Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55189 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001372-A0-347
Anlage-Nr. : 4
Seite : 1/8
Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH
Teiletyp : D821
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: D821
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: DIEWE Wheels
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 5120A35741
Radausführungskennz.: ET35 LK 5/120A 74
Radgröße: 10½Jx21H2
Rad-Einpresstiefe: 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 120 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 74,10 mm
§22 55189*00
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: *) 950 kg
Reifenabrollumfang: 2305 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: BMW
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, DW4222 140 Nm
Schaftlänge 33 mm
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55189 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001372-A0-347
Anlage-Nr. : 4
Seite : 2/8
Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH
Teiletyp : D821
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
X5 e1*2007/46*0421*..
X70 e1*2001/116*0420*..
X-N1 e1*2007/46*0454*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 330 BMW X5 265/40R21 A02) bis A10)
(Baureihe E70, N275) BF1) E50) E68) ER1)
Fahrzeuge mit
Kotflügelverbreiterungen) 285/35R21
A01) K01) N295)
295/35R21
A01) K01) N305)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
265/40R21 295/35R21 A02) bis A10)
N275) N305) BF1) E50) E68) ER1) V00)
§22 55189*00
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
X5 e1*2007/46*0421*..
X70 e1*2001/116*0420*..
X-N1 e1*2007/46*0454*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 330 BMW X5 265/40R21 A01) bis A10)
(Baureihe E70, BF1) E50) E68) ER1) K01)
Fahrzeuge ohne K04) N275)
Kotflügelverbreiterungen)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
265/40R21 295/35R21 A01) bis A10)
K01) N275) K04) N305) BF1) E50) E68) ER1) V00)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55189 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001372-A0-347
Anlage-Nr. : 4
Seite : 3/8
Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH
Teiletyp : D821
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
X5 e1*2007/46*0421*..
X-N1 e1*2007/46*0454*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 330 BMW X5 265/35R21 A02) bis A10)
(Baureihe F15, N275) T101) A11) BF1) E68a) ER1)
Fahrzeuge mit
Kotflügelverbreiterungen) 265/40R21
N275)
275/35R21
A01) K03) N285) T103)
285/35R21
A01) K01) N295)
295/30R21
A01) K01) N305) T102)
295/35R21
§22 55189*00
A01) K01) N305)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
255/35R21 295/30R21 A02) bis A10)
M00) N265) N305) T102) A11) BF1) E68a) ER1) V00)
265/35R21 305/30R21 A02) bis A10)
N275) N315) A11) BF1) E68a) ER1) V00)
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Nr. : RA-001372-A0-347
Anlage-Nr. : 4
Seite : 4/8
Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH
Teiletyp : D821
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
X5 e1*2007/46*0421*..
X-N1 e1*2007/46*0454*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 330 BMW X5 265/35R21 A01) bis A10)
(Baureihe F15, N275) T101) A11) BF1) E68a) ER1) K01)
Fahrzeuge ohne K04)
Kotflügelverbreiterungen) 265/40R21
N275)
275/35R21
N285) T103)
285/35R21
N295)
295/30R21
N305) T102)
295/35R21
§22 55189*00
N305)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
255/35R21 295/30R21 A01) bis A10)
K01) M00) N265) K04) N305) T102) A11) BF1) E68a) ER1) V00)
265/35R21 305/30R21 A01) bis A10)
K01) N275) K02) N315) A11) BF1) E68a) ER1) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
X6 e1*2007/46*0412*..
X70 e1*2001/116*0420*..
X-N1 e1*2007/46*0454*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 330 BMW X6 265/40R21 A01) bis A10)
(Baureihe E71) N275) BF1) E69) K01)
285/35R21
N295)
295/35R21
N305)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
265/40R21 295/35R21 A01) bis A10)
K01) N275) N305) BF1) E69) V00)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55189 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001372-A0-347
Anlage-Nr. : 4
Seite : 5/8
Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH
Teiletyp : D821
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
§22 55189*00
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
Hybr. ....", eingetragen haben.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55189 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001372-A0-347
Anlage-Nr. : 4
Seite : 6/8
Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH
Teiletyp : D821
BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 33 mm
Zubehörkit: DW4222
Anzugsmoment: 140 Nm
E50) Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Versionen.
E68) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2013:
• Typ X70 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0420*10
• Typ X-N1 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0454*10
• Typ X5 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0421*09
E68a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2013:
• Typ X-N1 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0454*11
• Typ X5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0421*10
E69) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2014:
• Typ X70 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0420*10
§22 55189*00
• Typ X-N1 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0454*13
• Typ X6 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0412*07
ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer Achslast von 1900 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55189 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001372-A0-347
Anlage-Nr. : 4
Seite : 7/8
Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH
Teiletyp : D821
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
§22 55189*00
N295) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 295/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N305) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 305/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N315) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 315/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
T101) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1650 kg bei LI 101 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 825 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T102) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1700 kg bei LI 102 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 850 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T103) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1750 kg bei LI 103 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 875 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
eines entsprechenden Nachweises.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55189 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001372-A0-347
Anlage-Nr. : 4
Seite : 8/8
Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH
Teiletyp : D821
Die Anlage 4 mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ D821 des Auftraggebers DIEWE Wheels GmbH
Geschäftsstelle Essen, 22.04.2024
§22 55189*00