Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
							               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55189 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001372-A0-347
               Anlage-Nr. :                CD3a
               Seite :                     1/5
               Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
               Teiletyp :                  D821


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                     D821
               Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                         DIEWE Wheels
               Montageposition:                                      Hinterachse **)
               Radausführung:                                         5112A43666
               Radausführungskennz.:                               ET43 LK 5/112A 66
               Radgröße:                                               10½Jx21H2
               Rad-Einpresstiefe:                                         43 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                      112 mm
               Lochzahl:                                                    5
               Mittenlochdurchmesser:                                   66,60 mm
§22 55189*00




               Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                            ohne Ring
               geprüfte Radlast: *)                                       900 kg
                Reifenabrollumfang:                                      2390 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
               **) Die Verwendung des Rades D821, 5112A43666 ist nur an der Hinterachse zulässig. Das hier
               beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp D721, 5112A40666 (ABE-Nr.
               55190*00) an der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem
               separaten Gutachten für den Radtyp D721, 5112A40666 (ABE-Nr. 55190*00) zu entnehmen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   MERCEDES

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                     moment
               BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                         DW4169      150 Nm
                               Schaftlänge 30 mm
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55189 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001372-A0-347
               Anlage-Nr. :                CD3a
               Seite :                     2/5
               Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
               Teiletyp :                  D821


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               164                            e1*2001/116*0315*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       9½Jx21H2, ET40     10½Jx21H2, ET43
               140 bis 285      Mercedes ML-Klasse     265/40R21          265/40R21                       A01) bis A10)
                                                                          K04)                            BF1)
                                                       275/35R21          275/35R21                       A01) bis A10)
                                                                          K02)                            BF1)
                                                       275/40R21          275/40R21                       A01) bis A10)
                                                                          K02)                            BF1) G5K)
                                                       285/35R21          285/35R21                       A01) bis A10)
                                                                          K02)                            BF1)
               Die Verwendung des Rades D821, 5112A43666 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp D721, 5112A40666 (ABE-Nr. 55190*00) an der Vorderachse
               zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
               genannten Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               R2S                             e1*2007/46*2115*..
§22 55189*00




               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                                        9½Jx21H2, ET40    10½Jx21H2, ET43
               210 bis 450      Mercedes S-Klasse       255/35R21         255/35R21                       A02) bis A10)
                                (W223, mit                                M00) T98)                       A11) BF1) E130)
                                Hinterachslenkung bis   255/35R21         285/30R21                       A02) bis A10)
                                4,5°)                                     T100)                           A11) BF1) E130)
               Die Verwendung des Rades D821, 5112A43666 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp D721, 5112A40666 (ABE-Nr. 55190*00) an der Vorderachse
               zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
               genannten Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               E2EQSW                          e1*2018/858*00035*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                                        9½Jx21H2, ET40    10½Jx21H2, ET43
               109 bis 135      Mercedes EQS            265/40R21         265/40R21                       A02) bis A10)
                                (V297,                                                                    BF1) E134a)
                                Hinterachslenkung       275/35R21         275/35R21                       A01) bis A10)
                                4,5° SA Code 201)                         K04)                            BF1) E134a)
                                                        245/40R21         275/35R21                       A01) bis A10)
                                                                          K04)                            BF1) E134a) V00)
                                                        255/40R21         285/35R21                       A01) bis A10)
                                                                          K04)                            BF1) E134a) V00)
               Die Verwendung des Rades D821, 5112A43666 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp D721, 5112A40666 (ABE-Nr. 55190*00) an der Vorderachse
               zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
               genannten Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55189 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001372-A0-347
               Anlage-Nr. :                CD3a
               Seite :                     3/5
               Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
               Teiletyp :                  D821


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               E2EQSW                           e1*2018/858*00035*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                                         9½Jx21H2, ET40   10½Jx21H2, ET43
               109 bis 135      Mercedes EQS             265/40R21        265/40R21                       A02) bis A10)
                                (V297, Hinterachslenkung                                                  BF1) E130a)
                                10° SA Code 216)         275/35R21        275/35R21                       A01) bis A10)
                                                                          K04)                            BF1) E130a)
                                                         245/40R21        275/35R21                       A01) bis A10)
                                                                          K04)                            BF1) E130a) V00)
                                                         255/40R21        285/35R21                       A01) bis A10)
                                                                          K04)                            BF1) E130a) V00)
               Die Verwendung des Rades D821, 5112A43666 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp D721, 5112A40666 (ABE-Nr. 55190*00) an der Vorderachse
               zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
               genannten Reifengrößen zulässig.

               Auflagen und Hinweise
§22 55189*00




               A01)    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)    Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)    Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                       nicht zulässig.

               A04)    Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)    Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                       über die Radkontur hinausragen.

               A06)    Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                       Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55189 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001372-A0-347
               Anlage-Nr. :                CD3a
               Seite :                     4/5
               Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
               Teiletyp :                  D821


               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                      sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
§22 55189*00




                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
                      Zubehörkit: DW4169
                      Anzugsmoment: 150 Nm

               E130) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 10° Lenkwinkelanpassung
                     (Code 216) ausgerüstet sind.

               E130a)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 10° Lenkwinkelanpassung
                     (Code 216) ausgerüstet sind.

               E134a)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 4,5° Lenkwinkelanpassung
                     (Code 201) ausgerüstet sind.

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                      liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                      nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               G5K) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 265/45R20 ausgerüstet oder
                    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                    und G01) zu beachten.

               K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55189 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001372-A0-347
               Anlage-Nr. :                CD3a
               Seite :                     5/5
               Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
               Teiletyp :                  D821


               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
                    Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
                    typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
                    Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

               T98)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 . Die
                     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                     Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
§22 55189*00




               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
                      und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
                      ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
                      sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                      Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
                      eines entsprechenden Nachweises.

               Die Anlage CD3a mit den Seiten 1-5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
               Sonderräder Typ D821 des Auftraggebers DIEWE Wheels GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 22.04.2024