Gutachten 366-0204-12-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49027 zu V.1. ANLAGE: 10 Radtyp: D318 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 05.02.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 6 Fahrzeughersteller : GM KOREA (ROK), OPEL, SAAB Raddaten: Radgröße nach Norm : 8 J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 32 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 120/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 51203267 LK 5x120 Ø72.6 Ø 67.1 67,1 Kunststoff 790 2280 07/12 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : GM KOREA (ROK) Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad Anzugsmoment der Befestigungsteile : 150 Nm Verkaufsbezeichnung: MALIBU Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen KL1G e9*2007/46*0188*.. 118 - 123 225/45R18 95 Stufenheck; 225/50R18 95 11A; 248 Frontantrieb; 235/40R18 95 10B; 11B; 11G; 11H; 235/45R18 94 12A; 51A; 71C; 71K; 245/40R18 93 11A; 248 723; 73C; 74A; 74P; 245/45R18 96 11A; 248; 26P 76O 255/45R18 99 11A; 245; 248; 26N; 26P Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : OPEL Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad Anzugsmoment der Befestigungsteile : 150 Nm Verkaufsbezeichnung: INSIGNIA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 0G-A e1*2001/116*0475*.., 81 - 162 225/45R18 91 nicht SUPERSPORT; e1*2007/46*0374*.. 235/40R18 91 11A; 24M nicht CROSS COUNTRY; 235/45R18 94 11A; 24M Stufenheck; 245/40R18 93 11A; 24M Schrägheck; 245/45R18 96 11A; 24M Frontantrieb; 255/45R18 99 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P; 76O Gutachten 366-0204-12-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49027 zu V.1. ANLAGE: 10 Radtyp: D318 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 05.02.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 6 Verkaufsbezeichnung: INSIGNIA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 0G-A e1*2001/116*0475*.., 239 235/40R18 95 52J Nur Insignia OPC; e1*2007/46*0374*.. 235/45R18 98 52J Kombi; Allradantrieb; 245/40R18 97 11A; 24M; 52J 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P; 76O; 76Z 0G-A e1*2001/116*0475*.., 239 235/40R18 95 52J Nur Insignia OPC; e1*2007/46*0374*.. 235/45R18 98 52J Stufenheck; 245/40R18 97 11A; 24M; 52J Schrägheck; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P; 76O; 76Z 0G-A e1*2001/116*0475*.., 118 - 191 225/45R18 95 52J nicht SUPERSPORT; e1*2007/46*0374*.. 235/40R18 95 11A; 24M nicht CROSS COUNTRY; 235/45R18 98 11A; 24M Kombi; Allradantrieb; 245/40R18 97 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 245/45R18 96 11A; 24M 12A; 51A; 573; 71C; 255/45R18 99 11A; 24J; 24M 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P; 76O 0G-A e1*2001/116*0475*.., 81 - 162 225/45R18 91W nicht SUPERSPORT; e1*2007/46*0374*.. 235/40R18 91W 11A; 24M nicht CROSS COUNTRY; 0G-A/V e1*2007/46*0860*.. 235/45R18 94 11A; 24M Kombi; Frontantrieb; 245/40R18 93 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 245/45R18 96 11A; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 255/45R18 99 11A; 24J; 24M 723; 729; 73C; 74A; 74P; 76O 0G-A e1*2001/116*0475*.., 118 - 191 225/45R18 95 nicht SUPERSPORT; e1*2007/46*0374*.. 235/40R18 95 11A; 24M nicht CROSS COUNTRY; 235/45R18 98 11A; 24M Stufenheck; 245/40R18 97 11A; 24M Schrägheck; 245/45R18 96 11A; 24M Allradantrieb; 255/45R18 99 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P; 76O 0G-A e1*2007/46*0374*.. 120 - 184 225/45R18 95 Cross Country; Kombi; 235/40R18 95 Allradantrieb; 235/45R18 98 10B; 11B; 11G; 11H; 235/50R18 97 12K; 51A; 71C; 71K; 245/40R18 97 723; 729; 73C; 74A; 245/45R18 96 74P; 76O 255/45R18 99 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Gutachten 366-0204-12-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49027 zu V.1. ANLAGE: 10 Radtyp: D318 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 05.02.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 6 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SAAB Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad Anzugsmoment der Befestigungsteile : 150 Nm Verkaufsbezeichnung: SAAB 9-5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen YS3G e4*2007/46*0137*.. 140 - 221 225/50R18 95 11A; 248 Limousine; 235/40R18 95 Allradantrieb; 235/45R18 98 10B; 11B; 11G; 11H; 245/40R18 97 11A; 248 12A; 51A; 573; 71C; 245/45R18 100 11A; 248 71K; 723; 729; 73C; 255/45R18 99 11A; 22I; 245; 248 74A; 74P; 76O Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung). 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Gutachten 366-0204-12-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49027 zu V.1. ANLAGE: 10 Radtyp: D318 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 05.02.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 6 Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. Gutachten 366-0204-12-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49027 zu V.1. ANLAGE: 10 Radtyp: D318 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 05.02.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 6 723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig. Gutachten 366-0204-12-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49027 zu V.1. ANLAGE: 10 Radtyp: D318 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 05.02.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 6 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: GM KOREA Fahrzeugtyp: KL1G Genehm.Nr.: e9*2007/46*0188*.. Handelsbez.: MALIBU Variante(n): Frontantrieb, Stufenheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 315 y = 305 VA 26B x = 350 y = 350 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 335 y = 280 15 HA 27H x = 335 y = 280 8 HA 26J x = 350 y = 350 20 VA 26N x = 350 y = 350 8 VA