              Stand: 26.11.2018
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                       Seite: 1 von 1

                             Wuchtgewichte
                             Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
                             unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
                             Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
                             Allgemeine Reifenhinweise
                             Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
                             maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

                             Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
                             maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

                             Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
                             maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
                             Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.

                             Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
                             Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
                             Sturzwinkels zu beachten.
                             Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
§ 22 50584, Erweiterung 02




                             bestätigen zu lassen.
                             Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
                             Reifenfülldruck zu beachten ist.
                             Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
                             Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
                             unberührt.
                             Ersatzrad
                             Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen
                             Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
                             Allgemeine Radhinweise
                             Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig.




                                                                    Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
                                                     von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
                             Gutachten 366-0373-15-MURD/N3
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50584
                             zu V.3. ANLAGE: Technische Unterlagen                                  Radtyp: D920
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                              Stand: 26.11.2018
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                       Seite: 1 von 1


                             Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen:


                             Bezeichnung                            Zeichnungs-Nr.                             Datum      Änderung Datum
                             Festigkeit                             1118-QL15-R01 ver.1                        12.02.2016
                             Radbeschreibung                        D920                                       29.01.2016
                             Radmuttern                             Dadi Nut                                   02.03.2007 02       09.07.2008
                             Radzeichnung                           D920 10,5x20 NF                            28.07.2015
                             Radzeichnung 112/5 ET 19               920XX-5112B19665                           28.07.2015
                             Radzeichnung 112/5 ET 19               920XX-5112C19665                           28.07.2015
                             Radzeichnung 112/5 ET 40               920XX-5112A40666                           04.02.2016
                             Radzeichnung 114/5 ET 40               920XX-5114A40707                           28.07.2015
                             Radzeichnung 120/5 ET35                920XX-5120B35726                           28.07.2015
                             Radzeichnung 120/5 ET35                920XX-5120A35741                           28.07.2015
                             Radzeichnung 120/5 ET35                920XX-512065A35671                         28.07.2015
                             Radzeichnung 120/5 ET35                920XX-5127A45716                           28.07.2015
                             Radzeichnung 127/5 ET45                920XX-5127A45716                           28.07.2015
                             Radzeichnung 130/5 ET45                920XX-5130C45716                           28.07.2015
§ 22 50584, Erweiterung 02




                                                                    Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
                                                     von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
                             Gutachten 366-0373-15-MURD/N3
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50584
                             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D920
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 26.11.2018
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                     Seite: 1 von 8

                             Fahrzeughersteller                      : AUDI, DAIMLER BENZ, MERCEDES-BENZ, PORSCHE
                             Raddaten:
                             Radgröße nach Norm          : 10 1/2 J 20 EH2+            Einpreßtiefe (mm)      : 19
                             Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 112/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
                             Technische Daten, Kurzfassung
                             Ausführung         Ausführungsbezeichnung                          Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                                                och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                                              Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                                              Rad                        Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
                             920XX-5112C19665 PCD 5x112                  ohne                        66,5                    800     2280    09/15
                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : AUDI
                             Befestigungsteile                       : Kugelbundschrauben M14x1,5, Durchm. 28 mm
§ 22 50584, Erweiterung 02




                             Zubehör                                 : DW4169
                             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen         Auflagen
                             B8           e1*2001/116*0430*.. 100 - 260 265/30R20 94         YB9; 11A; 22Q; 24C;        A5 Coupé (B9) ab
                             B81          e13*2007/46*1084*..                                244; 247; 26B; 26N;        MJ2016; A5 Sportback
                                                                                             27F; 56G                   (B9) ab MJ2016; S5
                                                                           285/25R20 93      11A; 22Q; 24C; 24D;        Sportback (B9) ab
                                                                                             26B; 26J; 27F              MJ2016; A5 Cabrio
                                                                                                                        (B9) ab MJ2016; S5
                                                                                                                        Cabrio (B9) ab MJ2016;
                                                                                                                        S5 Coupé (B9) ab
                                                                                                                        MJ2016; Allradantrieb;
                                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                        12A; 51A; 56C; 71C;
                                                                                                                        71K; 721; 73C; 74A;
                                                                                                                        77E

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : DAIMLER BENZ, MERCEDES-BENZ
                             Befestigungsteile                       : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm
                             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 130 Nm
                             Gutachten 366-0373-15-MURD/N3
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50584
                             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D920
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 26.11.2018
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 2 von 8
                             Verkaufsbezeichnung:     SL-Klasse
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             230          e1*98/14*0169*..   225 - 320 285/25R20 93          11A; 24D; 27B; 27F;      ab e1*98/14*0169*19;
                             231          e1*2007/46*0803*..                                 57F; 68Z                 Cabrio; Heckantrieb;
                                                                       295/25R20 95          11A; 24D; 27B; 27F;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             57F; 68I                 12A; 51A; 56C; 71C;
                                                                                                                      71K; 721; 729; 73C;
                                                                                                                      74D; 76B

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : PORSCHE
                             Befestigungsteile                       : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28 mm
                             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 160 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     MACAN S, MACAN TURBO, MACAN S DIESEL, MACAN
§ 22 50584, Erweiterung 02




                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
                             95BN         e13*2007/46*1164*.. 155 - 324 285/40R20 104 Mit                             ab
                                                                                      Radhausverbreiterung            e13*2007/46*1164*02;
                                                                                      Serie; 57F; 6AP
                                                                        285/40R20 104 11A; 248; 57F; 6AP              Kombilimousine;
                                                                        295/40R20 106 11A; 244; 57F; 575              Allradantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 56C; 6AA;
                                                                                                                      71C; 71K; 721; 73C;
                                                                                                                      74D; 76B; PDG

                             Verkaufsbezeichnung:     MACAN S, MACAN TURBO, MACAN S DIESEL, MACAN, MACAN GTS
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen   Auflagen
                             95B          e13*2007/46*1165*.. 155 - 324 285/40R20 104 Mit                  ab
                                                                                      Radhausverbreiterung e13*2007/46*1165*02;
                                                                                      Serie; 57F; 6AP
                                                                        285/40R20 104 11A; 248; 57F; 6AP   Kombilimousine;
                                                                        295/40R20 106 11A; 244; 57F; 575   Allradantrieb;
                                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                           12A; 51A; 56C; 6AA;
                                                                                                           71C; 71K; 721; 73C;
                                                                                                           74D; 76B; PDG

                             Auflagen
                             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
                             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                             Gutachten 366-0373-15-MURD/N3
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50584
                             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D920
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 26.11.2018
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 3 von 8
                                   Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                                   lassen.
                             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                                  der Fahrzeugpapiere enthält.
                             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
§ 22 50584, Erweiterung 02




                                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                             22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
                                  Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                                  Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                                  befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                                  Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                                  dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                                  Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                                  im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                                  Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                                  genannten Bereich abgedeckt sein.
                             24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                             Gutachten 366-0373-15-MURD/N3
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50584
                             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D920
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 26.11.2018
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 4 von 8
                                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                                    genannten Bereich abgedeckt sein.
                             26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                  der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                  der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
§ 22 50584, Erweiterung 02




