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							Gutachten 366-0090-13-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 27.10.2015
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Fahrzeughersteller                       : AUDI, BMW AG, DAIMLER (D), MERCEDES-AMG,
                                           MERCEDES-BENZ
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 8 1/2 J X 19 H2             Einpreßtiefe (mm)      : 42
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 112/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                   och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                    Rad                     Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
51124266            LK 5x112                ohne                        66,6                    800     2394    03/13
51124266            LK 5x112                ohne                        66,6                    855     2290    03/13
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : AUDI
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 120 Nm für Typ : B8; B81; 4G; 4G1
                                           200 Nm für Typ : 8R erhöhtes Anzugsmoment; 8R1 erhöhtes
                                           Anzugsmoment; 8R2 erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen         Auflagen
B8           e1*2001/116*0430*.. 100 - 200 235/35R19 91         11A; 22I; 51J              AUDI A4 bis MJ2015;
                                 100 - 245 245/35R19 93         11A; 21P; 22I; 51J         AUDI S4; Limousine;
                                           255/35R19            51G                        Allradantrieb;
                                           255/35R19 92         11A; 21P; 22B; 24J;        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                24M; 54F                   12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                           71K; 723; 729; 73C;
                                                                                           74A
B8             e1*2001/116*0430*..    100 - 200 235/35R19 91    11A; 22I; 5GG; 51J         AUDI A4 bis MJ2015;
B81            e13*2007/46*1084*..    100 - 245 245/35R19 93    11A; 21P; 22I; 51J         Nicht A4 Allroad
                                                255/35R19       51G                        Quattro; AUDI S4;
                                                255/35R19 92    11A; 21P; 22B; 24J;        Kombi; Allradantrieb;
                                                                24M; 54F                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                           71K; 723; 729; 73C;
                                                                                           74A
B8             e1*2001/116*0430*..    88 - 195 235/35R19 91     11A; 22I; 51J              AUDI A4 bis MJ2015;
                                               245/35R19 93     11A; 21P; 22I; 51J         Limousine;
                                               255/35R19        51G                        Frontantrieb;
                                               255/35R19 92     11A; 21P; 22B; 24J;        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                24M; 54F                   12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                           723; 729; 73C; 74A
B8             e1*2001/116*0430*..    88 - 195 235/35R19 91     11A; 22I; 51J              AUDI A4 bis MJ2015;
B81            e13*2007/46*1084*..             245/35R19 93     11A; 21P; 22I; 51J         Kombi; Frontantrieb;
                                               255/35R19        51G                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                               255/35R19 92     11A; 21P; 22B; 24J;        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                24M; 54F                   723; 729; 73C; 74A
Gutachten 366-0090-13-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 27.10.2015
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6, S6, A7, S7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
4G           e1*2007/46*0436*..  100 - 150 235/40R19 92         5GM; 57E; 67H            Nur A6; nicht A6
4G1          e13*2007/46*1147*..           235/40R19 96         52J                      allroad quattro;
                                           235/45R19 95         57E; 67K                 Kombi; Stufenheck;
                                           235/45R19 95         52J                      Allradantrieb;
                                           245/40R19 94         5HI                      Frontantrieb;
                                           245/40R19 98                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                           255/35R19 96                                  12A; 51A; 573; 71C;
                                           255/40R19 96                                  71K; 723; 73C; 74A;
                                                                                         AFX; AFY

Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
8R           e13*2007/46*1083*.. 100 - 260 235/55R19            51G                      erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
8R1            e13*2007/46*1083*..                                                       200 Nm;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                         71K; 723; 73C; 74A;
                                                                                         740; 837; 838; PDB

Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5 HYBRID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
8R2          e13*2007/46*1179*.. 100 - 260 235/55R19            51G                      erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                                                                         200 Nm;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                         71K; 723; 73C; 74A;
                                                                                         740; 837; 838; PDB

Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5,SQ5,SQ5 TDI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
8R           e1*2001/116*0473*.. 100 - 260 235/55R19            51G                      erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                                                                         200 Nm;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                         71K; 723; 73C; 74A;
                                                                                         740; 837; 838; PDB

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : BMW AG
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 140 Nm
Gutachten 366-0090-13-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 27.10.2015
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Verkaufsbezeichnung:     MINI, 2er Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
UKL-L        e1*2007/46*0371*..  70 - 170 225/40R19 93          11A; 24J; 244; 247;      BMW Active Tourer
                                                                26J; 27H; 27V            F45;
                                                                                         BMW Gran Tourer F46;
                                              235/35R19 91W 11A; 241; 244; 246;          Allradantrieb;
                                                            247; 26J; 27U                Frontantrieb;
                                              245/35R19 93  11A; 24C; 244; 247;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            26J; 27F; 27V                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         723; 73C; 74A

