Gutachten 366-0217-12-MURD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49029 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D220 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.03.2020 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 34 Fahrzeughersteller : AUDI, BMW AG, DAIMLER, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ, QUATTRO GmbH Raddaten: Radgröße nach Norm : 9 J X 20 H2 Einpreßtiefe (mm) : 40 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 112566640 D220 PCD 112 ohne 66,6 850 2330 08/12 112566640 D220 PCD 112 ohne 66,6 860 2306 08/12 112566640 D220 PCD 112 ohne 66,6 870 2275 08/12 112566640 D220 PCD 112 ohne 66,6 880 2250 08/12 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : DW4169 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm für Typ : B8 erhöhtes Anzugsmoment; B81 erhöhtes Anzugsmoment; F2 erhöhtes Anzugsmoment; 4G erhöhtes Anzugsmoment; 4G1 erhöhtes Anzugsmoment 180 Nm für Typ : FY erhöhtes Anzugsmoment; F8 erhöhtes Anzugsmoment 200 Nm für Typ : 8R erhöhtes Anzugsmoment; 8R1 erhöhtes Anzugsmoment; 8R2 erhöhtes Anzugsmoment Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B81 e13*2007/46*1084*.. 88 - 195 245/30R20 90W 11A; 21P; 22B; 22H; erhöhtes 24J; 24M; 5GA; 51J Anzugsmoment 140 Nm; AUDI A4 bis MJ2015; Kombi; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 740; 77E Gutachten 366-0217-12-MURD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49029 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D220 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.03.2020 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 34 Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B81 e13*2007/46*1084*.. 90 - 200 225/35R20 90Y 5GA erhöhtes Anzugsmoment 260 225/35R20 M+S 5GA; 52J 140 Nm; Nicht A4 Allroad Quattro; AUDI A4 (B9) ab MJ2016; AUDI S4 (B9) ab MJ2016; Kombi; Limousine; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 723; 73C; 74A; 740; 77E B81 e13*2007/46*1084*.. 100 - 195 245/30R20 90Y 11A; 21P; 22B; 22H; erhöhtes 24J; 24M; 5GA; 51J Anzugsmoment 140 Nm; AUDI A4 bis MJ2015; Nicht A4 Allroad Quattro; AUDI S4 bis MJ2016; Kombi; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 740; 77E Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B8 e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 245/30R20 90 11A; 21P; 22B; 22H; erhöhtes 24J; 24M; 5GA; 51J Anzugsmoment 140 Nm; AUDI A4 bis MJ2015; Limousine; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 740; 77E B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 245 245/30R20 90Y 11A; 21P; 22B; 22H; erhöhtes 24J; 24M; 5GA; 51J Anzugsmoment 140 Nm; AUDI A4 bis MJ2015; AUDI S4 bis MJ2016; Limousine; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 740; 77E Gutachten 366-0217-12-MURD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49029 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D220 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.03.2020 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 34 Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B8 e1*2001/116*0430*.. 90 - 200 225/35R20 90Y 5GA erhöhtes Anzugsmoment 260 225/35R20 M+S 5GA; 52J 140 Nm; Nicht A4 Allroad Quattro; AUDI A4 (B9) ab MJ2016; AUDI S4 (B9) ab MJ2016; Kombi; Limousine; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 723; 73C; 74A; 740; 77E B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 195 245/30R20 90Y 11A; 21P; 22B; 22H; erhöhtes 24J; 24M; 5GA; 51J Anzugsmoment 140 Nm; AUDI A4 bis MJ2015; Nicht A4 Allroad Quattro; AUDI S4 bis MJ2016; Kombi; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 740; 77E B8 e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 245/30R20 90W 11A; 21P; 22B; 22H; erhöhtes 24J; 24M; 5GA; 51J Anzugsmoment 140 Nm; AUDI A4 bis MJ2015; Kombi; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 740; 77E Verkaufsbezeichnung: AUDI A6, S6, A7, S7 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4G e1*2007/46*0436*.. 100 - 150 265/30R20 94 11A; 26P; 270; 5HI; 67J erhöhtes 4G1 e13*2007/46*1147*.. Anzugsmoment 140 Nm; A6; nicht A6 100 - 245 235/35R20 92Y 5GM; 57E; 67J; 67X allroad quattro; S6; 245/35R20 95Y Kombi; Stufenheck; 100 - 331 255/30R20 92Y nicht Kombi; 11A; 270; Allradantrieb; 5GM Frontantrieb; 255/35R20 97Y 11A; 270 10B; 11B; 11G; 11H; 265/35R20 95Y 11A; 26P; 270 12A; 51A; 573; 71C; 275/30R20 97Y 11A; 248; 271; 57F; 71K; 723; 73C; 74A; 67X; 68U 740; AFY 180 - 331 265/30R20 94Y nicht Kombi; 11A; 26P; 270; 5HI; 67J 309 - 331 245/35R20 M+S 52J Gutachten 366-0217-12-MURD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49029 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D220 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.03.2020 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 34 Verkaufsbezeichnung: AUDI A6, S6, A7, S7 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4G e1*2007/46*0436*.. 140 - 245 245/40R20 99 51J erhöhtes Anzugsmoment 4G1 e13*2007/46*1147*.. 