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							               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55191 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001369-A0-347
               Anlage-Nr. :                AB6a
               Seite :                     1/9
               Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
               Teiletyp :                  D220-1


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                    D220-1
               Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                         DIEWE Wheels
               Montageposition:                                     Vorderachse **)
               Radausführung:                                         5112A45666
               Radausführungskennz.:                               ET45 LK 5/112A 66
               Radgröße:                                                  9Jx20H2
               Rad-Einpresstiefe:                                         45 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                      112 mm
               Lochzahl:                                                     5
               Mittenlochdurchmesser:                                   66,60 mm
§22 55191*00




               Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                            ohne Ring
               geprüfte Radlast: *)                                       880 kg
                Reifenabrollumfang:                                       2400 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
               **) Die Verwendung des Rades D220-1, 5112A45666 ist nur an der Vorderachse zulässig. Das hier
               beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp D2820, 5112A50666 (ABE-Nr.
               55188*00) an der Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem
               separaten Gutachten für den Radtyp D2820, 5112A50666 (ABE-Nr. 55188*00) zu entnehmen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   MERCEDES

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                     moment
               BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                         DW4169      150 Nm
                               Schaftlänge 30 mm
               BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                         DW4169     130 Nm
                               Schaftlänge 30 mm
               BF3       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                         DW495      130 Nm
                               Schaftlänge 28,2 mm
               BF4       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                         DW4169     180 Nm
                               Schaftlänge 30 mm
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55191 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001369-A0-347
               Anlage-Nr. :                AB6a
               Seite :                     2/9
               Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
               Teiletyp :                  D220-1


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               R1EC                             e1*2007/46*1666*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                                         9Jx20H2, ET45    10Jx20H2, ET50
               120 bis 220      Mercedes E-Klasse        255/35R20        255/35R20                        A02) bis A10)
                                (Coupe, Cabrio;                                                            A11) BF1)
                                Ausführungen mit
                                kleinsten Serienreifen   245/35R20        275/30R20                        A02) bis A10)
                                ab 225/..)                                                                 A11) BF1)
               Die Verwendung des Rades D220-1, 5112A45666 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp D2820, 5112A50666 (ABE-Nr. 55188*00) an der
               Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               R1EC                             e1*2007/46*1666*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                                         9Jx20H2, ET45    10Jx20H2, ET50
§22 55191*00




               120 bis 270      Mercedes E-Klasse        255/35R20        255/35R20                        A02) bis A10)
                                (Coupe, Cabrio;                                                            A11) BF1) EB1)
                                Ausführungen mit
                                kleinsten Serienreifen   245/35R20        275/30R20                        A02) bis A10)
                                ab 245/..)                                                                 A11) BF1) EB1)
               Die Verwendung des Rades D220-1, 5112A45666 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp D2820, 5112A50666 (ABE-Nr. 55188*00) an der
               Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               212                              e1*2001/116*0501*..
               212G                             e1*2007/46*0484*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                       Vorderachse     Hinterachse
                                                          9Jx20H2, ET45   10Jx20H2, ET50
               100 bis 225      Mercedes E-Klasse         235/30R20       275/25R20                        A01) bis A10)
                                (W212, Limousine,         M00) T88)                                        A11) BF2) E111) EB2) V00)
                                Ausführungen mit
                                kleinsten Serienreifen in
                                16Zoll)
               Die Verwendung des Rades D220-1, 5112A45666 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp D2820, 5112A50666 (ABE-Nr. 55188*00) an der
               Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55191 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001369-A0-347
               Anlage-Nr. :                AB6a
               Seite :                     3/9
               Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
               Teiletyp :                  D220-1


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               212                            e1*2001/116*0501*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       9Jx20H2, ET45      10Jx20H2, ET50
               110 bis 270      Mercedes E-Klasse      255/35R20          255/35R20                        A01) bis A10)
                                (W213, Limousine)      K03)                                                A11) BF1) E111a) EB1) EB3)
                                                                                                           EB4) GEE)
                                                             235/35R20              265/30R20              A02) bis A10)
                                                             N245)                                         A11) BF1) E111a) EB1) EB3)
                                                                                                           EB4) V00)
                                                             245/35R20              275/30R20              A02) bis A10)
                                                                                                           A11) BF1) E111a) EB1) EB3)
                                                                                                           EB4)
                                                             245/35R20              285/30R20              A01) bis A10)
                                                                                                           A11) BF1) E111a) EB1) EB3)
                                                                                                           EB4) V00)
                                                             HL 245/35R20           275/30R20              A02) bis A10)
                                                                                                           A11) BF1) E111a) EB1) EB3)
                                                                                                           EB4) V00)
§22 55191*00




