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							Gutachten 366-0399-13-MURD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49342
zu V.1. ANLAGE: 7                                               Radtyp: D319
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 14.12.2016
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Fahrzeughersteller                       : AUDI, BMW AG, DAIMLER BENZ, DAIMLER (D),
                                           MERCEDES-BENZ, PORSCHE, QUATTRO GmbH
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 9 1/2 J X 19 H2            Einpreßtiefe (mm)     : 21
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 112/5                      Zentrierart           : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                            Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                 och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung           Kennzeichnung        (mm)                     last      umf.     Fertig
                    Rad                     Zentrierring                                  (kg)      (mm)     datum
51122166            LK 5x112                ohne                       66,6                   855     2290    03/13
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : AUDI
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                           für Typ : B81; B8
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                           für Typ : 4L; 4L1; (Kugelbund lose)
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                           Typ : 8R; 4G1; 8R2; B8; 4G; B81; 8R1; 4H
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 120 Nm für Typ : B8; B81; 4G; 4G1
                                           160 Nm für Typ : 4L; 4L1
                                           180 Nm für Typ : 4H erhöhtes Anzugsmoment
                                           200 Nm für Typ : 8R erhöhtes Anzugsmoment; 8R1 erhöhtes
                                           Anzugsmoment; 8R2 erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
B8           e1*2001/116*0430*.. 105 - 245 245/35R19 93        11A; 248; 51J             AUDI A5 Cabrio (8T)
                                           255/35R19 92        11A; 22I; 22M; 248;       bis MJ2016;
                                                               54F                       Allradantrieb;
                                                265/35R19 94   11A; 22B; 22H; 22L;       Frontantrieb;
                                                               248; 54F                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                         71K; 723; 729; 73C;
                                                                                         74A; 76B; 765
B8             e1*2001/116*0430*..    125 - 260 245/35R19 93   11A; 22B; 22L; 24M;       AUDI S5 Coupé (8T)
                                                               51J                       bis MJ2016; AUDI A5
                                                255/35R19 92   11A; 22B; 22L; 24M;       Coupe (8T) bis MJ2016;
                                                               54F                       Allradantrieb;
                                                265/35R19 94   11A; 22B; 22L; 24M;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               54F                       12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                         71K; 723; 729; 73C;
                                                                                         74A; 76B; 765
Gutachten 366-0399-13-MURD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49342
zu V.1. ANLAGE: 7                                               Radtyp: D319
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 14.12.2016
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
B8           e1*2001/116*0430*.. 90 - 200 235/35R19 91Y 11A; 241; 244; 246;             Nicht A4 Allroad
B81          e13*2007/46*1084*..                         247; 26B; 26J; 27B;            Quattro; AUDI A4 (B9)
                                                         27H
                                 90 - 260 245/35R19 93Y 11A; 24C; 24D; 26B;             ab MJ2016; Kombi;
                                                         26J; 27B; 27F                  Limousine;
                                           255/30R19 91Y 11A; 24C; 24D; 26B;            Allradantrieb;
                                                         26J; 27B; 27F; 5GG             Frontantrieb;
                                           255/35R19 92Y 11A; 24C; 24D; 26B;            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         26J; 27B; 27F                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                           265/30R19 93Y 11A; 24C; 24D; 26B;            723; 73C; 74A
                                                         26J; 27B; 27F
                                           265/35R19 94Y 11A; 24C; 24D; 26B;
                                                         26J; 27B; 27F
                                 260       235/35R19 M+S 11A; 241; 244; 246;
                                                         247; 26B; 26J; 27B;
                                                         27H; 52J
B8           e1*2001/116*0430*.. 100 - 245 245/35R19 93  11A; 248; 51J                  AUDI A5 Sportback;
B81          e13*2007/46*1084*..           255/35R19 92  11A; 22I; 22M; 248;            bis
                                                         54F                            e1*2001/116*0430*44;
                                           265/35R19 94  11A; 22B; 22H; 22L;            4-türig;
                                                         248; 54F                       Allradantrieb;
                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                        71K; 723; 729; 73C;
                                                                                        74A; 76B; 765
B8             e1*2001/116*0430*..   118 - 195 245/35R19 93    11A; 22B; 22L; 24M;      AUDI A5 Coupe (8T)
                                                               51J                      bis MJ2016;
                                             255/35R19 92      11A; 22B; 22L; 24M;      Frontantrieb;
                                                               54F                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                             265/35R19 94      11A; 22B; 22L; 24M;      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                               54F                      723; 729; 73C; 74A;
                                                                                        76B; 765

