Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55189 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001372-A0-347
Anlage-Nr. : 1a
Seite : 1/5
Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH
Teiletyp : D821
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: D821
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: DIEWE Wheels
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 5112B19666
Radausführungskennz.: ET19 LK 5/112B 66
Radgröße: 10½Jx21H2
Rad-Einpresstiefe: 19 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 66,60 mm
§22 55189*00
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: *) 905 kg
Reifenabrollumfang: 2400 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: MERCEDES
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, DW4320 150 Nm
Schaftlänge 30 mm
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55189 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001372-A0-347
Anlage-Nr. : 1a
Seite : 2/5
Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH
Teiletyp : D821
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
204X AMG e1*2007/46*1884*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
350 bis 375 Mercedes GLC 63 265/35R21 A01) bis A10)
AMG, GLC 63S AMG, A94a) BF1) K01)
GLC 63 AMG Coupe,
GLC 63S AMG Coupe 265/40R21
(X253, C253)
275/35R21
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
265/35R21 305/30R21 A01) bis A10)
K01) K02) BF1)
265/40R21 295/35R21 A01) bis A10)
K01) K04) BF1)
275/35R21 315/30R21 A01) bis A10)
K01) K02) BF1)
§22 55189*00
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R2CGLC e1*2018/858*00186*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 270 Mercedes GLC 275/35R21 A01) bis A10)
(X254, ohne A11e) BF1) K01) K02)
Verbreiterung, Mild- 275/35R21 M+S
Hybrid)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R2CGLC e1*2018/858*00186*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 270 Mercedes GLC 275/35R21 A01) bis A10)
(X254, mit A11e) BF1) K01) K02)
Verbreiterung, Mild- zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
Hybrid) vorne hinten
275/35R21 315/30R21 A01) bis A10)
K01) K02) A11e) BF1) V00)
275/35R21 HL 315/30R21 A01) bis A10)
K01) K02) A11e) BF1) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R2CGLC e1*2018/858*00186*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne hinten
145 bis 185 Mercedes GLC 265/35R21 305/30R21 A01) bis A10)
(X254, mit K01) K02) A11f) BF1) ER1) V00)
Verbreiterung, Plug-in- 275/35R21 315/30R21 A01) bis A10)
Hybrid) K01) K02) A11f) BF1) ER1) V00)
275/35R21 HL 315/30R21 A01) bis A10)
K01) K02) A11f) BF1) ER1) V00)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55189 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001372-A0-347
Anlage-Nr. : 1a
Seite : 3/5
Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH
Teiletyp : D821
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R2CGLC e1*2018/858*00186*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne hinten
350 Mercedes AMG GLC 63S 265/35R21 305/30R21 A01) bis A10)
E Performance, AMG K01) K04) B97) BF1) V00)
GLC 63S E 265/40R21 295/35R21 A01) bis A10)
Performance Coupe K01) K145) K04) K146) B97) BF1)
(X254, C254) 275/35R21 315/30R21 A01) bis A10)
K01) K02) K146) B97) BF1) V00)
275/35R21 HL 315/30R21 A01) bis A10)
K01) K02) K146) B97) BF1) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne hinten
145 Mercedes EQC 265/35R21 305/30R21 A01) bis A10)
K01) K02) BF1) V00)
§22 55189*00
265/40R21 295/35R21 A01) bis A10)
K01) K02) BF1) V00)
275/35R21 305/30R21 A01) bis A10)
K01) K02) BF1) V00)
275/35R21 315/30R21 A01) bis A10)
K01) K02) BF1) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
166 e1*2007/46*0598*..
166 AMG e1*2007/46*0826*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
410 bis 430 Mercedes GLE AMG 265/35R21 A01) bis A10)
63, AMG 63S BF1) E108) K01) K02) K15)
275/35R21 K131)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55189 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001372-A0-347
Anlage-Nr. : 1a
Seite : 4/5
Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH
Teiletyp : D821
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
§22 55189*00
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A11e) Nur zulässig an Fahrzeugen mit Mild-Hybrid Antrieb, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der
Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.
A11f) Nur zulässig an Fahrzeugen mit Plug-in-Hybrid, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der
Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.
A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
B97) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1:
• innenbelüftete Bremsscheibe Ø420x40 mm (Ceramic Bremse)
BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
Zubehörkit: DW4320
Anzugsmoment: 150 Nm
E108) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen GLE Coupe (C292)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55189 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001372-A0-347
Anlage-Nr. : 1a
Seite : 5/5
Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH
Teiletyp : D821
ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer Achslast von 1810 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
§22 55189*00
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K131) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung
der Radhauskante im Bereich der umgelegten Radhauskante auf eine Restdicke von 5mm zu
kürzen.
K145) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung
der Radhauskante von 45° vor bis 45° hinter der Radmitte um ca. 10 mm zu kürzen. Der
Kunststoffinnenkotflügel ist entsprechend anzupassen.
K146) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung
der Radhauskante von 45° vor bis 45° hinter der Radmitte um ca. 10 mm zu kürzen. Der
Filzinnenkotflügel ist entsprechend anzupassen.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage 1a mit den Seiten 1-5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ D821 des Auftraggebers DIEWE Wheels GmbH
Geschäftsstelle Essen, 22.04.2024