                                                             HL 245/35R20           285/30R20              A01) bis A10)
                                                                                                           A11) BF1) E111a) EB1) EB3)
                                                                                                           EB4) V00)
                                                             255/35R20              285/30R20              A01) bis A10)
                                                             K03)                                          A11) BF1) E111a) EB1) EB3)
                                                                                                           EB4) V00)
                                                             HL 255/35R20           285/30R20              A01) bis A10)
                                                             K03)                                          A11) BF1) E111a) EB1) EB3)
                                                                                                           EB4) V00)
               Die Verwendung des Rades D220-1, 5112A45666 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp D2820, 5112A50666 (ABE-Nr. 55188*00) an der
               Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55191 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001369-A0-347
               Anlage-Nr. :                AB6a
               Seite :                     4/9
               Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
               Teiletyp :                  D220-1


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               R1ES                           e1*2007/46*1560*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       9Jx20H2, ET45      10Jx20H2, ET50
               110 bis 270      Mercedes E-Klasse      255/35R20          255/35R20                        A01) bis A10)
                                (S213, Kombi)          K03)                                                A11) BF1) EB1) EB3) EB4)
                                                                                                           GEE)
                                                             245/35R20              275/30R20              A02) bis A10)
                                                                                                           A11) BF1) EB1) EB3) EB4)
                                                             245/35R20              285/30R20              A01) bis A10)
                                                                                                           A11) BF1) EB1) EB3) EB4)
                                                                                                           V00)
                                                             HL 245/35R20           275/30R20              A02) bis A10)
                                                                                                           A11) BF1) EB1) EB3) EB4)
                                                                                                           V00)
                                                             HL 245/35R20           285/30R20              A01) bis A10)
                                                                                                           A11) BF1) EB1) EB3) EB4)
                                                                                                           V00)
                                                             255/35R20              285/30R20              A01) bis A10)
§22 55191*00




                                                             K03)                                          A11) BF1) EB1) EB3) EB4)
                                                                                                           V00)
                                                             HL 255/35R20           285/30R20              A01) bis A10)
                                                             K03)                                          A11) BF1) EB1) EB3) EB4)
                                                                                                           V00)
               Die Verwendung des Rades D220-1, 5112A45666 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp D2820, 5112A50666 (ABE-Nr. 55188*00) an der
               Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               E2EQEW                          e1*2018/858*00036*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                       Vorderachse     Hinterachse
                                                          9Jx20H2, ET45   10Jx20H2, ET50
               109 bis 135      Mercedes EQE              255/40R20       255/40R20                        A01) bis A10)
                                (V295, ohne und mit                                                        BF1) E130)
                                Hinterachslenkung bis 5°, 265/40R20       265/40R20                        A01) bis A10)
                                SA Code 201, nicht für                                                     BF1) E130)
                                AMG)                      275/35R20       275/35R20                        A01) bis A10)
                                                          K01)                                             BF1) E130)
                                                          235/45R20       295/35R20                        A01) bis A10)
                                                          N245)                                            BF1) E130) V00)
                                                          265/40R20       295/35R20                        A01) bis A10)
                                                                                                           BF1) E130) V00)
               Die Verwendung des Rades D220-1, 5112A45666 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp D2820, 5112A50666 (ABE-Nr. 55188*00) an der
               Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55191 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001369-A0-347
               Anlage-Nr. :                AB6a
               Seite :                     5/9
               Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
               Teiletyp :                  D220-1


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               204X                           e1*2001/116*0480*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       9Jx20H2, ET45      10Jx20H2, ET50
               100 bis 225      Mercedes GLK           235/40R20          265/35R20                        A01) bis A10)
                                                                                                           BF3) V00)
                                                             235/40R20              275/35R20              A01) bis A10)
                                                                                                           BF3) V00)
                                                             235/45R20              255/40R20              A01) bis A10)
                                                                                                           BF3) V00)
                                                             235/45R20              265/40R20              A01) bis A10)
                                                                                                           BF3) V00)
                                                             235/45R20              295/35R20              A01) bis A10)
                                                                                                           BF3) V00)
               Die Verwendung des Rades D220-1, 5112A45666 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp D2820, 5112A50666 (ABE-Nr. 55188*00) an der
               Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
§22 55191*00