                                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                             56C) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß die Montage der Reifen wegen der
                                  Felgenbettform nur von der Radinnenseite erfolgen darf.
                             56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
                                  erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                             575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                                  sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                             57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
                             68I)   Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                      Reifengröße:
                                                  Vorderachse:                        245/30R20
                                                  Hinterachse:                        295/25R20
                                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             68Z) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                        Reifengröße:
                                                  Vorderachse:                          245/30R20
                                                  Hinterachse:                          285/25R20
                                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                    An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                    (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                                    eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                             Gutachten 366-0373-15-MURD/N3
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50584
                             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D920
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 26.11.2018
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 5 von 8
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
                                  deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
                                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             6AP) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                     Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                        255/45R20
                                                 Hinterachse:                        285/40R20
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                                  werden.
                             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                                  Tiefbetts angebracht werden.
§ 22 50584, Erweiterung 02




                             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                  Ventilherstellers zu beachten.
                             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
                             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                             74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                                  die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                                  Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                                  beachten.
                             74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
                             76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den
                                  unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Vorderachse.
                             77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                                  Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
                             PDG) Nicht zulässig für Fahrzeuge mit Keramik-Bremsscheiben (PCCB)!
                             YB9) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                          255/30R20
                                                 Hinterachse:                          265/30R20
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             Gutachten 366-0373-15-MURD/N3
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50584
                             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D920
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 26.11.2018
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     AUDI
                                    Fahrzeugtyp:    B81
                                    Genehm.Nr.:     e13*2007/46*1084*..
                                    Handelsbez.:    AUDI A5,S5,A4,S4

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 280             y = 310                   VA
                                          26P                      x = 230             y = 260                   VA
                                          27P                      x = 240             y = 300                   HA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§ 22 50584, Erweiterung 02




                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26J                   x = 280       y = 310            11                 VA
                                          26N                   x = 280       y = 310             8                 VA
                                          27F                   x = 240       y = 300            19                 HA
                                          27H                   x = 240       y = 300             8                 HA
                             Gutachten 366-0373-15-MURD/N3
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50584
                             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D920
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 26.11.2018
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 7 von 8

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     AUDI
                                    Fahrzeugtyp:    B8
                                    Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0430*..
                                    Handelsbez.:    AUDI A5,S5,A4,S4

                                    Variante(n):    Allradantrieb, AUDI A5 Coupé (B9) ab MJ2016, Coupe, Frontantrieb

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 280             y = 310                   VA
                                          26P                      x = 230             y = 260                   VA
                                          27P                      x = 240             y = 300                   HA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
§ 22 50584, Erweiterung 02




                                          26J                   x = 280       y = 310            11                 VA
                                          26N                   x = 280       y = 310             8                 VA
                                          27F                   x = 240       y = 300            19                 HA
                                          27H                   x = 240       y = 300             8                 HA
                             Gutachten 366-0373-15-MURD/N3
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50584
                             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D920
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 26.11.2018
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     MERCEDES
                                    Fahrzeugtyp:    231
                                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0803*..
                                    Handelsbez.:    SL-Klasse

                                    Variante(n):    Cabrio, Heckantrieb

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 380             y = 360                   VA
                                          27I                      x = 300             y = 330                   HA
                                          27B                      x = 350             y = 380                   HA
                                          26P                      x = 330             y = 310                   VA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
§ 22 50584, Erweiterung 02




                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26N                   x = 380       y = 360             8                 VA
                                          26J                   x = 380       y = 360           13,5                VA
                                          27H                   x = 350       y = 380             8                 HA
                                          27F                   x = 350       y = 380           23,5                HA
                             Gutachten 366-0373-15-MURD/N3
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50584
                             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D920
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 26.11.2018
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                     Seite: 1 von 3

                             Fahrzeughersteller                       : GMC
                             Raddaten:
                             Radgröße nach Norm          : 10 1/2 J 20 EH2+            Einpreßtiefe (mm)      : 35
                             Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 120,65/5                    Zentrierart            : Mittenzentrierung
                             Technische Daten, Kurzfassung
                             Ausführung         Ausführungsbezeichnung                          Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                                                och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                                              Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                                              Rad                        Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
                             920XX-5120A35671 PCD 5x120                  ohne                        67,1                    855     2365    09/15
                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : GMC
                             Befestigungsteile                        : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad
§ 22 50584, Erweiterung 02




                             Zubehör                                  : DW4108
                             Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 120 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     CAMARO CONVERTIBLE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
                             GMX511       e11*KS07/46*0041*.. 241 - 318 275/40R20 106 11A; 22F; 22M; 24M;               Cabrio; Heckantrieb;
                                                                                      57F; 575                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                        295/35R20 101 11A; 22F; 22I; 22L;               12A; 51A; 56C; 71C;
                                                                                      24D; 57F; 6A0                     71K; 721; 73C; 74A;
                                                                                                                        744; 76B

                             Verkaufsbezeichnung:     CAMARO COUPE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
                             GMX521       e11*KS07/46*0040*.. 241 - 318 275/40R20 102 11A; 22F; 22M; 24M;               Coupe; Heckantrieb;
                                                                                      57F; 575                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                        295/35R20 101 11A; 22F; 22I; 22L;               12A; 51A; 56C; 71C;
                                                                                      24D; 57F; 6A0                     71K; 721; 73C; 74A;
                                                                                                                        744; 76B

                             Auflagen
                             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
                             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                                  lassen.
                             Gutachten 366-0373-15-MURD/N3
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50584
                             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D920
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 26.11.2018
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 2 von 3
                             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                                  der Fahrzeugpapiere enthält.
                             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
§ 22 50584, Erweiterung 02




                             22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                                    des Reifens) herzustellen.
                             22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                                  Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                                  Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                                  Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                                  des Reifens) herzustellen.
                             24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                                  genannten Bereich abgedeckt sein.
                             24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                             56C) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß die Montage der Reifen wegen der
                                  Felgenbettform nur von der Radinnenseite erfolgen darf.
                             Gutachten 366-0373-15-MURD/N3
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50584
                             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D920
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 26.11.2018
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                             575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                                  sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                             57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
                             6A0) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                          255/40R20
                                                 Hinterachse:                          295/35R20
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                                  werden.
§ 22 50584, Erweiterung 02




                             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                                  Tiefbetts angebracht werden.
                             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                  Ventilherstellers zu beachten.
                             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                             744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
                                  entnehmen.
                             74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                                  die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                                  Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                                  beachten.
                             76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den
                                  unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Vorderachse.
                             Gutachten 366-0373-15-MURD/N3
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50584
                             zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: D920
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 26.11.2018
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                             Fahrzeughersteller                      : BMW, BMW AG
                             Raddaten:
                             Radgröße nach Norm          : 10 1/2 J 20 EH2+            Einpreßtiefe (mm)      : 35
                             Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 120/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
                             Technische Daten, Kurzfassung
                             Ausführung         Ausführungsbezeichnung                          Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                                                och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                                              Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                                              Rad                        Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
                             920XX-5120A35726 PCD 5x120                  ohne                        72,6                    855     2365    09/15
                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : BMW, BMW AG
                             Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
§ 22 50584, Erweiterung 02