255/35R20 97 11A; 27I 140 Nm; Nur A6 255/40R20 97 11A; 27I allroad quattro; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 723; 73C; 74A; 740; AFY 4G e1*2007/46*0436*.. 140 - 230 255/30R20 92 5GM erhöhtes Anzugsmoment 4G1 e13*2007/46*1147*.. 255/35R20 93 5HA 140 Nm; A7 Sportback; 140 - 245 245/35R20 95 S7 Sportback; Coupe; 140 - 331 255/35R20 97 4-türig; 265/30R20 94Y 11A; 26P; 5HI Allradantrieb; 265/35R20 51G Frontantrieb; 309 - 331 245/35R20 M+S 52J 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 740; AFY Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8R e13*2007/46*1083*.. 100 - 200 245/45R20 99 erhöhtes Anzugsmoment 8R1 e13*2007/46*1083*.. 230 - 260 245/45R20 99Y 200 Nm; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 723; 73C; 74A; 740 Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5 HYBRID Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8R2 e13*2007/46*1179*.. 100 - 200 245/45R20 99 erhöhtes Anzugsmoment 230 - 260 245/45R20 99Y 200 Nm; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 723; 73C; 74A; 740 Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5,SQ5,SQ5 TDI Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8R e1*2001/116*0473*.. 100 - 200 245/45R20 99 erhöhtes Anzugsmoment 230 - 260 245/45R20 99Y 200 Nm; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 723; 73C; 74A; 740 Gutachten 366-0217-12-MURD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49029 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D220 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.03.2020 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 34 Verkaufsbezeichnung: A7/S7 Sportback, A6/S6 Lim./Avant, A6 allroad quattro Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F2 e1*2007/46*1801*.. 100 - 250 235/45R20 100 erhöhtes Anzugsmoment 235/45R20 100 140 Nm; A6; 245/40R20 99 Kombilimousine; 255/35R20 97 11A; 26P; 5IM Limousine; 255/40R20 101 11A; 26P Allradantrieb; 255/40R20 101 11A; 26P Frontantrieb; 265/35R20 99 11A; 245; 248; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 265/40R20 100 11A; 245; 248; 26P 12A; 51A; 71C; 71K; 723; 73C; 74A; 740; 77E; 858 F2 e1*2007/46*1801*.. 170 - 257 235/45R20 100 erhöhtes Anzugsmoment 245/40R20 99 140 Nm; A6 ALLROAD 245/45R20 99 QUATTRO; 255/40R20 101 Allradantrieb; 255/45R20 101 10B; 11B; 11G; 11H; 265/35R20 99 11A; 26P 12A; 51A; 71C; 71K; 265/40R20 100 11A; 26P 723; 73C; 74A; 740; 77E Verkaufsbezeichnung: A8 L, A8, S8 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F8 e1*2007/46*1751*.. 210 - 250 255/40R20 97 12A erhöhtes Anzugsmoment 265/40R20 100 12T 180 Nm; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 723; 73C; 74A; 740; 77E F8 e1*2007/46*1751*.. 210 - 250 255/40R20 97 erhöhtes Anzugsmoment 265/40R20 100 180 Nm; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 723; 73C; 74A; 740; 77E Verkaufsbezeichnung: Q5, SQ5, Q5 50 TFSI e, Q5 55 TFSI e Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FY e1*2007/46*1550*.. 100 - 260 245/45R20 99 erhöhtes Anzugsmoment 255/40R20 97 180 Nm; Q5; SQ5; 255/45R20 101 Allradantrieb; 265/40R20 100 11A; 245; 248 Frontantrieb; 265/45R20 104 11A; 245; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 723; 73C; 74A; 740 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Gutachten 366-0217-12-MURD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49029 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D220 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.03.2020 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 34 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : QUATTRO GmbH Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : DW4169 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 180 Nm Verkaufsbezeichnung: Q5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FY e1*2007/46*1685*.. 100 - 260 245/45R20 99 erhöhtes Anzugsmoment 255/40R20 97 180 Nm; Q5; 255/45R20 101 Allradantrieb; 265/40R20 100 11A; 245; 248 Frontantrieb; 265/45R20 104 11A; 245; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 723; 73C; 74A; 740 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : BMW AG Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Serie Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm Verkaufsbezeichnung: X Reihe Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F2X e1*2007/46*1824*.. 85 - 170 225/40R20 94Y 11A; 244; 26N; 26P; BMW X2 (F39); 27I 10B; 11B; 11G; 11H; 235/35R20 92 11A; 244; 245; 26B; 12A; 51A; 71C; 71K; 26N; 27I 723; 73C; 74D 245/35R20 91 11A; 24J; 244; 26B; 26N; 27B; 27H 255/30R20 92 11A; 24J; 244; 26B; 26J; 27B; 27H 255/35R20 93 11A; 24J; 244; 26B; 26J; 27B; 27H Gutachten 366-0217-12-MURD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49029 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D220 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.03.2020 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 34 Verkaufsbezeichnung: X REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen G5X e1*2007/46*1918*.. 