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6, S6, A7, S7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
4G           e1*2007/46*0436*..  140 - 245 255/40R19 100       11A; 24C; 244; 26B;      Nur A6 allroad
4G1          e13*2007/46*1147*..                               26N; 27B; 27F            quattro;
                                           255/45R19 100       11A; 24C; 244; 26B;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               26N; 27B; 27F            12A; 51A; 573; 71C;
                                             265/40R19 98      11A; 24C; 244; 247;      71K; 723; 73C; 74A;
                                                               26B; 26N; 27B; 27F       765
4G             e1*2007/46*0436*..    140 - 245 245/40R19 94    11A; 245; 248; 26B;      Nur A7 Sportback;
4G1            e13*2007/46*1147*..                             260; 271                 Coupe; 4-türig;
                                             255/35R19 96      11A; 245; 248; 26B;      Allradantrieb;
                                                               260; 272                 Frontantrieb;
                                             255/40R19 96      11A; 245; 248; 26B;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               260; 272                 12A; 51A; 573; 71C;
                                             265/35R19 94      11A; 24J; 248; 26B;      71K; 723; 729; 73C;
                                                               261; 272                 74A
                                             265/40R19 98      11A; 24J; 248; 26B;
                                                               261; 272
Gutachten 366-0399-13-MURD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49342
zu V.1. ANLAGE: 7                                               Radtyp: D319
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 14.12.2016
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6, S6, A7, S7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen          Auflagen zu Reifen           Auflagen
4G           e1*2007/46*0436*..  100 - 150 245/40R19 94    11A; 241; 244; 246;          Nur A6; nicht A6
4G1          e13*2007/46*1147*..                           247; 26B; 261; 273; 5HI      allroad quattro;
                                 100 - 245 245/40R19 98    11A; 241; 244; 246;          Kombi; Stufenheck;
                                                           247; 26B; 261; 273           Allradantrieb;
                                             255/35R19 96Y 11A; 24C; 244; 247;          Frontantrieb;
                                                           26B; 262; 274                10B; 11B; 11G; 11H;
                                             255/40R19 96Y 11A; 24C; 244; 247;          12A; 51A; 573; 71C;
                                                           26B; 262; 274                71K; 723; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
8R           e13*2007/46*1083*.. 100 - 260 275/45R19 104       11A; 24C; 24D            erhöhtes
                                                                                        Anzugsmoment
8R1            e13*2007/46*1083*..           285/45R19 107     11A; 24C; 24D            200 Nm;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                        71K; 723; 73C; 74A;
                                                                                        740

Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5 HYBRID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
8R2          e13*2007/46*1179*.. 100 - 260 275/45R19 104       11A; 24C; 24D            erhöhtes
                                                                                        Anzugsmoment
                                             285/45R19 107     11A; 24C; 24D            200 Nm;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                        71K; 723; 73C; 74A;
                                                                                        740

Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5,SQ5,SQ5 TDI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
8R           e1*2001/116*0473*.. 100 - 260 275/45R19 104       11A; 24C; 24D            erhöhtes
                                                                                        Anzugsmoment
                                             285/45R19 107     11A; 24C; 24D            200 Nm;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                        71K; 723; 73C; 74A;
                                                                                        740

Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
4L1          e13*2007/46*1081*.. 155 - 245 265/50R19 106       11A; 24J; 24M; 26P       ab
                                           295/45R19 109       11A; 24J; 244; 247;      e13*2007/46*1081*06;
                                                               26B                      Allradantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                        723; 73C; 74A; 74E;
                                                                                        75I
Gutachten 366-0399-13-MURD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49342
zu V.1. ANLAGE: 7                                               Radtyp: D319
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 14.12.2016
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q7, Q7 e-tron, SQ7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
4L           e1*2001/116*0350*.. 155 - 245 265/50R19 106       11A; 24J; 24M; 26P       ab
                                           295/45R19 109       11A; 24J; 244; 247;      e1*2001/116*0350*20;
                                                               26B                      Allradantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                        723; 73C; 74A; 74E;
                                                                                        75I