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : DAIMLER (D), MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 130 Nm für Typ : 117; 176; 204; 204 K; 207; 212; 212K; 245; 245G;
                                          245G AMG
                                          150 Nm für Typ : 164; 166; 215; 220; 251; 639; 639/2; 639/4; 639/5
Verkaufsbezeichnung:     A 45 AMG 4MATIC, CLA 45 AMG 4MATIC, GLA 45 AMG 4MATIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen       Auflagen zu Reifen  Auflagen
245G AMG     e1*2007/46*1207*.. 80 - 155 225/45R19 96                     Sportfahrwerk; GLA;
                                80 - 265 235/45R19 95                     nicht Offroad-
                                265      225/45R19 96 52J                 Fahrwerk; Fahrdynamik-
                                         M+S
                                                                          Paket; Allradantrieb;
                                                                          Frontantrieb;
                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                          723; 73C; 74A; 77E
245G AMG e1*2007/46*1207*..     265      235/35R19 91 11A; 24J; 26B; 26N; A 45 AMG;
                                                      27H                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                          723; 73C; 74A; 77E
245G AMG e1*2007/46*1207*..     80 - 155 225/45R19 96                     nicht Sportfahrwerk;
                                80 - 265 235/45R19 95                     GLA; nicht
                                265      225/45R19 96 52J                 Fahrdynamik Paket;
                                         M+S
                                                                          Offroad-Fahrwerk;
                                                                          Allradantrieb;
                                                                          Frontantrieb;
                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                          723; 73C; 74A; 77E
Gutachten 366-0090-13-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 27.10.2015
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Verkaufsbezeichnung:    A 45 AMG 4MATIC, CLA 45 AMG 4MATIC, GLA 45 AMG 4MATIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen       Auflagen zu Reifen Auflagen
245G AMG e1*2007/46*1207*..    80 - 155 225/45R19 96                    nicht Sportfahrwerk;
                               80 - 265 235/45R19 95                    GLA; nicht
                                                                        Fahrdynamik Paket;
                                                                        nicht Offroad-
                                                                        Fahrwerk;
                                                                        Allradantrieb;
                                                                        Frontantrieb;
                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                        723; 73C; 74A; 77E

Verkaufsbezeichnung:     A-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
176          e1*2007/46*0928*.. 66 - 160 225/35R19 88W 11A; 24J; 248; 26N;               A-Klasse;
                                                       26P; 27H                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         723; 729; 73C; 74A
176            e1*2007/46*0928*..    265      235/35R19 91      11A; 24J; 26B; 26N;      A 45 AMG;
                                                                27H                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         723; 73C; 74A; 77E

Verkaufsbezeichnung:     B-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
245          e1*2001/116*0314*.. 70 - 142 225/35R19 88          11A; 22I; 24J; 24M;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                54A                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         723; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
245G         e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 225/35R19 88Y 11A; 24J; 248; 26B;              nicht Sportfahrwerk;
                                                        26N; 5FE                         CLA Limousine; CLA
                                                                                         Shooting brake;
                                                                                         Kombilimousine;
                                                                                         Limousine;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         723; 729; 73C; 74A;
                                                                                         765
245G           e1*2001/116*0470*..   80 - 155 225/35R19 88W 11A; 24J; 248; 26B;          CLA; Sportfahrwerk;
                                                            26J; 27H                     CLA Limousine; CLA
                                                                                         Shooting brake;
                                                                                         Kombilimousine;
                                                                                         Limousine;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         723; 73C; 74A
Gutachten 366-0090-13-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 27.10.2015
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Verkaufsbezeichnung:     B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                Auflagen
245G         e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 225/45R19 96                                   Sportfahrwerk; GLA;
                                 80 - 265 235/45R19 95                                   nicht Offroad-
                                 265      225/45R19 96 52J                               Fahrwerk; Fahrdynamik-
                                          M+S
                                                                                         Paket; Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         723; 73C; 74A; 77E
245G           e1*2001/116*0470*..   100 - 160 225/35R19 88Y 11A; 26B; 26J; 27H          CLA; CLA Limousine;
                                                                                         CLA Shooting brake;
                                                                                         Kombilimousine;
                                                                                         Limousine;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         723; 73C; 74A
245G           e1*2001/116*0470*..   80 - 155 225/45R19 96                               nicht Sportfahrwerk;
                                     80 - 265 235/45R19 95                               GLA; nicht
                                     265      225/45R19 96      52J                      Fahrdynamik Paket;
                                              M+S
                                                                                         Offroad-Fahrwerk;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         723; 73C; 74A; 77E
245G           e1*2001/116*0470*..   265      235/35R19 91      11A; 24J; 26B; 26N;      A 45 AMG;
                                                                27H                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         723; 73C; 74A; 77E
245G           e1*2001/116*0470*..   66 - 160 225/35R19 88W 11A; 24J; 248; 26N;          A-Klasse;
                                                            26P; 27H                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         723; 729; 73C; 74A
245G           e1*2001/116*0470*..   80 - 155 225/45R19 96                               nicht Sportfahrwerk;
                                     80 - 265 235/45R19 95                               GLA; nicht
                                                                                         Fahrdynamik Paket;
                                                                                         nicht Offroad-
                                                                                         Fahrwerk;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         723; 73C; 74A; 77E

Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen      Auflagen
204          e1*2001/116*0431*.. 115 - 225 225/35R19 88Y 11A; 24J; 26P; 5FE      Coupe; Heckantrieb;
                                           235/35R19 91  11A; 24J; 26B; 26N; 27I 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                           255/30R19 91  11A; 248; 27B; 27H;     723; 729; 73C; 74A
                                                         57F; 673
Gutachten 366-0090-13-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 27.10.2015
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Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
204          e1*2001/116*0431*.. 120 - 200 225/35R19 88Y 11A; 24J; 24M; 5FE              Nur Baureihe 204; Nur
                                           235/35R19 91  11A; 21P; 22I; 24J;             4-MATIC; Limousine;
                                                         24M                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                 120 - 225 235/35R19 91Y 11A; 21P; 22I; 24J;             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                         24M                             723; 729; 73C; 74A
204          e1*2001/116*0431*.. 85 - 245 225/40R19 93Y 11A; 26N; 26P                    Nur Baureihe 205;
204 K        e1*2001/116*0457*..                                                         neue C-Klasse;
                                                                                         Kombilimousine;
                                                                                         Limousine;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         723; 73C; 74A
204            e1*2001/116*0431*..   88 - 200 225/35R19 88Y 11A; 24J; 24M; 5FE           Nur Baureihe 204;
                                              235/35R19 91  11A; 21P; 22I; 24J;          Limousine;
                                                            24M                          Heckantrieb;
                                              255/30R19 91  11A; 22I; 24D; 57F;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            671; 673                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         723; 73C; 74A
204 K          e1*2001/116*0457*..   88 - 200 225/35R19 88   11A; 21P; 24J; 57E;         bis
                                                             670; 673                    e1*2001/116*0457*24;
                                               235/35R19 91  11A; 21P; 22I; 22M;         Kombi; Heckantrieb;
                                                             24J; 24M                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                               255/30R19 91  11A; 22B; 22H; 22L;         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                             24M; 57F; 671; 673          723; 73C; 74A
204 K          e1*2001/116*0457*..   120 - 170 235/35R19 91W 11A; 21P; 22I; 22M;         Nur 4-MATIC; bis
                                                             24J; 24M                    e1*2001/116*0457*24;
                                                                                         Kombi;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         723; 729; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     CLA-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
117          e1*2007/46*1007*.. 80 - 155 225/35R19 88W 11A; 24J; 248; 26B;               CLA; Sportfahrwerk;
                                                       26J; 27H                          CLA Limousine; CLA
                                                                                         Shooting brake;
                                                                                         Kombilimousine;
                                                                                         Limousine;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         723; 73C; 74A
117            e1*2007/46*1007*..    80 - 155 225/35R19 88Y 11A; 24J; 248; 26B;          nicht Sportfahrwerk;
                                                            26N; 5FE                     CLA Limousine; CLA
                                                                                         Shooting brake;
                                                                                         Kombilimousine;
                                                                                         Limousine;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         723; 729; 73C; 74A;
                                                                                         765
Gutachten 366-0090-13-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 27.10.2015
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Verkaufsbezeichnung:     CL-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
215          e1*98/14*0113*..  368            245/40R19         11A; 21B; 21L; 24M;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                53S                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         723; 729; 73C; 74A
215            e1*98/14*0113*..      220 - 326 245/40R19        11A; 21B; 21L; 24M;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                53S                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         723; 729; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
212          e1*2001/116*0501*.. 125 - 245 245/35R19 93Y 11A; 21P                        Stufenheck;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                         71K; 723; 729; 73C;
                                                                                         74A
212            e1*2001/116*0501*..   100 - 150 235/35R19 91Y 51J                         Stufenheck;
                                     100 - 245 235/35R19 91Y 57E; 68X                    Heckantrieb;
                                               245/35R19 93Y 11A; 21P                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         723; 729; 73C; 74A
212K           e1*2007/46*0200*..    125 - 245 245/35R19        11A; 21P; 51G; 57E;      Kombi; Allradantrieb;
                                                                575                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                         71K; 723; 729; 73C;
                                                                                         74A; 76A
212K           e1*2007/46*0200*..    100 - 245 245/35R19 93     57E; 572; 67C; 68R       Kombi; Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         723; 729; 73C; 74A;
                                                                                         76A

Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE COUPE, CABRIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
207          e1*2001/116*0502*.. 120 - 245 235/35R19            11A; 51G; 57E            Coupe; Heckantrieb;
                                           255/30R19            11A; 22I; 248; 51G;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                57F; 575                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         723; 729; 73C; 74A
207            e1*2001/116*0502*..   225      235/35R19 91Y                              Coupe; Allradantrieb;
                                              255/30R19     51G; 575                     10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                         51A; 71C; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A
207            e1*2001/116*0502*..   120 - 245 235/35R19        11A; 51G; 57E; 575       Cabrio; Heckantrieb;
                                               255/30R19        11A; 22I; 248; 51G;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                57F; 575                 12A; 51A; 575; 71C;
                                                                                         71K; 723; 729; 73C;
                                                                                         74A

Verkaufsbezeichnung:     MERCEDES R-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
251          e1*2001/116*0341*.. 140 - 225 255/50R19     11A; 24C; 24D                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                           103W
                                           275/45R19 104 11A; 24C; 24D                   12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         723; 73C; 74A
Gutachten 366-0090-13-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 27.10.2015
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Verkaufsbezeichnung:     M-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
164          e1*2001/116*0315*.. 140 - 225 255/50R19 103 11A; 24C; 24M                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                           275/45R19 104 11A; 24C; 24M                   12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         723; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     M-KLASSE, GL-KLASSE, GLE-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
166          e1*2007/46*0598*.. 190 - 245 265/55R19 109 11A; 24J; 57E                    GLE Coupé;
                                          M+S
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         723; 73C; 74A; 740;
                                                                                         76A; 97P
166            e1*2007/46*0598*..    150 - 300 255/50R19 103 11A; 24J; 248               M-Klasse; nicht GLE
                                               265/50R19 106 11A; 24J; 244; 247          Coupé; GLE SUV; nicht
                                               275/45R19 104 11A; 246; 248               GL-Klasse;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                         71K; 723; 729; 73C;
                                                                                         74A; 75I; 765

