Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55191 nach §22 StVZO Nr. : RA-001369-B0-347 Anlage-Nr. : 2b Seite : 1 / 18 Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH Teiletyp : D220-1 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: D220-1 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: DIEWE Wheels Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 5112A28666 Radausführungskennz.: ET28 LK 5/112A 66 Radgröße: 9Jx20H2 Rad-Einpresstiefe: 28 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 §22 55191*01 Mittenlochdurchmesser: 66,60 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: *) 880 kg Reifenabrollumfang: 2400 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke: BMW Radbefestigung Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- Kürzel moment BF1 1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, 140 Nm Schaftlänge 28 mm BF2 1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich, 140 Nm Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 28,5 mm BF3 1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich, 140 Nm Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 28 mm BF4 1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, 140 Nm Schaftlänge 27 mm BF5 1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, 140 Nm Schaftlänge 27,5 mm Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55191 nach §22 StVZO Nr. : RA-001369-B0-347 Anlage-Nr. : 2b Seite : 2 / 18 Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH Teiletyp : D220-1 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): G2C e1*2018/858*00123*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 115 bis 180 BMW 2er Coupe 225/35R20 A02) bis A10) A94) BF1) 255/30R20 A01) K01) K02) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/35R20 255/30R20 A01) bis A10) K02) BF1) 225/35R20 265/30R20 A01) bis A10) K02) BF1) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): §22 55191*01 G3K e1*2007/46*2017*.. G3L e1*2007/46*1947*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 210 BMW 3er 225/35R20 A01) bis A10) (Heckantrieb) K04) N235) T90) A11) BF1) 245/30R20 K01) K04) N255) T90) 255/30R20 K01) K02) T92) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/35R20 255/30R20 A01) bis A10) K02) T92) A11) BF1) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): G3K e1*2007/46*2017*.. G3L e1*2007/46*1947*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 210 BMW 3er 225/35R20 A01) bis A10) (Allradantrieb) N235) A11) BF1) K04) T90) 245/30R20 K01) N255) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/35R20 255/30R20 A01) bis A10) K02) T92) A11) BF1) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55191 nach §22 StVZO Nr. : RA-001369-B0-347 Anlage-Nr. : 2b Seite : 3 / 18 Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH Teiletyp : D220-1 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): G3K e1*2007/46*2017*.. G3L e1*2007/46*1947*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) vorne hinten 250 bis 275 BMW M340i, M340d 225/35R20 255/30R20 A01) bis A10) (Allradantrieb) K02) T92) BF1) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): G3C e1*2007/46*2126*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 210 BMW 4er Coupe, Cabrio 225/35R20 A01) bis A10) BF1) K04) T90) 245/30R20 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten §22 55191*01 225/35R20 255/30R20 A01) bis A10) K04) T92) BF1) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): G3C e1*2007/46*2126*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) vorne hinten 250 bis 275 BMW M440i, M440d 225/35R20 255/30R20 A01) bis A10) K04) T92) BF1) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): G4C e1*2018/858*00122*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 210 BMW 4er Gran Coupe 245/35R20 A01) bis A10) K04) BF1) K01) 265/30R20 K02) 275/30R20 K02) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 245/35R20 255/35R20 A01) bis A10) K01) K02) BF1) 255/30R20 265/30R20 A01) bis A10) K01) K02) BF1) V00) 265/30R20 275/30R20 A01) bis A10) K01) K02) BF1) V00) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55191 nach §22 StVZO Nr. : RA-001369-B0-347 Anlage-Nr. : 2b Seite : 4 / 18 Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH Teiletyp : D220-1 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): G4C e1*2018/858*00122*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 80 bis 105 BMW i4 HL 255/35R20 A01) bis A10) BF1) K01) K02) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 245/35R20 HL 255/35R20 A01) bis A10) K03) K02) BF1) V00) HL 245/35R20 HL 255/35R20 A01) bis A10) K03) K02) BF1) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): G4C e1*2018/858*00122*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 125 BMW i4 M50 HL 255/35R20 A01) bis A10) §22 55191*01 BF1) K01) K02) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 245/35R20 HL 255/35R20 A01) bis A10) K03) K02) BF1) V00) HL 245/35R20 HL 255/35R20 A01) bis A10) K03) K02) BF1) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): G5L e1*2007/46*1688*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 265 BMW 5er, BMW 5er 235/35R20 A02) bis A10) xDrive, BMW 