Verkaufsbezeichnung:     A8L, A8, S8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
4H           e1*2007/46*0284*.. 155 - 309 255/45R19 104        11A; 21B; 22B; 24J;      erhöhtes
                                                               248; 261; 270            Anzugsmoment
                                                                                        180 Nm; kurzer
                                             275/40R19 101     11A; 21B; 22B; 241;      Radstand; langer
                                                               244; 246; 262; 272       Radstand;
                                             275/45R19 104     11A; 21B; 22B; 241;      Allradantrieb;
                                                               244; 246; 262; 272;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               54A
                                             285/40R19 103     11A; 21B; 22B; 24C;      12A; 51A; 573; 71C;
                                                               244; 247; 263; 272       71K; 723; 729; 73C;
                                                                                        74A; 740; 765

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller       : QUATTRO GmbH
Befestigungsteile                      : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile     : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     AUDI RS5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
B8           e1*2001/116*0447*.. 331         235/40R19         51G; 52J                 Coupe; Allradantrieb;
                                             245/35R19 93      52J                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                             255/35R19 96      11A; 27I                 12A; 51A; 573; 71C;
                                             265/35R19 98      11A; 26P; 27I            71K; 723; 729; 73C;
                                             275/30R19 96      11A; 248; 26P; 27H;      74A
                                                               27I
                                             275/35R19 96      11A; 248; 26P; 27H;
                                                               27I

Verkaufsbezeichnung:     RS5 Coupe, RS5 Cabriolet, RS4 Avant
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW     Reifen          Auflagen zu Reifen              Auflagen
B8           e1*2001/116*0447*.. 331    235/40R19       51G; 52J                        Cabrio; Coupe;
                                        245/35R19 93    52J                             Allradantrieb;
                                        255/35R19 96    nur Coupe; 11A; 27I             10B; 11B; 11G; 11H;
                                        265/35R19 98    11A; 26P; 27I                   12A; 51A; 573; 71C;
                                        275/30R19 96    nur Coupe; 11A; 248;            71K; 723; 729; 73C;
                                                        26P; 27H; 27I                   74A
                                        275/35R19 100 11A; 248; 26P; 27H;
                                                        27I
Gutachten 366-0399-13-MURD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49342
zu V.1. ANLAGE: 7                                               Radtyp: D319
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 14.12.2016
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                                                                                                   Seite: 5 von 29
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller       : BMW AG
Befestigungsteile                      : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 29 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile     : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung:     7er Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
7L           e1*2007/46*0276*..  155 - 330 275/40R19 101       GAE; 11A; 244; 247;      ab
                                                               27F; 57F                 e1*2007/46*0276*10;
                                                                                        Allradantrieb;
                                             285/40R19 103     YA7; 11A; 244; 247;      Heckantrieb;
                                                               27F; 57F                 Luftfederung;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                        723; 73C; 74D; 76B
7L             e1*2007/46*0276*..   155 - 330 255/45R19 100    YA7; 11A; 245; 26B;      ab
                                                               26N; 57E                 e1*2007/46*0276*10;
                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                        Luftfederung;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                        723; 73C; 74D; 76A
7L             e1*2007/46*0276*..   155 - 330 255/40R19 100    11A; 244; 245; 26B;      ab
                                                               26N; 27H                 e1*2007/46*0276*10;
                                                                                        Allradantrieb;
                                             255/45R19 100     11A; 244; 245; 26B;      Heckantrieb;
                                                               26N; 27H                 Luftfederung;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                        723; 73C; 74D

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller       : DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
Befestigungsteile                      : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                         für Typ : 171; 209
Befestigungsteile                      : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                         für Typ : 218; 219; 230; 222; 231; 221; 172; 221; 204 X
Anzugsmoment der Befestigungsteile     : 110 Nm für Typ : 171; 209
                                         130 Nm für Typ : 172; 218; 219; 230; 231
                                         150 Nm für Typ : 221; 222
                                         150 Nm ( GLC ) für Typ : 204 X
Gutachten 366-0399-13-MURD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49342
zu V.1. ANLAGE: 7                                               Radtyp: D319
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 14.12.2016
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Verkaufsbezeichnung:     CLK-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
209          e1*98/14*0184*..  225 - 270 265/30R19 89Y 11A; 22B; 22F; 24D;              Nur CLK 500; Nur CLK
                                                       5FM; 57F; 68X                    55 AMG; Cabrio;
                                                                                        Coupe;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                        723; 729; 73C; 74A;
                                                                                        76B
209            e1*98/14*0184*..     100 - 200 255/30R19 91  11A; 22B; 24M; 585          Cabrio; Coupe;
                                              265/30R19 89Y 11A; 22B; 22F; 24D;         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            5FM; 68X                    12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                        723; 729; 73C; 74A;
                                                                                        76B

