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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55188 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001370-B0-347
               Anlage-Nr. :                1
               Seite :                     1/8
               Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
               Teiletyp :                  D2820


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                   D2820
               Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                         DIEWE Wheels
               Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                         5120A35741
               Radausführungskennz.:                               ET35 LK 5/120A 74
               Radgröße:                                                10Jx20H2
               Rad-Einpresstiefe:                                        35 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                     120 mm
               Lochzahl:                                                    5
§22 55188*01




               Mittenlochdurchmesser:                                   74,10 mm
               Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                            ohne Ring
               geprüfte Radlast: *)                                      900 kg
                Reifenabrollumfang:                                      2400 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   BMW

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                     moment
               BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25,                        DW4222      140 Nm
                               Schaftlänge 33 mm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55188 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001370-B0-347
               Anlage-Nr. :                1
               Seite :                     2/8
               Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
               Teiletyp :                  D2820


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               X5                               e1*2007/46*0421*..
               X70                              e1*2001/116*0420*..
               X-N1                             e1*2007/46*0454*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               155 bis 330     BMW X5                    265/45R20                              A02) bis A10)
                               (Baureihe E70,            N275)                                  BF1) E50) E68) ER1)
                               Fahrzeuge mit
                               Kotflügelverbreiterungen) 275/40R20
                                                         A01) A94) K03) N285)

                                                        285/40R20
                                                        A01) A94) K01) N295)

                                                        295/40R20
                                                        A01) K01) N305)

                                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
§22 55188*01




                                                        vorne                hinten
                                                        265/45R20            295/40R20          A02) bis A10)
                                                        N275)                N305)              BF1) E50) E68) ER1) V00)

               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               X5                               e1*2007/46*0421*..
               X70                              e1*2001/116*0420*..
               X-N1                             e1*2007/46*0454*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               155 bis 330     BMW X5                    265/45R20                              A01) bis A10)
                               (Baureihe E70,            N275)                                  BF1) E50) E68) ER1) K01)
                               Fahrzeuge ohne                                                   K04)
                               Kotflügelverbreiterungen) 275/40R20
                                                         N285)

                                                        295/40R20
                                                        N305)

                                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                        vorne                hinten
                                                        265/45R20            295/40R20          A01) bis A10)
                                                        K01) N275)           K04) N305)         BF1) E50) E68) ER1) V00)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55188 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001370-B0-347
               Anlage-Nr. :                1
               Seite :                     3/8
               Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
               Teiletyp :                  D2820


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               X5                               e1*2007/46*0421*..
               X-N1                             e1*2007/46*0454*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               155 bis 330     BMW X5                    255/40R20                              A02) bis A10)
                               (Baureihe F15,            N265) T101)                            A11) BF1) E68a) ER1)
                               Fahrzeuge mit
                               Kotflügelverbreiterungen) 265/40R20
                                                         N275)

                                                        265/45R20
                                                        N275)

                                                        275/40R20
                                                        N285)

                                                        285/35R20
                                                        A01) G1V) K01) N295)
§22 55188*01




                                                        285/40R20
                                                        A01) K01) N295)

                                                        295/35R20
                                                        A01) K01) N305)

                                                        295/40R20
                                                        A01) K01) N305)

                                                        305/35R20
                                                        A01) K01) N315)

                                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                        vorne                hinten
                                                        255/40R20            285/35R20          A02) bis A10)
                                                        N265)                N295)              A11) BF1) E68a) ER1) V00)
                                                        265/45R20            295/40R20          A02) bis A10)
                                                        N275)                N305)              A11) BF1) E68a) ER1) V00)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55188 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001370-B0-347
               Anlage-Nr. :                1
               Seite :                     4/8
               Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
               Teiletyp :                  D2820


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               X5                               e1*2007/46*0421*..
               X-N1                             e1*2007/46*0454*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               155 bis 330     BMW X5                    255/40R20                              A01) bis A10)
                               (Baureihe F15,            N265) T101)                            A11) BF1) E68a) ER1) K01)
                               Fahrzeuge ohne                                                   K04)
                               Kotflügelverbreiterungen) 265/40R20
                                                         N275)

                                                        265/45R20
                                                        N275)

