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							Gutachten 366-0350-15-MURD/N2
zur Erteilung der ABE 50583
zu V.1. ANLAGE: 9                                                Radtyp: D820
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.04.2018
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Fahrzeughersteller                      : NISSAN EUROPE (F), Nissan International S. A., RENAULT
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 9 J X 20 EH2+               Einpreßtiefe (mm)      : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 114,3/5                     Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                   och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
              Kennzeichnung                 Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
              Rad                           Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
820XX-5114A40 PCD 5x114,3 CB 66.1           ohne                        66,1                    750     2275    09/15
661
820XX-5114A40 PCD 5x114,3 CB 66.1           ohne                        66,1                   800     2190 09/15
661
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : NISSAN EUROPE (F), Nissan International S. A.
Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : V37; (Flachb. lose)
Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad, für Typ : Z51; Z50;
                                          V37
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 108 Nm für Typ : V37
                                          110 Nm für Typ : Z50; Z51
                                          120 Nm für Typ : V37
Verkaufsbezeichnung:     INFINITI Q50, Q60
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen         Auflagen
V37          e13*2007/46*1378*.. 155 - 298 245/35R20 95                                    INFINITI Q60; nicht
                                           245/40R20 95                                    mit Bremsscheiben
                                           255/35R20 93                                    355mm an VA; Coupe;
                                           265/30R20 94         11A; 26P; 27I              10B; 11B; 11G; 11H;
                                           265/35R20 95         11A; 26P; 27I              12A; 51A; 56C; 6AZ;
                                           275/30R20 93         11A; 26P; 27I              71C; 71E; 723; 73C;
                                           275/35R20 98         11A; 26P; 27I              74A
V37          e13*2007/46*1378*.. 125 - 225 235/45R20 100        11A; 27H; 54A              INFINITI Q50;
                                           245/35R20 95         11A; 245; 248; 26P;        Limousine;
                                                                27F                        Allradantrieb;
                                              245/40R20 95      11A; 245; 248; 26P;        Heckantrieb;
                                                                27F                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                              245/45R20 99      11A; 245; 248; 26P;        12A; 51A; 56C; 6AZ;
                                                                27F; 54A                   71C; 71E; 723; 73C;
                                              255/35R20 97      11A; 24J; 24M; 26P;        74A; 83L
                                                                27F
                                              255/40R20 97      11A; 24J; 24M; 26P;
                                                                27F; 54A
Gutachten 366-0350-15-MURD/N2
zur Erteilung der ABE 50583
zu V.1. ANLAGE: 9                                                Radtyp: D820
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.04.2018
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Verkaufsbezeichnung:     NISSAN MURANO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW  Reifen        Auflagen zu Reifen                    Auflagen
Z50          e1*2001/116*0298*.. 172 255/45R20 101 11A; 24J; 24M                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                     265/45R20 104 11A; 24J; 24M                         12A; 51A; 56C; 6AZ;
                                                                                         71C; 71E; 723; 73C;
                                                                                         74A
Z51            e1*2001/116*0478*..   140 - 188 255/45R20 101 11A; 24J; 244               Allradantrieb;
                                               265/45R20 104 11A; 24J; 244               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 56C; 6AZ;
                                                                                         71C; 71E; 723; 729;
                                                                                         73C; 74A

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : RENAULT
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : RFD
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : RFC; T
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 90 Nm für Typ : RFC
                                          130 Nm für Typ : RFD
                                          170 Nm für Typ : T erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:     ESPACE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
RFC          e2*2007/46*0470*.. 96 - 147 255/45R20              51G                      Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 56C; 6AZ;
                                                                                         71C; 71E; 723; 73C;
                                                                                         74A