Verkaufsbezeichnung:     CLS-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
218          e1*2007/46*0485*..  120 - 300 255/30R19 91Y 11A; 22B; 248; 270;            Coupe; 4-türig;
                                                         5GG                            Allradantrieb;
                                           255/35R19 92Y 11A; 22B; 248; 270             Heckantrieb;
                                           265/30R19 93  11A; 22B; 248; 271             10B; 11B; 11G; 11H;
                                           265/35R19 94  11A; 22B; 248; 271             12A; 51A; 71C; 71K;
                                           275/30R19 92Y 11A; 22B; 244; 247;            723; 729; 73C; 74A;
                                                         271; 57F; 68R                  76B
                                           285/30R19 94  11A; 22B; 244; 247;
                                                         272; 57F; 572; 675
218          e1*2007/46*0485*..  120 - 300 255/35R19 96W 11A; 248; 27B; 27H             Kombilimousine;
                                           265/30R19 93Y 11A; 24M; 27B; 27F;            Allradantrieb;
                                                         5HA                            Heckantrieb;
                                           265/35R19 94Y 11A; 24M; 27B; 27F             10B; 11B; 11G; 11H;
                                           275/30R19 96W 11A; 244; 247; 27B;            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                         27F; 57F; 68R                  723; 729; 73C; 74A;
                                           285/30R19 94Y 11A; 244; 247; 27B;            76B
                                                         27F; 57F; 572; 675
219          e1*2001/116*0295*.. 155 - 285 285/30R19 98  11A; 22I; 24M; 57F;            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         575                            12A; 51A; 530; 71C;
                                                                                        71K; 723; 73C; 74A;
                                                                                        76B

Verkaufsbezeichnung:     GLC-KLASSE, GLK-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
204 X        e1*2001/116*0480*.. 120 - 180 275/45R19 104       11A; 24C; 244; 247;      GLC; Kombilimousine;
                                                               26B                      Allradantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                        723; 73C; 74A
Gutachten 366-0399-13-MURD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49342
zu V.1. ANLAGE: 7                                               Radtyp: D319
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 14.12.2016
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Verkaufsbezeichnung:     S-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen            Auflagen zu Reifen         Auflagen
221          e1*2001/116*0335*.. 270 - 335 255/40R19 100     11A; 24Q; 241; 246;        ab Mj.2014 (Baureihe
                                                             26B; 26N; 27B; 27H;        217); Cabrio; Coupe;
                                                             27V; 68G                   Allradantrieb;
                                               255/45R19 100 YA7; 11A; 24Q; 241;        Heckantrieb;
                                                             246; 26B; 26N; 27B;        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             27H; 27V                   12A; 51A; 71C; 71K;
                                               275/40R19 101 11A; 244; 247; 27B;        723; 73C; 74A; 97M
                                                             27H; 27V; 57F; 575
                                               285/40R19 103 YA7; 11A; 244; 247;
                                                             27B; 27F; 27V; 57F
221            e1*2001/116*0335*..   430       255/40R19 100 11A; 241; 246; 26B;        ab Mj.2014 (Baureihe
                                                             26N; 54A; 57E; 68G         217); Coupe;
                                               255/45R19 M+S 11A; 24Q; 241; 246;        Allradantrieb;
                                                             26B; 26N; 27B; 27H;        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             27V; 52J                   12A; 51A; 71C; 71K;
                                               255/45R19 100 11A; 241; 246; 26B;        723; 73C; 74A
                                                             26N; 57E; 575
                                               285/40R19 103 11A; 244; 247; 27B;
                                                             27F; 27V; 57F; 575;
                                                             97H
221            e1*2001/116*0335*..   150 - 335 255/40R19     11A; 22L; 248; 51G;        ab Mj.2013 (Baureihe
222            e1*2007/46*0960*..                            575                        222); nicht AMG Sport-
                                               275/40R19     11A; 22L; 24M; 27I;        Paket; Limousine;
                                                             51G; 57F; 575              Allradantrieb;
                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 6AA; 71C;
                                                                                        71K; 723; 73C; 74A;
                                                                                        76B