                                                        275/40R20
                                                        N285)

                                                        285/35R20
                                                        G1V) N295)
§22 55188*01




                                                        285/40R20
                                                        N295)

                                                        295/35R20
                                                        N305)

                                                        295/40R20
                                                        N305)

                                                        305/35R20
                                                        N315)

                                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                        vorne                hinten
                                                        255/40R20            285/35R20          A01) bis A10)
                                                        K01) N265)           K04) N295)         A11) BF1) E68a) ER1) V00)
                                                        265/45R20            295/40R20          A01) bis A10)
                                                        K01) N275)           K04) N305)         A11) BF1) E68a) ER1) V00)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55188 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001370-B0-347
               Anlage-Nr. :                1
               Seite :                     5/8
               Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
               Teiletyp :                  D2820


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               X6                             e1*2007/46*0412*..
               X70                            e1*2001/116*0420*..
               X-N1                           e1*2007/46*0454*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               155 bis 330     BMW X6                  265/45R20                               A02) bis A10)
                               (Baureihe E71)          N275)                                   BF1) E69)

                                                       275/40R20
                                                       A01) K01) N285)

                                                       285/40R20
                                                       A01) K01) N295)

                                                       295/40R20
                                                       A01) K01) N305)

                                                       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
§22 55188*01




                                                       vorne                hinten
                                                       265/45R20            295/40R20          A02) bis A10)
                                                       N275)                N305)              BF1) E69) V00)

               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                      veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                      über die Radkontur hinausragen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55188 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001370-B0-347
               Anlage-Nr. :                1
               Seite :                     6/8
               Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
               Teiletyp :                  D2820


               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
§22 55188*01




                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                      sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.

               A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 33 mm
                      Zubehörkit: DW4222
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               E50)   Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Versionen.

               E68)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2013:
                      • Typ X70 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0420*10
                      • Typ X-N1 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0454*10
                      • Typ X5 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0421*09

               E68a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2013:
                     • Typ X-N1 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0454*11
                     • Typ X5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0421*10

               E69)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2014:
                      • Typ X70 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0420*10
                      • Typ X-N1 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0454*13
                      • Typ X6 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0412*07
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55188 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001370-B0-347
               Anlage-Nr. :                1
               Seite :                     7/8
               Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
               Teiletyp :                  D2820


               ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                    einer Achslast von 1800 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                    Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                      liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                      nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               G1V) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 255/55R18,
                    275/40R20, 285/35R21 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                    Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                    beachten.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
§22 55188*01




                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55188 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001370-B0-347
               Anlage-Nr. :                1
               Seite :                     8/8
               Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
               Teiletyp :                  D2820


               N295) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 295/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N305) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 305/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N315) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 315/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T101) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1650 kg bei LI 101 . Die
                     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 825 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                     Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
§22 55188*01




               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
                      und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
                      ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
                      sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                      Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
                      eines entsprechenden Nachweises.

               Die Anlage 1 mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
               Typ D2820 des Auftraggebers DIEWE Wheels GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 18.09.2024
               Anlage 0
               Teil1: Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol
               Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen
               Seite 9 von 9

               Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen-Nrn. K01, K02, K03 und K04
                  Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Rad-
                  abdeckungsauflagen beschrieben sind.
                  Bei diesen Hilfsmitteln handelt es sich um Gummileisten (schraffiert dargestellt) die mit einem
                  Karosseriekleber beaufschlagt sind. Der Kleber ist auf der Gummileiste so aufgebracht, dass bei der
                  Montage eine Verklebung der äußeren Kotflügelkante mit der Gummileiste erfolgt.
                  Bei vorschriftsgemäßer Durchführung der Montage ist eine dauerhafte und sichere Befestigung der
                  Gummileisten an der Karosserie gewährleistet.

                  Diese Gummileisten sind im Karosseriefachhandel, als Meterware in verschiedenen Breiten, erhältlich.
                  Unter Verwendung dieser Leisten ist die Herstellung einer Verbreiterung bis zu 10 mm zulässig.

                  Vorderachse:
                  Bereich 30-Grad vor der Radmitte           Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte
§22 55188*01




                  Hinterachse:
                  Bereich 50-Grad hinter der Radmitte        Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte




               V:25.07.2024