                                                                       für Typ : X3; (nur BMW X3, BMW X4)
                             Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                                                       Typ : 5K; X70; X6; 5L; GT; 3C; K-N1; 3-V
                             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 140 Nm für Typ : GT; K-N1; X6; X70; 3C; 3-V; 5K; 5L
                                                                       140 Nm ( nur BMW X3, BMW X4 ) für Typ : X3
                             Verkaufsbezeichnung:     BMW X5 / X6
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
                             X70          e1*2001/116*0420*.. 155 - 330 305/35R20 104 XF7; XF9; 57F                     BMW X6 (Baureihe
                                                                                                                        E71);
                                                                           315/35R20 106 57F; 575                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                        12A; 51A; 56C; 71C;
                                                                                                                        71K; 721; 73C; 74D;
                                                                                                                        76B

                             Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
                             3-V          e1*2007/46*0559*.. 100 - 265 275/30R20 93Y 11A; 244; 247; 27B;                ab
                                                                                     27H; 56G; 57F; 67X                 e1*2007/46*0559*01;
                                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                        12A; 51A; 56C; 573;
                                                                                                                        71C; 71K; 721; 73C;
                                                                                                                        74D; 76B
                             Gutachten 366-0373-15-MURD/N3
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50584
                             zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: D920
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 26.11.2018
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 2 von 11
                             Verkaufsbezeichnung:     BMW 4ER REIHE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
                             3C           e1*2007/46*0316*.. 100 - 265 275/25R20 91Y 11A; 22L; 22Q; 24D;              4er Gran Coupe (F36);
                                                                                     27B; 27F; 5GG; 56G;              ab
                                                                                     57F; 679                         e1*2007/46*0316*10;
                                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                                      Heckantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 56C; 6AA;
                                                                                                                      71C; 71K; 721; 73C;
                                                                                                                      74D; 76B
                             3C             e1*2007/46*0316*..   120 - 265 275/25R20 91Y 11A; 22L; 22Q; 24D;          ab
                                                                                         27B; 27F; 5GG; 56G;          e1*2007/46*0316*09;
                                                                                         57F; 679                     4er Cabrio (F33);
                                                                                                                      Cabrio; Allradantrieb;
                                                                                                                      Heckantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 56C; 6AA;
                                                                                                                      71C; 71K; 721; 73C;
                                                                                                                      74D; 76B
                             3C             e1*2007/46*0316*..   100 - 265 275/25R20 91      11A; 22L; 22Q; 24D;      ab
                                                                                             27B; 27F; 56G; 57F;      e1*2007/46*0316*08;
§ 22 50584, Erweiterung 02




                                                                                             679                      4er Coupe (F32);
                                                                                                                      Coupe; Allradantrieb;
                                                                                                                      Heckantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 56C; 573;
                                                                                                                      71C; 71K; 721; 73C;
                                                                                                                      74D; 76B

                             Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
                             X6           e1*2007/46*0412*.. 155 - 330 305/35R20 104 XF7; XF9; 57F                    BMW X6 (Baureihe
                                                                                                                      E71);
                                                                           315/35R20 106 57F; 575                     bis
                                                                                                                      e1*2007/46*0412*07;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 56C; 71C;
                                                                                                                      71K; 721; 73C; 74D;
                                                                                                                      76B

                             Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE (X3, X4)
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen            Auflagen zu Reifen           Auflagen
                             X3           e1*2007/46*0512*.. 100 - 265 275/35R20 98      GAF; 11A; 244; 247;          BMW X3; BMW X4;
                                                                                         27B; 57F                     Allradantrieb;
                                                                           285/35R20 100 11A; 244; 247; 27B;          Heckantrieb;
                                                                                         57F; 99K                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 56C; 71C;
                                                                                                                      71K; 721; 73C; 74D;
                                                                                                                      76B
                             Gutachten 366-0373-15-MURD/N3
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50584
                             zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: D920
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 26.11.2018
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 3 von 11
                             Verkaufsbezeichnung:     5er Gran Turismo Reihe
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
                             GT           e1*2007/46*0215*..  120 - 330 275/35R20 102 11A; 248; 57F; 575              Nur BMW 5er Gran
                                                                        285/30R20 99  11A; 244; 57F; 68Q;             Turismo;
                                                                                      68V                             Kombilimousine;
                                                                                                                      Limousine;
                                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                                      Heckantrieb; nicht
                                                                                                                      Hinterachslenkung;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 56C; 71C;
                                                                                                                      71K; 721; 729; 73C;
                                                                                                                      74D; 744; 76B

                             Verkaufsbezeichnung:     5ER REIHE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen            Auflagen zu Reifen           Auflagen
                             5K           e1*2007/46*0455*.. 120 - 280 275/30R20         GAB; 11A; 24M; 271;          Nur BMW 5er Touring;
                                                                                         51G; 56G; 57F                Allradantrieb;
                                                                           285/30R20 99Y nicht                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         Hinterachslenkung;           12A; 51A; 56C; 71C;
                                                                                         11A; 24D; 271; 57F;          71K; 721; 729; 73C;
                                                                                         998
§ 22 50584, Erweiterung 02




                                                                                                                      74D; 76B
                             5K             e1*2007/46*0455*..   100 - 330 275/30R20     GAB; 11A; 24M; 271;          Nur BMW 5er Touring;
                                                                                         51G; 56G; 57F                Heckantrieb;
                                                                           285/30R20 99Y nicht                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         Hinterachslenkung;           12A; 51A; 56C; 71C;
                                                                                         11A; 24D; 271; 57F;          71K; 721; 729; 73C;
                                                                                         68V
                                                                                                                      74D; 76B
                             5L             e1*2007/46*0363*..   120 - 330 275/30R20     GAB; 11A; 24M; 271;          Stufenheck;
                                                                                         51G; 56G; 57F                Allradantrieb;
                                                                           285/30R20 99Y nicht                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         Hinterachslenkung;           12A; 51A; 56C; 71C;
                                                                                         11A; 24D; 271; 57F;          71K; 721; 729; 73C;
                                                                                         998
                                                                                                                      74D; 76B
                             5L             e1*2007/46*0363*..   100 - 330 275/30R20     GAB; 11A; 24M; 271;          Stufenheck;
                                                                                         51G; 56G; 57F                Heckantrieb;
                                                                           285/30R20 99Y nicht                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         Hinterachslenkung;           12A; 51A; 56C; 71C;
                                                                                         11A; 24D; 271; 57F;          71K; 721; 729; 73C;
                                                                                         68V
                                                                                                                      74D; 76B