Verkaufsbezeichnung:     S-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
220          e1*97/27*0099*..  145 - 165 245/40R19 94Y 11A; 367; 5HI; 51J                Nicht für Fz. m.
                                                                                         Länge 6158 mm;
                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         723; 729; 73C; 74A;
                                                                                         MBN
220            e1*97/27*0099*..      180 - 225 245/40R19 94Y 5HI; 51J                    Nicht für Fz. m.
                                                                                         Länge 6158 mm; nicht
                                                                                         für gepanzerte Fz;
                                                                                         Nur 4-MATIC;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         723; 729; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:    VITO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW       Reifen        Auflagen zu Reifen           Auflagen
639/4        L275                    65 - 170 255/40R19 100 11A; 24C; 24D; 54A           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         723; 73C; 74A
639/4          e1*2007/46*0458*..    70 - 165 255/40R19 100 11A; 24C; 244; 247;          bis
639/5          e1*2007/46*0459*..,                          5KA; 54A                     e1*2007/46*0459*05;
               L720                  190      255/40R19     11A; 24C; 244; 247;          bis
                                              100W          5KA; 54A                     e1*2007/46*0458*07;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         723; 73C; 74A
Gutachten 366-0090-13-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 27.10.2015
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Verkaufsbezeichnung:     VITO, VIANO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
639          e9*2001/116*0048*.. 65 - 170 255/40R19 100 11A; 24C; 24D; 54A               Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         723; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     VITO,VIANO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
639/2        e1*2007/46*0457*.. 70 - 165 255/40R19 100 11A; 24C; 244; 247;               bis
                                                       5KA; 54A                          e1*2007/46*0457*08;
                                190      255/40R19     11A; 24C; 244; 247;               Allradantrieb;
                                         100W          5KA; 54A                          Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         723; 73C; 74A

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
Gutachten 366-0090-13-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 27.10.2015
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21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Gutachten 366-0090-13-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 27.10.2015
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      Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
      (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
Gutachten 366-0090-13-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 27.10.2015
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27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27U) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27V) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
53S) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
     erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
572) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                     Vorderachse:                        245/35R19
                     Hinterachse:                        285/30R19
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Gutachten 366-0090-13-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 27.10.2015
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      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1230kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1260kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.
5KA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1600kg.
670) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/35R19
                    Hinterachse:                          265/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
671) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/35R19
                    Hinterachse:                          255/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
673) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        225/35R19
                    Hinterachse:                        255/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Gutachten 366-0090-13-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 27.10.2015
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      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67C) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/35R19
                    Hinterachse:                          295/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67H) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/40R19
                    Hinterachse:                          265/35R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67K) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        235/45R19
                    Hinterachse:                        265/40R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68R) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/35R19
                    Hinterachse:                          275/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                   Vorderachse:                           235/35R19
                   Hinterachse:                           265/30R19
Gutachten 366-0090-13-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 27.10.2015
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       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 20-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig und nur in Verbindung mit den
     unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Rädern für die Hinterachse.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
837) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 345mm
     (Dicke 30mm) in Verbindung mit Bremssätteln der Herstellers "Brembo" an der Vorderachse nicht
     zulässig.
Gutachten 366-0090-13-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 27.10.2015
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838) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 320mm
     (Dicke 30mm) in Verbindung mit Bremssätteln der Herstellers "Brembo" an der Vorderachse nicht
     zulässig.
97P) Die Verwendung von Sonderrädern ist zulässig, wobei die Maulweiten/- und Einpreßtiefendifferenz des
     Sonderrades der Vorderachse zur Hinterachse gleich jener der Serie sein muß.
AFX) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 379 mm
     (Dicke 38mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
AFY) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm
     (Dicke 34mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
MBN) Die Verwendung der Sonderräder ist nur an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 314
     mm (Dicke 28mm) an der Vorderachse zulässig.
PDB) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 380 mm
     (Dicke 36mm bzw. 38mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
Gutachten 366-0090-13-MURD/N3
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zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 27.10.2015
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    UKL-L
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0371*..
       Handelsbez.:    MINI, 2er Reihe

       Variante(n):    BMW Active Tourer F45, Frontantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             27U                      y = 140             y = 220                   HA
             27V                      y = 140             y = 220                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             27F                   x = 270       y = 280            23                 HA
             27H                   x = 270       y = 280             8                 HA
             26J                   x = 250       y = 250            30                 VA
             26N                   x = 250       y = 250             8                 VA
Gutachten 366-0090-13-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 27.10.2015
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    204
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0431*..
       Handelsbez.:    C-KLASSE

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 300             y = 350                   VA
             26P                      x = 240             y = 285                   VA
             27B                      x = 300             y = 350                   HA
             27I                      x = 250             y = 300                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 300       y = 350            30                 VA
             26N                   x = 300       y = 350             8                 VA
             27F                   x = 300       y = 350            30                 HA
             27H                   x = 300       y = 350             8                 HA
Gutachten 366-0090-13-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 27.10.2015
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    176
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0928*..
       Handelsbez.:    A-KLASSE

       Variante(n):    ---

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 200             y = 310                   VA
             26B                      x = 250             y = 350                   VA
             27I                      x = 240             y = 315                   HA
             27B                      x = 290             y = 350                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 250       y = 350            20                 VA
             26N                   x = 250       y = 350             8                 VA
             27F                   x = 290       y = 350            25                 HA
             27H                   x = 290       y = 350             8                 HA
Gutachten 366-0090-13-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 27.10.2015
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    117
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1007*..
       Handelsbez.:    CLA-Klasse

