Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55189 nach §22 StVZO Nr. : RA-001372-B0-347 Anlage-Nr. : 1a Seite : 1/6 Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH Teiletyp : D821 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: D821 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: DIEWE Wheels Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 5112B19666 Radausführungskennz.: ET19 LK 5/112B 66 Radgröße: 10½Jx21H2 Rad-Einpresstiefe: 19 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 §22 55189*01 Mittenlochdurchmesser: 66,60 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: *) 905 kg Reifenabrollumfang: 2400 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke: MERCEDES Radbefestigung Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- Kürzel moment BF1 1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, DW4320 150 Nm Schaftlänge 30 mm Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55189 nach §22 StVZO Nr. : RA-001372-B0-347 Anlage-Nr. : 1a Seite : 2/6 Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH Teiletyp : D821 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204X e1*2001/116*0480*.. 204X AMG e1*2007/46*1884*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 350 bis 375 Mercedes GLC 63 265/35R21 A01) bis A10) AMG, GLC 63S AMG, A94a) BF1) K01) GLC 63 AMG Coupe, GLC 63S AMG Coupe 265/40R21 (X253, C253) 275/35R21 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 265/35R21 305/30R21 A01) bis A10) K01) K02) BF1) 265/40R21 295/35R21 A01) bis A10) K01) K04) BF1) §22 55189*01 275/35R21 315/30R21 A01) bis A10) K01) K02) BF1) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R2CGLC e1*2018/858*00186*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 270 Mercedes GLC 275/35R21 A01) bis A10) (X254, ohne A11e) BF1) K01) K02) Verbreiterung, Mild- 275/35R21 M+S Hybrid) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R2CGLC e1*2018/858*00186*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 270 Mercedes GLC 275/35R21 A01) bis A10) (X254, mit A11e) BF1) K01) K02) Verbreiterung, Mild- zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise Hybrid) vorne hinten 275/35R21 315/30R21 A01) bis A10) K01) K02) A11e) BF1) V00) 275/35R21 HL 315/30R21 A01) bis A10) K01) K02) A11e) BF1) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R2CGLC e1*2018/858*00186*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) vorne hinten 145 bis 185 Mercedes GLC 265/35R21 305/30R21 A01) bis A10) (X254, mit K01) K02) A11f) BF1) ER1) V00) Verbreiterung, Plug-in- 275/35R21 315/30R21 A01) bis A10) Hybrid) K01) K02) A11f) BF1) ER1) V00) 275/35R21 HL 315/30R21 A01) bis A10) K01) K02) A11f) BF1) ER1) V00) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55189 nach §22 StVZO Nr. : RA-001372-B0-347 Anlage-Nr. : 1a Seite : 3/6 Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH Teiletyp : D821 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R2CGLC e1*2018/858*00186*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) vorne hinten 350 Mercedes AMG GLC 63S 265/35R21 305/30R21 A01) bis A10) E Performance, AMG K01) K04) B97) BF1) V00) GLC 63S E 265/40R21 295/35R21 A01) bis A10) Performance Coupe K01) K145) K04) K146) B97) BF1) (X254, C254) 275/35R21 315/30R21 A01) bis A10) K01) K02) K146) B97) BF1) V00) 275/35R21 HL 315/30R21 A01) bis A10) K01) K02) K146) B97) BF1) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204X e1*2001/116*0480*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) vorne hinten 145 Mercedes EQC 265/35R21 305/30R21 A01) bis A10) §22 55189*01 K01) K02) BF1) V00) 265/40R21 295/35R21 A01) bis A10) K01) K02) BF1) V00) 275/35R21 305/30R21 A01) bis A10) K01) K02) BF1) V00) 275/35R21 315/30R21 A01) bis A10) K01) K02) BF1) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 166 e1*2007/46*0598*.. 166 AMG e1*2007/46*0826*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 410 bis 430 Mercedes GLE AMG 265/35R21 A01) bis A10) 63, AMG 63S BF1) E108) K01) K02) K15) 275/35R21 K131) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55189 nach §22 StVZO Nr. : RA-001372-B0-347 Anlage-Nr. : 1a Seite : 4/6 Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH Teiletyp : D821 A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. §22 55189*01 A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A11e) Nur zulässig an Fahrzeugen mit Mild-Hybrid Antrieb, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben. A11f) Nur zulässig an Fahrzeugen mit Plug-in-Hybrid, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben. A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). B97) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1: • innenbelüftete Bremsscheibe Ø420x40 mm (Ceramic Bremse) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55189 nach §22 StVZO Nr. : RA-001372-B0-347 Anlage-Nr. : 1a Seite : 5/6 Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH Teiletyp : D821 BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm Zubehörkit: DW4320 Anzugsmoment: 150 Nm E108) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen GLE Coupe (C292) ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1810 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. §22 55189*01 K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. K131) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung der Radhauskante im Bereich der umgelegten Radhauskante auf eine Restdicke von 5mm zu kürzen. K145) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung der Radhauskante von 45° vor bis 45° hinter der Radmitte um ca. 10 mm zu kürzen. Der Kunststoffinnenkotflügel ist entsprechend anzupassen. K146) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung der Radhauskante von 45° vor bis 45° hinter der Radmitte um ca. 10 mm zu kürzen. Der Filzinnenkotflügel ist entsprechend anzupassen. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55189 nach §22 StVZO Nr. : RA-001372-B0-347 Anlage-Nr. : 1a Seite : 6/6 Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH Teiletyp : D821 V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Die Anlage 1a mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ D821 des Auftraggebers DIEWE Wheels GmbH Geschäftsstelle Essen, 22.04.2024 §22 55189*01 Anlage 0 Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen Seite 9 von 10 Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen-Nrn. K01, K02, K03 und K04 Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Rad- abdeckungsauflagen beschrieben sind. Bei diesen Hilfsmitteln handelt es sich um Gummileisten (schraffiert dargestellt) die mit einem Karosseriekleber beaufschlagt sind. Der Kleber ist auf der Gummileiste so aufgebracht, dass bei der Montage eine Verklebung der äußeren Kotflügelkante mit der Gummileiste erfolgt. Bei vorschriftsgemäßer Durchführung der Montage ist eine dauerhafte und sichere Befestigung der Gummileisten an der Karosserie gewährleistet. Diese Gummileisten sind im Karosseriefachhandel, als Meterware in verschiedenen Breiten, erhältlich. Unter Verwendung dieser Leisten ist die Herstellung einer Verbreiterung bis zu 10 mm zulässig. Vorderachse: Bereich 30-Grad vor der Radmitte Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte §22 55189*01 Hinterachse: Bereich 50-Grad hinter der Radmitte Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte V:25.07.2024