               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               197                            e1*2007/46*0233*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       9Jx20H2, ET45      10Jx20H2, ET50
               340 bis 384      Mercedes AMG GT, GTS 265/30R20 M+S        265/30R20 M+S                    A01) bis A10)
                                                       K01)                                                BF4) E117) EB5)
                                                       255/30R20 M+S      275/30R20 M+S                    A01) bis A10)
                                                       K01)                                                BF4) E117) EB5) V00)
                                                       255/30R20 M+S      285/30R20 M+S                    A01) bis A10)
                                                       K01)                                                BF4) E117) EB5) V00)
                                                       255/30R20 M+S      295/30R20 M+S                    A01) bis A10)
                                                       K01)                                                BF4) E117) EB5) V00)
                                                       265/30R20 M+S      285/30R20 M+S                    A01) bis A10)
                                                       K01)                                                BF4) E117) EB5) V00)
                                                       265/30R20 M+S      295/30R20 M+S                    A01) bis A10)
                                                       K01)                                                BF4) E117) EB5) V00)
               Die Verwendung des Rades D220-1, 5112A45666 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp D2820, 5112A50666 (ABE-Nr. 55188*00) an der
               Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55191 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001369-A0-347
               Anlage-Nr. :                AB6a
               Seite :                     6/9
               Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
               Teiletyp :                  D220-1


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               164                            e1*2001/116*0315*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       9Jx20H2, ET45      10Jx20H2, ET50
               140 bis 285      Mercedes ML-Klasse     265/45R20          265/45R20                        A01) bis A10)
                                                       K01)                                                BF1)
                                                       275/40R20          275/40R20                        A01) bis A10)
                                                       K01)                                                BF1)
                                                       245/45R20          275/40R20                        A01) bis A10)
                                                       K03) N255)                                          BF1) V00)
                                                       245/45R20 M+S      275/40R20 M+S                    A01) bis A10)
                                                       K03)                                                BF1) V00)
               Die Verwendung des Rades D220-1, 5112A45666 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp D2820, 5112A50666 (ABE-Nr. 55188*00) an der
               Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

               Auflagen und Hinweise
§22 55191*00




               A01)    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)    Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)    Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                       nicht zulässig.

               A04)    Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)    Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                       über die Radkontur hinausragen.

               A06)    Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                       Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55191 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001369-A0-347
               Anlage-Nr. :                AB6a
               Seite :                     7/9
               Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
               Teiletyp :                  D220-1


               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                      sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
§22 55191*00




                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
                      Zubehörkit: DW4169
                      Anzugsmoment: 150 Nm

               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
                      Zubehörkit: DW4169
                      Anzugsmoment: 130 Nm

               BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,2 mm
                      Zubehörkit: DW495
                      Anzugsmoment: 130 Nm

               BF4)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
                      Zubehörkit: DW4169
                      Anzugsmoment: 180 Nm

               E111) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 212: nur Varianten,
                     die mit "J" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).

               E111a)Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213: nur Varianten,
                     die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).

               E117) Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung.

               E130) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 10° Lenkwinkelanpassung
                     (Code 216) ausgerüstet sind.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55191 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001369-A0-347
               Anlage-Nr. :                AB6a
               Seite :                     8/9
               Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
               Teiletyp :                  D220-1


               EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. Mercedes Benz Advics mit belüfteter und gelochter
                        Scheibe Ø360x36 mm

               EB2)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: Festsattel mit belüfteter und gelochter Scheibe Ø344x32 mm

               EB3)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. Mercedes Benz mit belüfteter und gelochter Scheibe
                        Ø360x36 mm

               EB4)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. Mercedes Benz mit belüfteter und gelochter Scheibe
                        Ø360x36 mm

               EB5)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: 6-Kolben Festsattel Kennz. AMG Carbon Ceramic mit belüfteter und gelochter
                        Scheibe Ø402x39 mm
§22 55191*00




               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                      liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                      nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               GEE) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17,
                    245/40R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                    des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
                    Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
                    typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
                    Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

               N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55191 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001369-A0-347
               Anlage-Nr. :                AB6a
               Seite :                     9/9
               Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
               Teiletyp :                  D220-1


               N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
                      und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
                      ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
                      sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                      Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
                      eines entsprechenden Nachweises.

               Die Anlage AB6a mit den Seiten 1-9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
               Sonderräder Typ D220-1 des Auftraggebers DIEWE Wheels GmbH
§22 55191*00




               Geschäftsstelle Essen, 22.04.2024