155 - 390 255/50R20 109 Kombilimousine; 275/45R20 110 Allradantrieb; nicht Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 723; 73C; 74D; 75I; 77E Verkaufsbezeichnung: X-Reihe Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen G3X e1*2007/46*1797*.. 240 - 265 275/40R20 102 57F; 6AO Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 723; 73C; 74D; 76B; 77E G3X e1*2007/46*1797*.. 100 - 195 275/40R20 102 57F; 6AO Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 723; 73C; 74D; 76B; 77E Verkaufsbezeichnung: 2ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F2AT e1*2007/46*1675*.. 70 - 170 245/30R20 95Y 11A; 24C; 24D; 26J; BMW Active Tourer F2GT e1*2007/46*1677*.. 27F; 27V F45; BMW Gran Tourer F46; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 723; 73C; 74D Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : R1ES Zubehör : DW4169 Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : F2CLA (Kugelbund) Zubehör : DW4169 Gutachten 366-0217-12-MURD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49029 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D220 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.03.2020 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 34 Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 639/5; 221; 215; R1EC; R1ES; 639/2; 204 X; 251; 164; 166; 163; 220; F2A; 212; 639/4 Zubehör : DW4169 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm für Typ : F2A; F2CLA 140 Nm für Typ : F2A 150 Nm für Typ : 164; 215; 220; 251 170 Nm für Typ : R1EC erhöhtes Anzugsmoment; R1ES erhöhtes Anzugsmoment; 163 erhöhtes Anzugsmoment; 166 erhöhtes Anzugsmoment; 204 X erhöhtes Anzugsmoment; 212 erhöhtes Anzugsmoment; 221 erhöhtes Anzugsmoment 180 Nm für Typ : 639/2; 639/4; 639/5 Verkaufsbezeichnung: A-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F2A e1*2007/46*1829*.. 70 - 165 225/35R20 90 11A; 24J; 248; 26B; Kombilimousine; 26J; 27H; 27I Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 723; 73C; 74A F2A e1*2007/46*1829*.. 70 - 165 225/35R20 90 11A; 24J; 248; 26B; Limousine; 26J; 27B; 27H Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 723; 73C; 74A; 77E Verkaufsbezeichnung: CLA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F2CLA e1*2007/46*1912*.. 85 - 165 255/30R20 92 11A; 24C; 244; 247; Kombi; Limousine; 26B; 26J; 27B; 27F Allradantrieb; 265/30R20 94 11A; 24C; 24D; 26B; Frontantrieb; 26J; 27B; 27F 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 723; 73C; 74A; 77E Verkaufsbezeichnung: CL-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 215 e1*98/14*0113*.. 220 - 326 245/35R20 95Y 11A; 21B; 21J; 21L; 10B; 11B; 11G; 11H; 22L; 24J; 24M; 68U; 12A; 51A; 71C; 71K; 68V 723; 729; 73C; 74A Gutachten 366-0217-12-MURD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49029 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D220 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.03.2020 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 34 Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R1EC e1*2007/46*1666*.. 120 - 270 245/35R20 95Y GAB; YAQ; 11A; 26N; erhöhtes 26P Anzugsmoment 170 Nm; Coupé; Cabrio; 275/30R20 93W ohne Allradantrieb; Radhausverbreiterung Heckantrieb; (Flap) Serie; GAB; 10B; 11B; 11G; 11H; YAT; 11A; 248; 27H; 12A; 51A; 71C; 71K; 27P; 57F 275/30R20 93W mit 723; 73C; 74A; 740; Radhausverbreiterung DEG (Flap) Serie; GAB; YAT; 11A; 27H; 27P; 57F R1ES e1*2007/46*1560*.. 143 - 250 275/35R20 102 11A; 27I; 57F; 6BN erhöhtes Anzugsmoment 170 Nm; All Terrain; Kombi; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 723; 73C; 74A; 740; 76B; DEG R1ES e1*2007/46*1560*.. 110 - 250 245/35R20 95Y GAB; YAQ; 11A; 26N; erhöhtes 26P; 5HR Anzugsmoment 170 Nm; Baureihe W213; 110 - 270 275/30R20 97Y mit nicht All Terrain; Radhausverbreiterung nicht E300de; (Flap) Serie; GAB; Allradantrieb; YAT; 11A; 27H; 27P; Heckantrieb; 5IM; 57F 275/30R20 97Y ohne 10B; 11B; 11G; 11H; Radhausverbreiterung 12A; 51A; 71C; 71K; (Flap) Serie; GAB; 723; 73C; 74A; 740; YAT; 11A; 248; 27H; DEG 27P; 5IM; 57F 212 e1*2001/116*0501*.. 110 - 270 245/35R20 95Y GAB; YAQ; 11A; 26N; erhöhtes 26P; 5HR Anzugsmoment 170 Nm; Baureihe W213; 275/30R20 97 ohne nicht E300de; Radhausverbreiterung Allradantrieb; (Flap) Serie; GAB; Heckantrieb; YAT; 11A; 248; 27H; 10B; 11B; 11G; 11H; 27P; 57F 275/30R20 97 mit 12A; 51A; 71C; 71K; Radhausverbreiterung 723; 73C; 74A; 740; (Flap) Serie; GAB; DEG YAT; 11A; 27H; 27P; 57F Gutachten 366-0217-12-MURD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49029 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D220 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.03.2020 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 34 Verkaufsbezeichnung: GLC-KLASSE, GLK-KLASSE, EQC-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 204 X e1*2001/116*0480*.. 100 - 243 235/45R20 100 erhöhtes Anzugsmoment 170 Nm; GLC; Kombilimousine; Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 723; 73C; 74A; 740; DEG Verkaufsbezeichnung: Marco Polo, V-Klasse, Vito, Vito Tourer Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 639/2 e1*2007/46*0457*.. 