Verkaufsbezeichnung:     LAGUNA, LATITUDE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
T            e2*2001/116*0363*.. 81 - 175 245/30R20 90Y 11A; 241; 246; 248;              erhöhtes
                                                        5GA; 54F                         Anzugsmoment
                                                                                         170 Nm; Coupe;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         Allradlenkung;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 56C; 6AZ;
                                                                                         71C; 71E; 723; 73C;
                                                                                         74A; 740
T              e2*2001/116*0363*.., 81 - 175 245/30R20 90Y 11A; 21B; 22H; 22M;           erhöhtes
               e2*2007/46*0012*..                          24D; 24J; 5GA; 54F            Anzugsmoment
                                                                                         170 Nm; Kombi;
                                              255/30R20 92Y 11A; 21B; 22H; 22M;          Schrägheck;
                                                            24C; 24D; 5GM; 54F           Frontantrieb; nicht
                                                                                         Allradlenkung;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 56C; 6AZ;
                                                                                         71C; 71E; 723; 73C;
                                                                                         74A; 740
Gutachten 366-0350-15-MURD/N2
zur Erteilung der ABE 50583
zu V.1. ANLAGE: 9                                                Radtyp: D820
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.04.2018
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Verkaufsbezeichnung:     Talisman
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
RFD          e11*2007/46*2969*.. 81 - 147 225/35R20 90W 11A; 26N; 26P                    Kombi; Limousine;
                                          235/35R20 92W 11A; 248; 26N; 26P;              Frontantrieb;
                                                        27H                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                          245/30R20 90W 11A; 248; 26B; 26N;              12A; 51A; 56C; 6AZ;
                                                        27H                              71C; 71E; 723; 73C;
                                          245/35R20 95  11A; 248; 26B; 26N;              74A
                                                        27H
                                          255/30R20 92W 11A; 24J; 24M; 26B;
                                                        26J; 27H
                                          255/35R20 93  11A; 24J; 24M; 26B;
                                                        26J; 27H

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Gutachten 366-0350-15-MURD/N2
zur Erteilung der ABE 50583
zu V.1. ANLAGE: 9                                                Radtyp: D820
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.04.2018
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      Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
      des Reifens) herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
Gutachten 366-0350-15-MURD/N2
zur Erteilung der ABE 50583
zu V.1. ANLAGE: 9                                                Radtyp: D820
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.04.2018
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24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
Gutachten 366-0350-15-MURD/N2
zur Erteilung der ABE 50583
zu V.1. ANLAGE: 9                                                Radtyp: D820
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.04.2018
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      oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
      Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
      FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
      dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
56C) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß die Montage der Reifen wegen der
     Felgenbettform nur von der Radinnenseite erfolgen darf.
5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1200kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1260kg.
6AZ) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination
     (Reifenempfehlung des Fahrzeuherstellers ist zu beachten) entsprechen.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an einem Fahrzeug montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71E) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
83L) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 335mm an der
     Vorderachse nicht zulässig!
Gutachten 366-0350-15-MURD/N2
zur Erteilung der ABE 50583
zu V.1. ANLAGE: 9                                                Radtyp: D820
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.04.2018
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     NISSAN
       Fahrzeugtyp:    V37
       Genehm.Nr.:     e13*2007/46*1378*..
       Handelsbez.:    INFINITI Q50, Q60

       Variante(n):    INFINITI Q60

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 300             y = 320                   VA
             26P                      x = 250             y = 270                   VA
             27B                      x = 150             y = 370                   HA
             27I                      x = 100             y = 320                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 300       y = 320             8                 VA
             26J                   x = 300       y = 320            27                 VA
             27H                   x = 150       y = 370             8                 HA
             27F                   x = 150       y = 370            14                 HA
Gutachten 366-0350-15-MURD/N2
zur Erteilung der ABE 50583
zu V.1. ANLAGE: 9                                                Radtyp: D820
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.04.2018
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Fahrzeug:

       Hersteller:     NISSAN
       Fahrzeugtyp:    V37
       Genehm.Nr.:     e13*2007/46*1378*..
       Handelsbez.:    INFINITI Q50, Q60

       Variante(n):    Heckantrieb, INFINITI Q50, Limousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 400             y = 310                   VA
             26P                      x = 370             y = 260                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 400       y = 310            14                 VA
             26N                   x = 400       y = 310             8                 VA
             27F                   x = 300       y = 340            30                 HA
             27H                   x = 300       y = 340             8                 HA
Gutachten 366-0350-15-MURD/N2
zur Erteilung der ABE 50583
zu V.1. ANLAGE: 9                                                Radtyp: D820
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.04.2018
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Fahrzeug:

       Hersteller:     RENAULT
       Fahrzeugtyp:    RFD
       Genehm.Nr.:     e11*2007/46*2969*..
       Handelsbez.:    Talisman

       Variante(n):    Frontantrieb, Kombi, Limousine, nicht Allradlenkung

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 290             y = 270                   VA
             26P                      x = 240             y = 220                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 290       y = 270             8                 VA
             26J                   x = 290       y = 270            30                 VA
             27H                   x = 290       y = 320             8                 HA
             27F                   x = 290       y = 320            27                 HA