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							Gutachten 366-0251-15-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50438
zu V.1. ANLAGE: 7                                               Radtyp: D419
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 06.10.2016
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Fahrzeughersteller                      : AUTOMOBILES DACIA S.A., NISSAN, NISSAN EUROPE (F),
                                          Nissan International S. A., RENAULT
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 8 1/2 J X 19 EH2+          Einpreßtiefe (mm)     : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 114,3/5                    Zentrierart           : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                            Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                 och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung             Kennzeichnung      (mm)                     last      umf.     Fertig
                    Rad                       Zentrierring                                (kg)      (mm)     datum
5114A40661          PCD 5x114,3               ohne                     66,1                   750     2327    06/15
5114A40661          PCD 5x114,3               ohne                     66,1                   780     2280    06/15
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : AUTOMOBILES DACIA S.A.
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 105 Nm
Verkaufsbezeichnung:     LOGAN,SANDERO,DUSTER,LODGY,DOKKER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen       Auflagen zu Reifen                Auflagen
SD           e2*2001/116*0314*.., 66 - 92 225/45R19 92                                   Duster; Allradantrieb;
             e2*2007/46*0030*..           235/40R19 92 11A; 245                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 729; 73C; 74A
SD             e2*2001/116*0314*.., 63 - 92    225/45R19 92    11A; 24J; 248             Duster; Frontantrieb;
               e2*2007/46*0030*..              235/40R19 92    11A; 241; 246; 248        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 729; 73C; 74A

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : NISSAN, NISSAN EUROPE (F), Nissan International S. A.
Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 108 Nm für Typ : P12; T30; T31
                                          110 Nm für Typ : V10; Z50; Z51
                                          113 Nm für Typ : J10
                                          118 Nm für Typ : F15
                                          120 Nm für Typ : V37
                                          130 Nm für Typ : F15
Gutachten 366-0251-15-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50438
zu V.1. ANLAGE: 7                                               Radtyp: D419
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 06.10.2016
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Verkaufsbezeichnung:     INFINITI Q50
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
V37          e13*2007/46*1378*.. 125 - 225 225/45R19 96                                 Limousine;
                                           235/40R19 96        11A; 27H                 Allradantrieb;
                                           235/45R19 95        11A; 27H                 Heckantrieb;
                                           235/50R19 99        11A; 245; 248; 26P;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               27F; 54A                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                             245/40R19 98      11A; 248; 26P; 27H       721; 73C; 74A; 83F
                                             245/45R19 98      11A; 248; 26P; 27H
                                             255/40R19 96      11A; 245; 248; 26P;
                                                               27F
                                             255/45R19 100     11A; 245; 248; 26P;
                                                               27F

Verkaufsbezeichnung:     JUKE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW        Reifen          Auflagen zu Reifen       Auflagen
F15          e11*2007/46*0132*..     140 - 157 225/35R19 88    11A; 26P                 Allradantrieb;
                                               225/40R19 89    11A; 26P                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                        721; 73C; 74A
F15            e11*2007/46*0132*..   69 - 147 225/35R19 88     11A; 24J; 270            Schrägheck; 4-türig;
                                     81 - 147 225/40R19 89     11A; 24J; 270            Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                        721; 729; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     NISSAN ALMERA TINO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
V10          e9*98/14*0035*..  78 - 100 225/35R19 88           22I; 22L; 24J            10B; 11A; 11B; 11G;
                                                                                        11H; 12A; 367; 51A;
                                                                                        71C; 71K; 721; 73C;
                                                                                        74A

Verkaufsbezeichnung:     NISSAN MURANO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW  Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
Z50          e1*2001/116*0298*.. 172 255/50R19 103             11A; 24J; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
                                     275/45R19 104             11A; 24J; 24M            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                        721; 73C; 74A
Z51            e1*2001/116*0478*..   140 - 188 235/55R19 101   11A; 245; 248            Allradantrieb;
                                               255/50R19 103   11A; 241; 244; 246       10B; 11B; 11G; 11H;
                                               255/55R19 107   11A; 241; 244; 246       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                        721; 729; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     NISSAN PRIMERA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
P12          e11*98/14*0183*.. 80 - 103 235/35R19 91                                    Kombi; Stufenheck;
                                                                                        Schrägheck;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                        721; 73C; 74A
Gutachten 366-0251-15-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50438
zu V.1. ANLAGE: 7                                               Radtyp: D419
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 06.10.2016
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Verkaufsbezeichnung:     NISSAN QASHQAI,QASHQAI + 2
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen       Auflagen zu Reifen              Auflagen
J10          e11*2001/116*0295*.. 76 - 110 245/40R19 94 11A; 22I; 24J; 24M              Nissan Qashqai kurz;
                                           255/40R19 96 11A; 22I; 24J; 24M              Nissan Qashqai +2
                                                                                        (lang); Allradantrieb;
                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                        721; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     NISSAN X-TRAIL
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
T30          e1*98/14*0166*..  84 - 121 235/40R19 92           11A; 22I; 24M            Allradantrieb;
                                        235/45R19 95           11A; 22I; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
                                        245/40R19 94           11A; 22I; 24M            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                        721; 73C; 74A
T31            e1*2001/116*0432*..   104 - 127 235/40R19 92                             Allradantrieb;
                                               235/45R19 95                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                               245/40R19 94                             12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                        71K; 721; 73C; 74A