65 - 140 245/40R20 11A; 22Q; 241; 244; V-Klasse; Vito; Vito 246; 26B; 26N; 26V; Tourer; Vito Mixto; 27I 265/35R20 11A; 22Q; 24C; 244; ab 247; 26P; 26V e1*2007/46*0459*06; ab e1*2007/46*0458*08; ab e1*2007/46*0457*09; Allradantrieb; Frontantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 723; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: MERCEDES R-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 251 e1*2001/116*0341*.. 140 - 200 255/45R20 11A; 24C; 24D; 5KK 10B; 11B; 11G; 11H; 101W 275/40R20 11A; 24C; 24D 12A; 51A; 71C; 71K; 102W 140 - 225 255/45R20 101Y 11A; 24C; 24D; 5KK 723; 73C; 74A 265/45R20 104 11A; 24C; 24D 275/40R20 102Y 11A; 24C; 24D Verkaufsbezeichnung: M-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 163 e1*96/79*0083*.. 110 - 173 265/45R20 104 11A; 24D; 24J erhöhtes Anzugsmoment 275/40R20 102 11A; 24D; 24J 170 Nm; 184 - 215 275/40R20 11A; 24D; 24J 10B; 11B; 11G; 11H; 102W 184 - 255 265/45R20 104 11A; 24D; 24J; 52J 12A; 51A; 71C; 71K; 255 275/40R20 102 11A; 24D; 24J; 52J 723; 729; 73C; 74A; 740; 75I Gutachten 366-0217-12-MURD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49029 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D220 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.03.2020 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 34 Verkaufsbezeichnung: M-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 164 e1*2001/116*0315*.. 140 - 200 255/45R20 11A; 24J; 24M; 5KK 10B; 11B; 11G; 11H; 101W 275/40R20 11A; 24C; 24M; 5LA 12A; 51A; 71C; 71K; 102W 140 - 225 255/45R20 105 11A; 24J; 24M 723; 73C; 74A 265/45R20 104 11A; 24C; 24M 275/40R20 106 11A; 24C; 24M Verkaufsbezeichnung: M-Klasse, GL-Klasse, GLE-Klasse, GLS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 166 e1*2007/46*0598*.. 386 - 410 255/45R20 51G; 52J erhöhtes Anzugsmoment 265/45R20 51G 170 Nm; M-Klasse; nicht GLE Coupé; GLE SUV; nicht GL-Klasse; nicht GLS; Allradantrieb; 10B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71C; 71K; 723; 73C; 74A; 740; 75I; 768 166 e1*2007/46*0598*.. 150 - 300 255/45R20 105 11A; 246; 248 erhöhtes Anzugsmoment 265/40R20 104 11A; 24J; 248 170 Nm; M-Klasse; 265/45R20 104 11A; 24J; 248 nicht GLE Coupé; GLE 275/40R20 11A; 24J; 244; 247 SUV; nicht GL-Klasse; 102W 275/45R20 106 11A; 24J; 244; 247 nicht GLS; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 740; 75I; DEL Verkaufsbezeichnung: S-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 221 e1*2001/116*0335*.. 150 - 285 245/35R20 95Y 5HR; 51J erhöhtes Anzugsmoment 245/40R20 95Y 5HR; 51J 170 Nm; bis Mj.2013 150 - 380 255/35R20 97Y (Baureihe 221); Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 530; 573; 71C; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 740; DEG Gutachten 366-0217-12-MURD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49029 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D220 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.03.2020 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 34 Verkaufsbezeichnung: S-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 220 e1*97/27*0099*.. 145 - 326 245/35R20 95Y 11A; 21B; 21L; 22B; Nicht für Fz. m. 22L; 24J; 24M; 367; Länge 6158 mm; nicht 5HR; 51J; 68U; 68V für gepanzerte Fz; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 723; 729; 73C; 74A 220 e1*97/27*0099*.. 368 245/35R20 95Y 11A; 21B; 21L; 22B; Nicht für Fz. m. 22L; 24J; 24M; 367; Länge 6158 mm; nicht 5HR; 51J; 68U; 68V für gepanzerte Fz; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 723; 729; 73C; 74A 220 e1*97/27*0099*.. 180 - 225 245/35R20 95Y 5HR; 51J Nicht für Fz. m. 255/35R20 97Y 11A; 22B; 22L; 24J; Länge 6158 mm; nicht 367 für gepanzerte Fz; Nur 4-MATIC; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 723; 729; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: V-Klasse, Vito, Vito Tourer Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 639/4 e1*2007/46*0458*.. 65 - 140 245/40R20 11A; 22Q; 241; 244; V-Klasse; Vito; Vito 639/5 e1*2007/46*0459*.. 246; 26B; 26N; 26V; Tourer; Vito Mixto; 27I 265/35R20 11A; 22Q; 24C; 244; ab 247; 26P; 26V e1*2007/46*0459*06; ab e1*2007/46*0458*08; ab e1*2007/46*0457*09; Allradantrieb; Frontantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 723; 73C; 74A Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. Gutachten 366-0217-12-MURD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49029 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D220 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.03.2020 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 34 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung). 