                             Verkaufsbezeichnung:     5ER REIHE ,GRAN TURISMO
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen            Auflagen zu Reifen           Auflagen
                             K-N1         e1*2007/46*0508*.. 120 - 280 275/30R20         GAB; 11A; 24M; 271;          Nur BMW 5er Touring;
                                                                                         51G; 56G; 57F                Allradantrieb;
                                                                           285/30R20 99Y nicht                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         Hinterachslenkung;           12A; 51A; 56C; 71C;
                                                                                         11A; 24D; 271; 57F;          71K; 721; 729; 73C;
                                                                                         998
                                                                                                                      74D; 76B
                             Gutachten 366-0373-15-MURD/N3
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50584
                             zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: D920
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 26.11.2018
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 4 von 11
                             Verkaufsbezeichnung:     5ER REIHE ,GRAN TURISMO
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
                             K-N1         e1*2007/46*0508*.. 120 - 330 275/35R20 102 11A; 248; 57F; 575               Nur BMW 5er Gran
                                                                       285/30R20 99  11A; 244; 57F; 68Q;              Turismo;
                                                                                     68V                              Kombilimousine;
                                                                                                                      Limousine;
                                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                                      Heckantrieb; nicht
                                                                                                                      Hinterachslenkung;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 56C; 71C;
                                                                                                                      71K; 721; 729; 73C;
                                                                                                                      74D; 744; 76B

                             Auflagen
                             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
§ 22 50584, Erweiterung 02




                             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                                  lassen.
                             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                                  der Fahrzeugpapiere enthält.
                             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                             22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                                  Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
                                  Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             Gutachten 366-0373-15-MURD/N3
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50584
                             zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: D920
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 26.11.2018
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 5 von 11
                             244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                                  Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                                  befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                                  Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                                  dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                                  Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                                  im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                                  Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
§ 22 50584, Erweiterung 02




                                  genannten Bereich abgedeckt sein.
                             24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                  der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                                  Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                                  des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                             Gutachten 366-0373-15-MURD/N3
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50584
                             zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: D920
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 26.11.2018
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 6 von 11
                             56C) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß die Montage der Reifen wegen der
                                  Felgenbettform nur von der Radinnenseite erfolgen darf.
                             56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
                                  erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                             573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                                  Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                                  sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                             57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
                             5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1230kg.
                             679) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
§ 22 50584, Erweiterung 02




                                                 Vorderachse:                          235/30R20
                                                 Hinterachse:                          275/25R20
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             67X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                          235/35R20
                                                 Hinterachse:                          275/30R20
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             68Q) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                          255/35R20
                                                 Hinterachse:                          285/30R20
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             Gutachten 366-0373-15-MURD/N3
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50584
                             zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: D920
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 26.11.2018
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 7 von 11
                             68V) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                     Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                        245/35R20
                                                 Hinterachse:                        285/30R20
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
                                  deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
                                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                                  werden.
                             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                                  Tiefbetts angebracht werden.
                             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
§ 22 50584, Erweiterung 02




                                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                  Ventilherstellers zu beachten.
                             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
                             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                             744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
                                  entnehmen.
                             74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
                             76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den
                                  unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Vorderachse.
                             998) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                          245/35R20
                                                 Hinterachse:                          285/30R20
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
                                   Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
                                   Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             99K) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                     Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                        255/40R20
                                                 Hinterachse:                        285/35R20
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                             Gutachten 366-0373-15-MURD/N3
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50584
                             zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: D920
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 26.11.2018
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 8 von 11
                                   An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
                                   Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
                                   Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             GAB) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                                  Reifengröße:
                                  Vorderachse: 245/35R20
                                  Hinterachse: 275/30R20
                                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                                  sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                             GAF) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                                  Reifengröße:
                                  Vorderachse: 245/40R20
                                  Hinterachse: 275/35R20
                                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                                  sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
§ 22 50584, Erweiterung 02




                             XF7) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                          265/40R20
                                                 Hinterachse:                          305/35R20
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             XF9) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                          275/40R20
                                                 Hinterachse:                          305/35R20
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             Gutachten 366-0373-15-MURD/N3
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50584
                             zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: D920
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 26.11.2018
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 9 von 11


                             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     BMW AG
                                    Fahrzeugtyp:    X3
                                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0512*..
                                    Handelsbez.:    X-REIHE (X3, X4)

                                    Variante(n):    BMW X3, BMW X4

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 350             y = 370                   VA
                                          26P                      x = 300             y = 320                   VA
                                          27B                      x = 330             y = 460                   HA
                                          27I                      x = 280             y = 410                   HA
§ 22 50584, Erweiterung 02
                             Gutachten 366-0373-15-MURD/N3
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50584
                             zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: D920
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 26.11.2018
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     BMW AG
                                    Fahrzeugtyp:    X-N1
                                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0454*..
                                    Handelsbez.:    X-REIHE (X1, X3, X4, X5, X6)

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 350             y = 370                   VA
                                          26P                      x = 300             y = 320                   VA
                                          27B                      x = 330             y = 460                   HA
                                          27I                      x = 280             y = 410                   HA
§ 22 50584, Erweiterung 02
                             Gutachten 366-0373-15-MURD/N3
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50584
                             zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: D920
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 26.11.2018
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     BMW AG
                                    Fahrzeugtyp:    3C
                                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0316*..
                                    Handelsbez.:    BMW 4ER REIHE

                                     Variante(n):    ab e1*2007/46*0316*08, ab e1*2007/46*0316*09, ab e1*2007/46*0316*10,
                             Allradantrieb, Cabrio, Coupe, Heckantrieb

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 225             y = 320                   VA
                                          26P                      x = 175             y = 270                   VA
                                          27B                      x = 220             y = 310                   HA
                                          27I                      x = 170             y = 260                   HA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§ 22 50584, Erweiterung 02




                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26J                   x = 225       y = 320            12                 VA
                                          26N                   x = 225       y = 320             8                 VA
                                          27F                   x = 220       y = 310            33                 HA
                                          27H                   x = 220       y = 310             8                 HA
                             Gutachten 366-0373-15-MURD/N3
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50584
                             zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: D920
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 26.11.2018
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                     Seite: 1 von 6

                             Fahrzeughersteller                       : BMW AG
                             Raddaten:
                             Radgröße nach Norm          : 10 1/2 J 20 EH2+            Einpreßtiefe (mm)      : 35
                             Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 120/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
                             Technische Daten, Kurzfassung
                             Ausführung         Ausführungsbezeichnung                          Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                                                och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                                              Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                                              Rad                        Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
                             920XX-5120A35741 PCD 5x120                  ohne                        74,1                    855     2365    09/15
                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : BMW AG
                             Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
§ 22 50584, Erweiterung 02




