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							Gutachten 366-0399-13-MURD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49342
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: D319
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 17.11.2015
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Fahrzeughersteller                      : GM KOREA (ROK), OPEL
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 9 1/2 J X 19 H2             Einpreßtiefe (mm)      : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 120/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.     gültig
                                                                   och     werkstoff       Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                    last      umf.     Fertig
                    Rad                     Zentrierring                                   (kg)      (mm)     datum
51203565            LK 5x120                Ø76 Ø 67.1                  67,1    Kunststoff     855     2290    03/13
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : GM KOREA (ROK)
Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M14x1,5
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 150 Nm
Verkaufsbezeichnung:     MALIBU
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen         Auflagen
KL1G         e9*2007/46*0188*.. 118 - 123 235/40R19 96          11A; 248                   Stufenheck;
                                          245/35R19 93          11A; 248                   Frontantrieb;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                           723; 73C; 74A; 74P;
                                                                                           76B

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : OPEL
Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M14x1,5
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 150 Nm
Verkaufsbezeichnung:     INSIGNIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW            Reifen          Auflagen zu Reifen         Auflagen
0G-A         e1*2001/116*0475*.., 239           245/35R19 93Y   11A; 24J; 24M              Nur Insignia OPC;
               e1*2007/46*0374*..               245/40R19 94Y   11A; 24J; 24M              Kombi; Allradantrieb;
                                                255/35R19 96    11A; 24D; 24J              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                255/40R19 96    11A; 24D; 24J              12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                           71K; 723; 729; 73C;
                                                                                           74A; 74P; 765
0G-A           e1*2001/116*0475*.., 239         245/35R19 93Y   11A; 24J; 24M              Nur Insignia OPC;
               e1*2007/46*0374*..               245/40R19 94Y   11A; 24J; 24M              Stufenheck;
                                                255/35R19 96    11A; 24D; 24J              Schrägheck;
                                                255/40R19 96    11A; 24D; 24J              Allradantrieb;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                           71K; 723; 729; 73C;
                                                                                           74A; 74P; 765
Gutachten 366-0399-13-MURD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49342
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: D319
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 17.11.2015
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Verkaufsbezeichnung:     INSIGNIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
0G-A         e1*2001/116*0475*.., 81 - 162 245/35R19 93         11A; 24J; 24M            nicht SUPERSPORT;
             e1*2007/46*0374*..            245/40R19 94         11A; 24J; 24M            nicht CROSS
                                                                                         COUNTRY;
                                              255/35R19 92      11A; 24D; 24J            nicht Variante AE...,
                                              255/40R19 96      11A; 24D; 24J            CE...; Variante AA...,
                                                                                         CA...; Stufenheck;
                                                                                         Schrägheck;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         723; 729; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 765
0G-A          e1*2001/116*0475*.., 118 - 191 245/35R19 93Y      11A; 24J; 24M            nicht SUPERSPORT;
              e1*2007/46*0374*..             245/40R19 94Y      11A; 24J; 24M            nicht CROSS
                                                                                         COUNTRY;
                                              255/35R19 96      11A; 24D; 24J            nicht Variante DE...;
                                              255/40R19 96      11A; 24D; 24J            Variante DA...; Kombi;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                         71K; 723; 729; 73C;
                                                                                         74A; 74P; 765
0G-A          e1*2001/116*0475*.., 118 - 191 245/35R19 93Y      11A; 24J; 24M            nicht SUPERSPORT;
              e1*2007/46*0374*..             245/40R19 94Y      11A; 24J; 24M            nicht CROSS
                                                                                         COUNTRY;
                                              255/35R19 96      11A; 24D; 24J            nicht Variante AE...,
                                              255/40R19 96      11A; 24D; 24J            CE...; Variante AA...,
                                                                                         CA...; Stufenheck;
                                                                                         Schrägheck;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                         71K; 723; 729; 73C;
                                                                                         74A; 74P; 765
0G-A          e1*2001/116*0475*.., 81 - 162 245/35R19 93        11A; 24J; 24M            nicht SUPERSPORT;
              e1*2007/46*0374*..            245/40R19 94        11A; 24J; 24M            nicht CROSS
                                                                                         COUNTRY;
0G-A/V        e1*2007/46*0860*..              255/35R19 92      11A; 24D; 24J            nicht Variante DE...;
                                              255/40R19 96      11A; 24D; 24J            Variante DA...; Kombi;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         723; 729; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 765
0G-A          e1*2007/46*0374*..    120 - 184 245/35R19 93Y                              Cross Country;
                                              245/40R19 94Y                              Variante DJ...; Kombi;
                                              255/35R19 96  11A; 24J; 24M; 27I           Allradantrieb;
                                              255/40R19 96  11A; 24J; 24M; 27I           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         723; 729; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 765
Gutachten 366-0399-13-MURD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49342
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: D319
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 17.11.2015
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Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Gutachten 366-0399-13-MURD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49342
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: D319
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 17.11.2015
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       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 20-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den
     unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Vorderachse.
Gutachten 366-0399-13-MURD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49342
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: D319
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 17.11.2015
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     OPEL
       Fahrzeugtyp:    0G-A
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0374*..
       Handelsbez.:    INSIGNIA

       Variante(n):    Allradantrieb, Cross Country, Kombi

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             27B                      x = 350            y = 350                    HA
             27I                      x = 300            y = 300                    HA
             26B                      x = 350            y = 350                    VA
             26P                      x = 300            y = 300                    VA