5er Hybrid A11) BF1) E21) N245) T92) (Limousine, außer M550i xDrive und M550d xDrive) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): G5K e1*2007/46*1750*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) vorne hinten 100 bis 265 BMW 5er, BMW 5er 245/35R20 275/30R20 A01) bis A10) xDrive K01) K02) T97) A11) BF1) E21) (Kombi, außer M550d xDrive) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): G5K e1*2007/46*1750*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) vorne hinten 294 BMW 5er 245/35R20 275/30R20 A01) bis A10) (Kombi, nur M550d K01) K02) BF1) E21) xDrive) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55191 nach §22 StVZO Nr. : RA-001369-B0-347 Anlage-Nr. : 2b Seite : 5 / 18 Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH Teiletyp : D220-1 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): G6E e1*2018/858*00317*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 105 BMW i5 255/40R20 A01) bis A10) (Limousine) B84) BF1) EF0) K04) HL 255/40R20 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 245/40R20 275/35R20 A01) bis A10) K02) B84) BF1) EF0) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): G6L e1*2018/858*00316*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 230 BMW 5er 225/40R20 A02) bis A10) §22 55191*01 (Limousine) N235) T94) A11) B84) BF1) EF0) 235/40R20 N245) T96) 245/35R20 T95) 245/40R20 255/35R20 A01) K04) T97) 255/40R20 A01) K04) HL 245/35R20 T98) HL 255/35R20 A01) K04) HL 255/40R20 A01) K04) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 245/40R20 275/35R20 A01) bis A10) K02) A11) B84) BF1) EF0) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55191 nach §22 StVZO Nr. : RA-001369-B0-347 Anlage-Nr. : 2b Seite : 6 / 18 Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH Teiletyp : D220-1 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): G6GT e1*2007/46*1791*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 265 BMW 6er GT 245/40R20 A02) bis A10) A11) BF1) 255/35R20 T97) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 245/40R20 275/35R20 A01) bis A10) K04) A11) BF1) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): G7L e1*2018/858*00154*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen §22 55191*01 125 bis 280 BMW 7er, i7 255/40R20 A02) bis A10) T101) B81) BF2) EF0) ER2) N265) 255/45R20 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): G8C e1*2007/46*1906*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 390 BMW M850i xDrive 255/30R20 M+S A01) bis A10) (Coupe 2-türer, Cabrio) A94) BF1) K03) K04) T92) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): BMWI-N e1*2018/858*00109*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 102 bis 140 BMW iX xDrive 40, 255/50R20 A01) bis A10) xDrive 50 ER2) BF3) K04) 255/55R20 ER1) 265/50R20 ER2) 275/50R20 ER2) K01) 285/45R20 ER2) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55191 nach §22 StVZO Nr. : RA-001369-B0-347 Anlage-Nr. : 2b Seite : 7 / 18 Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH Teiletyp : D220-1 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F1X e1*2007/46*1676*.. UKL-L e1*2007/46*0371*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 170 BMW X1 sDrive, X1 225/35R20 A01) bis A10) xDrive BF4) E72) K01) K02) K89) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): U1X e1*2018/858*00153*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 221 BMW X1 235/40R20 A01) bis A10) N245) A11) BF1) K01) K02) 255/35R20 265/35R20 §22 55191*01 275/35R20 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): U1X e1*2018/858*00153*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 68 bis 104 BMW iX1 235/40R20 A01) bis A10) N245) BF1) K01) K02) 255/35R20 265/35R20 275/35R20 HL 255/35R20 HL 265/35R20 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): U2X e1*2018/858*00371*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 115 BMW X2 225/40R20 A01) bis A10) A11) B83) BF5) K01) K02) 235/40R20 245/35R20 255/35R20 HL 245/35R20 HL 255/35R20 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55191 nach §22 StVZO Nr. : RA-001369-B0-347 Anlage-Nr. : 2b Seite : 8 / 18 Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH Teiletyp : D220-1 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): U2X e1*2018/858*00371*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 68 bis 104 BMW iX2 225/40R20 A01) bis A10) T94) B83) BF5) K01) K02) 235/40R20 T96) 245/35R20 T95) 255/35R20 HL 245/35R20 HL 255/35R20 §22 55191*01 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): G3X e1*2007/46*1797*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 210 BMW X3 235/45R20 A02) bis A10) A11) BF1) 245/40R20 A01) K04) 245/45R20 A01) K04) 255/40R20 A01) K04) 265/40R20 A01) K03) K04) 275/40R20 A01) K03) K04) K78) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 245/45R20 275/40R20 A01) bis A10) K04) K78) A11) BF1) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55191 nach §22 StVZO Nr. : RA-001369-B0-347 Anlage-Nr. : 2b Seite : 9 / 18 Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH Teiletyp : D220-1 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): G3X