                             Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 140 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     BMW X5 / X6
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
                             X70          e1*2001/116*0420*.. 155 - 200 275/40R20 106 11A; 24C; 24N                     BMW X5 (Baureihe
                                                                                                                        E70);
                                                                             295/40R20 106   11A; 24C; 24N              nicht
                                                                   155 - 330 275/40R20       11A; 24C; 24N              beschussgeschütztes
                                                                             106W
                                                                             295/40R20       11A; 24C; 24N              Fz.;
                                                                             106W
                                                                             315/35R20 110   11A; 24D; 57F; 575         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                        12A; 51A; 56C; 71C;
                                                                                                                        71K; 721; 73C; 74D;
                                                                                                                        DEH; DEM

                             Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen         Auflagen
                             X5           e1*2007/46*0421*.. 155 - 330 275/40R20             11A; 24J; 576              ab
                                                                       106W                                             e1*2007/46*0421*10;
                                                                       315/35R20             GAI; 11A; 248; 57F         BMW X5 (F15); nur mit
                                                                       106W
                                                                                                                        Radabdeckung Serie;
                                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                                        Heckantrieb; nicht
                                                                                                                        beschussgeschütztes
                                                                                                                        Fz.;
                                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                        12A; 51A; 56C; 6AA;
                                                                                                                        71C; 71K; 721; 73C;
                                                                                                                        74D; DEH; DEM
                             Gutachten 366-0373-15-MURD/N3
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50584
                             zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: D920
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 26.11.2018
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 2 von 6
                             Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
                             X5           e1*2007/46*0421*.. 155 - 200 275/40R20 106 11A; 24C; 24N                    BMW X5 (Baureihe
                                                                                                                      E70);
                                                                           295/40R20 106     11A; 24C; 24N            bis
                                                                 155 - 330 275/40R20         11A; 24C; 24N            e1*2007/46*0421*09;
                                                                           106W
                                                                           295/40R20         11A; 24C; 24N            nicht
                                                                           106W
                                                                           315/35R20 110     11A; 24D; 57F; 575       beschussgeschütztes
                                                                                                                      Fz.;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 56C; 71C;
                                                                                                                      71K; 721; 73C; 74D;
                                                                                                                      DEH; DEM
                             X6             e1*2007/46*0412*..   155 - 330 305/35R20 104 XF7; XF9; 57F                ab
                                                                                                                      e1*2007/46*0412*08;
                                                                           315/35R20 106 Ohne                         BMW X6 (Baureihe
                                                                                         Radhausverbreiter.           F16);
                                                                                         Serie; GAI; 11A; 248;        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         57F                          12A; 51A; 56C; 71C;
                                                                                                                      71K; 721; 73C; 74D;
§ 22 50584, Erweiterung 02




                                                                                                                      76B; DEH; DEM

                             Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE (X1, X3, X4, X5, X6)
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
                             X-N1         e1*2007/46*0454*.. 155 - 330 305/35R20 104 XF7; XF9; 57F                    ab
                                                                                                                      e1*2007/46*0454*14;
                                                                           315/35R20 106 Ohne                         BMW X6 (Baureihe
                                                                                         Radhausverbreiter.           F16);
                                                                                         Serie; GAI; 11A; 248;        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         57F                          12A; 51A; 56C; 71C;
                                                                                                                      71K; 721; 73C; 74D;
                                                                                                                      76B; DEH; DEM
                             X-N1           e1*2007/46*0454*..   155 - 330 275/40R20         11A; 24J; 576            ab
                                                                           106W                                       e1*2007/46*0454*11;
                                                                           315/35R20         GAI; 11A; 248; 57F       BMW X5 (F15); nur mit
                                                                           106W
                                                                                                                      Radabdeckung Serie;
                                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                                      Heckantrieb; nicht
                                                                                                                      beschussgeschütztes
                                                                                                                      Fz.;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 56C; 6AA;
                                                                                                                      71C; 71K; 721; 73C;
                                                                                                                      74D; DEH; DEM
                             Gutachten 366-0373-15-MURD/N3
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50584
                             zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: D920
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 26.11.2018
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 3 von 6
                             Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE (X1, X3, X4, X5, X6)
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
                             X-N1         e1*2007/46*0454*.. 155 - 200 275/40R20 106 11A; 24C; 24N                    BMW X5 (Baureihe
                                                                                                                      E70);
                                                                           295/40R20 106     11A; 24C; 24N            bis
                                                                 155 - 330 275/40R20         11A; 24C; 24N            e1*2007/46*0454*10;
                                                                           106W
                                                                           295/40R20         11A; 24C; 24N            nicht
                                                                           106W
                                                                           315/35R20 110     11A; 24D; 57F; 575       beschussgeschütztes
                                                                                                                      Fz.;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 56C; 71C;
                                                                                                                      71K; 721; 73C; 74D;
                                                                                                                      DEH; DEM

                             Auflagen
                             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
§ 22 50584, Erweiterung 02




                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
                             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                                  lassen.
                             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                                  der Fahrzeugpapiere enthält.
                             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                             248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                                  Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                             Gutachten 366-0373-15-MURD/N3
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50584
                             zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: D920
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 26.11.2018
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                                   kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                                   Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                   (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                                  genannten Bereich abgedeckt sein.
                             24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                                  genannten Bereich abgedeckt sein.
                             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
§ 22 50584, Erweiterung 02




                             24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
                                  Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
                                  30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
                                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                                  Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
                                  Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
                                  oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
                                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                                  lassen.
                             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                             56C) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß die Montage der Reifen wegen der
                                  Felgenbettform nur von der Radinnenseite erfolgen darf.
                             575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                                  sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                             576) Es sind Reifen-Kombinationen zulässig.
                                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                                  sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                  An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                  (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine
                                  Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen
                                  den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             Gutachten 366-0373-15-MURD/N3
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50584
                             zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: D920
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 26.11.2018
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 5 von 6
                             57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
                             6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
                                  deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
                                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                                  werden.
                             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                                  Tiefbetts angebracht werden.
                             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                  Ventilherstellers zu beachten.
                             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                             74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
                             76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den
§ 22 50584, Erweiterung 02




                                  unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Vorderachse.
                             DEH) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 385 mm
                                  (Dicke 36 mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
                             DEM) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 395 mm
                                  an der Vorderachse nicht zulässig.
                             GAI) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                                  Reifengröße:
                                  Vorderachse: 275/40R20
                                  Hinterachse: 315/35R20
                                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                                  sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                             XF7) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                          265/40R20
                                                 Hinterachse:                          305/35R20
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             XF9) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                     Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                        275/40R20
                                                 Hinterachse:                        305/35R20
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                             Gutachten 366-0373-15-MURD/N3
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50584
                             zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: D920
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 26.11.2018
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§ 22 50584, Erweiterung 02
                             Gutachten 366-0373-15-MURD/N3
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50584
                             zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: D920
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 26.11.2018
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                     Seite: 1 von 7