       Variante(n):    Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 280             y = 330                   VA
             26P                      x = 230             y = 280                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             27H                   x = 300       y = 320             8                 HA
             27F                   x = 300       y = 320            18                 HA
             26J                   x = 280       y = 330             8                 VA
             26N                   x = 280       y = 330            30                 VA
Gutachten 366-0090-13-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 27.10.2015
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    245G
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0470*..
       Handelsbez.:    B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA

       Variante(n):    Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 280             y = 330                   VA
             26P                      x = 230             y = 280                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             27F                   x = 300       y = 320            18                 HA
             27H                   x = 300       y = 320             8                 HA
             26J                   x = 280       y = 330             8                 VA
             26N                   x = 280       y = 330            30                 VA
Gutachten 366-0090-13-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 27.10.2015
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                                                                                                    Seite: 22 von 25

Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    117
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1007*..
       Handelsbez.:    CLA-Klasse

       Variante(n):    Frontantrieb, Limousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 305             y = 335                   VA
             26B                      x = 355             y = 385                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             27H                   x = 310       y = 295             8                 HA
             27F                   x = 310       y = 295            13                 HA
             26N                   x = 355       y = 385             8                 VA
             26J                   x = 355       y = 385            18                 VA
Gutachten 366-0090-13-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 27.10.2015
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    204
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0431*..
       Handelsbez.:    C-KLASSE

       Variante(n):    Coupe, Heckantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             27B                      x = 340             y = 260                   HA
             27I                      x = 290             y = 210                   HA
             26B                      x = 245             y = 350                   VA
             26P                      x = 195             y = 300                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 245       y = 350             8                 VA
             26J                   x = 245       y = 350            17                 VA
             27H                   x = 340       y = 260             8                 HA
             27F                   x = 340       y = 260            28                 HA
Gutachten 366-0090-13-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 27.10.2015
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    245G
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0470*..
       Handelsbez.:    B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA

       Variante(n):    Frontantrieb, Limousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 305             y = 335                   VA
             26B                      x = 355             y = 385                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 355       y = 385             8                 VA
             26J                   x = 355       y = 385            18                 VA
             27H                   x = 310       y = 295             8                 HA
             27F                   x = 310       y = 295            13                 HA
Gutachten 366-0090-13-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 27.10.2015
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    176
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0928*..
       Handelsbez.:    A-KLASSE

       Variante(n):    Frontantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                  Achse
                                      von [mm]             bis [mm]
             26P                       x = 200             y = 310                  VA
             26B                       x = 250             y = 350                  VA
             27I                       x = 240             y = 315                  HA
             27B                       x = 290             y = 350                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 250       y = 350             8                 VA
             26J                   x = 250       y = 350            20                 VA
             27H                   x = 290       y = 350             8                 HA
             27F                   x = 290       y = 350           22,5                HA
Gutachten 366-0399-13-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49342
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D319
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 27.10.2015
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Fahrzeughersteller                       : AUDI, DAIMLER (D), MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 9 1/2 J X 19 H2             Einpreßtiefe (mm)      : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 112/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                   och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                    Rad                     Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
51123566            LK 5x112                ohne                        66,6                    800     2394    03/13
51123566            LK 5x112                ohne                        66,6                    855     2290    03/13
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : AUDI
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 120 Nm für Typ : B8; B81
                                           180 Nm für Typ : 4H erhöhtes Anzugsmoment
                                           200 Nm für Typ : 8R erhöhtes Anzugsmoment; 8R1 erhöhtes
                                           Anzugsmoment; 8R2 erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen         Auflagen
B8           e1*2001/116*0430*.. 105 - 245 245/35R19 93         51J                        AUDI A5; Cabrio; 2-
                                           255/35R19            51G                        türig; Allradantrieb;
                                           255/35R19 92         54F                        Frontantrieb;
                                           265/35R19 94         54F                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                           721; 725; 729; 73C;
                                                                                           74A; 76B; 765
B8             e1*2001/116*0430*..    100 - 245 245/35R19 93    51J                        AUDI A5 Sportback; 4-
B81            e13*2007/46*1084*..              255/35R19       51G                        türig; Allradantrieb;
                                                255/35R19 92    54F                        Frontantrieb;
                                                265/35R19 94    54F                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                           71K; 723; 729; 73C;
                                                                                           74A; 76B; 765
B8             e1*2001/116*0430*..    100 - 200 265/35R19 94    11A; 22B; 22F; 24D;        AUDI A4 bis MJ2015;
B81            e13*2007/46*1084*..                              54F                        Nicht A4 Allroad
                                      100 - 245 245/35R19 93    11A; 22B; 22H; 24M;        Quattro; AUDI S4;
                                                                51J                        Kombi; Allradantrieb;
                                                255/35R19 92    11A; 22B; 22F; 24D;        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                54F                        12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                           71K; 723; 729; 73C;
                                                                                           74A; 76B
B8             e1*2001/116*0430*..    88 - 195 245/35R19 93     11A; 22B; 22H; 24M;        AUDI A4 bis MJ2015;
                                                                51J                        Limousine;
                                                255/35R19 92    11A; 22B; 22F; 24D;        Frontantrieb;
                                                                54F                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                265/35R19 94    11A; 22B; 22F; 24D;        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                54F                        725; 729; 73C; 74A;
                                                                                           76B
Gutachten 366-0399-13-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49342
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D319
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 27.10.2015
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
B8           e1*2001/116*0430*.. 118 - 195 245/35R19 93         51J                      AUDI A5; Coupe; 2-
                                           255/35R19            51G                      türig; Frontantrieb;
                                           265/35R19 94         11A; 22I; 22M; 54F       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         725; 729; 73C; 74A;
                                                                                         76B; 765
B8             e1*2001/116*0430*..   100 - 200 265/35R19 94     11A; 22B; 22F; 24D;      AUDI A4 bis MJ2015;
                                                                54F                      AUDI S4; Limousine;
                                     100 - 245 245/35R19 93     11A; 22B; 22H; 24M;      Allradantrieb;
                                                                51J                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              255/35R19 92      11A; 22B; 22F; 24D;      12A; 51A; 573; 71K;
                                                                54F                      721; 725; 729; 73C;
                                                                                         74A; 76B
B8             e1*2001/116*0430*..   88 - 195 245/35R19 93      11A; 22B; 22H; 24M;      AUDI A4 bis MJ2015;
B81            e13*2007/46*1084*..                              51J                      Kombi; Frontantrieb;
                                              255/35R19 92      11A; 22B; 22F; 24D;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                54F                      12A; 51A; 71K; 721;
                                              265/35R19 94      11A; 22B; 22F; 24D;      725; 729; 73C; 74A;
                                                                54F                      76B