Verkaufsbezeichnung:     SLK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW        Reifen          Auflagen zu Reifen       Auflagen
171          e1*2001/116*0262*..     120 - 225 235/35R19 91    11A; 22F; 22L; 24M;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               54A                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                             255/30R19 91      11A; 22F; 22L; 24D;      723; 73C; 74A; 76B;
                                                               57F; 671; 673            977
                                             265/30R19 89      11A; 22F; 22L; 24D;
                                                               54A; 57F; 68X

Verkaufsbezeichnung:     SLK / SLC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
172          e1*2007/46*0548*..  115 - 225 235/35R19 91        11A; 22L; 24M; 272       Cabrio; Heckantrieb;
                                           255/30R19 91        11A; 22L; 244; 247;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               273; 57F; 673            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                        723; 729; 73C; 74A;
                                                                                        76B
Gutachten 366-0399-13-MURD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49342
zu V.1. ANLAGE: 7                                               Radtyp: D319
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 14.12.2016
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Verkaufsbezeichnung:     SL-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
230          e1*98/14*0169*..   225       245/35R19 93         11A; 248                 ab e1*98/14*0169*19;
231          e1*2007/46*0803*.. 225 - 320 255/30R19 91         11A; 248; 27I            Cabrio; Heckantrieb;
                                          255/35R19 92         11A; 248; 27I            10B; 11B; 11G; 11H;
                                          265/30R19 93         11A; 248; 27H; 27I       12A; 51A; 71C; 71K;
                                          265/35R19 94         11A; 248; 27H; 27I       723; 729; 73C; 74A;
                                          275/30R19 92         11A; 244; 247; 27B;      76B
                                                               27H; 57F; 68R
                                             285/30R19 94      11A; 244; 247; 27B;
                                                               27F; 57F; 572; 575

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller       : PORSCHE
Befestigungsteile                      : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile     : 160 Nm
Verkaufsbezeichnung:     MACAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
95BN         e13*2007/46*1164*.. 155 - 294 255/50R19           51G; 56G; 57F; 575       ab
                                           265/50R19 110       124; 57F; 6AM            e13*2007/46*1164*02;
                                           275/45R19 104       12A; 57F; 6AL            Kombilimousine;
                                           285/45R19 107       12A; 57F; 6AN            Allradantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        51A; 6AA; 71C; 71K;
                                                                                        723; 73C; 74A; 76B

Verkaufsbezeichnung:     MACAN S, MACAN TURBO, MACAN S DIESEL, MACAN, MACAN GTS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen Auflagen
95B          e13*2007/46*1165*.. 155 - 294 255/50R19     51G; 56G; 57F; 575 ab
                                           265/50R19 110 124; 57F; 6AM      e13*2007/46*1165*02;
                                           275/45R19 104 12A; 57F; 6AL      Kombilimousine;
                                           285/45R19 107 12A; 57F; 6AN      Allradantrieb;
                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                            51A; 6AA; 71C; 71K;
                                                                            723; 73C; 74A; 76B