12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die Gutachten 366-0217-12-MURD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49029 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D220 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.03.2020 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 34 gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Gutachten 366-0217-12-MURD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49029 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D220 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.03.2020 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 34 Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26V) Durch Kürzen der Stoßstangenbefestigung ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27V) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. Gutachten 366-0217-12-MURD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49029 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D220 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.03.2020 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 34 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten. 530) Diese Rad/Reifen-Kombination ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 250 km/h nur zulässig, wenn eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße vorliegt; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig. 57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. 5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1200kg. 5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1260kg. 5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1300kg. 5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu 10% nach ETRTO zulässig. 5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu 10% nach ETRTO zulässig. 5IM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1460kg. 5KK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1650kg. 5LA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1700kg. 67J) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/35R20 Hinterachse: 265/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße Gutachten 366-0217-12-MURD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49029 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D220 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.03.2020 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 34 nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 67X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/35R20 Hinterachse: 275/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68U) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/35R20 Hinterachse: 275/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68V) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/35R20 Hinterachse: 285/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6AO) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/45R20 Hinterachse: 275/40R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6BN) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/40R20 Hinterachse: 275/35R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Gutachten 366-0217-12-MURD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49029 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D220 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.03.2020 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 18 von 34 An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein. 2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest. 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen. 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden. 75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen. 768) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 21-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern. 76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Vorderachse. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. 858) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser bis 350mm an der Vorderachse zulässig. AFY) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm (Dicke 34mm) an der Vorderachse nicht zulässig. Gutachten 366-0217-12-MURD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49029 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D220 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.03.2020 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 19 von 34 DEG) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360 mm an der Vorderachse nicht zulässig. DEL) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser von 390mm an der Vorderachse nicht zulässig. GAB) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 245/35R20 Hinterachse: 275/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. YAQ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/35R20 Hinterachse: 285/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YAT) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 265/30R20 Hinterachse: 275/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Gutachten 366-0217-12-MURD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49029 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D220 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.03.2020 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 