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A8L, AUDI A8,AUDI S8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
4H           e1*2007/46*0284*.. 155 - 309 255/45R19             51G                      erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                                                                         180 Nm; kurzer
                                                                                         Radstand; langer
                                                                                         Radstand;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                         71K; 721; 723; 729;
                                                                                         73C; 74A; 740; 765

Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
8R           e13*2007/46*1083*.. 100 - 260 275/45R19 104 11A; 24C; 24D                   erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
8R1            e13*2007/46*1083*..                                                       200 Nm;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                         71K; 723; 73C; 74A;
                                                                                         740

Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5 HYBRID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
8R2          e13*2007/46*1179*.. 100 - 260 275/45R19 104 11A; 24C; 24D                   erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                                                                         200 Nm;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                         71K; 723; 73C; 74A;
                                                                                         740
Gutachten 366-0399-13-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49342
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D319
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 27.10.2015
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5,SQ5,SQ5 TDI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
8R           e1*2001/116*0473*.. 100 - 260 275/45R19 104 11A; 24C; 24D                   erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                                                                         200 Nm;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                         71K; 723; 73C; 74A;
                                                                                         740

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : DAIMLER (D), MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 130 Nm für Typ : 117; 176; 204; 204 K; 212; 212K; 245G; 245G AMG
                                          150 Nm für Typ : 166; 215; 220
Verkaufsbezeichnung:    A 45 AMG 4MATIC, CLA 45 AMG 4MATIC, GLA 45 AMG 4MATIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW     Reifen         Auflagen zu Reifen Auflagen
245G AMG e1*2007/46*1207*..    265    235/35R19 91Y 11A; 244; 247; 27F; CLA; Sportfahrwerk;
                                                     6AA                Kombilimousine;
                                                                        Limousine;
                                                                        Allradantrieb;
                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                        723; 73C; 74A; 76B;
                                                                        77E

Verkaufsbezeichnung:     A-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW            Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
176          e1*2007/46*0928*.. 265           235/35R19 91      11A; 24D; 27F; 57F;      A-Klasse;
                                                                576                      Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         723; 729; 73C; 74A;
                                                                                         76B

Verkaufsbezeichnung:     B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                Auflagen
245G         e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 235/35R19 91 11A; 244; 247; 27F;               nicht Sportfahrwerk;
                                                       57F                               CLA Limousine; CLA
                                                                                         Shooting brake;
                                                                                         Kombilimousine;
                                                                                         Limousine;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 576; 71C;
                                                                                         71K; 723; 729; 73C;
                                                                                         74A; 76B
Gutachten 366-0399-13-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49342
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D319
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 27.10.2015
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Verkaufsbezeichnung:     B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW     Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
245G         e1*2001/116*0470*.. 265    235/35R19 91Y 11A; 244; 247; 27F;                CLA; Sportfahrwerk;
                                                      6AA                                CLA Limousine; CLA
                                                                                         Shooting brake;
                                                                                         Kombilimousine;
                                                                                         Limousine;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         723; 73C; 74A; 76B;
                                                                                         77E
245G           e1*2001/116*0470*..   80 - 155 235/35R19 91      11A; 244; 247; 27F;      CLA; Sportfahrwerk;
                                                                57F; 576                 CLA Limousine; CLA
                                                                                         Shooting brake;
                                                                                         Kombilimousine;
                                                                                         Limousine;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         723; 73C; 74A; 76B
245G           e1*2001/116*0470*..   100 - 160 235/35R19 91     11A; 24D; 27F; 57F;      CLA; CLA Limousine;
                                                                6AA                      CLA Shooting brake;
                                                                                         Kombilimousine;
                                                                                         Limousine;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         723; 73C; 74A; 76B

Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
204          e1*2001/116*0431*.. 85 - 245 255/35R19 96          11A; 244; 247; 27B;      Nur Baureihe 205;
204 K        e1*2001/116*0457*..                                27F; 57F; 575            neue C-Klasse;
                                          265/35R19 94Y         11A; 24D; 27B; 27F;      Kombilimousine;
                                                                57F                      Limousine;
                                              275/30R19 96      11A; 24D; 27B; 27F;      Allradantrieb;
                                                                57F                      Heckantrieb;
                                              285/30R19 98      11A; 24D; 27B; 27F;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                57F                      12A; 51A; 576; 71C;
                                                                                         71K; 723; 73C; 74A;
                                                                                         76B
204            e1*2001/116*0431*..   115 - 225 255/30R19 91     11A; 244; 247; 27B;      Coupe; Heckantrieb;
                                                                27F; 57F; 673            10B; 11B; 11G; 11H;
                                              265/30R19 93      11A; 24D; 27B; 27F;      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                57F; 670; 68X            723; 729; 73C; 74A;
                                                                                         76B
204            e1*2001/116*0431*..   88 - 200 255/30R19 91      11A; 22B; 24D; 57F;      Nur Baureihe 204;
                                                                671; 673                 Limousine;
                                              265/30R19 93      11A; 22B; 24D; 57F;      Heckantrieb;
                                                                670; 68X                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         723; 73C; 74A; 76B
Gutachten 366-0399-13-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49342
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D319
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 27.10.2015
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Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
204 K        e1*2001/116*0457*.. 88 - 200 255/30R19 91          11A; 22B; 22F; 22L;      bis
                                                                24D; 57F; 671; 673       e1*2001/116*0457*24;
                                              265/30R19 93      11A; 22B; 22F; 22L;      Kombi; Heckantrieb;
                                                                24D; 57F; 670; 68X       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         723; 73C; 74A; 76B

Verkaufsbezeichnung:     CLA-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
117          e1*2007/46*1007*.. 80 - 155 235/35R19 91           11A; 244; 247; 27F;      nicht Sportfahrwerk;
                                                                57F                      CLA Limousine; CLA
                                                                                         Shooting brake;
                                                                                         Kombilimousine;
                                                                                         Limousine;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 576; 71C;
                                                                                         71K; 723; 729; 73C;
                                                                                         74A; 76B

Verkaufsbezeichnung:     CL-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
215          e1*98/14*0113*..  368            275/35R19         10N; 11A; 22F; 22L;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                24D; 51G; 57F; 68S       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         723; 729; 73C; 74A;
                                                                                         76B
215            e1*98/14*0113*..     220 - 326 275/35R19         10N; 11A; 22F; 22L;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                24D; 51G; 57F; 68S       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         723; 729; 73C; 74A;
                                                                                         76B

Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen          Auflagen
212          e1*2001/116*0501*.. 100 - 245 265/30R19 93Y 11A; 22B; 244; 247;         Stufenheck;
                                                         57F; 68X                    Heckantrieb;
                                           275/30R19 96  11A; 22B; 244; 247;         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         57F; 68R                    12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                     723; 729; 73C; 74A;
                                                                                     76B
212K           e1*2007/46*0200*..   100 - 245 275/30R19 96Y 11A; 22I; 244; 247; 5IE; Kombi; Heckantrieb;
                                                            57F; 68R                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                              285/30R19 98Y 11A; 22B; 244; 247;      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                            270; 57F; 572; 675       723; 729; 73C; 74A;
                                                                                     76B

Verkaufsbezeichnung:     M-KLASSE, GL-KLASSE, GLE-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
166          e1*2007/46*0598*.. 190 - 245 265/55R19 109 57F                              GLE Coupé;
                                          M+S
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         723; 725; 73C; 74A;
                                                                                         75I; 97P
Gutachten 366-0399-13-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49342
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D319
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 27.10.2015
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                                                                                                     Seite: 6 von 20
Verkaufsbezeichnung:     M-KLASSE, GL-KLASSE, GLE-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
166          e1*2007/46*0598*.. 150 - 300 255/50R19 103 11A; 24C; 24D; 56G               M-Klasse; nicht GLE
                                          265/50R19 106 11A; 24C; 24D; 27I               Coupé; GLE SUV; nicht
                                          275/45R19 104 11A; 24C; 24D                    GL-Klasse;
                                          285/45R19 107 11A; 24C; 24D; 27I               Allradantrieb;
                                          295/45R19 109 11A; 24C; 24D; 26P;              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        27I                              12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                         71K; 723; 729; 73C;
                                                                                         74A; 75I; 765

Verkaufsbezeichnung:     S-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
220          e1*97/27*0099*..  180 - 225 245/40R19 94Y 11A; 22B; 22L; 24M;               Nicht für Fz. m.
                                                       5HI; 51J                          Länge 6158 mm; nicht
                                         255/40R19 96Y 11A; 22B; 22L; 24M                für gepanzerte Fz;
                                                                                         Nur 4-MATIC;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         723; 729; 73C; 74A;
                                                                                         76B
220            e1*97/27*0099*..     368       275/35R19 96Y 11A; 22B; 22F; 22L;          Nicht für Fz. m.
                                                            24D; 57F; 68S                Länge 6158 mm; nicht
                                                                                         für gepanzerte Fz;
                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         723; 729; 73C; 74A;
                                                                                         76B
220            e1*97/27*0099*..     145 - 326 275/35R19 96Y 11A; 22B; 22F; 22L;          Nicht für Fz. m.
                                                            24D; 57F; 68S                Länge 6158 mm; nicht
                                                                                         für gepanzerte Fz;
                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         723; 729; 73C; 74A;
                                                                                         76B