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
Gutachten 366-0399-13-MURD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49342
zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: D319
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 14.12.2016
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       ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
       den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
       bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
       der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Gutachten 366-0399-13-MURD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49342
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      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
      abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24Q) Die Radabdeckung an Achse 2 ist, sofern nich serienmäßig vorhanden, durch Ausstellen der
     Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
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      50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
      Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
      im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
261) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
262) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
263) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 23,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
273) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 23,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
274) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 28,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
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27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27V) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
     konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
530) Diese Rad/Reifen-Kombination ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 250
     km/h nur zulässig, wenn eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der
     Reifengröße vorliegt; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
572) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                     Vorderachse:                        245/35R19
                     Hinterachse:                        285/30R19
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
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      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
585) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/35R19
                    Hinterachse:                          255/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1160kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1230kg.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1300kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.
671) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/35R19
                    Hinterachse:                          255/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
673) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                   Vorderachse:                          225/35R19
Gutachten 366-0399-13-MURD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49342
zu V.1. ANLAGE: 7                                               Radtyp: D319
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 14.12.2016
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                    Hinterachse:                          255/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
675) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          255/35R19
                    Hinterachse:                          285/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68G) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          255/40R19
                    Hinterachse:                          285/35R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68R) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/35R19
                    Hinterachse:                          275/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/35R19
                    Hinterachse:                          265/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
Gutachten 366-0399-13-MURD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49342
zu V.1. ANLAGE: 7                                               Radtyp: D319
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 14.12.2016
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      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
     deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AL) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        245/50R19
                    Hinterachse:                        275/45R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AM) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        245/55R19
                    Hinterachse:                        265/50R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AN) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        255/50R19
                    Hinterachse:                        285/45R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
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zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: D319
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 14.12.2016
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       zu überprüfen.
       5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
       nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
74E) Die Verwendung von Befestigungsmitteln mit entkoppeltem Schraubenbund ist erforderlich.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 20-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig und nur in Verbindung mit den
     unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Rädern für die Hinterachse.
76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den
     unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Vorderachse.
977) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur an der Hinterachse zulässig.
     Bei Verwendung gleicher Reifengrößen an der Vorderachse und Hinterachse muß die Maulweite des
     Sonderrades an der Hinterachse größer/gleich der des Sonderrades der Vorderachse und muß die
     Einpreßtiefe des Sonderrades an der Hinterachse kleiner/gleich der des Sonderrades der Vorderachse
     sein.
     Bei Verwendung einer breiteren Reifengröße an der Hinterachse kann die Einpreßtiefe des Sonderrades
     an der Hinterachse maximal größer sein als die Hälfe aus der Reifen-Nennbreiten-Differenz zwischen der
     Reifengröße an der Hinterachse und der Reifengröße an der Vorderachse, wobei die
     Einpreßtiefen-Differenz der Serie nicht überschritten werden darf.
97H) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des
     Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
     Vorderachse.
97M) Die Maulweite des Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des
     Sonderrades der Vorderachse, wobei bei Verwendung von gleichen Reifengrößen die Einpreßtiefe des
     Sonderrades an der Hinterachse kleiner der des Sonderrades der Vorderachse sein muß.
GAE) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Reifengröße:
     Vorderachse: 245/45R19
     Hinterachse: 275/40R19
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
YA7) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          255/45R19
                     Hinterachse:                          285/40R19
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    4G
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0436*..
       Handelsbez.:    AUDI A6, S6, A7, S7

       Variante(n):    Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Nur A6, Stufenheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26B                     x = 400            y = 200                   VA
             26P                     x = 350            y = 150                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 400       y = 200           22                VA
             26N                   x = 400       y = 200            8                VA
             27F                   x = 270       y = 400           30                HA
             27H                   x = 270       y = 400            8                HA
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Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 14.12.2016
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Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    B8
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0430*..
       Handelsbez.:    AUDI A5,S5,A4,S4

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26P                     x = 250            y = 200                   VA
             26B                     x = 300            y = 250                   VA
             27I                     x = 250            y = 300                   HA
             27B                     x = 300            y = 350                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26N                   x = 300       y = 250            8                VA
             26J                   x = 300       y = 250           25                VA
             27H                   x = 300       y = 350            8                HA
             27F                   x = 300       y = 350           25                HA
Gutachten 366-0399-13-MURD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49342
zu V.1. ANLAGE: 7                                               Radtyp: D319
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 14.12.2016
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Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    4G
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0436*..
       Handelsbez.:    AUDI A6, S6, A7, S7

       Variante(n):    Allradantrieb, Coupe, Nur A7

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26B                     x = 230            y = 250                   VA
             26P                     x = 180            y = 200                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 230       y = 250           28                VA
             26N                   x = 230       y = 250            8                VA
             27F                   x = 270       y = 350           27                HA
             27H                   x = 270       y = 350            8                HA
Gutachten 366-0399-13-MURD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49342
zu V.1. ANLAGE: 7                                               Radtyp: D319
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 14.12.2016
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Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    4L
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0350*..
       Handelsbez.:    AUDI Q7, Q7 e-tron, SQ7

       Variante(n):    ab e1*2001/116*0350*20, Allradantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26B                     x = 350            y = 400                   VA
             26P                     x = 300            y = 350                   VA
Gutachten 366-0399-13-MURD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49342
zu V.1. ANLAGE: 7                                               Radtyp: D319
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 14.12.2016
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Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    4G
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0436*..
       Handelsbez.:    AUDI A6, S6, A7, S7

       Variante(n):    Nur A6 allroad quattro

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26B                     x = 450            y = 270                   VA
             26P                     x = 400            y = 220                   VA
             27B                     x = 325            y = 390                   HA
             27I                     x = 275            y = 340                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26N                   x = 450       y = 270            7                VA
             27H                   x = 325       y = 390            8                HA
             27F                   x = 325       y = 390           18                HA
Gutachten 366-0399-13-MURD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49342
zu V.1. ANLAGE: 7                                               Radtyp: D319
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 14.12.2016
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Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    7L
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0276*..
       Handelsbez.:    7er Reihe