20 von 34 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: 4G Genehm.Nr.: e1*2007/46*0436*.. Handelsbez.: AUDI A6, S6, A7, S7 Variante(n): Nur A6 allroad quattro Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 450 y = 270 VA 26P x = 400 y = 220 VA 27B x = 325 y = 390 HA 27I x = 275 y = 340 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 450 y = 270 7 VA 27H x = 325 y = 390 8 HA 27F x = 325 y = 390 18 HA Gutachten 366-0217-12-MURD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49029 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D220 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.03.2020 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 21 von 34 Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: 4G Genehm.Nr.: e1*2007/46*0436*.. Handelsbez.: AUDI A6, S6, A7, S7 Variante(n): Allradantrieb, Coupe, Nur A7 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 230 y = 250 VA 26P x = 180 y = 200 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 230 y = 250 28 VA 26N x = 230 y = 250 8 VA 27F x = 270 y = 350 27 HA 27H x = 270 y = 350 8 HA Gutachten 366-0217-12-MURD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49029 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D220 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.03.2020 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 22 von 34 Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: 4G Genehm.Nr.: e1*2007/46*0436*.. Handelsbez.: AUDI A6, S6, A7, S7 Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Nur A6, Stufenheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 400 y = 200 VA 26P x = 350 y = 150 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 400 y = 200 22 VA 26N x = 400 y = 200 8 VA 27F x = 270 y = 400 30 HA 27H x = 270 y = 400 8 HA Gutachten 366-0217-12-MURD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49029 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D220 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.03.2020 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 23 von 34 Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: F2 Genehm.Nr.: e1*2007/46*1801*.. Handelsbez.: A7/S7 Sportback, A6/S6 Lim./Avant, A6 allroad quattro Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 300 VA 26B x = 250 y = 350 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 250 y = 350 8 VA 26J x = 250 y = 350 30 VA 27H x = 200 y = 350 8 HA 27F x = 200 y = 350 30 HA Gutachten 366-0217-12-MURD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49029 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D220 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.03.2020 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 24 von 34 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: F2X Genehm.Nr.: e1*2007/46*1824*.. Handelsbez.: X Reihe Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 200 VA 26B x = 250 y = 250 VA 27I x = 200 y = 200 HA 27B x = 250 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 250 y = 250 8 VA 26J x = 250 y = 250 30 VA 27H x = 250 y = 250 8 HA 27F x = 250 y = 250 25 HA Gutachten 366-0217-12-MURD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49029 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D220 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.03.2020 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 25 von 34 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: UKL-L Genehm.Nr.: e1*2007/46*0371*.. Handelsbez.: MINI, 2ER REIHE, X REIHE Variante(n): Allradantrieb, BMW Active Tourer F45, BMW Gran Tourer F46, Frontantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27U y = 140 y = 220 HA 27V y = 140 y = 220 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 250 30 VA 26N x = 250 y = 250 8 VA 27F x = 270 y = 280 23 HA 27H x = 270 y = 280 8 HA Gutachten 366-0217-12-MURD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49029 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D220 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.03.2020 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 26 von 34 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: F2CLA Genehm.Nr.: e1*2007/46*1912*.. Handelsbez.: CLA Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 310 y = 310 VA 26P x = 260 y = 260 VA 27B x = 270 y = 290 HA 27I x = 220 y = 240 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 310 y = 310 30 VA 26N x = 310 y = 310 8 VA 27F x = 270 y = 290 30 HA 27H x = 270 y = 290 8 HA Gutachten 366-0217-12-MURD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49029 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D220 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.03.2020 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 27 von 34 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 639/2 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0457*.. Handelsbez.: Marco Polo, V-Klasse, Vito, Vito Tourer Variante(n): ab e1*2007/46*0457*09, Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 