                             Fahrzeughersteller                      : AUDI/PORS., PORSCHE, VOLKSWAGEN
                             Raddaten:
                             Radgröße nach Norm          : 10 1/2 J 20 EH2+            Einpreßtiefe (mm)      : 45
                             Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 130/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
                             Technische Daten, Kurzfassung
                             Ausführung         Ausführungsbezeichnung                          Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                                                och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                                              Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                                              Rad                        Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
                             920XX-5130C45716 PCD 5x130                  ohne                        71,6                    855     2365    09/15
                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : AUDI/PORS.
                             Befestigungsteile                       : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 36 mm, Durchm. 28 mm
§ 22 50584, Erweiterung 02




                             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 160 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     Cayenne, Cayenne S, Cayenne Turbo, Cayenne E-Hybrid
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen  Auflagen
                             9YA          e13*2007/46*0900*.. 250 - 324 305/40R20 112 11A; 24M; 57F; 6B8  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 56C; 71C;
                                                                                                          71K; 721; 73C; 74D;
                                                                                                          76B; 98P; PDH

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : PORSCHE
                             Befestigungsteile                       : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 29 mm, Durchm. 28 mm,
                                                                       für Typ : 981 (Serie Schraubenbund lose)
                             Befestigungsteile                       : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 36 mm, Durchm. 28 mm,
                                                                       für Typ : 92AHN; 92AN; 9PA; 92AH; 92A
                             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 150 Nm für Typ : 92A; 92AH; 92AHN; 92AN
                                                                       160 Nm für Typ : 9PA; 981
                             Verkaufsbezeichnung:     BOXSTER, CAYMAN
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen         Auflagen
                             981          e13*2007/46*1185*.. 155 - 239 265/35R20 95         57F; 575                   BOXSTER; CAYMAN;
                                                                        275/35R20 98         YA2; 11A; 27I; 57F         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                        12A; 51A; 56C; 71C;
                                                                                                                        71K; 721; 73C; 74D;
                                                                                                                        76B
                             Gutachten 366-0373-15-MURD/N3
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50584
                             zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: D920
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 26.11.2018
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 2 von 7
                             Verkaufsbezeichnung:     CAYENNE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             92A          e13*2007/46*1085*.. 155 - 405 265/40R20 104        11A; 24J; 248            nicht für Fzg. mit
                             92AN         e13*2007/46*1106*..           265/45R20 104        11A; 24J; 248; 56G       Keramik-Bremssystem;
                                                                        275/40R20 106        11A; 24J; 244; 247       nicht für Fzg. mit
                                                                        275/45R20 110        11A; 24J; 244; 247       Keramik-Bremssystem;
                                                                                                                      inkl. Facelift 2014;
                                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 56C; 573;
                                                                                                                      71C; 71K; 721; 729;
                                                                                                                      73C; 74D; 74E; 744;
                                                                                                                      75I

                             Verkaufsbezeichnung:     CAYENNE S, CAYENNE TURBO
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             9PA          e13*2001/116*0089*.. 176 - 331 285/40R20 104Y      11A; 24C; 24D            nicht für Fz. m.
                                                               176 - 404 275/40R20 106       11A; 24C; 24D            Keramikbremse;
                                                                         295/40R20 106       11A; 24C; 24D            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 56C; 71C;
                                                                                                                      71K; 721; 73C; 74D;
§ 22 50584, Erweiterung 02




                                                                                                                      75I; PDA

                             Verkaufsbezeichnung:     CAYENNE S HYBRID
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             92AH         e13*2007/46*1107*.. 155 - 405 265/40R20 104        11A; 24J; 248            nicht für Fzg. mit
                             92AHN        e13*2007/46*1108*..           265/45R20 104        11A; 24J; 248; 56G       Keramik-Bremssystem;
                                                                        275/40R20 106        11A; 24J; 244; 247       nicht für Fzg. mit
                                                                        275/45R20 110        11A; 24J; 244; 247       Keramik-Bremssystem;
                                                                                                                      inkl. Facelift 2014;
                                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 56C; 573;
                                                                                                                      71C; 71K; 721; 729;
                                                                                                                      73C; 74D; 74E; 744;
                                                                                                                      75I

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : VOLKSWAGEN
                             Befestigungsteile                       : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 36 mm, Durchm. 28 mm
                             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 160 Nm
                             Gutachten 366-0373-15-MURD/N3
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50584
                             zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: D920
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 26.11.2018
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 3 von 7
                             Verkaufsbezeichnung:     TOUAREG
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             7L           e1*2001/116*0203*.. 155 - 228 275/40R20            11A; 24C; 24D            Nicht
                                                                        102W
                                                              155 - 331 275/40R20 102Y       11A; 24C; 24D            Schlechtwegefahrwerk;
                                                                        285/40R20 104        11A; 24C; 24D            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                        295/40R20 106        11A; 24C; 24D            12A; 51A; 56C; 71C;
                                                                                                                      71K; 721; 73C; 74D;
                                                                                                                      75I

                             Auflagen
                             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
                             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
§ 22 50584, Erweiterung 02




                                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                                  lassen.
                             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                                  der Fahrzeugpapiere enthält.
                             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                             244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                                  Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                                  befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                                  Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                                  dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                             Gutachten 366-0373-15-MURD/N3
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50584
                             zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: D920
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 26.11.2018
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 4 von 7
                                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                                  Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                                  genannten Bereich abgedeckt sein.
                             24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                                  genannten Bereich abgedeckt sein.
                             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
§ 22 50584, Erweiterung 02




                                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                             56C) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß die Montage der Reifen wegen der
                                  Felgenbettform nur von der Radinnenseite erfolgen darf.
                             56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
                                  erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                             573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                                  Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                             Gutachten 366-0373-15-MURD/N3
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50584
                             zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: D920
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 26.11.2018
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                                    sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                             57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
                             6B8) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                  Vorderachse:                         275/45R20
                                                  Hinterachse:                         305/40R20
                                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                    An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im
                                    Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des
                                    Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der
                                    Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                                  werden.
                             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                                  Tiefbetts angebracht werden.
§ 22 50584, Erweiterung 02




                             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                  Ventilherstellers zu beachten.
                             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
                             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                             744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
                                  entnehmen.
                             74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
                             74E) Die Verwendung von Befestigungsmitteln mit entkoppeltem Schraubenbund ist erforderlich.
                             75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                                    Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                                    ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
                             76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den
                                  unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Vorderachse.
                             98P) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit PSCB-Bremsen nicht zulässig.
                             PDA) Gegebenenfalls serienmäßig vorhandene Distanzscheiben an der Hinterachse müssen vor dem Anbau
                                  der Sonderräder entfernt werden.
                             PDH) Nicht zulässig für Fzg.-Ausführungen mit Keramik-Bremsscheiben!
                             YA2) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                      Reifengröße:
                                                  Vorderachse:                        245/35R20
                                                  Hinterachse:                        275/35R20
                                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                             Gutachten 366-0373-15-MURD/N3
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50584
                             zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: D920
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 26.11.2018
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
                                   Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                                   tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                                   Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§ 22 50584, Erweiterung 02
                             Gutachten 366-0373-15-MURD/N3
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50584
                             zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: D920
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 26.11.2018
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 7 von 7


