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							Gutachten 366-0134-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49340
ANLAGE: 2                                                            Radtyp: D319
Hersteller: DIEWE GmbH                                               Stand: 29.04.2013
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Fahrzeughersteller                          : AUDI, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 9 1/2 J X 19 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mitten Zentrierring-     zul.     zul.       gültig
                                                                      loch   werkstoff         Rad-     Abroll     ab
                    Kennzeichnung               Kennzeichnung         (mm)                     last     umf.       Fertig
                    Rad                         Zentrierring                                   (kg)     (mm)       datum
51123566            D319 LK 112                 ohne                       66,6                   855    2290       03/13


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : AUDI
Befestigungsteile                           : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
B8           e1*2001/116*0430*.. 100 - 245 245/35R19 93             51J                      AUDI A5 Sportback; 4-
B81          e13*2007/46*1084*..           255/35R19                51G                      türig; Allradantrieb;
                                           255/35R19 92             54F                      Frontantrieb;
                                           265/35R19 94             54F                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                             721; 725; 729; 73C;
                                                                                             74A; 76B; 765
B8             e1*2001/116*0430*..       105 - 245 245/35R19 93     51J                      AUDI A5; Cabrio; 2-
                                                   255/35R19        51G                      türig; Allradantrieb;
                                                   255/35R19 92     54F                      Frontantrieb;
                                                   265/35R19 94     54F                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                             721; 725; 729; 73C;
                                                                                             74A; 76B; 765
B8             e1*2001/116*0430*..       100 - 200 265/35R19 94     11A; 22B; 22F; 24D;      AUDI A4; Nicht A4
B81            e13*2007/46*1084*..                                  54F                      Allroad Quattro; AUDI
                                         100 - 245 245/35R19 93     11A; 22B; 22H; 24M;      S4; Kombi;
                                                                    51J                      Allradantrieb;
                                                   255/35R19 92     11A; 22B; 22F; 24D;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                    54F                      12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                             721; 725; 729; 73C;
                                                                                             74A; 76B
B8             e1*2001/116*0430*..       100 - 200 265/35R19 94     11A; 22B; 22F; 24D;      AUDI A4; AUDI S4;
                                                                    54F                      Limousine;
                                         100 - 245 245/35R19 93     11A; 22B; 22H; 24M;      Allradantrieb;
                                                                    51J                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                   255/35R19 92     11A; 22B; 22F; 24D;      12A; 51A; 573; 71K;
                                                                    54F                      721; 725; 729; 73C;
                                                                                             74A; 76B




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0134-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49340
ANLAGE: 2                                                            Radtyp: D319
Hersteller: DIEWE GmbH                                               Stand: 29.04.2013
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
B8           e1*2001/116*0430*.. 120 - 195 245/35R19 93             51J                      AUDI A5; Coupe; 2-
                                           255/35R19                51G                      türig; Frontantrieb;
                                           265/35R19 94             11A; 22I; 22M; 54F       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                             725; 729; 73C; 74A;
                                                                                             76B; 765
B8             e1*2001/116*0430*..     88 - 195 245/35R19 93        11A; 22B; 22H; 24M;      AUDI A4; Limousine;
                                                                    51J                      Frontantrieb;
                                                 255/35R19 92       11A; 22B; 22F; 24D;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                    54F                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                 265/35R19 94       11A; 22B; 22F; 24D;      725; 729; 73C; 74A;
                                                                    54F                      74P; 76B
B8             e1*2001/116*0430*..     88 - 195 245/35R19 93        11A; 22B; 22H; 24M;      AUDI A4; Kombi;
B81            e13*2007/46*1084*..                                  51J                      Frontantrieb;
                                                 255/35R19 92       11A; 22B; 22F; 24D;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                    54F                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                 265/35R19 94       11A; 22B; 22F; 24D;      725; 729; 73C; 74A;
                                                                    54F                      76B