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : RENAULT
Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : Y
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : Z; JZ
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : T
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 108 Nm für Typ : Y
                                          130 Nm für Typ : JZ erhöhtes Anzugsmoment; Z erhöhtes
                                          Anzugsmoment
                                          155 Nm für Typ : T erhöhtes Anzugsmoment
                                          170 Nm für Typ : T erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:     KOLEOS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
Y            e11*2001/116*0261*.. 110 - 127 225/45R19 92                                Allradantrieb;
                                            235/45R19 95                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                        721; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     LAGUNA, LATITUDE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
T            e2*2001/116*0363*.. 81 - 175 225/40R19 93         11A; 245; 248; 54F       erhöhtes
                                                                                        Anzugsmoment
                                             235/35R19 91Y 11A; 245; 248; 5GG           170 Nm; Coupe;
                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                        Allradlenkung;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                        721; 73C; 74A; 740
Gutachten 366-0251-15-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50438
zu V.1. ANLAGE: 7                                               Radtyp: D419
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 06.10.2016
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Verkaufsbezeichnung:     LAGUNA, LATITUDE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
T            e2*2001/116*0363*.. 81 - 127 225/40R19 93         54F                      erhöhtes
                                                                                        Anzugsmoment
                                              235/35R19 91W 11A; 26P                    170 Nm; Latitude
                                     81 - 177 245/35R19 93W 11A; 26P                    (Stufenheck);
                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                        721; 729; 73C; 74A;
                                                                                        740
T              e2*2001/116*0363*.., 81 - 131 255/35R19 92W 11A; 21B; 22H; 22M;          erhöhtes
               e2*2007/46*0012*..                          24D; 24J; 5GM; 54F           Anzugsmoment
                                                                                        155 Nm; Kombi;
                                     81 - 150 225/40R19 93  11A; 21P; 24M; 54F          Schrägheck;
                                              245/35R19 93  11A; 21P; 24J; 24M;         Frontantrieb; nicht
                                                            54F                         Allradlenkung;
                                     81 - 175 225/40R19 93Y 11A; 21P; 24M; 54F          10B; 11B; 11G; 11H;
                                              235/35R19 91Y 11A; 21P; 24J; 24M;         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                            5GG                         721; 73C; 74A; 740
                                              245/35R19 93Y 11A; 21P; 24J; 24M;
                                                            54F
                                              255/35R19 96  11A; 21B; 22H; 22M;
                                                            24D; 24J; 54F

Verkaufsbezeichnung:     MEGANE SCENIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
JZ           e2*2001/116*0379*.., 63 - 118 225/40R19 93        11A; 21P; 22B; 248       erhöhtes
                                                                                        Anzugsmoment
               e2*2007/46*0011*..                                                       130 Nm; Scenic; Grand
                                                                                        Scenic; kurzer
                                                                                        Radstand; langer
                                                                                        Radstand;
                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                        721; 729; 73C; 74A;
                                                                                        740
JZ             e2*2001/116*0379*..   81 - 97   225/40R19 93    11A; 248; 26P; 27B       erhöhtes
                                                                                        Anzugsmoment
                                                                                        130 Nm; Frontantrieb;
                                                                                        J-Cross; X-Mod;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                        721; 729; 73C; 74A;
                                                                                        740

