Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55191 nach §22 StVZO Nr. : RA-001369-A0-347 Anlage-Nr. : 11c Seite : 1 / 16 Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH Teiletyp : D220-1 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: D220-1 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: DIEWE Wheels Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 5112A45666 Radausführungskennz.: ET45 LK 5/112A 66 Radgröße: 9Jx20H2 Rad-Einpresstiefe: 45 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 66,60 mm §22 55191*00 Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: *) 880 kg Reifenabrollumfang: 2400 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke: MERCEDES Radbefestigung Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- Kürzel moment BF1 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, DW4169 130 Nm Schaftlänge 30 mm BF2 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, DW4169 150 Nm Schaftlänge 30 mm BF3 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, DW495 130 Nm Schaftlänge 28,2 mm Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55191 nach §22 StVZO Nr. : RA-001369-A0-347 Anlage-Nr. : 11c Seite : 2 / 16 Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH Teiletyp : D220-1 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1*2001/116*0431*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 245 Mercedes C-Klasse 225/35R20 A02) bis A10) (Coupe C205, Cabrio GCX) N235) T90) A11) BF1) E110a) A205) 225/35R20 M+S GCX) T90) 235/30R20 A01) A94a) K01) M00) N245) T88) 235/30R20 M+S A01) A94a) K01) M00) T88) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/35R20 255/30R20 A01) bis A10) K122) K132) A11) BF1) E110a) V00) §22 55191*00 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1*2001/116*0431*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 245 Mercedes C-Klasse 225/35R20 A01) bis A10) (Limousine, W205) GH1) N235) T90) A11) BF1) E103) K01) 225/35R20 M+S GH1) T90) 235/30R20 K04) M00) N245) T88) 235/30R20 M+S K04) M00) T88) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/35R20 255/30R20 A01) bis A10) K01) K04) K122) T92) A11) BF1) E103) GB6) V00) Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55191 nach §22 StVZO Nr. : RA-001369-A0-347 Anlage-Nr. : 11c Seite : 3 / 16 Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH Teiletyp : D220-1 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204K e1*2001/116*0457*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 245 Mercedes C-Klasse 225/35R20 A01) bis A10) (Kombi, S205) N235) A11) BF1) E103) GCX) K01) T90) 225/35R20 M+S zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/35R20 255/30R20 A01) bis A10) K01) K04) K122) T92) A11) BF1) E103) GCU) V00) 225/35R20 265/30R20 A01) bis A10) K01) K04) K28) K103) A11) BF1) E103) G4K) V00) K122) T94) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R2CS e1*2018/858*00017*.. R2CW e1*2018/858*00016*.. §22 55191*00 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 300 Mercedes C43 AMG 245/35R20 A01) bis A10) Limousine, Kombi BF2) K03) K143) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R1EC e1*2007/46*1666*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 220 Mercedes E-Klasse 225/35R20 A02) bis A10) (Coupe, Cabrio; A94) T90) A11) BF2) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 235/35R20 ab 225/..) A94) T92) 245/30R20 A94) T90) 245/35R20 A94) 255/30R20 A94) T92) 255/35R20 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 245/35R20 275/30R20 A02) bis A10) A11) BF2) Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55191 nach §22 StVZO Nr. : RA-001369-A0-347 Anlage-Nr. : 11c Seite : 4 / 16 Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH Teiletyp : D220-1 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R1EC e1*2007/46*1666*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 270 Mercedes E-Klasse 245/30R20 A02) bis A10) (Coupe, Cabrio; A94) N255) T90) A11) BF2) EB1) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 245/35R20 ab 245/..) A94) N255) 255/30R20 A94) N265) T92) 255/35R20 N265) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 245/35R20 275/30R20 A02) bis A10) A11) BF2) EB1) §22 55191*00 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 212 e1*2001/116*0501*.. 