300 y = 430 HA 27I x = 250 y = 380 HA 27P x = 250 y = 380 HA 26B x = 320 y = 440 VA 26P x = 270 y = 390 VA 26U x = 200 x = 180 VA 26V x = 200 x = 180 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 320 y = 440 9 VA 26N x = 320 y = 440 5 VA Gutachten 366-0217-12-MURD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49029 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D220 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.03.2020 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 28 von 34 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: F2A Genehm.Nr.: e1*2007/46*1829*.. Handelsbez.: A-KLASSE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 200 VA 26B x = 250 y = 250 VA 27I x = 200 y = 200 HA 27B x = 250 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 250 y = 250 8 VA 26J x = 250 y = 250 30 VA 27H x = 250 y = 250 8 HA 27F x = 250 y = 250 15 HA Gutachten 366-0217-12-MURD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49029 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D220 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.03.2020 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 29 von 34 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: R1ES Genehm.Nr.: e1*2007/46*1560*.. Handelsbez.: E-KLASSE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 300 VA 26P x = 300 y = 250 VA 27B x = 290 y = 390 HA 27I x = 240 y = 340 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 350 y = 300 20 VA 26N x = 350 y = 300 8 VA 27F x = 290 y = 390 30 HA 27H x = 290 y = 390 8 HA Gutachten 366-0217-12-MURD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49029 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D220 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.03.2020 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 30 von 34 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 639/4 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0458*.. Handelsbez.: V-Klasse, Vito, Vito Tourer Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 320 y = 440 VA 26P x = 270 y = 390 VA 26U x = 200 x = 180 VA 26V x = 200 x = 180 VA 27B x = 300 y = 430 HA 27I x = 250 y = 380 HA 27P x = 250 y = 380 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 320 y = 440 9 VA 26N x = 320 y = 440 5 VA Gutachten 366-0217-12-MURD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49029 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D220 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.03.2020 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 31 von 34 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 639/5 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0459*.. Handelsbez.: V-Klasse, Vito, Vito Tourer Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 320 y = 440 VA 26P x = 270 y = 390 VA 26U x = 200 x = 180 VA 26V x = 200 x = 180 VA 27B x = 300 y = 430 HA 27I x = 250 y = 380 HA 27P x = 250 y = 380 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 320 y = 440 9 VA 26N x = 320 y = 440 5 VA Gutachten 366-0217-12-MURD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49029 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D220 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.03.2020 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 32 von 34 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: R1EC Genehm.Nr.: e1*2007/46*1666*.. Handelsbez.: E-KLASSE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 300 VA 26P x = 300 y = 250 VA 27P x = 280 y = 400 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 350 y = 300 8 VA 26J x = 350 y = 300 30 VA 27H x = 280 y = 400 8 HA 27F x = 280 y = 400 30 HA Gutachten 366-0217-12-MURD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49029 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D220 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.03.2020 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 33 von 34 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: R1ES Genehm.Nr.: e1*2007/46*1560*.. Handelsbez.: E-KLASSE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 300 VA 26P x = 300 y = 250 VA 27P x = 280 y = 400 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 350 y = 300 8 VA 26J x = 350 y = 300 30 VA 27H x = 280 y = 400 8 HA 27F x = 280 y = 400 30 HA Gutachten 366-0217-12-MURD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49029 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D220 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.03.2020 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 34 von 34 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 212 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0501*.. Handelsbez.: E-KLASSE Variante(n): Baureihe W213 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 300 VA 26P x = 300 y = 250 VA 27P x = 280 y = 400 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 350 y = 300 8 VA 26J x = 350 y = 300 30 VA 27H x = 280 y = 400 8 HA 27F x = 280 y = 400 30 HA