Verkaufsbezeichnung:     MEGANE,FLUENCE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
Z            e2*2001/116*0373*.., 63 - 162 225/35R19 88W 11A; 21P; 22H; 22L;            erhöhtes
             e2*2007/46*0010*..                          248                            Anzugsmoment
                                                                                        130 Nm; Kombi;
                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                        721; 73C; 74A; 740
Gutachten 366-0251-15-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50438
zu V.1. ANLAGE: 7                                               Radtyp: D419
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 06.10.2016
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Verkaufsbezeichnung:     MEGANE,FLUENCE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
Z            e2*2001/116*0373*.., 63 - 103 225/35R19 88W 11A; 22H; 248                  erhöhtes
                                                                                        Anzugsmoment
               e2*2007/46*0010*..            225/40R19 89      11A; 22H; 248            130 Nm; Fluence
                                             255/30R19 91      11A; 22F; 244; 247;      (Stufenheck); 4-türig;
                                                               57F; 673                 Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                        721; 73C; 74A; 740
Z              e2*2001/116*0373*..   63 - 132 225/35R19 88W 11A; 22H; 24M               erhöhtes
                                                                                        Anzugsmoment
                                                                                        130 Nm; Coupe; 2-
                                                                                        türig; Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                        721; 73C; 74A; 740
Z              e2*2001/116*0373*.., 63 - 132 225/35R19 88W 11A; 22H; 24M                erhöhtes
                                                                                        Anzugsmoment
               e2*2007/46*0010*..                                                       130 Nm; Schrägheck; 4-
                                                                                        türig; Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                        721; 73C; 74A; 740

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
Gutachten 366-0251-15-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50438
zu V.1. ANLAGE: 7                                               Radtyp: D419
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 06.10.2016
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12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten 366-0251-15-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50438
zu V.1. ANLAGE: 7                                               Radtyp: D419
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 06.10.2016
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247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Gutachten 366-0251-15-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50438
zu V.1. ANLAGE: 7                                               Radtyp: D419
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 06.10.2016
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51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1230kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1260kg.
673) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/35R19
                    Hinterachse:                          255/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Gutachten 366-0251-15-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50438
zu V.1. ANLAGE: 7                                               Radtyp: D419
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 06.10.2016
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      Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
      Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
83F) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser
     335x32mm an der Vorderachse nicht zulässig.
Gutachten 366-0251-15-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50438
zu V.1. ANLAGE: 7                                               Radtyp: D419
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 06.10.2016
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     NISSAN
       Fahrzeugtyp:    V37
       Genehm.Nr.:     e13*2007/46*1378*..
       Handelsbez.:    INFINITI Q50

       Variante(n):    Heckantrieb, Limousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26B                     x = 400            y = 310                   VA
             26P                     x = 370            y = 260                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 400       y = 310           14                VA
             26N                   x = 400       y = 310            8                VA
             27F                   x = 300       y = 340           30                HA
             27H                   x = 300       y = 340            8                HA
Gutachten 366-0251-15-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50438
zu V.1. ANLAGE: 7                                               Radtyp: D419
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 06.10.2016
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Fahrzeug:

       Hersteller:     NISSAN
       Fahrzeugtyp:    F15
       Genehm.Nr.:     e11*2007/46*0132*..
       Handelsbez.:    JUKE

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26B                     x = 300            y = 400                   VA
             26P                     x = 250            y = 350                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 300       y = 400           20                VA
             26N                   x = 300       y = 400            8                VA
             27F                   x = 300       y = 400           20                HA
             27H                   x = 300       y = 400            8                HA
Gutachten 366-0251-15-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50438
zu V.1. ANLAGE: 7                                               Radtyp: D419
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 06.10.2016
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Fahrzeug:

       Hersteller:     RENAULT
       Fahrzeugtyp:    JZ
       Genehm.Nr.:     e2*2001/116*0379*..
       Handelsbez.:    MEGANE SCENIC

       Variante(n):    J-Cross, X-Mod

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26P                     x = 300            y = 335                   VA
             26B                     x = 350            y = 385                   VA
             27I                     x = 350            y = 325                   HA
             27B                     x = 400            y = 375                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 350       y = 385           10                VA
             27H                   x = 400       y = 375           10                HA
             27F                   x = 400       y = 375           10                HA
             26N                   x = 350       y = 385           10                VA
Gutachten 366-0251-15-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50438
zu V.1. ANLAGE: 7                                               Radtyp: D419
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 06.10.2016
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Fahrzeug:

       Hersteller:     RENAULT
       Fahrzeugtyp:    T
       Genehm.Nr.:     e2*2001/116*0363*..
       Handelsbez.:    LAGUNA, LATITUDE

       Variante(n):    Frontantrieb, Latitude (Stufenheck)

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26B                     x = 360            y = 360                   VA
             26P                     x = 310            y = 310                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 360       y = 360           13                VA
             26N                   x = 360       y = 360            8                VA
             27F                   x = 375       y = 360           22                HA
             27H                   x = 375       y = 360            8                HA