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
     Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Reifenfabrikate verwendet werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
Gutachten 366-0399-13-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49342
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D319
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 27.10.2015
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       den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
       bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
       der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
Gutachten 366-0399-13-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49342
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D319
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 27.10.2015
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       des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
Gutachten 366-0399-13-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49342
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D319
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 27.10.2015
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      FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
      dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
572) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        245/35R19
                    Hinterachse:                        285/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
576) Es sind Reifen-Kombinationen zulässig.
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine
     Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen
     den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.
5IE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1420kg.
670) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/35R19
                    Hinterachse:                          265/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
671) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
Gutachten 366-0399-13-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49342
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D319
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 27.10.2015
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 10 von 20
                    Vorderachse:                          235/35R19
                    Hinterachse:                          255/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
673) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/35R19
                    Hinterachse:                          255/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
675) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          255/35R19
                    Hinterachse:                          285/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68R) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/35R19
                    Hinterachse:                          275/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68S) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        245/40R19
                    Hinterachse:                        275/35R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
Gutachten 366-0399-13-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49342
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D319
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 27.10.2015
__________________________________________________________________________________________________________________
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      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/35R19
                    Hinterachse:                          265/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
     deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
Gutachten 366-0399-13-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49342
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D319
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 27.10.2015
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74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 20-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den
     unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Vorderachse.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
97P) Die Verwendung von Sonderrädern ist zulässig, wobei die Maulweiten/- und Einpreßtiefendifferenz des
     Sonderrades der Vorderachse zur Hinterachse gleich jener der Serie sein muß.
Gutachten 366-0399-13-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49342
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D319
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 27.10.2015
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 13 von 20


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    176
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0928*..
       Handelsbez.:    A-KLASSE

       Variante(n):    Frontantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                  Achse
                                      von [mm]             bis [mm]
             26P                       x = 200             y = 310                  VA
             26B                       x = 250             y = 350                  VA
             27I                       x = 240             y = 315                  HA
             27B                       x = 290             y = 350                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 250       y = 350             8                 VA
             26J                   x = 250       y = 350            20                 VA
             27H                   x = 290       y = 350             8                 HA
             27F                   x = 290       y = 350           22,5                HA
Gutachten 366-0399-13-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49342
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D319
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 27.10.2015
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                                                                                                    Seite: 14 von 20

Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    204
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0431*..
       Handelsbez.:    C-KLASSE

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 300             y = 350                   VA
             26P                      x = 240             y = 285                   VA
             27B                      x = 300             y = 350                   HA
             27I                      x = 250             y = 300                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 300       y = 350            30                 VA
             26N                   x = 300       y = 350             8                 VA
             27F                   x = 300       y = 350            30                 HA
             27H                   x = 300       y = 350             8                 HA
Gutachten 366-0399-13-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49342
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D319
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 27.10.2015
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 15 von 20

Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    204
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0431*..
       Handelsbez.:    C-KLASSE

       Variante(n):    Coupe, Heckantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             27B                      x = 340             y = 260                   HA
             27I                      x = 290             y = 210                   HA
             26B                      x = 245             y = 350                   VA
             26P                      x = 195             y = 300                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 245       y = 350             8                 VA
             26J                   x = 245       y = 350            17                 VA
             27H                   x = 340       y = 260             8                 HA
             27F                   x = 340       y = 260            28                 HA
Gutachten 366-0399-13-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49342
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D319
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 27.10.2015
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    117
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1007*..
       Handelsbez.:    CLA-Klasse

       Variante(n):    Frontantrieb, Limousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 305             y = 335                   VA
             26B                      x = 355             y = 385                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 355       y = 385             8                 VA
             26J                   x = 355       y = 385            18                 VA
             27H                   x = 310       y = 295             8                 HA
             27F                   x = 310       y = 295            13                 HA
Gutachten 366-0399-13-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49342
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D319
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 27.10.2015
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    245G
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0470*..
       Handelsbez.:    B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA

       Variante(n):    Frontantrieb, Limousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 305             y = 335                   VA
             26B                      x = 355             y = 385                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 355       y = 385             8                 VA
             26J                   x = 355       y = 385            18                 VA
             27H                   x = 310       y = 295             8                 HA
             27F                   x = 310       y = 295            13                 HA
Gutachten 366-0399-13-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49342
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D319
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 27.10.2015
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    166
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0598*..
       Handelsbez.:    M-KLASSE, GL-KLASSE, GLE-Klasse

       Variante(n):    Allradantrieb, Nur M-Klasse

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 235             y = 270                   VA
             26P                      x = 185             y = 220                   VA
             27B                      x = 340             y = 235                   HA
             27I                      x = 290             y = 185                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 235       y = 270             4                 VA
             27H                   x = 340       y = 235             6                 HA
Gutachten 366-0399-13-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49342
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D319
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 27.10.2015
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    245G
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0470*..
       Handelsbez.:    B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA

       Variante(n):    Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 280             y = 330                   VA
             26P                      x = 230             y = 280                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 280       y = 330             8                 VA
             26N                   x = 280       y = 330            30                 VA
             27F                   x = 300       y = 320            18                 HA
             27H                   x = 300       y = 320             8                 HA
Gutachten 366-0399-13-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49342
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D319
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 27.10.2015
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    245G
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0470*..
       Handelsbez.:    B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA

       Variante(n):    Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 230             y = 280                   VA
             26B                      x = 280             y = 330                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 280       y = 330             8                 VA
             26N                   x = 280       y = 330            34                 VA
             27F                   x = 300       y = 320            18                 HA
             27H                   x = 300       y = 320             8                 HA