       Variante(n):    ab e1*2007/46*0276*10, Allradantrieb, Hinterachslenkung, Luftfederung

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26B                     x = 380            y = 270                   VA
             26P                     x = 330            y = 220                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 380       y = 270           18                VA
             26N                   x = 380       y = 270            8                VA
             27F                   x = 270       y = 300           30                HA
             27H                   x = 270       y = 300            8                HA
Gutachten 366-0399-13-MURD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49342
zu V.1. ANLAGE: 7                                               Radtyp: D319
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 14.12.2016
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    221
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0335*..
       Handelsbez.:    S-Klasse

       Variante(n):    ab Mj.2013, Heckantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26B                     x = 320            y = 350                   VA
             26P                     x = 270            y = 300                   VA
             27B                     x = 150            y = 380                   HA
             27I                     x = 100            y = 330                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 320       y = 350           18                VA
             26N                   x = 320       y = 350           18                VA
             27F                   x = 150       y = 380           12                HA
             27H                   x = 150       y = 380            9                HA
Gutachten 366-0399-13-MURD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49342
zu V.1. ANLAGE: 7                                               Radtyp: D319
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 14.12.2016
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    204 X
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0480*..
       Handelsbez.:    GLC-KLASSE, GLK-KLASSE

       Variante(n):    GLC

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26P                     x = 230            y = 230                   VA
             26B                     x = 280            y = 280                   VA
Gutachten 366-0399-13-MURD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49342
zu V.1. ANLAGE: 7                                               Radtyp: D319
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 14.12.2016
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    221
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0335*..
       Handelsbez.:    S-Klasse

       Variante(n):    Allradantrieb, Coupe

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             27U                     x = 240            y = 400                   HA
             27V                     x = 240            y = 400                   HA
             26B                     x = 300            y = 350                   VA
             26P                     x = 250            y = 300                   VA
             27B                     x = 300            y = 400                   HA
             27I                     x = 260            y = 350                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 300       y = 350           19                VA
             26N                   x = 300       y = 350            8                VA
             27F                   x = 300       y = 400           28                HA
             27H                   x = 300       y = 400            8                HA
Gutachten 366-0399-13-MURD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49342
zu V.1. ANLAGE: 7                                               Radtyp: D319
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 14.12.2016
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    218
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0485*..
       Handelsbez.:    CLS-KLASSE

       Variante(n):    Allradantrieb, Kombilimousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26B                     x = 250            y = 330                   VA
             26P                     x = 200            y = 280                   VA
             27B                     x = 280            y = 310                   HA
             27I                     x = 230            y = 260                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 250       y = 330           20                VA
             26N                   x = 250       y = 330            8                VA
             27F                   x = 250       y = 330           25                HA
             27H                   x = 250       y = 330            8                HA
Gutachten 366-0399-13-MURD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49342
zu V.1. ANLAGE: 7                                               Radtyp: D319
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 14.12.2016
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Fahrzeug:

       Hersteller:     MERCEDES
       Fahrzeugtyp:    231
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0803*..
       Handelsbez.:    SL-Klasse

       Variante(n):    Cabrio, Heckantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26B                     x = 380            y = 360                   VA
             27I                     x = 300            y = 330                   HA
             27B                     x = 350            y = 380                   HA
             26P                     x = 330            y = 310                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26N                   x = 380       y = 360            8                VA
             26J                   x = 380       y = 360          13,5               VA
             27H                   x = 350       y = 380            8                HA
             27F                   x = 350       y = 380          23,5               HA
Gutachten 366-0399-13-MURD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49342
zu V.1. ANLAGE: 7                                               Radtyp: D319
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 14.12.2016
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Fahrzeug:

       Hersteller:     QUATTRO
       Fahrzeugtyp:    B8
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0447*..
       Handelsbez.:    AUDI RS5

       Variante(n):    Allradantrieb, Coupe

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26P                     x = 260            y = 350                   VA
             26B                     x = 310            y = 400                   VA
             27I                     x = 250            y = 300                   HA
             27B                     x = 300            y = 350                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26N                   x = 310       y = 400            8                VA
             26J                   x = 310       y = 400           13                VA
             27H                   x = 300       y = 350            8                HA
             27F                   x = 300       y = 350           28                HA