e1*2007/46*1797*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 240 bis 265 BMW X3 M40d, X3 M40i 245/40R20 M+S A01) bis A10) A11) BF1) EF0) K04) 245/45R20 M+S 255/40R20 M+S 265/40R20 M+S K03) 275/40R20 M+S K03) K78) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 245/45R20 M+S 275/40R20 M+S A01) bis A10) §22 55191*01 K04) K78) A11) BF1) EF0) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): G3XE e1*2007/46*2130*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 80 BMW iX3 245/45R20 A01) bis A10) A94a) BF1) ER2) K04) 255/40R20 A94) T101) 265/40R20 A94a) K03) 275/40R20 K03) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 245/45R20 275/40R20 A01) bis A10) K04) BF1) ER2) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55191 nach §22 StVZO Nr. : RA-001369-B0-347 Anlage-Nr. : 2b Seite : 10 / 18 Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH Teiletyp : D220-1 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): G4X e1*2007/46*1881*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 210 BMW X4 235/45R20 A02) bis A10) A11) BF1) 245/40R20 245/45R20 255/40R20 265/40R20 275/40R20 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten §22 55191*01 245/45R20 275/40R20 A02) bis A10) A11) BF1) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): G4X e1*2007/46*1881*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 240 bis 265 BMW X4 M40d, X4 M40i 245/40R20 M+S A02) bis A10) A11) BF1) 245/45R20 M+S 255/40R20 M+S 265/40R20 M+S 275/40R20 M+S zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 245/45R20 M+S 275/40R20 M+S A02) bis A10) A11) BF1) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55191 nach §22 StVZO Nr. : RA-001369-B0-347 Anlage-Nr. : 2b Seite : 11 / 18 Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH Teiletyp : D220-1 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): G5X e1*2007/46*1918*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 155 bis 280 BMW X5 255/45R20 A02) bis A10) N265) T105) A11) BF3) E71) ER2) 255/45R20 M+S T105) W265) 265/40R20 G1W) N275) T104) 265/40R20 M+S G1W) T104) W275) 265/45R20 N275) 265/45R20 M+S §22 55191*01 W275) 275/40R20 N285) T106) 275/40R20 M+S T106) 275/45R20 N285) 275/45R20 M+S Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): G5X e1*2007/46*1918*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 294 bis 390 BMW X5 M50d, M50i, 275/40R20 A02) bis A10) M60i N285) A11) BF3) E71) ER2) 275/40R20 M+S 275/45R20 N285) 275/45R20 M+S Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55191 nach §22 StVZO Nr. : RA-001369-B0-347 Anlage-Nr. : 2b Seite : 12 / 18 Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH Teiletyp : D220-1 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): G4Z e1*2007/46*1949*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 250 BMW Z4 225/35R20 M+S A02) bis A10) A94) BF1) 235/30R20 M+S A94) M00) 245/30R20 M+S A94a) 255/30R20 N265) 255/30R20 M+S zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise §22 55191*01 vorne hinten 225/35R20 M+S 245/35R20 M+S A02) bis A10) BF1) V00) 235/30R20 255/30R20 A02) bis A10) M00) N245) N265) BF1) V00) 235/30R20 M+S 255/30R20 M+S A02) bis A10) M00) BF1) V00) 245/30R20 265/30R20 A02) bis A10) N255) N275) BF1) V00) 255/30R20 275/30R20 A01) bis A10) K04) K34) BF1) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): FMX e1*2007/46*1682*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 75 bis 155 BMW Mini Countryman 225/35R20 A01) bis A10) A11) BF4) K01) K02) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): FMX e1*2007/46*1682*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 170 bis 225 BMW Mini Countryman 225/35R20 A01) bis A10) John Cooper Works BF4) K01) K02) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55191 nach §22 StVZO Nr. : RA-001369-B0-347 Anlage-Nr. : 2b Seite : 13 / 18 Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH Teiletyp : D220-1 A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit §22 55191*01 Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben. A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55191 nach §22 StVZO Nr. : RA-001369-B0-347 Anlage-Nr. : 2b Seite : 14 / 18 Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH Teiletyp : D220-1 A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). B81) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: • Achse 1: innenbelüftete Bremsscheibe Ø395x36mm, • Achse 2: innenbelüftete Bremsscheibe Ø370x24mm B83) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: • Achse 1: innenbelüftete Bremsscheibe Ø360x30 mm, 4-Kolben-Festsattel B84) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: • Achse 2: innenbelüftete Bremsscheibe Ø370x24 mm BF1) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 28 mm Anzugsmoment: 140 Nm §22 55191*01 BF2) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 28,5 mm Anzugsmoment: 140 Nm BF3) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 28 mm Anzugsmoment: 140 Nm BF4) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 27 mm Anzugsmoment: 140 Nm BF5) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 27,5 mm Anzugsmoment: 140 Nm