                             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     PORSCHE
                                    Fahrzeugtyp:    981
                                    Genehm.Nr.:     e13*2007/46*1185*..
                                    Handelsbez.:    BOXSTER, CAYMAN

                                    Variante(n):    BOXSTER, CAYMAN

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 250             y = 250                   VA
                                          26P                      x = 200             y = 200                   VA
                                          27B                      x = 270             y = 270                   HA
                                          27I                      x = 220             y = 220                   HA
§ 22 50584, Erweiterung 02




                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          27F                   x = 270       y = 270             4                 HA
                                          27H                   x = 270       y = 270             8                 HA
                             Gutachten 366-0373-15-MURD/N3
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50584
                             zu V.1. ANLAGE: 6                                                Radtyp: D920
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 26.11.2018
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                     Seite: 1 von 9

                             Fahrzeughersteller                       : BMW AG, DAIMLER (D)
                             Raddaten:
                             Radgröße nach Norm          : 10 1/2 J 20 EH2+            Einpreßtiefe (mm)      : 40
                             Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 112/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
                             Technische Daten, Kurzfassung
                             Ausführung         Ausführungsbezeichnung                          Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                                                och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                                              Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                                              Rad                        Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
                             920XX-5112A40666 PCD 5x112                  ohne                        66,6                    800     2280    09/15
                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : BMW AG
                             Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
§ 22 50584, Erweiterung 02




                             Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 140 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     X-Reihe
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
                             G3X          e1*2007/46*1797*..  240 - 265 265/40R20 100 11A; 248; 27I; 57F                Allradantrieb;
                                                                        275/40R20 102 11A; 248; 27I; 57F;               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                      6AO                               12A; 51A; 56C; 71C;
                                                                                                                        71K; 721; 73C; 74D;
                                                                                                                        76B
                             G3X            e1*2007/46*1797*..     100 - 195 265/40R20 100 11A; 248; 27I; 57F           Allradantrieb;
                                                                             275/40R20 102 11A; 248; 27I; 57F;          Heckantrieb;
                                                                                           6AO                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                        12A; 51A; 56C; 71C;
                                                                                                                        71K; 721; 73C; 74D;
                                                                                                                        76B

                             Verkaufsbezeichnung:     5er Reihe
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen         Auflagen
                             G5K          e1*2007/46*1750*..  100 - 294 285/30R20 99         11A; 244; 247; 27H;        Kombilimousine;
                                                                                             57F; 999                   Allradantrieb; nicht
                                                                           295/30R20 97      11A; 244; 247; 27F;        Luftfederung;
                                                                                             57F; 99Q                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                        12A; 51A; 56C; 71C;
                                                                                                                        71K; 721; 73C; 74D;
                                                                                                                        76B; 97H
                             G5L            e1*2007/46*1688*..     100 - 340 285/30R20 99    11A; 244; 247; 27H;        Limousine;
                                                                                             57F; 999                   Allradantrieb; nicht
                                                                           295/30R20 97      11A; 244; 247; 27F;        Luftfederung;
                                                                                             57F; 99Q                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                        12A; 51A; 56C; 71C;
                                                                                                                        71K; 721; 73C; 74D;
                                                                                                                        76B; 97H
                             Gutachten 366-0373-15-MURD/N3
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50584
                             zu V.1. ANLAGE: 6                                                Radtyp: D920
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 26.11.2018
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                             Verkaufsbezeichnung:     7er Reihe
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
                             7L           e1*2007/46*0276*..  155 - 330 275/35R20 102 GAF; 11A; 248; 57F              ab
                                                                                                                      e1*2007/46*0276*10;
                                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                                      Heckantrieb;
                                                                                                                      Luftfederung;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 56C; 71C;
                                                                                                                      71K; 721; 73C; 74D;
                                                                                                                      76B

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : DAIMLER (D)
                             Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
§ 22 50584, Erweiterung 02




                                                                       für Typ : 212 (Baureihe W212)
                             Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                                       für Typ : 204
                             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 130 Nm für Typ : 204
                                                                       130 Nm ( Baureihe W212 ) für Typ : 212
                             Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             204          e1*2001/116*0431*.. 85 - 245 285/25R20 93          11A; 24D; 27B; 27F;      Nur Baureihe 205;
                                                                                             57F; 68Z                 neue C-Klasse; Cabrio;
                                                                                                                      Kombilimousine; Coupe;
                                                                                                                      Limousine;
                                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                                      Heckantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 56C; 71C;
                                                                                                                      71K; 721; 73C; 74A;
                                                                                                                      76B

                             Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
                             212          e1*2001/116*0501*.. 100 - 245 285/25R20 93Y 11A; 22B; 24D; 57F;             Baureihe W212; nicht
                                                                                      68Z                             AMG-Paket;
                                                                                                                      Stufenheck;
                                                                                                                      Heckantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 56C; 71C;
                                                                                                                      71K; 721; 729; 73C;
                                                                                                                      74A; 76B

                             Auflagen
                             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                             Gutachten 366-0373-15-MURD/N3
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50584
                             zu V.1. ANLAGE: 6                                                Radtyp: D920
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 26.11.2018
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 3 von 9
                                   entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                                   zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                                   zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
                             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                                  lassen.
                             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                                  der Fahrzeugpapiere enthält.
                             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
§ 22 50584, Erweiterung 02




                                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                             22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                                  die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                                  herzustellen.
                             244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                                  Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                                  befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                                  Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                                  dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                                  Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                                  im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                                  Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                             Gutachten 366-0373-15-MURD/N3
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50584
                             zu V.1. ANLAGE: 6                                                Radtyp: D920
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 26.11.2018
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 4 von 9
                                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                                    genannten Bereich abgedeckt sein.
                             27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                  der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
§ 22 50584, Erweiterung 02




                                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                             56C) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß die Montage der Reifen wegen der
                                  Felgenbettform nur von der Radinnenseite erfolgen darf.
                             57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
                             68Z) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                        Reifengröße:
                                                  Vorderachse:                          245/30R20
                                                  Hinterachse:                          285/25R20
                                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                    An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                    (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                                    eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             6AO) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                      Reifengröße:
                                                  Vorderachse:                        245/45R20
                                                  Hinterachse:                        275/40R20
                                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                                  werden.
                             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                                  Tiefbetts angebracht werden.
                             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                             Gutachten 366-0373-15-MURD/N3
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50584
                             zu V.1. ANLAGE: 6                                                Radtyp: D920
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 26.11.2018
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                                   Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                   Ventilherstellers zu beachten.
                             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
                             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                             74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                                  die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                                  Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                                  beachten.
                             74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
                             76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den
                                  unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Vorderachse.
                             97H) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des
                                  Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
                                  Vorderachse.
                             999) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
§ 22 50584, Erweiterung 02