212G e1*2007/46*0484*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 225 Mercedes E-Klasse 235/30R20 A02) bis A10) (W212, Limousine, A11) BF1) E111) EB2) M00) Ausführungen mit T88) kleinsten Serienreifen in 16Zoll) Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55191 nach §22 StVZO Nr. : RA-001369-A0-347 Anlage-Nr. : 11c Seite : 5 / 16 Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH Teiletyp : D220-1 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 212 e1*2001/116*0501*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 270 Mercedes E-Klasse 235/35R20 A02) bis A10) (W213, Limousine) A94a) N245) T92) A11) BF2) E111a) EB1) EB3) EB4) 245/35R20 N255) T95) 255/30R20 A01) A94) K03) N265) T92) 255/35R20 A01) GEE) K03) N265) T97) HL 245/35R20 N255) HL 255/35R20 A01) GEE) K03) N265) §22 55191*00 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/35R20 255/30R20 A02) bis A10) N235) T90) A94) N265) T92) A11) BF2) E111a) EB1) EB3) EB4) V00) 235/35R20 265/30R20 A02) bis A10) N245) A94a) N275) T94) A11) BF2) E111a) EB1) EB3) EB4) V00) 245/35R20 275/30R20 A02) bis A10) T97) A11) BF2) E111a) EB1) EB3) EB4) HL 245/35R20 275/30R20 A02) bis A10) T97) A11) BF2) E111a) EB1) EB3) EB4) V00) Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55191 nach §22 StVZO Nr. : RA-001369-A0-347 Anlage-Nr. : 11c Seite : 6 / 16 Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH Teiletyp : D220-1 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R1ES e1*2007/46*1560*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 270 Mercedes E-Klasse 245/35R20 A02) bis A10) (S213, Kombi) N255) T95) A11) BF2) EB1) EB3) EB4) 255/35R20 A01) GEE) K03) N265) T97) HL 245/35R20 N255) T98) HL 255/35R20 A01) GEE) K03) N265) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 245/35R20 275/30R20 A02) bis A10) T97) A11) BF2) EB1) EB3) EB4) §22 55191*00 HL 245/35R20 275/30R20 A02) bis A10) T97) A11) BF2) EB1) EB3) EB4) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F2B e1*2007/46*1909*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 80 bis 139 Mercedes EQA, EQB 235/40R20 A01) bis A10) K04) T96) BF2) K01) 235/45R20 K04) K120) 245/40R20 K02) 255/40R20 K02) K120) 265/35R20 K02) K61) 265/40R20 K02) K61) K120) Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55191 nach §22 StVZO Nr. : RA-001369-A0-347 Anlage-Nr. : 11c Seite : 7 / 16 Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH Teiletyp : D220-1 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): E2EQEW e1*2018/858*00036*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 109 bis 135 Mercedes EQE 235/45R20 A02) bis A10) (V295, ohne und mit A94) N245) BF2) E130) Hinterachslenkung bis 5°, SA Code 201, nicht für 235/45R20 M+S AMG) A94) W245) 255/40R20 A01) A94) K04) 265/40R20 A01) A94a) K04) 275/35R20 A01) A94a) K01) K02) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): §22 55191*00 E2EQEW e1*2018/858*00036*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 109 bis 135 Mercedes EQE 235/45R20 A02) bis A10) (V295, Hinterachslenkung A94) N245) BF2) E130a) 10°, SA Code 216, nicht für AMG) 255/40R20 A01) A94) K04) 265/40R20 A01) A94a) K04) 275/35R20 A01) A94a) K01) K02) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 245G e1*2001/116*0470*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 80 bis 155 Mercedes GLA 235/35R20 A02) bis A10) BF1) 245/35R20 A01) K118) Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55191 nach §22 StVZO Nr. : RA-001369-A0-347 Anlage-Nr. : 11c Seite : 8 / 16 Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH Teiletyp : D220-1 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F2B e1*2007/46*1909*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 165 Mercedes GLA 235/45R20 A01) bis A10) (H247) K04) K120) A11) BF1) K01) 245/40R20 K04) 255/40R20 K02) K120) 265/40R20 K02) K61) K120) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F2B e1*2007/46*1909*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen §22 55191*00 85 bis 165 Mercedes GLB 235/45R20 A01) bis A10) (X247) K04) K120) BF1) K01) 245/40R20 K04) 255/40R20 K02) K120) 265/40R20 K02) K61) K120) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204X e1*2001/116*0480*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 225 Mercedes GLK 235/40R20 A02) bis A10) A94) BF3) 235/45R20 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 235/40R20 265/35R20 A01) bis A10) A94) K02) BF3) V00) 235/40R20 275/35R20 A01) bis A10) A94a) K02) BF3) V00) 235/45R20 255/40R20 A01) bis A10) A94a) K04) BF3) V00) 235/45R20 265/40R20 A01) bis A10) K02) BF3) V00) Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55191 nach §22 StVZO Nr. : RA-001369-A0-347 Anlage-Nr. : 11c Seite : 9 / 16 Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH Teiletyp : D220-1 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 166 e1*2007/46*0598*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 150 bis 335 Mercedes M-Klasse, 245/45R20 A02) bis A10) GLE-Klasse N255) A11) BF2) E107) E108) EB9) (W166) ER2) 255/45R20 A01) K03) K04) N265) 265/45R20 A01) K01) K04) 275/40R20 A01) K01) K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 164 e1*2001/116*0315*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen §22 55191*00 140 bis 285 Mercedes ML-Klasse 245/45R20 A01) bis A10) K03) N255) BF2) 255/45R20 K01) 265/45R20 K01) 275/40R20 K01) K04) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 245/45R20 275/40R20 A01) bis A10) K03) N255) K04) BF2) V00) 245/45R20 M+S 275/40R20 M+S A01) bis A10) K03) K04) BF2) V00) 275/40R20 245/45R20 A01) bis A10) K01) N255) BF2) V00) 275/40R20 M+S 245/45R20 M+S A01) bis A10) K01) BF2) V00) Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55191 nach §22 StVZO Nr. : RA-001369-A0-347 Anlage-Nr. : 11c Seite : 10 / 16 Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH Teiletyp : D220-1 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 251 e1*2001/116*0341*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 140 bis 285 Mercedes R-Klasse 235/45R20 A01) bis A10) K04) N245) T100) A94) BF2) ER2) 235/45R20 M+S K04) T100) 245/45R20 K03) K04) N255) 245/45R20 M+S K03) K04) 255/45R20 K01) K04) 265/40R20 K01) K04) §22 55191*00 265/45R20 K01) K04) 275/40R20 K01) K02) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 251 e1*2001/116*0341*.. 251 AMG e1*2001/116*0404*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 375 Mercedes R63 AMG 255/45R20 M+S A01) bis A10) K04) A94) BF2) K01) 265/40R20 K04) 265/45R20 K04) 275/40R20 K02) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55191 nach §22 StVZO Nr. : RA-001369-A0-347 Anlage-Nr. : 11c Seite : 11 / 16 Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH Teiletyp : D220-1 A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den §22 55191*00 Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben. A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55191 nach §22 StVZO Nr. : RA-001369-A0-347 Anlage-Nr. : 11c Seite : 12 / 16 Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH Teiletyp : D220-1 BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm Zubehörkit: DW4169 Anzugsmoment: 130 Nm BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm Zubehörkit: DW4169 Anzugsmoment: 150 Nm BF3) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,2 mm Zubehörkit: DW495 Anzugsmoment: 130 Nm E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: §22 55191*00 nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1): • Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29, • Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25 E107) Nicht zulässig an beschussgeschützten Fahrzeugausführungen. E108) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen GLE Coupe (C292) E110a)Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1): • Coupe ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*37 E111) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 212: nur Varianten, die mit "J" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1). E111a)Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213: nur Varianten, die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1). E130) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 10° Lenkwinkelanpassung (Code 216) ausgerüstet sind. E130a)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 10° Lenkwinkelanpassung (Code 216) ausgerüstet sind. EB1) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: • Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. Mercedes Benz Advics mit belüfteter und gelochter Scheibe Ø360x36 mm EB2) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: • Achse 1: Festsattel mit belüfteter und gelochter Scheibe Ø344x32 mm EB3) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: • Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. Mercedes Benz mit belüfteter und gelochter Scheibe Ø360x36 mm Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55191 nach §22 StVZO Nr. : RA-001369-A0-347 Anlage-Nr. : 11c Seite : 13 / 16 Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH Teiletyp : D220-1 EB4) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: • Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. Mercedes Benz mit belüfteter und gelochter Scheibe Ø360x36 mm EB5) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: • Achse 1: 2-Kolben Faustsattel Kennz. Mercedes Stern 375/400x36 mit belüfteter und gelochter Scheibe Ø400x36 mm EB6) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: • Achse 1: 6-Kolben Festsattel Kennz. AMG (silber) mit belüfteter und gelochter Scheibe Ø400x38 mm EB7) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: • Achse 1: 2-Kolben Faustsattel Kennz. Mercedes Stern 375/400x36 mit belüfteter und gelochter Scheibe Ø400x36 mm EB8) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: • Achse 1: 2-Kolben Faustsattel Kennz. Mercedes Stern 375/400x36 mit belüfteter und gelochter Scheibe Ø400x36 mm §22 55191*00 EB9) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: • Achse 1: 6-Kolben Festsattel Kennz. AMG mit belüfteter und gelochter Scheibe Ø390x36 mm ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1740 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1760 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G4K) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 255/35R19 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GB6) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16, 225/45R18, 225/50R17, 245/35R19, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GCU) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18, 225/50R17, 245/35R19, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55191 nach §22 StVZO Nr. : RA-001369-A0-347 Anlage-Nr. : 11c Seite : 14 / 16 Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH Teiletyp : D220-1 GCX) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GEE) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17, 245/40R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GH1) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16, 225/45R18, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. §22 55191*00 Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K61) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Reifenschultern (bei Lenkeinschlag) warm nach vorne innen um 5 mm einzuformen (Kontrollmöglichkeit ausreichender Reifenfreigängigkeit durch Kreisfahrt). K103) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 30° vor Radmitte, eng an das innere Blechradhaus anzulegen. Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55191 nach §22 StVZO Nr. : RA-001369-A0-347 Anlage-Nr. : 11c Seite : 15 / 16 Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH Teiletyp : D220-1 K118) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen. K120) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen. K122) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: • die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu kürzen oder nach hinten/oben zu biegen, • der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus anzulegen(verkleben) oder auszuschneiden. K132) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist der Kunststoffflap der Radhauskante im Bereich der Oberkante Stoßfänger bis 50 Grad hinter der Radmitte innen um 5 mm zu kürzen. K143) An Achse 1 ist am Stoßfänger, die Kunststoffradhauskante im Bereich von oberhalb (Übergang Kotflügel) bis 150mm nach unten auf eine Restbreite von ca. 2 mm zu kürzen. §22 55191*00 M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/- typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55191 nach §22 StVZO Nr. : RA-001369-A0-347 Anlage-Nr. : 11c Seite : 16 / 16 Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH Teiletyp : D220-1 T90) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T94) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1340 kg bei LI 94 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 670 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T96) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. §22 55191*00 T97) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1460 kg bei LI 97 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 730 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T98) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. W245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Reifen der Größen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Die Anlage 11c mit den Seiten 1-16 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ D220-1 des Auftraggebers DIEWE Wheels GmbH Geschäftsstelle Essen, 22.04.2024