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 130 Nm für Typ : 204; 204 K; 212; 212K
                                             150 Nm für Typ : 140; 140 C; 166; 215; 220
Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
204          e1*2001/116*0431*.. 115 - 225 255/30R19 91             11A; 244; 247; 27B;      Coupe; Heckantrieb;
                                                                    27F; 57F; 673            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 265/30R19 93       11A; 24D; 27B; 27F;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                    57F; 670; 68X            725; 729; 73C; 74A;
                                                                                             76B
204            e1*2001/116*0431*..     88 - 200 255/30R19 91        11A; 22B; 24D; 57F;      Limousine;
                                                                    671; 673                 Heckantrieb;
                                                 265/30R19 93       11A; 22B; 24D; 57F;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                    670; 68X                 12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                             725; 73C; 74A; 76B
204 K          e1*2001/116*0457*..     88 - 200 255/30R19 91        11A; 22B; 22F; 22L;      Kombi; Heckantrieb;
                                                                    24D; 57F; 671; 673       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 265/30R19 93       11A; 22B; 22F; 22L;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                    24D; 57F; 670; 68X       725; 73C; 74A; 76B

Verkaufsbezeichnung:     CL-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW                Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
215          e1*98/14*0113*..  368               275/35R19          10N; 11A; 22F; 22L;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                    24D; 51G; 57F; 68S       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                             725; 729; 73C; 74A;
                                                                                             76B
215            e1*98/14*0113*..        220 - 326 275/35R19          10N; 11A; 22F; 22L;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                    24D; 51G; 57F; 68S       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                             725; 729; 73C; 74A;
                                                                                             76B



                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0134-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49340
ANLAGE: 2                                                         Radtyp: D319
Hersteller: DIEWE GmbH                                            Stand: 29.04.2013
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                                                                                                     Seite: 3 von 11
Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen          Auflagen
212          e1*2001/116*0501*.. 100 - 215 265/30R19 93Y 11A; 22B; 244; 247;         Stufenheck;
                                                         57F; 68X                    Heckantrieb;
                                           275/30R19 96  11A; 22B; 244; 247;         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         57F; 68R                    12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                     725; 729; 73C; 74A;
                                                                                     76B
212K           e1*2007/46*0200*..   100 - 215 275/30R19 96Y 11A; 22I; 244; 247; 5IE; Kombi; Heckantrieb;
                                                            57F; 68R                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                              285/30R19 98Y 11A; 22B; 244; 247;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                            270; 57F; 572; 675       725; 729; 73C; 74A;
                                                                                     76B

Verkaufsbezeichnung:     M-KLASSE, GL-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
166          e1*2007/46*0598*.. 150 - 300 255/50R19 103          11A; 24C; 24D; 56G       Nur M-Klasse;
                                          265/50R19 106          11A; 24C; 24D; 27I       Allradantrieb;
                                          275/45R19 104          11A; 24C; 24D            10B; 11B; 11G; 11H;
                                          285/45R19 107          11A; 24C; 24D; 27I       12A; 51A; 573; 71K;
                                          295/45R19 109          11A; 24C; 24D; 26P;      721; 725; 729; 73C;
                                                                 27I                      74A; 75I; 765

Verkaufsbezeichnung:     S- / CL-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
140          e1*96/27*0056*..,   110 - 300 255/40R19 100 11A; 22B; 22F; 22G;              10B; 11B; 11G; 11H;
             F690                                        22K                              12A; 51A; 71K; 721;
                                           255/40R19 96Y 11A; 22B; 22F; 22G;              725; 73C; 74A; 76B
                                                         22K
140 C        e1*96/27*0057*..,   205 - 290 255/40R19 100 11A; 22B; 22F; 22G;              10B; 11B; 11G; 11H;
             G165                                        22K                              12A; 51A; 71K; 721;
                                           255/40R19 96Y 11A; 22B; 22F; 22G;              725; 73C; 74A; 76B
                                                         22K

