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							               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55191 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001369-A0-347
               Anlage-Nr. :                5b
               Seite :                     1/7
               Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
               Teiletyp :                  D220-1


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                    D220-1
               Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                         DIEWE Wheels
               Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                         5108A40634
               Radausführungskennz.:                               ET40 LK 5/108A 63
               Radgröße:                                                  9Jx20H2
               Rad-Einpresstiefe:                                         40 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                      108 mm
               Lochzahl:                                                     5
               Mittenlochdurchmesser:                                   63,40 mm
§22 55191*00




               Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                            ohne Ring
               geprüfte Radlast: *)                                       825 kg
                Reifenabrollumfang:                                      2400 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   LAND-ROVER

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                     moment
               BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5                            DW402       140 Nm
               BF2       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5                            DW402       150 Nm
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55191 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001369-A0-347
               Anlage-Nr. :                5b
               Seite :                     2/7
               Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
               Teiletyp :                  D220-1


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               LF                             e11*2001/116*0300*..
               LF                             e11*2007/46*0134*..
               LF-A                           e3*2007/46*0222*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 177     Land Rover Freelander 2 235/45R20                         A01) bis A10)
                                                       A93) K03)                         BF1)

                                                       245/45R20
                                                       A93) K03) K04)

                                                       255/40R20
                                                       A93) K01) K04)

                                                       255/45R20
                                                       K01) K04)

                                                       265/40R20
                                                       A93) K01) K04)
§22 55191*00




                                                       265/45R20
                                                       K01) K04) K36)

                                                       275/40R20
                                                       A93) K01) K04)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               LC                             e11*2007/46*1659*..
               LC                             e5*2007/46*1058*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 213     Land-Rover Discovery    235/45R20                         A02) bis A10)
                               Sport                   A93a) N245)                       A11) BF2) E50)

                                                       235/45R20 M+S
                                                       A93a)

                                                       235/50R20
                                                       A01) K03) K04) M00) N245)

                                                       235/50R20 M+S
                                                       A01) K03) K04) M00)

                                                       245/40R20

                                                       245/45R20

                                                       255/40R20
                                                       A01) K03) K04)

                                                       255/45R20
                                                       A01) K03) K04)

                                                       265/40R20
                                                       A01) K01) K04) K45)
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55191 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001369-A0-347
               Anlage-Nr. :                5b
               Seite :                     3/7
               Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
               Teiletyp :                  D220-1


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               LV                             e11*2007/46*0223*..
               LV-A                           e3*2007/46*0221*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 213     Range Rover Evoque,     235/45R20                         A02) bis A10)
                               Range Rover Evoque      A93)                              BF1)
                               Cabrio, Range Rover
                               Evoque Van              245/45R20
                                                       A93)

                                                       255/40R20
                                                       A01) A93) K04)

                                                       255/45R20
                                                       A01) K04)

                                                       265/40R20
                                                       A01) A93a) K04)

                                                       265/45R20
§22 55191*00




                                                       A01) K04)

                                                       275/40R20
                                                       A01) K04)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               LZ                            e5*2007/46*0076*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 227     Range Rover Evoque     235/45R20                          A02) bis A10)
                                                                                         A11) BF2) EF0)
                                                       245/45R20

                                                       255/40R20
                                                       GFW)
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55191 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001369-A0-347
               Anlage-Nr. :                5b
               Seite :                     4/7
               Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
               Teiletyp :                  D220-1


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               LY                            e11*2007/46*3954*..
               LY                            e5*2007/46*1057*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               132 bis 294     Range Rover Velar      255/50R20                          A02) bis A10)
                                                      A94)                               A11) BF1)

                                                       255/55R20
                                                       GEX)

                                                       265/45R20
                                                       A94)

                                                       265/50R20
                                                       A01) G93) K01)

                                                       275/45R20
                                                       A94)

                                                       285/45R20
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                                                       A01) A94a) K01)


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                      veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                      über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55191 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001369-A0-347
               Anlage-Nr. :                5b
               Seite :                     5/7
               Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
               Teiletyp :                  D220-1



               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
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                      sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.

               A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5
                      Zubehörkit: DW402
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5
                      Zubehörkit: DW402
                      Anzugsmoment: 150 Nm

               E50)   Nicht zulässig an Fahrzeugen die mit 21-Zoll Serienreifen ausgerüstet sind.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55191 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001369-A0-347
               Anlage-Nr. :                5b
               Seite :                     6/7
               Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
               Teiletyp :                  D220-1


               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                      Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
                      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
                      Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
                      Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                      liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                      nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               G93)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 255/65R18,
                      265/40R22, 265/45R21 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                      EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                      beachten.

               GEX) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 255/65R18 ausgerüstet oder
                    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
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                    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                    und G01) zu beachten.

               GFW) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/65R17,
                    235/55R19, 235/60R18, 235/65R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
                    den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
                    in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                    beachten.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K36)   An Achse 1 ist das Kunststoffinnenradhaus im Bereich vor der Achse (im
                      Lenkeinschlagbereich) zur Fahrzeugmitte hin warm einzuformen. Kontrolle durch Kreisfahrt
                      mit voll eingeschlagener Lenkung.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55191 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001369-A0-347
               Anlage-Nr. :                5b
               Seite :                     7/7
               Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
               Teiletyp :                  D220-1


               K45)   An Achse 1 ist das Kunststoffinnenradhaus im vorderen Radeinschwenkbereich um ca. 10 mm
                      warm einzuformen. Kontrollmöglichkeit der Maßnahme: Kreisfahrt mit vollem Lenkeinschlag.

               M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
                    Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
                    typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
                    Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

               N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               Die Anlage 5b mit den Seiten 1-7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
               Sonderräder Typ D220-1 des Auftraggebers DIEWE Wheels GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 22.04.2024
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