                                                                                       Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                          255/35R20
                                                 Hinterachse:                          285/30R20
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
                                   Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
                                   Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             99Q) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                          255/35R20
                                                 Hinterachse:                          295/30R20
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
                                   Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
                                   Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             GAF) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                                  Reifengröße:
                                  Vorderachse: 245/40R20
                                  Hinterachse: 275/35R20
                                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                                  sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                             Gutachten 366-0373-15-MURD/N3
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50584
                             zu V.1. ANLAGE: 6                                                Radtyp: D920
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 26.11.2018
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                             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     BMW AG
                                    Fahrzeugtyp:    G3X
                                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1797*..
                                    Handelsbez.:    X-Reihe

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 250             y = 250                   VA
                                          27I                      x = 200             y = 250                   HA
                                          27B                      x = 250             y = 300                   HA
                                          26P                      x = 200             y = 200                   VA
§ 22 50584, Erweiterung 02
                             Gutachten 366-0373-15-MURD/N3
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50584
                             zu V.1. ANLAGE: 6                                                Radtyp: D920
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 26.11.2018
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 7 von 9

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     BMW AG
                                    Fahrzeugtyp:    G5K
                                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1750*..
                                    Handelsbez.:    5er Reihe

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 300             y = 250                   VA
                                          26P                      x = 250             y = 200                   VA
                                          27B                      x = 230             y = 300                   HA
                                          27I                      x = 180             y = 250                   HA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
§ 22 50584, Erweiterung 02




                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26J                   x = 300       y = 250            30                 VA
                                          26N                   x = 300       y = 250             8                 VA
                                          27F                    x230         y = 300            30                 HA
                                          27H                   x = 230       y = 300             8                 HA
                             Gutachten 366-0373-15-MURD/N3
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50584
                             zu V.1. ANLAGE: 6                                                Radtyp: D920
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 26.11.2018
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     BMW AG
                                    Fahrzeugtyp:    G5L
                                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1688*..
                                    Handelsbez.:    5er Reihe

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 300             y = 250                   VA
                                          26P                      x = 250             y = 200                   VA
                                          27B                      x = 230             y = 300                   HA
                                          27I                      x = 180             y = 250                   HA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
§ 22 50584, Erweiterung 02




                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26J                   x = 300       y = 250            30                 VA
                                          26N                   x = 300       y = 250             8                 VA
                                          27F                    x230         y = 300            30                 HA
                                          27H                   x = 230       y = 300             8                 HA
                             Gutachten 366-0373-15-MURD/N3
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50584
                             zu V.1. ANLAGE: 6                                                Radtyp: D920
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 26.11.2018
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     DAIMLER
                                    Fahrzeugtyp:    204
                                    Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0431*..
                                    Handelsbez.:    C-KLASSE

                                    Variante(n):    ab e1*2001/116*0431*29, Nur Baureihe 205

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 300             y = 350                   VA
                                          26P                      x = 240             y = 285                   VA
                                          27B                      x = 300             y = 350                   HA
                                          27I                      x = 250             y = 300                   HA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
§ 22 50584, Erweiterung 02




                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26J                   x = 300       y = 350            30                 VA
                                          26N                   x = 300       y = 350             8                 VA
                                          27F                   x = 300       y = 350            30                 HA
                                          27H                   x = 300       y = 350             8                 HA
                             Gutachten 366-0373-15-MURD/N3
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50584
                             zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: D920
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 26.11.2018
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                     Seite: 1 von 4

                             Fahrzeughersteller                      : FORD MOTOR
                             Raddaten:
                             Radgröße nach Norm          : 10 1/2 J 20 EH2+            Einpreßtiefe (mm)      : 40
                             Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 114,3/5                     Zentrierart            : Mittenzentrierung
                             Technische Daten, Kurzfassung
                             Ausführung         Ausführungsbezeichnung                          Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                                                och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                                              Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                                              Rad                        Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
                             920XX-5114A40707 PCD 5x114,3                ohne                        70,5                    800     2280    09/15
                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : FORD MOTOR
                             Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad
§ 22 50584, Erweiterung 02




                             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 204 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     MUSTANG
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen         Auflagen
                             LAE          e13*2007/46*1551*.. 213 - 338 275/35R20 98         YAJ; 11A; 22V; 24M;        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             27F; 57F                   12A; 51A; 56C; 71C;
                                                                                                                        71K; 721; 73C; 74A;
                                                                                                                        76B

                             Auflagen
                             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
                             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                                  lassen.
                             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                                  der Fahrzeugpapiere enthält.
                             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                             Gutachten 366-0373-15-MURD/N3
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50584
                             zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: D920
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 26.11.2018
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 2 von 4
                                   gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                                   ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                             22V) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit
                                  der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
§ 22 50584, Erweiterung 02




                             27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                             56C) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß die Montage der Reifen wegen der
                                  Felgenbettform nur von der Radinnenseite erfolgen darf.
                             57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
                             71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                                  werden.
                             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                                  Tiefbetts angebracht werden.
                             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                  Ventilherstellers zu beachten.
                             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                             74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                                  die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                                  Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                                  beachten.
                             76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den
                                  unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Vorderachse.
                             YAJ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                Vorderachse:                           255/35R20
                                                Hinterachse:                           275/35R20
                             Gutachten 366-0373-15-MURD/N3
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50584
                             zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: D920
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 26.11.2018
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
                                   Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                                   tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                                   Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§ 22 50584, Erweiterung 02
                             Gutachten 366-0373-15-MURD/N3
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50584
                             zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: D920
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 26.11.2018
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     FORD MOTOR
                                    Fahrzeugtyp:    LAE
                                    Genehm.Nr.:     e13*2007/46*1551*..
                                    Handelsbez.:    MUSTANG

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26P                      x = 310             y = 270                   VA
                                          26B                      x = 350             y = 320                   VA
                                          27U                      y = 200             y = 350                   HA
                                          27V                      y = 200             y = 350                   HA
§ 22 50584, Erweiterung 02




                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26J                   x = 350       y = 320            19                 VA
                                          26N                   x = 350       y = 320             8                 VA
                                          27F                   x = 300       y = 350            27                 HA
                                          27H                   x = 300       y = 350             8                 HA
                             Gutachten 366-0373-15-MURD/N3
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50584
                             zu V.4. ANLAGE: Radabdeckung                                        Radtyp: D920
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                           Stand: 26.11.2018
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                          Seite: 1 von 1

                             Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M.
                             Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den
                             Radabdeckungsauflagen beschrieben sind.


                             Vorderachse
                             Bereich 30 Grad vor der Radmitte        Bereich 50 Grad hinter der Radmitte          Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
                             Zu Auflage 241 bzw. 245                 Zu Auflage 242 bzw. 246                      hinter der Radmitte
                                                                                                                  Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J
§ 22 50584, Erweiterung 02




                             Hinterachse
                             Bereich 30 Grad vor der Radmitte        Bereich 50 Grad hinter der Radmitte          Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
                             Zu Auflage 243 bzw. 247                 Zu Auflage 244 bzw. 248                      hinter der Radmitte
                                                                                                                  Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M




                                                                     Benannt unter Registriernummer KBA-P00100-10
                                                      von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland