Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55189 nach §22 StVZO Nr. : RA-001372-A0-347 Anlage-Nr. : CD7 Seite : 1/8 Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH Teiletyp : D821 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: D821 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: DIEWE Wheels Montageposition: Hinterachse **) Radausführung: 5112A43666 Radausführungskennz.: ET43 LK 5/112A 66 Radgröße: 10½Jx21H2 Rad-Einpresstiefe: 43 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 66,60 mm §22 55189*00 Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: *) 900 kg Reifenabrollumfang: 2390 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. **) Die Verwendung des Rades D821, 5112A43666 ist nur an der Hinterachse zulässig. Das hier beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp D721, 5112A50666 (ABE-Nr. 55190*00) an der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten Gutachten für den Radtyp D721, 5112A50666 (ABE-Nr. 55190*00) zu entnehmen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke: MERCEDES Radbefestigung Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- Kürzel moment BF1 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, DW4169 150 Nm Schaftlänge 30 mm BF2 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, DW4169 130 Nm Schaftlänge 30 mm Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55189 nach §22 StVZO Nr. : RA-001372-A0-347 Anlage-Nr. : CD7 Seite : 2/8 Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH Teiletyp : D821 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 164G e1*2001/116*0340*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 9½Jx21H2, ET50 10½Jx21H2, ET43 155 bis 285 Mercedes GL- Klasse 275/45R21 275/45R21 A01) bis A10) K04) BF1) ER3) Die Verwendung des Rades D821, 5112A43666 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp D721, 5112A50666 (ABE-Nr. 55190*00) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 166 e1*2007/46*0598*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 9½Jx21H2, ET50 10½Jx21H2, ET43 190 bis 335 Mercedes GL- Klasse, 275/45R21 275/45R21 A01) bis A10) GLS K02) K113) BF1) ER3) (Ausführungen ohne §22 55189*00 serienmäßige 285/40R21 285/40R21 A01) bis A10) Radhausverbreiterung) K02) BF1) ER3) Die Verwendung des Rades D821, 5112A43666 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp D721, 5112A50666 (ABE-Nr. 55190*00) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 166 e1*2007/46*0598*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 9½Jx21H2, ET50 10½Jx21H2, ET43 190 bis 335 Mercedes GL- Klasse, 275/45R21 275/45R21 A01) bis A10) GLS K113) BF1) ER3) (Ausführungen mit serienmäßiger Radhausverbreiterung 285/40R21 285/40R21 A02) bis A10) und Serienreifen BF1) ER3) 295/40R21) Die Verwendung des Rades D821, 5112A43666 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp D721, 5112A50666 (ABE-Nr. 55190*00) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55189 nach §22 StVZO Nr. : RA-001372-A0-347 Anlage-Nr. : CD7 Seite : 3/8 Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH Teiletyp : D821 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F2B e1*2007/46*1909*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 9½Jx21H2, ET50 10½Jx21H2, ET43 225 bis 310 Mercedes GLA 35 255/35R21 255/35R21 A01) bis A10) AMG, GLA 45 AMG, K02) M00) A11a) BF2) GLA 45 S AMG 265/30R21 265/30R21 A01) bis A10) (H247) K02) M00) A11a) BF2) 265/35R21 265/35R21 A01) bis A10) K02) A11a) BF2) Die Verwendung des Rades D821, 5112A43666 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp D721, 5112A50666 (ABE-Nr. 55190*00) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F2B e1*2007/46*1909*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse §22 55189*00 9½Jx21H2, ET50 10½Jx21H2, ET43 225 Mercedes GLB 35 AMG 255/35R21 255/35R21 A01) bis A10) (X247) K02) M00) A11a) BF2) 265/30R21 265/30R21 A01) bis A10) K02) M00) A11a) BF2) 265/35R21 265/35R21 A01) bis A10) K02) A11a) BF2) Die Verwendung des Rades D821, 5112A43666 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp D721, 5112A50666 (ABE-Nr. 55190*00) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 166 e1*2007/46*0598*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 9½Jx21H2, ET50 10½Jx21H2, ET43 190 bis 335 Mercedes GLE Coupe 275/45R21 315/40R21 A02) bis A10) BF1) V00) Die Verwendung des Rades D821, 5112A43666 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp D721, 5112A50666 (ABE-Nr. 55190*00) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55189 nach §22 StVZO Nr. : RA-001372-A0-347 Anlage-Nr. : CD7 Seite : 4/8 Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH Teiletyp : D821 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 166 e1*2007/46*0598*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 9½Jx21H2, ET50 10½Jx21H2, ET43 150 bis 335 Mercedes M-Klasse, 265/40R21 265/40R21 A01) bis A10) GLE-Klasse K02) A11) BF1) E107) E108) (W166) 275/40R21 275/40R21 A01) bis A10) K02) K108) A11) BF1) E107) E108) G5K) 285/35R21 285/35R21 A01) bis A10) K02) A11) BF1) E107) E108) Die Verwendung des Rades D821, 5112A43666 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp D721, 5112A50666 (ABE-Nr. 55190*00) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 164 e1*2001/116*0315*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse §22 55189*00 9½Jx21H2, ET50 10½Jx21H2, ET43 140 bis 285 Mercedes ML-Klasse 265/40R21 265/40R21 A01) bis A10) K04) BF1) 275/35R21 275/35R21 A01) bis A10) K02) BF1) 275/40R21 275/40R21 A01) bis A10) K02) BF1) G5K) 285/35R21 285/35R21 A01) bis A10) K02) BF1) Die Verwendung des Rades D821, 5112A43666 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp D721, 5112A50666 (ABE-Nr. 55190*00) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 166 e1*2007/46*0598*.. 166 AMG e1*2007/46*0826*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 9½Jx21H2, ET50 10½Jx21H2, ET43 386 bis 410 Mercedes ML63 AMG 275/40R21 275/40R21 A01) bis A10) K02) K109) BF1) 285/35R21 285/35R21 A01) bis A10) K02) BF1) Die Verwendung des Rades D821, 5112A43666 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp D721, 5112A50666 (ABE-Nr. 55190*00) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55189 nach §22 StVZO Nr. : RA-001372-A0-347 Anlage-Nr. : CD7 Seite : 5/8 Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH Teiletyp : D821 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 251 e1*2001/116*0341*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 9½Jx21H2, ET50 10½Jx21H2, ET43 140 bis 285 Mercedes R-Klasse 265/35R21 265/35R21 A01) bis A10) A94) K02) T101) BF1) 275/35R21 275/35R21 A01) bis A10) A94) K02) BF1) Die Verwendung des Rades D821, 5112A43666 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp D721, 5112A50666 (ABE-Nr. 55190*00) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 251 e1*2001/116*0341*.. 251 AMG e1*2001/116*0404*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 9½Jx21H2, ET50 10½Jx21H2, ET43 §22 55189*00 375 Mercedes R63 AMG 265/35R21 265/35R21 A01) bis A10) A94) K02) BF1) 275/35R21 275/35R21 A01) bis A10) A94) K02) BF1) Die Verwendung des Rades D821, 5112A43666 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp D721, 5112A50666 (ABE-Nr. 55190*00) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55189 nach §22 StVZO Nr. : RA-001372-A0-347 Anlage-Nr. : CD7 Seite : 6/8 Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH Teiletyp : D821 A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt §22 55189*00 wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben. A11a) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Mild-Hybrid Antrieb, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben. A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm Zubehörkit: DW4169 Anzugsmoment: 150 Nm BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm Zubehörkit: DW4169 Anzugsmoment: 130 Nm E107) Nicht zulässig an beschussgeschützten Fahrzeugausführungen. E108) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen GLE Coupe (C292) Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55189 nach §22 StVZO Nr. : RA-001372-A0-347 Anlage-Nr. : CD7 Seite : 7/8 Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH Teiletyp : D821 EB1) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: • Achse 1: 6-Kolben Festsattel Kennz. AMG (silber) mit belüfteter und gelochter Scheibe Ø400x38 mm EB2) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: • Achse 1: 6-Kolben Festsattel Kennz. Carbon Ceramic 6-Kolben mit belüfteter und gelochter Scheibe Ø440x40 mm ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1780 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1790 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). ER3) Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1800 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). §22 55189*00 G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G5K) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 265/45R20 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K108) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: • die im Bereich der Stoßfängeroberkante befindliche Ausbuchtung des Kunstoffinnenkotlügel ist auszuschneiden oder um 10 mm einzuformen, • die dahinter befindliche Befestigungslasche des Stoßfängers ist um 10 mm zu kürzen Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55189 nach §22 StVZO Nr. : RA-001372-A0-347 Anlage-Nr. : CD7 Seite : 8/8 Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH Teiletyp : D821 K109) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist an der rechten Fahrzeugseite die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügel um 10 mm einzuformen bzw auszuschneiden (siehe Skizze – umrandeter Bereich). §22 55189*00 K113) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der äußeren Reifenschultern (bei Geradeausfahrt) warm nach oben einzuformen. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/- typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. T101) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1650 kg bei LI 101 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 825 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Die Anlage CD7 mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ D821 des Auftraggebers DIEWE Wheels GmbH Geschäftsstelle Essen, 22.04.2024