E21) Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung. E71) Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen. E72) Nicht zulässig an Hybrid Fahrzeugen EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55191 nach §22 StVZO Nr. : RA-001369-B0-347 Anlage-Nr. : 2b Seite : 15 / 18 Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH Teiletyp : D220-1 ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1750 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1760 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G1W) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 255/55R18, 265/50R19, 315/30R22 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. §22 55191*01 K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K34) An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich von 200 mm vor und hinter der Radmitte umzulegen. Das Kunststoffinnenradhaus ist in diesem Bereich nach oben einzuformen. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55191 nach §22 StVZO Nr. : RA-001369-B0-347 Anlage-Nr. : 2b Seite : 16 / 18 Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH Teiletyp : D220-1 K78) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: • die Kunststoffradhauskante ist im Bereich von 200 mm vor bis 200 mm hinter der Radmitte um 5 mm zu kürzen, • der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich so nachzuarbeiten, dass dieser nicht über die gekürzte Radhauskante hinaus ragt. K89) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: • die Kunststoff-Radhausverbreiterung ist im Bereich von 30 Grad vor bis 30 Grad hinter der Radmitte auf eine Restbreite von 15 mm zu kürzen, • die sich daruber befindliche Blech Radhauskante ist auf das gleiche Maß umzulegen, • Im Bereich 30 Grad vor Radmitte ist der Befestigungsniet zu entfernen und die Radhausverbreiterung klebend zu fixieren. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/- typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine §22 55191*01 Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55191 nach §22 StVZO Nr. : RA-001369-B0-347 Anlage-Nr. : 2b Seite : 17 / 18 Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH Teiletyp : D220-1 T90) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T94) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1340 kg bei LI 94 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 670 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T96) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem §22 55191*01 Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T97) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1460 kg bei LI 97 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 730 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T98) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T101) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1650 kg bei LI 101 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 825 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T104) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1800 kg bei LI 104 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 900 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T105) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1850 kg bei LI 105 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 925 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T106) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1900 kg bei LI 106 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 950 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55191 nach §22 StVZO Nr. : RA-001369-B0-347 Anlage-Nr. : 2b Seite : 18 / 18 Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH Teiletyp : D220-1 W265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Reifen der Größen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. W275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Reifen der Größen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Die Anlage 2b mit den Seiten 1-18 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ D220-1 des Auftraggebers DIEWE Wheels GmbH Geschäftsstelle Essen, 18.09.2024 §22 55191*01 Anlage 0 Teil1: Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen Seite 9 von 9 Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen-Nrn. K01, K02, K03 und K04 Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Rad- abdeckungsauflagen beschrieben sind. Bei diesen Hilfsmitteln handelt es sich um Gummileisten (schraffiert dargestellt) die mit einem Karosseriekleber beaufschlagt sind. Der Kleber ist auf der Gummileiste so aufgebracht, dass bei der Montage eine Verklebung der äußeren Kotflügelkante mit der Gummileiste erfolgt. Bei vorschriftsgemäßer Durchführung der Montage ist eine dauerhafte und sichere Befestigung der Gummileisten an der Karosserie gewährleistet. Diese Gummileisten sind im Karosseriefachhandel, als Meterware in verschiedenen Breiten, erhältlich. Unter Verwendung dieser Leisten ist die Herstellung einer Verbreiterung bis zu 10 mm zulässig. Vorderachse: Bereich 30-Grad vor der Radmitte Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte §22 55191*01 Hinterachse: Bereich 50-Grad hinter der Radmitte Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte V:25.07.2024