Verkaufsbezeichnung:     S-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
220          e1*97/27*0099*..  180 - 225 245/40R19 94Y 11A; 22B; 22L; 24M;                Nicht für Fz. m.
                                                       5HI; 51J                           Länge 6158 mm; nicht
                                         255/40R19 96Y 11A; 22B; 22L; 24M                 für gepanzerte Fz;
                                                                                          Nur 4-MATIC;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 729; 73C; 74A;
                                                                                          76B
220            e1*97/27*0099*..     368       275/35R19 96Y 11A; 22B; 22F; 22L;           Nicht für Fz. m.
                                                            24D; 57F; 68S                 Länge 6158 mm; nicht
                                                                                          für gepanzerte Fz;
                                                                                          Heckantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 729; 73C; 74A;
                                                                                          76B




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0134-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49340
ANLAGE: 2                                                         Radtyp: D319
Hersteller: DIEWE GmbH                                            Stand: 29.04.2013
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Verkaufsbezeichnung:     S-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
220          e1*97/27*0099*..  145 - 165 275/35R19 96            11A; 22B; 22F; 22L;      Nicht für Fz. m.
                                                                 24D; 57F; 68S            Länge 6158 mm;
                                                                                          Heckantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 729; 73C; 74A;
                                                                                          76B; MBN
220            e1*97/27*0099*..     145 - 326 275/35R19 96Y 11A; 22B; 22F; 22L;           Nicht für Fz. m.
                                                            24D; 57F; 68S                 Länge 6158 mm; nicht
                                                                                          für gepanzerte Fz;
                                                                                          Heckantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 729; 73C; 74A;
                                                                                          76B

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
     Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Reifenfabrikate verwendet werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0134-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49340
ANLAGE: 2                                                         Radtyp: D319
Hersteller: DIEWE GmbH                                            Stand: 29.04.2013
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22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22K) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
     Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0134-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49340
ANLAGE: 2                                                          Radtyp: D319
Hersteller: DIEWE GmbH                                             Stand: 29.04.2013
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       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
572) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                     Vorderachse:                        245/35R19
                     Hinterachse:                        285/30R19
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.



                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0134-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49340
ANLAGE: 2                                                         Radtyp: D319
Hersteller: DIEWE GmbH                                            Stand: 29.04.2013
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      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.
5IE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1420kg.
670) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/35R19
                    Hinterachse:                          265/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
671) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/35R19
                    Hinterachse:                          255/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
673) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/35R19
                    Hinterachse:                          255/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
675) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                   Vorderachse:                           255/35R19



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0134-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49340
ANLAGE: 2                                                         Radtyp: D319
Hersteller: DIEWE GmbH                                            Stand: 29.04.2013
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                    Hinterachse:                          285/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68R) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/35R19
                    Hinterachse:                          275/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68S) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/40R19
                    Hinterachse:                          275/35R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/35R19
                    Hinterachse:                          265/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0134-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49340
ANLAGE: 2                                                         Radtyp: D319
Hersteller: DIEWE GmbH                                            Stand: 29.04.2013
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725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 20-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den
     unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Vorderachse.
MBN) Die Verwendung der Sonderräder ist nur an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 314
     mm (Dicke 28mm) an der Vorderachse zulässig.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0134-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49340
ANLAGE: 2                                                         Radtyp: D319
Hersteller: DIEWE GmbH                                            Stand: 29.04.2013
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    204
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0431*..
       Handelsbez.:    C-KLASSE

       Variante(n):    Coupe, Heckantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 245             y = 350                    VA
             26P                      x = 195             y = 300                    VA
             27B                      x = 340             y = 260                    HA
             27I                      x = 290             y = 210                    HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 245       y = 350              8                VA
             26J                   x = 245       y = 350             17                VA
             27H                   x = 340       y = 260              8                HA
             27F                   x = 340       y = 260             28                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0134-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49340
ANLAGE: 2                                                         Radtyp: D319
Hersteller: DIEWE GmbH                                            Stand: 29.04.2013
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    166
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0598*..
       Handelsbez.:    M-KLASSE, GL-KLASSE

       Variante(n):    Allradantrieb, Nur M-Klasse

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 235             y = 270                    VA
             26P                      x = 185             y = 220                    VA
             27B                      x = 340             y = 235                    HA
             27I                      x = 290             y = 185                    HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 235       y = 270              4                VA
             27H                   x = 340       y = 235              6                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.